Behindertenseelsorge Konzept Freiwilligen Arbeit

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INHALT

1. Einleitung

2. Wer ist die Behindertenseelsorge?

3. Zielgruppen der Behindertenseelsorge: Menschen mit Behinderung

4. Wegweisende Werte in der Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung

5. Was ist Freiwilligenarbeit?

6. Aufgabenbereiche und Einsatzgebiete von Freiwilligen

7. Was die Behindertenseelsorge den Freiwilligen bietet

7.1 Einführung in die Tätigkeit

7.2 Standort- und Auswertungsgespräch

7.3 Mitsprache

7.4 Zusammenarbeit

7.5 Vertrauen

7.6 Weiterbildung

7.7 Anerkennung und Dank für das Engagement

7.8 Verabschiedung und Kontakt nach dem Austritt

7.9 Über Freiwilligenarbeit berichten

8. Anforderungen an Freiwillige

9. Gewinnung und Rekrutierung von Freiwilligen

10. Aufnahmeverfahren

11. Zuständigkeiten

12. Sonstige Rahmenbedingungen

1. EINLEITUNG

Die Behindertenseelsorge der Katholischen Kirche im Kanton Zürich hat einen diakonischen Auftrag und ist Seelsorge- und Fachstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen innerhalb der Katholischen Kirche im Kanton Zürich.

Dem Motto «gemeinsam – barrierefrei – selbstbestimmt» folgend, baut sie beschränkende Hindernisse ab und ermöglicht Menschen mit Behinderung die Teilnahme am religiösen und sozialen Leben.

«Dass es sich um einen Zustand handelt, der uns und nicht diese angeht, wird uns bewusst, wenn eine Behinderung uns selbst oder eine uns nahestehende Person betrifft, entweder vorübergehend oder aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses. In dieser Situation beginnen wir, die Wirklichkeit mit neuen Augen zu sehen und wir erkennen, dass wir auch jene Barrieren niederreissen müssen, die uns vorher als unbedeutend erschienen. All dies untergräbt jedoch nicht die Gewissheit, dass jeder Zustand von vorübergehender, erworbener oder dauerhafter Behinderung in keiner Weise unsere Natur als Kinder des einen Vaters verändert und unsere Würde beeinträchtigt. Der Herr liebt uns alle mit der gleichen zärtlichen, väterlichen und bedingungslosen Liebe.» Aus der Botschaft von Papst Franziskus zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2022.

Zur Erfüllung des christlichen Dienstes am Mitmenschen mit Behinderung ist die Behindertenseelsorge auf die Unterstützung von verantwortungsbewussten Menschen angewiesen, die einen Beitrag an die Gesellschaft leisten möchten. Weil sie dies freiwillig und unentgeltlich tun, werden sie im vorliegenden Konzept als Freiwillige bezeichnet.

Die Rekrutierung von Freiwilligen gestaltete sich in den vergangenen Jahren für viele Organisationen zunehmend anspruchsvoller und schwieriger. Untersuchungen konnten zwar keinen generellen Rückgang von Menschen

verzeichnen, welche sich freiwillig engagieren. Nachgewiesen werden konnte jedoch bei den Freiwilligen eine tendenzielle Verschiebung von altruistischen zu personenbezogenen Motiven.

Auch hat sich das Bindungsverhalten der Menschen gegenüber einzelnen Institution und Organisationen verändert. Die Interessen und Lebenssituationen der Menschen sind manigfaltiger geworden und können nur noch selten von einer einzigen Institution abgedeckt werden.

Das Konzept „Freiwilligenarbeit“ verfolgt folgende Ziele:

1. Förderung des sozialen Engagements im Bereich der Behindertenarbeit.

2. Stärkung der Gemeinschaftsbindung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung.

3. Mobilisierung von Ressourcen. Freiwillige sind eine wertvolle Ergänzung zu den hauptamtlichen Mitarbeitern in der Behindertenseelsorge.

4. Erhöhung der Reichweite und Wirkung. Durch die Unterstützung von Freiwilligen kann die Behindertenseelsorge ihre Angebote ausweiten und mehr Menschen mit Behinderungen erreichen.

5. Förderung von Innovation. Das Konzept soll zur Innovation und Verbesserung der Dienstleistungen der Behindertenseelsorge beitragen.

6. Nachhaltigkeit. Durch die Dokumentation des vorhandenen Wissens über Freiwillige Arbeit innerhalb der Organisation kann die Behindertenseelsorge langfristig tragfähige Strukturen entwickeln und ihre Kapazitäten ausbauen.

7. Professionalisierung. Das Konzept der Freiwilligenarbeit soll der Behindertenseelsorge zukünftig helfen, die Zusammenarbeit mit Freiwilligen professioneller zu gestalten und klare Rahmenbedingungen für diese zu schaffen.

2. WER IST DIE BEHINDERTENSEELSORGE?

Die Behindertenseelsorge ist seit dem Jahr 1972 ein fest verankerter Teil der Katholischen Kirche im Kanton Zürich und auf dem gesamten kantonalen Gebiet tätig. Sie hat einen proaktiven diakonischen Auftrag und ist Fachstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen innerhalb der Katholischen Kirche im Kanton Zürich.

Die Behindertenseelsorge begleitet, berät und unterstützt von einer Behinderung betroffene Menschen, Kirchgemeinden sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Sie organisiert auch Angebote und Veranstaltungen mit und für Menschen mit Behinderung. Die Bedürfnisse der Mitmenschen mit Behinderung sind dabei wegweisend für die Planung und Durchführung der Angebote.

Der Zweck der Behindertenseelsorge ist es, Menschen mit Behinderung die Teilnahme am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dafür schafft sie Räume, in denen Erfahrungen des Lebens und Glaubens wahrnehmbar werden. Somit verbindet sie die Menschen und macht sie alle würdig und einmalig zugleich, so wie wir im Angesicht Gottes sind. Dabei sind die drei kirchlichen Grundaufträge stets präsent: Dienst am Menschen (Diakonie), Feier (Liturgie) und Verkündigung. So ermöglicht sie Begegnungen, Austausch und Entwicklung.

3. ZIELGRUPPEN DER

BEHINDERTENSEELSORGE: MENSCHEN MIT

Die Behindertenseelsorge richtet ihre Angebote an den Bedürfnissen von Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiver Beeinträchtigung, Menschen mit motorischer Behinderung, Menschen mit Hörbehinderung, Menschen mit Sehbehinderung sowie Menschen mit psychischer Behinderung oder Erkrankungen aus. Obwohl die Schweizerische Eidgenossenschaft über ein Behindertengleichstellungsgesetz verfügt und sich 2014 mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) dazu verpflichtet hat, Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung zu schützen, ist ihre tatsächliche Gleichstellung bisher höchstens teilweise erfüllt.

Als Fach- und Seelsorgestelle fördert die Behindertenseelsorge, dass sich Menschen mit Behinderung als wirkmächtige Zugehörige der Kirche wahrnehmen, indem sie ihre Fähigkeiten und Ressourcen in die Gestaltung des kirchlichen Lebens einbringen können. Sie sind aktiv in die Planung und Durchführung von Anlässen und anderen Aktivitäten eingebunden. Ihre Bedürfnisse und Wünsche sind in diesem Prozess massgeblich.

4. WEGWEISENDE WERTE IN DER

ZUSAMMENARBEIT MIT MENSCHEN MIT

In der Arbeit mit Menschen mit Behinderung sind für die Behindertenseelsorge folgende Werte wegweisend: Integration bezeichnet die Eingliederung von Menschen in ein bestehendes System. Dabei ist der Abbau von Barrieren von zentraler Bedeutung. Im Gegensatz dazu steht die Separation, die Trennung der Gruppen voneinander.

Bei der Integration werden die Unterschiede zwischen den Gruppen weiterhin wahrgenommen. Es gibt die integrierende Mehrheitsgesellschaft und die zu integrierende Minderheitsgesellschaft. Beide Seiten sind gefordert, ihren Beitrag zur Integration zu leisten.

Inklusion ist die Vision einer Gesellschaft, die Unterschiede als Bereicherung ansieht und die Vielfalt und Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellt. In einer inklusiven Gesellschaft gibt es keine Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft mehr; alle Menschen haben gleiche Rechte und Pflichten.

Inklusion bedeutet, dass niemand gezwungen ist, sich an die Normen der Mehrheitsgesellschaft anzupassen. Dieser gesellschaftliche Zustand kann nicht von einer einzelnen Institution oder Organisation erwirkt werden, sondern erfordert das Engagement der gesamten Gesellschaft.

Ein zentraler Begriff im Zusammenhang mit Inklusion ist die Teilhabe. Teilhabe bedeutet, dass jeder Mensch über Ressourcen verfügt, die wichtig sind und die die Gesellschaft voranbringen. Entscheidend bei der Inklusion ist, dass das System sich so anpasst, dass jeder Mensch entsprechend seiner individuellen Möglichkeiten selbstbestimmt teilhaben kann. Dabei wird vom

Individuum, insbesondere von Menschen mit Behinderung, keine Anpassung erwartet.

Barrierefreiheit wird umfassend definiert und schliesst alle gesellschaftlichen und technischen Massnahmen ein, die den Zugang und die Teilhabe aller Menschen ermöglichen. Dazu zählen bauliche Veränderungen an Gebäuden, der öffentliche Verkehr, Freizeitangebote, sowie barrierefreie Internetseiten, Texte in einfacher Sprache und die Möglichkeit, Assistenzpersonen zu engagieren.

Barrierefreiheit fördert sowohl die Teilhabe als auch die Integration und bildet die Grundlage für weitere Fortschritte. Dennoch stellt sie noch keinen gesellschaftlichen Zustand der Inklusion dar.

Empowerment beschreibt den Prozess und die Strategien, die Menschen dabei unterstützen, Kontrolle über ihr eigenes Leben zu gewinnen. Es fördert den Aufbau von Selbstvertrauen, die Fähigkeit, eigenständige Entscheidungen zu treffen, und die Entwicklung der eigenen Fähigkeiten, um persönliche Ziele zu erreichen und die eigenen Rechte und Interessen zu verteidigen.

Im Kern geht es darum, Individuen oder Gruppen zu befähigen, sich selbst zu stärken und aktiv an ihrer eigenen Entwicklung sowie an gesellschaftlichen Veränderungen teilzunehmen.

Advocacy bezeichnet die aktive Unterstützung, Förderung und Vertretung der Interessen, Anliegen oder Rechte einer Einzelperson, Gruppe oder Sache. Es umfasst Bemühungen, Aufmerksamkeit, Unterstützung oder politische Massnahmen zugunsten dieser Interessen zu gewinnen, sei es durch Lobbyarbeit, Kommunikation oder soziale Mobilisierung.

Das Ziel von Advocacy besteht darin, positive Veränderungen in Politik, Gesetzgebung oder gesellschaftlichen Normen herbeizuführen, um das Wohl der Vertretenen zu fördern.

5. WAS IST FREIWILLIGENARBEIT?

Freiwilligenarbeit bedeutet, dass man aktiv und regelmässig anderen hilft, ohne dafür bezahlt zu werden. Diese Hilfe findet in öffentlichen oder halböffentlichen Bereichen statt, zum Beispiel in der katholischen Kirche, jedoch nicht innerhalb der Familie. Freiwillige bekommen keine finanzielle Entlohnung, aber sie können Kostenerstattungen, Weiterbildungszuschüsse und symbolische Anerkennungen erhalten.

Freiwillige entscheiden selbst, welche Aufgaben sie übernehmen, und ihre Tätigkeiten sind nicht durch Arbeitsverträge geregelt. Im Durchschnitt sollten sie nicht mehr als 6 Stunden pro Woche arbeiten. Der Hauptzweck der Freiwilligenarbeit ist es, anderen zu helfen, und nicht, persönlichen Nutzen zu ziehen.

Freiwilligenarbeit ergänzt bezahlte Arbeit, konkurriert aber nicht mit ihr.

Bezahlte Arbeitskräfte arbeiten entweder auf Stundenbasis oder haben ein Festgehalt. Sie sind vertraglich an die Behindertenseelsorge gebunden. Dazu zählen auch Experten in eigener Sache (Peers), die eine Vergütung für ihre Dienste erhalten. Ein "Experte in eigener Sache" ist jemand mit einer Behinderung, der durch seine Beteiligung an der Behindertenseelsorge spezifische Ziele der Organisation, wie Sensibilisierung, unterstützt. Ebenfalls dazu gehören Pflegeassistenzkräfte, die mit ihrer Ausbildung im Pflege- oder medizinischen Bereich die Behindertenseelsorge fachlich unterstützen.

Freiwillige können eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen, die auf ihren Fähigkeiten, Interessen und den spezifischen Bedürfnissen der Behindertenseelsorge basieren. Dazu gehören:

- Betreuung und Unterstützung: Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen während Veranstaltungen, Gottesdiensten, Ausflügen und anderen Aktivitäten.

- Besuchsdienst: Regelmäßige Besuche bei Menschen mit Behinderungen, um ihnen Gesellschaft zu leisten und sie zu unterstützen.

- Begleitung zu Terminen: Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen.

- Veranstaltungsorganisation: Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen.

- Unterstützung bei Angeboten und Workshops: Mithilfe bei der Planung und Durchführung von Angeboten, Kursen und Workshops, wie Wallfahrten, Kulturtagen oder Ferienwoche.

- Freizeitgestaltung: Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten, wie Spieleabende oder kreative Projekte.

- Öffentlichkeitsarbeit: Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, einschliesslich des Verfassens von Newslettern, Artikeln und Berichten.

- Websitepflege: Unterstützung bei der Pflege und Aktualisierung von Websites.

- Büro: Unterstützung bei verschiedenen administrativen und organisatorischen Aufgaben.

Diese Aufgaben können je nach Bedarf und Projekt variieren, und oft können Freiwillige auch eigene Ideen einbringen und neue Projekte initiieren.

6. AUFGABENBEREICHE UND

EINSATZGEBIETE DER FREIWILLIGEN

Um Menschen mit Behinderungen Dienste von hoher Qualität anzubieten, wird angestrebt, regelmässige Einsätze von Freiwilligen über längere Zeiträume zu ermöglichen. Auch einmalige und kurzfristige Einsätze sind möglich. Die Einsätze werden so konzipiert, dass die Freiwilligen ihre Fähigkeiten einbringen können und ihnen Freude bereiten. Es handelt sich um zeitlich begrenzte und klar definierte Einsätze, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, an gemeinschaftlichen und spirituellen Veranstaltungen wie Gottesdiensten, Andachten, Wallfahrten, Festen oder Ferienwochen teilzunehmen. Auch in der Organisation engagieren sich Freiwillige, indem sie beim Verpacken von Briefen helfen, Veranstaltungen vorbereiten und durchführen sowie Experten in eigener Sache (Peers) begleiten. Mit Zustimmung der festangestellten Mitarbeiter können sogar eigene Projekte von Freiwilligen initiiert werden. Gemeinsam mit Seelsorgenden dürfen Freiwillige Menschen mit Behinderungen an ihrem Wohnort besuchen.

7. WAS DIE BEHINDERTENSEELSORGE DEN

FREIWILLIGEN BIETET

Das Engagement der Freiwilligen für ihre Mitmenschen ist für die Behindertenseelsorge zur Erfüllung ihrer Aufgabe unerlässlich. Daher erfolgt eine sorgfältige Einführung der Freiwilligen in ihre Tätigkeit, begleitet von persönlicher und fachlicher Unterstützung während ihrer Zeit des Engagements für die Behindertenseelsorge.

7.1 Einführung in die Tätigkeit

Die Freiwilligen werden durch ihre zugewiesenen Ansprechpersonen in ihre Tätigkeitsbereiche eingeführt. Vor ihrem ersten Einsatz findet ein Gespräch statt, in dem die Aufgaben erläutert werden und individuelle Kompetenz- und Tätigkeitsprofile erstellt werden. Die Zuweisung der Aufgaben erfolgt entsprechend den Bedürfnissen, Kompetenzen und Ressourcen der einzelnen Freiwilligen. Üblicherweise wird ein Schnuppereinsatz durchgeführt, der Interessierten einen konkreten Einblick in die Tätigkeit bietet, bevor sie sich endgültig entscheiden. Ein Schnuppereinsatz erleichtert auch den potenziellen Einstieg in das freiwillige Engagement.

7.2 Standort- und Auswertungsgespräch

Zusätzlich zu den täglichen Kommunikationen und spontanen Rückmeldungen wird jährlich mit allen Freiwilligen ein Standort- und Auswertungsgespräch durchgeführt. Dabei werden Vereinbarungen für das kommende Jahr getroffen, und die Ergebnisse des letzten Gesprächs werden evaluiert, um sie an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse beider Seiten anzupassen.

7.3 Mitsprache

Die Behindertenseelsorge verfolgt das Ziel, hochwertige Dienste für Menschen mit Behinderung anzubieten. Dabei ist sie auf das aktive Mitdenken und die Meinungsbildung der Freiwilligen angewiesen. Ihre Anliegen, Anregungen und Ideen werden ernsthaft berücksichtigt. Die Freiwilligen sind äusserst vielseitig, und ihr Interesse an Mitbestimmung und Mitgestaltung variiert entsprechend. Sie haben die Möglichkeit, sich bei bereits festgelegten Aufgaben der Behindertenseelsorge zu engagieren oder auch Verantwortung bei Tätigkeiten zu übernehmen, die sie selbst gestalten können. Bei Entscheidungsprozessen, (Strategieentwicklung, neue Angebote) werden die Freiwilligen nach Möglichkeit auch einbezogen.

7.4 Zusammenarbeit

Die operativen Verantwortlichen führen die Freiwilligen mit dem Bewusstsein und der Überzeugung, dass Führung in der Freiwilligenarbeit durch Motivation, Freude an der Tätigkeit und eine Kombination von Begleitungs-, Coaching- und Leitungsaufgaben erfolgt. Mitarbeiter und Freiwillige arbeiten in der Behindertenseelsorge partnerschaftlich und auf gleicher Augenhöhe zusammen. Der Kontakt zwischen der Organisation und ihren Ansprechpersonen zu den Freiwilligen wird mit Sorgfalt und Respekt gepflegt.

7.5 Vertrauen

Für eine gute Zusammenarbeit bedarf es der Bereitschaft der bezahlten Mitarbeitenden, sich auf die Freiwilligen einzulassen, ihnen Vertrauen entgegenzubringen und Verantwortung sowie Entscheidungskompetenz an sie abzugeben. Dazu gehört auch das sorgfältige Prüfen der Wünsche und Beiträge des Teams sowie das Ansprechen und Klären von heiklen Situationen oder Konflikten.

7.6 Weiterbildung

Dass sich die Freiwilligen auf dem erforderlichen fachlichen Stand für die Erfüllung ihrer Aufgaben befinden, gewährleistet die Behindertenseelsorge durch passende Weiterbildungsangebote. Einmal jährlich findet ein interner Weiterbildungstag statt. Es sind auch Formen spezifischer Weiterbildung ausserhalb der Organisation möglich.

7.7 Anerkennen und verdanken des Engagements

Die Behindertenseelsorge möchte den Freiwilligen ihre Wertschätzung für ihr Engagement zeigen und lässt ihnen daher regelmässig angemessene Formen der Anerkennung zukommen. Dies kann kleinere Geschenke zu besonderen Anlässen sowie regelmäßige mündliche oder schriftliche Dankesbekundungen umfassen. Ausserdem organisiert die Behindertenseelsorge einmal im Jahr ein Freiwilligenfest.

Auf Wunsch erhalten die Freiwilligen eine Einsatzbestätigung oder einen Tätigkeits- und Kompetenznachweis. Zusätzlich können die Einsätze auf Wunsch im Schweizerischen Sozialzeitausweis festgehalten werden. Dieser ermöglicht es, Erfahrungen und Kompetenzen aus der Freiwilligenarbeit sichtbar zu machen, anzuerkennen und für die berufliche Entwicklung zu nutzen. Freiwillige haben die Möglichkeit, diese Nachweise ihren Bewerbungen um Arbeitsstellen oder Ausbildungsplätze beizufügen, was insbesondere für Jugendliche sowie Frauen und Männer mit wenig Berufserfahrung von Bedeutung ist.

7.8 Verabschiedung und Kontakt nach dem Austritt

Wenn eine Person ihren Dienst als Freiwillige in der Behindertenseelsorge beendet, wird sie in einem angemessenen Rahmen von der Leitung und das Team verabschiedet. Im Abschlussgespräch wird die Gestaltung des künftigen Kontakts mit der Organisation vereinbart. Die Behindertenseelsorge zeigt den ausgetretenen Freiwilligen auch nach Beendigung ihres Dienstes regelmässig

ihre Dankbarkeit, indem sie ihnen beispielsweise Geburtstagswünsche oder Weihnachtskarten zukommen lässt.

7.9 Über Freiwilligenarbeit berichten

Was durch Freiwilligenarbeit erreicht wird, soll erkennbar sein. Daher informiert die Behindertenseelsorge die Öffentlichkeit regelmässig in geeigneter Form über Art und Umfang der Einsätze der Freiwilligen. Dies fördert die Vernetzung der Organisation, zeigt Wertschätzung und wirkt anziehend auf zukünftige Freiwillige.

8. ANFORDERUNGEN AN FREIWILLIGE

Freiwillige Mitarbeitende müssen im Erwachsenenalter sein und sowohl über psychische als auch körperliche Gesundheit verfügen. Zudem sollten sie ausreichend soziale Kompetenzen besitzen und dürfen keine Vorstrafen haben. Sie sind bereit, Verantwortung gegenüber den Menschen zu übernehmen, die sie im Auftrag der Behindertenseelsorge der Katholischen Kirche begleiten und unterstützen. Dabei verpflichten sie sich zur notwendigen Sorgfalt im Umgang mit den ihnen anvertrauten Personen. Sie sind auch bereit, die Teilnehmenden in inhaltlichen, kreativen und religiösen Belangen zu unterstützen und deren Wünsche zu berücksichtigen, soweit möglich.

Eine positive Haltung gegenüber christlichen Grundwerten sowie Respekt und Achtung der religiösen Gefühle der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind essentiell. Die unantastbare persönliche Würde jedes Einzelnen, ob mit oder ohne Behinderung, wird anerkannt, und ihre Ressourcen und Kompetenzen werden respektiert und gefördert. Die Selbstbestimmung der Person steht dabei im Mittelpunkt.

Die Freiwilligen verpflichten sich zur ehrenamtlichen Arbeit und zur Wahrung der Schweigepflicht, auch über persönliche Informationen, die sie während ihres Einsatzes erhalten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung ihres Einsatzes bestehen.

Die Behindertenseelsorge erwartet von den Freiwilligen eine offene und ehrliche Kommunikation über ihre Fähigkeiten und rechtzeitige Benachrichtigung, wenn sie überfordert sind. Zweifel und Fragen sollen angesprochen werden, um gemeinsam Lösungen zu finden. Probleme während des Einsatzes sollen gemeldet werden, und Abwesenheiten sowie vorzeitige Beendigungen des Einsatzes werden rechtzeitig mitgeteilt.

Durch ihre Unterschrift verpflichten sich die Freiwilligen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den ihnen anvertrauten Menschen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt zu ersparen.

9. GEWINNUNG UND REKRUTIERUNG VON

FREIWILLIGEN

Das Anwerben von Freiwilligen ist eine fortlaufende Herausforderung für die Behindertenseelsorge. Untersuchungen haben gezeigt, dass persönliche Ansprache und Überzeugungsarbeit immer noch die effektivsten Methoden sind, um Menschen für freiwilliges Engagement zu gewinnen. Dabei profitiert die Behindertenseelsorge von den Netzwerken der katholischen Kirche sowie von persönlichen Kontakten von Mitarbeitenden und bereits engagierten Freiwilligen.

Zusätzlich nutzt die Behindertenseelsorge verschiedene Kanäle, um potenzielle Freiwillige anzusprechen. Dazu gehören Inserate auf der Website der Dachorganisation der regionalen Fachstellen für freiwilliges Engagement in der Deutschschweiz "Benevol", regelmässige Flyer-Verteilungen an geeigneten Orten und Hinweise im Jahresprogramm, das an Partnerorganisationen verschickt wird. Auch Social-Media-Plattformen sowie die eigene Webseite werden aktiv genutzt, um nach Freiwilligen zu suchen.

Des Weiteren werden Kleinanzeigen in Einkaufszentren platziert und Inserate in kirchlichen Zeitungen wie dem Pfarrblatt "Forum" veröffentlicht.

Jede Anmeldung von potenziellen Freiwilligen wird sorgfältig geprüft und bearbeitet. Auch in Fällen, in denen keine Zusammenarbeit zustande kommt, werden die Interessenten respektvoll behandelt, professionell verabschiedet und für ihr Interesse gedankt.

10. AUFNAHMEVERFAHREN

Der Prozess beginnt mit einem Kennenlerngespräch zwischen dem Anwärter oder der Anwärterin und dem Freiwilligenkoordinator bzw. der -koordinatorin der Behindertenseelsorge. Dabei werden die Aufgaben der Behindertenseelsorge vorgestellt, verschiedene Informationen über die Tätigkeit als Freiwillige werden ausgehändigt und die Rechte und Pflichten der Freiwilligen werden erläutert. Der Freiwilligenkoordinator erkundigt sich nach den Präferenzen des Anwärters und erstellt ein individuelles Tätigkeitsprofil.

Wenn der Anwärter oder die Anwärterin nach dem Kennenlerngespräch weiterhin Interesse bekundet, reicht er der Behindertenseelsorge das gelesene und unterschriebene Formular "Freiwilligenarbeit" ein und fügt einen Auszug seines Strafregisters (Privatauszug) bei. Die Unterlagen werden von der Behindertenseelsorge geprüft, und es folgt ein Schnuppereinsatz, der es den Freiwilligen ermöglicht, die zu betreuenden Personen, die Tätigkeit und das Einsatzfeld kennenzulernen. Dieser Einsatz dient auch dazu, dass die Behindertenseelsorge die Freiwilligen besser kennenlernen kann, um ihr Kompetenzprofil zu vervollständigen.

Als abschliessender Schritt erfolgt die vollständige Aufnahme als Freiwilliger oder Freiwillige in den Dienst der Behindertenseelsorge.

11. ZUSTÄNDIGKEITEN

Die strategische und operative Leitung des Freiwilligeneinsatzes liegt in der Verantwortung des Freiwilligenbeauftragten. Dieser oder diese gewährleistet die Schaffung und Umsetzung nachhaltig förderlicher Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit. Darüber hinaus obliegt es ihm oder ihr, die finanziellen

Aspekte zu sichern, die interne und externe Kommunikation zu fördern und die Qualitätssicherung sowie die Weiterentwicklung der Freiwilligenarbeit zu gewährleisten. Ferner ist es Aufgabe des oder der Verantwortlichen, die Zuständigkeiten und Aufgaben der Angebot- und Projektverantwortlichen zu klären. Zusätzlich übernimmt er oder sie die Planung der Einsätze und trägt die Verantwortung für deren Qualitätssicherung.

Des Weiteren liegt es in seinem oder ihrem Zuständigkeitsbereich, Freiwillige zu gewinnen, ihre Verantwortlichkeiten zu klären, sie einzuarbeiten und gegebenenfalls während ihres Engagements zu begleiten. Auch die Anerkennung ihrer Leistungen, ihre persönliche und fachliche Förderung sowie die Verabschiedung nach Abschluss ihres Engagements fallen in den Verantwortungsbereich des Freiwilligenbeauftragten.

Als primäre Ansprechperson für Freiwillige ist der oder die Verantwortliche auch für die Rekrutierung, das Einstellungsverfahren und die Koordination der Einarbeitung zuständig. Zudem erstellt die Freiwilligenkoordination die Tätigkeitsprofile der Freiwilligen und weist sie den entsprechenden Angeboten zu.

Zusätzlich ist der oder die Verantwortliche für Freiwilligenarbeit darüber informiert, welche Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen sind. Er oder sie gewährleistet, dass die erforderlichen Informationen für die Begleitung an die Freiwilligen weitergegeben werden.

Aufgaben des oder der Verantwortlichen für Freiwilligenarbeit im Überblick:

1. Anlaufstelle für Freiwilligen.

2. Verantwortliche für die Gewinnung, Rekrutierung, Begleitung und Verabschiedung der Freiwilligen.

3. Ansprechperson für die Leitung, das Team sowie die Angebots- und Projektverantwortlichen in allen Belangen rund um das Thema Freiwilligenarbeit.

4. Aktualisierung der Datenbank „Freiwillige“.

5. Erfassung der unentgeltlichen Leistungen.

6. Erstellung und Überarbeitung von Vorlagen und Merkblättern für die Freiwilligenarbeit.

7. Kontaktperson zu Fachstellen für Freiwilligenarbeit (z.B. Kantonalkirche, Benevol).

8. Budgetierung der Auslagen für Freiwilligenarbeit.

9. Initiative für Qualitätssicherung und Weiterentwicklung auf strategischer und operativer Ebene.

10.Sicherstellung der Anerkennung (angebotsübergreifend).

11. Gestaltung der Verabschiedung (auch Kontakt nach den Einsätzen).

12. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN

Einsatz: Freiwilliges Engagement in der Behindertenseelsorge kann entweder aus Eigeninitiative entstehen oder es können gezielt Freiwillige für bestimmte Aufgaben gewonnen werden. Die freiwillige Arbeit sollte im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 6 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Art und Dauer des Engagements sowie gegenseitige Erwartungen und Verbindlichkeiten werden mit den Freiwilligen vereinbart und können in einer schriftlichen Einsatzvereinbarung festgehalten werden.

Infrastruktur: Die Freiwilligen erhalten einfachen Zugang zu der für ihr

Engagement benötigten Infrastruktur (z.B. Räume, Geräte, vorhandenes Material, eventuell Schlüssel).

Spesen: Freiwilligenarbeit ist grundsätzlich unentgeltlich. Effektive Auslagen werden wie folgt erstattet:

– Fahrtkosten werden gemäss dem Spesenreglement der Katholischen Kirche im Kanton Zürich erstattet.

– Die Kosten für Verpflegung bei ganztägigen Anlässen werden von der Behindertenseelsorge übernommen.

Weitere Auslagen werden nach vorheriger Absprache und gegen Quittung vergütet. Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige Kontaktperson nach Einreichung des Spesenformulars. Jährliche Spesenlimiten werden von der Behindertenseelsorge im Voraus kommuniziert. Für bestimmte Aufgaben können, sofern sie den Vorgaben entsprechen, Spesenpauschalen vereinbart werden.

Versicherung: Freiwillige sind während ihres Einsatzes sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Die Versicherungen umfassen:

– Betriebshaftpflichtversicherung

– (Kollektiv-) Unfallversicherung für Nicht-UVG-Versicherte

– Vollkaskoversicherung für den Autofahrdienst (Dienstfahrtenversicherung)

Schweigepflicht: Freiwillige unterliegen, wie die Angestellten, der Schweigepflicht bezüglich aller Informationen, die sie während ihrer Tätigkeit erfahren und die naturgemäss oder aufgrund besonderer Vorschriften vertraulich sind.

Sorgfaltspflicht: Freiwillige tragen Verantwortung gegenüber den Menschen, mit denen sie im Auftrag der Behindertenseelsorge in Kontakt stehen. Sie wahren deren Privatsphäre, Würde und Integrität. Zudem halten sie sich an kirchliche Ordnungen und Reglemente sowie an staatliche Gesetze. Freiwillige werden im Hinblick auf Grenzüberschreitungen und Verhaltenskodex geschult. Da sie in der Behindertenseelsorge mit besonders schutzbedürftigen Personen arbeiten, müssen sie einen Privatauszug aus dem Strafregister vorlegen.

Katholische Kirche im Kanton Zürich

Behindertenseelsorge

Beckenhofstrasse 16, 8006 Zürich

Telefon 044 360 51 51

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www.behindertenseelsorge.ch info@behindertenseelsorge.ch IBAN CH85 0900 0000 8002 1592

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