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DIE GRÖSSTE UMSATZSTEUERREFORM
Ab dem 1.7.2021 müssen Lieferungen zukünftig in das EU-Ausland (fast) immer dort versteuert werden. Der One Stop Shop – eine Plattform des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) – soll dann vieles in Bezug auf die Umsatzsteuer im Onlinehandel vereinfachen. Umsatzsteuererklärungen bei Steuerpflicht im Ausland können dann im Sitzstaat über den One Stop Shop gemeldet werden. Die Nutzung des One Stop Shop Verfahrens wird jedoch nur für bestimmte Transaktionsarten möglich sein. Händler, die z.B. am Pan EU Programm von Amazon teilnehmen oder andere grenzüberschreitende Fulfillmentsysteme nutzen, werden zusätzliche Lösungen benötigen.
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Weshalb eine Reform notwendig ist
Das Umsatzsteuerrecht der Europäischen Union (EU) ist noch weitgehend auf dem Stand des Jahres 1993 und mit der rasant fortschreitenden Entwicklung des Onlinehandels nicht mehr kompatibel. Um den digitalen Binnenmarkt von Barrieren zu befreien, einigten sich alle Mitgliedstaaten der EU bereits Ende 2017 darauf, das Umsatzsteuer E-Commerce Package – mit dem sogenannten One Stop Shop als zentralem Element – in nationales Recht umzuwandeln. Die Umsetzung sollte eigentlich zum 1.1.2021 erfolgen. Da viele Mitgliedstaaten jedoch Probleme hatten, die technologische Plattform für den One Stop Shop bereitzustellen, wurde der Stichtag vom 1.1.2021 auf den 1.7.2021 verschoben.
Was die Reform bezweckt
Damit sich kleine und mittlere Unternehmen nicht in jedem EU-Staat, in den sie Ware senden, ab dem ersten Euro umsatzsteuerlich registrieren müssen, wurden bereits im Jahr 1993 sogenannte Lieferschwellen eingeführt. Bis zu dieser Grenze dürfen Onlinehändler ihre grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU weiterhin bei ihrem Heimatfinanzamt versteuern. Der Wert der Lieferschwelle soll dabei grundsätzlich 100.000 Euro betragen. Die Möglichkeit den Betrag auf 35.000 Euro absenken, haben fast alle Mitgliedstaaten genutzt. Es gibt nur noch drei Staaten, die eine Lieferschwelle von 100.000 Euro haben: Deutschland, Niederlande und Luxemburg.
Die Lieferung, dir zur Lieferschwelle geführt hat, muss im Bestimmungsland – also dem Land, in dem der Empfänger sitzt – versteuert werden. Dabei ist der dort geltende Umsatzsteuersatz zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss sich beim zuständigen Finanzamt des Bestimmungslands angemeldet werden, um sich dort steuerlich erfassen zu lassen. Anschließend müssen laufend Umsatzsteuer-Anmeldungen abgegeben und die Umsatzsteuer für die genannten Umsätze im Ausland abgeführt werden.
Die zweite Stufe des Umsatzsteuer E-Commerce Package, die alle EU-Staaten zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umsetzen müssen, sieht den Wegfall aller nationalen Lieferschwellen vor. An deren Stelle tritt eine einzige EU-weite Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro netto in Kraft.
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Die Einführung des One Stop Shop (OSS)
Die bedeutendste Reform der EU-Umsatzsteuer-Regelungen, die ab dem 1.7.2021 in Kraft tritt, bringt für Onlinehändler nicht nur Erleichterungen, sondern birgt auch viele Fallstricke für den Auslandsversand, die es sich zu kennen lohnt.
Was verbirgt sich hinter dem „One Stop Shop“?
Der One Stop Shop ist eine Plattform, die in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern entwickelt wird und als einzige Anlaufstelle eine zentrale Umsatzsteuer-Compliance im Sitzstaat gewährleisten soll. Onlinehändler, die aufgrund ihrer grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe zukünftig in anderen EU-Staaten steuerpflichtig werden, können ihre Umsätze über den One Stop Stop melden und dort ebenfalls die Begleichung ihrer Umsatzsteuerschuld vornehmen.
Das Bundeszentralamt für Steuern wird die gemeldeten Umsätze und auch die vereinnahmte Umsatzsteuer im Anschluss an die jeweiligen EU-Staaten verteilen. Das ermöglicht es den Unternehmern sich nicht in jedem einzelnen EUStaat lokal steuerlich erfassen lassen zu müssen.
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Programmaufruf: Koblenzer Wochen der Demokratie (01.09. – 03.10.2021) Krieg und Frieden in der Demokratie
In der ‚alten‘, westlichen Bundesrepublik wurde uns beigebracht: Demokratie bedeutet Frieden, Diktatur bedeutet Krieg. Heute gibt es kaum mehr Diktaturen. Die Demokratie gilt als einzig legitime Staatsform. Die Kriege aber sind nicht verschwunden. Auch deutsche Soldaten kämpfen in verschiedenen Regionen der Welt – meist für Demokratie und Freiheit. Gehört damit der Krieg genauso zur Demokratie wie der Frieden? Oder ist eine ideale Demokratie ohne Krieg denkbar? Wie verhält sich überhaupt die Demokratie zu Krieg und Frieden, die Freiheit zu Gewalt und Gewaltlosigkeit? Diese Fragen werden das 21. Jahrhundert noch eine Weile beschäftigen. Die diesjährigen Koblenzer Wochen der Demokratie (01.09.-03.10.2021) stellen sie ins Zentrum, um auf breiter Basis zu ihrer Diskussion aufzurufen. Koblenz, das Rheinland und die Region haben bis heute ihre ganz eigene Demokratie-, Kriegs- und Friedensgeschichte, aus der sich vielleicht etwas lernen lässt. Doch auch Projekte und Veranstaltungen zur nationalen und internationalen Dimension des Themas sind willkommen. Hiermit rufen wir alle Interessierten auf, Ideen und Skizzen für jede Art von Veranstaltung zum Thema „Krieg und Frieden in der Demokratie“ einzureichen. Fristen zur Einreichung von Programmbeiträgen sind jeweils Freitag, 25.06. (Rückmeldung bis 09.07.) und der 16.07. (Rückmeldung bis 30.07.). Die Vorschläge sind per E-Mail an bildungsbuero@stadt.koblenz.de unter Verwendung der entsprechenden Formulare einzureichen. Letztere finden Sie unter www.wozu-demokratie.de. Bitte unterscheiden Sie bei der Einreichung zwischen finanziell förderbedürftigen Projekten und Angeboten, die keiner Förderung bedürfen. Je nach Pandemiegeschehen können Veranstaltungen in Präsenz, in hybrider oder digitaler Form durchgeführt werden. Die Möglichkeit der Umorganisation einer in Präsenz geplanten Veranstaltung in ein hybrides oder digitales Angebot sollte bereits bei Antragstellung bedacht werden. Für Rückfragen steht Clara Jung, Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Koblenz, auch telefonisch unter 0261-129 1929 zur Verfügung.
Start in die Women Welcome Week 2021 an der Universität in Koblenz
Die Women Welcome Week, ein Projekt der Forschungsstelle Wissenstransfer der Universität in Koblenz, wird 2021 zum ersten Mal in Kooperation mit dem International Office der Hochschule Koblenz angeboten. So ist es den Teilnehmerinnen möglich, beide Wissenschaftsinstitutionen kennenzulernen. Die Anmeldefrist endet am 11. Juni 2021. Dieses Projekt ist ein Programm für junge Frauen von 14 bis 35 Jahren, die fluchterfahren sind oder einen Migrationshintergrund haben. Von Juni bis Ende Dezember 2021 werden die Teilnehmerinnen eng von Studentinnen der Hochschule und der Universität betreut und können an einem reichhaltigen Programm teilnehmen. Gemeinsam erkunden sie in Workshops ihre eigenen Talente und Fähigkeiten, erhalten viele Informationen rund um Studienmöglichkeiten in Koblenz und probieren sich in MINT-Workshops in den Werkstätten wie auch Laboren von Hochschule und Universität aus. Das Team von Hochschule und Universität freut sich auf die Teilnehmerinnen und einen erfolgreichen Projektdurchlauf. Sollten aufgrund der Pandemie Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden diese virtuell durchgeführt. Jede Teilnehmerin muss daher die Möglichkeit haben, mit Kamera und Mikrofon an Onlinetreffen teilzunehmen. Das Programm ist kostenlos. Teilnehmen können Schülerinnen ab 14 Jahren und Frauen mit Hochschulzugangsberechtigung und Deutsch-B2-Sprachnachweis bis 35 Jahren. Anmelden können sich Interessierte auf folgender Seite der Hochschule Koblenz unter https://www.hs-koblenz.de/rmc/international-office/ studieren-in-koblenz/refugees/women-welcome-week. Das Projekt wird vom Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz finanziert.
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Häufig bleibt bei stressigen Arbeitstagen, Familie und Freizeitaktivitäten wenig Zeit für Sport. Doch das wirkt sich nicht nur negativ auf unsere Fitness, sondern auch auf unser Gemüt aus.
Von Natur aus tendieren Menschen dazu sich körperlich zu bewegen. Er braucht sie sogar, um den gesamten Organismus in Schwung zu halten. Wenn uns Bewegungsmöglichkeiten oder Sport im Alltag fehlen, werden wir antriebslos und auf Dauer tatsächlich unglücklich. Denn Sport hält unsere Gesundheit auf einem ausgeglichenen Level. Regelmäßige Bewegung ist daher für das Glücksgefühl wirksamer als jedes Medikament. Durch körperliche Aktivitäten werden die Glückshormone Dopamin, Serotonin und Endorphin ausgeschüttet und bleiben über längere Zeit präsent. Sie geben uns ein gutes Gefühl nach dem Sport.
Bereits 20 Minuten lockeren Laufens reichen aus, um den Dopaminspiegel ansteigen zu lassen. Bei intensiven Sportarten fängt das Gehirn sogar schon nach wenigen Minuten mit der Ausschüttung von Dopamin an. All das macht uns wacher, konzentrierter und fokussierter. Nach dem Training sinkt der Dopaminspiegel langsam wieder ab - doch der des Gegenspielers Serotonin, das Wohlfühlhormon, erhöht sich jedoch im Gegenzug. Serotonin hat viele Funktionen in unserem Körper: es steuert den Schlaf-Wach-Rhythmus und die Körpertemperatur , kontrolliert Appetit und lindert die Schmerzsensibilität. Durch die Ausschüttung von Serotonin stellt sich ein Gefühl der inneren Zufriedenheit ein. Bei regelmäßigem Training erhöht sich deren Konzentration dauerhaft und das nicht nur in einigen, sondern gleich in vielen Regionen des Gehirns. Eine nachhaltige Steigerung von Konzentration, Glücksempfinden und Zufriedenheit sind hier die offensichtlichen Nebeneffekte.
Und nicht zu vergessen: Mit jedem Erfolgserlebnis nach einem Workout steigt Stück für Stück auch unser Selbstvertrauen – und das pusht zu weiteren Höchstleistungen. Mit Sport werden wir also nicht nur fitter, sondern auch zuversichtlicher, zufriedener, leistungsfähiger – und einfach glücklicher!