ARCHITEKTUR PLANEN
DIMENSIONEN, RÄUME, TYPOLOGIEN BERT BIELEFELD (HRSG.)
ARCHITEKTUR PLANEN DIMENSIONEN, RÄUME, TYPOLOGIEN BERT BIELEFELD (HRSG.)
Birkhäuser Basel
Inhalt
1 Einleitung 6 2 Maßstab Mensch
9
2.1 Anthropometrie und Barrierefreiheit
11
2.2 Behaglichkeit und physikalische R aumeigenschaften
21
2.3 Raumwahrnehmung
31
3 Räume 3.1
35
Äußere Erschließung
39
3.2 Innere Erschließung
61
3.3 Arbeits- und Produktionsräume
83
3.4 Kommunikations- und Speiseräume
87
3.5 Sanitärräume
101
3.6 Küchenräume
111
3.7 Lagerräume
119
3.8 Neben- und Sozialräume
131
3.9 Technikräume
139
4 Typologien 4.1 Wohnen
155
158
4.2 Büro und Verwaltung 198 4.3 Logistik und Handel
228
4.4 Industrie und Produktion
270
4.5 Erziehung, Bildung, Forschung
292
4.6 Kultur und Aufführung
328
4.7 Beherbergung und Verpflegung
356
4.8 Gesundheit
384
4.9 Sport und Freizeit
426
4.10 Öffentliche Sicherheit
476
4.11 Verkehr und Infrastruktur
496
5 Nachschlagewerk
535
5.1 Vorschriften, Normen, Regelwerke
537
5.2 Literatur
553
5.3 Index
559
5.4 Bildnachweis
565
5.5 Die Autoren
567
1 Einleitung Bei der Ausformulierung eines Entwurfskonzeptes in eine realisierbare Planung bewegen sich Architekten permanent zwischen zwei Betrachtungsebenen: der konkreten Entwurfsaufgabe im Kontext der Planungstypologie wie Wohnhaus, Bürogebäude, Schule oder Krankenhaus und dem einzelnen Planungselement auf Raumebene wie Wohnraum, Büroarbeitsplatz, Sanitärräume etc. Architektur planen ist eine konzeptionelle Neuausrichtung der typologiebezogenen Entwurfslehre, welche die Anforderungen an Gebäude mit den Entwurfswegen der planenden Architekten kombiniert.
1.1 Struktur des Buches Konsequent gibt Architektur planen dem Planer ein durchdachtes Planungsinstrument an die Hand, in dem sich zwei Hauptkapitel gegenüberstehen, „Räume“ und „Typologien“, zwischen denen der Planer je nach Betrachtungsmaßstab flexibel hin- und herwechseln kann. Alle planungsrelevanten Informationen werden hierfür detailliert, übersichtlich und im Zusammenhang präsentiert. Im Kapitel „Räume“ werden Grundsätze und Planungsgrundlagen verschiedener Raumarten beschrieben, welche für viele Typologien Gültigkeit besitzen. Diese sind mit ihren Anforderungen, Funktionalzusammenhängen und detaillierten Maßanforderungen systematisch aufbereitet. Im Kapitel „Typologien“ werden die spezifischen Anforderungen und Prozesse verschiedener Gebäudet ypen erläutert. Hierzu gehören neben funktionalen Herangehensweisen im Entwurfsprozess die Erläuterung der Nutzungsskripte und der spezifischen Räume und Flächenbedarfe. Flankiert werden diese beiden Hauptkapitel durch das Einleitungskapitel „Maßstab Mensch“, das die Anforderungen als „Durchschnittsmensch“ oder als Mensch mit Einschränkungen bzw. Behinderungen an Gebäude beschreibt, und durch das „Nachschlagewerk“ am Schluss des Buches. In diesem finden sich übersichtlich zusammengestellte Norm- und Literaturverweise zu den vorigen Kapiteln, die zur Vertiefung der Buchinhalte dienen können. Im Sinne des Universal Design werden Themen der Barrierefreiheit auf dieser Basis im gesamten Buch integrativ behandelt.
6
1.2 Zur Nutzung des Buches Das Buch ist so aufgebaut, dass inhaltliche Dopplungen vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert w erden. Das Kapitel ∆ Räume ist als Nachschlagewerk konzipiert und informiert detailliert über die raumbezogenen Entwurfsanforderungen. Auf Basis der Grundinformationen im Kapitel ∆ Räume werden in den ∆ Typologien nur die ergänzenden Informationen wie die Anzahl oder der Flächenbedarf der jeweiligen Räume besprochen. Das Buch ist also einerseits als Nachschlagewerk für Raumanforderungen zu verwenden, andererseits dient es auch als Entwurfshilfe, indem das jeweilige Typologiekapitel in die funktionalen Eigenheiten der Typologie einführt und dort alle wesentlichen Parameter für den Entwurfsprozess bereithält. Zur Vernetzung des Kapitels ∆ Räume und des Kapitels ∆ Typologie werden verschiedene Navigationshilfen bereitgestellt. Neben der Orientierung über den Index am Ende des Buches und der Navigationsleiste auf jeder Seite oben dienen Kapitelverweise in den typologiebezogenen Abschnitten auf das Kapitel ∆ Räume der direkten Zuordnung relevanter Informationen.
1.3 Zur Einbindung in den Entwurfsprozess Selbstverständlich ersetzt die funktionale Herangehensweise nicht den kreativen und höchst individuellen Entwurfsprozess des Architekten. Sie soll jedoch die Möglichkeit bieten, Entwurfsideen direkt mit funktionalen Anforderungen zu kombinieren. Der eigene Entwurfsansatz und die jeweiligen Zeichnungsinhalte sind auf die national bzw. regional geltenden Normen abzustimmen. Aufgrund dieser Vielfalt an Vorgaben kann keine Gewähr für die Anwendbarkeit der benannten Maße und Bedingungen geleistet werden. Die präsentierten Maßangaben und Abstände sind daher als Entwurfshilfe und nicht als gesetzlich oder normativ verbindlich zu verstehen. Maße, welche als Mindestanforderungen benannt sind, sollten zudem zur Erreichung von komfortablen Situationen gegebenenfalls individuell angepasst werden.
Abb. 1.2.1 Darstellung der Navigations systeme im Buch
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Raumanforderungen Raumgrößen Abstände Einrichtungsgegenstände Bewegungszonen
Kap. 2 Maßstab Mensch Kap. 3 Räume Anthropometrie und Barrierefreiheit Behaglichkeit und physikalische Raumeigenschaften Raumwahrnehmung Äußere Erschließung Innere Erschließung Arbeits- und Produktionsräume Kommunikations- und Speiseräume Sanitärräume Küchenräume Lagerräume Neben- und Sozialräume Technikräume
Rückgriff auf allgemeingültige Inhalte
Entwerfen Suche nach Entwurfshilfen: • • • • • • •
Planungsaufgabe Planungsparameter Ansatzpunkte Entwurf Funktionsschemata Nutzungsskripte Spezifische Räume Raumgestaltung
Kap. 4 Typologien Wohnen Büro und Verwaltung Logistik und Handel Industrie und Produktion Erziehung, Bildung, Forschung Kultur und Aufführung Beherbergung und Verpflegung Gesundheit Sport und Freizeit Öffentliche Sicherheit Verkehr und Infrastruktur
7
Bert Bielefeld
3 Räume
3.1 Äußere Erschließung
∆ 39
3.1.1
Öffentliche Erschließung
∆ 39
3.1.2 Ruhender Verkehr ∆ 45 3.1.3 Private Erschließung im A ußenraum ∆ 54 3.1.4 Briefkastenanlagen ∆ 56 3.1.5 Abfallbehälter ∆ 57
3.2 Innere Erschließung
∆ 61
3.2.1 Eingangsbereiche ∆ 61 3.2.2 Flure ∆ 63 3.2.3 Türen ∆ 66 3.2.4 Treppen ∆ 69 3.2.5 Rampen ∆ 74 3.2.6 Fahrtreppen und Fahrsteige ∆ 75 3.2.7 Aufzüge/Förderanlagen ∆ 77
3.3 Arbeits- und P roduktionsräume
∆ 83
3.3.1 Arbeitsplätze ∆ 83 3.3.2 Produktionsräume ∆ 84
3.4 Kommunikations- und Speiseräume ∆ 87
3.4.1 Vortrags-, Seminar- und B esprechungsräume ∆ 87 3.4.2 Warte- und Sitzbereiche ∆ 94 3.4.3 Essbereiche ∆ 97
3.5 Sanitärräume
∆ 101
3.5.1 Sanitärgegenstände ∆ 101 3.5.2 Bäder/private Sanitärräume ∆ 104 3.5.3 Öffentliche und gewerbliche S anitärräume ∆ 105 3.5.4 Installationswege ∆ 109
3.6 Küchenräume
∆ 111
3.6.1 Küchenelemente ∆ 111 3.6.2 Private Küchen ∆ 115
3.7 Lagerräume
∆ 119
3.7.1
Paletten und Behältnisse ∆ 119
3.7.2 Arten der Lagerung ∆ 123 3.7.3 Bedienung und Bewegung ∆ 127
3.8 Neben- und S ozialräume
∆ 131
3.8.1 Pausenräume ∆ 131 3.8.2 Umkleiden/Garderoben ∆ 132 3.8.3 Sanitäts- und Erste-Hilfe-Räume ∆ 136 3.8.4 Abstell- und Reinigungsräume ∆ 137
3.9 Technikräume
∆ 139
3.9.1 Anschluss an öffentliche N etze ∆ 139 3.9.2 Hausanschlussräume ∆ 140 3.9.3 Verteilerräume und -schächte ∆ 142 3.9.4 Heizung ∆ 143 3.9.5 Lüftung ∆ 146 3.9.6 Wasserversorgung und -entsorgung ∆ 148 3.9.7 Elektroversorgung/Datentechnik ∆ 150 3.9.8 Serverräume/Rechenzentren ∆ 151
3 Räume
3.1 Äußere Erschließung Die Erschließung von Gebäuden umfasst diverse Maßnahmen im öffentlichen Raum sowie in der Zuwegung und Versorgungslogistik auf dem Grundstück. Hierzu zählen neben Straßen, Fahrrad- und Gehwegen Zugangsbeschränkungen wie Umfriedungen, Tore etc. sowie die baukonstruktiven Elemente im Außenraum (Müllstandort, Beleuchtung, Klingeln, Briefkästen etc.). Die Ver- und Entsorgung mit haustechnischen Medien ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu planen. ∆ Kap. 3.9 Je nach Typologie und öffentlicher Wirkung/Nutzung finden gestalterisch und organisatorisch eine klare Trennung oder ein fließender Übergang zwischen den öffentlichen und privaten Erschließungen statt. Hinsichtlich der Verantwortlichkeiten gibt es eine klare Schnittstelle zwischen öffentlicher Erschließung durch die Stadt/Gemeinde und dem privaten Grundstück an der Grundstücksgrenze.
3.1.1 Öffentliche Erschließung Die Anforderungen an den öffentlichen Raum sind aufgrund der vielschichtigen Nutzungen und Nutzer höchst unterschiedlich. Neben logistischen Aspekten (schnelle und störungsarme Mobilität, Unterbringung des ruhenden Verkehrs) sind Aspekte der Aufenthaltsqualität und der sozialen Integrität von öffentlichen Räumen wichtig bei der Planung. Öffentliche Räume und Erschließungen
sind unter barrierefreien Aspekten zu gestalten; dies ist wesentlich für die Teilnahme möglichst vieler Menschen am öffentlichen und mobilitätsbezogenen Leben. So hilft es wenig, ein Gebäude nach aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit zu gestalten, wenn es über die öffentliche Erschließung nicht selbstständig erreichbar ist.
Abb. 3.1.1 Abgrenzung öffentlicher und privater Außenraum
Privat
Öffentlich
Abb. 3.1.2 Anforderungen an den Straßenraum
Privat
Passanten Gehen Spazieren Überqueren Ruhe Sicherheit
Autofahrer Fahren Halten Parken
Anwohner Ruhe Sicherheit Versorgungs möglichkeiten
Anforderungen an den Straßenraum Natur Licht Luft Tiere Wasser Sauberkeit Schadstofffreiheit
Kinder Sicherheit Spielen Platz Bereiche/ Flächen
Freizeitsportler Sicherheit Licht Platz Durchquerungen
39
3.1 Äußere Erschließung
Abb. 3.1.3 Sinnvolle Aufteilung von Straßenräumen
Angestrebtes Verhältnis 30 %
Tab. 3.1.1 Typische Straßenraumbreiten
Straßenraumbreiten
Variierende Straßenraumbreiten je nach Verkehrsaufkommen (Kfz/h)
Nutzung
Eigene Darstellung in Anlehnung an RASt 06
Ohne ÖPNV Mit Linienbusverkehr
Tab. 3.1.2 (links) Typische Elementbreiten im Straßenraum
Wohnweg
4,50–10,00 m
40 %
Wohnstraße
30 %
Sammelstraße
Quartierstraße
Dörfliche Hauptstraße
Örtliche Einfahrtsstraße
9,00–17,00 m
11,50–15,50 m
12,00–17,50 m
8,50–14,00 m
11,00–16,50 m
16,50–26,70 m
16,50–21,50 m
11,50–19,50 m
12,50–21,20 m
Nutzung
Örtliche Geschäftsstraße
Haupt geschäftsstraße
Gewerbestraße
Industriestraße
Verbindungsstraße
Anbaufreie Straße
Mit Linienbusverkehr
20,50–30,20 m
20,50–33,00 m
16,50–38,00 m
23,50–30,00 m
19,70–31,45 m
15,50–28,60 m
Mit Straßenbahn
24,20–34,20 m
16,50–37,00 m
16,50–38,00 m
19,70–39,70 m
28,50–34,10 m
Element
Platzbedarf
Abstand
Sicherheitsraum
Busspur
3,25 m
Vom Fahrbahnrand
0,50 m
Tab. 3.1.3 (rechts oben) Sicherheitsräume bei Radverkehrsanlagen
Flächen für Kinderspiel im Seitenraum
2,00 m
Von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung
0,75 m
Flächen vor Auslagen und Vitrinen
1,50 m
Von parkenden Fahrzeugen in Schräg- oder Senkrechtaufstellung
0,25 m
Tab. 3.1.4 (rechts unten) Platzbedarf für barrierefreie Nutzung
Flächen vor Ruhebänken
1,00 m
Gehweg
2,25–7,00 m
Von Verkehrsräumen des Fußgängerverkehrs
0,25 m
Geh- und Radweg
3,00–5,00 m
Von Gebäuden, Einfriedungen, Baumscheiben, Verkehrseinrichtungen und sonstigen Einbauten
0,25 m
Grünstreifen ohne Bäume
1,00 m
Grünstreifen mit Bäumen
2,00–2,50 m
Mittelstreifen
1,00–2,50 m
Art der Einschränkung/des Hilfsmittels
Breite
Länge
Parken Längsaufstellung
2,30–2,50 m
Blinde Person mit Langstock
0,80–1,20 m
–
Parken Senkrechtaufstellung
5,00–5,50 m
Blinde Person mit Führhund
1,20 m
–
Parken, Liefern, Laden
2,50–3,00 m
Blinde Person mit Begleitperson
1,10–1,30 m
–
Radweg
1,60–2,50 m
Person mit Stock
0,85 m
–
Seitenraum mit Anliegerfahrbahn
7,00–7,50 m
Person mit Armstützen
1,00 m
–
Schutzstreifen für Radfahrer auf Fahrbahn
0,50–1,50 m
Person mit Rollstuhl
0,90–1,10 m
–
Verweilflächen vor Schaufenstern
1,00 m
Person mit Kinderwagen
0,80–1,00 m
2,00 m
Warteflächen an Haltestellen
2,50 m
Rollstuhl mit Begleitperson
0,90–1,00 m
2,50 m
40
3.1.1 Öffentliche Erschließung Kleinstwagen z.B. Smart for two
Kleinstwagen z.B. Smart for two
Tab. 3.1.5 Abmessungen von Pkw
Fahrzeugsegmente
Beispiel
Länge
Breite
Kleinstwagen z.B. Smart for two
Kleinstwagen
Kleinwagen z.B. VW Polo
Wendekreis Durchmesser
Wenderadius
3,50 m
1,65 m
9,60 m
4,80 m
4,00 m
1,70 m
10,60 m
5,30 m
4,40 m
1,80 m
11,00 m
5,50 m
4,80 m
1,85 m
11,50 m
5,75 m
5,00 m
1,95 m
11,90 m
5,95 m
Kleinstwagen z.B. Smart for two
Kleinwagen z.B. VW Polo Kleinstwagen z.B. Smart for two
Kleinwagen
Kleinwagen z.B. VW Polo
Mittelklasse z.B. VW Golf Kleinwagen z.B. VW Polo
Mittelklasse
Mittelklasse z.B. VW Golf Kleinwagen z.B. VW Polo
Obere Mittelklasse
Mittelklasse z.B. VW Golf
Obere Mittelklasse z.B. Audi A4 Mittelklasse z.B. VW Golf
Luxusklasse
Obere Mittelklasse z.B. Audi A4
Mittelklasse z.B. VW Golf
Obere Mittelklasse z.B. Audi A4
Luxusklasse Obere Mittelklasse z.B. Audi A4
Fahrrad
Luxusklasse
Obere Mittelklasse z.B. Audi A4
Tab. 3.1.6 Sonstige Abmessungen
Art
Beispiel
Länge
Breite
Höhe
1,70–2,00 m
0,60–0,75 m
1,00–1,25 m
2,00–2,50 m
0,70–1,00 m
1,00–1,50 m
1,75–2,10 m
1,05–1,25 m
1,00–1,25 m
Luxusklasse
Fahrrad
Fahrrad
Luxusklasse
GSEducationalVersion
Motorrad
Motorrad Luxusklasse Fahrrad
GSEducationalVersion
GSEducationalVersion
Quad
Motorrad
GSEducationalVersion
Quad Motorrad
GSEducationalVersion
Tab. 3.1.7 Abmessungen von Lkw
Zulässiges Gesamtgewicht Quad bis 3,5 t bis 7,5 t bis 12 t
Quad
Länge
Breite
Höhe
5,25–7,45 m
2,40–2,45 m
2,45–3,10 m
6,00–8,50 m
2,45–2,55 m
3,80 m
6,50–12,00 m
2,45–2,55 m
3,80–4,00 m
40 t
13,50–18,75 m
2,55 m
3,80–4,00 m
Lastkraftwagen, 2 Achsen
bis 13,50 m
bis 2,55 m
bis 4,00 m
Lastkraftwagen, mind. 3 Achsen
bis 15,00 m
bis 2,55 m
bis 4,00 m
Sattelzug
bis 16,50 m
bis 2,55 m
bis 4,00 m
Lastzug
bis 18,75 m
bis 2,55 m
bis 4,00 m
41
3 Räume
3.2 Innere Erschließung Die innere Erschließung eines Gebäudes besteht in der Regel aus Elementen wie Eingangsbereichen, Fluren, Türen, Treppen, Aufzügen etc. Abhängig davon, ob es sich um ein öffentliches oder ein nicht öffentliches Gebäude handelt, können Eingangsbereiche offen und mit integrierter vertikaler Erschließung gestaltet oder eher funktional, flächeneffizient und zweckdienlich organisiert werden. Ebenso ist entscheidend, ob die innere Erschließung verschiedene Nutzungseinheiten versorgt oder lediglich die Verteilung innerhalb einer Nutzungseinheit umfasst.
3.2.1 Eingangsbereiche Eingangsbereiche erfüllen diverse Aufgaben wie Kommunikations-, Zugangs-, Schutz- und Kontrollfunktionen. Sie sind als erster Eindruck beim Betreten die „Visitenkarte“ des Gebäudes. Psychologisch wirken Eingangsbereiche sehr stark, weil sie erste intuitive Informationen über die Gebäudenutzer (Unternehmen oder Privatpersonen) ver-
Abb. 3.2.1 Strukturierung Eingangsbereiche und interne Erschließung
mitteln. Zudem sind Eingangsbereiche thermische und akustische Pufferzonen. Im Brandfall fungieren sie als Rettungsweg und für Menschen mit Einschränkungen stellen sie eine entscheidende Verbindung zwischen Öffentlichkeit und gebäudeinterner Nutzung dar.
R
YE
FO
R
YE
FO
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FO
FO
R
YE
FO
R
YE
FO
61
3.2 Innere Erschließung
Abb. 3.2.2 Anordnung von Gebäudezugängen in Bezug auf die Außenwand
Außen
Innen
> 3,00 > 1,50 > 1,50
> 3,00
Abb. 3.2.3 Abmessungen von rollstuhl gerechten Windfängen
> 1,50
S
S
S
S
> 2,00
> 2,30 > 2,30
> 2,00
> 1,50
Automatische Türöffner müssen so angeordnet werden, dass sie vom Greifradius des Rollstuhls aus bedient werden können. Abstände sollten mindestens 1,50 m bzw. bei einschlagenden Türen 2,00 m betragen.
S
S
> 1,50
> 1,50
> 1,50
> 1,50
> 4,00 > 1,50
> 1,50 > 4,00
> 2,00
> 1,20
> 2,00
> 1,20
> 1,50
S
S
> 1,50
S
S
S
> 1,50
> 1,50
S
> 1,50
> 1,50
> 2,50
> 2,50
62
> 1,80
1,90
1,50
> 3,00
> 2,50
1,50
> 1,00
> 1,50
Es ist wichtig, je nach Typologie ausreichend Abstellfläche für Kinderwagen, Rollstühle, Fahr räder etc. im Eingangsbereich zu schaffen, um eine ungestörte Bewegungsfreiheit zwischen innen und außen zu gewährleisten.
> 1,20 > 1,00
> 1,25
Abb. 3.2.4 Platzbedarf in privaten Eingangsbereichen
3.2.2 Flure
3.2.2 Flure Bewegungszonen müssen vielfältigen Anforderungen genügen. Neben der Erschließung können Flure als Kommunikationsbereiche, Warte-, Ruhe- oder Begegnungszonen dienen. Je nach Nutzungsprofil sind deshalb auch Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität wie natür liche Belichtung und Ausblick ins Freie zu beachten. Es muss unterschieden werden zwischen notwendigen Fluren oder Bewegungszonen, welche der Planer als Fluchtund Rettungswege mit entsprechenden Mindeststandards ausstatten muss, und nicht notwendigen Fluren/Bewegungszonen als interne Verteilung. Gerade an Flucht- und
Rettungswege werden bestimmte Anforderungen hinsichtlich der lichten Flurbreiten, der Rauch- und Brandlastfreiheit, der umgebenden Bauteile sowie der Wege bzw. Türen ins Freie gestellt. Hierzu ist auch die Brandabschnitts bildung im Gebäude wesentlich. Zur barrierefreien Gestaltung von Fluren sind neben den Breiten für Rollstuhlfahrer auch weitere Maßnahmen sinnvoll. Ältere bzw. gehbehinderte Menschen benötigen Handläufe und Sitzgelegenheiten in kurzen Abständen. Eine kontrastreiche Farbgestaltung von Türen, Zargen, Fußböden etc. hilft Sehbehinderten bei der Orientierung.
Abb. 3.2.5 Definition der verschiedenen Wegbreiten
Lichtes Durchgangsmaß 80 5
5
Baurichtmaß 91 Lichtes Öffnungsmaß z. B. 1,01 Flurbreite
Mind. 1,50
Mind. 1,80
Abb. 3.2.6 Mindestbreiten von Fluren in Abhängigkeit des Türaufschlags
1,50–1,80
0,90–1,20
Mind. 1,50
Mind. 1,80
ationalVersion
63
3 Räume
3.3 Arbeits- und Produktionsräume Arbeits- und Produktionsräume unterliegen maßgeblich den Vorschriften des Arbeitsschutzes, welcher international zunehmend standardisiert wird und alle Facetten der Berufstätigkeit umfasst. Auf die baulichen Belange bezogen werden von den Arbeitsschutzvorschriften vielfältige Anforderungen an Räume, Materialien, Sicherheitseinrichtungen sowie die physikalischen Bedingungen des Arbeitsplatzes gestellt.
3.3.1 Arbeitsplätze Neben dem Schutz vor Arbeitsunfällen und dem Schutz der Gesundheit spielt die Arbeitsumgebung eine wichtige Rolle für das Wohlbefinden und die Produktivität der arbeitenden Menschen. Die Beanspruchungen bei der Arbeitstätigkeit sind sehr vielfältig, die Arbeit kann sitzend, stehend oder in Bewegung verrichtet werden, gegebenenfalls ist diese von der Körperhaltung eintönig oder körperlich anstrengend, sie
Abb. 3.3.1 (links) Ergonomische Anforderungen an Computerarbeitsplätze
kann handwerklich geprägt, einer rhythmisierten Produktion unterworfen oder als Dienstleistung mit überwiegender EDV-Tätigkeit ausgeführt werden. Für jede spezifische Arbeitsweise ist eine möglichst optimale Umgebung hinsichtlich anthropometrischer Anforderungen, Raumtemperatur, Belichtung etc. zu gewährleisten. Sehr spezifisch sind hierbei die Anforderungen an Computerarbeitsplätze.
50–
80
60°
Tab. 3.3.1 (rechts) Mindestraumhöhen für Arbeitsräume
Grundfläche
Lichte Raumhöhe
< 50 m²
2,50 m
50–100 m²
2,75 m
> 100 m²
3,00 m
> 2000 m²
3,25 m
ca. 90°
ca. 73
In Anlehnung an ASR A1.2
Mindestraumhöhe für Arbeitsräume
Mind. 90°
Tab. 3.3.2 (links) Typische Rutsch hemmungsanforderungen bei Arbeitsplätzen
Außenbereiche
R10–R12
Arbeits- und Tischhöhen bei unterschiedlichen Arten stehender Arbeit
Parkplätze im Freien
R10–R11
Art der Arbeit
Arbeitshöhe
Tischhöhe
Rampen im Außenbereich
R12
Feine Arbeit
120–150 cm
120–150 cm
Tab. 3.3.3 (rechts oben) Arbeits- und Tischhöhen
Eingangsbereiche innen, Treppen, Flure
R9–R10
Leichte Arbeit
95–120 cm
90–115 cm
In Anlehnung an DGUV
Gruppenräume
R9–R10
Schwere Arbeit
90–115 cm
75–105 cm
Tab. 3.3.4 (rechts unten) Anforderungen an die Raumluft von Arbeitsplätzen
Gemeinschaftsküchen
R11–R12
Großküchen
R12–R14
Sanitärräume
R10–R11
Überwiegende Körperhaltung
Arbeitsschwere
Trockene Barfußbereiche (z. B. Umkleiden)
A
Leicht
Mittel
Schwer
Duschbereiche, Schwimmbeckenumgänge
B
Sitzen
+ 20 °C
+ 19 °C
–
Ins Wasser führende Treppen und Rampen
C
Stehen, Gehen
+ 19 °C
+ 17 °C
+ 12 °C
In Anlehnung an BGR 181 und GUV-I 8527
Nach ASR A3.5 Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sollte im Normalfall nicht über 26 °C liegen. Pausen-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräume sollten dauerhaft auf 21 °C, Duschräume während der Nutzung auf 24 °C temperiert werden.
83
3.3 Arbeits- und Produktionsräume
3.3.2 Produktionsräume Produktionsprozesse unterliegen in der Regel sehr stringenten und optimierten Abläufen. Hierbei werden Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung (Werkstattbereiche, Maschinenbedienflächen, Kommissionier-/Packplätze etc.) auf die Greifbereiche und Bewegungsabläufe optimiert. Sind die Produktionsprozesse vor allem maschinell geprägt und automatisiert, sind diese maßgeblich für die Organisation der umgebenden Gebäude, da kurze Prozesswege, optimale Maschinenaufstellung und logistische Aspekte gege benenfalls entscheidende Wettbewerbsvorteile b ringen
können. Maschinenaufstellflächen und Förderanlagen samt technischer Versorgung und Fundamentierung sind mit Bewegungs- und Bedienzonen sowie Rettungswegen und brandschutztechnischen Belangen zu kombinieren, eventuell notwendige Lastenbewegungen und Lager bereiche (∆ Kap. 3.7 Lagerräume) zu integrieren und die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an Schallschutz, Wärme etc. zu berücksichtigen. Ferner ist bei der Planung von Produktionsstätten die Flexibilität für die Anpassung oder Neuorientierung von Prozessen zu berücksichtigen.
Abb. 3.3.2 Stoffabläufe in der Produktion Stoffabläufe
Anlieferung von Rohstoffen Eingangslager; Zwischenlager; Ausgangslager
Verarbeituns- und Produktionsbereiche
Abb. 3.3.3 Planung von Abläufen in der Produktion
Parkplätze: Arbeitnehmer Arbeitgeber Besucher
Anlieferung Roh- bzw. Halbfertigstoffe Warenausgang
Erschließung + Außenraum Stellplätze Lieferverkehr
Außenraumgestaltung notwendige Zonen: Feuerwehrzufahrt Löschteich
Umkleide
Wegeführung Ankunft > Umkleide > Produktion > Pausenraum
Personalabläufe
Wege und Räume bei Produktionsabläufen
nalVersion Engine 266.92.96.100
84
Sozial- und Aufenthaltsräume
3.3.2 Produktionsräume
Abb. 3.3.4 Anforderungen an Rettungswege in der Produktion
Jeder Produktions- bzw. Lagerraum mit mehr als 200 m² benötigt zwei Ausgänge.
Bei mehrgeschossigen Industriebauten mit einer Grundfläche von mehr als 1600 m² müssen in jedem Geschoss mindestens zwei möglichst entgegengesetzt liegende bauliche Rettungswege vorhanden sein.
Abb. 3.3.5 Möglichkeiten der Beheizung von Produktionshallen
Von jeder Stelle eines Produktions- oder Lagerraums muss mindestens ein Ausgang ins Freie, ein notwendiger Treppenraum, ein anderer Brandabschnitt oder ein anderer Brandbekämp fungsabschnitt − bei Räumen mit einer mittleren lichten Raumhöhe von bis zu 5 m in höchstens 35 m Entfernung, − bei Räumen mit einer mittleren lichten Raumhöhe von mindestens 10 m in höchstens 50 m Entfernung erreichbar sein.
Rettungswege Industriebauten
Dazu gehören: Hauptgänge in Produktionsund Lagerräumen, Ausgänge aus diesen Räumen bzw. ins Freie, notwendige Treppen und Flure
Mindestens ein Hauptgang muss innerhalb von 15 m von jeder Stelle der Räume aus erreichbar sein.
Strahlungsheizungen
Luftheizungen
Fußboden – Strahlungswärme
85
4 Typologien
4.1 Wohnen
∆ 157
4.2 Büro und Verwaltung
∆ 197
4.3 Logistik und Handel
∆ 227
4.4 Industrie und Produktion
∆ 269
4.5 Erziehung, Bildung, Forschung
∆ 291
4.6 Kultur und Aufführung
∆ 327
4.7 Beherbergung und Verpflegung
∆ 355
4.8 Gesundheit
∆ 383
4.9 Sport und Freizeit
∆ 425
4.10 Öffentliche Sicherheit
∆ 475
4.11 Verkehr und Infrastruktur
∆ 495
Robie House, Chicago (Illinois), USA, Frank Lloyd Wright, 1910
Haus Gropius (Meisterhäuser), Dessau, Deutschland, Walter Gropius, 1926
Weißenhofsiedlung (Werkbundsiedlung), Stuttgart, Deutschland, 1927
Villa Tugendhat, Brno (Brünn), Tschechien, Ludwig Mies van der Rohe, 1930
Villa Savoye, Poissy, Frankreich, Le Corbusier, 1931
Haus Schminke, Löbau, Deutschland, Hans Scharoun, 1933
Fallingwater (Kaufmann Residence), Allegheny Mountains (Pennsylvania), USA, Frank Lloyd Wright, 1937
Eames House, Los Angeles (Kalifornien), USA, Charles und Ray Eames, 1949
Farnsworth House, Plano (Illinois), USA, Ludwig Mies van der Rohe, 1951
Maison Tropicale, Prototyp für Westafrika, Jean Prouvé, 1951
Unité d’Habitation, Marseille, Frankreich, Le Corbusier, 1952
Siedlung Halen, Herrenschwanden bei Bern, Schweiz, Atelier 5, 1962
Roland Schneider Alexander Görg
4 Typologien 4.1 Wohnen
4.1.1 Gebäudekonzeption ∆ 158 4.1.1.1 Planungsparameter ∆ 158 4.1.1.2 Gebäudeformen ∆ 162 4.1.1.3
Erschließungssysteme ∆ 164
4.1.1.4
Konstruktion und Technik ∆ 168
4.1.2 Nutzungsskript ∆ 169 4.1.2.1
Innere Organisation von Wohnungen ∆ 169
4.1.2.2
Ein- und Mehrfamilienhäuser ∆ 172
4.1.2.3 Wohnhochhäuser ∆ 177 4.1.2.4 Studentenwohnheime ∆ 179 4.1.2.5 Mehrgenerationenhäuser ∆ 179 4.1.2.6
Wohngruppenhäuser und Seniorenwohnen ∆ 180
4.1.3 Flächen und Räume ∆ 182 4.1.3.1 Eingangsbereiche ∆ 183 4.1.3.2 Wohnräume ∆ 184 4.1.3.3
Küchen und Esszimmer ∆ 185
4.1.3.4 Schlafräume ∆ 188 4.1.3.5
Kinder- und Jugendzimmer ∆ 188
4.1.3.6 Sanitärräume ∆ 190 4.1.3.7 Hauswirtschaftsräume ∆ 193 4.1.3.8
Wasch- und Trockenräume ∆ 193
4.1.3.9
Lager- und Abstellräume ∆ 194
4.1.3.10 Freisitze und Wintergärten ∆ 194 4.1.3.11 Nebenräume ∆ 195
4 Typologien
4.1 Wohnen 4.1.1 Gebäudekonzeption 4.1.1.1 Planungsparameter Als urgeschichtlich erste und bis in die heutige Zeit funda mentale Typologie nimmt das Wohnen eine Sonderstellung ein. Wohnarchitektur ist sehr eng mit gesellschaftlichen Aspekten verknüpft. Durch den konstanten Wandel der Gesellschaft entstehen immer neue Wohnformen, die auf die veränderten Bedürfnisse Bezug nehmen. Allen gemein ist jedoch das Ziel, eine gesunde und für die Bewohner ad äquate Wohnatmosphäre zu schaffen. Zu Beginn der Planung wird mit dem Bauherrn bzw. den Nutzern eine Bedarfsanalyse durchgeführt, um die An sprüche an die Wohnform, das Raumprogramm und den Flächenbedarf zu spezifizieren. Auch wenn ein Bestands gebäude in die Planung einbezogen werden soll, ist eine intensive Bestandsanalyse durchzuführen. Viele leer stehende Gebäude lassen sich für Wohn zwecke gut umnutzen, wodurch angrenzende Quartiere innerstädtisch neu verknüpft und aufgewertet werden. Bei allen Neubauten, aber auch bei Umbauten und Kon versionen sollten Aspekte der Barrierefreiheit beachtet werden, um z. B. auch älteren Nutzern mit gegebenenfalls wachsenden Einschränkungen ein langfristig adäquates Wohnumfeld zu gewährleisten. • • • • • • • • • • • •
Abb. 4.1.1 Der Bauherr als Selbstnutzer oder Investor
Typische Planungsparameter sind: Ort, Kontext und Infrastruktur Grundstücksgeometrie Ggf. Bestandsgebäude Baurechtliche Einschränkungen Raumprogramm/-bedarf Individuelle Anforderungen des Bauherrn Bedürfnisse der Nutzergruppen Grundrisstyp, Gebäudeform Ausrichtung Bezug öffentlich/privat Barrierefreiheit Budget und Termine
Bauherr und Nutzer Die Sichtweisen von Bauherren als Selbstnutzern unter scheiden sich im Bereich des Wohnungsbaus deutlich von jenen der Investoren, Bauträger oder Wohnungsbaugesell schaften, welche aus Vermarktungsgründen Wohnraum für eine typische, durchschnittliche Nutzergruppe schaffen möchten. Das Spektrum zwischen individueller Selbst verwirklichung im eigenen Wohnraum und Optimierung von Renditen ist ein wesentlicher Planungsparameter und be stimmt die komplette Planung. ≥ Abb. 4.1.1 Wohnungsgrößen/Flächenanforderungen Betrachtet man Wohnungsbau aus gewerblicher Sicht, so wird in der Bandbreite von Mindest- bis Luxusanforderun gen ein Qualitätsstandard festgelegt, auf dessen Basis die zu schaffenden Wohnungsgrößen abgestimmt sind. Die Mindestanforderungen für einzelne Raumgrößen lassen sich aus der Nutzung und der erforderlichen Möblierung inklusive Bewegungsflächen ermitteln. ≥ Tab. 4.1.1 Dabei sollten Aspekte der psychologischen Raumwahrnehmung als gleichwertig zur Funktionsfähigkeit beachtet werden. Die Wahrnehmung eines Raums wird durch seine Höhe, seinen Zuschnitt, die Materialität der Oberflächen sowie Fenster- oder Türöffnungen nach draußen oder zu anderen Räumen beeinflusst. Der Platzbedarf steigt mit der weite ren Ausdifferenzierung der Funktionen bzw. der Anzahl der Bewohner. Ein- bis Zweipersonenhaushalte kommen in der Regel mit einem Zwei-Zimmer-Küche-Bad-Grundriss aus. Je nach Anzahl der Kinder oder zusätzlich gewünschter Räume erhöht sich der Platzbedarf. Bei individuell gestal teten Luxuswohnungen oder luxuriösen Einfamilienhäusern sind dem Platzbedarf durch verschiedenste zusätzliche Raumnutzungen keine Grenzen gesetzt.
Bauherr als Investor
Bauherr als Selbstnutzer
Nutzer
Intensive Auseinandersetzung
Architekt
158
Bedingte Einflussnahme
Architekt
4.1.1 Gebäudekonzeption
Geförderter oder sozialer Wohnungsbau Der Staat übernimmt über den geförderten Wohnungs bau Fürsorgepflichten gegenüber seinen Bürgern und un terstützt die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums. Die Pflicht hierzu ergibt sich aus den verschiedenen länder spezifischen Regularien. In diesen werden präzise Voraus setzungen z. B. zu Wohnungs- und Raumgrößen definiert und Mindestanforderungen an die Ausstattungsmerkmale gestellt. ≥ Tab. 4.1.2 Gefördert werden nur kostengünstig gebaute Objekte, was bei steigenden Ausbaukosten zwangsläufig zu einer
Tab. 4.1.1 Empfehlungen für Raumund Wohnungsgrößen
Angaben in m²
Single Mini mal
Wohnzimmer
Kom fort
Wohnflächenminimierung führt. Diese enge Verknüpfung von Herstellungskosten und Wohngröße stellt für den Pla ner eine Herausforderung dar. Insbesondere aus diesem Grund werden Förderungen interessant, die Eigenleistun gen oder den Selbstbau der Nutzer einbeziehen; hierbei ist auch denkbar, dass die Nutzer zunächst in eine Eigen tumswohnung mit niedrigem Standard einziehen und die sen später auf Wunsch verbessern können.
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
Mini mal
Kom fort
Mini mal
Kom fort
Mini mal
Kom fort
Mini mal
Kom fort
Mini mal
Kom fort
18,0
20,0
18,0
22,0
20,0
30,0
20,0
32,0
22,0
35,0
Wohnschlafraum
25,0
30,0
Wohnzimmer mit Essplatz
20,0
25,0
20,0
25,0
22,0
27,0
25,0
35,0
25,0
37,0
5,0
8,0
6,0
10,0
6,0
12,0
6,0
14,0
10,0
16,0
2,0
5,0
2,0
5,0
2,0
5,0
2,0
5,0
2,0
5,0
2,0
5,0
11,0
14,0
15,0
17,0
15,0
17,0
15,0
17,0
15,0
17,0
15,0
17,0
Kinderzimmer (1 Bett)
11,0
17,0
11,0
17,0
11,0
17,0
11,0
17,0
Kinderzimmer (2 Betten)
14,0
20,0
14,0
20,0
14,0
20,0
Küche
7,0
9,0
8,0
12,0
8,0
12,0
8,0
12,0
8,0
12,0
8,0
12,0
Kochecke
5,5
7,0
8,0
12,0
6,0
9,0
6,0
6,0
4,0
6,0
4,0
7,0
5,0
8,0
5,0
8,0
5,0
9,0
5,0
10,0
3,0
4,0
6,0
4,0
7,0
2,0
6,0
6,0
7,0
6,0
7,0
7,0
10,0
7,0
10,0
7,0
12,0
Esszimmer Büroarbeitsplatz Schlafzimmer
Hauswirtschaftsraum Badezimmer Zweites Bad/WC Flur mit Abstellraum Wohnungsgröße (ohne Balkon)
von bis 38,5 65,0
von bis 55,0 76,0
von bis 69,0 98,0
von bis 76,0 131,0
von bis 93,0 156,0
von bis 103,0 188,0
Tab. 4.1.2 (links) Angemessene Wohnflächen (Beispielvorgaben)
Bei Mietwohnungen gelten folgende Wohnflächen als angemessen:
Raum
1–4 Personen
Jede weitere Person
Datenquelle: Richtlinien über die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen, Wohnraum förderungsbestimmung – WFB
Alleinstehende
bis 50 m²
Wohnraum mit Essplatz
18–20 m²
+ 2 m²
Zweipersonenhaushalt
bis 60 m²
Wohnraum ohne Essplatz
18 m²
+ 2 m²
Dreipersonenhaushalt
bis 75 m²
Schlafzimmer 1 Bett
Jedes weitere Haushaltsmitglied
Zusätzlich 10 m²
Pro schwerbehinderter Person
Zusätzlich 10 m²
Pro alleinerziehender Person
Zusätzlich 10 m²
Tab. 4.1.3 (rechts) Mindestanforderungen an Raumgrößen Auszug aus DIN 18011 (1990 gestrichen, dient jedoch immer noch als Grundlage)
8 m²
Schlafzimmer 2 Betten
12 m²
Abstellräume
2 % der Wohn fläche (min destens 1 m²)
159
4.1 Wohnen
4.1.2.2 Ein- und Mehrfamilienhäuser Neben der inneren Organisation von Wohneinheiten bzw. Einfamilienhäusern ∆ Kap. 4.1.2.1 Innere Organisation von Wohnungen ist bei Mehrfamilienhäusern die bauliche Abgeschlossenheit mit separaten Zugängen der Wohnein heiten zu beachten. Einige Nutzungsteile können hier zent ral für alle Wohneinheiten gemeinsam angeordnet werden. ≥ Abb. 4.1.30 In Geschosswohnungsbauten treten meist verschiedene Wohnungsgrößen vom Einzimmerapartment bis zu mehrgeschossigen Nutzungseinheiten nebeneinan der auf, sodass hier eine Ausdifferenzierung der Erschlie ßungswege und gegebenenfalls Nebenflächen nötig ist. Schließen sich verschiedene private Parteien im Sinne einer Bauherrengemeinschaft zusammen, so spricht man auch von Baugruppen oder gemeinschaftlichem Bauen.
Abb. 4.1.30 Funktionsschema einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
Schlafen
Baugruppen können sich für den Bau von Mehrfamilienhäu sern, mischgenutzten Wohngebäuden oder auch mehreren Einzelgebäuden bzw. Reihenhäusern zusammenfinden. Baugruppenhäuser oder Hausgruppen können auch unter schiedliche gemeinschaftlich genutzte Räume oder Ein richtungen beherbergen. Durch die Gemeinschaft l assen sich z. B. Fitness-, Freizeit- und Partyräume oder sogar Schwimmbäder finanzieren. Unter den gemeinschaftlichen Räumen können Gästewohnungen sein, die von Verwand ten und Freunden aller Parteien zu nutzen sind. Zusätz liche Wohnungen außerhalb der Baugruppengemeinschaft lassen sich auch als separate Mieteinheit planen, deren Gewinn an alle ausgeschüttet wird.
Schlafen Waschküche Garten/ Außenbereich
Bad
Schlafen
Gemeinschaftlicher Eingangsbereich/ Treppenraum
Privater Eingangsbereich/ Treppenraum
Gäste-WC
Büro/ HWR
Küche
Müllraum
Wohnbereich
Essbereich Hausanschlussraum
172
Garage/ Tiefgarage
4.1.2 Nutzungsskript
Frei stehende Ein- und Mehrfamilienhäuser Frei stehende Einfamilienhäuser haben in der Regel Wohn flächen von mindestens 110 bis 150 m² und sind meistens auf Familien mit Kindern ausgerichtet. Verteilt auf ein bis zwei Vollgeschosse finden sich in der Regel Wohnzimmer, Küche, Kinderzimmer, Elternschlafzimmer, Hauswirt schaftsraum, Bad und Gäste-WC. Bei größerer Parzellie rung und je nach Bebaubarkeit der Grundstücke sind auch Wohnflächen von über 300 m² keine Seltenheit. Durch ge neigte Dächer oder zurückversetzte Staffelgeschosse kann zusätzlich zu den Vollgeschossen Wohnfläche geschaf fen werden. ≥ Abb. 4.1.31 Nebenräume werden oftmals in Kellergeschossen bereitgestellt, um erdgeschossige Bereiche in der Wohnnutzung nicht einzuschränken. Die Erscheinung einer Siedlung aus solitären Einfami lienhäusern ist geprägt durch Abstandsflächenregelungen. In Abhängigkeit von Höhe und Dachform wird so eine ausrei chende Belichtung/Besonnung des Nachbars gewährleis tet. Garten und Grünbereiche können durch grenzständige Garagen vom Straßenraum abgeschirmt werden. Eine wirtschaftlichere Bauweise ermöglichen frei ste hende Zwei- oder Dreifamilienhäuser. Hierbei ist zu beach ten, dass Gebäude mit mehr als zwei Nutzungseinheiten erhöhten brandschutz- und schallschutztechnischen An forderungen unterliegen.
Reihenhäuser Auf dem gleichen Prinzip basieren Reihenhäuser, die mit gleichartig gestalteten Einfamilienhäusern eine geschlos sene Reihung bilden können. ≥ Abb. 4.1.33 Von Reihen häusern als Hausgruppe spricht man, wenn mindestens drei gleichartige Gebäude aneinanderstehen. Ein dreisei tig frei stehendes Reihenhaus bezeichnet man als Reihen endhaus. Übereck stehende Reihenhausgruppen werden mit einem Reiheneckhaus verbunden. Reihenhäuser kön nen einen ganzen Häuserblock einnehmen oder in einzelne Hausgruppen aufgegliedert sein. Reihenhäuser haben aufgrund der geringeren Fassa denfläche einen niedrigeren Transmissionswärmeverlust und lassen sich auf einem kompakten Grundstück mit ver hältnismäßig geringen Erschließungskosten realisieren. Hierbei orientiert sich der Gebäudetyp am Beispiel des Rei henmittelhauses zumeist quer zur Straße, die schmaleren Seiten sind Außenwände, die längeren als Haustrennwand ausgebildet. ≥ Abb. 4.1.34 Aufgrund dieser Orientierung und den Belichtungsmöglichkeiten ist die Ausdehnung in der Tiefe auf ca. 14 m beschränkt. Nebenräume und Trep pen bilden dabei oft den Kern, der nicht zwangsweise zu belichten ist. ≥ Abb. 4.1.35
Doppelhäuser Doppelhäuser bestehen aus jeweils einseitig angebau ten eigenständigen Häusern (auf zwei Grundstücken) und werden oft spiegelgleich ausgeführt. ≥ Abb. 4.1.32 Durch den einseitigen Wegfall der Abstandsflächen sind sie flä cheneffizient. Die Häuser müssen statisch, schall- und brandschutztechnisch voneinander getrennt sein.
Abb. 4.1.31 (links) Zusätzliche Wohnfläche im Dachraum Dachgeschosse von eingeschos sigen Einfamilienhäusern können je nach Dachform unterschiedlich genutzt werden: Satteldach (links), Pultdach mit Galerie (Mitte) und Flachdach mit Staffelgeschoss (rechts). Abb. 4.1.32 (rechts) Frei stehendes Einfamilienhaus und Doppelhaus auf jeweils einzelnen Grundstückszellen
Abb. 4.1.33 Möglichkeiten der Addition von Reihenhäusern Reihenhausgruppe mit Reiheneck haus (links), Reihenhausstrang mit Kopf- und Mittelhäusern (Mitte). Durch versetzte Anordnung (rechts) kann eine erhöhte Privatheit vor und auch hinter den Einheiten erreicht werden.
173
4.1 Wohnen
4.1.3 Flächen und Räume
Äußere Erschließung Δ Kap. 3.1 Eingangsbereiche Δ 183 Δ Kap. 3.2.1 Treppen, Aufzüge Δ Kap. 3.2.4, Δ Kap. 3.2.7 Flure, interne Erschließung Δ Kap. 3.2.2 Wohnräume Δ 184 Δ Kap. 3.4.2 Arbeitsplätze Δ Kap. 3.3.1 Küchen Δ 185 Δ Kap. 3.6 Essbereiche Δ 185 Δ Kap. 3.4.3 Schlafräume Δ 188 Kinder- und Jugendzimmer Δ 188 Bäder und WCs Δ 190 Δ Kap. 3.5 Hauswirtschaftsräume Δ 193 Wasch- und Trockenräume Δ 193 Lager- und Abstellräume Δ 194 Δ Kap. 3.7 Freisitze Δ 194 Hausanschluss-/Technikräume Δ 195 Δ Kap. 3.9 Müllplätze Δ 195 Δ Kap. 3.1.5 Stellplätze, Garagen Δ 195 Δ Kap. 3.1.2
182
4.1.3 Flächen und Räume
4.1.3.1 Eingangsbereiche Eingangsbereiche fallen je nach Gebäudetyp und Anzahl der Wohneinheiten sehr unterschiedlich aus. Im Geschoss wohnungsbau wird hierbei zwischen den Hauseingangs bereichen und den Wohnungseingangsbereichen (Dielen) unterschieden. Eingangsbereiche für Geschosswohnbauten umfassen neben dem Eingang inklusive Windfang und dem Zugang zu Treppen und Aufzügen in der Regel eine Klingelund Briefkastenanlage, Abstellflächen für Kinderwagen und Rollstühle sowie weitere Zugänge zu Neben- und Ab stellräumen bzw. Tiefgaragen; gegebenenfalls ist auch ein Empfang mit Pförtner/Concierge vorzusehen. ≥ Abb. 4.1.52
In Wohnungseingangsbereichen sollten ausreichende Flächen für Garderoben und Spiegel sowie Bewegungs flächen vorgesehen werden. Für einen barrierefreien Zu gang muss eine Raumtiefe von 1,60 m geplant werden. ≥ Abb. 4.1.54, ∆ Kap. 3.1.4 Räume/Äußere Erschließung/ Briefkastenanlagen, ∆ Kap. 3.2.1 Räume/Innere Erschließung/Eingangsbereiche
Abb. 4.1.52 Eingangsbereich: Sitzmöglichkeit mit integriertem Stauraum, Einbauschrank mit Garderobe und Stauraum
Abb. 4.1.53 Anforderungen an einen Wohnungseingang
Windfang
Diskretion/Privatsphäre
Türkommunikation
Wohnungseingang
Barrierefreiheit
Einbruchsicherheit
Sauberlaufzone
Garderobe/Stauraum Gestaltung als Entree
Wohnungseingang
Wohnungseingang mit Rollstuhlabstellplatz 1,50 90
1,50
1,80
1,50
90
1,60
Abb. 4.1.54 Mindestanforderungen an einen barrierefreien Wohnungseingang
183
4.1 Wohnen
4.1.3.2 Wohnräume Wohnräume bilden in der Regel den Kern der Wohnung, und die Bezüge vom Wohnraum zu anderen Bereichen sind für die Aufenthalts- und Nutzungsqualität der Wohnung maß geblich. Ein direkter Zugang zum Garten oder zu Balkonen durch großformatige Fenstertüren sowie eine Orientierung nach Süden oder Westen öffnen den Wohnraum nach au ßen. Zweigeschossige Bereiche, vertikale Verbindungen und Sichtbezüge innerhalb der Wohnräume sorgen für mehr Großzügigkeit, Offenheit und Kommunikation. Bei großen Raumflächen mit einzelnen Nutzungszonen ist eine pro portional angemessene Raumhöhe zu wählen. ≥ Tab. 4.1.4 Zur Zonierung des meist größten Raums in der Wohnung können Teilbereiche abgesenkt werden. Küchen und Ess plätze lassen sich in L-förmigen Grundrissen besonders gut mit dem Wohnraum kombinieren, da je nach Möblie
rung einzelne Raumbereiche getrennt voneinander benutz bar sind. ∆ Kap. 4.1.3.3 Küchen und Esszimmer Kleinere Schreibtisch- oder Sekretärarbeitsplätze können eben falls direkt im Wohnraum, an diesen angegliedert oder als separates Arbeitszimmer positioniert werden. Zellengrundrisse sorgen für maximale Rückzugsmög lichkeiten und getrennt nutzbare Räumlichkeiten, sind je doch sehr unkommunikativ. Verschiedene Nutzungen in se parat abgetrennten Räumen können z. B. Fernsehzimmer, Heimkino, Kaminzimmer oder Bibliothek/Lesezimmer sein. Bei der Planung von klassischen Wohnbereichen bzw. Wohnzimmern ist zu beachten, dass ausreichende Stell flächen für Sitzmöbel und individuelle Möblierungsmög lichkeiten entstehen. ≥ Abb. 4.1.56, ∆ Kap. 3.4.2 Räume/Kommunikations- und Speiseräume/Warte- und Sitzbereiche
4,85
Abb. 4.1.55 (links) Unterbringung verschiedener Nutzungen in einem Wohnbereich Essbereich
Abb. 4.1.56 (rechts) Wohnzimmer als separate Raumzelle
Wohnbereich
Arbeitsbereich 4,00
Freibereich
Tab. 4.1.4 Mindesthöhen und Komforthöhen von Aufenthaltsräumen
184
Grundfläche
Mindesthöhe
Komforthöhe
bis 10 m²
2,30 m
2,50 m
bis 20 m²
2,40 m
2,60 m
bis 50 m²
2,50 m
2,75 m
50–100 m²
2,75 m
2,90 m
über 100 m²
3,00 m
3,20 m
4.1.3 Flächen und Räume
4.1.3.3 Küchen und Esszimmer Es gibt zahlreiche unterschiedliche Konzepte zur Integra tion von Küchen: von einer kleinen Kochnische im Einzim merapartment über die zweckmäßige kleine Küche in einer Raumzelle, die große Wohnküche mit integrierter Sitzecke bis hin zur offenen Küche direkt im Wohnraum. Aus Krite rien wie Häufigkeit und Intensität der Nutzung, Nutzung als Lebens- und Kommunikationsmittelpunkt sowie die Vermeidung von Gerüchen in Wohnbereichen ergeben sich die Bezüge zu anderen Funktionsbereichen. ≥ Abb. 4.1.57, ∆ Kap. 3.6 Räume/Küchenräume, ∆ Kap. 3.4.3 Räume/Kommunikations- und Speiseräume/Essbereiche
Abb. 4.1.57 Mögliche Bezüge der Küche zu anderen Räumen
Nebenfunktionen
Anrichte
Essbereich
Garten
Küche
Vorrat
Die Küche sollte von außen gut erreichbar sein. Direkt neben der Küche ist ein Vorratsraum für Lebensmittel hilf reich. Die Verbindung der Küche mit einem getrennten Ess zimmer kann über eine Tür oder eine Durchreichöffnung bzw. Theke in der Wand erfolgen. Eine Schiebetür ermög licht das wahlweise Abtrennen oder Verbinden von Küche und Esszimmer.
Wohnbereich
Eingangsbereich
Keller
Abb. 4.1.58 Minimale Einbauschrankküche
185
4 Typologien
4.2 Büro und Verwaltung 4.2.1 Gebäudekonzeption 4.2.1.1 Planungsparameter Reine Büro- und Verwaltungsgebäude werden überwiegend von Dienstleistungsunternehmen oder der öffentlichen Hand genutzt. Generell gehören Verwaltungsbereiche jedoch zu jedem Unternehmen und jeder privaten, öffentlichen oder gemeinnützigen Organisationseinheit. Büroräume sind darüber hinaus in viele verschiedene Typologien integriert und müssen nicht zwangsläufig als eigenständige Gebäude auftreten. Eine wichtige Kenngröße für den Entwurf ist die Anzahl der notwendigen Arbeitsplätze, da hierüber in der Regel der Flächen- und Raumbedarf am besten bestimmt werden kann. So ist anschließend zu klären, in welcher Form (Zellenbüros, Großraumbüros etc.) Arbeitsplätze geplant werden sollen und welche sonstigen Nutz- bzw. Nebenflächen notwendig sind. Aufgrund des unterschiedlichen Flächenverbrauchs variiert der kumulierte Nutzflächenverbrauch des Gebäudes in der Regel zwischen 20 und 40 m²/Arbeitsplatz. Legt man die notwendige Fläche pro Arbeitsplatz über Musterbüros fest, machen diese in der Regel zwischen 40 und 70 % der gesamten Nutzflächen aus, je nachdem wie viele Nebenfunktionen (Kantine, Konferenzbereiche etc.) einzuplanen sind. Allein die Verkehrsfläche macht zwischen 10 und 30 % der Gesamt fläche aus.
Abb. 4.2.1 Skizze zur Identifikation von Abhängigkeiten zwischen Abteilungen
Abteilung 2
Gemeinsame Arbeitsgruppen
Räumlich zusammen
Intensive Zusammenarbeit
Abteilung 1
Nur Datentransfer
Direkter Kontakt
Abteilung 3
Kontakt nach Terminabsprache
Kunden
198
Abteilung 4
Bereits zu Planungsbeginn ist es wesentlich, sich Abhängigkeiten einzelner Abteilungen innerhalb der Verwaltungsstrukturen (z. B. über Funktionsdiagramme) zu vergegenwärtigen und gemeinsam mit dem Bauherrn die jeweiligen Anforderungen und Interessen an den zu schaffenden Büroarbeitsplätzen festzulegen. ≥ Abb. 4.2.1 • • • • • • • • • • • • •
Typische Planungsparameter sind: Ort, Kontext und Infrastruktur Grundstücksgeometrie Baurechtliche Einschränkungen Raumprogramm/-bedarf Anzahl der Arbeitsplätze Büroform, Arbeitsweisen Notwendige Nebennutzungen Bedürfnisse der Nutzergruppen Grundrisstyp, Gebäudeform Repräsentationszwecke Bezug öffentlich/intern Barrierefreiheit Budget und Termine
4.2.1 Gebäudekonzeption
4.2.1.2 Gebäudeformen Neben Zwängen des Grundstücks und planungsrechtlichen Aspekten sind die Erschließungskerne und Brandabschnitte oftmals als Zäsur prägend für die Gebäude-/Grundrissstruktur. Auf dieser Basis sind je nach Planungsaufgabe adäquate Gebäudeformen zu finden. Zeilengebäude Zeilen- oder Scheibengebäude gehören zu den klassischen Bürogebäudeformen. Durch die Variation von ein-, zweiund dreibündiger Erschließung können sehr unterschiedliche Gebäudetiefen verwirklicht werden. Mittels zusätzlicher Erschließungskerne können mehrere Zeilengebäude gekoppelt werden. Weiterhin ist es möglich, Zeilen z. B. mit Punktgebäuden zu kombinieren. ≥ Abb. 4.2.2 Punktgebäude Gerade auf engen Baugrundstücken in teuren Innenstadt lagen bieten Punktgebäude oftmals die einzige Möglichkeit, überhaupt ein Bürogebäude zu errichten. Der guten Flächenwirtschaftlichkeit durch minimierte Verkehrsflächen stehen ab einer gewissen Gebäudehöhe eine aufwendige Vertikalerschließung und brandschutztechnische Maß gaben entgegen. ≥ Abb. 4.2.3
Kammgebäude Bei Kammgebäuden können die Gebäude auf dem Grundstück so positioniert werden, dass sich die einseitig offenen Höfe von Straßen- oder sonstigen Lärmquellen abwenden. In Verbindung mit bestehender Bebauung an den Kammseiten des Gebäudes wird eine Verzahnung des neuen Gebäudes mit den bestehenden Außenbereichen erreicht. Gerade bei der Erweiterung bestehender Bürokomplexe ergeben sich dadurch viele gestalterische Möglichkeiten der Verknüpfung von Alt und Neu. ≥ Abb. 4.2.4 Hofgebäude Bei Hofgebäuden kann der geschützte Innenhof als privat genutzter Außenbereich fungieren und bleibt dabei weitestgehend von Lärmemissionen der Umgebung verschont. Büroräume, die an den Fassaden von Innenhöfen positioniert sind, können ohne starke Lärmbelästigung natürlich belüftet werden. Durch die komplette Abgeschiedenheit des Innenhofs entsteht jedoch ein Solitär, der nur wenige Verzahnungsmöglichkeiten mit der bestehenden Bebauung erlaubt. Ebenerdige Durchgänge können den Innenhof öffentlich zugänglich machen und erzeugen gleichzeitig einen überdachten Außenbereich. ≥ Abb. 4.2.5
Abb. 4.2.2 (links) Beispiele für Zeilengebäude Abb. 4.2.3 (rechts) Beispiele für Punktgebäude
Abb. 4.2.4 (links) Beispiele für Kammgebäude Abb. 4.2.5 (rechts) Beispiele für Hofgebäude
199
4.2 Büro und Verwaltung
4.2.1.3 Erschließungssysteme Konventionelle Grundrisstypologien wie Zellen- und Gruppenbüros lassen sich entweder einbündig oder zweibündig, Kombibüros mit Zellen- und Gruppenbüros dreibündig erschließen. ≥ Abb. 4.2.6 Darüber hinaus gibt es für Großraumbüros und Hochhäuser noch die Möglichkeit der flurlosen Erschließung, bei der man vom Erschließungskern direkt in den Großraum gelangt. Durch Kombination verschiedener Grundrisstypologien und Erschließungssys teme lassen sich unterschiedliche Gebäudetiefen verwirklichen, wobei Einzelraumabmessungen und Wandstärken jedoch projektspezifisch sehr unterschiedlich sind. Einbündige Erschließung Einbündige Erschließungen sind nicht sehr flächeneffizient. Bei sehr schmalen Grundstücken können sie aufgrund der geringen Gebäudetiefe sinnvoll sein, bei transparenten und repräsentativen Gebäuden, bei der Anordnung eines Atriums oder bei der Abschottung gegenüber Haupt verkehrsstraßen ebenfalls. Außerdem kann die einbün dige Erschließung auch bei einseitig angebauten Gebäuden im Bestand oder aber als vorgelagerter Verwaltungstrakt an Industrie- und Produktionshallen eingesetzt werden. Die vertikalen Erschließungskerne einschließlich Sanitäranlagen und Nebenräumen können entlang des Flurs in e iner Reihe mit Büroräumen angeordnet werden. ≥ Abb. 4.2.7
Abb. 4.2.6 (links) Ein-, zwei- und dreibündige Erschließungsformen Flur
Flur
Flur
Abb. 4.2.7 (rechts) Einbündige Erschließung Flur
Abb. 4.2.8 (links) Zweibündige Erschließung
C
Abb. 4.2.9 (rechts) Dreibündige Erschließung
B
A
1 2
200
Zweibündige Erschließung Bei dieser Erschließungsart werden mit deutlich verbesserter Flächeneffizienz beidseitig Zellen- und Gruppenbüros über einen mittigen Flur erschlossen. Die Gebäudeausrichtung sollte – falls städtebaulich möglich – Rücksicht auf die Besonnung nehmen, Büros sollten keine ausschließliche Südausrichtung aufweisen. Bei Gebäuden, die nur Zellenbüros beinhalten, können transluzente oder transparente Bürotrennwände oder Zwischenzonen mit Fassadenkontakt die Aufenthaltsqualität steigern. ≥ Abb. 4.2.8 Dreibündige Erschließung Arbeits- und Pausenräume müssen sich aufgrund der natürlichen Belichtung und des erforderlichen Blickbezugs ins Freie an den Gebäudeaußenseiten befinden. M ittig zwischen den Fluren können jedoch B esprechungsräume, Nebenräume wie Lager und Archive, Teeküchen, Kopier räume (∆ Kombibüros, S. 217) und an mittig liegenden ver tikalen Erschließungskernen Sanitäranlagen, Putz mittel- und Technikräume angeordnet werden, um die Fassadenfläche bestmöglich für Arbeitsräume zu nutzen. Die Be- und Entlüftung sowie die Belichtung der Mittel zonen können dadurch nicht auf natürlichem Weg erfolgen. ≥ Abb. 4.2.9
4.2.1 Gebäudekonzeption
Flurlose Erschließung Eine gute Flächenwirtschaftlichkeit lässt sich durch den kompletten Verzicht auf Flure erreichen, jedoch müssen diese Bereiche trotzdem als Flucht- und Rettungswege zwischen den frei angeordneten Arbeits- und Möbelabstell flächen frei gehalten werden. Dies ist typisch für Großraumbüros, kann aber aufgrund der Vertikalität der Erschließung auch in Hochhäusern mit kleinen Geschossflächen geplant werden. In Hochhäusern haben die vertikalen Erschließungskerne in der Regel einen hohen Flächenverbrauch, da sämtliche Nutzer und Medien hierüber zentral transportiert werden müssen. Auch bei flurlosen Gebäuden müssen die länderspezifischen Bestimmungen zu Brandabschnitten eingehalten und je nach gültiger Bauordnung gegebenenfalls notwendige Flure angeordnet werden. Bei größeren Einheiten müssen Kompensationsmaßnahmen durch Sprinkler- und Brandmeldeanlagen mit den zuständigen Brandschutzbehörden und Fachplanern abgeklärt werden. ≥ Abb. 4.2.10
Ermittlung der Gebäudetiefe Werden in erster Linie Zellen- und Gruppenbüros geplant, entstehen die einzelnen Gebäudeteile aufgrund der notwendigen Belichtung in der Regel auf einem langen, schmalen Grundriss. Die Raumtiefe mit natürlicher Belichtung entspricht ca. dem 1,5-Fachen der Fensterhöhe. Werden zusätzliche interne Verbindungstüren vorgesehen, können bei Zellen- und Gruppenbüros erhöhte Raum- und somit auch Gebäudetiefen entstehen. ≥ Abb. 4.2.11, ≥ Tab. 4.2.1 Fluchtwege und Brandabschnitte Die jeweils gültige Bauordnung regelt die maximal zulässigen Entfernungen zu notwendigen Fluchttreppenräumen und die maximal zulässige Länge bzw. Größe von Brand abschnitten. In Deutschland dürfen notwendige Treppenräume maximal 35 m entfernt sein. Brandabschnitte dürfen maximal 40 × 40 m groß sein und notwendige Flure müssen alle 30 m mit selbstschließenden Rauchschutztüren abgetrennt werden. Hieraus ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Kombination bzw. Anordnung von Zellen- und Gruppenbüros. Neben der klassischen Zeilenform können Grundrissvariationen vom Kamm- bis zum Hofgebäude realisiert werden. Gebäude mit Großraumnutzung haben meist einen kompakteren Baukörper.
Abb. 4.2.10 Flurlose Erschließung
201
4 Typologien
4.8 Gesundheit 4.8.1 Gebäudekonzeption Neben Krankenhäusern, die verschiedene Fachrichtungen unter einem Dach vereinen, sowie spezialisierten Fachkliniken wie Psychiatrien sind Arztpraxen, Reha- und Kur- oder Pflegeeinrichtungen häufige Planungsaufgaben. Krankenhäuser wandeln sich zunehmend von reinen Fürsorgeeinrichtungen zu wirtschaftlich arbeitenden Gesundheits unternehmen, die als Dienstleister im Wettbewerb bestehen müssen. Aufgrund des medizinischen Fortschritts unterliegen Krankenhäuser zugleich stetigen Veränderungen, die die Prozesse innerhalb der medizinischen Fächer und ihre Beziehungen untereinander beeinflussen und zudem modu lare und flexible bauliche Strukturen erfordern.
4.8.1.1 Planungsparameter • • • • • • • • • • • • • •
Typische Planungsparameter sind: Ort und Kontext Grundstücksgeometrie Topografie, Orientierung Vorhandene Gebäude, ggf. Bauen im laufenden Betrieb Infrastruktur der Andienungsmöglichkeiten Baurechtliche Einschränkungen, z. B. Immissionsschutz Betriebskonzept und Raumprogramm Bedarfs- und Zielplanung Anforderungen an die Arbeitsplätze Notwendige Nebennutzungen Aufenthaltsdauer/Erwartungshaltungen von Patienten Grundrisstyp, Gebäudeform Budget und Termine Ggf. Förderkriterien/-richtlinien
Standortkriterien Der Standort stellt eines der wichtigsten Entwurfskriterien dar. Komplette Neuplanungen in Kombination mit größeren Grundstücken machen niedrigere Bauhöhen sowie eine Umsetzung des Betriebskonzepts ohne Zwänge von außen möglich. Optimal geeignete Grundstücke bieten ausreichend Platz für Erweiterungs- und Interimsbauten. Insbesondere bei der Standortwahl von Kur- und Rehaeinrich-
Abb. 4.8.1 Sanierungsstufen eines Bettenhauses bei laufendem Betrieb
tungen spielen Umweltfaktoren wie Luft und Lärm eine wichtige Rolle. Dabei ist auch die Aerodynamik der umgebenden Bauten zu kontrollieren, um außen liegende Aufenthaltsbereiche vor starken Luftbewegungen zu schützen und das Gelände mit ausreichend Frischluft zu versorgen. Zu beachten sind zudem die im Umfeld des Gesundheitsbaus entstehenden Lärm- und Luftemissionen wie z. B. durch Martinshorn, Hubschrauberstarts und -landungen, Wirtschaftshof oder Küchenabluft. Häufig ist auch ein vorhandenes Areal zu erweitern oder neu zu strukturieren. Insbesondere bei Krankenhäusern, die sich in innerstädtischen Lagen befinden, bilden das bestehende Ensemble sowie die umliegende Bebauung einen engen Rahmen, in den die Neubauten zu integrieren sind. Das Umstrukturieren und Modernisieren eines gewachsenen Gefüges erfordert meist mehrere Bauphasen. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass der laufende Betrieb nicht durch Staub, Lärm und Ähnliches beeinträchtigt wird. ≥ Abb. 4.8.1 Topografie und Ausrichtung Neben der Grundstücksgröße spielt auch die Topografie des Geländes eine maßgebliche Rolle. Bei leichten Hanglagen bietet sich die Ausrichtung nach Süden an, wodurch eine optimale Orientierung der Patientenbereiche möglich ist. Bei der Ausrichtung von Räumen ist deren jeweilige Funktion entscheidend. Behandlungs- und Funktionsräume werden aufgrund der Lichtverhältnisse am besten mit Nordwest- bis Nordost-Orientierung angeordnet. Patienten bereiche sollten nach Südost bis Südwest ausgerichtet sein, damit sie vom Sonnenstand und dem geringeren Wärmestau gegenüber Ost- und Westräumen profitieren. Zugänglichkeit und Infrastruktur Der Standort muss eine gute Anbindung an den I ndividualund öffentlichen Nahverkehr gewährleisten. Rettungsfahrzeuge und Lieferverkehr benötigen separate Zufahrten. Parkmöglichkeiten für Personal und Besucher sowie Fahrradstellflächen sind in ausreichender Zahl in der Nähe von Haupt- und Personaleingängen vorzusehen. ≥ Tab. 4.8.1, Abb. 4.8.3
saniert
saniert
saniert
leergezogen
saniert
saniert
Bestand
leergezogen
saniert
Bestand
leergezogen
Bestand
Sanierungsstufe 1
384
Sanierungsstufe 2
Sanierungsstufe 3
4.8.1 Gebäudekonzeption
Abb. 4.8.2 Ländliche Einordnung – Stadt baustein
Abb. 4.8.3 Lageanordnung eines Allgemeinkrankenhauses mit ca. 250 Betten
H
Hubschrauberlandeplatz, alternativ Dachlandeplatz
Klinikgarten Liegendkrankenvorfahrt
Anlieferung/Abtransport
Wirtschaftshof
Außenfläche Café
Personaleingang
Haupteingang
Vorfahrt mit Kurzzeitparken und Taxistellplätzen Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
Besucherparkplatz
Tab. 4.8.1 Anzahl notwendiger Stellplätze
Personalparkplatz
Arten
Anzahl der Stellplätze
Anteil der Besucher
Universitätskliniken und ähnliche Lehrkrankenhäuser
1 Stellplatz je 2–3 Betten (zusätzliche Stellplätze für besucherstarke Bereiche)
50 %
Krankenhäuser, Kliniken und Kureinrichtungen
1 Stellplatz je 10–15 Plätze
60 %
Pflegeheime
1 Stellplatz je 10–15 Plätze
75 %
385
4.8 Gesundheit
Operation Große Operationsabteilungen sind in der Regel im klinischen Bereich zu finden. Dabei werden die verschiedenen medizinischen Fächer heutzutage in einer einzigen Abteilung zusammengefasst, die zunehmend ambulante Eingriffe durchführt. Äquivalent dazu steigt die Zahl der OPRäume außerhalb von Krankenhäusern, bei denen es sich jedoch im Normalfall um kleinere Eingriffsräume und einzelne OP-Räume handelt. Die OP-Abteilung, die nicht zwingend mit anderen Abteilungen vernetzt werden muss, ist ein in sich geschlossener Bereich, zu dem eine Schleusenzone für Personen und Materialien gehört. In dieser Zone befinden sich Patientenschleusen, Umkleide- und Sanitärräume für das Personal sowie Ver- und Entsorgungsräume. Den OP-Räumen vorge lagert sind Ein- und Ausleitungsbereiche sowie Waschstationen. Während separate Ausleitungsräume nur noch selten realisiert werden, reicht bei den Einleitungszonen das Spektrum von einer offenen Zentralfläche mit Einleitungsplätzen bis zu vorgeschalteten Einzelräumen für jeden OP-Raum. Die Versorgung mit Sterilgut erfolgt von der Rückseite des OP. Je nach baulichem Konzept übernehmen jeweils zugeordnete Räume oder eine zentrale Vorbereitungszone mit Richtplätzen diese Aufgabe. ≥ Abb. 4.8.28 OP-Räume benötigen eine möglichst quadratische Grundfläche von mindestens 40 m² und sind in der Regel interdisziplinär ausgerichtet. Für die Farbgestaltung von Wand und Böden sollten Grün- bis Blautöne verwendet werden. Zur Grundausstattung gehört ein fest verankerter Sockel in der Raummitte, auf dem der variable und trans-
portable Operationstisch montiert wird. Die Versorgung mit Medien und Energie erfolgt in der Regel über deckenhängende Systeme. Weitere Geräte sind mobil und werden bei Bedarf je nach medizinischer Fachrichtung hinzugezogen. ≥ Abb. 4.8.29–4.8.32 Nach der OP wird der Patient in den Aufwachbereich gebracht, wo die postoperative Überwachung stattfindet. Der Aufwachraum ist in der Regel als Großraum mit integriertem Beobachtungsplatz sowie einem Holdingbereich für wartende Liegendkranke konzipiert. Um die Keimübertragung zu reduzieren, ist eine Trennung verschiedener Arbeitsabläufe und Personenströme sinnvoll. Mithilfe eines Zweiflursystems lassen sich Patien ten und Personal bzw. Patienten und reine Güter von unreinen Gütern separieren. Zusätzlich werden OP-Räume und -abteilungen über raumlufttechnische Anlagen klimatisiert. Neben der Gewährleistung von konstanter Temperatur und Luftfeuchte soll die Luft möglichst keimfrei und die Konzentration von Narkosegasen unterhalb der Richtwerte gehalten werden. Aus einem Lüftungsfeld oberhalb des OPTisches wird eine extrem keimarme Luftströmung (TAV) direkt auf das Operationsfeld geleitet. Im OP-Raum herrscht ein Überdruck, sodass keine Luft von außen eindringen kann. Um eine unkontrollierte Luftströmung aus angrenzenden Räumen zusätzlich zu vermeiden, ist eine möglichst fugendichte Bauweise zu wählen. Für die Klimatisierung der OP-Abteilung sind entsprechende Technikflächen bei der Planung zu berücksichtigen. Zudem ist eine Ersatzstromversorgung für den Notfall erforderlich. ≥ Tab. 4.8.13
Tab. 4.8.11 (links) Durchschnittlicher Flächenbedarf einer OP-Abteilung
Nutzung
Größe
Art
Definition
OP-Raum
40 m²
Septischer OP
Tab. 4.8.12 (rechts oben) Spezielle OP-Arten
Einleitungsraum
15 m²
Spezieller OP-Raum, in dem Operationen in infiziertem Gewebe durchgeführt werden. Er verfügt daher über eine eigene Luftführung mit Abluftfiltern.
Ausleitungsraum
15 m²
Hybrid-OP
Waschraum/-bereich
6 Plätze
Vorbereitungsraum/Sterilgut
10–15 m²
Moderner OP-Raum, der zusätzlich b ildgebende Großgeräte wie Computer- oder Kernspinto mografen enthält oder mittels vorhandener Angiografiegeräte auch als Herzkatheterlabor genutzt wird.
Leitstelle
10–15 m²
Diktierplatz/Dokumentation
6 m²/Platz
Anforderung an OP
Geräteraum OP
20 m²
Temperatur
22–26 °C
Aufwachraum
1,5 × OP-Anzahl = Betten
Luftfeuchte
30–65 % rel. Feuchte
Entsorgung
10–15 m²
Luftwechsel
15–20-fach/h
Putzraum
5 m²
Max. Geräuschpegel
40 dB(A)
Tab. 4.8.13 (rechts unten) Raumlufttechnische Anforde rungen an OPs
406
4.8.3 Flächen und Räume
Abb. 4.8.28 Funktionsschema OP-Abteilung mit Varianten der Ein- und Ausleitung OP
OP
Diktierplatz
OP
A
Versorgung/ Material
Vorbereitung Sterilflur mit Richtplätzen
Aufwachraum mit Holding
OP Vorbereitung Versorgung/ Sterilgut
OP
OP
A
OP
Gerät
OP
A
Innerer OP-Flur
Versorgung
Entsorgung
Dienstraum
Einleitung OP
Diktierplatz
Patientenschleuse
Personal
Geräte
PersonalWC
Umkleiden
Versorgung
Diktierplatz
Entsorgung
Einleitung OP
OP
Ausleitung
Ausleitung Waschen
Vorbereitung Einleitung Sterilflur mit Richtplätzen
Vorbereitung
Einleitung Sterilflur mit Richtplätzen
Aufwachraum mit Holding
OP
OP
Ausleitung
Ausleitung
Geräte Einleitung
Einleitung OP
OP
OP
Ausleitung
Ausleitung Waschen
Diktierplatz
Patientenschleuse
Umkleiden
PersonalWC
Versorgung
Diktierplatz
Entsorgung
Diktierplatz
Patientenschleuse
Diktierplatz
Aufwachraum mit Holding
Dienstraum
PersonalWC
Personal
Umkleiden
407
D
Patienten schleuse
5 Nachschlagewerk
5.1 Vorschriften, Normen, Regelwerke Allgemeines Regelwerk
Titel
Ausgabe
BauNVO
Baunutzungsverordnung
1990-01-23
MBO
Musterbauordnung
2002-11
MVStättV
Musterversammlungsstättenverordnung
2014-07
ArbStättV
Arbeitsstättenverordnung
2004-08-12
BImschG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
2002-09-26
DIN 277-1
Flächen im Hochbau
2016-01
DIN 18000
Modulordnung im Bauwesen
1984-05, zurückgezogen
DIN 18205
Bedarfsplanung im Bauwesen
2015-11, Entwurf
BGV
BG-Vorschriften
BGR
BG-Regeln
BGI
BG-Informationen
VDS
Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer
VDE
Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V.
Kapitel 2.1 Anthropometrie und Barrierefreiheit Regelwerk
Titel
Ausgabe
DIN 18024-1
Barrierefreies Bauen – Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen
1998-01, zurückgezogen
DIN 18025-1
Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen
1992-12, zurückgezogen
DIN 18040-2
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen
2011-09
DIN 33402-1
Ergonomie – Körpermaße des Menschen – Teil 1: Begriffe, Messverfahren
2008-03
DIN 33402-2
Ergonomie – Körpermaße des Menschen – Teil 2: Werte
2005-12
DIN 33408-1
Körperumrissschablonen – Teil 1: Für Sitzplätze
2008-03
DIN 33411-1
Körperkräfte des Menschen; Begriffe, Zusammenhänge, Bestimmungsgrößen
1982-09
DIN EN ISO 7250-1
Wesentliche Maße des menschlichen Körpers für die technische Gestaltung – Teil 1: Körpermaßdefinitionen und -Messpunkte
2010-06
BS EN ISO 7250:1998
Basic human body measurements for technological design
1998-02-15
ISO 7250-1:2008
Basic human body measurements for technological design – Part 1: Body measurement definitions and landmark
2013-10-21
BIP 2228:2013
Inclusive Urban Design: A Guide to Creating Accessible Public Spaces
2013-10-02
BS 8300:2009+A1:2010
Design of buildings and their approaches to meet the needs of disabled people. Code of practice
2009-02
537
5 Nachschlagewerk
Regelwerk
Titel
Ausgabe
DIN EN 1729-1
Möbel – Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen – Teil 1: Funktionsmaße
2016-02
DIN EN 1176-1
Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
2014-11
DIN EN 1177
Stoßdämpfende Spielplatzböden – Bestimmung der kritischen Fallhöhe
2008-08
DIN EN 14056
Laboreinrichtungen – Empfehlungen für Anordnung und Montage
2003-07
GUV-SR 2002
Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung
2006-01
GUV-SI 8017
Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
2008-09
GUV-SI 8464
Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen
2004-09
VDI 6000 Blatt 3
Ausstattung von und mit Sanitärräumen – Versammlungsstätten und Versammlungsräume
2011-06
VDI 6000 Blatt 6
Ausstattung von und mit Sanitärräumen – Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
2006-11
GUV-SR 2001
Richtlinien für Schulen; Bau und Ausrüstung
1987-01
GUV-SI 8070
Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht
2003-03
DIN EN 12464-1
Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen
2011-08
VDI 6040 Blatt 1
Raumlufttechnik – Schulen – Anforderungen (VDI-Lüftungsregeln, VDI-Schulbaurichtlinien)
2011-06
GUV-SI 8011
Richtig sitzen in der Schule – Mindestanforderungen an Tische und Stühle in allgemeinbildenden Schulen
1999-04
GUV-SI 8018
GUV-Informationen – Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen
2005
GUV-SR 2001
Richtlinien für Schulen; Bau und Ausrüstung
1987-01
GUV-V S 1
Unfallverhütungsvorschrift „Schule“ mit Durchführungsanweisungen
2002-06
GUV-V S 2
Kindertageseinrichtungen
2007-05
DGUV Regel 102–002
Kindertageseinrichtungen
2009-04
BGI/GUV-I 561
Information – Treppen
2008-07
SR Band 8
Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen Band 8
2013-05-02
Prävention in NRW 51
Die sichere Kindertageseinrichtung Eine Arbeitshilfe zur Planung und Gestaltung
2012-06
Prävention in NRW 40
Sicher bilden und betreuen – Gestaltung von Bewegungs- und Bildungsräumen für Kinder unter drei Jahren
2010-12
UKBW
Unfallkasse BW Kinder unter drei Jahren sicher betreuen – Sichere und kindgerechte Gestaltung von Kinderkrippen
Kapitel 4.6 Kultur und Aufführung
546
Regelwerk
Titel
Ausgabe
VStättV
Versammlungsstättenverordnung der Länder
DIN 15905-1
Veranstaltungstechnik – Audio-, Video- und Kommunikations-Tontechnik in Veranstaltungsstätten und Mehrzweckhallen – Teil 1: Anforderungen bei Eigen-, Co- und Fremdproduktionen
2010-07
DIN 56930-1
Bühnentechnik – Bühnenlichtstellsysteme – Teil 1: Begriffe, Anforderungen
2000-03
DIN 56950-4
Veranstaltungstechnik – Maschinentechnische Einrichtungen – Teil 4: Sicherheits technische Anforderungen an konfektionierte Bildwände
2015-12
VdS 2847-11
Notfallprävention und -planung für Museen, Galerien und Archive
2007-12
VdS 3434
Leitfaden für die Erstellung von Evakuierungs- und Rettungsplänen für Kunst und Kulturgut
2005-09
VdS 3511
Sicherungsrichtlinien für Museen und Ausstellungshäuser
2008-09
Licht Museumsbe leuchtung
Museumsbeleuchtung – Strahlung und ihr Schädigungspotenzial – Konservatorische Maßnahmen – Grundlagen zur Berechnung (Sonderveröffentlichung, Ergänzung zu Licht Heft 18)
2006-12
5.1 Vorschriften, Normen, Regelwerke
Regelwerk
Titel
Ausgabe
BGI Sicherheit bei Veranstaltungen
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen; Version 5.1
2013-09
BGI 5036
BG-Information – Sicherer Betrieb von Lichtspieltheatern
2006-10
Licht Heft 18
Gutes Licht für Museen, Galerien, Ausstellungen
2006-12
NF S27-100
Cinématographie – Salles de projection électronique de type cinéma numérique
2006-07-01
Kapitel 4.7 Beherbergung und Verpflegung Regelwerk
Titel
Ausgabe
MBeV
Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten
2014-05
BStättV BY
Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten
2007-07-02
BeBauV BB
Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten
2001-06-15
BeStättV MV
Beherbergungsstättenverordnung
2002-02-12
GastBauV NW
Verordnung über den Bau und Betrieb von Gaststätten
1983-12-09
GastbarrierefreiV ND
Verordnung über die Mindestanforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Gaststätten
2014-10-07
DIN 1116
Küchenmöbel – Koordinationsmaße für Küchenmöbel und Küchengeräte
2004-09
DIN 10506
Lebensmittelhygiene – Gemeinschaftsverpflegung
2012-03
DIN 10510
Lebensmittelhygiene – Gewerbliches Geschirrspülen mit Mehrtank-Transportgeschirrspülmaschinen – Hygienische Anforderungen, Verfahrensprüfung
2013-10
DIN 10512
Lebensmittelhygiene – Gewerbliches Geschirrspülen mit Eintank-Geschirrspül maschinen – Hygienische Anforderungen, Typprüfung
2008-06
DIN 10535
Lebensmittelhygiene – Backstationen im Einzelhandel – Hygieneanforderungen
2014-09
DIN 15906
Tagungsstätten
2009-06
DIN 18854
Großküchengeräte – Backöfen – Anforderungen und Prüfung
2015-03
DIN 18860-2
Großküchengeräte – Arbeitstische – Teil 2: Arbeitstische mit Schrankunterbauten; Anforderungen und Prüfung
2000-06
DIN 18865-1
Großküchengeräte – Ausgabeanlagen – Teil 1: Maße, Anforderungen, Prüfung
2003-05
DIN 18872-1
Großküchengeräte – Kältetechnische Einrichtungskomponenten – Teil 1: Kühl- und Tiefkühltische; Anforderungen und Prüfung
2011-05
DIN EN 454
Nahrungsmittelmaschinen – Planetenrühr- und -knetmaschinen – Sicherheits- und Hygieneanforderungen
2015-02
DIN EN 16282-6
Großküchengeräte – Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen – Teil 6: Abscheider; Gestaltungs- und Sicherheitsanforderungen
2014-11, Entwurf
DIN EN ISO 18513
Tourismus-Dienstleistungen – Hotels und andere Arten touristischer Unterkünfte – Terminologie
2003-12
OENORM B 1603
Barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen – Planungsgrundlagen
2013-10-01
OENORM EN ISO 18513
Tourismus-Dienstleistungen – Hotels und andere Arten touristischer Unterkünfte – Terminologie
2013-12-01
VDI 2160
Abfallsammlung in Gebäuden und auf Grundstücken – Anforderungen an Behälter, Standplätze und Transportwege
2008-10
VDI 3726
Schallschutz bei Gaststätten und Kegelbahnen
1991-01
Licht Heft 11
Gutes Licht für Hotels, Restaurants, Gaststätten
1990-11
ASTM E1661 – 95a(2012)
Standard Classification for Serviceability of an Office Facility for Meetings and Group Effectiveness
1995
ISO 18513:2003
Tourism services. Hotels and other types of tourism accommodation. Terminology
2003-10-28
547
Impressum Herausgeber: Bert Bielefeld Autoren: Bert Bielefeld (Kapitel 1-3, 4.2, 4.9, 4.11); Alexander Görg (Kapitel 4.1); Roland Schneider (Kapitel 4.1, 4.2, 4.10); Bettina Sigmund (Kapitel 4.3); Nils Kummer (Kapitel 4.4); Mareike Borkeloh (Kapitel 4.5); Mathias Hölzinger (Kapitel 4.5, 4.6); Ann-Christin Siegemund (Kapitel 4.7); Barbara Weyand (Kapitel 4.8); Markus Stark (Kapitel 4.10); Jasmin Sowa (Kapitel 4.11) Bildmaterial: David Hollnack, Viktouria Kezir (Koordination und Leitung); Katharina Holterhof, Alexander Pilar (Mitarbeit) Konzeption und Lektorat: Annette Gref Projektkoordination: Annette Gref, Petra Schmid Copy-editing: Ilka Backmeister-Collacott Herstellung: Katja Jaeger Layout Grundkonzept: Hug & Eberlein Layout Überarbeitung und Realisierung: Res Eichenberger, Sven Schrape Satz und Covergestaltung: Sven Schrape Papier: 130g Amber Graphic Druck und Bindung: Kösel GmbH & Co. KG, Altusried-Krugzell Die in dem Buch enthaltenen technischen Empfehlungen reflektieren den aktuellen Stand der Technik, bedürfen aber ausdrücklich der expliziten Abstimmung durch die verantwortlichen Fachplaner mit den geltenden und aktuellen Gesetzen, Vorschriften und Normen des jeweiligen Landes. Autor und Verlag können in keiner Weise für den Entwurf, die Planung oder die Ausführung von fehlerhaften Umsetzungen haftbar gemacht werden. Library of Congress Cataloging-in-Publication data A CIP catalog record for this book has been applied for at the Library of Congress. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Straf bestimmungen des Urheberrechts. Dieses Buch ist auch in englischer Sprache erschienen (ISBN 978-3-0356-0323-1, Hardcover; ISBN 978-3-0356-0324-8, Softcover). © 2016 Birkhäuser Verlag GmbH, Basel Postfach 44, 4009 Basel, Schweiz Ein Unternehmen der Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston Gedruckt auf säurefreiem Papier, hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff. TCF ∞ Printed in Germany ISBN 978-3-0356-0318-7 (Hardcover) ISBN 978-3-0356-0320-0 (Softcover)
9 8 7 6 5 4 3 2 1
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