Mühldorfer Wochenblatt - Ausgabe 17 | 2022

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Mittwoch, 27. April 2022

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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ab sofort werden Meldestatus & Nachweise kontrolliert Landratsamt ist zur Überprüfung der Meldepflicht durch stichprobenartige Kontrollen verpflichtet Landkreis. Seit 16. März dieses Jahres gilt für medizinische und pflegerische Einrichtungen die Einrichtungsbezogene Impfpflicht. In einem ersten Schritt mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen der Leitung einen Impf- oder GenesenenNachweis oder alternativ ein ärztliches Attest vorlegen. Das Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn verzeichnet bislang knapp 400 Meldungen von 90 im Landkreis ansässigen Unternehmen aus dem Gesundheitssektor. Im nächsten Schritt des Verfahrens erhalten diese Personen nun Post vom Mühldorfer Gesundheitsamt mit der Bitte um Übersendung des fehlenden Nachweises.

Foto: geralt Im Zuge dessen wird auf das Angebot der Impfberatung am örtlichen Impfzentrum oder bei den niedergelassenen Ärzten hingewiesen, falls Unsicherheiten in Bezug auf eine Covid-Impfung bestehen.

Verliert ein Genesenen-Zertifikat die Gültigkeit, haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Einrichtung vier Wochen lang Zeit dem Arbeitgeber einen neuen Nachweis vorzulegen. Die Meldung an das Gesundheitsamt

erfolgt erst, wenn nach Ablauf dieser Frist kein Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest vorgebracht wurde. Darüber hinaus überprüft das Gesundheitsamt ab sofort durch

Opferstock aufgebrochen Erharting. In der Zeit vom 18. bis 19. April 2022 wurde der Opferstock der Kirche der Pfarrei VHV Töging-Erharting von unbekannten Tätern aufgebrochen und das darin befindliche Geld entwendet. Wer kann Hinweise

auf verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Umfeld der betroffenen Kirche geben? Sachdienliche Hinweise werden von der Polizieiinspektion Mühldorf am Inn unter der Telefonnummer 0 86 31/3 67 30 erbeten. wo

„Sexuelle Belustigung“ Mühldorf. ALARM!!! Sie sind wieder da! Die Musik-ComedyQueens von SUCHTPOTENZIAL Julia Gámez Martín und Ariane Müller betreten mit ihrem dritten Programm „Sexuelle Belustigung“ am 7. Mai die Bühne des Haberkastens. Wenn diese beiden Ladies ihrer Albernheit freien Lauf lassen, kann auf der Bühne einfach alles passieren: virtuose Gesangsduelle, derbe Wortgefechte und kluges Pointengewitter. Suchtpotenzial werfen dabei alle Konventionen und Klischees über Bord und nichts ist vor ihnen sicher. Von hippen Instagram-Trends über WagnerOpern und feministischen Anbagger-Tipps bis zum finalen Weltfrieden werden die wirklich

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stichprobenartige Kontrollen, ob alle Einrichtungen auch der Meldepflicht nachgekommen sind. Im Rahmen dieser Kontrollen werden unter anderem der Meldestatus der Einrichtung abgefragt sowie die Nachweise der Mitarbeiter geprüft. Nach den aktuellen Gesetzesvorgaben dürfen seit 15. März keine Neueinstellungen mehr erfolgen, sofern der Bewerber keinen gültigen Nachweis vorlegt. Für Einrichtungen, die der Meldepflicht nicht nachgekommen sind, hat der Bundesgesetzgeber Bußgelder bis zu 2.500 Euro vorgesehen. Alle Informationen zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind online unter www.lra-mue.de zu finden. Für Fragen zur Einrichtungsbezogenen Impflicht stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Corona-Hotline des Landratsamtes von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 0 86 31/69 93 30 zur Verfügung. wo


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