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Wir haben's in der Hand
Bäuerinnen aus ganz Südtirol begangen vor kurzem den 41. Landesbäuerinnentag in Bozen. Die Versammlung stand unter dem Motto: „Wir haben’s in der Hand“.
Die erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen, die steigende Bürokratie und die hohen Ansprüche der Gesellschaft an die Landwirtschaft fordern insbesondere von der Berglandwirtschaft ihre Tribute: „Wenn eine Stalltür schließt, geht sie nicht mehr auf. Wenn wir unsere Berglandwirtschaft weiterhin haben wollen, muss die Politik all ihre Kraft in die Hand nehmen, und sie muss von uns allen unterstützt werden“, so die Forderung von Landesbäuerin Antonia Egger in ihrer Begrüßungsrede.
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LANDWIRTSCHAFT VERSTÄNDLICH MACHEN
Dass die Bäuerinnen sehr wohl vieles in der Hand haben, zeigte Heike Zeller von aHEU – Regionale Vermarktungsstrategien aus München in ihrem Vortrag auf. Die Kommunikation mit den Leuten aus der Stadt sei wichtig, um Landwirtschaft verständlich zu machen, so Zeller: „Man muss erstmal verstehen, was die Leute nicht verstehen und da sind Wissenslücken da, man muss den Leuten erklären, damit sie bereit sind, mehr für hochwertige bäuerliche Produkte auszugeben.“ Und das funktioniere über Social Media sehr gut: „Die Bäuerinnen habe da super Voraussetzungen, weil sie Emotion und Persönlichkeit mitbringen, und das sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kommunikation“, ermutigte Zeller die Bäuerinnen. DANK AN DIE WITWEN
Die Witwenehrung machte wiederum deutlich, wie tapfer und mutig die Bäuerinnen auf ihren Höfen sind. „Uns ist es ein großes Anliegen, diese Anerkennung auszusprechen. Wir möchten ihnen durch diese Geschichten die Aufmerksamkeit geben, die sie sich verdienen“, sagte Sr. Mirjam Volgger, die im Auftrag der Stiftung Südtiroler Sparkasse mit der Landesbäuerin Antonia Egger die Witwenehrung vornahm: „Der Dank kommt von Herzen.“ Der Preis der Stiftung ging an Reinhilde Wieser Wwe. Leitner (Weissteinerhof, Pfunders/Vintl), Elsa Amhof Wwe. Lechner (Tschachnerhof, Obervintl), Maria Schrott Wwe. Pernthaler (Zinnerhof, St. Peter/Villnöss), Maria Anna Oberhauser Wwe. Weidacher (Huberhof, Prags), Hildegard Mayr Wwe. Winkler (Girlan).
BÄUERIN DES JAHRES
Ausgezeichnet wurde auch die neue Bäuerin des Jahres 2022, Margareth Hofer Vanzetta aus Ratschings. Ganz bewusst zog die gebürtige Kastelrutherin mit ihrer Familie vor 22 Jahren dorthin. Die Familie kaufte den Gogerer Hof, gemeinsam schafften sie sich ein Leben und Wirtschaften mit und in der Natur.
In den Grußworten der Ehrengäste kamen viele Themen zur Sprache. Landesrätin Maria Kuenzer wie auch Landesrat Arnold Schuler sprachen von Ernährungssicherheit und dem Wunsch nach Unabhängigkeit von anderen Ländern, auch in der Energieversorgung, wie der Obmann des Südtiroler Bauernbunds Leo Tiefenthaler ergänzte. Wichtig sei die Bedeutung der Landwirtschaft besser zu kommunizieren, so Anneliese Göller, Landesbäuerin des Bayerischen Bauernverbands. Landesrätin Waltraud Deeg unterstrich die wichtige Funktion des Ehrenamts, welches von der Politik mehr Unterstützung erfahren sollte. Durch die Kammerabgeordnete Renate Gebhard kam auch das Thema besser Rentenabsicherung von Frauen zur Sprache, die es unbedingt einzufordern gilt. (PM/red)
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Drei von fünf Witwen erhielten beim 41. Landesbäuerinnentag persönlich die Witwenehrung überreicht: Maria Schrott Wwe. Pernthaler (Zinnerhof, St. Peter/Villnöss), Sr. Mirjam Volgger, Reinhilde Wieser Wwe. Leitner (Weissteinerhof, Pfunders/Vintl), Landesbäuerin Antonia Egger, Elsa Amhof Wwe. Lechner (Tschachnerhof, Obervintl) (v.l.).
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Ruhig gelegen, bieten die bäuerlichen Schankbetriebe beste Gelegenheit für entspannten Genuss im Freien. Die Gärten der Höfe liefern bereits im April jede Menge gesunde und frische Zutaten für die Südtiroler Bauernküche. Spargelcremesuppe, Teigtaschen mit Bärlauchfülle, gebratenes Lamm mit Rosmarinkartoffeln und andere bäuerliche Köstlichkeiten stehen nun auf der Speisekarte.
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„Roter Hahn“ ist das Qualitätssiegel der Südtiroler Bauernhöfe und kennzeichnet 29 Hof- und Buschenschänke in ganz Südtirol. Sie alle sind in der Broschüre „Bäuerlicher Feinschmecker“ sowie auf www.roterhahn.it inklusive Wandervorschlägen angeführt.
Die Broschüre kostenlos anfordern: Roter Hahn – Südtiroler Bauernbund Tel. 0471 999 325, info@roterhahn.it
Ableben der Ex-Gatten und Schadenersatz
Wenn der Ehegatte oder ein naher Verwandter bei einem Unfall ums Leben kommt, der auf das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist (z.B. infolge eines Verkehrsunfalles), so haben der Ehegatte und die nächsten Verwandten einen Anspruch auf Schadenersatz.
Alles was recht ist!
Dennoch war bisher unklar, ob der Ex-Gatte einen Schadenersatzanspruch geltend machen könnte oder nicht, also ob der Verstorbene noch in diesem Sinne als Angehöriger betrachtet werden kann.
Unsere Experten informieren.
Die Höhe des Schadenersatzes für den Verlust des Angehörigen berechnet sich aufgrund von vorgegebenen Listen (sog. Mailänder Tabellen), wobei der Schadenersatzbetrag umso höher ist, je näher der Verwandtschaftsgrad ist. Dies bedeutet, dass die Kinder, Eltern oder der Ehegatte einen nahezu automatischen Schadenersatz erhalten.
In diesem Zusammenhang wurde jedoch die Frage aufgeworfen, ob der getrennte oder geschiedene Ehegatte auch einen Anspruch geltend machen könnte. Tatsächlich bedingt eine Ehescheidung nicht zwangsläufig auch das Ende des gegenseitigen Respekts und Wohlwollens, insbesondere wenn durch die gemeinsamen Kinder weiterhin ein freundschaftlicher Kontakt besteht. Somit kann durchaus nachvollzogen werden, dass der Verlust des Ex-Gatten eine hohe emotionale Belastung bedingt. Diese Rechtsfrage wurde kürzlich vom Kassationsgericht behandelt, welche eine eher salomonische Einschätzung getroffen hat: Während der Ehe erhält der überlebende Ehegatte einen Schadenersatz für den Verlust des Angehörigen, welcher sich aus Tabellen errechnet und daher in gewissem Sinne „automatisch“ ist. Man geht also davon aus, dass der Verluste eine emotionale Belastung darstellt. Nach der Ehetrennung oder Ehescheidung besteht diese Annahme jedoch nicht mehr. Der Ex-Gatte muss im konkreten Fall in einem Verfahren nachweisen, dass es eine stabile emotionale Bindung zwischen den Ex-Partnern gab. In der Folge obliegt es dem Richter, den Schadenersatzes in angemessener Höhe festzulegen. Somit ist ein Schadenersatz nicht mehr ausgeschlossen, bedarf allerdings einer eindeutigen Beweislage. RA Dr. Ruth Niederkofler
Rechtsanwaltskanzlei Niederkofler - Bruneck