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Nordwall Classic Garage e. V
from September 2020
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Ende der 60-er Jahre etablierte sich in der Bundesrepublik eine neue Fahrzeugkategorie. Motorfahrräder bekamen Zuspruch in der Bevölkerung. Ähnlich wie beim Aufkommen der Kleinkrafträder (offen 50-er) wollte Simson sich dem Trend mit dem Mofa SL 1 anschließen. Der Termin desoffiziellen Produktionsstart war der 20. Juli 1970. Wegen fehlender Druckgussteile aus Jugoslawien konnte dieser Termin nicht eingehalten werde. Bis Mitte August wurde kein Fahrzeug fertiggestellt. Somit trat der erwartete Verkaufserfolg nicht ein. Im Frühjahr 1971 produzierte man bereits auf Halde. Volkseigene Betriebe wurden aufgefordert Mofas zu kaufen und verdienstvollen Mitarbeitern für besondere Leistungen als Prämie zu überreichen. Die Betriebsleitung von Simson war sich der konzeptionellen Probleme bewusst. Es wurden Pläne für einen verbesserten Nachfolger erarbeitet. Nach 60.200 gefertigten SL 1 beschlossen die Wirtschaftsstrategen der DDR- Regierung ein Produktionsstopp zum 31. März 1972. Anders als damals in der DDR üblich wurden für das SL 1 kaum standardisierte Bauteile verwendet. Der Motor wurde bis Ende der DDR noch in Rasenmäher verbaut. Das Mofa sollte DDR- Kunden ansprechen, denen die „Vogelserie“ zu teuer oder zu kompliziert war. Wegen des vorgegebenen EVP von 550,00 Mark wurde hart kalkuliert und nur die nötigste Ausrüstung montiert. So wurde die Vordergabel, die
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ursprünglich abgefedert sein sollte ohne Federung ausgeliefert. Die abgefederte Variante gab es als Mofa SL 1 S ab Mitte Dezember 1970 mit staatlicher Genehmigung. Die staatlich vorgegebene Preisvorgabe konnte nicht gehalten werden. Das Mofa SL 1 S kam für 650,00 Mark in die Verkaufsstellen. Der Fahrtwind gekühlte 50 cm3 Motor beschleunigte bis zu 30 km/h. Ausgestattet mit einer Fliehkraftkupplung konnte während der Fahrt mitgetreten werden. Eine ungünstige Übersetzung bereitete keine Freude bei einem dauerhaften fahren ohne Motor. Im Jahre 1990 war erneut von einem Simson SL 2 die Rede. Ein Mofa von SOLO aus Sindelfingen. Die Produktion sollte von Sindelfingen nach Suhl verlegt werden, und als „Simson SL 2“ verkauft werden. Eine angekündigte Serienproduktion kam nicht zu Stande. Zu DDR- Zeiten zählte das Mofa zur Gruppe „Fahrräder mit Hilfsmotor“. Es bestand keine Verpflichtung der Registrierung bei der Volkspolizei. Laut Einigungsvertrag werden Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR auch in der BRD als Fahrräder mit Hilfsmotor anerkannt. Für das Mofa „Simson SL 1“ muss eine Betriebserlaubnis vorgelegt werden. Ausgestellt wird diese vom Kraftfahrtbundesamt.
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