POSITION | TECHNIKRECHT UND STOFFPOLITIK | REACH
EU-Chemikalienrecht: Beschränkung von PFAS Bewertung des vorgesehenen Beschränkungsverfahrens
08. September 2021 1. Allgemeines Hintergrund/Vorschlag zur Beschränkung von PFAS Die EU-Kommission hat am 14.Oktober 2020 ihre Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien verabschiedet. In dieser legt die Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Regulierung der Substanzklasse der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vor. Erklärtes Ziel ist es, die Verwendung von PFAS sowie das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die PFAS enthalten, in der EU weitestgehend zu beschränken. Ausnahmen soll es lediglich für essenzielle Verwendungen geben, die im Rahmen des Beschränkungsprozesses noch zu definieren sind. Die für REACH zuständigen Behörden der Niederlande, Deutschlands, Dänemarks, Schwedens und Norwegens haben im vergangenen Jahr bereits mit Vorarbeiten zur Erstellung eines entsprechenden Beschränkungsdossiers begonnen und am 15. Juli 2021 ihre Intention veröffentlicht, einen PFAS-Beschränkungsvorschlag vorzulegen. Der genaue Umfang des PFAS-Beschränkungsvorschlags steht noch nicht fest, beinhaltet nach aktuellem Stand jedoch alle Substanzen mit mindestens einer aliphatischen CF2- oder CF3-Gruppe in der Molekülstruktur. Laut der aktuellen OECD-Liste für PFAS umfasst diese Definition mindestens 4.700 chemische Verbindungen. Da diese Liste allerdings nicht alle relevanten Stoffe beinhaltet, kann in der Realität mit einer weitaus höheren Anzahl an Verbindungen gerechnet werden. Begründet wird die geplante umfassende Beschränkung von PFAS in erster Linie mit der hohen Persistenz vieler Vertreter der Stoffgruppe. Als weitere Gründe werden die hohe Mobilität sowie das Bioakkumulationspotenzial einiger PFAS-Substanzen angeführt. Der BDI unterstützt uneingeschränkt das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien, den Schutz der Menschen und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu erhöhen. Im Rahmen einer nachhaltigen Chemikalienregulierung sollten die Stoffe, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften und ihres Verwendungsprofils nicht beherrschbare Risken ausgehen auf Basis wissenschaftlicher Bewertungen beschränkt bzw. reguliert werden. Die breite Regulierung ganzer Stoffgruppen – im Fall der PFAS immerhin mehrere Tausend Substanzen – unabhängig von deren tatsächlichem Risiko lehnt der BDI jedoch ab. Mit dem vorliegenden Positionspapier nimmt der BDI zu verschiedenen Aspekten der geplanten PFAS-Regulierung Stellung.
Dr. Mirjam Merz | Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit | T: +49 30 2028-1466 | m.merz@bdi.eu | www.bdi.eu