Silvesterfeier in Ampfing eskaliert 19-Jähriger verletzt mehrere Personen zum Teil schwer
Symbolfoto: Reisner Wegen versuchten Totschlags, Körperverletzungsdelikten und tätlichen Angriff ermitteln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei gegen einen 19-Jährigen. Er verletzte bei einer privaten Silvesterfeier zunächst zwei Bekannte und später eine Nachbarin, einen Rettungssanitäter sowie zwei Polizistinnen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein in Zusammenarbeit mit der Kripo Mühldorf a. Inn hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Rettungssanitäter wurde mit einem Faustschlag leicht verletzt und der Angreifer traktierte und beschädigte den Rettungswagen. Als kurz darauf die ersten Polizeibeamten am Einsatzort ankamen, leistete der Randalierer bei seiner Festnahme heftigen Widerstand und verletzte dabei zwei Polizistinnen so schwer, dass beide nicht mehr dienstfähig waren. Mithilfe weiterer Polizeibeamter konnte der Angreifer, ein 19-Jähriger, überwältigt und festgenommen werden. Unmittelbar vor Eintreffen von RettungsÜber Notruf gingen bei der dienst und Polizei hatte der Polizeieinsatzzentrale am Mann zudem noch eine Silvesterabend ab 20.30 Uhr Nachbarin körperlich angemehrere Anrufe ein, in de- gangen und leicht verletzt. nen um Hilfe gebeten wurVerletzte mit Stichwunden de, weil jemand verletzt vorgefunden worden wäre. Als eine Besatzung des Rettungsdiens- Im Wohnhaus wurden ein tes an dem Wohnanwesen in schwer verletzter 17-Jähriger der Fasanstraße in Ampfing und ein erheblich verletzter eintraf, wurden die Helfer 20-Jähriger, beide mit Stichunvermittelt von einem jun- wunden, angetroffen. Der gen Mann attackiert. Ein 17-Jährige wurde vom Ret-
tungsdienst erstversorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht, wo er umgehend operiert werden musste. Lebensgefahr besteht nach Auskunft der Ärzte nicht. Der 20-Jährige kam ebenfalls nach der Erstversorgung vor Ort in ein Krankenhaus. Dieses konnte er noch in der Nacht wieder verlassen. Nach aktuellem Kenntnisstand der Kripo hatten sich die drei jungen Männer zu einer privaten Silvesterfeier in der Wohnung des 17-Jährigen getroffen und dabei auch Betäubungsmittel konsumiert. In der Folge hatte der Tatverdächtige seine beiden Bekannten mit spitzen Gegenständen verletzt, die Wohnung verlassen, die Nachbarin und dann den Rettungsdienst und die Polizei angegriffen. Unter Führung der sachleitenden Staatsanwaltschaft Traunstein wird gegen den Tatverdächtigen wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, ermittelt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen in dem Fall führt die Kriminalpolizeistation Mühldorf a. Inn
Heldenstein
Einbruch in Bankfiliale – Kripo sucht nach Zeugen Am Mittwochabend, 29. Dezember, brachen ein oder mehrere Unbekannte in eine Bankfiliale in Heldenstein ein. Es entstand Sachschaden, ein Stehlschaden wurde nicht festgestellt. Die Kripo Mühldorf a. Inn bittet dabei auch um Zeugenhinweise. Über ein Fenster auf der Gebäuderückseite drangen der oder die Täter am Abend des Mittwoch, 29. Dezember, gegen 19.45 Uhr gewaltsam in das Gebäude der VR Bank in der Schulstraße in Heldenstein ein.
Es wurden Räume durchsucht und Schubladen und Schränke geöffnet. Entwendet wurde nach bisherigem Kenntnisstand jedoch nichts. Der angerichtete Sachschaden beträgt etwa 1 000 Euro.
Die Ermittlungen in dem Fall wurden von der Kripo Mühldorf a. Inn übernommen. Dabei bitten die Beamten auch um Hinweise aus der Bevölkerung: Wer hat in der Zeit zwischen 19 Uhr und 20 Uhr am Mittwochabend im Umfeld der Bankfiliale in der Schulstraße in Heldenstein verdächtige Personen oder Fahrzeuge festgestellt oder verdächtige Geräusche wahrgenommen? Wer kann sonst Hinweise in dem Fall geben? Hinweise bitte an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0 86 31/3 67 30.
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Führerschein
Umtauschpflicht: Graue und rosa „Lappen“ werden ungültig Gemäß der dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Dabei gelten gestaffelte Fristen nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Bis zum 19. Januar 2022 müssen Führerscheindokumente in Papierform (grau- oder rosafarben) der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 umgetauscht werden. In den kommenden Jahren folgen nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers gestaffelt: • Jahrgang 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023 • Jahrgang 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024 • Jahrgang 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025 Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Für den Umtausch sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie das aktuelle Führerscheindokument mitzubringen. Es fällt eine Gebühr von 29,80 Euro inkl. Postversand an.
Die neuen Führerscheindokumente verlieren nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Wie auch der Personalausweis oder der Reisepass müssen sie regelmäßig erneuert werden, um Fälschungen zu erschweren. Fahreignungsüberprüfungen oder ärztliche Untersuchungen müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden. Im Ausland kann es mit alten Dokumenten zu Schwierigkeiten kommen. Sollten betroffene Bürgerinnen und Bürger der Umtauschpflicht nicht rechtzeitig nachkommen, kann ein Verwarnungsgeld erhoben werden. Zu beachten ist, dass bei Ablaufdatum des Führerscheins nur dieser seine Gültigkeit verliert, die Fahrerlaubnis des Fahrers bleibt aber bestehen. Terminreservierung Aktuell ist der Umtausch des Führerscheindokuments nur mit einer Terminreservierung bei der Führerscheinstelle Mühldorf möglich. Diese kann nur online unter lra-mue.de/ buergerservice/themenfelder/ kfz-zulassung.html vorgenommen werden. Es gilt die 3G-Regel. Weitere Informationen zur Umtauschpflicht sind unter lra-mue.de/buergerservice/ themenfelder/fhrerscheinstelle/ fahrerlaubnisklassen.html zu finden.