BTW25: Wettbewerbsfähiges Steuersystem und Anreize für private Investitionen

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FORDERUNGEN ZUR BTW25 | STEUERPOLITIK

Wettbewerbsfähiges

Steuersystem und Anreize für private Investitionen

Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind für die deutschen Unternehmen zu einem Standortnachteil geworden. Die deutsche Wirtschaft braucht daher in der neuen Legislaturperiode endlich Rückenwind durch eine Steuerpolitik, die den Standort Deutschland stärkt. Die Steuerbelastung der Unternehmen muss auf maximal 25 Prozent gesenkt werden. Zur Wachstumsstärkung sind Investitionsanreize, Verbesserungen bei der Forschungsförderung und eine strukturelle Modernisierung des Unternehmensteuerrechts mit einem Abbau von Steuerbürokratie erforderlich. Steuererhöhungen oder gar eine Vermögensteuer wären wachstumsfeindlich und müssen unterbleiben.

Ein wettbewerbsfähiges Steuersystem für mehr Wachstum

Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind für die deutschen Unternehmen ein zentraler Standortfaktor. Jedoch ist das deutsche Steuersystem zum Standortnachteil geworden: Im internationalen Vergleich liegt Deutschland bei der Höhe der Steuerbelastung der Unternehmen seit Jahren an der Spitze. Die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften liegt in Deutschland bei 29,9 Prozent – gegenüber einem OECD-Durchschnitt von 23,6 Prozent und einem EU-Durchschnitt von 21,1 Prozent. Im Standortwettbewerb ist jedoch nicht nur die Höhe des Steuersatzes entscheidend: Andere Staaten punkten auch mit einem Unternehmensteuerrecht, das deutlich attraktiver ist als in Deutschland. Wichtige Wettbewerber setzen beispielsweise deutliche Investitions- und Innovationsanreize, haben effiziente, digitale Steuerverfahren etabliert und Steuerbürokratie abgebaut.

Die deutsche Wirtschaft braucht daher in der neuen Legislaturperiode endlich Rückenwind durch eine Steuerpolitik, die den Standort Deutschland stärkt. Ziel muss es sein, industrielle Wertschöpfung, Beschäftigung und Wohlstand im Industrieland Deutschland zu erhalten. Die steuerpolitischen Instrumente hierfür lauten: spürbare Steuerentlastungen, strukturelle Verbesserungen des Steuerrechts und durchgreifender Bürokratieabbau unter Nutzung von KI.

…Steuerbelastung der Unternehmen senken

▪ Steuerbelastung von Unternehmen auf maximal 25 Prozent absenken: Um deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu stärken, muss ihre Steuerbelastung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau von maximal 25 Prozent gesenkt werden. Möglich wird dies durch eine pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer und eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags Gerade bei einer angespannten Haushaltslage und angesichts der anhaltenden Wachstumsschwäche muss die Bundesregierung mit einer wachstumsfördernden Steuerpolitik entgegensteuern. Wettbewerbsfähige und erfolgreiche Unternehmen sind unverzichtbar für solide Staatsfinanzen International konkurrenzfähige Unternehmenssteuern sind daher eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Dynamik und wieder schneller wachsende Steuereinnahmen.

▪ Mittelstand und Personenunternehmen entlasten: Zur Entlastung von Mittelstand und Personenunternehmen und zum Anreiz von Investitionen muss insbesondere die Besteuerung der einbehaltenen und reinvestierten Gewinne verbessert werden. Dazu muss bei der Thesaurierungsbegünstigung vor allem die Verwendungsreihenfolge angepasst und eine Günstigerprüfung eingeführt werden, um die Regelung auch für Gesellschafter mittelständischer Unternehmen attraktiv auszugestalten. Zudem muss eine rechtsformneutrale Besteuerung durch eine praxistaugliche Nachbesserung des Optionsmodells ermöglicht werden

▪ Gewerbesteuer modernisieren: Die Gewerbesteuer führt aufgrund ihrer zahlreichen Hinzurechnungen und Kürzungen zu einer hohen bürokratischen Zusatzbelastung bei den Unternehmen Daher sollte eine stringente Angleichung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer an die Einkommen- und Körperschaftsteuer erfolgen, insbesondere durch eine Abschaffung der Hinzurechnungen und Überprüfung der Kürzungsvorschriften Als Zwischenschritt sollte die vollständige Anrechnung ausländischer Steuern auf die Gewerbesteuer geschaffen sowie die Administration der Gewerbesteuer durch die Einführung einer „Gewerbesteuer-Clearingstelle“ oder eines „One-Stop-Shops“ vereinfacht werden

…Investitionen Schwung verleihen

▪ Steuerliche Investitionsanreize setzen: Um Investitionen in Deutschland anzureizen und den Transformationsprozess der Wirtschaft steuerlich zu unterstützen, sind langfristig planbare und erhöhte Abschreibungsbedingungen notwendig. Diese erhöhen die Liquidität der Unternehmen kurzfristig, wirken sich in der Summe jedoch nicht auf das Steueraufkommen aus. Daher sollte die degressive AfA unbefristet verlängert, die Sammelabschreibung verbessert und eine Investitionsprämie eingeführt werden. Diese Maßnahmen sollten zeitnah eingeführt werden, um neben einer notwendigen Absenkung der Steuerbelastung der Unternehmen kurz- und mittelfristig private Investitionen zu erhöhen. Das schafft Rechts- und Planungssicherheit für längerfristige Investitionen.

▪ Forschungszulage ausweiten: Die Forschungszulage ist ein effizientes Instrument, um Aktivitäten in Forschung und Entwicklung in Deutschland auszuweiten, insbesondere im Mittelstand. Hierzu muss die Forschungszulage weiter ausgebaut werden, indem die Bemessungsgrundlage erweitert und der Fördersatz auf ein international vergleichbares Niveau von mindestens 30 Prozent für alle Unternehmen angehoben wird. Außerdem sollte das Antragsverfahren erleichtert werden, um dieses schneller und bürokratieärmer zu machen.

…Unternehmensteuern modernisieren

▪ Verlustverrechnung verbessern: Um die Liquidität der Unternehmen zu stärken, ist eine durchgreifende Verbesserung der Verlustverrechnung notwendig Dafür sind zum einen die Ausweitung des Verlustrücktrags auf unbeschränkte Höhe beziehungsweise zumindest dauerhaft auf mehr als zehn Millionen Euro und die Einführung eines korrespondierenden Verlustrücktrags bei der Gewerbesteuer notwendig. Zum anderen sollte die Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag ersatzlos gestrichen werden und damit eine schnellere Verlustverrechnung ermöglicht werden.

▪ Hemmnisse für Umstrukturierungen beseitigen: Steuerliche Hemmnisse für Umstrukturierungen müssen beseitigt werden, damit Unternehmen nicht länger an wirtschaftlich notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen oder Sanierungen gehindert werden Dies sollte durch eine Vereinheitlichung der Sperrfristen und Erleichterungen bei den Nachweispflichten erfolgen. Zudem sollte der Verlustübergang bei typischen Umwandlungen von Kapitalgesellschaften (Verschmelzung, Spaltung und Ausgliederung) ermöglicht sowie steuerneutrale Umwandlungs- und Einbringungsvorgänge in Organschaftsfällen erleichtert werden Bei der Grunderwerbsteuer sollten Grundstücksübertragungen innerhalb eines Konzerns generell steuerneutral ermöglicht werden.

▪ Moderne Gruppenbesteuerung einführen: Für Unternehmensgruppen stellen die aktuellen Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft eine hohe Hürde dar und begründen zusätzlichen Bürokratieaufwand Daher sollte das bestehende System durch ein einfaches, international übliches Gruppenbesteuerungsregime ersetzt werden Damit könnte der bürokratische und fehleranfällige Ergebnisabführungsvertrag durch einen einfachen Gruppenantrag ersetzt werden. Dies würde einen erheblichen Beitrag zur Steuervereinfachung und zu einem Bürokratieabbau für die Unternehmen leisten

▪ Zinsschranke entschärfen: Die Fremdfinanzierung von Investitionen wird durch die aktuellen Regelungen der Zinsschranke stark erschwert, indem der steuerliche Abzug von Zinsaufwendungen unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Die Zinsschranke ist zwar EU-rechtlich verankert, in Deutschland jedoch wesentlich schärfer und restriktiver als notwendig umgesetzt. Daher sollte die aktuelle Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden und das selektive Verbot zur Bildung eines EBITDA-Vortrags als auch das teilweise Abzugsverbot von Zinsvorträgen zurückgenommen werden Zur Förderung von öffentlichen Infrastrukturprojekten sollte die Einschränkung zurückgenommen werden, dass diese aus öffentlichen Haushalten gewährten Mitteln stammen müssen. Diese Einschränkung ist im Hinblick auf die massiven anstehenden Infrastrukturmaßnahmen kontraproduktiv und schädigt die ohnehin unter Druck stehende Wirtschaft zusätzlich.

▪ Bürokratieabbau im internationalen Steuerrecht vornehmen: Im internationalen Steuerrecht wurden in den letzten Jahren umfangreiche Berichtspflichten und Anti-Missbrauchsregelungen der Unternehmen geschaffen. Nun ist eine Evaluierung dieser hochkomplexen und nicht inhaltlich abgestimmten Regelungen dringend geboten. Die Bundesregierung muss sich dafür auf EU-Ebene einsetzen, um einen Bürokratieabbau für die Unternehmen zu erreichen. Insbesondere in Folge der Umsetzung der globalen Mindeststeuer muss das deutsche Außensteuerrecht von redundanten Regelungen befreit werden. Zumindest die der Mindeststeuer unterliegenden Unternehmen sollten von der AStG-Hinzurechnungsbesteuerung befreit und die Maßnahmen des Steueroasenabwehrgesetzes zurückgeführt werden.

…Steuerverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen

▪ Betriebsprüfung weiter modernisieren und KI einsetzen: Effiziente Prozesse zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung reduzieren Kosten und unnötigen Aufwand Handlungsbedarf besteht bei der weiteren Modernisierung der steuerlichen Betriebsprüfung unter Einbeziehung von innerbetrieblichen Steuerkontrollsystemen (sog. Tax CMS) Zudem müssen zeitgemäße digitale Kommunikationswege zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung ausgebaut werden. Dazu muss insbesondere der digitale Steuerbescheid mit strukturierten maschinenlesbaren Datensätzen für alle Steuerarten zur Regel werden. Im Besteuerungsverfahren sollten die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von KI genutzt und eine KIInfrastruktur der Finanzverwaltung aufgebaut werden Erfolgreiche KI-Projekte einzelner Landesfinanzverwaltungen sollten bundesweit einheitlich etabliert werden.

▪ Quellensteuerverfahren durchgreifend verbessern: Für deutsche Unternehmen, die jährlich Tausende Patente in Deutschland registrieren und zahlreiche Lizenzvereinbarungen mit ausländischen Tochtergesellschaften treffen, ist das komplexe Quellensteuerverfahren mittlerweile ein echter Wettbewerbsnachteil Lange Bearbeitungszeiten und umfangreiche Nachweispflichten führen zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Unternehmen. Das komplexe Verfahren muss daher dringend vereinfacht und digitalisiert werden. Dazu sollte die Freigrenze weiter erhöht, die Gültigkeitsdauer der Freistellungsbescheinigungen rückwirkend verlängert und Mehrfachprüfungen derselben Sachverhalte durch ein Identifikationsverfahren vermieden werden. Zudem sind eine Dauerfristverlängerung und die Anrechnung ausländischer Quellensteuern erforderlich, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

▪ Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer weiterentwickeln: Die seit Jahren geforderte Einführung eines Verrechnungsverfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer muss umgesetzt werden. Die Aufgabenteilung zwischen zentraler Zollabwicklung und föderaler Umsatzsteuerabwicklung muss überwunden werden, um die Wettbewerbssituation des deutschen Logistikstandortes zu stärken und die Voraussetzungen für eine zentrale Zollabwicklung zu schaffen. Die Umsetzung des europäischen und des nationalen Meldesystems für elektronische Rechnungen sollte in enger Abstimmung mit der Wirtschaft erfolgen und mit Erleichterungen für Unternehmen verbunden werden. Die seit Jahren diskutierte Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft muss mit der Einführung eines Antragsverfahrens umgesetzt werden.

Energie- und Stromsteuerrecht weiter modernisieren: Zur Entlastung der Unternehmen und der Verwaltung müssen die Prozesse zur Erhebung der Energie- und Stromsteuer modernisiert und vereinfacht werden. Zudem sollte sich die Bundesregierung für eine zeitnahe Verabschiedung der neuen europäischen Energiesteuerrichtlinie (ETD) einsetzen Dies ist notwendige Voraussetzung, um für CO2-neutrale Energieträger reduzierte Steuersätze in Deutschland einzuführen. Dies gilt insbesondere für sogenannte eFuels und auch für grünen Wasserstoff. Alternativ muss Deutschland nach der alten Energiesteuerrichtlinie eine Steuerbefreiung von CO2-neutralen Energieprodukten umsetzen. Eine nationale oder europäische Besteuerung von Kraftstoffen für den Luft- und Seeverkehr lehnt der BDI ab, da diese zu Nachteilen für europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb führt.

▪ Mobiles Arbeiten im Ausland erleichtern: Die nächste Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für den Abbau von Steuerbürokratie einsetzen. Zum dringend notwendigen Bürokratieabbau zählt auch die Erleichterung von grenzüberschreitendem mobilem Arbeiten, um Rechtssicherheit zu schaffen und dem Fachkräftemangel in Deutschland und Europa entgegenzuwirken Die Vermeidung der ungewollten Begründung von Betriebsstätten und Vereinfachungen beim Lohnsteuerabzug müssen dabei im Mittelpunkt stehen.

…Keine Steuererhöhungen und keine Vermögensteuer

▪ Steuererhöhungen eine klare Absage erteilen: Steuererhöhungen sind das Gegenteil einer zukunftsorientierten Steuerpolitik Sie verhindern Wirtschaftswachstum und hemmen Investitionen. Höhere Belastungen bei der Einkommensteuer treffen vor allem auch Gesellschafter von Personenunternehmen. Diese gehören zum Kern des Mittelstands und dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen, zu denen viele Unternehmerfamilien zählen, tragen schon jetzt 57 Prozent an der Einkommensteuer. Die Forderung, dass die stärkeren Schultern mehr für das Gemeinwesen tragen müssen, ist hiermit längst erfüllt. Zu einer wachstumsorientierten Steuerpolitik, die den Unternehmen Rückenwind für Wachstum und Investitionen in Deutschland gibt, gehört daher die verlässliche und klare Absage an Steuererhöhungen.

▪ Wachstumsbremse Vermögensteuer unbedingt verhindern: Die Wiedereinführung einer Vermögensteuer verschärft die wirtschaftliche Krise, ist wachstumsschädlich und hat weitreichende wirtschaftliche Folgen Investitionsentscheidungen würden zukünftig gegen Deutschland getroffen und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet. Betroffen von der Vermögensteuer wären vor allem die familien- und eigentümergeführten Unternehmen des Mittelstands. Ihr Vermögen ist in der Regel langfristig in das Unternehmen investiert, insbesondere in Maschinen, Patente oder Betriebsgrundstücke und sichert so dessen

Wettbewerbsfähiges Steuersystem und Anreize für private Investitionen

Fortbestand – oftmals über Generationen hinweg Dieses Betriebsvermögen steht für die Zahlung der Vermögensteuer somit nicht zur Verfügung. Bei sehr vermögenden Personen macht das Betriebsvermögen bis zu zwei Drittel des Gesamtvermögens aus. Eine Vermögensteuer kann zudem zu einer verfassungswidrigen Übermaßbesteuerung führen, welche sogar die Substanz der Unternehmen angreift. Auch im internationalen Vergleich ist die Vermögensteuer kein Erfolgsrezept: Die Mehrzahl der EU- und OECD-Staaten hat eine Vermögensteuer nie erhoben oder wieder abgeschafft.

▪ Erbschaftsteuer darf Generationenwechsel nicht gefährden: Die Erbschaftsteuer darf den Generationenwechsel in den Unternehmen, den Fortbestand von Betrieben und die Sicherung von Arbeitsplätzen nicht gefährden. Bei der Bewertung des Betriebsvermögens müssen wert- und preisbildende Faktoren von familiengeführten Unternehmen berücksichtigt werden (insbesondere gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen und Gewinnentnahmebeschränkungen)

Impressum

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu

T: +49 30 2028-0

BDI Dokumentennummer: D2028

Redaktion

Frau Dr. Monika Wünnemann Abteilungsleiterin

Steuern und Finanzpolitik m.wuennemann@bdi.eu

Herr Benjamin Koller Stellvertretender Abteilungsleiter

Steuern und Finanzpolitik b.koller@bdi.eu

Frau Nadine Fetzer Referentin

Steuern und Finanzpolitik n.fetzer@bdi.eu

Dr. Nadja Fochmann Referentin

Steuern und Finanzpolitik n.fochmann@bdi.eu

Frau Annette Selter Referentin

Steuern und Finanzpolitik a.selter@bdi.eu

Herr Julian Winkler Referent

Steuern und Finanzpolitik j.winkler@bdi.eu

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