MAGAZIN NEXT Mediadaten

Page 1

Wenn nicht neXt, wann dann? JeDen mOnAT AKTUell UnD KOSTenlOS

DAS mAgAZin FÜR Die RegiOn

MEDIADATEN PRINT

JeDen mOnAT neU UnD KOSTenlOS

DAS mAgAZin FÜR Die RegiOn

www.magazin-next.de

www.next-star.de

www.magazin-next.de

www.blick-fang.de


VORWORt

W

enn nicht „neXt“, wann dann“? - Diesen Slogan verbindet man nun schon seit einigen Jahren mit dem Magazin „Next“. In der Koblenzer Region schon fester Bestandteil des täglichen Lebens hat sich „Next“ nun auch im Hunsrück ausgebreitet. „neXt“ bietet eine Mixtur an Themen aus dem Kreis Koblenz und dem Hunsrück – Veranstaltungen, Reportagen, Interviews über und mit Menschen aus den Bereichen Kultur, Musik, Nightlife, Gastronomie und Lifestyle. Ergänzt werden die Lokalthemen durch ausgewählte Kolumnen, Reportagen und Features mit globalem Charakter. Redakteure, Layout und Themen orientieren sich an der jungen Zielgruppe zwischen 18 und 45 Jahren, die das junge, gastronomische und kulturelle Leben in der Region interessiert. Das Magazin erscheint 2 x monatlich mit einer Gesamtauflage von 25.000 Exemplaren. Davon liegen 15.000 exemplare in der Koblenzer Region aus und 10.000 WWW.

MAGAZin-neXt.DE

exemplare im hunsrück. Beide Ausgaben sind jeweils einen Monat verfügbar. „Next“ erreicht seine Leser über 4.800 Auslagestellen. Herausgeber der Koblenzer Ausgabe ist die Werbeagentur blick-fang, die sich schon seit 1994 in der Region als fester Standpunkt etabliert hat. Im Hunsrück ist die Next Star UG Herausgeber. nutzen sie die Vorteile von „neXt“ als Plattform für ihre Printund Onlinewerbung!! Dank den Serviceinformationen und des Veranstaltungskalenders wirkt Ihre Werbung einen ganzen Monat, denn das „neXt“ wird mehrfach im Monat gelesen und genutzt. Unsere umfassende App und gut besuchte Website bieten zudem weitere Möglichkeiten, neue Kunden zu erreichen. Das bedeutet für Ihre Anzeige eine überdurchschnittliche Beachtung. „neXt“ bietet im Allgemeinen ideale Zielgruppenverdichtungen: junge, mobile, kaufkräftige Städter mit ausgeprägten Konsumpräferenzen, trendbewusst, vital, sportlich und kulturell aktiv wie kaum eine andere Zielgruppe.

2


ZAhLen UnD fAKten

Periodika

12x

15.000

im Jahr

Alle

format

Auflage

168x223 mm

exemplare Koblenz

Auslagestellen

3.000 in Koblenz über

Lesezirkel Rhein-Mosel Rheinischer Lesezirkel Auslagestellen

Webseite

Auflage

Ausgabeenr als ePap

10.000

180.000 besuche pro Monat

exemplare hunsrück

Auslagestellen

1.800 im hunsrück über

Lesezirkel Rhein-Mosel Rheinischer Lesezirkel Auslagestellen

APP für dein Smartphone Android & iOS

www.

MAGAZIN-NEXT

.de

3

WWW.

MAGAZin-neXt.DE


eXKlUSiV inteRVieWs

JeDen mOnAT AKTUell UnD KOSTenlOS

DAS mAgAZin FÜR Die RegiOn

WWW.

eXKLusiV inteRVieWs

MAGAZin-neXt.DE

4


PROMis HAUTnAH

eXKLusiV inteRVieWs

5

WWW.

MAGAZin-neXt.DE


VeRBReiTUngSGebiet KObLenZ

NAMHAFTE RESTAURANTS AUTOHÄUSER KinOs FACHHOCHSCHULEN UNIVERSITÄTEN SPORTCLUBS FACHGESCHÄFTE ARZTPRAXEN hOteLs und ALLe WeRbende fiRMen und VeRAnstALteR Andernach

neuwied

Bendorf

mülheim-Kärlich

KOBlenZ mayen Verbandsgemeinde Rhein-mosel Winningen Kobern-gondorf

Dieblich

Bad ems

lahnstein Rhens

löf

15.000 AUFLAGE Aldegund, Alf, Alken, Andernach, Arenberg, Arzheim, Asterstein, Bad Bertrich, Bad Ems, Bad Salzig, Bassenheim, Bell, Bendorf, Blankenrath, Braubach, Brey, Brodenbach, Bubenheim, Buchholz, Bullay, Burgen, Cochem, Dausenau, Dieblich, Dieblich Berg, Ediger, Ehrenbreitstein, Eller, Ernst, Ettringen, Fachbach, Goldgrube, Greimersburg, Güls, Hatzenport, Hirzenach, Immendorf, Industriegebiet, Kaisersesch, Kaltenengers, Karthause, Kattenes, Kesselheim, Koblenz, Kobern Gondorf, Lahnstein, Landkern, Lay, Lehmen, Löf, Lützel, Mastershausen, Mayen, Mendig, Metternich, Moselkern, Moselweiß, Müden, Mülheim-Kärlich, Nassau, Neuendorf, Neuwied, Niederberg, Niederfell, Oberfell, Oberwesel, Ochtendung, Pfaffendorf, Plaidt, Rauental, Rhens, Rübenach, Spay, St. Sebastian, Stolzenfels, Thür, Treis Karden, Urbar, Urmitz, Vallendar, Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Wallersheim, Weiler, Weißenthurm, Werlau, Winningen, Wolken, Zell

WWW.

MAGAZin-neXt.DE

6


VeRBReiTUngSGebiet hunsRÜcK

KOBlenZ

Boppard emmelshausen St. goar Kastellaun

Oberwesel

Flughafen Hahn

Rheinböllen

Bingen

Simmern Kirchberg

10.000 AUFLAGE Bingen, Boppard, Buchholz, Budenbach, Emmelshausen, Flughafen Hahn, Halsenbach, Hasselbach, Hausbay, Kastellaun, Kirchberg, Kisselbach, Laudert, Lingerhahn, Mutterscheid, Norath, Oberwesel, Pfaffenheck, Pfalzfeld, Rheinböllen, Rümmelsheim, Schweppenhausen, Simmern, St. Goar, Stromberg, Udenhausen, Waldesch, Waldalgesheim, Waldlaubersheim

7

WWW.

MAGAZin-neXt.DE


Format

1/1

Anschnitt*

Satzspiegel

Preis KO

Preis HÜ

174 x 229

138 x 188

980,-

780,-

Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

1/2 quer 174 x 117,5

138 x 94

580,-

1400,460,-

830,-

Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

1/2 hoch

90 x 229

69 x 188

580,-

460,-

830,-

Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

1/3 quer

174 x 80,3

138 x 63

410,-

330,-

590,-

Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

1/3 hoch

62 x 229

46 x 188

410,-

330,-

Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

590,-

GesAMtAufLAGe KOBlenZ & HUnSRÜCK 25.000

Umschlagsseite 2

Umschlagsseite 3

Rückseite (U4)

1.300,-

1.300,-

1.500,-

* Angaben inkl. 3mm Beschnitt, wichtige Anzeigenelemente und Text 4mm vom Blattrand platzieren. Muster mit allen Vorgaben finden Sie zum Download als PDF unter www.magazin-next.de

WWW.

MAGAZin-neXt.DE

8

Größenangaben in Millimeter, Preise in Euro zzgl. 19% Ust.

AnZeiGengRÖSSen UnD PReise


Größenangaben in Millimeter, Preise in Euro zzgl. 19% Ust.

AnZeiGengRÖSSen UnD PReise Format

1/4 hoch

Anschnitt*

Satzspiegel

Preis KO

Preis HÜ

89 x 117,5

69 x 94

340,-

270,-

490,-

Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

1/4 hoch2

48 x 229

34,5 x 188

340,-

270,-

490,-

Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

1/4 quer 174 x 61,75

138 x 47

340,-

270,-

490,-

Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

1/8

48 x 117,5

34,5 x 94

175,-

140,-

250,-

Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

2/1

342 x 229

308 x 188

1.600,- 1.300,Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

2320,-

GesAMtAufLAGe KOBlenZ & HUnSRÜCK 25.000

Umschlagsseite 2

Umschlagsseite 3

Rückseite (U4)

1.150,-

1.150,-

1350,-

* Angaben inkl. 3mm Beschnitt, wichtige Anzeigenelemente und Text 4mm vom Blattrand platzieren. Muster mit allen Vorgaben finden Sie zum Download als PDF unter www.magazin-next.de 9

WWW.

MAGAZin-neXt.DE


AnZeiGengRÖSSen UnD PReise Format COVeR

Schürze außen

Anschnitt*

Satzspiegel

Preis KO

Preis HÜ

86 x 173

800,-

640,-

Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

COVeR

Schürze innen

86 x 229

600,Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

1150,480,-

860,-

Kulturrabatt/Medienrabatt Veranstalter, die in ihren Anzeigen überwiegend ein kulturelles Angebot bewerben, erhalten einen Kulturrabatt von 10%, der unabhängig von Staffelpreisen gewährt wird. Filmverleiher, Bild- und Tonträgergesellschaften sowie Buchverlage erhalten unter gleichen Bedingugen 10% Medienrabatt. * Angaben inkl. 3mm Beschnitt, wichtige Anzeigenelemente und Text 4mm vom Blattrand platzieren. Muster mit allen Vorgaben finden Sie zum Download als PDF unter www.magazin-next.de

Ihr Logo im Event-Kalender Koblenz als Tages-Tipp:

Ihre Veranstaltung im Event-Kalender Koblenz hervorheben:

60,- euro

25,- euro Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

31,5 x 31,5 mm

35,-

Bei doppelter Buchung insgesamt -20%

Ihr Logo im Event-Kalender Hunsrück als Tages-Tipp:

Ihre Veranstaltung im Event-Kalender Hunsrück hervorheben:

50,- euro

20,- euro WWW.

MAGAZin-neXt.DE

88,-

31,5 x 31,5 mm 10


mAgAZin iMPRessiOnen

JEDEN MONAT NEU FOTOSHOOTING neXt sPORt INTERESSANTE THEMEN EVENTS KOBLENZ KOCHT EXKLUSIVE INTERVIEWS AUTO-NEWS neueRscheinunGen PRESSE KinO und ALLe WeRbende fiRMen und VeRAnstALteR

11

WWW.

MAGAZin-neXt.DE


eRSCHeinUngSteRMine UnD KOntAKte eRscheiunGsteRMin JeWeiLs ZuM 1. des MOnAts

neXt

Koblenz Koblenz Anzeigenschluss Redaktionsschluss

Hunsrück Hunsrück Anzeigenschluss Redaktionsschluss

JAnUAR

15. Dezember 18. Dezember

01. Januar 03. Januar

FeBRUAR

15. Januar 18. Januar

01. Januar 03. Januar

mÄRZ

15. Februar 18. Februar

01. Februar 03. Februar

APRil

15. märz 18. märz

01. märz 03. märz

mAi

15. April 18. April

01. April 03. April

JUni

15. mai 18. mai

01. mai 03. mai

JUli

15. Juni 18. Juni

01. Juni 03. Juni

AUgUST

15. Juli 18. Juli

01. Juli 03. Juli

SePTemBeR

15. August 18. August

01. August 03. August

OKTOBeR

15. September 18. September

01. September 03. September

nOVemBeR

15. Oktober 18. Oktober

01. Oktober 03. Oktober

DeZemBeR

15. november 18. november

01. november 03. november

Haben Sie fRAGen?

hAuPtVeRWALtunG Josef-Görres-Platz 2 • 56068 Koblenz teLefOn-bÜRO 0261-30 11162 RedAKtiOn/AnZeiGenschALtunG: Stephanusstraße 39 • 56332 Lehmen KObLenZ: 02607-97 40 905 hÜnsRÜcK: 06746-3419953 WWW.

eRscheiunGsteRMin JeWeiLs ZuM 15. des MOnAts

MAGAZin-neXt.DE

AnsPRechPARtneR KObLenZ | hunsRÜcK Wolfgang Isola Inhaber der Werbeagentur blick-fang teLefOn-bÜRO 0261-30 11162 eMAiL koblenz@magazin-next.de

POstAnschRift Postfach 100 109 56031 Koblenz fAX: 02607- 97 42 57 eMAiL info@magazin-next.de Web www.magazin-next.de fOtOs: iStockphoto.com und fotolia.de 12

AnsPRechPARtneR hunsRÜcK Next Star UG Fabio Schäfer | Geschäftsführer Lisa Ried | Anzeigengestaltung teLefOn-bÜRO 06746-3419953 0261-30 11162 eMAiL hunsrueck@magazin-next.de

heRAusGebeR u. V.i.s.d.P KObLenZ Wolfgang Isola Inhaber der Werbeagentur blick-fang Gerichtsstand Koblenz


ZAhLen UnD fAKten Zeitschriftenformat: Druckauflage: Satzspiegel:

168 mm x 223 mm, Hochformat 15.000 Exemplare in Koblenz | 10.000 Exemplare im Hunsrück 138 mm x 188 mm

Druckverfahren:

Druckplattenerstellung im CTP-Verfahren (Computer to Plate)

Bindeverfahren:

Rückdrahtheftung

Druckunterlagen: Dateianlieferung:

per E-Mail an: anzeigen@magazin-next.de PDF ab 1.3 (alle Texte in Pfade konvertiert) Alle Farben sind in CMYK- bzw. Prozess-Farben nach Euroscala und Bilddateien mit 300 dpi anzulegen. Bei Erstellung von PDF-Dateien sind die entsprechenden Destiller-Joboptionen bei uns abrufbar. Für die rechtzeitige Lieferung der einwandfreien Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

Grafik: Erscheinungsweise:

grafik@magazin-next.de monatlich, jeweils zum 1. des Monats in Koblenz monatlich, jeweils zum 15. des Monats im Hunsrück

Druckunterlagen-/Anzeigenschluss: Druckunterlagen-/Anzeigenschluss

jeweils zum 15. des Vormonats für Koblenz jeweils zum 01. des Erscheinungsmonats für den Hunsrück Für Druckfehler sowie die Richtigkeit der angelieferten Datei ist der Auftraggeber verantwortlich. Weitere Korrekturen sind nach einer vorherigen Druckfreigabe sowie nach Druckunterlagenschluss nicht mehr möglich.

Zahlungsbedingungen: Anzeigenkonditionen:

14 Tage netto ab Rechnungsdatum, Neukunden per Vorkasse Das Weitergeben von Anzeigenkonditionen an Dritte oder besondere Absprachen sind verboten.

Anzeigeninhalte:

Magazin neXt ist es gestattet, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts abzulehnen oder entsprechend zu verändern. Veränderungen sind insbesondere dann erlaubt, wenn der Inhalt aus sittlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Texte und Bilddateien.

Redaktionelle Inhalte:

13

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Magazins wieder und verbleiben mit allen Rechten bei den AutorInnen. Diese räumen lediglich die Nutzung nach jeweils vereinbarten Bedingungen innerhalb des Magazin NEXT ein. Für die Richtigkeit von Angaben, Daten, Behauptungen, Preise etc. in den Beiträgen kann der Herausgeber bzw. die Redaktion keine Haftung und Gewährleistung übernehmen, werden jedoch nach bestem Wissen und Gewissen überprüft.

WWW.

MAGAZin-neXt.DE


Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verleger und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. 2 Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. 3 Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verleger nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verleger zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. 4 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 5 Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verleger eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verleger mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 7 Der Verleger behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder - deren www.

MAGAZIN-NEXT.de

Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder - deren Veröffentlichung für den Verleger wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist - Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritteenthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verleger erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlegers. Diese berechtigt den Verleger zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlegers entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlegers für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlegers zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält. 9 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige. 10 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verleger hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder - diese für den Verleger nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verleger eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentli-

14

chen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verleger haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlegers verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verleger nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verleger nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verleger gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verleger berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13 Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verleger kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verleger berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.


Allgemeinen Geschäftsbedingungen 15 Der Verleger liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlegers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verleger für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verleger zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verleger kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 17 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlegers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlegeres. Soweit Ansprüche des Verlegeres nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei NichtKaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlegeres vereinbart. 18 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlegers zu halten. 19 Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verleger mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

20 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verleger. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. 21 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verleger im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verleger von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verleger nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verleger sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 22 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlegers als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verleger zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der Verleger Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlegerobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verleger ausgeliefert

15

worden ist. Bei geringeren Verlegerauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. 23 Ein Jahres-ABO für das Magazin „NEXT“ kostet 24,00 EUR. Das Abonnement verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Zur Kündigung genügt eine formlose Mitteilung an den Verleger. Die Abo-Bestellung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Eine formlose schriftliche Mitteilung an den Verleger genügt. 24 §2 Druckvorlagen Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforderlichen Druckunterlagen innerhalb 10 Tage nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Stellt der Kunde die Druckunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung, erstellt der Auftraggeber nach seinen Möglichkeiten eine Vorlage mit den vorhandenen Angaben des Kunden. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Werbeaussagen des Kunden. Der Kunde haftet alleine für alle Verstöße gegen die guten Sitten, Gesetze und Rechte Dritter. 25 §6 Verteilung Die vorgeschlagenen Verteilerstellen sind eine Empfehlung des Auftragsnehmers. Der Auftragsnehmer übernimmt keine Verantwortung oder Verpflichtung bezüglich der Verteilung. 26 §8 Preise Es gilt die aktuelle Preisliste. Die Preise sind dem Kunden bekannt. 27 § Zahlung Zahlungen sind ausschließlich an den Auftragnehmer zu leisten. Die Zahlungen sind innerhalb des Zahlungszieles ohne jeglichen Abzug auf das Konto des Auftragsnehmers einzuzahlen, sofern keine Barzahlung, bzw. kein Abbuchungsauftrag vereinbart wurde. Die Repräsentanten des Auftragnehmers sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, dieser hat einen gültigen Ausweis der Werbeagentur blick-fang. Zahlungen, die an die Repräsentanten oder Vertriebspartner geleistet werden, gelten als nicht gezahlt. 28 § 13 Schlussbestimmung Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gelten neben dieser AGBs unter anderem auch die AGB der Werbeagentur blick-fang.

www.

MAGAZIN-NEXT.de


fORdeRn sie JetZt die MediAdAten fÜR „neXt“ Web, APP und beiLAGen An.

HER AUSGEB ER KO B L EN Z W eR beAGent uR blick-fang HER AUSGEB ER HUN SRÜC K neX t stAR uG

hAuPtVeRWALtunG KObLenZ Josef-Görres-Platz 2 • 56068 Koblenz teLefOn-bÜRO 0261•30 11162 RedAKtiOn/AnZeiGenschALtunG: Stephanusstraße 39 • 56332 Lehmen teLefOn 02607•97 40 905 fAX 02607•97 42 57 POstAnschRift Postfach 100 109 56031 Koblenz

hAuPtVeRWALtunG hunsRÜcK Next Star UG • Stephanusstraße 39 • 56332 Lehmen handelsregisternummer HR-Koblenz 22 761 RedAKtiOn/AnZeiGenschALtunG: Stephanusstraße 39 • 56332 Lehmen teLefOn-bÜRO 06746•3419953 fAX 02607•97 42 57 Postanschrift Hauptstr. 2 • 56291 Lingerhahn

JeDen mOnAT neU UnD KOSTenlOS

DAS mAgAZin FÜR Die RegiOn

www.magazin-next.de

www.next-star.de

www.magazin-next.de

www.blick-fang.de


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.