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Lockerungen in Phase zwei
PUSTERTAL - Seit kurzem gelten die neuen Verordnungen in der Phase zwei des Neustarts nach dem Corona-Lockdown. Dazu zählen zahlreiche Lockerungen in mehreren Bereichen des täglichen Lebens. Sind diese Regelungen überstürzt, kommen sie zu früh, droht dadurch sogar eine zweite Welle oder sind sie endlich da und bringen schrittweise die ersehnte Freiheit zurück? Wie die betroffen Bürger darauf reagierten - der hat nachgefragt.
Die Landesregierung hat auf die positive Entwicklung der Covid-19 Ansteckungskurve reagiert und Neuerungen an der Anlage A des Landesgesetzes vom 4. Mai 2020 veröffentlicht. Dazu zählen neue Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen: Mund-Nasenschutz muss man nur mehr unter einem Meter Entfernung tragen, Duschen und Umkleiden in Sporteinrichtun gen dürfen genutzt werden, ebenso Saunas, Kneippanlagen und Hallenbäder. Veranstaltungen, Aktivitäten der Sportvereine und Sommercamps sind möglich, alles unter der Einhaltung der 1/10 Abstandsregel. Landeshauptmann Kompatscher plädiert darauf, trotz neuer Freiheiten den Gesundheitsschutz weiter ernst zu nehmen. es Zeit! Dennoch müssen wir als Bevölkerung mehr Eigenverantwortung übernehmen, nun mehr denn je, daran besteht kein Zweifel. Jeder einzelne muss mit sich selbst streng ins Gericht gehen und die Sicherheitsmaßnahmen einhalten, nach dem Motto: Weniger Denken, mehr Handeln. Die Lockerungen waren nötig, trotzdem ist immer noch Vorsicht geboten.“
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HORST & GERT CREPAZ Horst: „Experten und Virologen müssen feststellen, wie die Lage einzuschätzen ist, darüber möchte ich kein Urteil abgeben. In diesen Krisenzeiten haben die Politiker si cherlich keine leichte Aufgabe die richtigen Entscheidungen zu treffen. Meiner Meinung nach haben sie es bisher gut hinbekommen, denn allen können sie es sowieso niemals recht machen. Angst vor einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch die Lockerungen habe ich keineswegs, das ganze Leben birgt doch laufend neue Risiken, da müsste ich schon vor allem Angst haben.“ Gert: „Die neuen Regelungen sind definitiv nicht überstürzt, nach 100 Tagen des eingesperrt sein wurde MARTINA AUER „Wie ich finde gehen die Lockerungen in Ordnung. Was ich aber nicht okay finde, ist wenn sich die Leute nicht daran halten. Ich beobachte immer wieder, dass Abstandsregelungen und das Tragen eines Mundschutzes nicht eingehalten werden. Vor allem junge Menschen treffe ich des Öfteren in größeren Gruppen an; erst gestern habe ich einige Jugendliche darauf hingewiesen, dass sie zu nahe aufeinander kleben und das nicht erlaubt ist. Momentan ist die Situation mit den Neuansteckungen ja recht ruhig. Damit dies aber so bleibt müssen sich auch die Gäste und jene die von außerhalb ins Land kommen an die Sicherheitsmaßnahmen halten. Ein bisschen Sorgen mache ich mir deshalb schon. Die Lage könnte sich schnell wieder verschlimmern, wenn die Lockerungen ausgenützt werden und sich wie gesagt viele nicht an die Gesetze halten.“
VERONIKA PRILLER „Ich persönlich finde es kein Problem einen Meter Abstand zu halten, auch das Tragen des Mundschutzes stört mich nicht mehr. Wenn ich auf andere Leute treffe, dann ziehe ich ihn einfach schnell hoch. Mittlerweile ist das wirklich schon zur Gewohnheit geworden. Panik ist der falsche Ausdruck, aber dennoch bin ich Vorsichtig. Mein Credo lautet: Sich lieber jetzt schützten, als später die Folgen ausbaden zu müssen. Wie ich finde, war für uns Erwachsene die Ausgangssperre gar nicht mal so schlimm. Die meisten haben Familie und fühlen sich auch zuhause wohl. Aber für die jungen Menschen ist es eine Erlösung endlich wieder raus zu dürfen und einen einigermaßen normalen Alltag zu führen, ohne die strengen Einschränkungen. Wenn ich an meine Jugendzeiten zurückdenke, hätte ich es mir nur schwer vorstellen können für Monate dermaßen beschränkt zu sein. Kinder und Jugendliche brauchen absolut den Kontakt zu Gleichaltrigen und müssen ihre Freunde sehen können, sei es auch mit "Maske"! (MT)
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Das Kunstwerk am Dorfeingang
LUTTACH - Der Ahrntaler Künstler Lois Steger hat es kreiert, das Kunstwerk aus fünf Spiegeln, das seit Ende letzten Jahres den Dorfeingang von Luttach ziert. Warum dieses unverwechselbare „Empfangsportal“ nun die Geister scheidet…
Bereits vor einiger Zeit hat Hans Rieder, der Gemeinderat der Teldra Bürgerliste, an die Gemeinde Ahrntal eine Anfrage zu den Kosten zum neuen Empfangsportal, einem Kunstwerk des Ahrntaler Künstlers Lois Steger, gestellt. Dieses stellt einen Bergkristall aus insgesamt fünf Spiegeln dar und steht orografisch rechts am Dorfeingang von Luttach. Hans Rieder wollte mit seiner Anfrage Klarheit bezüglich der Kosten dieses Kunstwerks schaffen, es ging ihm vor allem um die Aufschlüsselung der Ausgaben für die einzelnen Gewerke (Wettbewerb mit Preisgeldern 8.768 Euro, Montage und Ausführung samt Material 61.837 Euro, künstlerische Gestaltung und Begleitung 17.500 Euro). Insgesamt belaufen sich die Kosten für das Kunstwerk „Spiegelbilder“ somit auf 88.105 Euro. „Zu viel“, meinen gar einige Ahrntaler, eine Meinung, die auch Hans Rieder vertritt. Dabei ist dem Gemeinderat der Teldra Bürgerliste wichtig zu betonen, dass es ihm nicht allein um die zu hohen Gesamtkosten, sondern vor allem auch um den nicht optimalen Standort des Kunstwerkes geht: "Wenn schon so viel Geld ausgegeben wird, dann sollte das Begrüßungsportal zumindest so platziert sein, dass es für alle gut einsehbar und als solches wahrgenommen wird.“ In der Tat steht die wirklich sehenswerte Spiegelskulptur zwischen einem Aushublagerplatz und einem Sägewerk, wo sie leider nicht so gut
Spieglein, Spieglein hier am Wald...
zur Geltung kommt wie sie es sich verdient hätte. Die Autofahrer haben nur im Vorbeifahren die Möglichkeit, einen kurzen Blick darauf zu werfen, einen Gehweg oder einen Platz vor dem Portal gibt es nicht. Jedenfalls betont Hans Rieder, dass er das Kunstwerk per se zu keiner Zeit negativ bewertet hätte, „auch weil wir Gemeinderäte nicht in der Wettbewerbskommission vertreten waren und mir die Kriterien dazu nicht bekannt sind.“ Schließlich sei Kunst immer auch Ausdruck einer expressiven Schaffenskraft und des Bedürfnisses, sich mitzuteilen, sie ist eine Ausdruckform für die Gedanken und Gefühle des Künstlers, so Rieder. „Folglich kann ein Werk nie einfach mit schön oder nicht schön bewertet werden“, schließt er. Doch eins ist gewiss: Kein anderes Kunstwerk spiegelt die Einzigartigkeit des Ahrntals so authentisch wider wie dieses. (SH)
Der geschlossene Hof ist ein Rechtsinstitut, das sich Höfekommission kann bei der Der geschlossene Hof Alles was recht ist! im Laufe der Zeit speziell im deutschsprachigen Raum entwickelt hat, um die Zerstückelung des Grundeigenübergeordneten Behörde, der Landeshöfekommission Beschwerde Unsere Experten tums einzudämmen und gleichzeitig den Fortbestand eingereicht werden. informieren. des Hofes zu gewährleisten.
Kann ein geschlossener Welches sind die konkreten Auswirkungen? Hof vergrößert werden?
Wenn eine landwirtschaftliche Einheit grundbücherWeit weniger eingeschränkt ist die Vergrölich als geschlossener Hof erfasst ist, so kann der ßerung eines geschlossenen Hofes, also die Eigentümer die Liegenschaften nicht einfach nach Eingliederung von freien Grundstücken in einen eigenem Gutdünken aufteilen, etwa eine einzelne bestehenden Hof. Obwohl auch in diesem Fall die Wiese verkaufen oder verschenken. Ein solcher Vertrag Ermächtigung der Höfekommission erforderlich könnte nicht im Grundbuch durchgeführt werden und ist, wird diese nur in seltenen Fällen verweigert. bliebe daher wirkungslos.
Kann ein geschlossener Hof aufgelöst werden?
Ist eine Abänderung des Bestandes In wenigen Ausnahmefällen sieht des Höfegesetz eines geschlossenen Hofes also gänzlich unmöglich? vor, dass ein geschlossener Hof aufgelöst werden Die Abtrennung eines Grundstückes vom Bestand kann. Allerdings handelt es sich hier um spezides geschlossenen Hofes ist nur Ausnahmefällen fisch geregelte Sondersituationen. Die Auflösung möglich und zwar bei gleichzeitiger Eingliederung des Hofes bedeutet allerdings nicht, dass die eines gleichwertigen Grundstückes oder wenn die Grundstücke nach eigenem Gutdünken veräußert Abtrennung den Ertrag des geschlossenen Hofes kaum werden können. Um Spekulationsgeschäften eimindert und jedenfalls eine objektive Notwendigkeit besteht. Die Abtrennung unterliegt in jedem Fall der nen Riegel vorzuschieben, sieht das Höfegesetz vor, dass die landwirtschaftlichen Grundstücke RA Dr. Ermächtigung durch die örtliche Höfekommission. Es einem oder mehreren anderen geschlossenen Ruth Niederkofler handelt sich hierbei um ein Gremium, das im öffentHöfen zugeschrieben werden. Somit soll auch lichen Interesse von Fall zu Fall überprüft, ob die weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung gesetzlichen Voraussetzungen für die Abtrennung eines gewährleistet und das Bestehen von freiRechtsanwaltskanzlei Grundstückes oder aber die Abänderung am Bestand en (sog. „walzenden“) Grundstücken Niederkofler - Bruneck bestehen. Gegen die Entscheidungen der örtlichen eingeschränkt werden.