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Richtige Zahlung vorausgesetzt

Walter Gasser

Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva Bozen + Lana + Naturns gasser@gspeo.com

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Es ist für die Meisten ein alljähr-

licher Spießrutenlauf: das Sammeln der Unterlagen, um bestimmte Spesen (z. B. medizinische Spesen, Versicherungsbeiträge, Schulkosten, Mietkosten usw.) gegebenenfalls in der Steuererklärung angeben zu können und um somit etwas vom Fiskus zurückzubekommen. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten, um in den Genuss der Absetzbeträge zu kommen.

Bekanntlich sind seit dem 1. Januar 2020 Abschreibungen für

die meisten Spesen in der Steuererklärung nur mehr möglich, wenn die Bezahlung durch rückverfolgbare Zahlungsmittel (Über weisung, Bankomat, Kreditkarte) erfolgt ist. Die Einnahmenagentur hat in einem Rundschreiben klargestellt, dass die steuerliche Abschreibung jenem Steuerzahler zusteht, an den die Rechnung oder der Kassenbon ausgestellt wird, auch wenn die Bezahlung von Seiten einer dritten Person durchgeführt wurde. Bekannte Beispiele sind Ausgaben für die eigenen Kinder welche von einem Elternteil bezahlt werden, aber von beiden anteilsmäßig abgeschrieben werden können oder Ausgaben bezahlt von einem Elternteil, welches die Ausgaben für alle trägt. Es ist aber trotzdem notwendig nachzuweisen, dass die abschreibbare Aufwendung mit der getätigten Zahlung durch eine dritte Person übereinstimmt. Dies kann beispielsweise durch einen Bankomatbeleg, Kontoauszug oder Kopie eines Posterlagscheines erfolgen. In Ermangelung eines schrift lichen Belegs kann die Transaktion auch mit folgendem speziellen Hinweis auf der Rechnung oder auf dem Kassenbon dokumentiert werden: „Pagamento avvenuto

con mezzi tracciati“.

Diese Anmerkung muss jedoch ein wesentlicher Bestandteil des Dokuments sein (also z. B. direkt vom Arzt, der die Rechnung ausstellt); eine handschrift liche Ergänzung des Steuerzahlers ist nicht zu lässig.

Verborgen für den Normalverbraucher hat die Agentur der

Einnahmen im Hintergrund bereits eine ganze Serie von Meldungen eingeführt, mit dem die Unternehmen und Freiberufl er die absetzbaren Spesen ihrer Kunden melden. Die Agentur der Einnahmen kann die Korrektheit der in der Steuererklärung angegebenen Kosten also automatisch kontrollieren.

Elki Lana – Family Support

Praktische Unterstützung für Eltern nach der Geburt

Family Support, so nennt sich das Angebot des Elki Lana, will Familien mit Neugeborenen stärken und entlasten, sowie Einsamkeit und Überforderung vorbeugen. Diese Initiative gibt es in im Elki Lana seit 2014 und zahlreiche Familien wurden bereits unterstützt und begleitet. Ein Baby verlangt allen in der Familie, und ganz besonders der Mutter, einiges an Kräften ab. Um die Bedürfnisse nach Nähe, Geborgenheit und Nahrung zu stillen, bedarf es viel Zeit und Energie. Da bleiben die eigenen Bedürfnisse gern mal auf der Strecke. Wenn es an Unterstützung durch Familie, Nachbarn oder Freunde mangelt, kann bei Family Support eine freiwillige Person zu Pausen im Alltag verhelfen, damit sich die Familienmitglieder erholen und stärken können.

Engagierte Freiwillige besuchen die Familie in der Regel einmal wöchentlich über eine begrenzte Zeit. Ihre Aufgabe besteht meist darin den Eltern Zeit zu schenken, für sie da zu sein, ihnen zuzuhören und sie wertzuschätzen. Ebenso umfasst die Aufgabe alltagspraktische Unterstützung wie beispielsweise mit dem Baby spazieren gehen, mit dem Geschwisterkind zu spielen, die Mütter zu Terminen zu begleiten, kleine Tätigkeiten im Haushalt zu erledigen. Die Freiwilligen werden für ihren Einsatz von einer professionellen Fachkraft vorbereitet und im Rahmen von Gruppentreffen begleitet.

Family Support richtet sich an alle Familien mit einem Kind bis zu einem Jahr. Die Unterstützung ist für die Familien kostenlos. Möchtest du als Familie die Unterstützung durch Family Support annehmen? Oder hast du vielleicht Interesse, dich als Freiwillige/r in dieser Initiative zu engagieren? Melde dich bei Barbara Tschöll: Tel. 331 1529743 oder hol dir weitere Informationen unter: www.family-support.it. Wir freuen uns auf Dich!

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