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SPEZIAL GARTEN

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OSTERN

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Wenn Gartenlust erwacht

Ob Gemüsegarten, Blumengarten oder gar Garten zum Lustwandeln, ganz egal: ein Garten ist immer Quelle von Freude, Erholung und Entspannung. Aber auch mit Arbeit verbunden. Arbeit, die jedoch Genugtuung bereitet und zudem noch gesund ist. Für Körper und Seele. Mit Beginn des Frühlings fallen die ersten wichtigen Gartenarbeiten an. Wer sich in den nächsten Monaten über einen schönen Garten freuen will, muss im Frühjahr die richtigen Vorkehrungen treffen. Grundlage ist dabei die Erde. Stimmen in der Erde die Bedingungen nicht, wächst auch nichts grün und saftig. WELCHE GARTEN-TRENDS GIBT ES DERZEIT?

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Diese und andere Fragen stellten wir dem Obmann der Südtiroler Gärtnervereinigung, Valtl Raffeiner, der dazu meinte: Das Thema „nachhaltig Gärtnern“ gewinnt immer mehr an Bedeutung. Es gilt deshalb auch im Garten auf Bienen- und Schmetterlingsfreundliche Pfl anzen zu achten. Damit sich Mensch und Tier gleichermaßen am Garten erfreuen. WELCHEN STELLENWERT HABEN GÄRTEN IN SÜDTIROL?

Der eigene Garten hat vor allem in Pandemiezeiten noch mehr an Bedeutung gewonnen. Jeder wünscht sich einen ruhigen Ort, an dem Körper und Seele Erholung fi nden und der Kraft und Energie spendet. Der eigene Garten ist so ein Ort.

WELCHE AUFGABEN ERFÜLLT DIE SÜDTIROLER GÄRTNERVEREINIGUNG?

Die Südtiroler Gärtnervereinigung ist ein Berufs- und Wirtschaftsverband zugleich. Wir vertreten den Südtiroler Gartenbau in allen berufspolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Mit gemeinschaftlichen Werbeaktionen und landesweiten Veranstaltungen unterstützen wir Südtirols Gartenbaubetriebe. Der Südtiroler Gärtner ist in jedem Fall der geeignete und kompetente Ansprechpartner in allen Fragen rund um Pfl anzen und Gartengestaltung.

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Spaß beiseite!

von Robert Adami

Als Kolumnist hat man es dieser Tage nicht leicht. Es wäre nur allzu logisch, zu den aktuellen Themen Stellung zu nehmen, die uns momentan alle beschäftigen. UkraineKrieg, Preissteigerungen, Abhörskandal, und ein bisschen CoViD darf natürlich auch nie fehlen. Und natürlich erwartet sich jeder Leser eine besonders scharfsinnige Analyse, eine ad-hoc Problemlösung, bei deren Lektüre die Putins, Kompatschers, Widmanns und Achammers, die Krisenmanager und Wirtschaftskapitäne dieser Welt in Jubel ausbrechen und rufen „Seht her, diese Kolumne hat uns erleuchtet!“ Aber Spaß beiseite. Nichts dergleichen kriegen Sie hier zu lesen. Denn es sollte uns eigentlich allen klar sein, dass die genannten Krisensituationen äußerst komplexe Problemstellungen darstellen. Dementsprechend kann es auch keine Analyse und schon gar keinen Lösungsvorschlag geben, der in die artbedingt kurze Form einer Kolumne passt. Also lasse ich es lieber gleich – einfache Lösungen für komplexe Sachverhalte sind eben nicht so mein Ding. Was ich aber gut kann, sind komplexe Lösungen für einfache Sachverhalte. Als ich neulich die Glühbirne im Bad wechseln musste, hätte ich einfach das alte Ding rausschrauben und die neue Birne reinschrauben können. Da ich aber besonders gut schrauben wollte, holte ich die gesamte Lampe von der Decke, wobei ich leider ein paar Kabel beschädigte und den Verputz verbröckelte. Da ich weder kabeln noch verputzen kann mussten die Handwerker her, wobei ich mir von jeweils 3 Anbietern 8 Kostenvoranschläge machen ließ, welche dann von der Haushaltkommission (sprich meiner allerbesten Hälfte) begutachtet wurden. Nachdem die Lampe dann wieder an der Decke hing, merkte ich, dass die Handwerker die Glühbirne vergessen hatten. Also auch Elektriker holen (wieder 3 Kostenvoranschläge). Alles in allem hat der Glühbirnentausch ein Vermögen gekostet, aber jetzt sitzt die Glühbirne richtig toll in der Halterung. Und wenn ich die ganze Angelegenheit recht bedenke: Vielleicht hätte ich doch nicht Schreiberling, sondern Politiker werden sollen. Brief aus Rom

Geschätzte Leser,

wir haben Krieg und trotzdem sind wir dabei, langsam zur Tagesordnung überzugehen. Die Situation ist verwirrend, die Aggression Russlands ist vorbehaltlos zu verurteilen und die Hilfe an Ukraine, in welcher Form auch immer, ist legitim und als Signal dafür, dass die kriegerische Besetzung von Nachbarstaaten im 21. Jahrhundert nicht mehr denkbar sein sollte, mehr als notwendig. Es werden allerdings kritische Stimmen laut, und die Forderungen von Zelensky an Europa und den Rest der Welt sind kategorisch. Wer will es ihm allerdings verdenken, befi ndet sich sein Land doch im Krieg gegen einen zumindest theoretisch übermächtigen Gegner. Die Ansprache von Zelensky an das italienische Parlament war jedenfalls ausgewogen, seine Worte haben Betroffenheit hinterlassen und seine Forderungen oder, wohl besser, Bitten um Hilfestellung, klangen gemäßigt. Sein Ruf nach Aufnahme in die Europäische Union wurde von Draghi postwenden mit der Zusicherung der Unterstützung Italiens beantwortet. Dem ist in dieser Situation wenig entgegenzusetzen, wenn auch eine neue Erweiterung die Identitätsfi ndung eines Neuen Europa nicht erleichtert. Europa muss endlich Farbe bekennen, ob es letztendlich nur eine wirtschaftspolitisch agierende Union, wenn auch mit Bekenntnis zum Sozialstaat, bleiben oder zu einer politischen Union, einem Bundesstaat ähnlich, wachsen will, um auf der Weltbühne noch eine Rolle zu spielen. Freilich, zunehmende Integration erfordert weitere Verzichte auf nationale Souveränität und das ist schwierige Kost, vor allem für Parteien oder Bewegungen, die noch vor kurzem mit der Abwendung von der Union, mit dem Ausstieg aus dem Euro und mit anderen Alleingängen liebäugelte. Derzeit bildet ja die Frage, inwieweit die Steigerung der Kosten für Rüstung gerechtfertigt ist, einen neuen Zankapfel in der Mehrheitskoalition in Rom, deren Fortbestand bei nahendem Ende der Legislatur ohnehin mehr als fraglich ist. Spätestens ab September werden die Töne (noch) schriller und die Forderungen noch vehementer, der Wahlkampf wird offen ausgetragen werden und die Sensibilität für gemeinsame Werte wird sinken. Seltsam mutet es daher an, wenn zwischen den Mehrheitsparteien Diskussionen über mögliche Verfassungsänderungen geführt werden. Für Reformen dieser Art bedürfte es einer gemeinsamen Vision, die fehlt, chirurgische Eingriffe in die Verfassung sind, mit Ausnahme technischer Anpassungen wie der Vereinheitlichung der Wahlkreise für die Wahl von Abgeordneten und Senatoren, nicht sinnvoll und vor allem ist die Zeit dafür zu knapp. Wäre es da nicht besser, sich auf gemeinsame Positionen der Tagespolitik zu verständigen?

Diese Frage hängt im Raum, hier in Rom, 28. März 2022

Manfred Schullian Kammerabgeordneter

Brief aus dem Landtag

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

es sind keine einfachen Zeiten für unser Land und Europa. Die steigenden Strom- und Treibstoffpreise, die CoronaKrise, der Krieg in der Ukraine. Auch hierzulande erleben wir gerade ein politisches Erdbeben innerhalb der SVP und der Landesregierung. Der SAD-Skandal mit den öffentlich gewordenen Abhörungen schlägt hohe Wogen, er ist im Grunde genommen aber nur die Fortsetzung einer Reihe von Skandalen der letzten Jahre: Sel-Skandal, Leibrenten-Skandal, Maskenaffäre, Hüttenzauber, Spesen-Skandal usw. Nichts neues, denn ich weise seit acht Jahren auf das System SVP und seine Machenschaften in der SAD-Geschichte hin. Und nicht nur die Nähe gewisser hochrangiger Mitglieder der SVP zum privaten Betrieb SAD und deren Interventionen kam zutage, auch eine bisher nicht veröffentlichte Liste von SVP-Geldgebern für die Landtagswahlen 2018 kam ans Tageslicht. Ich habe bereits vor einiger Zeit den Verdacht geäußert, dass die Volkspartei damals von Firmen gesponsert worden sein könnte, die dann der Landesregierung PPP-Projekte vorgelegt haben - wie sich nun erwiesen hat. Eine Vermischung von Geschäftemacherei und Politik ist hingegen unbedingt so weit als möglich zu unterbinden. Als Team K haben wir deshalb schon am Anfang der Legislaturperiode einen Antrag im Landtag eingereicht, um mehr Transparenz in die Arbeit der Landesregierung zu bringen, zum Beispiel durch die Einführung eines Registers der Treffen der Lobbyisten mit Entscheidungsträgern sowie die Pfl icht, in den Gesetzesentwürfen alle Passagen zu kennzeichnen, die diesen Treffen entspringen. Eine transparente Regelung würde Hinterzimmerpolitik zumindest schwerer machen. Um was es aber wirklich geht, in dieser Phase, ist es eine handlungsfähige Regierung zu haben. Anstatt sich in internen Grabenkämpfen aufzureiben, sollten sich die Regierungsparteien um die Probleme von Herrn und Frau Südtiroler kümmern und dem Land eine Zukunftsperspektive geben. Solche Vorschläge kommen derzeit eher von der Opposition als von der Regierung. So wurde zum Beispiel im letzten Monat unser Antrag diskutiert, der zahlreiche Vorschläge enthielt, um die hohen Energiepreise einzudämmen - auch mit Sofortmaßnahmen wie der Auszahlung des versprochenen Strombonus und die Rückerstattung der zusätzlichen Steuereinnahmen aus Energie und Benzin an die Menschen. Wir werden uns weiterhin um die Inhalte und Themen kümmern, die die Menschen in Südtirol betreffen: die steigenden Lebenskosten, die horrenden Wohnpreise, das Gesundheitswesen. Und natürlich weiter gegen dieses System der Freunderlwirtschaft kämpfen.

DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT

Klare Linie des Steuergerichtes Bozen zu Begünstigung für Rückkehrer

Die Rechtsprechung zur Steuerbegünstigung für Rückkehr von Akademikern aus dem Ausland (sog. „rientro cervelli“) festigt sich immer mehr zu Gunsten der Steuerzahler, wie mehrere erst kürzlich ergangene Urteile des Steuergerichtes Bozen bestätigen. Mit dem Gesetz Nr. 238/2010 wurde bekanntlich eine Steuerbegünstigung für Akademiker eingeführt, um die Rückkehr nach Italien von im Ausland tätigen Arbeitern und Studenten steuerlich zu fördern und so dem Abfl uss von jungen und qualifi zierten Arbeitskräften, den sog. „brain drain“, aus Italien entgegenzuwirken. Die Steuerbegünstigung bestand in einer signifi kanten Reduzierung des steuerbaren Einkommens. Trotz der klaren Ausgangslage hat das Finanzamt Bozen die gesetzliche Bestimmung allerdings äußerst restriktiv ausgelegt und in vielen Fällen die Anwendung der Begünstigung aberkannt, was zu einer Vielzahl von Gerichtsverfahren führte. Im letzten Halbjahr sind circa 10 Urteile des Steuergerichtes Bozen ergangen, von denen einige durch unsere Kanzlei betreut wurden, die eine klare Tendenz der Rechtsprechung zugunsten der Steuerzahler erkennen lassen. Die Richter bestätigen in den letzten Urteilen zum wiederholten Male die Auffassung, dass das Vorhandensein eines Nebenwohnsitzes, so wie es in Österreich oft üblich ist, und die Beibehaltung des formellen Wohnsitzes in Italien bzw. die Nichteintragung in das AIRE-Register nicht hinderlich sind, um die Steuervorteile anzuwenden. Zudem hat das Steuergericht in mehreren Urteilen bestätigt, dass kurze Arbeitstätigkeiten in Form von Sommerjobs oder Praktika während der Semesterferien kein Hindernisgrund für die Inanspruchnahme der Steuervorteile darstellen, sofern es sich hierbei um Jobs handelt, die in den natürlichen Unterbrechungen des akademischen Jahres ausgeübt werden. Auch der Erhalt eines Stipendiums von der Autonomen Provinz Bozen steht laut Auffassung des Steuergerichts nicht im Widerspruch mit dem Fördergesetz, gleichwohl wie der Bezug von geringen Einkommen aus italienischer Quelle während des Auslandsaufenthaltes. Was für die Inanspruchnahme der Steuervorteile schlussendlich zählt, sei einzig und allein die effektive Absolvierung eines Studiums im Ausland und der Umstand, dass dies hinreichend dokumentiert werden kann. Das sind gute Nachrichten für alle Rückkehrer!

Patent Box: Steuervorteile nun äußerst interessant

Interessante Steuerbegünstigungen währen nicht ewig – das trifft in gewissem Maße auch auf die Patent Box zu. Dieses Steuerregime sah für Mehrerlöse, die Unternehmen aufgrund der Nutzung von geistigem Eigentum (z.B. Software, Patente, Know-how) erzielten, eine 50% Steuerbefreiung vor! Beispiel: ein Softwareunternehmen erzielt Lizenzeinnahmen, weil andere Unternehmen die vom Softwarehouse entwickelten Produkte nutzen - 50% des entsprechenden Gewinns war steuerfrei! Zwecks Inanspruchnahme der Begünstigung war es vonnöten, eine komplexe Berechnung der

Zu Ostern gibt’s heuer lauter Eier. Nicht nur bunt bemalte, auch manche faule. Leider!

Erträge vorzunehmen, die auf die Nutzung der immateriellen Anlagegüter zurückzuführen waren, was viele potenzielle Nutznießer abgeschreckt hat. Damit ist ab sofort Schluss! Die neue Regelung sieht nun vor, dass ein neuer Steuerabzug in Höhe von 110% zusteht, anstelle einer teilweisen Befreiung von der Besteuerung. Der Steuerabzug ist parametriert an der Höhe der bestrittenen Forschungs- und Entwicklungskosten, welche im Zusammenhang mit den nachfolgenden immateriellen Vermögenswerten entstehen: urheberrechtlich geschützte Software, Patente, Schutzrechte auf Erfi ndungen, schutzfähige Zeichnungen und Modelle: es wird sowohl die direkte Nutzung als auch die Lizensierung gefördert. In der Praxis werden die entsprechenden Kosten also 2,1-mal abgesetzt: einmal als Betriebskosten und 1,1-mal als Steuerförderung. Die Inanspruchnahme der Begünstigung setzt voraus, dass das Unternehmen selbst oder durch Dritte wie z.B. Universitäten oder Forschungseinrichtungen effektiv eine förderwürdige Forschung und Entwicklung ausübt, die auf die Entstehung oder Weiterentwicklung der immateriellen Vermögenswerte abzielt. Die Begünstigung steht allen Unternehmen zu. Die Unternehmen, die bisher die Patent Box angewandt haben, dürfen den 5-Jahreszeitraum, für welchen die Begünstigung zugesprochen wurde, noch ausnutzen. Wahlweise kann aber auch bereits das neue System angewandt werden. es ist nun an den Unternehmen und deren Beratern, die günstigere Möglichkeit herauszurechnen.

Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Bozen - Lana - Naturns gasser@gspeo.com

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