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Abendstern Bestattung

Wer ist für mich in der Pflicht? Oder Muss ich zahlen?

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Es ist sehr schwer, wenn ein lieber Mensch von uns geht. Egal ob man wusste, dass der Partner, ein Elternteil oder vielleicht der eigene Bruder durch längere unheilbare Krankheit oder aber durch plötzlichen Tod von uns geht, lässt es uns in dieser Erfahrung über den Verlust oft erstarren und wir sind dann in unserer Trauer oft überfordert. Gedanken und Gefühle müssen erst einmal bewältigt werden. Was ist jetzt zu tun? An wen wende ich mich?

Eine Frage stellt sich nur allzu oft leider erst dann den Hinterbliebenen: Wer ist bestattungspflichtig?

Heute möchte ich Ihnen an nur einigen Beispielen diese Problematik näherbringen. Stirbt einer der Eheleute (das weiß in der Regel noch Jeder) sind selbstverständlich die hinterbliebenen Ehepartner bestattungspflichtig. Was aber ist, wenn die Ehepartner geschieden sind und mit einem neuen Partner unverheiratet zusammenleben? Dann stehen die leiblichen Kinder in der Bestattungspflicht für ihr Elternteil. Dabei spielt es keine Rolle, ob noch oder jemals Kontakt miteinander bestand. Ein anderes Beispiel: Beide Elternteile leben nicht mehr und der Bruder oder die Schwester, unverheiratet und ohne eigene Kinder, stirbt. Dann sind die Geschwister in der Bestattungspflicht.

Dies sind nur einige der Beispiele von Fällen, die uns in unserem beruflichen Alltag als Bestatter imn;ier wieder erleben lassen, dass viele Angehörige erstaunt sind über ihre Bestattungspflicht, wenn sich plötzlich ein Trauerfall in der Familie ereignet. Diese Information trifft sie nicht selten völlig unvorbereitet.

Gerne steht unser Team Ihnen zur Seite, berät und begleitet Sie durch die schwere Zeit. Ihre Frau Fuchs vom Bestattungshaus Abendstern

würdevolle Begleitung im Trauerfall 24-h-Tel.: 03931/675826

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