Dienstcharta Amt f端r Demographische Dienste
Amt f端r Demographische Dienste
Erstellt von Demographische Dienste Gemeinde Bozen Donatella Lorenzi de Pretis Miriam Gigliotti Graziella De Bianchi Claudia Conticello Projektkoordinierung B.S.S. - Qualitäts- und Innovationsplan Gemeinde Bozen Cristina Pierotti Übersetzung Übersetzungsdienst Gemeinde Bozen Donatella Trevisan M. Maddalena Rudari Grafik Lito Calegari Foto Alberti Presseamt Gemeinde Bozen Druck Lito Calegari 1. Auflage: 2006 2. Auflage: 2009
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
Inhaltsverzeichnis Vorwort des Stadtrates für Vermögen, Wohnungspolitik und Demographische Dienste und des Stadtrates für Innovation und Arbeit
1.
EINLEITUNG Die Merkmale der Dienstcharta Die Grundsätze
2.
DIENSTE UND QUALITÄTSTANDARDS Angebotene Dienste Qualitätstandards
3.
Seite 22 Seite 23
NÜTZLICHE INFORMATIONEN Was tun, wenn... Adressen und Öffnungszeiten der Ämter Weitere Informationen und nützliche Dienste
5.
Seite 8 Seite 9
BÜRGERNÄHE Den BürgerInnen Gehör schenken Vorschläge und Beschwerden
4.
Seite 5 Seite 5
Seite 25 Seite 31 Seite 34
GESETZESRAHMEN UND DATENBANKEN Die Datenbanken des Amtes für demographische Dienste Bescheinigungen und Selbsterklärungen Die gesetzliche Grundlage
Seite 37 Seite 38 Seite 39
DATENBLÄTTER A - Verbesserungskonzepte 2010 B - Stadtplan
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VORWORT
Die Dienstcharta des Amtes für demographische Dienste beschreibt den Zweck, die Modalitäten und die Kriterien der Tätigkeit des Amtes. In der Dienstcharta sind Rechte und Pflichten, Beteiligungsinstrumente und Abwicklungsdauer sowie die Kontrollverfahren angegeben, die den BürgerInnen zur Verfügung stehen. Sie stellt somit ein nützliches Hilfsmittel dar, das uns das Leben in unserer Stadt und die damit verknüpften bürokratischen Erledigungen erleichtert: bei der Geburt oder Adoption eines Kindes, bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes, bei der Eheschließung, bei den Wahlen … Die Qualität einer Gemeinde misst man an der Qualität ihrer demographischen Dienste. Die Transparenz ist dabei ein grundsätzliches Prinzip, das gerade durch die Dienstchartas zur Geltung kommt, in denen Rechte und Pflichten der Angestellten und der DienstnutzerInnen aufgelistet werden. Die Stadt Bozen nimmt bei den Erhebungen, die die Zufriedenheit der BürgerInnen mit den demographischen Diensten ihrer Stadt betreffen, immer die vordersten Plätze ein. Das heißt, dass die Qualität der Dienste hoch ist und anerkannt wird. Ich möchte deshalb dem Personal danken, das diese hohen Effizienzstandards garantiert, die erst durch die Einführung der Dienstcharta überhaupt möglich wurden. Nur wenn Verwaltung und BürgerInnen am selben Strang ziehen, können ein hochqualitativer Dienst und eine angemessene Kontrolle über die Einhaltung der Qualitätsstandards gewährleistet werden. Dieser Ansatz bietet die Möglichkeit, dass aus der Einbindung der Bevölkerung eine echte Partizipation auf gleicher Augenhöhe erwächst.
Der Stadtrat für Vermögen, Wohnungspolitik und Demographische Dienste Dr. Sandro Repetto
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Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
Die vorliegende Neuauflage der “DIENSTCHARTA DES AMTES FÜR DEMOGRAPHISCHE DIENSTE” stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg der ständigen Verbesserung der Leistungen der Gemeinde für die Bevölkerung dar. An der Ausarbeitung haben wie immer viele BürgerInnen und Gemeindeangestellte mitgewirkt, denen ich für ihre wertvolle und fruchtbare Zusammenarbeit danke. Wir haben versucht, die neue Dienstcharta “schlanker” und verständlicher zu gestalten: Sie soll uns allen ein Hilfsmittel sein, da wir uns alle früher oder später an die demographischen Diensten wenden. Denn die demographischen Ämter spielen eine zentrale Rolle in unserem Leben: Sie registrieren die Geburten, stellen Dokumente aus, die unsere Identität oder unsere BürgerInnenschaft bezeugen, verzeichnen die Eheschließungen, stellen die Wahlscheine aus, halten die Verzeichnisse der im Ausland wohnenden BürgerInnen und vieles mehr. Kurz: Die demographischen Dienste sind unentbehrlich, auch wenn ihre Wichtigkeit oft verkannt wird. In Wirklichkeit aber verdanken wir es auch ihrer wenig spektakulären Tätigkeit, wenn sich unsere Gesellschaft in ordentlicher und ziviler Weise weiterentwickelt und wächst.
VORWORT
Der Stadtrat für Innovation und Arbeit Dr. Silvano Baratta
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EINLEITUNG
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
EINLEITUNG DIE MERKMALE DER DIENSTCHARTA Die Dienstcharta beschreibt die angebotenen Dienste, die Zugangsmöglichkeiten, die Phasen der einzelnen Verwaltungsverfahren, die dafür benötigten Zeiten, die Beteiligungsmöglichkeiten, die Qualitätstandards und die Erhebungen zur Feststellung des Zufriedenheitsgrades der DienstnutzerInnen.
DIE GRUNDSÄTZE Die Charta des Amtes für demographische Dienste beruht auf folgenden Grundsätzen: • Beteiligung der BürgerInnen an den Verfahren, damit sie ihr Recht auf korrekte Nutzung des Dienstes geltend machen können. • Gleichheit und Unparteilichkeit: Die BenutzerInnen haben Anrecht auf eine unparteiliche und auf objektive Kriterien beruhende Behandlung. • Kontinuität der Erbringung der Dienste und der direkten Beziehung mit den NutzerInnen. • Transparenz: Die Verwaltungsakten sind gemäß den vom Gesetz festgelegten Modalitäten zugänglich. Die DienstnutzerInnen haben das Recht, die Namen der SachbearbeiterInnen und die Bearbeitungszeiten der Verfahren zu erfahren. • Effizienz und Wirksamkeit: Die demographischen Dienste verfolgen das Ziel der ständigen Verbesserung ihrer Leistungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, der Effizienz und der Wirksamkeit durch die Anwendung der jeweils besten organisatorischen und verfahrenstechnischen Lösungen.
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DIENSTE UND QUALITÄTSTANDARDS
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
DEMOGRAPHISCHE DIENSTE Das Amt für demographische Dienste gehört zur Abteilung für Allgemeine Angelegenheiten und Personal und befindet sich in der Vintlerstraße 16. Es umfasst folgende Dienste: Meldeamt, Standesamt, Wahlamt, Musterung und Militäreinberufung. Das Amt für demographische Dienste verfügt über 56 MitarbeiterInnen. Adressen, Rufnummern und Öffnungszeiten sind ab Seite 31 im Kapitel „Nützliche Informationen“ angegeben. Die Ausstellung der meldeamtlichen Bescheinigungen, die Beglaubigung der Unterschriften und der Kopien, die Entgegennahme der Erklärungen zum Ersatz eines Notorietätsaktes sowie der Erklärungen für die Aktualisierung der Adresse werden auch von den beauftragten BeamtInnen des Meldeamtes in den 5 Bügerzentren vorgenommen, deren Adressen auf Seite 35 angegeben sind. Die angebotenen Dienste mit den garantierten Qualitätstandards und anderen Informationen finden Sie gleich anschließend zu diesem Absatz.
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ANGEBOTENE DIENSTE MELDEAMT • Führung und Aktualisierung des Verzeichnisses der ansässigen (italienischen und ausländischen) BürgerInnen und des Verzeichnisses der im Ausland ansässigen italienischen StaatsbürgerInnen (A.I.R.E); • Führung und Aktualisierung des Verzeichnisses der zeitweiligen Bevölkerung; • Ausstellung der Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt und der Bescheinigung über den Daueraufenthalt für EU-BürgerInnen; • Ausstellung und Verlängerung der Identitätskarte; • Ausstellung der meldeamtlichen Bescheinigungen und Beglaubigungen; • Ausstellung der Identitätskarten und der Beglaubigungen der Unterschrift im Haus oder in den Pflegeeinrichtungen (für BürgerInnen mit schweren Gehbehinderungen); • Beratung der NutzerInnen.
STANDESAMT • Erfassung, Archivierung, Aufbewahrung und Aktualisierung aller Personenstandsurkunden; • Beratung der NutzerInnen und Überprüfung der Unterlagen bzgl. Personenstand; • Ausstellung von Auszügen, Personenstandsbescheinigungen und originalgetreuen Abschriften der Urkunden.
MUSTERUNG UND • Ermittlung, Erstellung und Aktualisierung der Musterungslisten; MILITÄREIN- • Eintragung und Unterzeichnung der Entlassungsscheine. BERUFUNG
WAHLAMT • Führung und Aktualisierung der WählerInnenverzeichnisse; • Organisation, Koordinierung, Beratung und Überprüfung der Wahltätigkeiten; • Domizilstimmabgabe in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
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Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
QUALITÄTSSTANDARDS Das Amt für demographische Dienste verfolgt das Ziel der ständigen Verbesserung seiner Dienste. Aus diesem Grund wurden Qualitätsstandards festgelegt, anhand derer die BürgerInnen das vom Amt garantierte Qualitätsniveau für die Erbringung der Dienste überprüfen können. Die Qualitätsstandards sind in eigenen Tabellen aufgelistet: Jede Person, die unsere Dienste in Anspruch nimmt, kann somit gleich feststellen, ob die eingegangen Verpflichtungen auch wirklich eingehalten werden. Im Falle der Nichteinhaltung der in der Tabelle enthaltenen Angaben kann er/sie Beschwerde einreichen und eine Entschädigung in folgenden Formen erhalten: • CD-ROM, Buch oder Katalog der Ausstellungen oder der Veranstaltungen, welche im Archiv der Initiativen der Gemeinde zur Verfügung stehen oder • 1 Eintrittskarte für eine Theateraufführung oder eine Kulturveranstaltung, die von der Gemeinde organisiert wird (Tanzsommer Bozen, Dichtung in Bozen usw.). 1. Stock - Meldeamt Schalter 2-3-4
MELDEAMT
Maximale Notwendige Maximale Wartezeit Bearbeitungszeit Dokumente beim Schalter/Amt
Anmerkungen
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
Bei Ja Beschädigung, Verlust oder Fotopapier(mit hellem Diebstahl der gültigen Hintergrund und ohne Identitätskarte kostet Kopfbedeckung, mit die Neuausstellung klar erkenntlichen Euro 10,58.
- 3 gleiche und aktuelle Identitätskarte 30 sofort (Gültigkeit: 10 Jahre) Minuten beim Schalter Passfotos auf
Kosten Euro 5,42
Gesichtszügen); - verfallene Identitätskarte oder max. 180 Tage vor Ablauf derselben; - bei Beschädigung: beschädigte Identitätskarte; - bei Diebstahl oder Verlust: die bei den zuständigen Behörden eingereichte Anzeige und einen gleichwertigen Personalausweis oder zwei Zeugen mit gültigem Personalausweis.
Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarte
- die Identitätskarte (nur wenn sie nach sofort beim Schalter dem 26.06.2008 verfallen ist).
kostenlos
- 3 gleiche Passfotos wie oben Identitätskarte 30 Ja sofort für Minuten beim Schalter beschrieben. Es ist die Anwesenheit des/r Minderjährige Minderjährigen sowie der beiden Elternteile zwischen 15 und mit gültigem Personalausweis oder von nur 18 Jahren einem Elternteil mit schriftlicher Einwilligung des anderen Elternteils und einer Kopie seines Personalausweises erforderlich.
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MELDEAMT
Verlegung des Wohnsitzes
Maximale Maximale Wartezeit beim Bearbeitungszeit Schalter/Amt
Anmerkungen
Die Frist für die Nein - Personalausweis; meldeamtliche - Steuernummer; Einschreibung - Führerschein und Außer bei kann sich gemäß der besonderem Fahrzeugbüchlein; Streichungsfrist der Ermittlungsbedarf - für EU-BürgerInnen: Herkunftsgemeinde falls von einer anderen ändern; auf jeden Fall beginnt die Laufzeit Gemeinde kommend, Bescheinigung über den der Einschreibung ab rechtmäßigen Aufenthalt; Vorlage des Gesuchs. - für AusländerInnen: Aufenthaltserlaubnis/ Aufenthaltsbescheinigung.
40 Max. Minuten 90 Tage
(aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland)
Ausstellung der 40 30 Tage Bescheinigung Minuten über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts für EU-BürgerInnen
- Der Vordruck für die Anfrage, in welchem die notwendigen Dokumente angeführt sind, ist bei den Schaltern 5 und 6 des Meldeamtes oder auf der Webseite der Gemeinde Bozen www. gemeinde.bozen.it erhältlich.
Ja
Bescheinigung 40 30 Tage über den Minuten Daueraufenthalt für bereits ansässige EU-BürgerInnen
- Der Vordruck für die Anfrage, in welchem die notwendigen Dokumente angeführt sind, ist bei den Schaltern 5 und 6 des Meldeamtes oder auf der Webseite der Gemeinde Bozen www. gemeinde.bozen.it erhältlich.
Ja
MELDEAMT
1. Stock - Meldeamt Schalter 7
Maximale Maximale Wartezeit beim Bearbeitungszeit Schalter/Amt
3 Tage Meldeamtliche 20 Änderungen Minuten
Notwendige Dokumente
- Unterlagen, die die beantragten Änderungen bestätigen.
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
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Notwendige Dokumente
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
1. Stock - Meldeamt Schalter 5-6
Anmerkungen
Ja
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
MELDEAMT
1. Stock - Meldeamt Schalter 8-9
Maximale Wartezeit beim Schalter/Amt
Meldeamtliche Bescheinigung
20 Sofort Minuten beim Schalter
Maximale Notwendige Bearbeitungszeit Dokumente
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
Anmerkungen
- Personalausweis; - begründete Anfrage.
Ja
Beglaubigungen 20 Sofort von Kopien und Minuten beim Schalter Unterschriften
- Personalausweis.
Ja
Beglaubigung von Lichtbildern
- Personalausweis, Beglaubigung nur Ja Passfoto und die zwecks Ausstellung betroffene Person. von persönlichen
20 Sofort Minuten beim Schalter
Für die Beglaubigung der Kopien ist die Vorlage des Originaldokuments erforderlich. Für die Beglaubigung der Unterschriften muss die Unterschrift in Anwesenheit des/der zuständigen Beamten/Beamtin geleistet werden.
Dokumenten
Erklärung 20 Sofort über den Minuten beim Schalter ständigen Wohnort in der Gemeinde
Ja
- Personalausweis; - erneuerte Aufenthaltserlaubnis/ Aufenthaltsbescheinigung.
(nur für Nicht-EU-BürgerInnen) Art. 7, D.P.R Nr. 223/1989
MELDEAMT
Maximale Wartezeit beim Schalter/Amt
Maximale Notwendige Bearbeitungszeit Dokumente
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
1. Stock - Meldeamt Schalter 10-11 Anmerkungen
Adressenänderung 30 Minuten
- Personalausweis; - Führerschein und 90 Tage Fahrzeugbüchlein; außer bei - für AusländerInnen: besonderem Ermittlungsbedarf Aufenthaltserlaubnis /Aufenthaltsbescheinigung.
Umsiedlung in eine andere Gemeinde
20 Tage
30 Minuten
außer bei besonderem Ermittlungsbedarf
Nein Wichtig: Unterlagen vorweisen, aus denen die Haus- und Wohnungsnummer hervorgehen. Die Änderung gilt ab Vorlage des Gesuchs.
- Personalausweis. Das Gesuch für die
Ja
meldeamtliche Eintragung muss bei der neuen Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Unser Schalter liefert nur Auskünfte über das Umsiedlungsverfahren!
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1. Stock - Meldeamt Schalter 10-11
MELDEAMT
Maximale Maximale Wartezeit beim Bearbeitungszeit Schalter/Amt
Auswanderung ins 20 Ausland von Unions- Minuten und ausländischen BürgerInnen
Notwendige Dokumente Anmerkungen
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
- Personalausweis; - für AusländerInnen: außer bei Aufenthaltserlaubnis/ besonderem Ermittlungsbedarf Aufenthaltsbescheinigung.
20 Tage
Nein
(obligatorische Meldung)
Eintragung in das A.I.R.E.Verzeichnis
Die Eintragung ins A.I.R.E.- Verzeichnis erfolgt nur, wenn der Aufenthalt im Ausland mehr als 12 Monate dauert. Für SaisonsarbeiterInnenn oder staatliche Stammrollenangestellte, die im Ausland ihren Dienst verrichten, ist die Eintragung nicht zulässig.
Fall 1 Beim Meldeamt der Wohnsitzgemeinde in Italien
20 20 Tage - Personalausweis. Minuten außer bei besonderem Ermittlungsbedarf
(fakultative Meldung)
20 Tage
Fall 2 Beim eigenen Konsulat
außer bei besonderem Ermittlungsbedarf
(obligatorische Meldung)
SEKRETARIAT DEMOGRAPHISCHE DIENSTE
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Die Erklärung der Auswanderung ins Ausland muss von der betroffenen Person innerhalb von 90 Tagen beim zuständigen Konsulat eingereicht werden. Das Verfahren wird ausgesetzt, bis das Konsulat der Gemeinde die entsprechende Konsulatsurkunde zuschickt.
Erdgeschoss - Zimmer 0.01
Maximale Notwendige Maximale Wartezeit beim Bearbeitungszeit Dokumente Schalter/Amt
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
Die Erklärung der Nein Auswanderung ins Ausland muss von der betroffenen Person innerhalb von 90 Tagen beim zuständigen Konsulat eingereicht werden. Das Verfahren wird ausgesetzt, bis das Konsulat der Gemeinde die entsprechende Konsulatsurkunde zuschickt.
Anmerkungen
Ersatzerklärungen 20 Sofort des Notorietätsaktes Minuten beim Schalter
- gültiger Personalausweis; - Erklärungen über Umstände, Tatsachen und Eigenschaften, über welche die Betroffenen direkte Kenntnis haben.
Ja
Historische meldeamtliche Bescheinigungen
- Personalausweis; - begründeter Antrag.
Ja
20 Max Minuten 7 Tage
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
1. Stock - Zimmer 1.02 Todesfälle
STANDESAMT
Meldung von Sofort Todesfällen in der Gemeinde Bozen und darauf folgende Ausstellung der Bestattungserlaubnis
STANDESAMT
Geburtsurkunde
Anerkennung des nichtehelichen Kindes
Nein
- Todesfeststellung; - Todesbestätigung; - Todeserklärung; - Istat-Tabelle.
1. Stock - Zimmer 1.03 Geburten und Staatsbürgerschaft Maximale Maximale Wartezeit beim Bearbeitungszeit Schalter/Amt
Max 15 Minuten
Sofort
Notwendige Dokumente Anmerkungen
- Geburtsbescheinigung; - Personalausweis.
Nein
Die Meldung muss innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt übermittelt werden.
- Identitätskarte oder Sofort Terminvereinbarung gleichwertiger persönliche nötig Personalausweis. Anmeldung der betroffenen Personen für die Vereinbarung des Termins zur Unterzeichnung der Urkunde max. 15 Minuten
1. Phase:
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
Max 10/20 Minuten
Notwendige Dokumente
g un dig hä tsc En
Maximale Maximale Wartezeit beim Bearbeitungszeit Schalter/Amt
Tätigkeit/ Produkt
Nein
2. Phase: Unterzeichnung der Urkunde max. 15 Minuten
Anerkennung vor der Geburt gemäß Art. 44 D.P.R. 396/2000
Nein - Identitätskarte oder Sofort Terminvereinbarung gleichwertiger persönliche Personalausweis; Anmeldung der nötig - Auszüge aus dem Geburtenregister betroffenen Personen von beiden Eltern mit Mutter- und für die Vereinbarung des Vaterschaftsangabe; Termins zur Unterzeichnung - Ärztliche Bescheinigung über die der Urkunde Schwangerschaftswoche. max. 15 Minuten 1. Phase:
2. Phase: Unterzeichnung der Urkunde max. 15 Minuten
Abänderungen von Geburtsurkunden gemäß Art. 98 D.P.R. 396/2000
Max Max 15 30 Tage Minuten
- Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis. - Die notwendigen Ja Dokumente hängen von der Art der beantragten Abänderung ab und werden vom Amt eingeholt.
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1. Stock - Zimmer 1.03 Geburten und Staatsbürgerschaft
STANDESAMT
Maximale Wartezeit beim Schalter/Amt
Maximale Bearbeitungszeit
Eintragung des Dekrets für die Namensänderung
Max 15 Minuten
Terminverein- - Identitätskarte oder gleichwertiger barung Personalausweis; nötig
Nein
Wahl der genauen Angabe des eigenen Vornamens
Max 15 Minuten
Max 30 Tage
- Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis.
Nein
Urteil für die Max gerichtliche 15 An- oder Minuten Aberkennung und für Geschlechtsumwandlung
Max 30 Tage
- Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis; - Urteil.
Ja
- Personalausweis; - 1 Stempelmarke zu 14,62 Euro.
Nein
Notwendige Dokumente Anmerkungen
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
- Dekret der Namensänderung, das vom Regierungskommissariat ausgestellt wurde.
gemäß Art. 36 D.P.R. 396/2000
Vereidigung Auf Max und Eintragung Einladung 10 des Dekrets für Minuten die Vergabe der italienischen Staatsbürgerschaft
STANDESAMT
1. Stock - Zimmer 1.05 Trauungen
Tätigkeit/ Produkt
Maximale Wartezeit beim Schalter/Amt
Maximale Bearbeitungszeit
Eheaufgebot (1. Phase)
15 Minuten
Sofort beim Amt
Notwendige Dokumente
g un dig hä tsc En
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Die Staatsbürgerschaftsbescheinigung kann erst 3 Tage nach der Vereidigung ausgestellt werden.
Nein - Personalausweise der Ehepartner und sofortige gegen Vorlage der Vereinbarung des Termins für die notwendigen Unterzeichnung des Eheaufgebots, Unterlagen außer wenn die Unterlagen anderer Gemeinden von Amts wegen eingeholt werden müssen. Ausländische BürgerInnen benötigen das „Ehefähigkeitzeugnis“ der entsprechenden diplomatischen Behörde in Italien sowie die Aufenthaltsgenehmigung oder eine gleichwertige Bescheinigung, die den Aufenthalt in Italien ermächtigt.
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
STANDESAMT
Maximale Wartezeit beim Schalter/Amt
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
1. Stock - Zimmer 1.05 Trauungen Notwendige Anmerkungen Maximale Bearbeitungszeit Dokumente
Unterzeichnung des Eheaufgebots (2. Phase)
Nein - Personalausweise und Terminverein- Max Steuernummer der barung nötig 30 Minuten Ehepartner; 1 Stempelmarke zu
Standesamtliche Eheschließung
Innerhalb von 180 Tagen
Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses für die kirchliche Eheschließung
Max 10 minuti
14,62 Euro, wenn beide Ehepartner in Bozen ansässig sind, oder 2 Stempelmarken zu 14,62 Euro, wenn sie in zwei verschiedenen Gemeinden ansässig sind. - Keine.
nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsdauer (11 Tage) innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt
Max Abänderung 15 minuti der Trauungsurkunde
Max 30 Tage
gemäß Art. 98 D.P.R. 396/2000
gemäß Art. 63, Abs. 1, Buchs. g), D.P.R. 396/2000
Nein
- Keine.
außer für Ehepartner aus zwei verschiedenen Gemeinden.
Eintragung der kirchlichen Eheschließung in Bozen
Versöhnung der Ehegatten
Nein
nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsdauer
Ja
- Die notwendigen Ja Dokumente hängen von der Art der beantragten Abänderung ab und werden vom Amt eingeholt.
Nein - Personalausweis der Ehepartner (sowohl für die Terminvereinbarung als auch für die Vereinbarung des Termins beim Amt für die Unterzeichnung der Urkunde). (nicht telefonisch). Der Termin wird
Max 15 Minuten
Max 15 Minuten
innerhalb von 10 Tagen festgelegt.
STANDESAMT
Maximale Wartezeit beim Schalter/Amt
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
Erdgeschoss - Zimmer 0.05 Standesamtliche Bescheinigungen Maximale Notwendige Anmerkungen Bearbeitungszeit Dokumente
Geburts-, TrauSofort Max und 20 Minuten beim Todesbescheinigung Schalter und/oder Auszüge aus dem Geburten-, Trauungs- und Totenregister
Nein - Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis oder unterschriebene Vollmacht der betroffenen Person mit beigelegter Kopie ihres Personalausweises und Begründung der Anfrage. 15
STANDESAMT
Vollinhaltliche Kopie der Geburtsurkunde, Trau- und Totenurkunde
Maximale Wartezeit beim Schalter/Amt
Max 20 Minuten
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
Erdgeschoss - Zimmer 0.05 Standesamtliche Bescheinigungen Notwendige Anmerkungen Maximale Bearbeitungszeit Dokumente
Sofort beim Schalter
Nein - Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis; - oder unterschriebene Vollmacht der betroffenen Person mit beigelegter Kopie ihres Personalausweises und Begründung der Anfrage.
Ausstellung und Übermittlung Max 1 Tag - Schriftliche und begründete Nein Anfrage; für die Übermittlung per Fax oder per Post von an das Versandbüro Identitätskarte oder gleichwertiger Bescheinigungen und/oder der Gemeinde. Personalausweis. Auszügen Geburtsurkund e für die Ausreise von Minderjährigen unter 15 Jahren
Max 20 Minuten
Sofort beim Schalter
MUSTERUNG UND MILITÄREINBERUFUNG Maximale Wartezeit beim Schalter/Amt
Erdgeschoss - Zimmer 0.04 g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
- 2 Passfotos der/des Minderjährigen Nein - Die Bescheinigung muss von einem Elternteil oder von der Person, die die elterliche Gewalt über den Minderjährigen/die Minderjährige ausübt, beantragt werden. Der/Die Minderjährige muss anwesend sein. - Für die Ausreise muss die Bescheinigung von der Polizeidirektion (Quästur) beglaubigt werden. - Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und verfällt jedenfalls mit Vollendung des 15. Lebensjahres.
Maximale Notwendige Anmerkungen Bearbeitungszeit Dokumente
Aushändigung Sofort Auf des Einladung Entlassungsscheins
Nein - Identitätskarte oder Es wird empfohlen, auf gleichwertiger die Einladung des Personalausweis; Amtes zu warten oder - Einladungsbrief. sich im Voraus mit dem Amt in Verbindung zu setzen.
Max Eintragung und 10 Unterzeichnung des schon erhaltenen Minuten Entlassungsscheins
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Sofort
- Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis; - Entlassungsschein.
Nein
Aktualisierung des Verzeichnisses
Sofort Auf Einladung des Amtes
Nein - Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis; - Einladungsbrief und die darin beantragte Dokumentation.
Aushändigung der Untauglichkeitserklärung
Sofort Auf Einladung des Amtes
- Identitätskarte oder Nein gleichwertiger Personalausweis; - Einladungsbrief.
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
MUSTERUNG UND MILITÄREINBERUFUNG
Erdgeschoss - Zimmer 0.04 g un dig hä tsc En
Maximale Notwendige Anmerkungen Maximale Wartezeit beim Bearbeitungszeit Dokumente Schalter/Amt
Tätigkeit/ Produkt
Max 10 Minuten
- Identitätskarte oder 30 bis 60 gleichwertiger Personalausweis. Tage
Nein
Max Gesuch um 10 Bescheinigung über die Eintragung Minuten in die Musterungsliste
- Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis.
Nein
Musterungsergebnis
(Sichtvermerk des Musterungsausschusses in Padua inbegriffen)
WAHLAMT
Maximale Notwendige Maximale Wartezeit beim Bearbeitungszeit Dokumente Schalter/Amt
Max Eintragung 10 in das Minuten Verzeichnis der StimmzählerInnen
Innerhalb 15. Januar jeden Jahres
Max Eintragung 10 in das Minuten Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden
Innerhalb - Personalausweis; Februar - Gesuchsformular (beim Amt oder im jeden Internet unter Jahres
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
Erdgeschoss - Zimmer 0.09 Anmerkungen
- Personalausweis; - Gesuchsformular (beim Amt oder im Internet unter www.gemeinde.bozen.it „Dienste“ - „aktive Teilnahme am öffentlichen Leben“ erhältlich).
Das ausgefüllte Ja Gesuchsformular kann auch per Post oder Fax mit beigelegter Kopie eines Personalausweises geschickt werden. Die Gesuche müssen innerhalb November jeden Jahres eingereicht werden; Das Verzeichnis der StimmzählerInnen wird innerhalb 15. Januar jeden Jahres aktualisiert.
Das ausgefüllte Ja Gesuchsformular kann auch per Post oder per Fax mit beigelegter Kopie eines www.gemeinde.bozen.it Personalausweises geschickt „Dienste“ - „aktive werden. Teilnahme am Die Gesuche müssen öffentlichen Leben“ innerhalb Oktober jeden Jahres eingereicht werden. erhältlich). Das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden wird jedes Jahr aktualisiert.
- Die vom Zustellungsboten Aushändigung Max Sofort ausgestellte Einladungskarte; des von den 10 im Gemeindeboten Minuten Wahlamt - Personalausweis; - Allfälliger vorheriger nicht zugestellten Wahlausweis einer anderen Wahlausweises Gemeinde.
Nein
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WAHLAMT
Maximale Notwendige Maximale Wartezeit beim Bearbeitungszeit Dokumente Schalter/Amt
Gesuch um Max Ausstellung 10 eines Duplikats Minuten des Wahlausweises
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Sofort
g un dig hä tsc En
Tätigkeit/ Produkt
Erdgeschoss - Zimmer 0.09 Anmerkungen
Nein - Personalausweis; - Ersatzerklärung des Notorietätsaktes für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Wahlausweises (Gesuchsformular verfügbar beim Amt oder im Internet unter www.gemeinde.bozen.it, „Dienste“ „aktive Teilnahme am öffentlichen Leben“).
Sofort Max - Personalausweis. Gesuch um 10 Ausstellung eines Duplikats Minuten der selbstklebenden Etikette für die Aktualisierung der meldeamtlichen Daten des Wahlausweises
Nein
Bescheinigung Max 10 über die Minuten Eintragung in die WählerInnenlisten
Ja
Max 1 Tag
- Personalausweis.
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
QUALITÄTSFAKTOREN Qualitätsfaktoren
Indikatoren
Standards
Kontaktmöglichkeit mit dem Meldeamt
Öffnungszeiten
22,5 Stunden pro Woche
Kontaktmöglichkeit mit dem Dienst für die Identitätskarten
Öffnungszeiten
26 Stunden pro Woche
Kontaktmöglichkeit mit dem Standesamt
Öffnungszeiten
26 Stunden pro Woche
Kontaktmöglichkeit mit dem Amt für Musterung und Militäreinberufung
Öffnungszeiten
22,5 Stunden pro Woche
Kontaktmöglichkeit mit dem Wahlamt
Öffnungszeiten
22,5 Stunden pro Woche
Telefonische Kontaktmöglichkeit Erreichbarkeit der Angestellten mit dem Amt für demographische Dienste
38 Stunden pro Woche
Andere Telematischer Dienst des Amtes Kontaktmöglichkeit (elektronische Post) mit dem Amt für demographische Dienste Anzahl der E-Mail-Adressen:
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Nutzerinnen- und Durchschnittliche Anzahl von Nutzeraufkommen NutzerInnen pro Tag Demographische Dienste (bei durchschn. 277 Arbeitstagen pro Jahr)
450
DienstnutzerInnen pro Jahr (*)
124.650
Verteilung von Fragebögen zur Feststellung des Zufriedenheitsgrads unter den NutzerInnen und Auswirkung auf den Dienst.
Ja
Erhebung City Monitor (Untersuchung über die Leistungsfähigkeit und die Wirkung der von den Gemeinden angebotenen Dienste auf nationaler Ebene).
90,4%
Genauigkeit und Zuverlässigkeit
Anzahl der eingetroffenen Beschwerden
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Pünktlichkeit des Dienstes
Zeit für die Antwort ab Erhalt einer Beschwerde
8 Tage
Orientierung und Empfang
(*) Der Wert bezieht sich sowohl auf die von den verschiedenen Ämtern abgewickelten Verfahren als auch auf telefonische Kontakte mit den NutzerInnen.
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BÜRGERNÄHE
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN Die Empfangshalle des Meldeamtes wurde gänzlich renoviert, um eine bessere Funktionsfähigkeit der Schalter zu gewährleisten und gleichzeitig die Privatsphäre der DienstnutzerInnen bestmöglich zu schützen. Die einzelnen Schalter sind sofort an ihrer Kennzahl und Farbe erkenntlich, und ein Bildschirm zeigt an, welche Nummer gerade an der Reihe ist. Die DienstnutzerInnen können die eventuell anfallende Wartezeit in einem eigenen Wartesaal verbringen, wo zusätzlich zum genannten Bildschirm auch eine Sprechanlage die jeweilige Nummer rechtzeitig aufruft. Am zweisprachigen Wartenummern-Automat, der eine Übersicht aller angebotetenen Dienste enthält, scheint beim Ziehen der eigenen Nummer auf, welche Nummer gerade an der Reihe ist. Um den Zugang zum Dienst zu erleichtern wurde zudem die alte Tür, die sehr groß und schwer ist, mit einem automatischen Öffnungssystem ausgestattet. Auch die Sicherheitssysteme wurden durch den Einbau einer modernen Videoüberwachungsanlage mit externen und internen Kameras im Einklang mit den Vorgaben in Sachen Arbeitsschutz und Privacy verstärkt.
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DEN BÜRGERiNNEN GEHÖR SCHENKEN Die Aufmerksamkeit gegenüber den Anliegen der BürgerInnen, welche die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung in Anspruch nehmen, ist in Anlehnung an die Richtlinie des Ministers für Öffentliche Ämter vom 24.3.2004 «Erhebung der von den BürgerInnen empfundenen Qualität» eines der Hauptziele der Verwaltung. Das Amt für demographische Dienste führt auf Hinweis der BürgerInnen Bewertungen und Überprüfungen durch und nimmt bei der täglichen Durchführung seiner Arbeit Ratschläge und Anregungen entgegen, die die NutzerInnen direkt einbringen oder auch indirekt durch ihre Verhaltensweise ausdrücken, und die auf nicht eingehaltene Qualitätsverpflichtungen der Dienste oder auf eine mangelnde Koordinierung mit anderen Körperschaften und/oder Ämtern hinweisen.
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Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
VORSCHLÄGE UND BESCHWERDEN Die Beschwerden müssen schriftlich verfasst werden und alle Angaben enthalten, die zur Überprüfung des Sachverhalts dienen. Sie müssen die Art des Verfahrens, die festgestellte Verletzung, das Verhalten des Personals (mit Angabe des Namens) und die Personalien des/der Unterfertigten beinhalten. Entsprechende Formulare stehen im Amt für demographische Dienste zur Verfügung. Beschwerden können auch an die Bürgerzentren und an den Bürgerschalter (Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit) im Erdgeschoss des Gemeindesitzes in der Gumergasse oder per E-Mail an den «Schalter für Beschwerden und Tipps» auf den Internetseiten der Gemeinde www.gemeinde.bozen.it weitergeleitet werden. Binnen 8 Tagen muss das Amt schriftlich zur vorgebrachten Beschwerde Stellung nehmen. Im Falle von besonderen Anfragen, die einer eingehenden Analyse bedürfen, werden der betreffenden Person binnen 8 Tagen schriftlich die Gründe mitgeteilt, warum die Behandlung seines/ihres Antrages mehr Zeit in Anspruch nimmt.
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NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
NÜTZLICHE INFORMATIONEN WAS TUN, WENN ... In diesem Abschnitt werden einige kurze Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben. PERSONENSTAND Fragen
Antworten
Trauungen: Wie viele Zeugen sind für die standesamtliche Hochzeit nötig? Können die ZeugInnen auch Verwandte sein?
• Nötig ist ein volljähriger Zeuge oder eine volljährige Zeugin für jeden Ehepartner; die ZeugInnen können auch Verwandte oder AusländerInnen sein, unter der Bedingung, dass er/sie die italienische oder deutsche Sprache sprechen und verstehen.
Ich möchte nach der standesamtlichen Eheschließung kirchlich heiraten. Was muss ich tun?
• Wenden Sie sich an Ihren Pfarrer, der Ihnen das kirchliche Verfahren erklären wird. Auf jeden Fall hat bereits die standesamtliche Eheschließung vollständige zivilrechtliche Wirkung.
An welchen Tagen kann ich heiraten?
• Von Montag bis Samstag, während der Öffnungszeiten des Amtes.
Wo wird die standesamtliche Ehe geschlossen?
• Im Gemeindesitz am Rathausplatz, im Stadtratssaal (nur am Samstag), im Roten Saal (von Montag bis Freitag) oder im Saal des alten Rathauses, Laubengasse 30 (siehe Seite 3).
Was muss ich für die Eheschließung bezahlen?
• Nichts, außer wenn die Ehepartner im Saal des alten Rathauses in der Laubengasse 30 heiraten wollen. Die Kosten für die Nutzung des Saals betragen 155,00 Euro.
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Archiv des Standesamtes: Wie viel kosten die Bescheinigungen des Standesamtes?
• Nichts, sie sind stempelsteuerfrei.
Kann ich auch die Zeit der Geburt erfahren, wenn ich um den Geburtsschein ansuche?
• Ja, wenn der Antrag von der direkt betroffenen Person gestellt wird.
Geburten: Bis wann muss ich die Geburt melden und welche Dokumente muss ich mitbringen?
• Um die Geburt zu melden, muss die Geburtsbescheinigung der Hebamme und der Personalausweis der/des Erklärenden innerhalb von 10 Tagen ab Geburtsdatum beim Standesamt der Geburts- oder der Wohnsitzgemeinde eines der beiden Elternteile vorgelegt werden. Als Alternative können dieselben Dokumente innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt bei der Sanitätsdirektion des Krankenhauses vorgelegt werden, in dem sich die Mutter und das neugeborene Kind befinden.
Ich bin nicht verheiratet. Was muss ich tun, um die Geburt zu melden?
• Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, kann die Meldung gemeinsam durch beide Eltern (in diesem Fall nimmt das Kind den Zunamen des Vaters an) oder nur durch die Mutter (in diesem Fall nimmt das Kind den Zunamen der Mutter an) erfolgen.
Wie kann ich mein Kind vom Vater anerkennen lassen?
• Die Eltern melden sich gemeinsam beim Standesamt irgendeiner italienischen Gemeinde, um die Anerkennung zu erklären.
Todesfälle: Wie kann ich die Todesbescheinigung erhalten, wenn eine in Bozen ansässige Person im Ausland gestorben ist? 26
• Die Todesbescheinigung wird vom italienischen Konsulat des Landes, in dem die Person gestorben ist, ausgestellt.
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Wie kann ich die • Die Ausstellung der Todesbescheinigung Todesbescheinigung erfolgt sofort in der Gemeinde, in der erhalten, wenn eine in die Person gestorben ist. Für den Erhalt Bozen ansässige Person in durch die Gemeinde Bozen können bis einer anderen italienischen zu 10-15 Tagen erforderlich sein. Gemeinde gestorben ist? Wie viele • Die Anzahl hängt von der Familien- und Todesbescheinigungen sind Vermögenslage der verstorbenen Person nötig? ab.
Staatsbürgerschaft: Was sind die Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft?
• 10 Jahre Ansässigkeit in Italien für NichtEU-BürgerInnen; • 4 Jahre Ansässigkeit in Italien für EUBürgerInnen; • 2 Jahre Ansässigkeit und 6 Monate Ehe mit einem/einer italienischen StaatsbürgerIn sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-BürgerInnen. Haben die Ehepartner natürliche oder Adoptivkinder, wird die Frist halbiert.
Welche Dokumente muss ich vorlegen und wo muss ich den Antrag einreichen?
• Der Antrag muss dem Regierungskommissariat für die A u t o n o m e P ro v i n z B o z e n m i t beigelegter Geburtsurkunde in Originalausfertigung und (nur für NichtEU-BürgerInnen) dem vom Herkunftsstaat ausgestellten Strafauszug (beide ordnungsgemäß von der örtlichen italienischen Botschaft übersetzt und beglaubigt) zugestellt werden.
Was muss ich nach Erhalt des Dekrets für die Verleihung der Staatsbürgerschaft tun?
• Auf die Einladung des Standesamtes (Bereich Staatsbürgerschaft) warten und dann den Eid ablegen.
Erhalten auch meine Kinder die italienische Staatsbürgerschaft, wenn ich sie erhalte?
• Nur die minderjährigen Kinder, die bei dem Elter nteil leben, dem die Staatsbürgerschaft verliehen wird.
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Musterung und Militäreinberufung: Kann ich eine Kopie des Entlassungsscheins erhalten?
• Nein, den Entlassungsschein gibt es nur in einer einzigen Ausfertigung. Man kann nur eine Kopie des Matrikelblattes erhalten. Der diesbezügliche Antrag wird beim Amt des Wehrbezirks in der Drususallee Nr. 20 gestellt.
Ich habe keinen Ent• Das Musterungsamt kann eine lassungsschein (oder ich Bescheinigung (beglaubigt vom habe die UntauglichkeitsMusterungskommissar des Wehrbezirks erklärung verloren), aber Padua) erstellen, die das Ergebnis der ich brauche eine Urkunde Untersuchung (nur für die als untauglich für die Bestätigung der oder zeitweise untauglich erklärten regulären Position hinPersonen) bestätigt. sichtlich der Wehrdienstpflicht. Was muss ich tun? Kann ich auf den Status als • Es kann nur darauf verzichtet werden, Wehrdienstverweigerer wenn 5 Jahre ab Ausstellung des verzichten? unbegrenzten Entlassungsscheins verstrichen sind. Der Vordruck für das Gesuch ist im Amt erhältlich oder kann von der Webseite www.serviziocivile.it (notizie – art. 39) heruntergeladen werden. Wo finde ich die Aus• Beim Wehrbezirk der Gemeinde Padua schreibungen der Wettbeoder im Amtsblatt. werbe für die Einberufung zum Militärdienst?
Meldeamt: Kann ich eine Wohnsitzoder Familienstandsbeschei nigung per Fax oder per E-Mail beantragen?
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• Ja, aber zum Zwecke der Anwendung der Bestimmungen über die Stempelsteuer muss auch der Grund genannt werden, weshalb die Bescheinigung beantragt wird.
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Welche Personalausweise sind der Identitätskarte gleichgestellt?
• Der Reisepass, der Führerschein, der Bootsführerschein, das Pensionsbüchlein, der Befähigungsnachweis für die Bedienung von Heizanlagen, der Waffenschein, die Erkennungsausweise mit Foto und Stempel oder anderen gleichwertigen Kennzeichen, welche von einer öffentlichen Behörde ausgestellt wurden.
Was ist die Beglaubigung des Lichtbildes?
• Der/die vom Bürgermeister beauftrage Beamte/Beamtin bestätigt die Identität der abgelichteten Person. Die Beglaubigung erfolgt nur, wenn sie für ein bestimmtes Verfahren gesetzlich vorgeschrieben wird.
Kann ich die Ausstellung meiner Identitätskarte in einer anderen Gemeinde als meiner Wohnsitzgemeinde beantragen?
• Ja, nachdem die Wohnsitzgemeinde die entsprechende, von Amts wegen beantragte Unbedenklichkeitserklärung zugestellt hat.
Ich bin gehbehindert. Wie kann ich die Identitätskarte erhalten?
• Beim Schalter für die Identitätskarten muss ein Termin für die Ausstellung des Personalausweises zu Hause oder im Pflegeheim vereinbart werden.
Wahlamt: Wieso bin ich bei den Gemeindewahlen (und Landtagswahlen) nicht wahlberechtigt, auch wenn ich in Bozen ansässig bin?
• Weil dafür eine ununterbrochene Ansässigkeit von 4 Jahren in der Region Trentino-Südtirol (2 davon in der Provinz Bozen) erforderlich ist.
Ich habe meinen Wohnsitz nach Bozen verlegt. Was muss ich tun, um in die Wahlverzeichnisse eingetragen zu werden?
• Nichts, Sie werden automatisch vom Wahlamt eingetragen.
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Ich bin ein/eine EUBürgerIn und in der Gemeinde Bozen ansässig. Darf ich wählen?
• Nur mit Antrag auf Eintragung in die Z u s a t z l i s t e f ü r d i e Wa h l d e s Bürgermeisters, des Gemeinderates, der Stadtviertelräte und des Europäischen Parlaments. Falls die antragstellende Person bereits in den Z u s a t z l i s t e n i h re r v o r h e r i g e n Wohnsitzgemeinde eingetragen war, erfolgt die Neueintragung automatisch.
Ich befinde mich im Krankenhaus. Was muss ich tun, um wählen zu können?
• Sie müssen einen Antrag bei der Sanitätsdirektion der Einrichtung, in der Sie sich befinden, einreichen. Diese w i rd I h n e n d i e n o t w e n d i g e n Bescheinigungen für die Wahl geben.
Ich werde bei der Wahl nicht anwesend sein. Wird es Folgen haben, wenn ich nicht wähle?
• Nein.
Ich bin gehbehindert. Kann ich Hilfe beantragen, um in den Wahlsprengeln wählen zu können?
• Das Rote und das Weiße Kreuz stellen dafür einen kostenlosen Transportdienst, der 2-3 Tage vor der Wahl vorzumerken ist, zur Verfügung.
• Ja, aber nur für die Parlamentswahlen Ich bin ein/e im Ausland ansässige WählerIn. und Volksabstimmungen. Wir raten Darf ich mittels Briefwahl Ihnen, sich an das zuständige Konsulat wählen? zu wenden. Ich bin ein/e im Ausland • Ja, für die Parlamentswahlen und ansässige WählerIn. Volksabstimmungen, wenn der Darf ich in Italien wählen? diesbezügliche Antrag beim zuständigen Konsulat innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen gestellt wurde. • Ja, zu Hause. Sie müssen an den Ich bin ein/e WählerIn, Bürgermeister der Gemeinde, in deren der/die von medizinWahlverzeichnisse Sie eingetragen sind, technischen Geräten innerhalb der gesetzlichen Fristen den abhängig ist, bzw. ich leide Antrag mit beigelegter Kopie des an einer äußerst schweren Wahlausweises und der entsprechenden Krankheit, die meinen ärztlichen Bestätigung stellen. Transport unmöglich macht, aber ich befinde mich nicht in einer Pflegeeinrichtung. Kann ich wählen? 30
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
ADRESSEN UND ÖFFNUNGSZEITEN DER ÄMTER Das Amt für demographische Dienste befindet sich in der Vintlerstraße 16.
http://www.comune.bolzano.it/servizidemografici/ http://www.gemeinde.bozen.it/demographischedienste/
AUSKÜNFTE
Mo-Fr 08.30-13.00 Sa 08.30-12.00
Tel. 0471/997155
Sekretariat
Mo-Fr 8.30-13.00
Tel. 0471/997156 Fax 0471/997170 Tel. 0471/997162 Tel. 0471/997164 sekretariatdd@gemeinde.bozen.it
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Adressen und Parteienverkehr der Ämter: MELDEAMT Identitätskarten
meldeamtliche Einschreibungen
Mo-Fr 08.30-13.00 Sa 08.30-12.00
Tel. 0471/997124 Fax 0471/997169 Tel. 0471/997126 Fax 0471/997161
Mo-Fr 08.30-13.00
Tel. 0471/997167 Fax 0471/997169 Tel. 0471/997168 Fax 0471/997161
identitaetskarte@gemeinde.bozen.it
meldeinschreibung@gemeinde.bozen.it meldeamtliche Änderungen
Mo-Fr 08.30-13.00
Tel. 0471/997122 Fax 0471/997169 Tel. 0471/997123 Fax 0471/997161 meldaenderung@gemeinde.bozen.it
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- meldeamtliche Bescheinigungen - Beglaubigungen - Renten
Mo-Fr 08.30-13.00
- Wohnsitzänderungen - meldeamtliche Streichungen - A.I.R.E
Mo-Fr 08.30-13.00
Tel. 0471/997120 Fax 0471/997169 Tel. 0471/997128 Fax 0471/997161 meldbescheinigung@gemeinde.bozen.it Tel. 0471/997163 Fax 0471/997169 Tel. 0471/997165 Fax 0471/997161 wohnsitzwechsel@gemeinde.bozen.it meldstreichung@gemeinde.bozen.it aire.streichungen@gemeinde.bozen.it
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
STANDESAMT UND MILITÄREINBERUFUNG Todesfälle (*)
Geburten (*)
Staatsbürgerschaft
Mo-Fr 08.30-13.00 Sa 08.30-12.00
Tel. 0471/997141 Tel. 0471/997142
Mo-Fr 08.30-13.00 Sa 08.30-12.00
Tel. 0471/997135 Tel. 0471/997136
Mo-Fr 08.30-12.00
Tel. 0471/997136
Fax 0471/997119
todesfaelle@gemeinde.bozen.it Fax 0471/997134
geburten@gemeinde.bozen.it Fax 0471/997134
staatsbuergerschaft@gemeinde.bozen.it Trauungen
Mo-Fr 08.30-13.00 Sa 08.30-12.00
Tel. 0471/997138 Fax 0471/997137 Tel. 0471/997139 Tel. 0471/997140 Tel. 0471/997143 trauungen@gemeinde.bozen.it
Standesamtliche Bescheinigungen
Mo-Fr 08.30-13.00 Sa 08.30-12.00
Tel. 0471/997146 Tel. 0471/997147
Mo-Fr 08.30-13.00
Tel. 0471/997144 Fax 0471/997129 Tel. 0471/997145 musterung@gemeinde.bozen.it
Musterung und Militäreinberufung
Fax 0471/997129
standesamt@gemeinde.bozen.it
(*) Im Fall von drei aufeinander folgenden Feiertagen werden die wichtigsten Dienstleistungen des Amtes auf jeden Fall gewährleistet.
WAHLAMT Wahlamt
Mo-Fr 08.00-13.00
Tel. 0471/997150 Fax 0471/997151 Tel. 0471/997152 Tel. 0471/997153 Tel. 0471/997154 wahlamt@gemeinde.bozen.it
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WEITERE INFORMATIONEN UND NÜTZLICHE DIENSTE
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VERFAHREN
ZUSTÄNDIGES AMT
Für nationale und internationale Adoptionen von Minderjährigen
Jugendgericht Bozen Freiheitsstraße 25 Tel. 0471/226479 - Fax 0471/226471
Für die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung oder -angliederung
Gericht Bozen Duca-d’Aosta-Allee 40 Tel. 0471/266629 - Fax 0471/266976 www.provinz.bz.it
Für Staatsbürgerschaft, Wechsel des Vorund/oder Zunamens
Regierungskommissariat für die Autonome Provinz Bozen Prinz-Eugen-Allee 11 Herzogspalast Tel. 0471/294611 - Fax 0471/294666 commgov.bolzano@interno.it
Für meldeamtliche Rekurse
Regierungskommissariat für die Autonome Provinz Bozen Prinz-Eugen-Allee 11 Herzogspalast Tel. 0471/294611 - Fax 0471/294666 commgov.bolzano@interno.it
Für Verfahren bezüglich AusländerInnen, Aufenthaltserlaubnisse, Familienzusammenführungen
Regierungskommissariat für die Autonome Provinz Bozen Prinz-Eugen-Allee 11 Herzogspalast Tel. 0471/294611 - Fax 0471/294666 commgov.bolzano@interno.it
Für italienische BürgerInnen: Ausstellung des Reisepasses und Ausreise von Minderjährigen
Quästur Marconistraße 33 Tel. 0471/947611 - Fax 0471/947625 questure.poliziadistato.it
Für die Meldung der Geburt
Alternativ zur Meldung binnen 10 Tagen bei der Gemeinde, kann binnen 3 Tagen nach der Geburt die Meldung bei der SANITÄTSDIREKTION DES KRANKENHAUSES, DER PFLEGESTÄTTE ODER DER KLINIK erfolgen, wo die Geburt stattgefunden hat.
Für Rekurse bzgl. Wahlen
Bezirkswahlkommission Vintlerstrasse, 16 Tel. 0471/997115 - 0471/997116 Fax 0471/997117 bwkomm@gemeinde.bozen.it
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
Adressen und Telefonnummern der Bürgerzentren: BÜRGERZENTREN Zentrum - Bozner Boden Rentsch Rosengartenstraße 5/A Tel. 0471 / 978728 Fax 0471 / 977549 zentrum@gemeinde.bozen.it
Europa–Neustift Dalmatienstraße 30/C Tel. 0471 / 997080 Fax 0471 / 997084 europa@gemeinde.bozen.it
Gries–Quirein Grieser Platz 18 Tel. 0471 / 285836 Fax 0471 / 285713 gries@gemeinde.bozen.it
Oberau-Haslach Claudia-Augusta-Straße 52 Tel. 0471 / 997070 Fax 0471 / 997074 oberau@gemeinde.bozen.it
Don Bosco Don-Bosco-Platz 17 Tel. 0471 / 920961 Fax 0471 / 920962 donbosco@gemeinde.bozen.it ÖFFNUNGSZEITEN DER BÜRGERZENTREN:
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 16.30 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen) Jeden ersten Montag des Monats bleiben die Bürgerzentren am Nachmittag geschlossen. Adresse des Amtes für Bürgerservice: ABÖ - Gumergasse 7 Tel. 0471 / 997621 - 616 - Fax 0471 / 997622 E-Mail: aboe@gemeinde.bozen.it Webseite: www.gemeinde.bozen.it
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GESETZESRAHMEN UND DATENBANKEN
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
DIE DATENBANKEN DES AMTES FÜR DEMOGRAPHISCHE DIENSTE Das Amt für demographische Dienste verfügt über einige der wichtigsten von den italienischen Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Datenbanken. Die Daten über Vor- und Zuname, Geburtsort und -datum, Steuernummer und Adresse können von allen Anbietern öffentlicher Dienste, die darum ansuchen, von den für Beitrags- und Steuereinhebung zuständigen Organen und im Allgemeinen von allen Körperschaften eingesehen werden, die eine von Privaten eingereichte Ersatzerklärung überprüfen oder Feststellungen von Amts wegen durchführen müssen. Im Eingangsraum des Amtes für demographische Dienste und im ersten Stock sind zwei Verzeichnisse mit Gesetzen angeschlagen, die im jeweiligen Bereich die Verarbeitung und die Weitergabe der Daten der BürgerInnen regeln. Außerdem scheinen dort die Namen der verantwortlichen Person für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die Orte auf, wo die Ermächtigungen an die Beauftragten, die für jedes einzelne Verfahren zuständig sind, verwahrt werden. Die Direktion des Amtes steht jederzeit für weitere Information über die Aufbewahrung, die Verarbeitung, die Weitergabe und die Verbreitung der personenbezogenen Daten zur Verfügung.
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BESCHEINIGUNGEN UND SELBSTERKLÄRUNGEN Seit dem Jahr 2000 ist gemäß D.P.R. Nr. 445/2000 „Einheitstext der g e s e t z l i c h e n B e s t i m m u n g e n u n d Ve ro rd n u n g e n ü b e r d i e Verwaltungsurkunden« die Beglaubigung der Unterschrift für die Ersatzerklärungen anstelle von Bescheinigungen und anstelle der Notorietätsakte in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich. Demzufolge müssen Stempelsteuer und Sekretariatsgebühren nicht mehr bezahlt werden. Nur falls die Erklärung für die Gewährung von wirtschaftlichen Vergünstigungen oder im Privatsektor benutzt wird, muss die Unterschrift von einem Notar, Kanzleibeamten, Gemeindesekretär oder einem vom Bürgermeister beauftragten Beamten beglaubigt werden. In den restlichen Fällen genügt es, dass die Erklärenden vor dem Beamten, der für die Entgegennahme der Unterlagen ermächtigt ist, unterschreiben oder dass die Erklärenden der unterschriebenen Erklärung eine Kopie ihres Personalausweises beilegen. Diesbezüglich, angesichts der zahlreichen Anträge am Schalter, hat das Amt für demographische Dienste versucht, sowohl mündlich (im Fall von Gesuchen, bei denen die Bescheinigung oder Beglaubigung unnötig und teuer ist) als auch schriftlich (auf der Hinterseite der Gesuchsformulare für die Beglaubigungen werden die wichtigsten Informationen dazu angegeben) darüber zu informieren. Auszug aus dem D.P.R 445 vom 28. Dezember 2000: FÜR DIE BÜRGERINNEN, DIE DIE ERKLÄRUNG UNTERSCHREIBEN: 1. Wer unwahre Erklärungen abgibt, Urkunden fälscht oder davon Gebrauch macht, wird in den Fällen, die in diesem Einheitstext vorgesehen sind, gemäß Strafgesetzbuch und nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze bestraft. 2. Die Vorlage einer Urkunde mit Angaben, die nicht mehr der Wahrheit entsprechen, gilt als Verwendung einer Falschurkunde. FÜR DEN BEAMTEN/DIE BEAMTIN, WELCHER/WELCHE DIE ERKLÄRUNG ENTGEGENNIMMT: 1. Die Nichtannahme von bescheinigungsersetzenden Erklärungen und Ersatzerklärungen anstelle des Notorietätsaktes, die gemäß vorliegendem Einheitstext abgegeben wurden, stellt eine Verletzung der Amtspflicht dar. 2. Weitere Verletzungen der Amtspflicht: a) wenn der Beamte Bescheinigungen oder Notorietätsakte in Fällen verlangt, in denen er laut Art. 43 zur Annahme einer Ersatzerklärung verpflichtet ist; b) die Weigerung des zuständigen Beamten, die Vorlage eines Ausweises als Nachweis für persönliche Angaben zu akzeptieren. 38
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
DIE GESETZLICHE GRUNDLAGE In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen bezüglich folgender Bereiche angeführt: Personenstand, Musterung und Militäreinberufung, Meldeamt und Wahlamt. STANDESAMT
• D.P.R. Nr. 396 vom 3.11.2000: „Verordnung über die Revidierung und Vereinfachung der Personenstandsordnung“; • Gesetz Nr. 184 vom 4.5.1983: „Vom Recht des Kindes auf eine Familie”; • Gesetz Nr. 91 vom 5.2.1992: „Neue Bestimmungen über die Staatsbürgerschaft”; • D.P.R Nr. 572 vom 12.10.1993: „Durchführungsverordnung des Gesetzes Nr..91/1992”; • Gesetz Nr. 379 vom 14.12.2000: „Bestimmungen für die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft von Personen, die in den Gebieten der österreichisch-ungarischen Monarchie geboren sind und dort ansässig waren, sowie ihrer Nachkommen”; • Gesetz Nr. 218 vom 31.5.1995: „Reform des italienischen internationalen Privatrechtssystems”; • Gesetz Nr. 218 vom 11.3.1972 und Gesetz Nr. 114 vom 28.3.1991: „Wiedereinführung des deutschen Namens”; • Gesetz Nr. 898 vom 1.12.1970: „Regelung der Fälle der Eheauflösungen”; • Gesetz Nr. 847 vom 27.5.1929: „Bestimmungen für die Anwendung des Konkordats vom 11.02.1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien“; • Gesetz Nr. 121 vom 25.3.1985: „Ratifizierung und Ausführung des in Rom am 18.02.1984 unterzeichneten Abkommens, das Änderungen an den Lateranverträgen vom 11.02.1929 anbringt“; • Zivilgesetzbuch MUSTERUNG UND MILITÄREINBERUFUNG
• Gesetz Nr. 331 vom 14.11.2000, ges. vertr. Dekret Nr. 215 vom 8.5.2001 und Gesetz Nr. 226 vom 23.8.2004: „Vorzeitige Enthebung vom obligatorischen Militärdienst und Regelung der Truppenfreiwilligen für den Wehrdienst«; • D.P.R. Nr. 237 vom 14.2.1964; • Ges. Nr. 191 vom 31.5.1975; • Ges. Nr. 958 vom 24.12.1986; • königliches Dekret Nr. 1481 vom 6.6.1940; • königliches Dekret Nr. 1133 vom 3.4.1942; • Ges. Nr. 259 vom 31.3.1966; • Ges. Nr. 890 vom 22.11.1977; • Ges. Nr. 64 vom 31.1.1992; • M.D. Nr. 114 vom 22.3.1990; • M.D. Nr. 405 vom 8.7.1991; 39
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Ges. vertr. Dekret Nr. 504 vom 30.12.1997; Ges. Nr. 230 vom 8.7.1998; M.D. Nr. 71 vom 1.2.1999; Ges. Nr. 64 vom 6.3.2001; Ges. vertr. Dekret Nr. 215 vom 8.5.2001; Ges. Nr. 331 vom 14.11.2000; Dekret des Präsidenten des Ministerrates Nr. 453 vom 21.11.2001; M.D. 25.2.2003; ges. vertr. Dekret Nr. 77 vom 5.4.2002, betreffend: Erstellung der Musterungsliste, Erhebung und Einleitung von Verfahren für die Befreiung vom Militärdienst, Streichung aus der Musterungsliste, Zustellung der Ministerialdepeschen für die Befreiungsgesuche, Anmerkung im Matrikelblatt von Befreiungen, Untauglichkeitserklärungen, Wehrdienstverweigerung, freiwilligem Zivildienst usw.; • Gesetz Nr. 130 vom 2.8.2007: „Änderungen am Gesetz Nr. 230 vom 8. Juli 1998 betreffend die Wehrdienstverweigerung“. MELDEAMT
• Nr. 1228 vom 24.12.1954: „Verordnung der Meldeämter der ansässigen Bevölkerung“; • D.P.R. Nr. 223 vom 30.5.1989: „Genehmigung der neuen Meldeamtsordnung der ansässigen Bevölkerung“; • D.P.R. Nr. 323 vom 6.9.1989: „Verordnung für die Durchführung des Gesetzes Nr. 470 vom 27.10.1988 über das Meldeamt und die Volkszählung der im Ausland lebenden italienischen StaatsbürgerInnen“; • Ges. Nr. 470 vom 27.10.1988: „Meldeamt und Volkszählung der im Ausland lebenden italienischen StaatsbürgerInnen“; • königliches Dekret Nr. 773 vom 18.6.1931: „Genehmigung des Einheitstextes über die Gesetze zur öffentlichen Sicherheit (Ausstellung der Identitätskarte)“; • königliches Dekret Nr. 635 vom 6.5.1940: „Genehmigung der Verordnung für die Durchführung des Einheitstextes Nr. 773 vom 18.6.1931 über die Gesetze zur öffentlichen Sicherheit (Ausstellung der Identitätskarte)“; • G. Nr. 1185 vom 21.11.1967: „Vorschriften über die Reisepässe“; • D.P.R. Nr. 649 vom 6.8.1974: „Ordnung über die Verwendung der Identitätskarte und der anderen Ausreisedokumente, die dem Reisepass gleichgestellt sind“; • Dekret des Präsidenten des Ministerrates Nr. 437 vom 22.10.1999: „Ordnung über die Merkmale und die Ausstellungsmodalitäten der elektronischen Identitätskarte und des elektronischen Personalausweises“; • M.D. 19.7.2000: „Technische Bestimmungen und Sicherheitsbestimmungen über die Identitätskarte und den Personalausweis im elektronischen Format“; • MInisterialdekret vom 8.11.2007: „Technische Regelung des elektronischen Personalausweises“. • G.D. Nr. 112 vom 25.6.2008, abgeändert und umgewandelt mit G. Nr. 133 vom 6.8.2008: “Dringende Maßnahmen für die wirtschaftliche Entwicklung, die Vereinfachung, die Wettbewerbsfähigkeit, die Stabilisierung der öffentlichen Finanzen und die Steuerangleichung“; • Ges. vertr. Dekret Nr. 286 vom 25.7.1998: „Einheitstext der Bestimmungen über die Einwanderung und Bestimmungen über den Ausländerstatus“; 40
Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
• D.P.R. Nr. 394 vom 31.8.1999: „Ordnung der Durchführungsbestimmungen des Einheitstextes der Bestimmungen über die Einwanderung und Bestimmungen über den Ausländerstatus“; • M.D. 18.12.2000: „Modalitäten für die Übermittlung der Daten von ausländischen Nicht-EU-BürgerInnen zwischen den Meldeämtern der Gemeinde, den Verzeichnissen der ArbeiterInnen aus Nicht-EU-Staaten und den Archiven der zuständigen zentralen und peripheren Organen des Innenministeriums, sowie die technischen Modalitäten und die Frist für die Aktualisierung und Überprüfung der meldeamtlichen Stellung der ausländischen BürgerInnen, die bereits in das Verzeichnis der ansässigen Bevölkerung eingetragen wurden“; • D.P.R. Nr. 54 vom 18.1.2002: „Einheitstext der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungsbestimmungen über den Personenverkehr und den Aufenthalt der BürgerInnen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“; • D.P.R. Nr. 334 vom 18.10.2004: „Ordnung mit Abänderungen und Ergänzungen des D.P.R Nr. 394 vom 31.8.1999 bezüglich der Einwanderung“; • ges.vertr. Dekret Nr. 30 vom 6. Februar 2007: „Umsetzung der Richtlinie 2004/38/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/194/EWG, 75/34/EWG, 75/35 (EG), 90/3164/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG“; • D.P.R Nr. 642 vom 26.10.1972: „Regelung für die Stempelsteuer“.
WAHLAMT
• D.P.R. Nr. 223 vom 20.3.1967: „Genehmigung des Einheitstextes über die Bestimmungen für das aktive Wahlrecht und für die Führung und die Aktualisierung des WählerInnenverzeichnisses“; • Ges. Nr. 18 vom 24.1.1979; Ges. Nr. 90 vom 8.4.1980; ges. vertr. Dekret Nr. 408 vom 24.6.1994: „Bestimmungen für die Wahl der Italien zustehenden Mitglieder des Europäischen Parlaments“; • D.P.R Nr. 361 vom 30.3.1957; ges. vertr. Dekret Nr. 533 vom 20.12.1993; Ges. Nr. 62 vom 16.4.2002; Ges. Nr. 270 vom 21.12.2005: „Gesetze und Bestimmungen für die Wahl zur Abgeordnetenkammer und zum Senat der Republik“; • Ges. Nr. 352 vom 25.5.1970: „Gesetze für die von der Verfassung vorgesehenen Volksabstimmungen und die Volksbegehren“; • Ges. Nr. 212 vom 4.4.1956 i.g.F.: „Regelung der Wahlwerbung«; • Gesetz Nr. 120 vom 30.4.1999; D.P.R. Nr. 299 vom 8.9.2000: „Bestimmungen und Regelung für die Einführung, die Ausstellungsmodalitäten, die Aktualisierung und die Erneuerung des persönlichen, ständigen Wahlausweises“; • Ges. Nr. 459 vom 27.12.2001 und D.P.R. Nr. 104 vom 2.4.2003: „Bestimmungen über die Stimmabgabe der im Ausland lebenden italienischen StaatsbürgerInnen“; 41
• Ges. Nr. 22 vom 27.1.2006 i.g.F.: „Bezüglich der Stimmabgabe zu Hause für bestimmte WählerInnen“; • Verfassungsges. Nr. 2 vom 31.1.2001; Gesetz der Region TrentinoSüdtirol Nr. 10 vom 23. Oktober 1998; L.G. Nr. 4 vom 14.3.2003 i.g.F.: „Bestimmungen über die Wahl des Landtages“; • D.P.R.A. Nr. 1/L vom 1.2.2005 i.g.F.: „Einheitstext der Regionalgesetze über die Zusammensetzung und die Wahl der Gemeindeorgane“; • Ges. vertr. Dekret Nr. 197 vom 12.4.1996: „Umsetzung der Richtlinie 94/80/EG bezüglich der Modalitäten für die Ausübung des Stimmrechts und die Wählbarkeit bei Gemeindewahlen für die BürgerInnen der Europäischen Union in einem Mitgliedstaat, von dem sie nicht StaatsbürgerInnen sind“; • Ges. vertr. Dekret Nr. 267 vom 18.8.2000; Ges. Nr. 120 vom 30.4.1999: „Bestimmungen über die Wahl der Organe der örtlichen Körperschaften und über die bei Wahlen vorgesehenen Verfahren“; • D.P.R. Nr. 50 vom 1.2.1973 i.g.F.: „Stimmabgabe bei der Wahl des Regionalrates von Trentino-Südtirol und der Wahl der Gemeinderäte in der Provinz Bozen gemäß Verfassungsges. Nr. 1 vom 10. November 1971“; • G. Nr. 26 vom 25.3.2009: "Abänderung und Umwandlung in Gesetz des Gesetzesdekrets Nr. 3 vom 27. Januar 2009 betreffend Dringende Maßnahmen für die Abhaltung der Wahlen und Volksabstimmungen im Jahr 2009”. ALLGEMEINE GESETZESBESTIMMUNGEN
• D.P.R. Nr. 445 vom 28.12.2000: „Einheitstext der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen über die Verwaltungsurkunden“; • Ges. vertr. Dekret Nr. 196 vom 30.06.2003: „Datenschutzkodex“; • Ges. Nr. 241 vom 7.8.1990: „Neue Bestimmungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und des Rechtes auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen« und darauf folgende Änderungen und Ergänzungen“; • Regionalges. Nr. 13 vom 31.7.1993: „Bestimmungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und des Rechtes auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen“; • Ges. vertr. Dekret Nr. 286 vom 30. Juli 1999 - Abs. 3 - Art. 11: „Dienstqualität und Dienstcharta“; • Richtlinie des Ministeriums für öffentliche Verwaltung vom 24.3.2004: „Erhebung der von den BürgerInnen wahrgenommenen Qualität“; • Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 27. Januar 1994: „Grundsätze für die Erbringung der öffentlichen Dienste“; • Richtlinie vom 20. Dezember 2006 des Ministeriums für die Reformen und Innovation in der öffentlichen Verwaltung: „Für eine qualitativ hochwertige öffentliche Verwaltung“; • G. Nr. 94 vom 15.7.2009: „Maßnahmen für die öffentliche Sicherheit".
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Alle genannten gesetzlichen Bestimmungen stehen im Amt für demographische Dienste zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Dienstcharta Amt f端r Demographische Dienste
ANMERKUNGEN
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ANMERKUNGEN
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