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Das Müllmonster

ST. LORENZEN – Im Rahmen der Kunstprojektwoche „Ist das kunst oder kann das weck?“ haben Grundschüler gemeinsam mit ihrer Sommerbetreuung eine Skulptur aus Müll gebaut und sie im Zentrum von St. Lorenzen positioniert.

Die Projektwoche vom 13. bis zum 17. Juli war in St. Lorenzen für die Grundschulkinder besonders spannend. Die Betreuer der Sozialgenossenschaft Somnias Julian Oberhuber und Felix Ladinser haben sich gemeinsam mit acht Kindern Gedanken zum Thema Müll gemacht und eine Skulptur aus Müll realisiert. „Durch die Coronakrise ist sehr viel Müll dazugekommen, wie zum Beispiel Plastikhandschuhe oder Masken, die die Natur zusätzlich belasten. Deshalb kam uns die Idee mit den Kindern das Thema neuer Müll aufzugreifen und mit ihnen zu ergründen, wie sich dieser neu produzierte Müll auf die Natur auswirkt und welche Spuren er hinterlässt. Wir wollten dann mit den Kindern visualisieren, wie sich der Müll mit der Natur verbindet“, erklärt der Leiter der Sommerbetreuung für die Einrichtung in St. Lorenzen Julian Oberhuber. Vorerst seien von den Kindern Zeichnungen angefertigt worden, damit sie sich in das Thema hineinfühlen konnten. Anschließend sei im ganzen Dorf Müll gesammelt worden, erzählt Julian Oberhuber. „Wir haben an verschiedenen Orten in St. Lorenzen sehr viel verschiedenen Müll gefunden: Plastik- und Glasflaschen, Styropor, Drahtgitter, Zigarettenstummel, Handschuhe und sogar eine Bierkiste. Es waren sehr viele verschiedene Materialien dabei, mit denen wir arbeiten konnten. Die nächste Aufgabe für die Kinder war jene, diesen Müll laut Zeichnungen in eine Form zu bringen und mit Naturmaterialien zu verbinden“, beschreibt der Leiter. Dass die Skulptur anschließend einer Fliege ähnelte sei nicht geplant gewesen, sondern während des Schaffensprozesses einfach entstanden. „Die Fliege hatte am Ende noch zwei Löcher, die wir kurzerhand noch als Einwurflöcher für Müll gestal teten. So kann unser Müllmonster auch als Müllkorb genutzt werden“, so Julian Oberhuber. Wer sich das Müllmonster anschauen möchte hat im Zentrum von St. Lorenzen direkt vor der Grundschule noch über den ganzen Sommer Gelegenheit dazu. (TL)

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Das Müllmonster hat zwei Einwurflöcher für die Mülltrennung.

Das Müllmonster im Detail.

Bauernhof und Nebenerwerb Alles was recht ist! In den vergangenen Jahrzehnten haben zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe ihr Tätigkeitsfeld erweitert und betreiben nun neben der klassischen Landwirtschaft Urlaub auf dem Bauernhof oder einen Buschenschank, um nur einige Beispiele zu nennen. Mit der Veränderung des Geschäftsfeldes hat sich nun aber auch die Problematik der Haftung verlagert bzw. ausgeweitet. Wie steht es um die Verköstigung der Gäste? Sollte im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof auch Speisen verabreicht werden, so haftet der Bauer seinem Gaste gegenüber für sämtliche Schäden, welche dieser aufgrund des Genusses einer bestimmten Speise erleidet. Unsere Experten informieren.

Welche Bereiche kann man hier andenken?

Wenn es früher Schäden, die Tiere angerichtet haMit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? ben, meist von fremden Personen beklagt wurden, Zunächst gibt es die zivilrechtliche Haftung, auf die zufällig auf einer Weide mit Tieren in Kontakt grund welcher der Landwirt den verursachten Schakamen, so muss heute auch vermehrt die Anwesenheit den vergüten muss. Daher tut er gut daran, eine von Gästen auf dem Hof berücksichtigt werden. Dies angemessene Versicherungspolizze abzuschließen, bedeutet, dass der Zugang zu den Maschinen und die für einem solchen Fall aufkommt. Tieren nochmals mit besonderer Sorgfalt eingeschränkt werden muss, insbesondere wenn Kinder zu den Gibt es auch eine strafrechtliche Haftung? Gästen zählen. Es empfiehlt sich zudem den Gästen Ist ein Personenschaden zu beklagen, so kann der Verhaltensregeln auf dem Bauernhof nahe zu bringen, Landwirt strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperihnen also zu erklären, welche Bereiche sie nur im verletzung belangt werden. Sollte die Verabreichung Beisein der Inhaber betreten dürfen. Die zusätzliche von Speisen ursächlich für den Personenschaden Aushändigung eines Faltblattes mit einprägsamer sein, kann der Bauer zusätzlich wegen Handels mit Darstellung der Sicherheitsrisiken wäre zusätzlich schädlichen Nahrungsmitteln zur Verantwortung RA Dr. hilfreich. Im Fall der Verletzung eines Gastes muss gezogen werden. Jeder Landwirt tut also gut Ruth Niederkofler nämlich der Bauer/Gastgeber nachweisen, dass er daran, sich die möglichen Risiken auf seinem alle erdenklichen Vorkehrungen getroffen hat, um Hof vor Augen zu führen und Maßnahmen Zwischenfälle jeglicher Art zu vermeiden bzw. den Nachweis vorlegen, dass die Verhaltensweise des Gastes den Vorfall bedingt hat. zu ergreifen, welche die Gefahrenquellen reduzieren. Eine Haftpflichtversicherung jedenfalls immer anzuraten. Rechtsanwaltskanzlei Niederkofler - Bruneck

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