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LOKALES

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Spaß beiseite!

von Robert Adami

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Regierungskrise – die x-te

Wenn Sie diese Zeilen lesen, haben wir sie vielleicht schon überstanden, diese kleine italienische Regierungskrise. Nach Mario Monti im Jahr 2011 kommt jetzt mit Mario Draghi der nächste Super-Mario bzw. „Techniker“ und nimmt das Ruder in die Hand, nachdem die Parteien wieder mal keine Einigung erreichen konnten. Nun stellt sich die Fragen: Wie Conte das nur passieren? Die italienische Politik, wohin verRenzi sich? Nun gut, vielleicht sollte man die Lage aber auch einfach nicht überdramatisieren, ich meine, was heißt schon Regierungskrise? Irgendwie hat doch jedes Land seine ganze eigene Vorstellung von Regierungskrise. In Deutschland ist z.B. schon Regierungskrise, wenn Angela Merkel nur mal kurz austreten muss, da wissen ihre Buben schon nicht mehr so recht, was sie eigentlich machen sollen. In Österreich ist Regierungskrise, wenn dem Sebastian kurz das Haar-Gel ausgeht, auch weil die Opposition eh schon kein gutes Haar an ihm lässt. Und in Italien? Nun, man könnte sagen, in Italien heißt Regierungskrise, dass die Menschen beruhigt sind, weil endlich wieder normale Zustände herrschen. Aber Spaß beiseite…kaum geht es darum, den prall gefüllten EU-Geldtopf zu verteilen, schon haben die Parteien nichts anderes mehr im Blick, als sich gegenseitig vom Futtertrog wegzuschubsen. Insofern könnte man ja beruhigt sein, dass mit Mario Draghi ein parteiunabhängiger Techniker mit der Regierungsbildung beauftragt wurde. Es bleibt zu hoffen, dass all das Geld nicht wie schon früher in irgendwelchen dubiosen Infrastruktur-Projekten mit kurzfristigem Wachstumseffekt verpufft. Für anhaltende und nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung braucht es endlich massive Investitionen ins Bildungswesen, und das angefangen bei der Grundschule bis hinauf zu den Universitäten. Denn es sind immer noch die Köpfe, die dann brauchbare Infrastrukturen planen, und nicht umgekehrt. Brief aus Rom

Geschätzte Leser,

eine an und für sich unnütze Regierungskrise scheint zu einem Superergebnis für Italien zu führen und sich damit letztendlich doch als sinnvoll und heilbringend zu erweisen. Nachdem der Präsident der Abgeordnetenkammer Roberto Fico erfolglos versucht hat, die alte Mehrheit zu einer neuen stabilen Koalition zu bündeln und auch der Versuch gescheitert ist, anstelle von Renzis Italia Viva eine neue Zentrumsbewegung aufzubauen, hat Staatspräsident Mattarella in einer ungewohnt bestimmten und resoluten Aktion Mario Draghi, von 2011 bis 2019 Präsident der Europäischen Zentralbank, mit der Regierungsbildung beauftragt. Schafft es Draghi, eine Mehrheit zu fi nden, würde Italien einen Ministerpräsidenten bekommen, der allerhöchstes Ansehen auf internationaler Ebene genießt und sich auch vom nationalen Sumpf wohltuend und konkurrenzlos abhebt. Es ist für die Parteien - mit Ausnahme der Fratelli d’Italia - schlichtweg unmöglich, sich dieser Autorität und dem eindringlichen Appell Mattarellas an ihr Verantwortungsbewusstsein zu entziehen, wobei gerade diese vor einigen Tagen noch unvorstellbare Geschlossenheit Zündstoff für neue Konfl ikte bietet. Während die Fünf-Sterne-Bewegung intern diese Wende erst noch verdauen und verkraften muss - Draghi gilt als Repräsentant des der Bewegung so verhassten Bankenestablishments - gesellt sich dazu noch die Halse einer Koalition mit dem satanisierten Berlusconi, wobei die Liberi e Uguali bereits Bauchgrimmen beim Gedanken eines Bündnisses mit der Lega von Salvini diagnostizieren und auch der Partito Democratico viele ideologische Vorbehalte über Bord werfen muss, um das Schiff startklar zu machen. Das Schiff wird aber starten, daran zweifelt wohl keiner mehr, und Kurs nehmen auf die Herausforderungen der kommenden Monate und Jahre. Die Pandemie mit dem Impfprogramm, der Recovery Plan mit einem Geldsegen für Italien, sofern er auch effi zient eingesetzt wird, die Überwindung des sozialen, wirtschaftlichen und persönlichen Trümmerhaufens einer für ein Jahr lahmgelegten Gesellschaft sind Aufgaben, die eines Herkules würdig wären. Draghi könnte es schaffen, wünschen wir es uns.

Mit Optimismus angehauchte Grüße aus Rom, am 07. Februar 2021

Manfred Schullian Kammerabgeordneter

Brief aus dem Landtag

Bürger und Betriebe brauchen sofort fi nanzielle Hilfe!

Durch die Corona-Krise stehen viele Betriebe und Bürger in Süd-Tirol am Rande des Ruins. Das ständige Auf und Zu ist nicht nachvollziehbar und verursacht enorme Mehrkosten. Unternehmen brauchen Planungssicherheit und keine ständig wechselnden Bestimmungen. Wenn die Politik entscheidet, dass Betriebe schließen müssen, dann muss es für Unternehmen und Arbeiter auch Ausgleichszahlungen geben! Während in Österreich Unternehmen bis zu 80 Prozent ihres Umsatzverlustes ersetzt bekommen und Arbeitnehmer massiv unterstützt werden, sieht es in Süd-Tirol düster aus. Unsere Unternehmen haben keine oder nur geringe Zahlungen erhalten und mehr als 10.000 Beschäftigte stehen ohne Einkommen da. Süd-Tirol bekommt mit voller Härte zu spüren, was es heißt, zum falschen Staat zu gehören! Um den Bürgern und Betrieben jetzt sofort zu helfen, wurde von der Süd-Tiroler Freiheit folgender Antrag im Landtag eingebracht: 1. Die Schließung von Unternehmen und Bildungseinrichtungen nur dann vorzunehmen, wenn dies auf

Grund nachgewiesener Infektionen gerechtfertigt werden kann. 2. Bei einer verordneten Schließung von Unternehmen für Ausfallzahlungen zu sorgen. 3. Dafür Sorge zu tragen, dass den Unternehmen in Süd-Tirol dieselben Corona-Unterstützungs- und Umsatzersatzzahlungen zukommen, wie in Nord- und

Ost-Tirol bzw. im restlichen Österreich. 4. Die Kriterien für den Zugang zu den Landesleistungen „Soforthilfe Covid-19“ und „Sondermietbeitrag und

Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten Covid-19“ neu zu defi nieren und das Höchsteinkommen für Familiengemeinschaften von 2.200 Euro auf 2.800 Euro und die Vermögensgrenze für Familiengemeinschaften von 30.000 Euro auf 50.000 Euro anzuheben. 5. Dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitslosenunterstützung verlängert und in Süd-Tirol somit das

Arbeitslosengeld weiter ausbezahlt wird sowie sich dafür zu verwenden, dass Arbeitslose in Süd-Tirol nicht schlechter gestellt werden, als in Nord- und

Ost-Tirol bzw. im restlichen Österreich.

Myriam Atz Tammerle und Sven Knoll

Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT

DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT

Neues Abkommen Italien – Schweiz für Grenzpendler

Am 23.12.2020 wurde ein neues Abkommen zwischen Italien und der Schweiz zur Regelung der Grenzpendler unterzeichnet, welches das alte Abkommen aus dem Jahr 1974 ersetzt. Bekanntlich wurden die Grenzpendlerthematik vom Abkommen aus dem Jahr 1974 insofern geregelt, als dass die Grenzpendler nur in jenem Staat besteuert wurden, in dem diese gearbeitet haben. Der Staat, in dem die Arbeit ausgeführt wurde, leitete dann an die Wohnsitzgemeinde im anderen Staat einen Teil der Steuereinnahmen weiter. Um ein Beispiel zu machen: eine Person aus Mals, welche täglich in die Schweiz pendelte und dort arbeitete, hat bis dato nur in der Schweiz Steuern bezahlt. Das neue Abkommen sieht nun substantielle steuerliche Änderungen vor: so soll in Zukunft die Besteuerung der Grenzpendler nicht ausschließlich in jenem Staat stattfi nden, in dem der Grenzpendler arbeitet, sondern gleichzeitig auch in jenem Staat, in dem der Grenzpendler wohnt. Dies hat zur Folge, dass die Grenzpendler zusätzlich zur Schweiz auch in Italien die Einnahmen aus Schweizer Quelle deklarieren müssen. Um eine Doppelbesteuerung abzuwenden, besteht zwar in Italien die Möglichkeit der Anrechnung der in der Schweiz erfolgten Besteuerung - die neue Regelung dürfte dennoch zu einer bedeutend höheren Steuerbelastung führen. Die gute Nachricht: Bestehende Grenzpendler werden weiterhin mit der alten Regelung besteuert. Das neue Abkommen tritt zudem nicht sofort in Kraft, sondern erst nachdem beide Staaten das Abkommen ratifi ziert haben. Wer vor Inkrafttreten des neuen Abkommens noch Grenzpendler wird, darf auch die alte Regelung anwenden. Sobald das neue Abkommen in Kraft tritt, ist eine Anstellung als Grenzpendler vermutlich nur mehr bedingt für Südtiroler attraktiv. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Neues Jahr, neue sehr interessante Investitionsförderungen

Das Haushaltsgesetz 2021 führt die bekannten und beliebten Steuerguthaben für Investitionen in neue betriebliche Güter sowie Investitionen im Bereich „Industrie 4.0“ auch für 2021 und 2022 weiter und macht diese noch attraktiver. Ab sofort sind zusätzlich zu den materiellen Sachgütern auch immaterielle Sachgüter förderbar. Als immaterielle Sachgüter gelten z.B. Software- oder Cloud Computing- Lösungen. Des Weiteren gibt es eine erhöhte Förderung bei Investitionen für die Umsetzung der Heimarbeit („smart working“). Fahrzeuge, Immobilien und Güter mit einem Abschreibungssatz unter 6,5% sind von der Investitionsförderung bedauerlicherweise weiterhin ausgeschlossen. Die neuen Steuerguthaben betreffen die Investitionen, die im Zeitraum vom 16.11.2020 bis 31. Dezember 2022 getätigt werden

Oh Graus, oh Graus, i kenn mi nimmer aus und trau mi a gor net aus‘n Haus ...

– unter besonderen Umständen ist auch eine Inanspruchnahme innerhalb 30.06.2023 möglich. Die Höhe der zustehenden Steuerguthaben sind gestaffelt und hängen von der Art und Höhe der getätigten Investitionen sowie vom Investitionszeitraum ab. Für die im Jahr 2021 getätigten Investitionen gilt: - Bei Investitionen in „normale“ materielle und immaterielle

Sachgüter (jene, die nicht den

Kriterien gemäß Industrie 4.0 entsprechen) steht ein Steuerguthaben in Höhe von 10% der getätigten Investition vor. Investitionen für die Umsetzung der Heimarbeit werden sogar mit einem Steuerguthaben von 15% gefördert. - Bei Investitionen in materielle

Sachgüter gemäß Industrie 4.0 steht hingegen ein Steuerguthaben in Höhe von 50% zu bei einer Investitionssumme bis 2,5 Mio Euro. Bei höheren Investitionen reduziert sich der

Fördersatz. - Bei Investitionen in immaterielle Sachgüter gemäß Industrie 4.0 steht ein Guthaben in Höhe von 20% zu. Für die im Jahr 2022 anfallenden Investitionen fällt der Fördersatz geringfügig geringer aus. Verwendet werden können die Steuerguthaben zur Verrechnung mit anderen Steuerschulden, wobei Unternehmen, die im Vorjahr weniger als 5 Millionen Euro Umsatz erzielt haben, die Steuerguthaben in einer einzigen Lösung sofort verrechnen können. Neu ist heuer zudem, dass die Steuerguthaben bereits ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Investition oder der erfolgten Vernetzung der Maschinen bei Gütern gemäß Industrie 4.0 verwendet werden können. Das Steuerguthaben zählt zudem nicht zum steuerbaren Einkommen, was es noch interessanter macht, so wird trotz aller Pandemie- Widrigkeiten zumindest steuerlich der Start ins Jahr 2021 erheblich erleichtert!

Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Bozen - Lana - Naturns gasser@gspeo.com

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