lokales
Quelle: Julian Oberhuber
Das Müllmonster ST. LORENZEN – Im Rahmen der Kunstprojektwoche „Ist das kunst oder kann das weck?“ haben Grundschüler gemeinsam mit ihrer Sommerbetreuung eine Skulptur aus Müll gebaut und sie im Zentrum von St. Lorenzen positioniert.
D
ie Projektwoche vom 13. bis hinterlässt. Wir wollten dann mit zum 17. Juli war in St. Lo- den Kindern visualisieren, wie sich renzen für die Grundschul- der Müll mit der Natur verbindet“, kinder besonders spannend. Die erklärt der Leiter der SommerbeBetreuer der Sozialgenossenschaft treuung für die Einrichtung in St. Somnias Julian Oberhuber und Felix Lorenzen Julian Oberhuber. Vorerst Ladinser haben sich gemeinsam mit seien von den Kindern Zeichnungen acht Kindern Gedanken zum Thema angefertigt worden, damit sie sich Müll gemacht und eine Skulptur in das Thema hineinfühlen konnten. aus Müll realisiert. Anschließend sei im ganzen Dorf „Durch die Coronakrise ist sehr viel Müll gesammelt worden, erzählt Müll dazugekommen, wie zum Julian Oberhuber. „Wir haben an Beispiel Plastikhandschuhe oder verschiedenen Orten in St. LorenMasken, die die Natur zusätzlich zen sehr viel verschiedenen Müll belasten. Deshalb kam uns die gefunden: Plastik- und Glasflaschen, Idee mit den Kindern das Thema Styropor, Drahtgitter, Zigarettenneuer Müll aufzugreifen und mit stummel, Handschuhe und sogar ihnen zu ergründen, wie sich dieser eine Bierkiste. Es waren sehr viele neu produzierte Müll auf die Natur verschiedene Materialien dabei, mit auswirkt und welche Spuren er denen wir arbeiten konnten. Die
nächste Aufgabe für die Kinder war jene, diesen Müll laut Zeichnungen in eine Form zu bringen und mit Naturmaterialien zu verbinden“, beschreibt der Leiter. Dass die Skulptur anschließend einer Fliege Das Müllmonster hat zwei Einwurflöcher ähnelte sei nicht geplant gewesen, für die Mülltrennung. sondern während des Schaffensprozesses einfach entstanden. „Die Fliege hatte am Ende noch zwei Löcher, die wir kurzerhand noch als Einwurflöcher für Müll gestalteten. So kann unser Müllmonster auch als Müllkorb genutzt werden“, so Julian Oberhuber. Wer sich das Müllmonster anschauen möchte hat im Zentrum von St. Lorenzen direkt vor der Grundschule noch über den ganzen Sommer Gelegenheit dazu. (TL) Das Müllmonster im Detail.
Bauernhof und Nebenerwerb In den vergangenen Jahrzehnten haben zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe ihr Tätigkeitsfeld erweitert und betreiben nun neben der klassischen Landwirtschaft Urlaub auf dem Bauernhof oder einen Buschenschank, um nur einige Beispiele zu nennen. Mit der Veränderung des Geschäftsfeldes hat sich nun aber auch die Problematik der Haftung verlagert bzw. ausgeweitet. Welche Bereiche kann man hier andenken? Wenn es früher Schäden, die Tiere angerichtet haben, meist von fremden Personen beklagt wurden, die zufällig auf einer Weide mit Tieren in Kontakt kamen, so muss heute auch vermehrt die Anwesenheit von Gästen auf dem Hof berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass der Zugang zu den Maschinen und Tieren nochmals mit besonderer Sorgfalt eingeschränkt werden muss, insbesondere wenn Kinder zu den Gästen zählen. Es empfiehlt sich zudem den Gästen Verhaltensregeln auf dem Bauernhof nahe zu bringen, ihnen also zu erklären, welche Bereiche sie nur im Beisein der Inhaber betreten dürfen. Die zusätzliche Aushändigung eines Faltblattes mit einprägsamer Darstellung der Sicherheitsrisiken wäre zusätzlich hilfreich. Im Fall der Verletzung eines Gastes muss nämlich der Bauer/Gastgeber nachweisen, dass er alle erdenklichen Vorkehrungen getroffen hat, um Zwischenfälle jeglicher Art zu vermeiden bzw. den Nachweis vorlegen, dass die Verhaltensweise des Gastes den Vorfall bedingt hat.
Alles was recht ist!
Wie steht es um die Verköstigung der Gäste? Sollte im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof auch Speisen verabreicht werden, so haftet der Bauer seinem Gaste gegenüber für sämtliche Schäden, welche dieser aufgrund des Genusses einer bestimmten Speise erleidet.
Unsere Experten informieren.
Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Zunächst gibt es die zivilrechtliche Haftung, aufgrund welcher der Landwirt den verursachten Schaden vergüten muss. Daher tut er gut daran, eine angemessene Versicherungspolizze abzuschließen, die für einem solchen Fall aufkommt. Gibt es auch eine strafrechtliche Haftung? Ist ein Personenschaden zu beklagen, so kann der Landwirt strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden. Sollte die Verabreichung von Speisen ursächlich für den Personenschaden sein, kann der Bauer zusätzlich wegen Handels mit schädlichen Nahrungsmitteln zur Verantwortung gezogen werden. Jeder Landwirt tut also gut daran, sich die möglichen Risiken auf seinem Hof vor Augen zu führen und Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahrenquellen reduzieren. Eine Haftpflichtversicherung jedenfalls immer anzuraten.
RA Dr. Ruth Niederkofler Rechtsanwaltskanzlei Niederkofler - Bruneck 11