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Tipps zum richtigen Verhalten

Haustüren RC2 geprüft!

Münchener Straße 9, 83052 Heufeld Tel. 08061/9070-0, Fax: 08061/9070-36 www.wolf-fenster.de

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Öffnungszeiten Heufeld: Mo. -Fr. 9.30 -12.00 u. 13.00 -18.00, Sa. 9.30 -13.00 Uhr

In 80 Prozent der Fälle nutzt der Einbrecher einfache und unauffällige Werkzeuge wie Schraubendreher, mit denen er Türen oder Fenster aufhebelt. Das Ziel ist, möglichst schnell und ungesehen in die Wohnung oder in das Haus hineinzukommen –und genauso schnell wieder hinauszugelangen. Carolin Hackemack vom Netzwerk „Zuhause sicher“ gibt Tipps, wie man sicherer wohnen kann Reicht es nicht, die Tür ins Schloss zu ziehen, wenn ich nur kurz weg bin?

Nein Haus- bzw Wohnungstüren sollten grundsätzlich immer abgeschlossen, Fenster niemals offen oder gekippt gelassen werden, auch bei kurzer Abwesenheit. Denn das sind genau die Gelegenheiten, die von Einbrechern ausgenutzt werden.

Wird eigentlich mehr in Wohnungen oder in Einfamilienhäuser eingebrochen?

Jeder kann prinzipiell Opfer eines Einbruchs werden, wenn er dem Täter die Gelegenheit dazu bietet und die Bedingungen günstig sind Wohnungen und Häuser

Durch eine gute mechanische Sicherung von Fenstern und Türen können Sie sich vor Einbruch schützen. Alarm- und Videoanlagen sowie Bewegungsmelder bieten zusätzliche Möglichkeiten der Überwachung. Foto: Steffen Salow sind daher etwa gleich gefährdet Gibt es ein sicheres Versteck für Wertgegenstände?

Nein Einbrecher kennen wirklich jedes Versteck Sie finden den versteckten Schmuck auch in leeren Konservendosen oder im Toilettenkasten Wertvolle Wertgegenstände können besser in einem Tresor, geprüft/zertifiziert nach EN 1143-1 ab der Widerstandsklasse WG 0, oder im Bankschließfach aufbewahrt werden.

Was mache ich, wenn ich einem Einbrecher gegenüberstehe?

Auf keinen Fall den Helden spielen – der eigene Schutz geht vor! In der Regel möchten Einbrecher es vermeiden, am Einbruchsort auf die Bewohner zu treffen. Er wird vermutlich genauso überrascht sein wie Sie Vermeiden Sie es, den Einbrecher in die Enge zu treiben und verstellen Sie ihm nicht den Weg, sonst kommt es eventuell zu einer Kurzschlussreaktion. Bieten Sie ihm lieber die Möglichkeit zum Rückzug und merken Sie sich stattdessen wichtige Merkmale wie Aussehen, das Fahrzeugkennzeichen und die Fluchtrichtung.

Mehr Geld für sozialpädagogische Jugendhilfeleistung

Gemeinschaftsunterkünfte: Gefährdungs- und Risikofaktoren frühzeitig erkennen

Aktuell sind in Unterkünften des Landkreises Rosenheim rund 2800 Flüchtlinge untergebracht, etwa 880 davon sind Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind Um Großfamilien, die an Containerstandorten untergebracht sind, noch besser zu unterstützen und die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern, soll eine gezielte sozialpädagogische Unterstützung angeboten werden. Die Notwendigkeit dafür wurde am 22. März von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gesehen. Der Beschluss fiel einstimmig. Die Hilfe soll bedarfsgerecht und zeitlich befristet in Gemeinschaftsunterkünften mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen der ethnischen Minderheit der Sinti und Roma zum Einsatz kommen

Diese Familien gehören bereits in der Ukraine zu den Familien mit einem hohen

Landkreis Rosenheim

Belastungsfaktor. Durch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften treten Konflikte auf, die die erzieherischen Defizite der Familien noch verstärken In der Vergangenheit kam es darum immer wieder zu Inobhutnahmen von Kindern dieser Großfamilien. Wie Landrat Otto Lederer sagte, müsse man sich überlegen, „spielen wir Feuerwehr oder stecken wir das Geld lieber in die Prävention Wenn wir im Vorfeld tätig werden, lassen sich ganz viele Probleme vermeiden.“

Die sozialpädagogischen Kräfte sollen die Helferkreise vor Ort unterstützen, um Gefährdungs- und Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken Die Leiterin des Jugendamtes, Sabine Stelzmann, berichtete von den positiven Erfahrungen, die man mit der sozialpädagogischen Begleitung be-

Appell: Führerscheintausch –freie Termine jetzt nutzen!

Aus aktuellem Anlass weist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rosenheim im Zusammenhang mit dem Führerscheintausch nochmals darauf hin, dass die Abarbeitung der ersten Antragswelle (Jahrgänge 1953–1958 sowie 1959–1964) noch immer nicht abgeschlossen ist und derzeit die Jahrgänge 1965–1970 aufgerufen wurden, den alten Papierführerschein umzutauschen.

Ein Grund für die Verzögerungen ist, dass viele Personen einen Antrag stellen, die noch nicht zwingend den alten Führerschein in einen neuen EUKartenführerschein tauschen müssten. Hierzu gehören auch Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Rosenheim die zwar zu den aufgerufenen Jahrgängen gehören, aber bereits einen Kartenführerschein besitzen. Dieser Personenkreis muss je nach Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins reits in den Gemeinschaftsunterkünften in Halfing und Bad Aibling gesammelt habe. In Bad Aibling lebten aktuelle etwa 70 Kinder und Jugendliche im Kita- oder schulpflichtigen Alter. Das Diakonisch Werk und die Caritas würden hier gemeinsam tagesstrukturierende Maßnahmen anbieten Damit werden die Großfamilien, Helferkreise, die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bei Alltagssituationen unterstützt und entlastet Die sozialpädagogischen Projekte sollen befristet je nach Gemeinschaftsunterkunft in Teilzeit besetzt werden Die Kosten für eine Teilzeitstelle betragen rund 45 000 Euro pro Jahr. Die Unterstützung kann von den jeweiligen Trägern der Jugendhilfe im Landkreis Rosenheim übernommen werden.

Exhibitionist festgenommen

Die Polizei erhielt am 21. März einen Anruf, dass ein Exhibitionist im Turnerweg aufgetreten sei. Die übermittelte Beschreibung passte auf den Täter, der bereits am 18.2. bzw. 7.3. an der selber Örtlichkeit Frauen gegenübergetreten ist. Im Rahmen der Fahndung konnte der 40-jährige Täter festgenommen werden. Die Polizei geht von weiteren Geschädigten aus und bittet Zeugen bzw. Geschädigte, sich zu melden. erst ab 2025 tauschen Die Jahrgänge 1953 bis 1970 müssen ihre Papierführerscheine bis zum 19.01.2024 getauscht haben. Daher der eindringliche Appell der Fahrerlaubnisbehörde an die Führerschein-Inhaber: Zurzeit stehen zum Führerscheinumtausch nur die Geburtsjahrgänge bis 1970 mit Papierführerschein an. Wer später geboren ist, soll bitte noch mit einem Antrag warten.

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