Architektur planen

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ARCHITEKTUR PLANEN

DIMENSIONEN, RÄUME, TYPOLOGIEN BERT BIELEFELD (HRSG.)



ARCHITEKTUR PLANEN DIMENSIONEN, RÄUME, TYPOLOGIEN BERT BIELEFELD (HRSG.)

Birkhäuser Basel



Inhalt

1 Einleitung      6 2 Maßstab Mensch

9

2.1 Anthropometrie und ­Barrierefreiheit

11

2.2 Behaglichkeit und physikalische R ­ aumeigenschaften

21

2.3 Raumwahrnehmung

31

3 Räume 3.1

35

Äußere Erschließung

39

3.2 Innere Erschließung

61

3.3 Arbeits- und ­Produktionsräume

83

3.4 Kommunikations- und Speiseräume

87

3.5 Sanitärräume

101

3.6 Küchenräume

111

3.7 Lagerräume

119

3.8 Neben- und Sozialräume

131

3.9 Technikräume

139

4 Typologien 4.1 Wohnen

155

158

4.2 Büro und Verwaltung 198 4.3 Logistik und Handel

228

4.4 Industrie und Produktion

270

4.5 Erziehung, Bildung, Forschung

292

4.6 Kultur und Aufführung

328

4.7 Beherbergung und Verpflegung

356

4.8 Gesundheit

384

4.9 Sport und Freizeit

426

4.10 Öffentliche Sicherheit

476

4.11 Verkehr und Infrastruktur

496

5 Nachschlagewerk

535

5.1 Vorschriften, Normen, Regelwerke

537

5.2 Literatur

553

5.3 Index

559

5.4 Bildnachweis

565

5.5 Die Autoren

567


1 Einleitung Bei der Ausformulierung eines Entwurfskonzeptes in eine realisierbare Planung bewegen sich Architekten permanent zwischen zwei Betrachtungsebenen: der konkreten Entwurfsaufgabe im Kontext der Planungstypologie wie Wohnhaus, Bürogebäude, Schule oder Krankenhaus und dem einzelnen Planungselement auf Raumebene wie Wohnraum, Büroarbeitsplatz, Sanitärräume etc. Architektur planen ist eine konzeptionelle Neuausrichtung der typologiebezogenen Entwurfslehre, welche die Anforderungen an Gebäude mit den Entwurfswegen der planenden Architekten kombiniert.

1.1  Struktur des Buches Konsequent gibt Architektur planen dem Planer ein durchdachtes Planungsinstrument an die Hand, in dem sich zwei Hauptkapitel gegenüberstehen, „Räume“ und „Typologien“, zwischen denen der Planer je nach Betrachtungsmaßstab flexibel hin- und herwechseln kann. Alle planungsrelevanten Informationen werden hierfür detailliert, übersichtlich und im Zusammenhang präsentiert. Im Kapitel „Räume“ werden Grundsätze und Planungsgrundlagen verschiedener Raumarten beschrieben, welche für viele Typologien Gültigkeit besitzen. Diese sind mit ihren Anforderungen, Funktional­zusammenhängen und detaillierten Maßanforderungen systematisch aufbereitet. Im Kapitel „Typologien“ werden die spezifischen Anforderungen und Prozesse verschiedener Gebäude­t ypen erläutert. Hierzu gehören neben funktionalen Herangehensweisen im Entwurfsprozess die Erläuterung der Nutzungsskripte und der spezifischen Räume und Flächenbedarfe. Flankiert werden diese beiden Hauptkapitel durch das Einleitungskapitel „Maßstab Mensch“, das die Anforderungen als „Durchschnittsmensch“ oder als Mensch mit Einschränkungen bzw. Behinderungen an Gebäude beschreibt, und durch das „Nachschlagewerk“ am Schluss des Buches. In diesem finden sich übersichtlich zusammengestellte Norm- und Literaturverweise zu den vorigen Kapiteln, die zur Vertiefung der Buchinhalte dienen können. Im Sinne des Universal Design werden Themen der Barrierefreiheit auf dieser Basis im gesamten Buch integrativ behandelt.

6

1.2 Zur Nutzung des Buches Das Buch ist so aufgebaut, dass inhaltliche Dopplungen vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert w ­ erden. Das Kapitel ∆ Räume ist als Nachschlagewerk konzipiert und informiert detailliert über die raumbezogenen Entwurfsanforderungen. Auf Basis der Grundinformationen im Kapitel ∆ Räume werden in den ∆ Typologien nur die ergänzenden Informationen wie die Anzahl oder der Flächenbedarf der jeweiligen Räume besprochen. Das Buch ist also einerseits als Nachschlagewerk für Raumanforderungen zu verwenden, andererseits dient es auch als Entwurfshilfe, indem das jeweilige Typologiekapitel in die funktionalen Eigenheiten der Typologie einführt und dort alle wesentlichen Parameter für den Entwurfsprozess bereithält. Zur Vernetzung des Kapitels ∆ Räume und des Kapitels ∆ Typologie werden verschiedene Naviga­tionshilfen bereitgestellt. Neben der Orientierung über den Index am Ende des Buches und der Navigationsleiste auf jeder Seite oben dienen Kapitelverweise in den typologiebezogenen Abschnitten auf das ­Kapitel ∆ Räume der direkten Zuordnung relevanter Informationen.

1.3  Zur Einbindung in den Entwurfsprozess Selbstverständlich ersetzt die funktionale Herangehensweise nicht den kreativen und höchst individuellen Entwurfsprozess des Architekten. Sie soll jedoch die Möglichkeit bieten, Entwurfsideen direkt mit funktionalen Anforderungen zu kombinieren. Der eigene Entwurfsansatz und die jeweiligen Zeichnungsinhalte sind auf die national bzw. regional geltenden Normen abzustimmen. Aufgrund dieser Vielfalt an Vorgaben kann keine Gewähr für die Anwendbarkeit der benannten Maße und Bedingungen geleistet werden. Die präsentierten Maßangaben und Abstände sind daher als Entwurfshilfe und nicht als gesetzlich oder normativ verbindlich zu verstehen. Maße, welche als Mindestanforderungen benannt sind, sollten zudem zur Erreichung von komfortablen Situationen gegebenenfalls individuell angepasst werden.


Abb. 1.2.1  Darstellung der Navigations­ systeme im Buch

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Raumanforderungen Raumgrößen Abstände Einrichtungsgegenstände Bewegungszonen

Kap. 2  Maßstab Mensch Kap. 3  Räume Anthropometrie und ­Barrierefreiheit Behaglichkeit und physikalische Raumeigenschaften Raumwahrnehmung Äußere Erschließung Innere Erschließung Arbeits- und Produktionsräume Kommunikations- und Speiseräume Sanitärräume Küchenräume Lagerräume Neben- und Sozialräume Technikräume

Rückgriff auf allgemeingültige Inhalte

Entwerfen Suche nach Entwurfshilfen: • • • • • • •

Planungsaufgabe Planungsparameter Ansatzpunkte Entwurf Funktionsschemata Nutzungsskripte Spezifische Räume Raumgestaltung

Kap. 4  Typologien Wohnen Büro und Verwaltung Logistik und Handel Industrie und Produktion Erziehung, Bildung, Forschung Kultur und Aufführung Beherbergung und Verpflegung Gesundheit Sport und Freizeit Öffentliche Sicherheit Verkehr und Infrastruktur

7



Bert Bielefeld

3 Räume

3.1 Äußere Erschließung

∆ 39

3.1.1

Öffentliche Erschließung

∆ 39

3.1.2 Ruhender Verkehr  ∆ 45 3.1.3 Private Erschließung im A ­ ußenraum  ∆ 54 3.1.4 Briefkastenanlagen  ∆ 56 3.1.5 Abfallbehälter  ∆ 57

3.2 Innere Erschließung

∆ 61

3.2.1 Eingangsbereiche  ∆ 61 3.2.2 Flure  ∆ 63 3.2.3 Türen  ∆ 66 3.2.4 Treppen  ∆ 69 3.2.5 Rampen  ∆ 74 3.2.6 Fahrtreppen und Fahrsteige  ∆ 75 3.2.7 Aufzüge/Förderanlagen  ∆ 77

3.3 Arbeits- und P ­ roduktionsräume

∆ 83

3.3.1 Arbeitsplätze  ∆ 83 3.3.2 Produktionsräume  ∆ 84

3.4 Kommunikations- und ­Speiseräume ∆ 87

3.4.1 Vortrags-, Seminar- und B ­ esprechungsräume  ∆ 87 3.4.2 Warte- und Sitzbereiche  ∆ 94 3.4.3 Essbereiche  ∆ 97



3.5 Sanitärräume

∆ 101

3.5.1 Sanitärgegenstände  ∆ 101 3.5.2 Bäder/private Sanitärräume  ∆ 104 3.5.3 Öffentliche und gewerbliche S ­ anitärräume  ∆ 105 3.5.4 Installationswege  ∆ 109

3.6 Küchenräume

∆ 111

3.6.1 Küchenelemente  ∆ 111 3.6.2 Private Küchen  ∆ 115

3.7 Lagerräume

∆ 119

3.7.1

Paletten und Behältnisse  ∆ 119

3.7.2 Arten der Lagerung  ∆ 123 3.7.3 Bedienung und Bewegung  ∆ 127

3.8 Neben- und S ­ ozialräume

∆ 131

3.8.1 Pausenräume  ∆ 131 3.8.2 Umkleiden/Garderoben  ∆ 132 3.8.3 Sanitäts- und Erste-Hilfe-­Räume  ∆ 136 3.8.4 Abstell- und Reinigungs­räume  ∆ 137

3.9 Technikräume

∆ 139

3.9.1 Anschluss an öffentliche N ­ etze  ∆ 139 3.9.2 Hausanschlussräume  ∆ 140 3.9.3 Verteilerräume und ­-schächte  ∆ 142 3.9.4 Heizung   ∆ 143 3.9.5 Lüftung  ∆ 146 3.9.6 Wasserversorgung und ­-entsorgung  ∆ 148 3.9.7 Elektroversorgung/­Daten­technik   ∆ 150 3.9.8 Serverräume/Rechenzentren  ∆ 151



3 Räume

3.1 Äußere Erschließung Die Erschließung von Gebäuden umfasst diverse Maßnahmen im öffentlichen Raum sowie in der Zuwegung und Versorgungslogistik auf dem Grundstück. Hierzu zählen neben Straßen, Fahrrad- und Gehwegen Zugangsbeschränkungen wie Umfriedungen, Tore etc. sowie die baukonstruktiven Elemente im Außenraum (Müllstandort, Beleuchtung, Klingeln, Briefkästen etc.). Die Ver- und Entsorgung mit haustechnischen Medien ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu planen. ∆ Kap. 3.9  Je nach Typologie und öffentlicher Wirkung/Nutzung finden gestalterisch und organisatorisch eine klare Trennung oder ein fließender Übergang zwischen den öffentlichen und privaten Erschließungen statt. Hinsichtlich der Verantwortlichkeiten gibt es eine klare Schnittstelle zwischen öffentlicher Erschließung durch die Stadt/Gemeinde und dem privaten Grundstück an der Grundstücksgrenze.

3.1.1  Öffentliche Erschließung Die Anforderungen an den öffentlichen Raum sind aufgrund der vielschichtigen Nutzungen und Nutzer höchst unterschiedlich. Neben logistischen Aspekten (schnelle und störungsarme Mobilität, Unterbringung des ruhenden Verkehrs) sind Aspekte der Aufenthaltsqualität und der sozialen Integrität von öffentlichen Räumen wichtig bei der Planung. Öffentliche Räume und Erschließungen

sind unter barrierefreien Aspekten zu gestalten; dies ist wesentlich für die Teilnahme möglichst vieler Menschen am öffentlichen und mobilitätsbezogenen Leben. So hilft es wenig, ein Gebäude nach aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit zu gestalten, wenn es über die öffentliche Erschließung nicht selbstständig erreichbar ist.

Abb. 3.1.1  Abgrenzung öffentlicher und privater Außenraum

Privat

Öffentlich

Abb. 3.1.2  Anforderungen an den Straßenraum

Privat

Passanten Gehen Spazieren Überqueren Ruhe Sicherheit

Autofahrer Fahren Halten Parken

Anwohner Ruhe Sicherheit Versorgungs möglichkeiten

Anforderungen an den Straßenraum Natur Licht Luft Tiere Wasser Sauberkeit Schadstofffreiheit

Kinder Sicherheit Spielen Platz Bereiche/ Flächen

Freizeitsportler Sicherheit Licht Platz Durchquerungen

39


3.1  Äußere Erschließung

Abb. 3.1.3  Sinnvolle Aufteilung von Straßenräumen

Angestrebtes Verhältnis 30 %

Tab. 3.1.1  Typische Straßenraumbreiten

Straßenraumbreiten

Variierende Straßenraumbreiten je nach Verkehrsaufkommen (Kfz/h)

Nutzung

Eigene Darstellung in Anlehnung an RASt 06

Ohne ÖPNV Mit Linienbusverkehr

Tab. 3.1.2 (links)  Typische Element­breiten im Straßenraum

Wohnweg

4,50–10,00 m

40 %

Wohnstraße

30 %

Sammelstraße

Quartierstraße

Dörfliche ­Hauptstraße

Örtliche ­Einfahrtsstraße

9,00–17,00 m

11,50–15,50 m

12,00–17,50 m

8,50–14,00 m

11,00–16,50 m

16,50–26,70 m

16,50–21,50 m

11,50–19,50 m

12,50–21,20 m

Nutzung

Örtliche ­Geschäftsstraße

Haupt­ geschäftsstraße

Gewerbestraße

Industriestraße

Verbindungsstraße

Anbaufreie Straße

Mit Linienbusverkehr

20,50–30,20 m

20,50–33,00 m

16,50–38,00 m

23,50–30,00 m

19,70–31,45 m

15,50–28,60 m

Mit Straßenbahn

24,20–34,20 m

16,50–37,00 m

16,50–38,00 m

19,70–39,70 m

28,50–34,10 m

Element

Platzbedarf

Abstand

Sicherheitsraum

Busspur

3,25 m

Vom Fahrbahnrand

0,50 m

Tab. 3.1.3 (rechts oben)  Sicherheitsräume bei ­Rad­verkehrsanlagen

Flächen für Kinderspiel im Seitenraum

2,00 m

Von parkenden Fahrzeugen in Längsaufstellung

0,75 m

Flächen vor Auslagen und Vitrinen

1,50 m

Von parkenden Fahrzeugen in Schräg- oder Senkrechtaufstellung

0,25 m

Tab. 3.1.4 (rechts unten)  Platzbedarf für barrierefreie Nutzung

Flächen vor Ruhebänken

1,00 m

Gehweg

2,25–7,00 m

Von Verkehrsräumen des Fußgängerverkehrs

0,25 m

Geh- und Radweg

3,00–5,00 m

Von Gebäuden, Einfriedungen, Baumscheiben, Verkehrseinrichtungen und sonstigen Einbauten

0,25 m

Grünstreifen ohne Bäume

1,00 m

Grünstreifen mit Bäumen

2,00–2,50 m

Mittelstreifen

1,00–2,50 m

Art der Einschränkung/des Hilfsmittels

Breite

Länge

Parken Längsaufstellung

2,30–2,50 m

Blinde Person mit Langstock

0,80–1,20 m

Parken Senkrechtaufstellung

5,00–5,50 m

Blinde Person mit Führhund

1,20 m

Parken, Liefern, Laden

2,50–3,00 m

Blinde Person mit Begleitperson

1,10–1,30 m

Radweg

1,60–2,50 m

Person mit Stock

0,85 m

Seitenraum mit Anliegerfahrbahn

7,00–7,50 m

Person mit Armstützen

1,00 m

Schutzstreifen für Radfahrer auf Fahrbahn

0,50–1,50 m

Person mit Rollstuhl

0,90–1,10 m

Verweilflächen vor Schaufenstern

1,00 m

Person mit Kinderwagen

0,80–1,00 m

2,00 m

Warteflächen an Haltestellen

2,50 m

Rollstuhl mit Begleitperson

0,90–1,00 m

2,50 m

40


3.1.1  Öffentliche Erschließung Kleinstwagen z.B. Smart for two

Kleinstwagen z.B. Smart for two

Tab. 3.1.5  Abmessungen von Pkw

Fahrzeugsegmente

Beispiel

Länge

Breite

Kleinstwagen z.B. Smart for two

Kleinstwagen

Kleinwagen z.B. VW Polo

Wendekreis Durchmesser

Wenderadius

3,50 m

1,65 m

9,60 m

4,80 m

4,00 m

1,70 m

10,60 m

5,30 m

4,40 m

1,80 m

11,00 m

5,50 m

4,80 m

1,85 m

11,50 m

5,75 m

5,00 m

1,95 m

11,90 m

5,95 m

Kleinstwagen z.B. Smart for two

Kleinwagen z.B. VW Polo Kleinstwagen z.B. Smart for two

Kleinwagen

Kleinwagen z.B. VW Polo

Mittelklasse z.B. VW Golf Kleinwagen z.B. VW Polo

Mittelklasse

Mittelklasse z.B. VW Golf Kleinwagen z.B. VW Polo

Obere Mittelklasse

Mittelklasse z.B. VW Golf

Obere Mittelklasse z.B. Audi A4 Mittelklasse z.B. VW Golf

Luxusklasse

Obere Mittelklasse z.B. Audi A4

Mittelklasse z.B. VW Golf

Obere Mittelklasse z.B. Audi A4

Luxusklasse Obere Mittelklasse z.B. Audi A4

Fahrrad

Luxusklasse

Obere Mittelklasse z.B. Audi A4

Tab. 3.1.6  Sonstige Abmessungen

Art

Beispiel

Länge

Breite

Höhe

1,70–2,00 m

0,60–0,75 m

1,00–1,25 m

2,00–2,50 m

0,70–1,00 m

1,00–1,50 m

1,75–2,10 m

1,05–1,25 m

1,00–1,25 m

Luxusklasse

Fahrrad

Fahrrad

Luxusklasse

GSEducationalVersion

Motorrad

Motorrad Luxusklasse Fahrrad

GSEducationalVersion

GSEducationalVersion

Quad

Motorrad

GSEducationalVersion

Quad Motorrad

GSEducationalVersion

Tab. 3.1.7  Abmessungen von Lkw

Zulässiges Gesamtgewicht Quad bis 3,5 t bis 7,5 t bis 12 t

Quad

Länge

Breite

Höhe

5,25–7,45 m

2,40–2,45 m

2,45–3,10 m

6,00–8,50 m

2,45–2,55 m

3,80 m

6,50–12,00 m

2,45–2,55 m

3,80–4,00 m

40 t

13,50–18,75 m

2,55 m

3,80–4,00 m

Lastkraftwagen, 2 Achsen

bis 13,50 m

bis 2,55 m

bis 4,00 m

Lastkraftwagen, mind. 3 Achsen

bis 15,00 m

bis 2,55 m

bis 4,00 m

Sattelzug

bis 16,50 m

bis 2,55 m

bis 4,00 m

Lastzug

bis 18,75 m

bis 2,55 m

bis 4,00 m

41



3 Räume

3.2  Innere Erschließung Die innere Erschließung eines Gebäudes besteht in der Regel aus Elementen wie Eingangsbereichen, Fluren, Türen, Treppen, Aufzügen etc. Abhängig davon, ob es sich um ein öffentliches oder ein nicht öffentliches Gebäude handelt, können Eingangsbereiche offen und mit integrierter vertikaler Erschließung gestaltet oder eher funktional, flächeneffizient und zweckdienlich organisiert werden. Ebenso ist entscheidend, ob die innere Erschließung verschiedene Nutzungseinheiten versorgt oder lediglich die Verteilung innerhalb einer Nutzungseinheit umfasst.

3.2.1 Eingangsbereiche Eingangsbereiche erfüllen diverse Aufgaben wie Kommunikations-, Zugangs-, Schutz- und Kontrollfunktionen. Sie sind als erster Eindruck beim Betreten die „Visitenkarte“ des Gebäudes. Psychologisch wirken Eingangsbereiche sehr stark, weil sie erste intuitive Informationen über die Gebäudenutzer (Unternehmen oder Privatpersonen) ver-

Abb. 3.2.1   Strukturierung Eingangsbereiche und interne Erschließung

mitteln. Zudem sind Eingangsbereiche thermische und akustische Pufferzonen. Im Brandfall fungieren sie als Rettungsweg und für Menschen mit Einschränkungen stellen sie eine entscheidende Verbindung zwischen Öffentlichkeit und gebäudeinterner Nutzung dar.

R

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FO

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FO

R

YE

FO

R

YE

FO

61


3.2  Innere Erschließung

Abb. 3.2.2  Anordnung von Gebäudezugängen in Bezug auf die Außenwand

Außen

Innen

> 3,00 > 1,50 > 1,50

> 3,00

Abb. 3.2.3  Abmessungen von rollstuhl­ gerechten Windfängen

> 1,50

S

S

S

S

> 2,00

> 2,30 > 2,30

> 2,00

> 1,50

Automatische Türöffner müssen so angeordnet werden, dass sie vom Greifradius des Rollstuhls aus bedient werden können. Abstände sollten mindestens 1,50 m bzw. bei einschlagenden Türen 2,00 m betragen.

S

S

> 1,50

> 1,50

> 1,50

> 1,50

> 4,00 > 1,50

> 1,50 > 4,00

> 2,00

> 1,20

> 2,00

> 1,20

> 1,50

S

S

> 1,50

S

S

S

> 1,50

> 1,50

S

> 1,50

> 1,50

> 2,50

> 2,50

62

> 1,80

1,90

1,50

> 3,00

> 2,50

1,50

> 1,00

> 1,50

Es ist wichtig, je nach Typologie ausreichend Abstellfläche für Kinderwagen, Rollstühle, Fahr­ räder etc. im Eingangsbereich zu schaffen, um eine ungestörte Bewegungsfreiheit zwischen innen und außen zu gewährleisten.

> 1,20 > 1,00

> 1,25

Abb. 3.2.4  Platzbedarf in privaten Eingangsbereichen


3.2.2 Flure

3.2.2 Flure Bewegungszonen müssen vielfältigen Anforderungen genügen. Neben der Erschließung können Flure als Kommunikationsbereiche, Warte-, Ruhe- oder Begegnungszonen dienen. Je nach Nutzungsprofil sind deshalb auch Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität wie natür­ liche Belichtung und Ausblick ins Freie zu beachten. Es muss unterschieden werden zwischen notwendigen Fluren oder Bewegungszonen, welche der Planer als Fluchtund Rettungswege mit entsprechenden Mindeststandards ausstatten muss, und nicht notwendigen Fluren/Bewegungszonen als interne Verteilung. Gerade an Flucht- und

Rettungswege werden bestimmte Anforderungen hinsichtlich der lichten Flurbreiten, der Rauch- und Brandlastfreiheit, der umgebenden Bauteile sowie der Wege bzw. Türen ins Freie gestellt. Hierzu ist auch die Brandabschnitts­ bildung im Gebäude wesentlich. Zur barrierefreien Gestaltung von Fluren sind neben den Breiten für Rollstuhlfahrer auch weitere Maßnahmen sinnvoll. Ältere bzw. gehbehinderte Menschen benötigen Handläufe und Sitzgelegenheiten in kurzen Abständen. Eine kontrastreiche Farbgestaltung von Türen, Zargen, Fußböden etc. hilft Sehbehinderten bei der Orientierung.

Abb. 3.2.5  Definition der verschiedenen Wegbreiten

Lichtes Durchgangsmaß 80 5

5

Baurichtmaß 91 Lichtes Öffnungsmaß z. B. 1,01 Flurbreite

Mind. 1,50

Mind. 1,80

Abb. 3.2.6  Mindestbreiten von Fluren in Abhängigkeit des Türaufschlags

1,50–1,80

0,90–1,20

Mind. 1,50

Mind. 1,80

ationalVersion

63



3 Räume

3.3  Arbeits- und Produktionsräume Arbeits- und Produktionsräume unterliegen maßgeblich den Vorschriften des Arbeitsschutzes, welcher international zunehmend standardisiert wird und alle Facetten der Berufstätigkeit umfasst. Auf die baulichen Belange bezogen werden von den Arbeitsschutzvorschriften vielfältige Anforderungen an Räume, Materialien, Sicherheitseinrichtungen sowie die physikalischen Bedingungen des Arbeitsplatzes gestellt.

3.3.1  Arbeitsplätze Neben dem Schutz vor Arbeitsunfällen und dem Schutz der Gesundheit spielt die Arbeitsumgebung eine wichtige Rolle für das Wohlbefinden und die Produktivität der arbeitenden Menschen. Die Beanspruchungen bei der Arbeitstätigkeit sind sehr vielfältig, die Arbeit kann sitzend, stehend oder in Bewegung verrichtet werden, gegebenenfalls ist diese von der Körperhaltung eintönig oder körperlich anstrengend, sie

Abb. 3.3.1 (links)  Ergonomische Anforderungen an Computerarbeitsplätze

kann handwerklich geprägt, einer rhythmisierten Produktion unterworfen oder als Dienstleistung mit überwiegender EDV-Tätigkeit ausgeführt werden. Für jede spezifische Arbeitsweise ist eine möglichst optimale Umgebung hinsichtlich anthropometrischer Anforderungen, Raumtemperatur, Belichtung etc. zu gewährleisten. Sehr spezifisch sind hierbei die Anforderungen an Computerarbeitsplätze.

50–

80

60°

Tab. 3.3.1 (rechts)  Mindestraumhöhen für Arbeitsräume

Grundfläche

Lichte Raumhöhe

< 50 m²

2,50 m

50–100 m²

2,75 m

> 100 m²

3,00 m

> 2000 m²

3,25 m

ca. 90°

ca. 73

In Anlehnung an ASR A1.2

Mindestraumhöhe für Arbeitsräume

Mind. 90°

Tab. 3.3.2 (links)  Typische Rutsch­ hemmungsanforderungen bei Arbeitsplätzen

Außenbereiche

R10–R12

Arbeits- und Tischhöhen bei unterschiedlichen Arten stehender Arbeit

Parkplätze im Freien

R10–R11

Art der Arbeit

Arbeitshöhe

Tischhöhe

Rampen im Außenbereich

R12

Feine Arbeit

120–150 cm

120–150 cm

Tab. 3.3.3 (rechts oben)  Arbeits- und Tischhöhen

Eingangsbereiche innen, Treppen, Flure

R9–R10

Leichte Arbeit

95–120 cm

90–115 cm

In Anlehnung an DGUV

Gruppenräume

R9–R10

Schwere Arbeit

90–115 cm

75–105 cm

Tab. 3.3.4 (rechts unten)  Anforderungen an die Raumluft von Arbeitsplätzen

Gemeinschaftsküchen

R11–R12

Großküchen

R12–R14

Sanitärräume

R10–R11

Überwiegende Körperhaltung

Arbeitsschwere

Trockene Barfußbereiche (z. B. Umkleiden)

A

Leicht

Mittel

Schwer

Duschbereiche, Schwimmbeckenumgänge

B

Sitzen

+ 20 °C

+ 19 °C

Ins Wasser führende Treppen und Rampen

C

Stehen, Gehen

+ 19 °C

+ 17 °C

+ 12 °C

In Anlehnung an BGR 181 und GUV-I 8527

Nach ASR A3.5 Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sollte im Normalfall nicht über 26 °C liegen. Pausen-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräume sollten dauerhaft auf 21 °C, Duschräume während der Nutzung auf 24 °C temperiert werden.

83


3.3  Arbeits- und Produktionsräume

3.3.2  Produktionsräume Produktionsprozesse unterliegen in der Regel sehr stringenten und optimierten Abläufen. Hierbei werden Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung (Werkstattbereiche, Maschinenbedienflächen, Kommissionier-/Packplätze etc.) auf die Greifbereiche und Bewegungsabläufe optimiert. Sind die Produktionsprozesse vor allem maschinell geprägt und automatisiert, sind diese maßgeblich für die Organisation der umgebenden Gebäude, da kurze Prozesswege, optimale Maschinenaufstellung und logistische Aspekte gege­ benenfalls entscheidende Wettbewerbsvorteile b ­ ringen

können. Maschinenaufstellflächen und Förderanlagen samt technischer Versorgung und Fundamentierung sind mit Bewegungs- und Bedienzonen sowie Rettungs­wegen und brandschutztechnischen Belangen zu kombinieren, eventuell notwendige Lastenbewegungen und Lager­ bereiche (∆ Kap. 3.7 Lagerräume) zu integrieren und die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an Schallschutz, Wärme etc. zu berücksichtigen. Ferner ist bei der Planung von Produktionsstätten die ­Flexibilität für die Anpassung oder Neuorientierung von Prozessen zu berücksichtigen.

Abb. 3.3.2  Stoffabläufe in der Produktion Stoffabläufe

Anlieferung von Rohstoffen Eingangslager; Zwischenlager; Ausgangslager

Verarbeituns- und Produktionsbereiche

Abb. 3.3.3  Planung von Abläufen in der Produktion

Parkplätze: Arbeitnehmer Arbeitgeber Besucher

Anlieferung Roh- bzw. Halbfertigstoffe Warenausgang

Erschließung + Außenraum Stellplätze Lieferverkehr

Außenraumgestaltung notwendige Zonen: Feuerwehrzufahrt Löschteich

Umkleide

Wegeführung Ankunft > Umkleide > Produktion > Pausenraum

Personalabläufe

Wege und Räume bei Produktionsabläufen

nalVersion Engine 266.92.96.100

84

Sozial- und Aufenthaltsräume


3.3.2 Produktionsräume

Abb. 3.3.4  Anforderungen an Rettungswege in der Produktion

Jeder Produktions- bzw. Lagerraum mit mehr als 200  m² benötigt zwei Ausgänge.

Bei mehrgeschossigen Industriebauten mit einer Grundfläche von mehr als 1600  m² müssen in jedem Geschoss mindestens zwei möglichst entgegengesetzt liegende bauliche Rettungs­wege vorhanden sein.

Abb. 3.3.5  Möglichkeiten der Beheizung von Produktionshallen

Von jeder Stelle eines Produktions- oder Lagerraums muss mindestens ein Ausgang ins Freie, ein notwendiger Treppenraum, ein anderer Brandabschnitt oder ein anderer Brandbekämp fungsabschnitt − bei Räumen mit einer mittleren lichten Raumhöhe von bis zu 5  m in höchstens 35  m Entfernung, − bei Räumen mit einer mittleren lichten Raumhöhe von mindestens 10  m in höchstens 50  m Entfernung erreichbar sein.

Rettungswege Industriebauten

Dazu gehören: Hauptgänge in Produktionsund Lagerräumen, Ausgänge aus diesen Räumen bzw. ins Freie, notwendige Treppen und Flure

Mindestens ein Hauptgang muss innerhalb von 15  m von jeder Stelle der Räume aus erreichbar sein.

Strahlungsheizungen

Luftheizungen

Fußboden – Strahlungswärme

85



4 Typologien

4.1 Wohnen

∆ 157

4.2 Büro und Verwaltung

∆ 197

4.3 Logistik und Handel

∆ 227

4.4 Industrie und Produktion

∆ 269

4.5 Erziehung, Bildung, Forschung

∆ 291

4.6 Kultur und Aufführung

∆ 327

4.7 Beherbergung und Verpflegung

∆ 355

4.8 Gesundheit

∆ 383

4.9 Sport und Freizeit

∆ 425

4.10 Öffentliche Sicherheit

∆ 475

4.11 Verkehr und Infrastruktur

∆ 495


Robie House, Chicago (Illinois), USA, Frank Lloyd Wright, 1910

Haus Gropius (Meisterhäuser), Dessau, Deutschland, Walter Gropius, 1926

Weißenhofsiedlung (Werkbundsiedlung), Stuttgart, Deutschland, 1927

Villa Tugendhat, Brno (Brünn), Tschechien, Ludwig Mies van der Rohe, 1930

Villa Savoye, Poissy, Frankreich, Le Corbusier, 1931

Haus Schminke, Löbau, Deutschland, Hans Scharoun, 1933

Fallingwater (Kaufmann Residence), Allegheny Mountains (Pennsylvania), USA, Frank Lloyd Wright, 1937

Eames House, Los Angeles (Kalifornien), USA, Charles und Ray Eames, 1949

Farnsworth House, Plano (Illinois), USA, Ludwig Mies van der Rohe, 1951

Maison Tropicale, Prototyp für Westafrika, Jean Prouvé, 1951

Unité d’Habitation, Marseille, Frankreich, Le Corbusier, 1952

Siedlung Halen, Herrenschwanden bei Bern, Schweiz, Atelier 5, 1962


Roland Schneider Alexander Görg

4 Typologien 4.1 Wohnen

4.1.1 Gebäudekonzeption  ∆ 158 4.1.1.1 Planungsparameter  ∆ 158 4.1.1.2 Gebäudeformen  ∆ 162 4.1.1.3

Erschließungssysteme  ∆ 164

4.1.1.4

Konstruktion und Technik  ∆ 168

4.1.2 Nutzungsskript  ∆ 169 4.1.2.1

Innere Organisation von Wohnungen  ∆ 169

4.1.2.2

Ein- und Mehrfamilienhäuser  ∆ 172

4.1.2.3 Wohnhochhäuser  ∆ 177 4.1.2.4 Studentenwohnheime  ∆ 179 4.1.2.5 Mehrgenerationenhäuser  ∆ 179 4.1.2.6

Wohngruppenhäuser und Seniorenwohnen  ∆ 180

4.1.3 Flächen und Räume  ∆ 182 4.1.3.1 Eingangsbereiche  ∆ 183 4.1.3.2 Wohnräume  ∆ 184 4.1.3.3

Küchen und Esszimmer  ∆ 185

4.1.3.4 Schlafräume  ∆ 188 4.1.3.5

Kinder- und Jugendzimmer  ∆ 188

4.1.3.6 Sanitärräume  ∆ 190 4.1.3.7 Hauswirtschaftsräume  ∆ 193 4.1.3.8

Wasch- und Trockenräume  ∆ 193

4.1.3.9

Lager- und Abstellräume  ∆ 194

4.1.3.10 Freisitze und Wintergärten  ∆ 194 4.1.3.11 Nebenräume  ∆ 195


4 Typologien

4.1 Wohnen 4.1.1 Gebäudekonzeption 4.1.1.1 Planungsparameter Als urgeschichtlich erste und bis in die heutige Zeit funda­ mentale Typologie nimmt das Wohnen eine Sonderstellung ein. Wohnarchitektur ist sehr eng mit gesellschaftlichen Aspekten verknüpft. Durch den konstanten Wandel der Gesellschaft entstehen immer neue Wohnformen, die auf die veränderten Bedürfnisse Bezug nehmen. Allen gemein ist jedoch das Ziel, eine gesunde und für die Bewohner ad­ äquate Wohnatmosphäre zu schaffen. Zu Beginn der Planung wird mit dem Bauherrn bzw. den Nutzern eine Bedarfsanalyse durchgeführt, um die An­ sprüche an die Wohnform, das Raumprogramm und den Flächenbedarf zu spezifizieren. Auch wenn ein Bestands­ gebäude in die Planung einbezogen werden soll, ist eine intensive Bestandsanalyse durchzuführen. Viele leer stehende Gebäude lassen sich für Wohn­ zwecke gut umnutzen, wodurch angrenzende Quartiere innerstädtisch neu verknüpft und aufgewertet werden. Bei allen Neubauten, aber auch bei Umbauten und Kon­ versionen sollten Aspekte der Barrierefreiheit beachtet werden, um z. B. auch älteren Nutzern mit gegebenenfalls wachsenden Einschränkungen ein langfristig adäquates Wohnumfeld zu gewährleisten. • • • • • • • • • • • •

Abb. 4.1.1 Der Bauherr als Selbstnutzer oder Investor

Typische Planungsparameter sind: Ort, Kontext und Infrastruktur Grundstücksgeometrie Ggf. Bestandsgebäude Baurechtliche Einschränkungen Raumprogramm/-bedarf Individuelle Anforderungen des Bauherrn Bedürfnisse der Nutzergruppen Grundrisstyp, Gebäudeform Ausrichtung Bezug öffentlich/privat Barrierefreiheit Budget und Termine

Bauherr und Nutzer Die Sichtweisen von Bauherren als Selbstnutzern unter­ scheiden sich im Bereich des Wohnungsbaus deutlich von jenen der Investoren, Bauträger oder Wohnungsbaugesell­ schaften, welche aus Vermarktungsgründen Wohnraum für eine typische, durchschnittliche Nutzergruppe schaffen möchten. Das Spektrum zwischen individueller Selbst­ verwirklichung im eigenen Wohnraum und Optimierung von Renditen ist ein wesentlicher Planungsparameter und be­ stimmt die komplette Planung. ≥ Abb. 4.1.1 Wohnungsgrößen/Flächenanforderungen Betrachtet man Wohnungsbau aus gewerblicher Sicht, so wird in der Bandbreite von Mindest- bis Luxusanforderun­ gen ein Qualitätsstandard festgelegt, auf dessen Basis die zu schaffenden Wohnungsgrößen abgestimmt sind. Die Mindestanforderungen für einzelne Raumgrößen lassen sich aus der Nutzung und der erforderlichen Möblierung inklusive Bewegungsflächen ermitteln. ≥ Tab. 4.1.1 Dabei sollten Aspekte der psychologischen Raumwahrnehmung als gleichwertig zur Funktionsfähigkeit beachtet werden. Die Wahrnehmung eines Raums wird durch seine Höhe, seinen Zuschnitt, die Materialität der Oberflächen sowie Fenster- oder Türöffnungen nach draußen oder zu anderen Räumen beeinflusst. Der Platzbedarf steigt mit der weite­ ren Ausdifferenzierung der Funktionen bzw. der Anzahl der Bewohner. Ein- bis Zweipersonenhaushalte kommen in der Regel mit einem Zwei-Zimmer-Küche-Bad-Grundriss aus. Je nach Anzahl der Kinder oder zusätzlich gewünschter Räume erhöht sich der Platzbedarf. Bei individuell gestal­ teten Luxuswohnungen oder luxuriösen Einfamilienhäusern sind dem Platzbedarf durch verschiedenste zusätzliche Raumnutzungen keine Grenzen gesetzt.

Bauherr als Investor

Bauherr als Selbstnutzer

Nutzer

Intensive Auseinandersetzung

Architekt

158

Bedingte Einflussnahme

Architekt


4.1.1 Gebäudekonzeption

Geförderter oder sozialer Wohnungsbau Der Staat übernimmt über den geförderten Wohnungs­ bau Fürsorgepflichten gegenüber seinen Bürgern und un­ terstützt die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums. Die Pflicht hierzu ergibt sich aus den verschiedenen länder­ spezifischen Regularien. In diesen werden präzise Voraus­ setzungen z. B. zu Wohnungs- und Raumgrößen definiert und Mindestanforderungen an die Ausstattungsmerkmale gestellt. ≥ Tab. 4.1.2 Gefördert werden nur kostengünstig gebaute Objekte, was bei steigenden Ausbaukosten zwangsläufig zu einer

Tab. 4.1.1 Empfehlungen für Raumund Wohnungsgrößen

Angaben in m²

Single Mini­ mal

Wohnzimmer

Kom­ fort

Wohnflächenminimierung führt. Diese enge Verknüpfung von Herstellungskosten und Wohngröße stellt für den Pla­ ner eine Herausforderung dar. Insbesondere aus diesem Grund werden Förderungen interessant, die Eigenleistun­ gen oder den Selbstbau der Nutzer einbeziehen; hierbei ist auch denkbar, dass die Nutzer zunächst in eine Eigen­ tumswohnung mit niedrigem Standard einziehen und die­ sen später auf Wunsch verbessern können.

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

Mini­ mal

Kom­ fort

Mini­ mal

Kom­ fort

Mini­ mal

Kom­ fort

Mini­ mal

Kom­ fort

Mini­ mal

Kom­ fort

18,0

20,0

18,0

22,0

20,0

30,0

20,0

32,0

22,0

35,0

Wohnschlafraum

25,0

30,0

Wohnzimmer mit Essplatz

20,0

25,0

20,0

25,0

22,0

27,0

25,0

35,0

25,0

37,0

5,0

8,0

6,0

10,0

6,0

12,0

6,0

14,0

10,0

16,0

2,0

5,0

2,0

5,0

2,0

5,0

2,0

5,0

2,0

5,0

2,0

5,0

11,0

14,0

15,0

17,0

15,0

17,0

15,0

17,0

15,0

17,0

15,0

17,0

Kinderzimmer (1 Bett)

11,0

17,0

11,0

17,0

11,0

17,0

11,0

17,0

Kinderzimmer (2 Betten)

14,0

20,0

14,0

20,0

14,0

20,0

Küche

7,0

9,0

8,0

12,0

8,0

12,0

8,0

12,0

8,0

12,0

8,0

12,0

Kochecke

5,5

7,0

8,0

12,0

6,0

9,0

6,0

6,0

4,0

6,0

4,0

7,0

5,0

8,0

5,0

8,0

5,0

9,0

5,0

10,0

3,0

4,0

6,0

4,0

7,0

2,0

6,0

6,0

7,0

6,0

7,0

7,0

10,0

7,0

10,0

7,0

12,0

Esszimmer Büroarbeitsplatz Schlafzimmer

Hauswirtschaftsraum Badezimmer Zweites Bad/WC Flur mit Abstellraum Wohnungsgröße (ohne Balkon)

von bis 38,5 65,0

von bis 55,0 76,0

von bis 69,0 98,0

von bis 76,0 131,0

von bis 93,0 156,0

von bis 103,0 188,0

Tab. 4.1.2 (links) Angemessene Wohnflächen (Beispielvorgaben)

Bei Mietwohnungen gelten folgende Wohnflächen als angemessen:

Raum

1–4 Personen

Jede weitere Person

Datenquelle: Richtlinien über die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen, Wohnraum­ förderungsbestimmung – WFB

Alleinstehende

bis 50 m²

Wohnraum mit Essplatz

18–20 m²

+ 2 m²

Zweipersonenhaushalt

bis 60 m²

Wohnraum ohne Essplatz

18 m²

+ 2 m²

Dreipersonenhaushalt

bis 75 m²

Schlafzimmer 1 Bett

Jedes weitere Haushaltsmitglied

Zusätzlich 10 m²

Pro schwerbehinderter Person

Zusätzlich 10 m²

Pro alleinerziehender Person

Zusätzlich 10 m²

Tab. 4.1.3 (rechts) Mindestanforderungen an Raumgrößen Auszug aus DIN 18011 (1990 gestrichen, dient jedoch immer noch als Grundlage)

8 m²

Schlafzimmer 2 Betten

12 m²

Abstellräume

2 % der Wohn­ fläche (min­ destens 1 m²)

159


4.1 Wohnen

4.1.2.2  Ein- und Mehrfamilienhäuser Neben der inneren Organisation von Wohneinheiten bzw. Einfamilienhäusern ∆ Kap. 4.1.2.1 Innere Organisation von Wohnungen ist bei Mehrfamilienhäusern die bauliche Abgeschlossenheit mit separaten Zugängen der Wohnein­ heiten zu beachten. Einige Nutzungsteile können hier zent­ ral für alle Wohneinheiten gemeinsam angeordnet werden. ≥ Abb. 4.1.30  In Geschosswohnungsbauten treten meist verschiedene Wohnungsgrößen vom Einzimmerapartment bis zu mehrgeschossigen Nutzungseinheiten nebeneinan­ der auf, sodass hier eine Ausdifferenzierung der Erschlie­ ßungswege und gegebenenfalls Nebenflächen nötig ist. Schließen sich verschiedene private Parteien im Sinne einer Bauherrengemeinschaft zusammen, so spricht man auch von Baugruppen oder gemeinschaftlichem Bauen.

Abb. 4.1.30 Funktionsschema einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus

Schlafen

Baugruppen können sich für den Bau von Mehrfamilienhäu­ sern, mischgenutzten Wohngebäuden oder auch mehreren Einzelgebäuden bzw. Reihenhäusern zusammen­finden. Baugruppenhäuser oder Hausgruppen können auch unter­ schiedliche gemeinschaftlich genutzte Räume oder Ein­ richtungen beherbergen. Durch die Gemeinschaft l­ assen sich z. B. Fitness-, Freizeit- und Partyräume oder sogar Schwimmbäder finanzieren. Unter den gemeinschaftlichen Räumen können Gästewohnungen sein, die von Verwand­ ten und Freunden aller Parteien zu nutzen sind. Zusätz­ liche Wohnungen außerhalb der Baugruppengemeinschaft ­lassen sich auch als separate Mieteinheit planen, deren Gewinn an alle ausgeschüttet wird.

Schlafen Waschküche Garten/ Außenbereich

Bad

Schlafen

Gemeinschaftlicher Eingangsbereich/ Treppenraum

Privater Eingangsbereich/ Treppenraum

Gäste-WC

Büro/ HWR

Küche

Müllraum

Wohnbereich

Essbereich Hausanschlussraum

172

Garage/ Tiefgarage


4.1.2 Nutzungsskript

Frei stehende Ein- und Mehrfamilienhäuser Frei stehende Einfamilienhäuser haben in der Regel Wohn­ flächen von mindestens 110 bis 150 m² und sind meistens auf Familien mit Kindern ausgerichtet. Verteilt auf ein bis zwei Vollgeschosse finden sich in der Regel Wohnzimmer, Küche, Kinderzimmer, Elternschlafzimmer, Hauswirt­ schaftsraum, Bad und Gäste-WC. Bei größerer Parzellie­ rung und je nach Bebaubarkeit der Grundstücke sind auch Wohnflächen von über 300 m² keine Seltenheit. Durch ge­ neigte Dächer oder zurückversetzte Staffelgeschosse kann zusätzlich zu den Vollgeschossen Wohnfläche geschaf­ fen werden. ≥ Abb. 4.1.31  Nebenräume werden oftmals in Keller­geschossen bereitgestellt, um erdgeschossige Bereiche in der Wohnnutzung nicht einzuschränken. Die Erscheinung einer Siedlung aus solitären Einfami­ lienhäusern ist geprägt durch Abstandsflächenregelungen. In Abhängigkeit von Höhe und Dachform wird so eine ausrei­ chende Belichtung/Besonnung des Nachbars gewährleis­ tet. Garten und Grünbereiche können durch grenzständige Garagen vom Straßenraum abgeschirmt werden. Eine wirtschaftlichere Bauweise ermöglichen frei ste­ hende Zwei- oder Dreifamilienhäuser. Hierbei ist zu beach­ ten, dass Gebäude mit mehr als zwei Nutzungseinheiten erhöhten brandschutz- und schallschutztechnischen An­ forderungen unterliegen.

Reihenhäuser Auf dem gleichen Prinzip basieren Reihenhäuser, die mit gleichartig gestalteten Einfamilienhäusern eine geschlos­ sene Reihung bilden können. ≥ Abb. 4.1.33  Von Reihen­ häusern als Hausgruppe spricht man, wenn mindestens drei gleichartige Gebäude aneinanderstehen. Ein dreisei­ tig frei stehendes Reihenhaus bezeichnet man als Reihen­ endhaus. Übereck stehende Reihenhausgruppen werden mit einem Reiheneckhaus verbunden. Reihenhäuser kön­ nen einen ganzen Häuserblock einnehmen oder in einzelne Hausgruppen aufgegliedert sein. Reihenhäuser haben aufgrund der geringeren Fassa­ denfläche einen niedrigeren Transmissionswärmeverlust und lassen sich auf einem kompakten Grundstück mit ver­ hältnismäßig geringen Erschließungskosten realisieren. Hierbei orientiert sich der Gebäudetyp am Beispiel des Rei­ henmittelhauses zumeist quer zur Straße, die schmaleren Seiten sind Außenwände, die längeren als Haustrennwand ausgebildet. ≥ Abb. 4.1.34  Aufgrund dieser Orientierung und den Belichtungsmöglichkeiten ist die Ausdehnung in der Tiefe auf ca. 14 m beschränkt. Nebenräume und Trep­ pen bilden dabei oft den Kern, der nicht zwangsweise zu belichten ist. ≥ Abb. 4.1.35

Doppelhäuser Doppelhäuser bestehen aus jeweils einseitig angebau­ ten eigenständigen Häusern (auf zwei Grundstücken) und werden oft spiegelgleich ausgeführt. ≥ Abb. 4.1.32  Durch den einseitigen Wegfall der Abstandsflächen sind sie flä­ cheneffizient. Die Häuser müssen statisch, schall- und brandschutztechnisch voneinander getrennt sein.

Abb. 4.1.31 (links) Zusätzliche Wohnfläche im Dachraum Dachgeschosse von eingeschos­ sigen Einfamilienhäusern können je nach Dachform unterschiedlich genutzt werden: Satteldach (links), Pultdach mit Galerie (Mitte) und Flachdach mit Staffelgeschoss (rechts). Abb. 4.1.32 (rechts) Frei stehendes Einfamilienhaus und Doppelhaus auf jeweils einzelnen Grundstückszellen

Abb. 4.1.33 Möglichkeiten der Addition von Reihenhäusern Reihenhausgruppe mit Reiheneck­ haus (links), Reihenhausstrang mit Kopf- und Mittelhäusern (Mitte). Durch versetzte Anordnung (rechts) kann eine erhöhte Privatheit vor und auch hinter den Einheiten erreicht werden.

173


4.1 Wohnen

4.1.3  Flächen und Räume

Äußere Erschließung Δ Kap. 3.1 Eingangsbereiche  Δ 183  Δ Kap. 3.2.1 Treppen, Aufzüge  Δ Kap. 3.2.4, Δ Kap. 3.2.7 Flure, interne Erschließung  Δ Kap. 3.2.2 Wohnräume  Δ 184  Δ Kap. 3.4.2 Arbeitsplätze  Δ Kap. 3.3.1 Küchen  Δ 185  Δ Kap. 3.6 Essbereiche  Δ 185  Δ Kap. 3.4.3 Schlafräume  Δ 188  Kinder- und Jugendzimmer  Δ 188  Bäder und WCs  Δ 190  Δ Kap. 3.5 Hauswirtschaftsräume  Δ 193  Wasch- und Trockenräume  Δ 193  Lager- und Abstellräume  Δ 194  Δ Kap. 3.7 Freisitze  Δ 194  Hausanschluss-/Technikräume  Δ 195  Δ Kap. 3.9 Müllplätze  Δ 195  Δ Kap. 3.1.5 Stellplätze, Garagen  Δ 195  Δ Kap. 3.1.2

182


4.1.3  Flächen und Räume

4.1.3.1 Eingangsbereiche Eingangsbereiche fallen je nach Gebäudetyp und Anzahl der Wohneinheiten sehr unterschiedlich aus. Im Geschoss­ wohnungsbau wird hierbei zwischen den Hauseingangs­ bereichen und den Wohnungseingangsbereichen (Dielen) unterschieden. Eingangsbereiche für Geschosswohnbauten umfassen neben dem Eingang inklusive Windfang und dem Zugang zu Treppen und Aufzügen in der Regel eine Klingelund Briefkastenanlage, Abstellflächen für Kinderwagen und Rollstühle sowie weitere Zugänge zu Neben- und Ab­ stellräumen bzw. Tiefgaragen; gegebenenfalls ist auch ein Empfang mit Pförtner/Concierge vorzusehen. ≥ Abb. 4.1.52

In Wohnungseingangsbereichen sollten ausreichende Flächen für Garderoben und Spiegel sowie Bewegungs­ flächen vorgesehen werden. Für einen barrierefreien Zu­ gang muss eine Raumtiefe von 1,60 m geplant werden. ≥ Abb. 4.1.54, ∆ Kap. 3.1.4 Räume/Äußere Erschließung/ Briefkastenanlagen, ∆ Kap. 3.2.1 Räume/Innere Erschließung/Eingangsbereiche

Abb. 4.1.52 Eingangsbereich: Sitzmöglichkeit mit integriertem Stauraum, Einbauschrank mit Garderobe und Stauraum

Abb. 4.1.53 Anforderungen an einen Wohnungseingang

Windfang

Diskretion/Privatsphäre

Türkommunikation

Wohnungseingang

Barrierefreiheit

Einbruchsicherheit

Sauberlaufzone

Garderobe/Stauraum Gestaltung als Entree

Wohnungseingang

Wohnungseingang mit Rollstuhlabstellplatz 1,50 90

1,50

1,80

1,50

90

1,60

Abb. 4.1.54 Mindestanforderungen an einen barrierefreien Wohnungseingang

183


4.1 Wohnen

4.1.3.2 Wohnräume Wohnräume bilden in der Regel den Kern der Wohnung, und die Bezüge vom Wohnraum zu anderen Bereichen sind für die Aufenthalts- und Nutzungsqualität der Wohnung maß­ geblich. Ein direkter Zugang zum Garten oder zu Balkonen durch großformatige Fenstertüren sowie eine Orientierung nach Süden oder Westen öffnen den Wohnraum nach au­ ßen. Zweigeschossige Bereiche, vertikale Verbindungen und Sichtbezüge innerhalb der Wohnräume sorgen für mehr Großzügigkeit, Offenheit und Kommunikation. Bei großen Raumflächen mit einzelnen Nutzungszonen ist eine pro­ portional angemessene Raumhöhe zu wählen. ≥ Tab. 4.1.4 Zur Zonierung des meist größten Raums in der Wohnung können Teilbereiche abgesenkt werden. Küchen und Ess­ plätze lassen sich in L-förmigen Grundrissen besonders gut mit dem Wohnraum kombinieren, da je nach Möblie­

rung einzelne Raumbereiche getrennt voneinander benutz­ bar sind. ∆ Kap. 4.1.3.3 Küchen und Esszimmer  Kleinere Schreibtisch- oder Sekretärarbeitsplätze können eben­ falls direkt im Wohnraum, an diesen angegliedert oder als separates Arbeitszimmer positioniert werden. Zellengrundrisse sorgen für maximale Rückzugsmög­ lichkeiten und getrennt nutzbare Räumlichkeiten, sind je­ doch sehr unkommunikativ. Verschiedene Nutzungen in se­ parat abgetrennten Räumen können z. B. Fernsehzimmer, Heimkino, Kaminzimmer oder Bibliothek/Lesezimmer sein. Bei der Planung von klassischen Wohnbereichen bzw. Wohnzimmern ist zu beachten, dass ausreichende Stell­ flächen für Sitzmöbel und individuelle Möblierungsmög­ lichkeiten entstehen. ≥ Abb. 4.1.56, ∆ Kap. 3.4.2 Räume/Kommunikations- und Speiseräume/Warte- und Sitzbereiche

4,85

Abb. 4.1.55 (links) Unterbringung verschiedener Nutzungen in einem Wohnbereich Essbereich

Abb. 4.1.56 (rechts) Wohnzimmer als separate Raumzelle

Wohnbereich

Arbeitsbereich 4,00

Freibereich

Tab. 4.1.4 Mindesthöhen und Komforthöhen von Aufenthaltsräumen

184

Grundfläche

Mindesthöhe

Komforthöhe

bis 10 m²

2,30 m

2,50 m

bis 20 m²

2,40 m

2,60 m

bis 50 m²

2,50 m

2,75 m

50–100 m²

2,75 m

2,90 m

über 100 m²

3,00 m

3,20 m


4.1.3  Flächen und Räume

4.1.3.3  Küchen und Esszimmer Es gibt zahlreiche unterschiedliche Konzepte zur Integra­ tion von Küchen: von einer kleinen Kochnische im Einzim­ merapartment über die zweckmäßige kleine Küche in einer Raumzelle, die große Wohnküche mit integrierter Sitzecke bis hin zur offenen Küche direkt im Wohnraum. Aus Krite­ rien wie Häufigkeit und Intensität der Nutzung, Nutzung als Lebens- und Kommunikationsmittelpunkt sowie die Vermeidung von Gerüchen in Wohnbereichen ergeben sich die Bezüge zu anderen Funktionsbereichen. ≥ Abb. 4.1.57, ∆ Kap. 3.6 Räume/Küchenräume, ∆ Kap. 3.4.3 Räume/Kommunikations- und Speiseräume/Essbereiche

Abb. 4.1.57 Mögliche Bezüge der Küche zu anderen Räumen

Nebenfunktionen

Anrichte

Essbereich

Garten

Küche

Vorrat

Die Küche sollte von außen gut erreichbar sein. Direkt neben der Küche ist ein Vorratsraum für Lebensmittel hilf­ reich. Die Verbindung der Küche mit einem getrennten Ess­ zimmer kann über eine Tür oder eine Durchreichöffnung bzw. Theke in der Wand erfolgen. Eine Schiebetür ermög­ licht das wahlweise Abtrennen oder Verbinden von Küche und Esszimmer.

Wohnbereich

Eingangsbereich

Keller

Abb. 4.1.58 Minimale Einbauschrankküche

185


4 Typologien

4.2 Büro und Verwaltung 4.2.1 Gebäudekonzeption 4.2.1.1 Planungsparameter Reine Büro- und Verwaltungsgebäude werden überwiegend von Dienstleistungsunternehmen oder der öffentlichen Hand genutzt. Generell gehören Verwaltungsbereiche jedoch zu jedem Unternehmen und jeder privaten, öffentlichen oder gemeinnützigen Organisationseinheit. Büroräume sind darüber hinaus in viele verschiedene Typologien integriert und müssen nicht zwangsläufig als eigenständige Gebäude auftreten. Eine wichtige Kenngröße für den Entwurf ist die Anzahl der notwendigen Arbeitsplätze, da hierüber in der Regel der Flächen- und Raumbedarf am besten bestimmt werden kann. So ist anschließend zu klären, in welcher Form (Zellenbüros, Großraumbüros etc.) Arbeitsplätze geplant werden sollen und welche sonstigen Nutz- bzw. Nebenflächen notwendig sind. Aufgrund des unterschiedlichen Flächenverbrauchs variiert der kumulierte Nutzflächenverbrauch des Gebäudes in der Regel zwischen 20 und 40 m²/Arbeitsplatz. Legt man die notwendige Fläche pro Arbeitsplatz über Musterbüros fest, machen diese in der Regel zwischen 40 und 70 % der gesamten Nutzflächen aus, je nachdem wie viele Nebenfunktionen (­Kantine, ­Konferenzbereiche etc.) einzuplanen sind. Allein die Verkehrsfläche macht zwischen 10 und 30 % der Gesamt­ fläche aus.

Abb. 4.2.1 Skizze zur Identifikation von Abhängigkeiten zwischen Abteilungen

Abteilung 2

Gemeinsame Arbeitsgruppen

Räumlich zusammen

Intensive Zusammenarbeit

Abteilung 1

Nur Datentransfer

Direkter Kontakt

Abteilung 3

Kontakt nach Terminabsprache

Kunden

198

Abteilung 4

Bereits zu Planungsbeginn ist es wesentlich, sich Abhängigkeiten einzelner Abteilungen innerhalb der Verwaltungsstrukturen (z. B. über Funktionsdiagramme) zu vergegenwärtigen und gemeinsam mit dem Bauherrn die jeweiligen Anforderungen und Interessen an den zu schaffenden Büroarbeitsplätzen festzulegen. ≥ Abb. 4.2.1 • • • • • • • • • • • • •

Typische Planungsparameter sind: Ort, Kontext und Infrastruktur Grundstücksgeometrie Baurechtliche Einschränkungen Raumprogramm/-bedarf Anzahl der Arbeitsplätze Büroform, Arbeitsweisen Notwendige Nebennutzungen Bedürfnisse der Nutzergruppen Grundrisstyp, Gebäude­form Repräsentationszwecke Bezug öffentlich/intern Barrierefreiheit Budget und Termine


4.2.1 Gebäudekonzeption

4.2.1.2 Gebäudeformen Neben Zwängen des Grundstücks und planungsrechtlichen Aspekten sind die Erschließungskerne und ­Brandabschnitte oftmals als Zäsur prägend für die Gebäude-/Grundrissstruktur. Auf dieser Basis sind je nach Planungsaufgabe adäquate Gebäudeformen zu finden. Zeilengebäude Zeilen- oder Scheibengebäude gehören zu den klassischen Bürogebäudeformen. Durch die Variation von ein-, zweiund dreibündiger Erschließung können sehr unterschiedliche Gebäudetiefen verwirklicht werden. Mittels zusätzlicher Erschließungskerne können mehrere Zeilengebäude gekoppelt werden. Weiterhin ist es möglich, Zeilen z. B. mit Punktgebäuden zu kombinieren. ≥ Abb. 4.2.2 Punktgebäude Gerade auf engen Baugrundstücken in teuren Innenstadt­ lagen bieten Punktgebäude oftmals die einzige Möglichkeit, überhaupt ein Bürogebäude zu errichten. Der guten Flächenwirtschaftlichkeit durch minimierte Verkehrsflächen stehen ab einer gewissen Gebäudehöhe eine aufwendige Vertikalerschließung und brandschutztechnische Maß­ gaben entgegen. ≥ Abb. 4.2.3

Kammgebäude Bei Kammgebäuden können die Gebäude auf dem Grundstück so positioniert werden, dass sich die einseitig offenen Höfe von Straßen- oder sonstigen Lärmquellen abwenden. In Verbindung mit bestehender Bebauung an den Kammseiten des Gebäudes wird eine Verzahnung des neuen Gebäudes mit den bestehenden Außenbereichen erreicht. Gerade bei der Erweiterung bestehender Bürokomplexe ergeben sich dadurch viele gestalterische Möglichkeiten der Verknüpfung von Alt und Neu. ≥ Abb. 4.2.4 Hofgebäude Bei Hofgebäuden kann der geschützte Innenhof als privat genutzter Außenbereich fungieren und bleibt dabei weitestgehend von Lärmemissionen der Umgebung verschont. Büroräume, die an den Fassaden von Innenhöfen positioniert sind, können ohne starke Lärmbelästigung natürlich belüftet werden. Durch die komplette Abgeschiedenheit des Innenhofs entsteht jedoch ein Solitär, der nur wenige Verzahnungsmöglichkeiten mit der bestehenden Bebauung erlaubt. Ebenerdige Durchgänge können den Innenhof öffentlich zugänglich machen und erzeugen gleichzeitig einen überdachten Außenbereich. ≥ Abb. 4.2.5

Abb. 4.2.2 (links) Beispiele für Zeilengebäude Abb. 4.2.3 (rechts) Beispiele für Punktgebäude

Abb. 4.2.4 (links) Beispiele für Kammgebäude Abb. 4.2.5 (rechts) Beispiele für Hofgebäude

199


4.2 Büro und Verwaltung

4.2.1.3 Erschließungssysteme Konventionelle Grundrisstypologien wie Zellen- und Gruppenbüros lassen sich entweder einbündig oder zweibündig, Kombibüros mit Zellen- und Gruppenbüros dreibündig erschließen. ≥ Abb. 4.2.6 Darüber hinaus gibt es für Großraumbüros und Hochhäuser noch die Möglichkeit der flurlosen Erschließung, bei der man vom Erschließungskern direkt in den Großraum gelangt. Durch Kombination verschiedener Grundrisstypologien und Erschließungssys­ teme lassen sich unterschiedliche Gebäudetiefen verwirklichen, wobei Einzelraumabmessungen und Wandstärken jedoch projektspezifisch sehr unterschiedlich sind. Einbündige Erschließung Einbündige Erschließungen sind nicht sehr flächenef­fi­zient. Bei sehr schmalen Grundstücken können sie aufgrund der geringen Gebäudetiefe sinnvoll sein, bei trans­parenten und repräsentativen Gebäuden, bei der ­Anordnung ­eines Atriums oder bei der Abschottung ­gegenüber Haupt­ verkehrsstraßen ebenfalls. Außerdem kann die einbün­ dige Erschließung auch bei einseitig angebauten Gebäuden im Bestand oder aber als vorgelagerter Verwaltungstrakt an Industrie- und Produktionshallen eingesetzt werden. Die vertikalen Erschließungskerne einschließlich Sanitär­anlagen und Nebenräumen können entlang des Flurs in e ­ iner Reihe mit Büroräumen angeordnet werden. ≥ Abb. 4.2.7

Abb. 4.2.6 (links)  Ein-, zwei- und dreibündige Erschließungsformen Flur

Flur

Flur

Abb. 4.2.7 (rechts) Einbündige Erschließung Flur

Abb. 4.2.8 (links) Zweibündige Erschließung

C

Abb. 4.2.9 (rechts) Dreibündige Erschließung

B

A

1 2

200

Zweibündige Erschließung Bei dieser Erschließungsart werden mit deutlich verbesserter Flächeneffizienz beidseitig Zellen- und Gruppenbüros über einen mittigen Flur erschlossen. Die Gebäudeausrichtung sollte – falls städtebaulich möglich – Rücksicht auf die Besonnung nehmen, Büros sollten keine ausschließliche Südausrichtung aufweisen. Bei Gebäuden, die nur Zellenbüros beinhalten, können transluzente oder transparente Bürotrennwände oder Zwischenzonen mit Fassadenkontakt die Aufenthaltsqualität steigern. ≥ Abb. 4.2.8 Dreibündige Erschließung Arbeits- und Pausenräume müssen sich aufgrund der natürlichen Belichtung und des erforderlichen Blick­bezugs ins Freie an den Gebäudeaußenseiten befinden. M ­ ittig ­zwischen den Fluren können jedoch B ­ esprechungsräume, Nebenräume wie Lager und Archive, Teeküchen, Kopier­ räume (∆ Kombibüros, S. 217) und an mittig liegenden ­ver ­­tikalen Erschließungskernen Sanitäranlagen, Putz­ mittel- und Technikräume angeordnet werden, um die ­Fa­s­­­­sa­den­fläche bestmöglich für Arbeitsräume zu nutzen. Die Be- und Entlüftung sowie die Belichtung der Mittel­ zonen können dadurch nicht auf natürlichem Weg erfolgen. ≥ Abb. 4.2.9


4.2.1 Gebäudekonzeption

Flurlose Erschließung Eine gute Flächenwirtschaftlichkeit lässt sich durch den kompletten Verzicht auf Flure erreichen, jedoch müssen diese Bereiche trotzdem als Flucht- und Rettungswege zwischen den frei angeordneten Arbeits- und Möbelabstell­ flächen frei gehalten werden. Dies ist typisch für Großraumbüros, kann aber aufgrund der Vertikalität der Erschließung auch in Hochhäusern mit kleinen Geschossflächen geplant werden. In Hochhäusern haben die vertikalen Erschließungskerne in der Regel einen hohen Flächenverbrauch, da sämtliche Nutzer und Medien hierüber zentral transportiert werden müssen. Auch bei flurlosen Gebäuden müssen die länderspezifischen Bestimmungen zu Brandabschnitten eingehalten und je nach gültiger Bauordnung gegebenenfalls notwendige Flure angeordnet werden. Bei größeren Einheiten müssen Kompensationsmaßnahmen durch Sprinkler- und Brandmeldeanlagen mit den zuständigen Brandschutzbehörden und Fachplanern abgeklärt werden. ≥ Abb. 4.2.10

Ermittlung der Gebäudetiefe Werden in erster Linie Zellen- und Gruppenbüros geplant, entstehen die einzelnen Gebäudeteile aufgrund der notwendigen Belichtung in der Regel auf einem langen, schmalen Grundriss. Die Raumtiefe mit natürlicher Belichtung entspricht ca. dem 1,5-Fachen der Fensterhöhe. Werden zusätzliche interne Verbindungstüren vorgesehen, können bei Zellen- und Gruppenbüros erhöhte Raum- und somit auch Gebäudetiefen entstehen. ≥ Abb. 4.2.11, ≥ Tab. 4.2.1 Fluchtwege und Brandabschnitte Die jeweils gültige Bauordnung regelt die maximal zulässigen Entfernungen zu notwendigen Fluchttreppenräumen und die maximal zulässige Länge bzw. Größe von Brand­ abschnitten. In Deutschland dürfen notwendige Treppenräume maximal 35 m entfernt sein. Brandabschnitte dürfen maximal 40 × 40 m groß sein und notwendige Flure müssen alle 30 m mit selbstschließenden Rauchschutztüren abgetrennt werden. Hieraus ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Kombination bzw. Anordnung von Zellen- und Gruppenbüros. Neben der klassischen Zeilenform können Grundrissvariationen vom Kamm- bis zum Hofgebäude realisiert werden. Gebäude mit Großraumnutzung haben meist einen kompakteren Baukörper.

Abb. 4.2.10 Flurlose Erschließung

201


4 Typologien

4.8 Gesundheit 4.8.1 Gebäudekonzeption Neben Krankenhäusern, die verschiedene Fachrichtungen unter einem Dach vereinen, sowie spezialisierten Fachkliniken wie Psychiatrien sind Arztpraxen, Reha- und Kur- oder Pflegeeinrichtungen häufige Planungsaufgaben. Krankenhäuser wandeln sich zunehmend von reinen Fürsorgeeinrichtungen zu wirtschaftlich arbeitenden Gesundheits­ unternehmen, die als Dienstleister im Wettbewerb bestehen müssen. Aufgrund des medizinischen Fortschritts unterliegen Krankenhäuser zugleich stetigen Veränderungen, die die Prozesse innerhalb der medizinischen Fächer und ihre Beziehungen untereinander beeinflussen und zudem modu­ lare und flexible bauliche Strukturen erfordern.

4.8.1.1 Planungsparameter • • • • • • • • • • • • • •

Typische Planungsparameter sind: Ort und Kontext Grundstücksgeometrie Topografie, Orientierung Vorhandene Gebäude, ggf. Bauen im laufenden Betrieb Infrastruktur der Andienungsmöglichkeiten Baurechtliche Einschränkungen, z. B. Immissionsschutz Betriebskonzept und Raumprogramm Bedarfs- und Zielplanung Anforderungen an die Arbeitsplätze Notwendige Nebennutzungen Aufenthaltsdauer/Erwartungshaltungen von Patienten Grundrisstyp, Gebäudeform Budget und Termine Ggf. Förderkriterien/-richtlinien

Standortkriterien Der Standort stellt eines der wichtigsten ­Entwurfskriterien dar. Komplette Neuplanungen in Kombination mit größeren Grundstücken machen niedrigere Bauhöhen sowie eine Umsetzung des Betriebskonzepts ohne Zwänge von außen möglich. Optimal geeignete Grundstücke bieten ausreichend Platz für Erweiterungs- und Interimsbauten. Insbesondere bei der Standortwahl von Kur- und Rehaeinrich-

Abb. 4.8.1 Sanierungsstufen eines Bettenhauses bei laufendem Betrieb

tungen spielen Umweltfaktoren wie Luft und Lärm eine wichtige Rolle. Dabei ist auch die Aerodynamik der umgebenden Bauten zu kontrollieren, um außen liegende Aufenthaltsbereiche vor starken Luftbewegungen zu schützen und das Gelände mit ausreichend Frischluft zu versorgen. Zu beachten sind zudem die im Umfeld des Gesundheitsbaus entstehenden Lärm- und Luftemissionen wie z. B. durch Martinshorn, Hubschrauberstarts und -landungen, Wirtschaftshof oder Küchenabluft. Häufig ist auch ein vorhandenes Areal zu erweitern oder neu zu strukturieren. Insbesondere bei Krankenhäusern, die sich in innerstädtischen Lagen befinden, bilden das bestehende Ensemble sowie die umliegende Bebauung einen engen Rahmen, in den die Neubauten zu integrieren sind. Das Umstrukturieren und Modernisieren eines gewachsenen Gefüges erfordert meist mehrere Bauphasen. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass der laufende Betrieb nicht durch Staub, Lärm und Ähnliches beeinträchtigt wird. ≥ Abb. 4.8.1 Topografie und Ausrichtung Neben der Grundstücksgröße spielt auch die Topografie des Geländes eine maßgebliche Rolle. Bei leichten Hanglagen bietet sich die Ausrichtung nach Süden an, wodurch eine optimale Orientierung der Patientenbereiche möglich ist. Bei der Ausrichtung von Räumen ist deren jeweilige Funktion entscheidend. Behandlungs- und Funktionsräume werden aufgrund der Lichtverhältnisse am besten mit Nordwest- bis Nordost-Orientierung angeordnet. Patienten­ bereiche sollten nach Südost bis Südwest ausgerichtet sein, damit sie vom Sonnenstand und dem geringeren Wärme­stau gegenüber Ost- und Westräumen profitieren. Zugänglichkeit und Infrastruktur Der Standort muss eine gute Anbindung an den I­ ndividualund öffentlichen Nahverkehr gewährleisten. Rettungsfahrzeuge und Lieferverkehr benötigen separate Zufahrten. Parkmöglichkeiten für Personal und Besucher sowie Fahrradstellflächen sind in ausreichender Zahl in der Nähe von Haupt- und Personaleingängen vorzusehen. ≥ Tab. 4.8.1, Abb. 4.8.3

saniert

saniert

saniert

leergezogen

saniert

saniert

Bestand

leergezogen

saniert

Bestand

leergezogen

Bestand

Sanierungsstufe 1

384

Sanierungsstufe 2

Sanierungsstufe 3


4.8.1 Gebäudekonzeption

Abb. 4.8.2 Ländliche Einordnung – Stadt­ baustein

Abb. 4.8.3 Lageanordnung eines Allgemeinkrankenhauses mit ca. 250 Betten

H

Hubschrauberlandeplatz, alternativ Dachlandeplatz

Klinikgarten Liegendkrankenvorfahrt

Anlieferung/Abtransport

Wirtschaftshof

Außenfläche Café

Personaleingang

Haupteingang

Vorfahrt mit Kurzzeitparken und Taxistellplätzen Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel

Besucherparkplatz

Tab. 4.8.1 Anzahl notwendiger Stellplätze

Personalparkplatz

Arten

Anzahl der Stellplätze

Anteil der Besucher

Universitätskliniken und ähnliche Lehrkrankenhäuser

1 Stellplatz je 2–3 Betten (zusätzliche Stellplätze für ­besucherstarke Bereiche)

50 %

Krankenhäuser, Kliniken und Kureinrichtungen

1 Stellplatz je 10–15 Plätze

60 %

Pflegeheime

1 Stellplatz je 10–15 Plätze

75 %

385


4.8 Gesundheit

Operation Große Operationsabteilungen sind in der Regel im klinischen Bereich zu finden. Dabei werden die ­verschiedenen medizinischen Fächer heutzutage in einer einzigen Abteilung zusammengefasst, die zunehmend ambulante Eingriffe durchführt. Äquivalent dazu steigt die Zahl der OPRäume außerhalb von Krankenhäusern, bei denen es sich jedoch im Normalfall um kleinere Eingriffsräume und einzelne OP-Räume handelt. Die OP-Abteilung, die nicht zwingend mit anderen Abteilungen vernetzt werden muss, ist ein in sich geschlossener Bereich, zu dem eine Schleusenzone für Personen und Materialien gehört. In dieser Zone befinden sich Patientenschleusen, Umkleide- und Sanitärräume für das Personal sowie Ver- und Entsorgungsräume. Den OP-Räumen vorge­ lagert sind Ein- und Ausleitungsbereiche sowie Waschstationen. Während separate Ausleitungsräume nur noch selten realisiert werden, reicht bei den Einleitungszonen das Spektrum von einer offenen Zentralfläche mit Einleitungsplätzen bis zu vorgeschalteten Einzelräumen für jeden OP-Raum. Die Versorgung mit Sterilgut erfolgt von der Rückseite des OP. Je nach baulichem Konzept übernehmen jeweils zugeordnete Räume oder eine zentrale Vorbereitungszone mit Richtplätzen diese Aufgabe. ≥ Abb. 4.8.28 OP-Räume benötigen eine möglichst quadratische Grundfläche von mindestens 40 m² und sind in der Regel interdisziplinär ausgerichtet. Für die Farbgestaltung von Wand und Böden sollten Grün- bis Blautöne verwendet werden. Zur Grundausstattung gehört ein fest verankerter Sockel in der Raummitte, auf dem der variable und trans-

portable Operationstisch montiert wird. Die Versorgung mit Medien und Energie erfolgt in der Regel über deckenhängende Systeme. Weitere Geräte sind mobil und werden bei Bedarf je nach medizinischer Fachrichtung hinzugezogen. ≥ Abb. 4.8.29–4.8.32 Nach der OP wird der Patient in den Aufwachbereich gebracht, wo die postoperative Überwachung stattfindet. Der Aufwachraum ist in der Regel als Großraum mit integriertem Beobachtungsplatz sowie einem Holdingbereich für wartende Liegendkranke konzipiert. Um die Keimübertragung zu reduzieren, ist eine Trennung verschiedener Arbeitsabläufe und Personenströme sinnvoll. Mithilfe eines Zweiflursystems lassen sich Patien­ ten und Personal bzw. Patienten und reine Güter von unreinen Gütern separieren. Zusätzlich werden OP-Räume und -abteilungen über raumlufttechnische Anlagen klimatisiert. Neben der Gewährleistung von konstanter Temperatur und Luftfeuchte soll die Luft möglichst keimfrei und die Konzentration von Narkosegasen unterhalb der Richtwerte gehalten werden. Aus einem Lüftungsfeld oberhalb des OPTisches wird eine extrem keimarme Luftströmung (TAV) direkt auf das Operationsfeld geleitet. Im OP-Raum herrscht ein Überdruck, sodass keine Luft von außen eindringen kann. Um eine unkontrollierte Luftströmung aus angrenzenden Räumen zusätzlich zu vermeiden, ist eine möglichst fugendichte Bauweise zu wählen. Für die Klimatisierung der OP-Abteilung sind entsprechende Technikflächen bei der Planung zu berücksichtigen. Zudem ist eine Ersatzstromversorgung für den Notfall erforderlich. ≥ Tab. 4.8.13

Tab. 4.8.11 (links) Durchschnittlicher Flächenbedarf einer OP-Abteilung

Nutzung

Größe

Art

Definition

OP-Raum

40 m²

Septischer OP

Tab. 4.8.12 (rechts oben) Spezielle OP-Arten

Einleitungsraum

15 m²

Spezieller OP-Raum, in dem Operationen in infiziertem Gewebe durchgeführt werden. Er verfügt daher über eine eigene Luftführung mit Abluftfiltern.

Ausleitungsraum

15 m²

Hybrid-OP

Waschraum/-bereich

6 Plätze

Vorbereitungsraum/Sterilgut

10–15 m²

Moderner OP-Raum, der zusätzlich b ­ ildgebende Großgeräte wie Computer- oder Kernspinto­ mografen enthält oder mittels vorhandener ­Angiografiegeräte auch als Herzkatheterlabor genutzt wird.

Leitstelle

10–15 m²

Diktierplatz/Dokumentation

6 m²/Platz

Anforderung an OP

Geräteraum OP

20 m²

Temperatur

22–26 °C

Aufwachraum

1,5 × OP-Anzahl = Betten

Luftfeuchte

30–65 % rel. Feuchte

Entsorgung

10–15 m²

Luftwechsel

15–20-fach/h

Putzraum

5 m²

Max. Geräuschpegel

40 dB(A)

Tab. 4.8.13 (rechts unten) Raumlufttechnische Anford­e­ rungen an OPs

406


4.8.3  Flächen und Räume

Abb. 4.8.28 Funktionsschema OP-Abteilung mit Varianten der Ein- und Ausleitung OP

OP

Diktierplatz

OP

A

Versorgung/ Material

Vorbereitung Sterilflur mit Richtplätzen

Aufwachraum mit Holding

OP Vorbereitung Versorgung/ Sterilgut

OP

OP

A

OP

Gerät

OP

A

Innerer OP-Flur

Versorgung

Entsorgung

Dienstraum

Einleitung OP

Diktierplatz

Patientenschleuse

Personal

Geräte

PersonalWC

Umkleiden

Versorgung

Diktierplatz

Entsorgung

Einleitung OP

OP

Ausleitung

Ausleitung Waschen

Vorbereitung Einleitung Sterilflur mit Richtplätzen

Vorbereitung

Einleitung Sterilflur mit Richtplätzen

Aufwachraum mit Holding

OP

OP

Ausleitung

Ausleitung

Geräte Einleitung

Einleitung OP

OP

OP

Ausleitung

Ausleitung Waschen

Diktierplatz

Patientenschleuse

Umkleiden

PersonalWC

Versorgung

Diktierplatz

Entsorgung

Diktierplatz

Patientenschleuse

Diktierplatz

Aufwachraum mit Holding

Dienstraum

PersonalWC

Personal

Umkleiden

407

D

Patienten schleuse



5 Nachschlagewerk

5.1  Vorschriften, Normen, Regelwerke Allgemeines Regelwerk

Titel

Ausgabe

BauNVO

Baunutzungsverordnung

1990-01-23

MBO

Musterbauordnung

2002-11

MVStättV

Musterversammlungsstättenverordnung

2014-07

ArbStättV

Arbeitsstättenverordnung

2004-08-12

BImschG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

2002-09-26

DIN 277-1

Flächen im Hochbau

2016-01

DIN 18000

Modulordnung im Bauwesen

1984-05, zurückgezogen

DIN 18205

Bedarfsplanung im Bauwesen

2015-11, Entwurf

BGV

BG-Vorschriften

BGR

BG-Regeln

BGI

BG-Informationen

VDS

Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer

VDE

Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V.

Kapitel 2.1  Anthropometrie und Barrierefreiheit Regelwerk

Titel

Ausgabe

DIN 18024-1

Barrierefreies Bauen – Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen

1998-01, zurückgezogen

DIN 18025-1

Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen

1992-12, zurückgezogen

DIN 18040-2

Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen

2011-09

DIN 33402-1

Ergonomie – Körpermaße des Menschen – Teil 1: Begriffe, Messverfahren

2008-03

DIN 33402-2

Ergonomie – Körpermaße des Menschen – Teil 2: Werte

2005-12

DIN 33408-1

Körperumrissschablonen – Teil 1: Für Sitzplätze

2008-03

DIN 33411-1

Körperkräfte des Menschen; Begriffe, Zusammenhänge, Bestimmungsgrößen

1982-09

DIN EN ISO 7250-1

Wesentliche Maße des menschlichen Körpers für die technische Gestaltung – Teil 1: ­Körpermaßdefinitionen und -Messpunkte

2010-06

BS EN ISO 7250:1998

Basic human body measurements for technological design

1998-02-15

ISO 7250-1:2008

Basic human body measurements for technological design – Part 1: Body measurement definitions and landmark

2013-10-21

BIP 2228:2013

Inclusive Urban Design: A Guide to Creating Accessible Public Spaces

2013-10-02

BS 8300:2009+A1:2010

Design of buildings and their approaches to meet the needs of disabled people. Code of practice

2009-02

537


5 Nachschlagewerk

Regelwerk

Titel

Ausgabe

DIN EN 1729-1

Möbel – Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen – Teil 1: Funktionsmaße

2016-02

DIN EN 1176-1

Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische ­Anforderungen und Prüfverfahren

2014-11

DIN EN 1177

Stoßdämpfende Spielplatzböden – Bestimmung der kritischen Fallhöhe

2008-08

DIN EN 14056

Laboreinrichtungen – Empfehlungen für Anordnung und Montage

2003-07

GUV-SR 2002

Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung

2006-01

GUV-SI 8017

Außenspielflächen und Spielplatzgeräte

2008-09

GUV-SI 8464

Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

2004-09

VDI 6000 Blatt 3

Ausstattung von und mit Sanitärräumen – Versammlungsstätten und Versammlungsräume

2011-06

VDI 6000 Blatt 6

Ausstattung von und mit Sanitärräumen – Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen

2006-11

GUV-SR 2001

Richtlinien für Schulen; Bau und Ausrüstung

1987-01

GUV-SI 8070

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht

2003-03

DIN EN 12464-1

Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in ­Innenräumen

2011-08

VDI 6040 Blatt 1

Raumlufttechnik – Schulen – Anforderungen (VDI-Lüftungsregeln, VDI-Schulbaurichtlinien)

2011-06

GUV-SI 8011

Richtig sitzen in der Schule – Mindestanforderungen an Tische und Stühle in allgemeinbildenden Schulen

1999-04

GUV-SI 8018

GUV-Informationen – Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen

2005

GUV-SR 2001

Richtlinien für Schulen; Bau und Ausrüstung

1987-01

GUV-V S 1

Unfallverhütungsvorschrift „Schule“ mit Durchführungsanweisungen

2002-06

GUV-V S 2

Kindertageseinrichtungen

2007-05

DGUV Regel 102–002

Kindertageseinrichtungen

2009-04

BGI/GUV-I 561

Information – Treppen

2008-07

SR Band 8

Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen Band 8

2013-05-02

Prävention in NRW 51

Die sichere Kindertageseinrichtung Eine Arbeitshilfe zur Planung und Gestaltung

2012-06

Prävention in NRW 40

Sicher bilden und betreuen – Gestaltung von Bewegungs- und Bildungsräumen für Kinder unter drei Jahren

2010-12

UKBW

Unfallkasse BW Kinder unter drei Jahren sicher betreuen – Sichere und kindgerechte ­Gestaltung von Kinderkrippen

Kapitel 4.6  Kultur und Aufführung

546

Regelwerk

Titel

Ausgabe

VStättV

Versammlungsstättenverordnung der Länder

DIN 15905-1

Veranstaltungstechnik – Audio-, Video- und Kommunikations-Tontechnik in Veranstaltungsstätten und Mehrzweckhallen – Teil 1: Anforderungen bei Eigen-, Co- und Fremdproduktionen

2010-07

DIN 56930-1

Bühnentechnik – Bühnenlichtstellsysteme – Teil 1: Begriffe, Anforderungen

2000-03

DIN 56950-4

Veranstaltungstechnik – Maschinentechnische Einrichtungen – Teil 4: Sicherheits­ technische Anforderungen an konfektionierte Bildwände

2015-12

VdS 2847-11

Notfallprävention und -planung für Museen, Galerien und Archive

2007-12

VdS 3434

Leitfaden für die Erstellung von Evakuierungs- und Rettungsplänen für Kunst und Kulturgut

2005-09

VdS 3511

Sicherungsrichtlinien für Museen und Ausstellungshäuser

2008-09

Licht Museumsbe­ leuchtung

Museumsbeleuchtung – Strahlung und ihr Schädigungspotenzial – Konservatorische Maßnahmen – Grundlagen zur Berechnung (Sonderveröffentlichung, Ergänzung zu Licht Heft 18)

2006-12


5.1  Vorschriften, Normen, Regelwerke

Regelwerk

Titel

Ausgabe

BGI Sicherheit bei ­Veranstaltungen

Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen; Version 5.1

2013-09

BGI 5036

BG-Information – Sicherer Betrieb von Lichtspieltheatern

2006-10

Licht Heft 18

Gutes Licht für Museen, Galerien, Ausstellungen

2006-12

NF S27-100

Cinématographie – Salles de projection électronique de type cinéma numérique

2006-07-01

Kapitel 4.7  Beherbergung und Verpflegung Regelwerk

Titel

Ausgabe

MBeV

Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten

2014-05

BStättV BY

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten

2007-07-02

BeBauV BB

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten

2001-06-15

BeStättV MV

Beherbergungsstättenverordnung

2002-02-12

GastBauV NW

Verordnung über den Bau und Betrieb von Gaststätten

1983-12-09

GastbarrierefreiV ND

Verordnung über die Mindestanforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Gaststätten

2014-10-07

DIN 1116

Küchenmöbel – Koordinationsmaße für Küchenmöbel und Küchengeräte

2004-09

DIN 10506

Lebensmittelhygiene – Gemeinschaftsverpflegung

2012-03

DIN 10510

Lebensmittelhygiene – Gewerbliches Geschirrspülen mit Mehrtank-Transportgeschirrspülmaschinen – Hygienische Anforderungen, Verfahrensprüfung

2013-10

DIN 10512

Lebensmittelhygiene – Gewerbliches Geschirrspülen mit Eintank-Geschirrspül­ maschinen – Hygienische Anforderungen, Typprüfung

2008-06

DIN 10535

Lebensmittelhygiene – Backstationen im Einzelhandel – Hygieneanforderungen

2014-09

DIN 15906

Tagungsstätten

2009-06

DIN 18854

Großküchengeräte – Backöfen – Anforderungen und Prüfung

2015-03

DIN 18860-2

Großküchengeräte – Arbeitstische – Teil 2: Arbeitstische mit Schrankunterbauten; ­Anforderungen und Prüfung

2000-06

DIN 18865-1

Großküchengeräte – Ausgabeanlagen – Teil 1: Maße, Anforderungen, Prüfung

2003-05

DIN 18872-1

Großküchengeräte – Kältetechnische Einrichtungskomponenten – Teil 1: Kühl- und ­Tiefkühltische; Anforderungen und Prüfung

2011-05

DIN EN 454

Nahrungsmittelmaschinen – Planetenrühr- und -knetmaschinen – Sicherheits- und ­Hygieneanforderungen

2015-02

DIN EN 16282-6

Großküchengeräte – Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen – Teil 6: Abscheider; Gestaltungs- und Sicherheitsanforderungen

2014-11, Entwurf

DIN EN ISO 18513

Tourismus-Dienstleistungen – Hotels und andere Arten touristischer Unterkünfte – ­Terminologie

2003-12

OENORM B 1603

Barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen – Planungsgrundlagen

2013-10-01

OENORM EN ISO 18513

Tourismus-Dienstleistungen – Hotels und andere Arten touristischer Unterkünfte – ­Terminologie

2013-12-01

VDI 2160

Abfallsammlung in Gebäuden und auf Grundstücken – Anforderungen an Behälter, Standplätze und Transportwege

2008-10

VDI 3726

Schallschutz bei Gaststätten und Kegelbahnen

1991-01

Licht Heft 11

Gutes Licht für Hotels, Restaurants, Gaststätten

1990-11

ASTM E1661 – 95a(2012)

Standard Classification for Serviceability of an Office Facility for Meetings and Group ­Effectiveness

1995

ISO 18513:2003

Tourism services. Hotels and other types of tourism accommodation. Terminology

2003-10-28

547


Impressum Herausgeber: Bert Bielefeld Autoren: Bert Bielefeld (Kapitel 1-3, 4.2, 4.9, 4.11); Alexander Görg (Kapitel 4.1); Roland Schneider (Kapitel 4.1, 4.2, 4.10); Bettina Sigmund (Kapitel 4.3); Nils Kummer (Kapitel 4.4); Mareike Borkeloh (Kapitel 4.5); Mathias Hölzinger (Kapitel 4.5, 4.6); Ann-Christin Siegemund (Kapitel 4.7); Barbara Weyand (Kapitel 4.8); Markus Stark (Kapitel 4.10); Jasmin Sowa (Kapitel 4.11) Bildmaterial: David Hollnack, Viktouria Kezir (Koordination und Leitung); Katharina Holterhof, Alexander Pilar (Mitarbeit) Konzeption und Lektorat: Annette Gref Projektkoordination: Annette Gref, Petra Schmid Copy-editing: Ilka Backmeister-Collacott Herstellung: Katja Jaeger Layout Grundkonzept: Hug & Eberlein Layout Überarbeitung und Realisierung: Res Eichenberger, Sven Schrape Satz und Covergestaltung: Sven Schrape Papier: 130g Amber Graphic Druck und Bindung: Kösel GmbH & Co. KG, Altusried-Krugzell Die in dem Buch enthaltenen technischen Empfehlungen reflektieren den aktuellen Stand der Technik, bedürfen aber ausdrücklich der expliziten Abstimmung durch die verantwortlichen Fachplaner mit den geltenden und ­aktuellen Gesetzen, Vorschriften und Normen des jeweiligen Landes. Autor und Verlag können in keiner Weise für den ­Entwurf, die Planung oder die Ausführung von fehlerhaften Umsetzungen haftbar gemacht werden. Library of Congress Cataloging-in-Publication data A CIP catalog record for this book has been applied for at the Library of Congress. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte ­bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils ­geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Straf­ bestimmungen des Urheberrechts. Dieses Buch ist auch in englischer Sprache erschienen (ISBN 978-3-0356-0323-1, Hardcover; ISBN 978-3-0356-0324-8, Softcover). © 2016 Birkhäuser Verlag GmbH, Basel Postfach 44, 4009 Basel, Schweiz Ein Unternehmen der Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston Gedruckt auf säurefreiem Papier, hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff. TCF ∞ Printed in Germany ISBN 978-3-0356-0318-7 (Hardcover) ISBN 978-3-0356-0320-0 (Softcover)

9 8 7 6 5 4 3 2 1

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