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Taxonomie
DER EWIGE WUNSCH NACH EINDEUTIGKEIT
Die EU-Taxonomie soll Investitionen und Geldströme so lenken, dass diese zum Erreichen der Klimaziele beitragen.
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Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen. Das sind die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie, einer im Juni 2020 beschlossenen Verordnung, die es ermöglichen soll, Finanzprodukte und Investitionen nach ihrem Beitrag zu den internationalen Klimazielen zu beurteilen.
Um nach der EU-Taxonomie als »nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit« eingestuft zu werden, müssen vier Kriterien erfüllt sein: Die Tätigkeit eines Unternehmens muss nicht nur einen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten, sondern darf auch nicht gegen die anderen verstoßen. Eine Tätigkeit, die den Übergang zu Kreislaufwirtschaft fördert, aber gleichzeitig die Biodiversität negativ beeinflusst, wird dementsprechend nicht als nachhaltig eingestuft. Darüber hinaus muss die Tätigkeit eines Unternehmens ein »Minimum an Sicherheitsstandards erfüllen, um einen negativen sozialen Einfluss zu vermeiden«, wie es heißt. Gemeint sind Arbeitsstandards und Menschenrechte, als Beispiel werden die »UN Guiding Principles on Business and Human Rights« genannt. Außerdem müssen technische Kriterien, die noch ausdefiniert werden, etwa zur Reduktion von Emissionen erfüllt werden.
OFFENHEIT UND TRANSPARENZ
Die EU-Taxonomie ist als Verordnung ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang unmittelbar umsetzen müssen. Ihr Inhalt ist aber in keinster Weise eine Liste an Unternehmenstätigkeiten, die künftig erlaubt oder verboten sein sollen, und die EU-Taxonomie funktioniert auch nicht als Siegel für nachhaltige Unternehmen oder Investments. Sie dient aber als Instrument zur künftigen Steuerung öffentlicher und privater Geldflüsse. 1 Billion Euro an Investitionen hat sich die EU für das Jahrzehnt von 2020 bis 2030 vorgenommen, um ihren Green Deal mit dem Ziel, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, umzusetzen. Dieses Geld und darüber hinaus private Investitionen sollen der Taxonomie – deren Text im Frühjahr 2023 im Detail vorliegen soll – folgend eben in ihrer Nachhaltigkeit überprüfbar und einordenbar sein. Ganz entscheidend dafür ist die vorgeschriebene Transparenz, die für mehr Offenheit und Vergleichbarkeit sorgen soll. Dazu müssen Unternehmen in Form standardisierter Reports über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Das gilt einerseits für alle Unternehmen, die Finanzprodukte in der EU vertreiben. Andererseits auch für Unternehmen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen, die derzeit schon zu mehr als nur finanzieller Berichterstattung verpflichtet sind. Dabei muss der EU-Taxonomie-konforme Anteil des Umsatzes, der Investitionsausgaben und des Betriebsaufwands ausgewiesen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Regelungen ausgeweitet werden und künftig für immer mehr Unternehmen gelten. Während die Details – immerhin etwa die Einstufung der Kernenergie – verhandelt wurden und werden, folgen andere Staaten international dem Beispiel der Europäischen Union und entwickeln Taxonomien, um Kapitalströme in Richtung der ökologischen Wende zu lenken.
TEXT
Martin Mühl
Verordnung (EU) 2020/852
Die Geschichte der EUTaxonomie und ihr Fortschritt können im Originaltext auf Deutsch online unter eur-lex.europa.eu nachgelesen werden.
Kompaktere Aufbereitungen
der Materie mit nationalen Schwerpunkten bieten die Websites sowohl des österreichischen als auch des deutschen Klimaschutzministeriums.
bmk.gv.at/green-finance bmwk.de
IST EIN AUSBAU DER ATOMKRAFT NACHHALTIG? JA.
… sagt der Geschäftsführer des Nuklearforums Schweiz, Lukas Aebi. Denn sie braucht von allen Arten der Stromproduktion am wenigsten Platz und schont Klima und Umwelt.
GASTKOMMENTAR Lukas Aebi Der Aufschrei war gross, als das EU-Parlament anfangs Juli Investitionen in Gas- und Kernkraft als nachhaltig eingestuft hat – Betrug! Das finden wir auch. Aber im Gegensatz zu vielen lauten Kritikern im deutschsprachigen Raum sehen wir den wahren Skandal im Umstand, dass Gaskraftwerke das gleiche grüne Label wie Kernkraftwerke erhalten. Wie man in einer Zeit, wo der Klimawandel eines der drängendsten Probleme der Menschheit ist, einen fossilen Energieträger fördern kann, entzieht sich unserem Verständnis. Anders als Gaskraftwerke verdienen Atomkraftwerke das Nachhaltigkeitslabel der EU, denn die Kernenergie ist eine der CO2-ärmsten Formen der Stromproduktion und schont dank ihrem geringen Platz- und Rohstoffbedarf auch Natur und Landschaft. Auch die Entsorgungsfrage, übrigens ein Nachhaltigkeits-Kriterium der EU, ist technisch gelöst. Der Abfall wird in einem geologischen Tiefenlager fernab vom Lebensraum des Menschen in Hunderten Metern Tiefe in einer geeigneten Gesteinsschicht sicher eingeschlossen, weder Unterhalt noch Überwachung sind notwendig.
Lukas Aebi ist Geschäftsführer des Nuklearforums Schweiz, das sich für eine sachliche und faktenbasierte Debatte über die Nukleartechnologie einsetzt und ein ergänzendes Zusammenspiel von Erneuerbaren und Kernenergie fordert. SAUBERER SCHWEIZER STROM
Laut Berechnungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) stossen mit Erdgas befeuerte Gaskombikraftwerke pro Kilowattstunde rund 490 Gramm CO2-Äquivalente aus. Kernkraftwerke produzieren mit 12 Gramm etwa 40 Mal weniger Treibhausgase. Anders gesagt: Würde der in der Schweiz in Kernkraftwerken produzierte Strom mit modernen Gaskombikraftwerken erzeugt, würden diese jedes Jahr gut 10 Mio. Tonnen CO2 ausstossen. Das ist etwa gleich viel, wie alle Autos in der Schweiz jährlich in die Luft blasen.
Demgegenüber gewinnt die Schweiz ihren Strom zu über 90% aus Wasserkraft und Kernenergie. Aus der erwähnten Lebenszyklus-Analyse geht hervor, dass die Schweizer Stromproduktion nur sehr geringe Mengen an Treibhausgasen freisetzt. Vor allem diesem klimafreundlichen Produktionsmix verdankt die Schweiz ihr Ranking auf den Spitzenplätzen des »Energie-Trilemma-Bericht«-
des Weltenergierats (World Energy Council, WEC). Beim Kriterium der ökologischen Nachhaltigkeit liegt sie dabei jeweils auf Platz 1. Und der Weltenergierat ist nicht alleine mit seiner Einschätzung: Auch andere Fachgremien wie die Internationale Energieagentur (IEA) der OECD und die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen sehen Kernenergie als probates Mittel zur kohlenstoffarmen Stromerzeugung und als zentrale Technologie, um zügig und kostengünstig von fossilen Energieträgern wegzukommen.
MITEINANDER STATT GEGENEINANDER!
Wir meinen, dass saubere Energiequellen gegeneinander auszuspielen keinen Sinn macht. Die Schweiz ist mit der nahezu CO2-freien Kombination von Kernenergie und Erneuerbaren sehr gut gefahren. Es hätte aber auch anders kommen können, denn als die Schweiz in den 1960er-Jahren den Bau von Kernkraftwerken beschlossen hat, wären Ölkraftwerke die Alternative gewesen. Nun schient sich der Kreis zu schliessen: Da der Bau von Kernkraftwerken seit dem Volksentscheid von 2017 verboten ist, plant die Regierung um dem Strommangel zu begegnen Gaskraftwerke, die bei Gasmangel auch mit Öl betrieben werden könnten. Das kann unmöglich nachhaltiger sein als der Ausbau der Atomkraft. “EINE ATEMBERAUBENDE DOKU.”
VARIETY
HANSEN & PEDERSEN UND KLOOS & CO. NORD
PRÄSENTIEREN EINEN FILM VON LARS HENRIK OSTENFELD
SCREEN
ERZÄHLT VON CAMPINO
EMPFOHLEN VOM
WELCHES GEHEIMNIS BIRGT DAS EIS?
DIRECTOR & CINEMATOGRAPHER LARS HENRIK OSTENFELD EDITOR MARION TUOR COMPOSER KRISTIAN EIDNES ANDERSEN SOUND DESIGNERS KRISTIAN EIDNES ANDERSEN & PATRICK SVANEBERG VEJEN GRAPHIC DESIGNER & ANIMATOR TORSTEN HØGH RASMUSSEN DEVELOPMENT PRODUCER CASPAR HAARLØV PRODUCERS MALENE FLINDT PEDERSEN, STEFAN KLOOS & SIGNE SKOV THOMSEN
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