3 minute read

Open Librika

BRUNECK – Bis spät abends lesen, stöbern und entdecken kann man in Zukunft in der LibriKa in Bruneck. Bibliotheksleiterin Sonja Hartner gibt im Interview Infos zum neuen Angebot der innovativen Stadt- und Mittelpunktbibliothek.

: Welche Überlegungen gingen dem Entschluss voraus, die Öffnungszeiten der LibriKa zu erweitern - auch ohne personelle Besetzung?

Advertisement

Sonja Hartner: Bibliotheken haben eine wichtige Rolle innerhalb der Gesellschaft. Da wir aus personellen Gründen keine Samstagnachmittag- und Sonntagsöffnungszeiten garantieren können, lag diese Lösung praktisch auf der Hand. Das große, phänomenal ausgestattete Gebäude soll bestmöglich genutzt werden. In Sachen Öffnungszeiten ohne Personal haben wir bereits gute Erfahrungen mit den Studierenden der Uni-Bibliothek gesammelt, seit 2013 funktioniert dort die erweiterte Öffnung problemfrei.

Das Team der LibriKa bringt damit seinen Nutzerinnen und

Quelle LibriKa

Open LibriKa by night

Nutzern viel Vertrauen entgegen. Dennoch geht es nicht ganz ohne Kontrolle...

Die Nutzung der Bibliothek außerhalb der regulären Öffnungszeiten erfordert deshalb eine gesonderte Registrierung direkt in der Bibliothek. Es dürfen sich jene Personen registrieren, die volljährig sind, ihren Wohnsitz in Bruneck haben, in die Stadtbibliothek Bruneck eingeschrieben sind, in den letzten fünf Jahren kein schriftliches Hausverbot erhalten haben, die Benutzungsordnung der Open LibriKa unterzeichnen und einen jährlichen Unkostenbeitrag von 25 Euro entrichten. Dieser Unkostenbetrag ist unabhängig vom Zeitpunkt der Registrierung vollständig zu entrichten. Die Registrierung und Einweisung erfolgen nach Terminvereinbarung am Mittwochnachmittag von 15 bis 17 Uhr und am Samstagvormittag von 9 bis 12 Uhr. Geöffnet ist die Open LibriKa dann von Montag bis Freitag von 18.30 bis 22 Uhr, samstags von 12 bis 22 Uhr sowie an Sonn-und Feiertagen von 08 bis 22 Uhr. Die jährliche Schließzeit der Bibliothek im Dezember ist ausgenommen. Das Bibliotheksteam bedankt sich bereits jetzt für den respektvollen Umgang miteinander sowie mit der Bibliotheksinfrastruktur.

Mit diesem neuen Angebot nimmt die LibriKa zusammen mit ein paar wenigen anderen Bibliotheken des Landes eine gewisse Vorreiterrolle ein. Läutet sie damit vielleicht ein Umdenken im Bibliothekswesen ein?

Unser Bestreben ist natürlich, dass viele Bibliotheken diesem Beispiel folgen. Der Trend kommt aus den nordischen Ländern, aber auch in der Schweiz und in Deutschland gibt es viele Open Libraries. Bei uns ist Ausleihe und Rückgabe auch während der Öffnungszeiten automatisiert, unsere Kundschaft kennt das bereits. Wer Beratung braucht oder möchte, wird auch weiterhin dann kommen, wenn die Bibliothekarin des Vertrauens vor Ort ist. (SH)

Ehe oder Lebensgemeinschaft

Unterschiede wenn das Schicksal zuschlägt

Schicksalsschläge treffen Familien meist aus heiterem Himmel, ohne Vorwarnung. Die Betroffenen sind zumeist unvorbereitet und unverheiratete Paare haben nach wie vor mit der bestehenden Gesetzgebung das Nachsehen.

Was passiert im Todesfall?

Der unverheiratete Lebensgefährte erbt überhaupt nichts, es erben alles die nächsten Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister). Mit dem Schreiben eines Testaments kann der unverheiratete Lebensgefährte zumindest teilweise abgesichert werden. Der unverheiratete Lebensgefährte geht aber meist leer aus – dieser kann nicht einmal Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente stellen, wodurch z.B. die weitere Finanzierung des Eigenheims oft schwierig wird.

Schwanger und nicht verheiratet – was passiert, wenn der Vater vor der Geburt verstirbt?

Nachdem die Vaterschaft nicht mehr zu Lebzeiten anerkannt werden kann, muss ein aufwendiges Gerichtsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft eingeleitet werden. Erst nach Erlass eines entsprechenden Gerichtsurteils kann die Anerkennung eines außerehelichen Kindes erfolgen. Nur dann kann das Kind seine rechtlichen Ansprüche (Erbrecht, Anspruch auf Hinterbliebenenrente usw.) geltend machen. Bei verheirateten Eltern ist ein solches Verfahren nicht notwendig, nachdem das Kind in diesem Fall automatisch mit der Geburt sämtliche Rechte erwirbt.

Was passiert, wenn mein Lebensgefährte auf der Intensivstation versorgt werden muss?

Unverheiratete haben grundsätzlich keine Rechte, da sie in der italienischen Gesetzgebung nicht als Angehörige gelten. Sie haben weder das Recht Informationen über den Gesundheitszustand zu erhalten, noch werden sie in wichtige Entscheidungsprozesse mit einbezogen. In solchen Fällen werden die Eltern oder Geschwister des Betroffenen zur Rate gezogen. Um dem entgegenzuwirken kann bei der Gemeinde die Erklärung zur Gründung einer Lebensgemeinschaft abgegeben werden, wodurch der Partner zumindest in diesem Fall dieselben Rechte erhält.

Recht und Rat

Unsere Experten informieren.

RA DDr. Verena Brunner

Rechtsanwaltskanzlei

This article is from: