NEWSLETTER Informationen und Neuigkeiten aus dem Bereich Zuschussförderung Rheinland‐Pfalz und Saarland Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Verbänden und Fachstellen, sehr geehrte Damen und Herren in den Dekanaten und Pfarreien, mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie/Euch über die aktuellen Möglichkeiten und Veränderungen im Bereich Förderung informieren.
Inhalt: 1
Rheinland-Pfalz
1.1
Landesmittel für Maßnahmen der Sozialen Bildung im Jahr 2014
1.1.1
Erhöhter Fördersatz Soziale Bildung
1.1.2
Förderung einkommensschwacher Teilnehmer/-innen
1.1.3
Modellprojekt „Soziale Bildung plus“
2 2.1
Saarland Informationen aus dem saarländischen Landesjugendamt
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Weitere Tipps zur Zuschussbearbeitung
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JuLeiCa-Verlängerung in Rheinland-Pfalz (Nachschulung)
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JuLeiCa-Verlängerung im Saarland (Nachschulung)
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Änderung der GEMA-Tarife
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Rheinland-Pfalz
1.1
Landesmittel für Maßnahmen der Sozialen Bildung im Jahr 2014
1.1.1
Erhöhter Fördersatz Soziale Bildung
Nach über einem Jahrzehnt kontinuierlicher Verhandlungen mit Jugendministerium und Landtagsfraktionen ist es dem Landesjugendring (LJR) gemeinsam mit anderen gelungen, im Landeshaushaltsplan eine Erhöhung der Fördermittel für Maßnahmen der Sozialen Bildung zu erreichen. Mit diesen erhöhten Fördermitteln kann nun auch der Einstieg in eine stufenweise Erhöhung des Tagessatzes erfolgen. Im Jahr 2014 wird der Tagessatz auf 1,50 Euro und im Jahr 2015 auf 1,70 Euro erhöht. Das Ziel der Landesregierung ist, zum Ende der Legislaturperiode 2016 eine Verdopplung des bisherigen Tagessatzes auf 2,00 Euro zu erreichen. Aktuell warten wir auf die formale Freigabe des erhöhten Tagessatzes durch das Jugendministerium. Geplant ist für die Mitgliedsverbände im LJR, den erhöhten Tagessatz dann für alle Anträge auszuzahlen, die nach dem 01.01.2014 beim LJR eingegangen sind. Dies führt in Einzelfällen dazu, dass die im Januar bei uns eingegangenen Anträge erst dann bearbeitet und ausgezahlt werden, sobald uns die Freigabe des Ministeriums vorliegt. 1.1.2
Förderung einkommensschwacher Teilnehmer/-innen
Auch im Jahr 2014 wird es die erhöhte Förderung einkommensschwacher Teilnehmer/-innen bei Maßnahmen der Sozialen Bildung geben. Grundsätzlich kann für einkommensbenachteiligte junge Menschen anstatt des Fördersatzes von 1,50 Euro/Tag ein erhöhter Fördersatz von 7,50 Euro/Tag abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt über den Antragsvordruck und die Teilnahmeliste für Maßnahmen der Sozialen Bildung. Um den erhöhten Fördersatz für die betreffenden Teilnehmer/-innen abrechnen zu können, muss der Veranstalter die gezielte Verwendung für die Förderung einkommensschwacher Teilnehmer/-innen darlegen. Dies erfolgt über eine Bestätigung des Veranstalters auf einem Beiblatt, dass er für den/die Teilnehmer/-in den Teilnahmebeitrag um 7,50 Euro/Tag gesenkt hat. Das Beiblatt ist dem bekannten Antrag zur Förderung der Sozialen Bildung beizulegen. Die für die Beantragung notwendigen Vorlagen findet ihr unter www.ljr-rlp.de/Foerderung. 1.1.3
Modelprojekt - Soziale Bildung „plus“
Weitergeführt wird auch – wie in den vergangenen Jahren - das Projekt „Soziale Bildung plus“, das für eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen der Sozialen Bildung eine Förderung in Höhe 4,00 Euro pro Tag/TN vorsieht. Hierbei ist zu beachten, dass die Mittel begrenzt sind, sodass wir für uns in Trier entschieden haben, pro Maßnahme max. eine TN-Zahl von 40 TN in diesem Sonderprogramm zu fördern. Alle weiteren Teilnehmer/-innen werden nach dem Fördersatz der Sozialen Bildung bezuschusst.
2 2.1
Saarland Informationen aus dem saarländischen Landesjugendamt
Mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (2. AG KJHG) hat der Gesetzgeber im Saarland bereits 1994 verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen, damit sich Kinder- und Jugendarbeit als eigenständiges Sozialisationsfeld neben Elternhaus und den Institutionen der schulischen und beruflichen Bildung weiter entwickeln kann. Angebote der Jugendarbeit sollen - so
die qualitativen Anforderungen aus § 11 SGB VIII - an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen. Dieses Aufgabenfeld der Kinder- und Jugendhilfe hat mit seinem ganzheitlichen, partizipatorischen, auf ehrenamtlichem Engagement und Freiwilligkeit beruhenden Ansatz bis heute nichts an Aktualität verloren, auch wenn sich daraus inzwischen andere Angebotsformen mit neuen Anbietern entwickelt haben. So ist der Lebensort "Schule" für verschiedene Anbieter zu einem zunehmend interessanten Praxisfeld geworden, an dem über den Unterricht hinaus (ggf. auch mit Methoden der Jugendarbeit) Jugendliche Lernerfahrungen sammeln können. Seit geraumer Zeit hat das Landesjugendamt aus jugendpolitischen Gründen auch Maßnahmen, die dem zuvor beschriebenen Charakter der Jugendarbeit nicht entsprochen haben, in seiner Förderpraxis und unter Zugrundelegung der Richtlinien zum 2. AG KJHG berücksichtigt. Die Anzahl von Bildungsmaßnahmen im Schnittstellenbereich hat sich in den letzten Jahren derart drastisch erhöht, dass Haushaltsansätze wiederholt überschritten wurden und der Anteil von Zuwendungen für außerschulische Bildungsmaßnahmen (entsprechend den Vorgaben des 2. AG KJHG) vergleichsweise kontinuierlich geringer geworden ist. Der Rechtsanspruch auf Förderung von außerschulischen Bildungsmaßnahmen für freie Träger der Jugendarbeit soll auch zukünftig gesichert werden. Mit Schreiben vom 28.01.14 weist uns das saarländische Landesjugendamt als Träger von Maßnahmen im Schnittstellenbereich Jugendarbeit und Schule frühzeitig darauf hin, dass sich mit Ende des Schuljahres 2013/2014 die bisherigen Fördermodalitäten in dem zuvor genannten Arbeitsfeld ändern werden. Wir werden Sie/Euch frühestmöglich darüber in Kenntnis setzen, unter welchen Maßgaben danach außerunterrichtliche Bildungsmaßnahmen zukünftig seitens des Landesjugendamtes gefördert werden können.
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Tipps zur Zuschussbearbeitung
In der Vergangenheit ist es häufiger zu Unstimmigkeiten bei der Antragstellung zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit gekommen, da eingereichte Zuschussanträge nicht den Richtlinien entsprachen und fehler- oder lückenhaft ausgefüllt wurden. Damit es in Zukunft, sowohl für den Antragsteller als auch für uns als Servicestelle einfacher wird, haben wir folgende Tipps zur Antragsbearbeitung zusammen gestellt: o
Der Förderantrag ist unverzüglich an den BDKJ Trier o. BDKJ Landesstelle Saar, Weberbach 70, 54290 Trier weiterzuleiten. Alle erforderlichen Angaben sind leserlich einzutragen.
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Zuwendungen können nur mit den formellen Antragsvordrucken beantragt werden. Programme und Sonderbestätigungen müssen beigelegt werden.
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Im beigelegten Programmverlauf muss zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um die Maßnahme des Antragsformulars handelt. Veranstaltungsort, Datum, Seminar-Zeiten und die Referent/- innen müssen deutlich ersichtlich sein.
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Jede/-r Teilnehmer/-in muss grundsätzlich die Teilnahme an der Maßnahme durch eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachname bestätigen. Bei Teilnehmer/-innen unter 10 Jahren genügt der Vorname.
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Gleiches gilt für die Verwendung computergedruckter Teilnehmer/-innen/-listen. Hier gilt grundsätzlich: Im Computerausdruck muss zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht sein, dass
es sich um die Maßnahme des Antragsformulars handelt. Kopien werden vom LJR nicht anerkannt. o
Die Spalte Veranstaltungstage in der Teilnehmerliste muss unbedingt ausgefüllt werden, da es vorkommt, dass einzelne Teilnehmer/-innen nicht an allen Tagen anwesend sind. Sollten computererstellte Listen beigelegt werden, so ist auch auf diesen eine Spalte dafür vorzusehen. Wenn diese Spalte nicht ausgefüllt oder nicht aufgeführt ist, muss der Antragsteller schriftlich bestätigen, wie und wann die TeilnehmerInnen an der Maßnahme teilgenommen haben.
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Bankverbindung: Gewährte Zuschüsse können nur an offizielle Konten des Maßnahmenträgers überwiesen werden. Überweisungen auf Privatkonten der Freizeitleitung können nicht mehr vorgenommen werden. Anzugeben sind: Kreditinstitut, BIC und IBAN des Maßnahmenträgers.
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Die Änderung zuschussrelevanter Daten im Antragsvordruck kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der Grund der Änderung durch den Veranstalter oder die Abrechnungsstelle glaubhaft gemacht und bestätigt wird.
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Der Förderantrag muss über die Landes- oder Bezirksstelle des jeweiligen Jugendverbands (im Bistum Trier, der BDKJ Trier o. die BDKJ Landesstelle Saar!) beim Landesjugendring Rheinland-Pfalz e. V. oder beim saarländischen Landesjugendring spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme eingereicht sein. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist! Später eingehende Anträge können bei der Bezuschussung nicht berücksichtigt werden. Die jeweiligen Träger der Maßnahme sind für die Einhaltung der Einreichfrist selbst verantwortlich.
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Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen die gewerblich oder in Anlehnung an ein gewerbliches Unternehmen veranstaltet werden, oder die überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder leistungssportlichen Charakter haben.
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Verantwortlichkeit: Die Veranstalter, die Teilnehmer/-innen und die bearbeitenden Landesoder Bezirksleitungen bestätigen mit ihrer Unterschrift und ihren Stempeln die Richtigkeit der Angaben.
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Der BDKJ Trier oder die BDKJ Landesstelle Saar behält sich bei der Bearbeitung der Zuschussanträge eine stichprobenartige Prüfung der Angaben vor. Dies kann bedeuten, dass Teilnehmer/-innen oder Veranstaltungsorte kontaktiert werden. Zu beachten ist weiterhin, dass kein gesetzlicher Anspruch auf Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Landes Rheinland-Pfalz besteht!
Speziell Rheinland-Pfalz o Auf der Rückseite des Antragsformulars müssen die Angaben durch den Stempel und die Unterschrift des Veranstaltungsortes bestätigt worden sein. Sollte dies aus Gründen nicht möglich sein, ist ein entsprechender Rechnungsnachweis beizufügen. o
Auf der Rückseite des Antragsformulars müssen die Angaben des Veranstalters durch den Stempel und die Unterschrift der Pfarrei, Pfarreiengemeinschaft, Dekanats oder des Verbandes bestätigt worden sein. Sollte dies aus Gründen nicht möglich sein, ist eine entsprechende Bestätigung beizufügen.
Natürlich helfen und beraten unsere Mitarbeiter/-innen Sie/Euch gerne, wenn es Fragen gibt oder um praktische Hilfestellung geht – am Telefon und auch persönlich. Rheinland-Pfalz: Vincenzo Varanelli, 0651/9771-103, vincenzo.varanelli@bdkj-trier.de Saarland: Anne Ernst, 0651/9771-114 (Di. u. Fr. vormittags), anne.ernst@bdkj-trier.de.
Um bei Rückfragen eine schnellere Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie dem Antrag eine Telefonnummer beizufügen, unter der wir eine Ansprechperson oder den Antragsteller erreichen können.
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JuLeiCa-Verlängerung in Rheinland-Pfalz – Nachschulung
Der BDKJ in Rheinland-Pfalz hat sich darauf verständigt JuLeiCa-Nachschulungen wie folgt zu akzeptieren: Im Rahmen der geforderten 8 Zeitstunden müssen mindestens 6 Zeitstunden pädagogische Inhalte vermittelt werden. Für die restlichen 2 Zeitstunden wird auch ein 1.Hilfe-Kurs anerkannt.
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JuLeiCa-Verlängerung im Saarland (ab 1.1.2013)
Für Verlängerungen (Neu-Ausstellung) der JuLeiCa ist eine Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 8 Zeitstunden nach den Empfehlungen des saarländischen Landesjugendhilfeausschusses und zusätzlich ein Nachweis über eine gültige Ersthelferschulung oder ein neuer Nachweis über „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (von 8 Zeitstunden) vorzulegen. Siehe Beschluss des LJHA, S. 5, Punkt 7 vom 28. August 2012 6
Änderung der GEMA-Tarife
Das Jugendhaus Düsseldorf hat für den BDKJ einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen. Mit diesem könnt Ihr Ermäßigung bekommen, zum Beispiel bei Veranstaltungen. Die Tarife haben sich zum neuen Jahr geändert, wie ihr vielleicht der Berichterstattung zum Thema "Kneipen- und Discosterben" entnommen habt. Diese neuen Richtlinien betreffen Eure Veranstaltungen möglicherweise auch, zumindest wenn es um Live-Musik geht. Die neuen Tarife findet Ihr unter www.gema.de/tarife. Weitere Infos hat Michael Kreuzfelder (mkreuzfelder@bdkj.de).
Herausgeber: Redaktion: Anja Peters (V.i.S.d.P.) BDKJ Diözesanverband Trier Weberbach 70 54290 Trier Tel.: 0651/9771-100 Fax: 0651/9771-199 E-Mail: info@bdkj-trier.de Website: www.bdkj-trier.de