Magazin NEXT - Ausgabe 01-2022

Page 28

01‘22

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION

Die wicht Steuerän auf einem

Finanzen

Für Arbeitnehmer

die Jahre 2020 und 2021 beschränkt. Doch auch hier ist angesichts der pandemischen Lage mit einer Verlängerung der Regelung, zum Vorteil der Arbeitnehmenden, zu rechnen.

Mehr Unterhaltsleistungen abziehbar Mit dem Grundfreibetrag erhöht sich 2022 auch der Unterhaltsfreibetrag auf 9.984 Euro. Das bedeutet, dass ihr von euren Unterhaltsleistungen an die bedürftigen Kinder oder Eltern mehr steuermindernd geltend machen könnt. Für Ledige steigt er auf 9.984 Euro, das sind rund 240 Euro mehr als noch 2021. Für Verheiratete beträgt der Grundfreibetrag sogar 19.968 Euro, 480 Euro mehr als 2021.

Umzugskosten steuerlich absetzbar Jeder Arbeitnehmende, der beruflich gezwungen ist, 2022 umzuziehen, darf gegenüber dem Finanzamt eine Umzugspauschale geltend machen – ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten. Angegeben wird die Umzugspauschale als „Werbungskosten“. Gesetzlich gilt ein Umzug als beruflich bedingt, wenn der Arbeitnehmende durch den Umzug für den Arbeitsweg täglich eine Stunde Fahrtzeit spart.

Mehr Geld für die betriebliche Altersversorgung 15 Prozent Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge bekommt jeder, der bereits 2019 eine entsprechende Vorsorge abgeschlossen hat. Mit dem Beginn des neuen Jahres müssen diese 15 Prozent auch für ältere Verträge gewährt werden. Wer außerdem unterhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen liegt, der hat Anspruch auf den vollen Zuschuss. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2022 bei 58.050 Euro brutto.

Für Arbeitgeber/Unternehmen

Corona-Bonus: Zahlung bis Ende März 2022 möglich In der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 kann der Arbeitgeber euch aufgrund der Corona-Pandemie Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei gewähren (§ 3 Nr. 11a EStG). Von dieser steuerfreien »Corona-Beihilfe« können grundsätzlich alle Arbeitnehmer profitieren, auch Minijobber.

Wird Homeoffice-Pauschale verlängert? Auf dem Papier soll auch die Homeoffice-Pauschale in Höhe von rund fünf Euro pro Tag 2022 auslaufen. Insgesamt 600 Euro pro Jahr konnten Arbeitnehmende damit beim Finanzamt als sogenannte „gewinnmindernde Betriebsausgaben“ steuerlich geltend machen. Diese Regelung war allerdings auf

Umsatzsteuersatz in der Gastronomie Die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen bleiben bis 31.12.2022 auf 7% gesenkt. Die Regelung gilt nur für Speisen, Getränke sind ausgenommen. 26


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.