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LeserInnenmeinung
Wir müssen reden …
LeserInnen an und über uns Mails, Tweets und hoffentlich Liebesbriefe an die Redaktion – und unsere Antworten.
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Betrifft:
»Biopatente sind nicht böse«
in biorama 66 (April/Mai 2020)
»Der Bereich der Biopatente wird seit vielen Jahren sehr kontrovers diskutiert. Saatgut Austria setzt sich dabei dafür ein, dass der Wirkungsbereich von Patenten auf technische Erfindungen beschränkt wird. Eine Patentierung von Sorten, die mittels konventioneller Züchtung durch im Wesentlichen biologische Verfahren entstanden sind, wird dementsprechend abgelehnt. Denn bei der Pflanzenzüchtung gibt es den Sortenschutz als primäres Schutzrecht, der sich bewährt hat. Dieser sieht vor, dass andere ZüchterInnen Sorten als Ausgangsmaterial für die Züchtung nutzen und LandwirtInnen Saatgut nachbauen – sprich: die eigene Ernte wieder anbauen – dürfen. Der Züchterin/ dem Züchter steht zwar analog zum Urheberrecht eine Lizenzgebühr zu, diese wird allerdings in manchen europäischen Ländern – darunter auch Österreich – nicht flächendeckend eingehoben. Da der Sortenschutz einerseits einen hohen Grad an Innovation in der Züchtung ermöglicht und andererseits hohe Rechtssicherheit gewährleistet, spricht sich Saatgut Austria klar für diesen aus.«
– Michael Gohn, Obmann von Saatgut Au stria, per Mail
Lieber Herr Gohn! Herzlichen Dank für Ihr Feedback! Auch wenn wir nicht die Möglichkeit haben, ausführlich auf die Unterscheidungen zwischen Patent- und Sortenschutz einzugehen, haben wir Ihr Feedback zum Anlass für einen kleinen Nachtrag (rechts) zum Thema Biopatente genommen.
Betrifft:
BIORAMA
#65
in biorama 66 (Ferbruar/März 2020)
»Sehr geehrte Damen und Herren! Ich lese den Artikel über Dunkle Cloud im biorama #65 und will den Tipp Nr. 4 testen (Carbonanalyser von The Shift Project) und bin entsetzt, welche Zugriffe auf mein Internetverhalten und meine Daten dort erlaubt werden müssen, z. B. auch Zugriff auf meine Passwörter, die ich auf Internetseiten benutze. Was ist das also für ein Tipp? Herzlichen Gruß,«
– U. Albertsen, per Mail
Liebe Frau Albertsen! Vielen Dank für Ihre Nachricht! Privatsphäre und Datensicherheit sind ganz essenzielle Themen und wir möchten natürlich keine Add-ons empfehlen, die diese unnötig beeinträchtigen. Das Add-on von The Shift Project setzt hier auf Transparenz, der Code des Add-ons ist einsehbar und dort ist ganz klar nachvollziehbar, welche Daten gesammelt werden und wie diese verarbeitet werden. Im Falle des Add-ons wird letztendlich nur auf die URLs,
die Hostnamen und auf die Größe des Inhalts zugegriffen. Die Berechnung, wie viele Daten Sie beim Surfen verbraucht haben, passiert ausschließlich lokal. Das Add-on sendet also keine der Daten, die es sammelt, irgendwo anders hin.
Die Daten selbst bekommt das Add-on aus dem Local Storage, einem lokalen (Offline-)Speicher, in dem, während Sie surfen, bestimmte Daten, beispielsweise Cookies, aber auch Formulardaten und damit Passwörter gespeichert werden können. Da das Add-on Zugriff auf den Local Storage braucht und Firefox (im Vergleich zu Chrome) in Sachen Privatsphäre ausgesprochen transparent und userInnenfreundlich agiert, werden Sie bei der Installation darauf hingewiesen, dass das Add-on auch auf Passwörter zugreifen könnte. Das tut es in diesem Fall aber nicht. Wenn Sie beispielsweise ein AdBlock-Add-on installieren, kommt der gleiche Hinweis – auch dieses Addon wird Ihre Passwörter aber nicht gefährden.
Falls Sie an den Details der Umsetzung interessiert sind, finden Sie hier das Github-Projekt, das den gesamten Code und eine Erklärung enthält: github.com/carbonalyser/Carbonalyser
Bitte mehr davon an redaktion@biorama.eu!
Upd ate
Zu »Biopatente sind nicht böse« im BIORAMA #66
Eine neue Bestimmung freut GegnerInnen von Biopatenten.
Biologisches Material, biotechnische Verfahren oder dadurch gewonnene Erzeugnisse, Pflanzen und Tiere sind in der EU grundsätzlich patentierbar. Man spricht von Biopatenten. 2017 beschlossen die 38 Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation eine Einschränkung der Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren. Am 14. Mai 2020 stimmte auch die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes dem Beschluss zu, dass Pflanzen und Tiere aus »im Wesentlichen biologischen Verfahren« nicht patentierbar sind.
Die Intention der Mitgliedsstaaten war es, Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung von der Patentierbarkeit auszuschließen – und der Beschluss ist ein Schritt in diese Richtung. Klarheit wird aber erst die Präzisierung dessen, was »im Wesentlichen biologische Verfahren« sind, bringen.
Nachtrag
Eine Ergä nzung zum Thema Biopatente:
Es gibt mehrere Möglichkeiten, pflanzliche Erfindungen zu schützen.
Sortenschutz: Erhalten ZüchterInnen Sortenschutz, haben sie für 25 oder 30 Jahre das exklusive Recht auf Produktion und Verkauf von Vermehrungsgut der geschützten Sorte. Die ErfinderInnen kön nen Lizenzen für die Nutzung der Sorte an Dritte vergeben.
Sie können ZüchterInnen (im Gegensatz zu den mit dem Patentschutz verbundenen Rechten) nicht daran hindern, die geschützte Sorte für Das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) regelt als Agentur der Europäischen Union den Sortenschutz und die Vergabe von EU-weit geltenden gewerblichen Schutzrechten für Pflanzensorten. die Entwicklung neuer Sorten zu verwenden (»Züchterprivileg«). Bauern und Bäuerinnen dürfen das Saatgut für den Eigenbedarf und die Wiederaussaat nachbauen (»Landwirte privileg«), dafür kann allerdings eine Gebühr eingehoben werden.