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3.2 Erforderliche Maßnahmen und offene Fragestellungen
Prozent der Daten lokal verarbeitet werden.18 Europäische Unternehmen weisen bei Edge-Technologien besondere Stärken auf, sodass eine sehr gute Ausgangssituation besteht, um dauerhaft eine führende Rolle im Bereich des Edge Computings einzunehmen. Dem Aufbau souveräner europäischer Datenökosysteme kommt auch vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung zu, um sowohl bestehende Fähigkeitslücken (im Bereich des Cloud Computings) zu schließen als auch vorhandene Stärken (im Bereich des Edge Computings) weiter auszubauen.
Um das Potenzial souveräner europäischer Datenökosysteme vollends ausschöpfen zu können, bedarf es neben einer Stärkung technologischer Grundlagen und Schlüsselkompetenzen zudem rechtsicherer und praktikabler Rahmenbedingungen für den Transfer und die Verarbeitung von Daten innerhalb transnationaler Wertschöpfungsnetzwerke. Gerade für die global hochgradig vernetzte deutsche Industrie ist diese Voraussetzung von überragender Bedeutung. Mit dem „Schrems II“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020 (Rechtssache C-311/18 - Schrems II / Privacy Shield) ist das rechtliche Fundament für internationale Datenübertragungen brüchig geworden. Die Konsequenzen des Schrems II-Urteils des EuGHs wirken sich nach wie vor massiv auf die weltweit vernetzte deutsche Wirtschaft aus. Die Rechtsunsicherheiten bei internationalen Datentransfers hemmen die digitalen Innovationen der Wirtschaft, z. B. die (Weiter-)Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle sowie grenzüberschreitende Datennutzung und Kooperationen, die zum Erhalt und Wiederaufbau der zurzeit besonders belasteten Wirtschaft von größter Bedeutung sind. Die Folgen des Schrems II-Urteils spüren neben größeren auch kleinere und mittlere Unternehmen, die Daten in der Cloud speichern, Software US-amerikanischer Anbieter einsetzen, auf sozialen Netzwerken präsent sind und Webkonferenzsysteme internationaler Anbieter nutzen. Insofern ist die grundsätzliche Einigung zwischen der EU und den USA vom 25. März 2022 zur Schaffung eines „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ ein erster Schritt in Richtung einer neuen Rechtsgrundlage für den Transfer personenbezogener Daten in die USA, aber noch keine finale Lösung. Eine neue Rechtsgrundlage für den Transfer ist dabei auch nicht vor Ende 2022 zu erwarten.
3.2 Erforderliche Maßnahmen und offene Fragestellungen
Vor dem Hintergrund des bestehenden internationalen Wettbewerbs ist der Aufbau einzelstaatlicher Lösungen innerhalb der EU auf Dauer nicht erfolgversprechend. Stattdessen muss konsequent ein gesamteuropäischer Ansatz verfolgt werden. Europa sollte im Cloud-Bereich nicht das Ziel verfolgen, einen europäischen Hyperscaler nach dem Vorbild bestehender US-amerikanischer und chinesischer Modelle nachzubauen. Stattdessen kommt es darauf an, die Entstehung vertrauenswürdiger Dateninfrastrukturen zu fördern, die auf europäischen Wertvorstellungen basieren und allen Marktteilnehmern offenstehen, die definierte technische und regulatorische Kriterien erfüllen. Der in der Europäischen Datenstrategie vorgesehene „europäische Cloud-Zusammenschluss“, laufende Projekte wie beispielsweise Gaia-X sowie das von der Bundesregierung auf EU-Ebene maßgeblich vorangetriebene Important Project of Common European Interest zum Aufbau der nächsten Generation von Cloud-Infrastrukturen und -Services in Europa (IPCEI-CIS), das dediziert auch Edge-Technologien mit einschließt, stellen vor diesem Hintergrund wesentliche Ansätze zur Stärkung der europäischen Souveränität im Bereich des Cloud- und Edge-Computings dar, die vom BDI ausdrücklich unterstützt werden.
Hinsichtlich der rechtsicheren Datenübertragung auf internationaler Ebene können adäquate Lösungen nur auf der politischen Ebene gefunden werden, durch Angemessenheitsbeschlüsse, zuvörderst
18 BMWK (2021). IPCEI Nächste Generation Cloud Infrastrukturen und Services | Europa gemeinsam auf dem Weg zur Cloudinfrastruktur der Zukunft. 25. Mai.