Wenn nicht neXt, wann dann? JeDen mOnAT AKTUell UnD KOSTenlOS
DAS mAgAZin FÜR Die RegiOn
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enn nicht „neXt“, wann dann“? - Diesen Slogan verbindet man nun schon seit einigen Jahren mit dem Magazin „Next“. In der Koblenzer Region schon fester Bestandteil des täglichen Lebens hat sich „Next“ nun auch im Hunsrück ausgebreitet. „neXt“ bietet eine Mixtur an Themen aus dem Kreis Koblenz und dem Hunsrück – Veranstaltungen, Reportagen, Interviews über und mit Menschen aus den Bereichen Kultur, Musik, Nightlife, Gastronomie und Lifestyle. Ergänzt werden die Lokalthemen durch ausgewählte Kolumnen, Reportagen und Features mit globalem Charakter. Redakteure, Layout und Themen orientieren sich an der jungen Zielgruppe zwischen 18 und 45 Jahren, die das junge, gastronomische und kulturelle Leben in der Region interessiert. Das Magazin erscheint 2 x monatlich mit einer Gesamtauflage von 25.000 Exemplaren. Davon liegen 15.000 exemplare in der Koblenzer Region aus und 10.000 WWW.
MAGAZin-neXt.DE
exemplare im hunsrück. Beide Ausgaben sind jeweils einen Monat verfügbar. „Next“ erreicht seine Leser über 4.800 Auslagestellen. Herausgeber der Koblenzer Ausgabe ist die Werbeagentur blick-fang, die sich schon seit 1994 in der Region als fester Standpunkt etabliert hat. Im Hunsrück ist die Next Star UG Herausgeber. nutzen sie die Vorteile von „neXt“ als Plattform für ihre Printund Onlinewerbung!! Dank den Serviceinformationen und des Veranstaltungskalenders wirkt Ihre Werbung einen ganzen Monat, denn das „neXt“ wird mehrfach im Monat gelesen und genutzt. Unsere umfassende App und gut besuchte Website bieten zudem weitere Möglichkeiten, neue Kunden zu erreichen. Das bedeutet für Ihre Anzeige eine überdurchschnittliche Beachtung. „neXt“ bietet im Allgemeinen ideale Zielgruppenverdichtungen: junge, mobile, kaufkräftige Städter mit ausgeprägten Konsumpräferenzen, trendbewusst, vital, sportlich und kulturell aktiv wie kaum eine andere Zielgruppe.
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ZAhLen UnD fAKten
Periodika
12x
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im Jahr
Alle
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Auflage
168x223 mm
exemplare Koblenz
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3.000 in Koblenz über
Lesezirkel Rhein-Mosel Rheinischer Lesezirkel Auslagestellen
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exemplare hunsrück
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1.800 im hunsrück über
Lesezirkel Rhein-Mosel Rheinischer Lesezirkel Auslagestellen
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PROMis HAUTnAH
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VeRBReiTUngSGebiet KObLenZ
NAMHAFTE RESTAURANTS AUTOHÄUSER KinOs FACHHOCHSCHULEN UNIVERSITÄTEN SPORTCLUBS FACHGESCHÄFTE ARZTPRAXEN hOteLs und ALLe WeRbende fiRMen und VeRAnstALteR Andernach
neuwied
Bendorf
mülheim-Kärlich
KOBlenZ mayen Verbandsgemeinde Rhein-mosel Winningen Kobern-gondorf
Dieblich
Bad ems
lahnstein Rhens
löf
15.000 AUFLAGE Aldegund, Alf, Alken, Andernach, Arenberg, Arzheim, Asterstein, Bad Bertrich, Bad Ems, Bad Salzig, Bassenheim, Bell, Bendorf, Blankenrath, Braubach, Brey, Brodenbach, Bubenheim, Buchholz, Bullay, Burgen, Cochem, Dausenau, Dieblich, Dieblich Berg, Ediger, Ehrenbreitstein, Eller, Ernst, Ettringen, Fachbach, Goldgrube, Greimersburg, Güls, Hatzenport, Hirzenach, Immendorf, Industriegebiet, Kaisersesch, Kaltenengers, Karthause, Kattenes, Kesselheim, Koblenz, Kobern Gondorf, Lahnstein, Landkern, Lay, Lehmen, Löf, Lützel, Mastershausen, Mayen, Mendig, Metternich, Moselkern, Moselweiß, Müden, Mülheim-Kärlich, Nassau, Neuendorf, Neuwied, Niederberg, Niederfell, Oberfell, Oberwesel, Ochtendung, Pfaffendorf, Plaidt, Rauental, Rhens, Rübenach, Spay, St. Sebastian, Stolzenfels, Thür, Treis Karden, Urbar, Urmitz, Vallendar, Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Wallersheim, Weiler, Weißenthurm, Werlau, Winningen, Wolken, Zell
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VeRBReiTUngSGebiet hunsRÜcK
KOBlenZ
Boppard emmelshausen St. goar Kastellaun
Oberwesel
Flughafen Hahn
Rheinböllen
Bingen
Simmern Kirchberg
10.000 AUFLAGE Bingen, Boppard, Buchholz, Budenbach, Emmelshausen, Flughafen Hahn, Halsenbach, Hasselbach, Hausbay, Kastellaun, Kirchberg, Kisselbach, Laudert, Lingerhahn, Mutterscheid, Norath, Oberwesel, Pfaffenheck, Pfalzfeld, Rheinböllen, Rümmelsheim, Schweppenhausen, Simmern, St. Goar, Stromberg, Udenhausen, Waldesch, Waldalgesheim, Waldlaubersheim
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Format
1/1
Anschnitt*
Satzspiegel
Preis KO
Preis HÜ
174 x 229
138 x 188
980,-
780,-
Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
1/2 quer 174 x 117,5
138 x 94
580,-
1400,460,-
830,-
Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
1/2 hoch
90 x 229
69 x 188
580,-
460,-
830,-
Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
1/3 quer
174 x 80,3
138 x 63
410,-
330,-
590,-
Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
1/3 hoch
62 x 229
46 x 188
410,-
330,-
Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
590,-
GesAMtAufLAGe KOBlenZ & HUnSRÜCK 25.000
Umschlagsseite 2
Umschlagsseite 3
Rückseite (U4)
1.300,-
1.300,-
1.500,-
* Angaben inkl. 3mm Beschnitt, wichtige Anzeigenelemente und Text 4mm vom Blattrand platzieren. Muster mit allen Vorgaben finden Sie zum Download als PDF unter www.magazin-next.de
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Größenangaben in Millimeter, Preise in Euro zzgl. 19% Ust.
AnZeiGengRÖSSen UnD PReise
Größenangaben in Millimeter, Preise in Euro zzgl. 19% Ust.
AnZeiGengRÖSSen UnD PReise Format
1/4 hoch
Anschnitt*
Satzspiegel
Preis KO
Preis HÜ
89 x 117,5
69 x 94
340,-
270,-
490,-
Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
1/4 hoch2
48 x 229
34,5 x 188
340,-
270,-
490,-
Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
1/4 quer 174 x 61,75
138 x 47
340,-
270,-
490,-
Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
1/8
48 x 117,5
34,5 x 94
175,-
140,-
250,-
Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
2/1
342 x 229
308 x 188
1.600,- 1.300,Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
2320,-
GesAMtAufLAGe KOBlenZ & HUnSRÜCK 25.000
Umschlagsseite 2
Umschlagsseite 3
Rückseite (U4)
1.150,-
1.150,-
1350,-
* Angaben inkl. 3mm Beschnitt, wichtige Anzeigenelemente und Text 4mm vom Blattrand platzieren. Muster mit allen Vorgaben finden Sie zum Download als PDF unter www.magazin-next.de 9
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AnZeiGengRÖSSen UnD PReise Format COVeR
Schürze außen
Anschnitt*
Satzspiegel
Preis KO
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86 x 173
—
800,-
640,-
Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
COVeR
Schürze innen
86 x 229
—
600,Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
1150,480,-
860,-
Kulturrabatt/Medienrabatt Veranstalter, die in ihren Anzeigen überwiegend ein kulturelles Angebot bewerben, erhalten einen Kulturrabatt von 10%, der unabhängig von Staffelpreisen gewährt wird. Filmverleiher, Bild- und Tonträgergesellschaften sowie Buchverlage erhalten unter gleichen Bedingugen 10% Medienrabatt. * Angaben inkl. 3mm Beschnitt, wichtige Anzeigenelemente und Text 4mm vom Blattrand platzieren. Muster mit allen Vorgaben finden Sie zum Download als PDF unter www.magazin-next.de
Ihr Logo im Event-Kalender Koblenz als Tages-Tipp:
Ihre Veranstaltung im Event-Kalender Koblenz hervorheben:
60,- euro
25,- euro Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
31,5 x 31,5 mm
35,-
Bei doppelter Buchung insgesamt -20%
Ihr Logo im Event-Kalender Hunsrück als Tages-Tipp:
Ihre Veranstaltung im Event-Kalender Hunsrück hervorheben:
50,- euro
20,- euro WWW.
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88,-
31,5 x 31,5 mm 10
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Koblenz Koblenz Anzeigenschluss Redaktionsschluss
Hunsrück Hunsrück Anzeigenschluss Redaktionsschluss
JAnUAR
15. Dezember 18. Dezember
01. Januar 03. Januar
FeBRUAR
15. Januar 18. Januar
01. Januar 03. Januar
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15. Februar 18. Februar
01. Februar 03. Februar
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15. märz 18. märz
01. märz 03. märz
mAi
15. April 18. April
01. April 03. April
JUni
15. mai 18. mai
01. mai 03. mai
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15. Juni 18. Juni
01. Juni 03. Juni
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15. Juli 18. Juli
01. Juli 03. Juli
SePTemBeR
15. August 18. August
01. August 03. August
OKTOBeR
15. September 18. September
01. September 03. September
nOVemBeR
15. Oktober 18. Oktober
01. Oktober 03. Oktober
DeZemBeR
15. november 18. november
01. november 03. november
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eRscheiunGsteRMin JeWeiLs ZuM 15. des MOnAts
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AnsPRechPARtneR KObLenZ | hunsRÜcK Wolfgang Isola Inhaber der Werbeagentur blick-fang teLefOn-bÜRO 0261-30 11162 eMAiL koblenz@magazin-next.de
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AnsPRechPARtneR hunsRÜcK Next Star UG Fabio Schäfer | Geschäftsführer Lisa Ried | Anzeigengestaltung teLefOn-bÜRO 06746-3419953 0261-30 11162 eMAiL hunsrueck@magazin-next.de
heRAusGebeR u. V.i.s.d.P KObLenZ Wolfgang Isola Inhaber der Werbeagentur blick-fang Gerichtsstand Koblenz
ZAhLen UnD fAKten Zeitschriftenformat: Druckauflage: Satzspiegel:
168 mm x 223 mm, Hochformat 15.000 Exemplare in Koblenz | 10.000 Exemplare im Hunsrück 138 mm x 188 mm
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Druckplattenerstellung im CTP-Verfahren (Computer to Plate)
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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Magazins wieder und verbleiben mit allen Rechten bei den AutorInnen. Diese räumen lediglich die Nutzung nach jeweils vereinbarten Bedingungen innerhalb des Magazin NEXT ein. Für die Richtigkeit von Angaben, Daten, Behauptungen, Preise etc. in den Beiträgen kann der Herausgeber bzw. die Redaktion keine Haftung und Gewährleistung übernehmen, werden jedoch nach bestem Wissen und Gewissen überprüft.
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verleger und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. 2 Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. 3 Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verleger nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verleger zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. 4 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 5 Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verleger eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verleger mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 7 Der Verleger behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder - deren www.
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Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder - deren Veröffentlichung für den Verleger wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist - Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritteenthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verleger erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlegers. Diese berechtigt den Verleger zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlegers entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlegers für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlegers zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält. 9 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige. 10 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verleger hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder - diese für den Verleger nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verleger eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentli-
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chen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verleger haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlegers verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verleger nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verleger nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verleger gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verleger berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13 Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verleger kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verleger berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen 15 Der Verleger liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlegers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verleger für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verleger zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verleger kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 17 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlegers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlegeres. Soweit Ansprüche des Verlegeres nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei NichtKaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlegeres vereinbart. 18 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlegers zu halten. 19 Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verleger mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
20 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verleger. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. 21 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verleger im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verleger von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verleger nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verleger sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 22 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlegers als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verleger zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der Verleger Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlegerobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verleger ausgeliefert
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worden ist. Bei geringeren Verlegerauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. 23 Ein Jahres-ABO für das Magazin „NEXT“ kostet 24,00 EUR. Das Abonnement verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Zur Kündigung genügt eine formlose Mitteilung an den Verleger. Die Abo-Bestellung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Eine formlose schriftliche Mitteilung an den Verleger genügt. 24 §2 Druckvorlagen Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforderlichen Druckunterlagen innerhalb 10 Tage nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Stellt der Kunde die Druckunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung, erstellt der Auftraggeber nach seinen Möglichkeiten eine Vorlage mit den vorhandenen Angaben des Kunden. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Werbeaussagen des Kunden. Der Kunde haftet alleine für alle Verstöße gegen die guten Sitten, Gesetze und Rechte Dritter. 25 §6 Verteilung Die vorgeschlagenen Verteilerstellen sind eine Empfehlung des Auftragsnehmers. Der Auftragsnehmer übernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtung bezüglich der Verteilung. 26 §8 Preise Es gilt die aktuelle Preisliste. Die Preise sind dem Kunden bekannt. 27 § Zahlung Zahlungen sind ausschließlich an den Auftragnehmer zu leisten. Die Zahlungen sind innerhalb des Zahlungszieles ohne jeglichen Abzug auf das Konto des Auftragsnehmers einzuzahlen, sofern keine Barzahlung, bzw. kein Abbuchungsauftrag vereinbart wurde. Die Repräsentanten des Auftragnehmers sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, dieser hat einen gültigen Ausweis der Werbeagentur blick-fang. Zahlungen, die an die Repräsentanten oder Vertriebspartner geleistet werden, gelten als nicht gezahlt. 28 § 13 Schlussbestimmung Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gelten neben dieser AGBs unter anderem auch die AGB der Werbeagentur blick-fang.
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