Modul 3: Fähigkeitsausweis Fähigkeitsausweis Grundsatz (Art. 1 und 2 CZV) alle Fahrer/innen, die Güter oder Personen mit einem Fahrzeug der Kat. C/C1 oder D/D1 transportieren Wer ist von der CZV betroffen? Fähigkeitsausweis Fähigkeitsausweis • Richtlinie/Merkblatt „Genehmigung eidg. nicht anerkannter Ausbildungsprogramme“ • SARI Ausbildungsbestätigung 1 Jahr gültig • Ausbildungsstätten auf www.cambus.ch: Fähigkeitsausweis siehe www.cambus.ch Fähigkeitsausweis siehe www.cambus.ch Fähigkeitsausweis