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WIRTSCHAFT
Spaß beiseite!
von Robert Adami
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Zenpasta
Ja, unsere Urgroßeltern hatten es einfach, denn früher gab es ja praktisch nur eine Zahnpasta, welche keinen Geschmack, keine Farbe und auch kein Mitleid mit dem Zahnschmelz hatte. Heute gibt es Zahnpasta in allen erdenklichen Farben und Formen, farbig mit Erdbeergeschmack für die ganz Kleinen, supercool mit Superheldenfl air für die etwas größeren Kinder, seriös mit Streifenmuster und MinzenAroma für den Manager, betont farblos mit KräuterextraktGeschmack für den Öko-Freak. Es ist eine schöne, bunte abwechslungsreiche Zahnpasta-Welt da draußen, die in ihrer Vielfältigkeit praktisch in der ZenPhilosophie verwurzelt ist… weil man sich immer fragt „mit wos putz i mer heint die Zen?“ Aber passen Sie auf, dass Sie ihrem Partner nicht morgens schlaftrunken statt der Zahnpasta den Alleskleber reichen… sonst kann es passieren, dass der Partner vor lauter Überraschung sprachlos ist – zumindest solange der Kleber hält… Aber Spaß beiseite. Die Zahnpasta steht an dieser Stelle eigentlich nur stellvertretend für die überbordende Produktpalette unserer Gesellschaft. Von jedem auch noch so alltäglichen Ding gibt es hunderte von Varianten, und fehlen tut’s nie an der Verfügbarkeit der Ware, sondern höchstens an der Verfügbarkeit im eigenen Geldbeutel. Zumindest war das bis vor 2 Jahren noch so. Heute hingegen tun sich die Epidemie- und lockdowngebeutelten Lieferketten bisweilen schwer mit Nachschub, und die steigenden Preise lassen viele Konsumenten kritischer auf die Preisschilder schauen. Die Zeit wird zeigen, wo das hinführt; es ist nicht auszuschließen, dass wir uns wieder an einen bescheideneren Lebensstil mit essentiellerem Warenangebot gewöhnen müssen. Aber wäre das wirklich so schlimm? Im Austausch gegen ein bisschen Ruhe und Stabilität im Alltag würden wahrscheinlich mittlerweile wieder viele Menschen gern Vorlieb nehmen mit nur einer geschmack- und farblosen Zahnpasta-Sorte im Regal. Brief aus Rom
Geschätzte Leser,
wenn Sie dies lesen, hat die ‚klärende‘ Aussprache zwischen Ministerpräsident Mario Draghi und dem vormaligen Ministerpräsidenten Giuseppe Conte schon stattgefunden - sie war ja für heute anberaumt, wurde allerdings aufgrund des Unglücks an der Marmolada auf den 06. Juli verschoben, da Draghi nach Canazei kommt - und Sie wissen schon, ob es nun zu einer Regierungskrise kommt oder nicht. Wenn Sie dies lesen, wird die Abrechnung mit Salvini innerhalb der Lega schon begonnen, endgültig eingedämmt oder nur wieder aufgeschoben sein. Wenn Sie dies lesen, gibt es vielleicht noch eine Regierung, vielleicht auch nicht. Es ist mühsam, Italiens Politik der Zukunft, und seien es auch nur einige Tage, zu beschreiben oder vorwegzunehmen. Es brodelt, die längst überfällige Spaltung der FünfSterne-Bewegung versucht, Ruhe in die Regierungsarbeit zu bringen, aber trotz relativ großen Zuspruchs ist es ungewiss, ob die um Außenminister Di Maio gescharten Parlamentarier dazu reichen. Es ist schon seit langem offensichtlich, dass spätestens ab Herbst die Mehrheit nicht mehr kompakt sein wird, da jede Partei und/oder Bewegung Freiräume suchen wird, um sich zu profi lieren und von den anderen unterscheidbar zu werden, was bekanntermaßen bei großen Koalitionen sehr schwierig ist. Die Autorität von Ministerpräsident Mario Draghi funktioniert nur mehr teilweise als Klebeband dieser heterogenen Mehrheit und der Unmut ist groß. Fast wöchentlich entsteht eine neue Gruppierung, formiert sich eine neue Partei, proklamiert eine neue Bewegung den Anspruch, die Zentrumspartei Italiens zu werden und alle jene zu sammeln, die sich weder links noch rechts geborgen fühlen, wobei diese klassische Trennung parteipolitischer Ideologien schon lange ihre Schärfe verloren hat. Detail am Rande: fast wöchentlich muss auch eine dieser neuen Gruppierungen, Parteien oder Bewegungen eingestehen, dass sie diesem Anspruch doch nicht gerecht werden kann. Der Sommer, schon heiß genug, wird so bleiben, Rom ist nicht nur aufgrund der Temperaturen ein Backrohr und wen wundert es, wenn da täglich neue Teige aufgehen, sich zu teilweise bizarren Figuren komponieren und wieder zusammenbrechen. Die Hefe hat es nun mal in sich, auch die politische.
Wir harren aus, im politischen Backofen der Ewigen Stadt, am 04. Juli 2022
Manfred Schullian Kammerabgeordneter
Brief aus dem Landtag
Südtirol, quo vadis?!
Während die Infl ation für immer schwierigere Verhältnisse sorgt, werden im politisch linken Elfenbeinturm fl eißig Gendersternchen gezählt. Der Fall eines Unternehmers, der seine Stellenanzeige nicht „geschlechterneutral“ geschaltet hat und daraufhin mit einer Strafe von 3.333 Euro belegt wurde, hat eine klare Fehlentwicklung aufgezeigt. Die Distanz zwischen Verwaltung und Politik auf der einen Seite und den Bürgern auf der anderen Seite könnte kaum größer sein. Während die einen unter erschwerten Bedingungen und Fachkräftemangel ihr Bestes geben, werden sie andererseits aufgrund einer angeblich nicht geschlechtergerechten Stellenanzeige bestraft. Der Genderwahn hat nicht nur die Sprache verhunzt, sondern macht längst auch keinen Halt mehr vor dem alltäglichen Leben. Diese unnötigen Regeln sorgen weder für die Gleichstellung von Mann und Frau, noch lösen sie irgendeins der vielen Probleme, die derzeit im Land herrschen. Schon gar nicht braucht es eine Sprachpolizei, die diese Ideologie durchsetzt. Wie unzählige repräsentative Meinungsumfragen aus den vergangenen Jahren belegen, lehnt eine breite Mehrheit der Bevölkerung das Gendern und den damit verbundenen links-ideologisch motivierten Eingriff in unsere Sprache ab. Folglich ist auch eine Mehrheit der Frauen gegen diesen Unsinn, der keiner Mutter weiterhilft. Dementsprechend muss die Politik handeln und von dieser undemokratischen Ideologie, die keinen Mehrwert hat, sondern nur für neue Regeln, Aufl agen und Strafen sorgt, abrücken. So wurde vor einem Jahr unsere entsprechende freiheitliche Initiative im Landtag abgelehnt. Unser Antrag richtete sich nicht gegen die schon immer gebräuchlichen Doppelnennungen männlicher und weiblicher Formen wie beispielsweise „Bürgerinnen und Bürger“, sondern gegen Satzzeichen mitten im Wort, die Texte unverständlich und leseunfreundlich machen und nebenbei laufend zu grammatikalisch falschen Formen und absurden Verrenkungen der Sprache führen. Angesichts der Auswüchse, die diese Ideologie angenommen hat, braucht es wieder den nötigen Hausverstand im Umgang mit der Sprache und die Freiheit diese – auch bei Stellenanzeigen – ohne Genderregeln benutzen zu können. Während grünlinke Beamte mit dieser Strafe gezielt gegen unsere mittelständischen Unternehmen vorgehen, werden zahlreiche Probleme für Frauen und Familien auf die lange Bank geschoben, weil sich dadurch nicht feministisches Kapital schlagen lässt.
DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT
Covid Beihilfen werden nicht gemeldet? Anzeige und Rückgabe drohen!
Das ist wieder mal was Feines – als ob die Bürokratie in Italien nicht bereits ausreichend wäre, wurde eine weitere Meldung eingeführt, in der die erhaltenen Covid- Beihilfen zu melden sind. Wozu? Das ist eine gute Frage: schlussendlich wurde ein Großteil der Beihilfen (nicht alle) direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt, nach Erhalt eines entsprechenden Antrages, in dem alle wichtigen Daten dargelegt werden. Die anderen auszahlenden Körperschaften (z.B. Provinz) melden die ausbezahlten Beiträge ebenfalls an die Agentur der Einnahmen. Zusätzlich sind die Beihilfen in einer eigenen Übersicht der Steuererklärung anzuführen. Ganz nebenbei müssen die Beihilfen von den Unternehmen entweder im Bilanzanhang ausgewiesen und/oder auf der Homepage veröffentlicht werden. Die Agentur der Einnahmen hat also alle notwendigen Informationen bereits doppelt und dreifach. Nichtsdestotrotz besteht die Direktion der Agentur der Einnahmen in Rom auf die zusätzliche Meldung und verweist auf EU-Bestimmungen. Das Problem ist, dass die Meldung extrem kompliziert ist. Es sind nämlich nicht nur die erhaltenen Geldbeträge zu melden, sondern auch weitere wirtschaftliche Vorteile (z.B. Aussetzung und Aufschub von Zahlungen, Steuerguthaben). Der entsprechende Vordruck ist seitenlang und nur schwer handhabbar. Die Anleitungen sind dürftig. Ein weiteres Problem ist, dass eine falsche oder unvollständige Erklärung strafrechtliche Konsequenzen hat. Zudem droht die Verpfl ichtung zur Rückgabe des Beitrages. Die Interessensvereinigung der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hat sich um eine Aussetzung oder wenigstens einen Aufschub, der am 30. Juni fälligen Meldung bemüht, bislang ohne Erfolg. Eigentlich soll mit dieser Meldung nur überprüft werden, ob ein Unternehmen die maximal zulässige Beitragshöhe überschritten hat. Aber mit den aktuellen Bestimmungen wir die Meldung zur gefährlichen Falle.
Angabepfl icht der Kollektivverträge
In der Eilverordnung zur Betrugsbekämpfung ist eine Bestimmung enthalten, welche den Auftraggebern bei Bauarbeiten ab 70.000 Euro zusätzliche Verpfl ichtungen auferlegt. Die neu eingeführte Regelung sieht vor, dass, sobald die Bauarbeiten den Wert von 70.000 Euro übersteigen, nur noch Firmen, welche die für ihren Sektor erforderlichen Kollektivverträge anwenden, die Arbeiten ausführen dürfen. Mit dem Rundschreiben Nr. 19/2022 hat das Finanzamt geklärt, dass sich der Schwellenwert von 70.000 Euro auf den
„Im Juli muss vor Hitze braten, was im September soll geraten.“
Alte Weinbauernweisheit Gesamtwert der Umbaukosten bezieht und nicht auf die Baumeisterarbeiten. In anderen Worten ausgedrückt: kostet ein Umbau insgesamt 100.000 Euro und nur 50.000 Euro davon beziehen sich auf die Baumeister- bzw. Maurerarbeiten, fi ndet die neue Bestimmung Anwendung. Der angewendete Kollektivvertrag muss im Auftrag bzw. Werkvertrag sowie in der Rechnung angegeben sein - bei dieser Angabe muss ein Verweis auf den Artikel 51, GVD NR. 81/2015, angeführt werden. Im Normalfall sind die relevanten Kollektivverträge in Südtirol jene für Bauhandwerk und für Bauindustrie. Wenn die gesetzlich vorgesehenen Angaben fehlen, können die verschiedenen Steuerbegünstigungen (z.B. Superbonus 110%, 50% Bonus für Wiedergewinnungsarbeiten, 65% für Energieeffi zienz, Fassadenbonus usw.) nicht angewandt werden. Eine strenge Strafe, für die am Ende der Kunde, oftmals der Private dann haften muss! Die Bestimmung und die damit verbundenen Aufl agen gelten für die ab 27. Mai 2022 begonnenen Bauarbeiten. Ab sofort muss somit immer in den neu zu schließenden Verträgen und in den Rechnungen vermerkt werden, dass die ausführenden Unternehmen die Kollektivverträge für Bauhandwerk oder für Bauindustrie im Sinne des Artikel 51, GVD NR. 81/2015 anwenden. Nicht erforderlich ist die Angabe für Unternehmen ohne Mitarbeiter bzw. für Einzelunternehmer, auch wenn diese mitarbeitende Familienmitglieder beschäftigen.
Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Bozen - Lana - Naturns gasser@gspeo.com