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Building Information Modeling (BIM

Ebenso wichtig ist automatisierte Lüftung/Nachtauskühlung in Kombination mit automatisiertem Sonnenschutz, um den Energieaufwand für anlagentechnische Kühlung zu vermeiden bzw. zu minimieren. Dieser Aspekt wird mit fortschreitendem Klimawandel und zunehmenden Hitzephasen spürbar an Bedeutung gewinnen. Zudem verbessern nachts automatisch schließende Sonnenschutzsysteme in den kalten Jahreszeiten den Wärmeschutz der Fenster.

Der BDI fordert

▪ Die Visualisierung von Energieverbräuchen soll vorangetrieben werden.

Building Information Modeling (BIM)

Der Einsatz von Building Information Modeling (BIM)17 und Digital Twins (DT)18 hilft dabei, Gebäude, Quartiere und Städte von der Planungs- über die Ausführungs- und Nutzungsphase bis zum Rückbau effizienter zu gestalten. Bei Neubauten haben sich digitale Planungstools bereits weitgehend durchgesetzt. Durch das BIM-Schnittstellenmanagement stehen die Planungsdaten dann für die weitere Nutzung, z. B. im Bereich Facilitymanagement, zur Verfügung und können fortlaufend aktuell gehalten werden. Bei Bestandbauten, die umfangreich saniert werden sollen, ist der Einsatz digitaler Tools schwieriger, da die Basisdaten des Bauwerks, wie verwendete Bauprodukte oder konstruktive Merkmale, nicht in digitaler Form vorliegen und vielfach auch nicht nachträglich ermittelt werden können. Um die effiziente Planung und Nutzung von Bauwerken bis hin zum Rückbau und zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft zu fördern, sollten staatliche Anreize für die Nutzung von BIM im Neubau geschaffen werden. Insbesondere sollten die Hersteller von Bauprodukten dabei unterstützt werden, ihre Produktdaten durch einen entsprechenden BIM-Standard für den elektronischen Datenaustausch vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen. Bisher sind Open-BIM Standards nur für wenige Produktbereiche, wie die TGA oder Umweltproduktdeklarationen, entwickelt.

Der BDI fordert

▪ Die Schaffung eines funktionierenden Anreizsystems für die Verwendung von BIM bei Neubauten.

Gebäudedatenbank

Die EPBD-Revision der EU-Kommission vom 15.12.2021 sieht die Einführung einer Gebäudedatenbank vor. Der BDI begrüßt die Einführung einer Gebäudedatenbank, um die erforderlichen Daten für die weitere Verwendung und Überwachung in den nationalen Gebäudesanierungsplänen zu sichern. Jedoch darf diese Datenbank keine bürokratischen Mehrbelastungen mit sich bringen.19 Prozesse müssen von Anfang verbessert und danach digitalisiert und automatisiert werden, sodass ein

17 Building Information Modeling (BIM), oder auf Deutsch Gebäudedatenmodellierung, ist eine modellbasierende Planungsmethode. Link: http://www.bimwelt.de/bim/erklaerung/ (abgerufen am 14.10.2021) 18 In diesem Fall die digitale Nachbildung eines Gebäudes. 19 Die Einführung der EPREL-Datenbank brachte für die Hersteller bürokratische Mehrbelastungen mit sich.

Datensatz ohne großen Aufwand ins System übertragen werden kann. Das System sollte mit möglichst geringem finanziellem und bürokratischem Aufwand umgesetzt werden.

Der BDI fordert

▪ Die Einführung einer Gebäudedatenbank ohne bürokratische Mehrbelastungen.

Forschung und Entwicklung vorantreiben, langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und Investitionsanreize setzen

Investitionen in neue Technologien erfordern einen hohen Ressourcenaufwand, deshalb ist es für Unternehmen wichtig, dass sie auf Dauer wirtschaftlich sind. Entsprechend bedeutend ist ein verlässlicher politischer Rahmen, der den Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit gibt. Dazu sollte die Politik

die Forschungsförderung für Hard- und Software im Gebäudebereich stärker und gezielter för-

dern, Anreize setzen, bestehende Programme besser zu nutzen, diese um eine Zuschussförde-

rung ergänzen und die rechtlich passenden Rahmenbedingungen dazu schaffen.

Die hochgradige Regulierung im Energie- und Gebäudesektor wirkt zunehmend innovationshemmend und sorgt dafür, dass fortschrittlichen Geschäftsmodellen schon von Beginn an einen Riegel vorgeschoben wird. Im Rahmen des Förderprogramms „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) wurde erstmalig eine Experimentierklausel eingeführt, welche auch im Gebäudebereich erfolgreich getestet wurde.20 Das Außer-Kraft-Setzen eines hemmenden Rechtsrahmens ermöglicht zum einen regulatorisches Lernen des Gesetzgebers und fördert zum anderen Freiraum für Energiesysteminnovationen bei Unternehmern. Daher sollten auch weiterhin mithilfe

einer Experimentierklausel in der Energieforschung der rechtliche Rahmen von morgen erprobt und die Ergebnisse der Energieforschung schnell in die Praxis implementiert werden.

Ein weiterer wichtiger Baustein für die Entwicklung von Innovationen in Unternehmen sind Pilotprojekte und Reallabore, die es ermöglichen, Produkte oder Dienstleistungen zu testen und somit dabei helfen, die Marktreife festzustellen. Dies sollte aktiv politisch gefördert werden, z. B. im Rahmen der Optimierung der Anlagensteuerung auf Basis von Smart-Data-Lösungen auf Gebäude- und Quartiersebene oder die Vernetzung von Sensoren und Aktoren im Gebäude, die ein integriertes Gebäudemonitoring für Energie, CO2 und weitere Ressourcen zulassen und wiederum Rückschlüsse auf das Potential von Renovierungsmaßnahmen schließen können.

Für optimale Datenwirtschaftsbedingungen gilt es zudem aus Sicht des BDI, die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu setzen und parallel unterstützende Technologien zu fördern: KI und Data Science, IIoT mit Edge- und Cloud-Technologien, Quantentechnologien und -kommunikation, Post-Quantum-Kryptografie, Mikro- und Nanoelektronik, 5G-Technologien, High-PerformanceComputing und IKT-Basistechnologien.

20 Vgl. S 55ff, WindNODE (2020): WindNODE Jahrbuch 2020 – Das Schaufenster für intelligente Energie aus dem Nordosten Deutschlands 2017-2020

Der BDI fordert

▪ Die Forschungsförderung für Hard- und Software im Gebäudebereich sollte gestärkt und gezielter gestaltet werden.

▪ Die bestehenden Forschungsprogramme sollten besser genutzt werden und um eine Zuschussförderung ergänzt werden.

Entwicklung eines politischen Fahrplans für Gebäudedigitalisierung und Gebäudeautomatisierung

Im Gebäudebereich wird durch die zunehmende Sektorkopplung die Koordinierung der verschiedenen Politikbereiche wie Mobilität, Energiewirtschaft und Immobilienwirtschaft immer aufwendiger. Politische Maßnahmen überlappen einander und führen zu Unübersichtlichkeit. Daher sollte die Politik einen kohärenten Ansatz zur Koordinierung digitaler Aktivitäten in Form eines politischen Fahrplans entwickeln. Dieser sollte sich ausschließlich mit Maßnahmen der Gebäudeautomatisierung und Digitalisierung im Gebäudebereich beschäftigen.

Der BDI fordert

▪ Die Entwicklung eines politischen Fahrplans für Gebäudedigitalisierung und Gebäudeautomatisierung.

Impressum

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0

Lobbyregisternummer: R000534

Redaktion

Michael Wolfram Projektreferent BDI-Initiative „Energieeffiziente Gebäude“ T: +49 30 2028-1704 m.wolfram@bdi.eu

BDI Dokumentennummer: D 1612

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