Dienstcharta Amt für Sport
Inhaltsverzeichnis Vorwort des Bürgermeisters und Stadtrat für Sport Luigi Spagnolli Vorwort des Generaldirektors Renzo Caramaschi Abschnitt A - Einleitung 1. Die Merkmale der Dienstcharta 2. Die Grundsätze der "Charta" 3. Unsere Ziele 4. Rechtsquellen Abschnitt B - Der Dienst 1. Das Amt für Sport 2. Unsere Dienste Abschnitt C Die Qualitätstandards und die damit zusammenhängenden Pflichten Abschnitt D - Bürgernähe 1. Information und Anhörung der Bürger 2. Die Bewertung des Dienstes von Seiten der Bürger 3. Beschwerden und Vorschläge Abschnitt E - Nützliche Informationen 1. Was tun, um... 2. Adressen und Parteienverkehr Anlagen - Verzeichnis der Sportvereine und jewelige Adressen (3 Karten) - Karten A: Erhebung des Zufriedenheitsgrades der Dienstnutzer (2 + 2) - Karte B: Projekte und Verbesserungen für das Jahr 2007-01-31 - Verzeichnis der Sportanlagen - Stadtplan mit Angabe
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Dienstcharta Amt für Sport
Vorwort des Bürgermeisters und Stadtrat für Sport Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Welche Sportanlagen gibt es in Bozen und wo befinden sie sich? Wann und wie kann man sie benützen? Bei wem kann man sich über die angebotenen Dienste informieren? Die Antworten auf diese und andere Fragen sind in der neuen Dienstcharta des Amtes für Sport zu finden. Darüber hinaus enthält die Charta auch eine genaue Beschreibung der angebotenen Dienste und der angestrebten Qualitätsstandards. Dies bedeutet zum Beispiel, dass ein/e Bürger/in im Voraus weiß, wie viel Zeit für die Bearbeitung eines bestimmten Ansuchens vorgesehen ist, d.h. innerhalb welchen Zeitraums er/sie mit der Antwort des zuständigen Amtes rechnen kann. Anhand der Dienstcharta können die Bürger/innen auch überprüfen, auf welche Entschädigung sie gegebenenfalls Anrecht haben, falls ihr Anliegen nicht termingerecht behandelt wurde. Abgesehen von diesen wichtigen praktischen Aspekten fasst die Dienstcharta des Amtes für Sport die grundsätzlichen Ziele der Gemeinde Bozen im Bereich des Sports zusammen. Zeitgemäße Anlagen in bestem Zustand sollen die Bürger/innen zu Sport und Bewegung animieren und es den Vereinen und anderen Organisatoren erleichtern, spannende, qualitativ hochwertige Veranstaltungen auf die Beine zu stellen, an denen möglichst viele Bürger/innen aktiv oder als Zuschauer/innen teilnehmen. Die Dienstcharta ist ein wertvoller Begleiter für alle aktiven Sportler/innen, aber auch für alle Verantwortlichen in den Sportvereinen oder sonstigen Institutionen, die eine bestimmte Sportart fördern und Sportveranstaltungen organisieren. Dank der zur Verfügung stehenden Sportanlagen hat die Stadt Bozen eine ganze Reihe hochkarätiger Sportler/innen hervorgebracht, von Klaus Dibiasi über Antonella Bellutti und Ylenia Scapin bis hin zu Tania Cagnotto. Dank derselben Sportanlagen gehört Bozen aber auch insgesamt zu den „sportlichsten Städten“ Italiens, und für einen sportbegeisterten Bürgermeister wie den Unterfertigten ist das eine ganz besondere Genugtuung. Der Bürgermeister und Stadtrat für Sport Luigi Spagnolli
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Dienstcharta Amt für Sport
Vorwort des Generaldirektors Gestützt auf die erlassene Richtlinie des Ministers für öffentliche Ämter vom 24.3.2004 über die Kundenzufriedenheit, stellt die Stadtgemeinde Bozen die Dienstcharta des Amtes für Sport vor. Die Charta basiert auf den
Ergebnissen
der
Erhebung
des
Zufriedenheitsgrades
mit
den
angebotenen Diensten (Lido, Hallenbad, Wellness und sämtliche Sportanlagen), an der sowohl die Nutzer als auch das interne Personal teilgenommen haben. Mit dieser Erhebung konnte die Dialogfähigkeit und die Beziehung zwischen den Dienstanbietern und den Dienstnutzern verbessert werden. Die Dienstcharta drückt diese Bürgernähe aus und verleiht dem Dialog eine kontinuierliche und strukturierte Form.
Der Generaldirektor Renzo Caramaschi
999 OLIMPIA Klaus Dibiasi WASSERSPRINGEN
>) 1968 MEXICO CITY
1976 MONTREAL
SSSSS,
999 TOKYO1964 1972 MÜNCHEN
Antonella Bellutti 1996 ATLANTA 2000 SYDNEY
Ylenia Scapin 6
Dienstcharta Amt für Sport
Abschnitt A - Einleitung 1. Die Merkmale der Dienstcharta Die "Charta" Die vorliegende Dienstcharta beschreibt die Grundsätze, auf welchen die Tätigkeit des Amtes für Sport der Stadtgemeinde Bozen fußt sowie die Garantien, die den Bürgern gegenüber gewährleistet werden. Die Dienstcharta hat freiwilligen Charakter und basiert auf einer Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 27. April 1994, die die Grundsätze angibt, "an denen sich stufenweise und allgemein das Dienstangebot der öffentlichen Ämter anpassen soll". Die Dienstcharta hat eine mehrjährige Gültigkeit und wird dann erneuert, wenn a l l e Zielsetzungen umgesetzt worden sind bzw. die Inhalte der Dienstcharta ajourniert werden müssen. Die Dienstcharta des Amtes für Sport besteht aus zwei Teilen: 1. einem "fixen" Teil, der den Dienst beschreibt und mehrjährige Gültigkeit hat; 2. einem "variablen" Teil, der Datenblätter mit Angaben enthält, die sich von Jahr zu Jahr ändern können. Im Gegensatz zur Dienstcharta werden deshalb die Datenblätter j ä h r l i c h ajourniert und ausgeteilt. Im Detail sind in den " j ä h r l i c h e n Datenblättern" folgende Angaben enthalten: - ajourniertes Verzeichnis der Sportvereine - die Qualitätstandards der Dienste und die entsprechenden Verbesserungswerte; - die Ergebnisse der jährlichen Erhebungen bezüglich des Zufriedenheits grades der Nutzer; - die Sonderprojekte; - Auskünfte und Ajournierungen.
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2. Die Grundsätze der "Charta" Die Dienstcharta gründet auf folgenden, von der o.g. vorgesehenen Grundsätzen:
Richtlinie
Gleichheit Das Amt für Sport handelt nach dem Grundsatz der Gleichheit der Dienstnutzer unabhängig vom Geschlecht, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Sprache, der Religion, der politischen Ausrichtung sowie vom psychischen, physischen, sozialen und wirtschaftlichen Zustand.
Teilnahme Die Bürger haben das Recht zu wissen, wie die Dienste funktionieren und welche Projekte am Laufen sind. Die Bürger können selbst bei der Durchführung der vorgeschlagenen Projekte mitwirken, indem sie die eigene Meinung zum Ausdruck bringen und eigene Überlegungen und Ratschläge einreichen.
Unparteilichkeit Die Anbieter der Dienste handeln nach dem Prinzip der Objektivität und der Gleichheit: alle Bürger haben Anrecht auf dieselbe, unparteiliche Behandlung in den verschiedenen Situationen.
Klarheit und Transparenz Die Bürger haben das Recht, über die Verfahren informiert zu werden, die aufgrund eines Antrages in die Wege geleitet werden, sowie die Namen der Sachbearbeiter und die Bearbeitungszeiten der Akten zu kennen.
Wirksamkeit und Effizienz Das Amt für Sport verfolgt das Ziel der ständigen Verbesserung der angebotenen Dienste. Die Bürger haben technisches und verwaltungstechnisches Personal als Ansprechpartner, das ständig weitergebildet wird und imstande ist, zügige und korrekte Auskünfte zu erteilen.
Kontinuität und Sicherheit des Dienstes Die Öffnungszeiten der Dienste gewährleisten die Einhaltung der in dieser Charta vorgesehenen und garantierten Zeiten und Standards. Eventuelle Abänderungen der angegebenen Öffnungszeiten werden in den jährlichen Ajournierungen der Datenblätter angeführt.
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Dienstcharta Amt für Sport
3. Unsere Ziele Die wichtigsten Zielsetzungen des Amtes für Sport sind folgende: 1. Den Verbänden, den Mannschaften und den Sportler/innen sollen Räume zur Verfügung gestellt werden, die hinsichtlich der Technologie, der Gerätschaften, der Anlagen und der Materialien sehr gut ausgestattet sind und die bei uns bevorzugten Sportarten sowie die Umweltverträglichkeit berücksichtigen. 2. Förderung von Sportinitiativen einschließlich der Organisation von Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung, die auch positive Auswirkungen im Bereich Fremdenverkehr haben können. 3. Programmierung und Verwaltung der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten mittels eigenem Personal sowie externen Unternehmen. 4. Aufwertung und Verstärkung des Gemeindevermögens im Bereich Sport. 5. Förderung der Integration zwischen den verschiedenen Strukturen und Suche nach operativen Synergien. 6. Förderung einer engen Koordinierung zwischen den Maßnahmen im Bereich Sport und den Maßnahmen, die im Bereich Erziehung, Sozialwesen, Fürsorge und Kultur vorgesehen sind. 7. Förderung einer stärkeren Einbeziehung der Sportvereine.
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4. Rechtsquellen 1. Richtlinie des Ministers für Öffentliches Wesen vom 24. März 2004 zur Erhebung der von den Bürgern wahrgenommenen Qualität 2. Ges. vetr. Dekret Nr.196 vom 30. Juni 2003 " Richtlinien für den Datenschutz". 3. D.L.H. Nr. 72 vom 12. November 2001 - Verordnung über die Benutzung von Gebäuden, Geräten und Anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten. 4. D.P.R. Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 - "Einheitstext der Gesetzesbestimmungen und Verordnungen über die Verwaltungsakten " 5. Ges.vertr. Dekret Nr. 286 vom 30. Juli 1999 Abschnitt III - Art. 11 "Qualität der öffentlichen Dienste und Dienstcharta". 6. Gesetz Nr. 127 vom 15. Mai 1997 - Dringende Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit und der Beschluss- und Kontrollverfahren. 7. Verordnung über die Gewährung von Beiträgen zugunsten des Sportwesens, Stadtgemeinde Bozen, 18 Juni 1996 im Einklang mit der Staatsverordnungen laut Gesetz nr 241/90. 8. Ministerialdekret vom 18. März 1996 - Bestimmungen zur Sicherheit bei der Errichtung und Führung von Sportanlagen. 9. Richtlinie des Ministerpräsidenten vom 27. Jänner 1994 - Richtlinien betreffend die Ausübung eines öffentlichen Dienstes. 10. Landesgesetz nr. 17/93 - Bestimmungen betreffen die Verwaltungsverfahren und das Recht auf Zugang zu den Verwaltungsakten. 11. D.L.H. Nr. 19 vom 17. Juni 1993 - Durchführungsverordnung zum Artikel 6 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 13. Mai 1992, Nr. 13: " Sicherheitsund Brandschutzmaßnahmen für öffentliche Veranstaltungsstätten ". 12. Landesgesetz Nr. 13 vom 13. Mai 1992 - Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen. 13. Vereinbarung zwischen Staat und Regionen betreffend die hygienisch sanitären Aspekte des Baus, der Instandhaltung und der Überwachung von Schwimmbecken (Sitzung vom 11. Juli 1991), gemäß Art. 12 des Gesetzes Nr. 400 vom 23. August 1988 14. D.P.R. Nr. 236 vom 24. Mai 1988 – Durchführungsbestimmung zur EuRichtlinie Nr. 80/77 betreffend die Qualität des Wassers -, gemäß Art. 15 des Gesetzes Nr. 183 vom 16.04.1987 wo es mit den Richtlinien des Dekrets vom 02 Februar 2001 Nr. 31, „Durchführungsbestimmung zur EuRichtlinie Nr. 80/77 betreffend die Qualität des Wassers „ übereinstimmt. Alle angeführten Gesetzestexte können beim Amt für Sport eingesehen werden.
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Dienstcharta Amt für Sport
Abschnitt B - Der Dienst 1. Das Amt für Sport Das Amt für Sport gehört zur Abteilung "Dienste an die örtliche Gemeinschaft". Die Aufgabe des Amtes ist vorwiegend die Verwaltung folgender Sportanlagen: Hallenbad und Lido, Drususstadion, Sporthalle Reschenstrasse, Gemeindesporthalle Triesterstrasse, Leichtathletikanlage, Sportplätze Talferpromenade, Turnhallen und Sportanlagen der Schulen, Sportplätze Reschenstrasse, Sportzone Pfarrhof, Eislaufplatz Sill, Eiswelle. - PERSONAL (verwaltungstechnisches und technisches Personal) -
Verantwortliche/r Verantwortliche/r für die Fußballplätze
Koordinator/in der Fußballplätze
Zuständige/r Fußballplätze
Verantwortliche/r Verantwortliche/r
für Turnhalle, Stadthalle Gemeindehalle
für Lido, Hallenbad, Eislaufplatz Sill
t Koordinaator/in
Koordinator/in
der Stadthalle
von Lido und Hallenbad
Elektriker/in
Elektriker/in
Zuständige/r
Zuständige/r
für die Anlage
für die Anlage
für die Auszahlung der Rechnungen
Techniker/in für technische Anlage im Hallenbad und Lido
Direktor/in Der/die DirektorIn ist verantwortlich für die Ausarbeitung der Pläne für Maßnahmen
im
Bereich
Sport.
Er/sie
führt
Kontroll-
und
Überprüfungstätigkeiten durch, um die korrekte Durchführung des Dienstes und die Erreichung der gesteckten Ziele zu gewährleisten. Er/sie teilt die Aufgaben unter den eigenen Mitarbeitern auf und erteilt Anweisungen zur rationellen Organisation der Arbeit des Personals der Sportanlagen.
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Verantwortliche/r für die Fußballplätze Er/sie verwaltet die Pläne zur Benutzung der Fußballplätze und betreut die Auszahlung der Beiträge an die Vereine.
Verantwortliche/r für die Auszahlung der Rechnungen Er/sie beschäftigt sich mit der Auszahlung der Rechnungen, betreut die statistischen Erhebungen und die Abrechnung der Einnahmen der Anlagen.
Verantwortliche/r für die Verwaltung der Turnhallen, der Stadthalle und der Gemeindesporthalle Er/sie verwaltet die Pläne zur Benutzung der Turnhallen, der Stadthalle, der Gemeindesporthalle zu Sportzwecken sowie für andere Veranstaltungen in der Stadthalle. Er/sie sorgt für die Ausstellung der Rechnungen aller Anlagen in Bezug auf Sporttätigkeiten.
Verantwortliche/r für die Verwaltung des Lidos, des Hallenbades und des Eislaufplatzes bei der Sill Er/sie ist für die Verwaltung des Lidos, des Hallenbads und des Eislaufplatzes in der Sill zuständig.
Zuständige/r für die Sportplätze Er/sie sorgt für die Vorbereitung der von den Sportvereinen benutzten Anlagen für Trainingszwecke und Wettkämpfe. Er/sie überwacht die korrekte Benutzung der gesamten Strukturen. Er/sie führt die ordentliche Instandhaltung der Sportanlagen sowie Gärtnereiarbeiten aus.
Koord i nator/i n Er/sie organisiert die Arbeit des Personals, das die Anlagen betreut, für die sie/er zuständig ist. Er/sie koordiniert den Ankauf und die Instandhaltung von Geräten und Materialien nach vorheriger Ermächtigung von Seiten des Amtes für Sport. Er/sie dient als Bezugsperson bei Meldungen von Pannen oder Schäden.
Techniker/in für die technische Anlage im Lido und Hallenbad Er/sie ist dafür verantworlich, dass die gesamte technische Anlage und die Wasseraufbereitungsanlage der Schwimmbecken korrekt funktionieren.
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Dienstcharta Amt für Sport
3. Unsere Dienste Die Tätigkeitsbereiche des Amtes für Sport sind folgende:
• • • • • • •
SCHWIMMANLAGEN: HALLENBAD UND LIDO DRUSUSSTADION SPORTHALLE RESCHENSTRASSE GEMEINDESPORTHALLE TRIESTSTRASSE LEICHTATHLETIKANLAGE SPORTPLÄTZE TALFERPROMENADE TURNHALLEN UND SPORTANLAGEN DER SCHULEN
• • • • • •
SPORTPLÄTZE RESCHENSTRASSE SPORTZONE PFARRHOF EISLAUFPLATZ SILL EISWELLE SPORT- UND FREIZEITVERANSTALTUNGEN VERWALTUNG DER SPORTANLAGEN
Die innerhalb der einzelnen Tätigkeitsbereiche angebotenen Dienste sind folgende: Schwimmanlagen - Hallenbad: 25 m langes Schwimmbecken mit Springturm, Vergnügungsbecken mit 85 m langer Rutschbahn und Kinderschwimmbecken. Lido: Zwei 50 m lange Schwimmbecken, ein Vergnügungsbecken mit Hydromassage und Rutsche sowie mehrere Kinderschwimmbecken. Die Anlage verfügt über 18.000 m Grünflächen. Drususstadion: Fußballrasen 60 x 100 m mit zwei Tribünen mit einer Gesamtkapazität von 3.500 Zuschauern. Stadthalle Reschenstraße: Zentrale Turnhalle zu 50 x 30 m, aufteilbar in drei Turnhallen, einer Gymnastikhalle, zwei Kampfsporthallen, einer Spinninghalle, drei Kleinhallen, sechs Squashfeldern und einer Fechthalle. Sporthalle Trieststraße: Zentrale Turnhalle, Boxhalle, Kampfsporthalle und Kletterhalle. Leichtathletikanlage: Vollständig ausgestattete Anlage mit sechs
Rennbahnen. Sportplätze Talferpromenade: Fußballplätze, Kleinfeldfußballplätze und Baseballplätze. Turnhallen und Sportanlagen der Schulen: 33 Schulturnhallen, die von 18.00 bis 22.00 geführt werden, sowie drei Turnhallen, die auch samstags und sonntags für die Ligaspiele benutzt werden. Sportplätze Reschen: 3 Fußballplätze und ein Footballstadion mit künstlichem Belag. Sportzone Pfarrhof: verschiedene Sportanlagen darunter Tennisplätze, Fussballplätze, Kegelbahn, Tischtennishalle, Mehrzweckfelder, Beach-Volleyplatz, Eislaufplatz, Schwimmhalle. Eislaufplatz SILL: 2 Pisten, eine zu 60m x 30 m und eine zu 40 m x 20 m Eiswelle: 1 Eislaufpaltz zu 60 m x 30 m, einen Raum mit Gewichtgeräten und ein Raum für Freigymnastik,
Sport- und Freizeitveranstaltungen Verwaltung der Sportanlagen
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Direkte Verwaltung der gemeindeeigenen Sportanlagen 1. Sammlung der Gesuche betreffend die Benutzung der Anlagen. 2. Vorbereitung der Nutzungspläne der Anlagen, der Fußballplätze und der Stadthalle und Zuweisung der Nutzungszeiten und -räume. 3. Überprüfung der geplanten Veranstaltungen und Einfügung derselben in die Veranstaltungskalender der verschiedenen Anlagen; bei Bedarf Festlegung alternativer Räume für die Vereine bei längerer Schließung der Anlagen. 4. Ausstellung der Rechnungen für die Benutzung der Anlagen, Überprüfung der entsprechenden Eintreibungen. 5. Ausarbeitung der Verträge mit den Organisatoren nicht sportlicher Veranstaltungen; Überprüfung der Einhaltung der Vertragsklauseln. 6. Privatverhandlungen für Ankäufe und Dienste verschiedener Art. 7. Ausarbeitung von Lastenheften für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen. 8. Vorbereitung von Beschlüssen und Weiterleitung für die Finanzierung. 9. Kontrolle und Überprüfung der Rechnungen betreffend Ankäufe oder Dienstleistungen und entsprechende Auszahlung mittels Verfügung. 10. Organisation der Instandhaltungsarbeiten zusammen mit dem Amt für Bauerhaltung. 11. Öffnung, Überwachung und Schließung der Anlagen. 12. Verwaltung des Personals, Zeitpläne der Hausmeister und des technischen Personals. Konventionierte Verwaltung der Sportanlagen 1. Bestimmung der betreffenden Anlage und Überprüfung - nach Einholung des Gutachtens der Ratskommission für Sport -, ob es angebracht ist, Vereine oder Genossenschaften mit der Verwaltung zu beauftragen. 2. Ausarbeitung der Abkommen für die konventionierte Verwaltung von Anlagen und Vorbereitung des entsprechenden Beschlusses für die Genehmigung von Seiten des Gemeindeausschusses. 3. Überprüfung der Einhaltung des Abkommens, insbesondere der Öffnungszeiten und Tarife.
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Dienstcharta Amt für Sport
Abschnitt C - Die Qualitätstandards und die damit zusammenhängenden Pflichten Das Amt für Sport hat eine ständige Verbesserung des Dienstes zum Ziel. Aus diesem Grund hat es eine Reihe von Indikatoren festgelegt, die das garantierte Qualitätsniveau der angebotenen Dienste überprüft. Diese Indikatoren werden "Standards" genannt und geben den Bürgern die Möglichkeit, das Qualitätsniveau der Dienste zu überprüfen, indem sie die garantierten Standards mit den effektiv angebotenen Diensten vergleichen. In bestimmten Fällen (s. unten) stellt das Amt bei Nichteinhaltung der versprochenen Standards eine Entschädigung zur Verfügung, u.z. gemäß den Modalitäten, die im Abschnitt D der vorliegenden Charta beschrieben werden. Nachfolgend werden die vom Amt für Sport angebotenen Dienste mit den entsprechenden garantierten Standards u. Qualitätsfaktoren angeführt. Die angegebenen Qualitätstandards gelten für das laufende Jahr. In den nächsten Jahren können Bezugswerte ajourniert und weiter verbessert werden.
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Die Standards Tätigkeit/ Ergebnis Allgemeine Anträge
Gesuche für die Benutzung von Sportplätzen von Seiten der Vereine/ Vereinigungen
Beschreibung der Standards Zeitspanne zwischen dem Eingang des Briefes und der schriftlichen Antwort des Amtes für Sport.
Vorgesehener Entschädigung Wert 7 Tage
Zeitspanne zwischen dem 15 Tage Ablauf der F r i s t zur Einreichung der Gesuche (30. Juni) und der Ausstellung der Genehmigungen an die Vereine/Vereinigungen. Zeitspanne zwischen dem 7 Tage Gesuch um Abänderung des Jahresprogramms von Seiten der Vereine/Vereinigungen und der schriftlichen Antwort von Seiten des Amtes für Sport. Gesuche für die Zeitspanne zwischen dem 15 Tage Benutzung der Ablauf der Frist für die Stadthalle von Einreichung der Gesuche (30. Seiten der Juli) und der Ausstellung der Vereine/ Genehmigungen an die Vereinigungen Vereine/Vereinigungen. Zeitspanne zwischen dem 7 Tage Gesuch um Abänderung des Jahresprogramms von Seiten der Vereine/Vereinigungen und der schriftlichen Antwort von Seiten des Amtes für Sport. Antrag für die Zeitspanne zwischen dem 20 Tage Anmietung der Eingang des Antrags für die Stadthalle für Anmietung der Stadthalle sportliche und und der provvisorischen nicht-sportliche Zusage Veranstaltungen, Konzerte usw.
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Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Dienstcharta Amt für Sport
Die Standards Tätigkeit/ Ergebnis
Beschreibung schreibung Standards
Gesuche für die Benutzung der Turnhallen von Seiten der Vereine//Vereini
Zeitspanne zwischen der Einreichung der Gesuche von Seiten der Vereine/ Vereinigungen durch die Schulen und der Ausstellung des Nutzungsplanes von Seiten des Amtes für Sport. Zeitspanne zwischen dem Ablauf der Frist für die gungen Einreichung der Gesuche (23. Juli) und der Ausstellung der Gesuche für Genehmigungen an die die Benutzung Vereine/Vereinigungen. des Hallenbades Zeitspanne zwischen dem von Seiten der Gesuch um Abänderung des Vereine/ Jahresprogramms von Seiten Vereinigungen der Vereine/Vereinigungen und der schriftlichen Antwort von Seiten des Amtes für Sport. Mitteilung über den Eingang des Antrags Beitragsanträge von Seiten der Sportvereine/ Vereinigungen für ordentliche Tätigkeit, Verwaltung der Anlagen, Förderung des Fremdenverkers und Investitionen
Zeitspanne zwischen der Entscheidung der Kommission und der Mitteilung über die Gewährung oder NichtGewährung des Beitrags (Termin für die Einreichung der Gesuche: 15. Februar)
Vorgesehener Entschädigung
Wert
15 Tage
Ja
10 Tage
Ja
7 Tage
Ja
7 Tage
Ja
15 Tage
Ja
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Die Standards Tätigkeit/ Ergebnis
Beschreibung der Standards
Vorgesehener Entschädigung Wert
Beitragsanträge Mitteilung über den Eingang von Seiten der des Gesuchs. Sportvereine für Veranstaltungen
7 Tage
Ja
Zeitspanne zwischen der Entscheidung der Kommission und der Mitteilung über die Gewährung oder NichtGewährung des Beitrags (Termin für die Einreichung der Gesuche: Veranstaltungen in der ersten Jahreshälfte: 15. Februar; Veranstaltungen der zweiten Jahreshälfte: 30. Mai). BeitragsvorZeitspanne zwischen dem schüsse an Erhalt der Mitteilung über die Vereine/ Gewährung des Beitrags und Vereinigungen die effektive Auszahlung von 50% des Beitrags Zeitspanne zwischen dem Eingang der Unterlagen betreffend die Tätigkeit oder die Veranstaltung, für die der Beitrag bereitgestellt wird, und der Auszahlung der restlichen 50% des Beitrages. Antrag für die Zeitspanne zwischen der EntEinschreibung in scheidung der Kommission das Verzeichnis und der Mitteilung an den der Vereine Verein/Vereinigung über die Kategorie Sport Einschreibung oder die Ablehnung (Frist für die Einreichung der Anträge: 30. Juni und 31. Dezember). Beim Amt für Zeitspanne zwischen dem Sport eingeEingang der Beschwerde und gangene der Antwort Beschwerden
15 Tage
Ja
15 Tage
Ja
15 Tage
Ja
15 Tage
Ja
7 Tage
Ja
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Dienstcharta Amt für Sport
Qualitätsfaktoren Qualitätsfaktoren
Indikatoren
Konkrete EinDurchführung von Erhebungen des flussnahme Zufriedenheitsgrades der Benutzer durch die Nutzer der Sportanlagen, mit effektiver des Dienstes Auswirkung auf die angebotenen Dienste Kontakt-
Öffnungszeiten des Amtes für Sport
Standard
Entschädigung
Ja
38 Stunden
-
38 Stunden
-
58.000 Personen 272 Personen
-
171.000 1.525 Personen
-
möglichkeit mit J dem Amt für Telefonische Erreichbarkeit der Sport Verantwortlichen des Amtes für Sport
Dienstvolumen
Hallenbad:
Jährliche Aufnahmefähigkeit Hallenbad: Tagesdurchschnitt Lido: Jährliche Aufnahmefähigkeit Durchschnittliche Anzahl von Besuchern pro Tag
Jährliche Aufnahmefähigkeit Stadthalle Athleten insgesamt Zuschauer insgesamt Tagesdurchschnitt ( Zuschauer)
Drususstadion: Athleten insgesamt Zuschauer insgesamt
42.000 29.500 201 9.820 15.300
Durchschnittliche Anzahl von Besuchern der Leichtathletikanlage pro Tag Talfersportplätze:pro Tag Sportplätze Reschenstr.: Gemeindesporthalle in der
70 105
-
376 259
_
90%
-
95%
-
100%
-
90%
-
Trieststraße:pro Tag Zugänglichkeit der
Zugänglichkeit der Sportanlagen für Personen mit Behinderung.
Sportanlagen Möglichkeit, die Sportanlagen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen Sicherheit Sportanlagen, die über Strukturen und Verfahren im Einklang mit den geltenden Gesetzen über die Sicherheit auf dem Arbeitsplatz verfügen.
Prozentsatz Personal, das für Brandfälle und Naturkatastrophen ausgebildet ist
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Abschnitt D - Bürgernähe 1. Information und Zuhören Für die Verwaltung ist die Zufriedenheit der Bürger und der Nutzer des Dienstes von vorrangiger Bedeutung. Aus diesem Grund hat unser Dienst verschiedene Möglichkeiten vorgesehen, um die Meinungen und Urteile der Bürger über die Tätigkeit des Amtes einzuholen: 1) Erhebungen des Zufriedenheitsgrades der Dienstnutzer. In regelmäßigen Zeitabständen wird eine Befragung durchgeführt, um die Zufriedenheit der Bürger mit den angebotenen Diensten zu überprüfen; 2) Analyse der Hinweise und Bemerkungen, die beim Amt eingehen; 3) Überprüfung der Situationen, bei denen die in der Dienstcharta verspro chenen Qualitätsstandards nicht eingehalten werden. 2. Die Bewertung des Dienstes von Seiten der Bürger Die Ergebnisse der Erhebungen werden veröffentlicht und den Bürgern bekanntgegeben. Sie dienen dazu, Pläne zur Verbesserung der angebotenen Dienste zu erstellen. 3. Beschwerden und Vorschläge Das Amt für Sport nimmt eventuelle Beschwerden oder Hinweise auf Missstände des Dienstes oder die Nichterfüllung der in der Dienstcharta festgelegten Pflichten entgegen. Jede Meldung wird gemäß Richtlinien des Präsidenten des Ministerrates vom 27.1.1994 registriert. Die Beschwerden müssen in schriftlicher Form abgefasst werden, genau den Beschwerdegegenstand beschreiben und mit sämtlichen nützlichen Informationen versehen sein, damit das Problem erfasst und der Missstand überprüft werden kann. Die Beschwerden können über den "Schalter für Beschwerden und Tipps" auf der Internetseite der Stadtgemeinde Bozen (www.gemeinde.bozen.it) mitgeteilt werden. Alternativ dazu können die Beschwerden bei folgenden Stellen eingereicht werden: • Bürgerzentren • Bürgerschalter (Amt für Beziehungen zur Öffentlichkeit). Die entsprechenden Adressen und Telefonnummern finden Sie im Kapitel "Adressen und Parteienverkehr" am Ende der Dienstcharta. Falls die Qualitätsstandards nicht eingehalten werden, können die Bürger - nach erfolgter Meldung an das Amt für Sport - wie folgt entschädigt werden: 3 freie Eintritte im Lido oder im Hallenbad oder 5 ermäßigte Eintritte im Lido oder im Hallenbad
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Dienstcharta Amt für Sport
Abschnitt E - Nützliche Informationen Nachfolgend finden Sie nützliche Hinweise Wahrnehmung der Dienste des Amtes für Sport.
zur
bestmöglichen
1. Was tun, um... Für welche Arten von Tätigkeit gewährt die Stadtgemeinde Bozen Beiträge? Für die Durchführung und die Verbreitung von sportlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen, für die Verwaltung von Sportanlagen und -infrastrukturen, für Initiativen sowie die Verwirklichung, die Verbesserung, die Erweiterung, die Ergänzung und die Sanierung von Sportanlagen mit entsprechendem Zubehör.
Wem können Beiträge gewährt werden? Körperschaften, Vereinen, Komitées, Vereinigungen, Genossenschaften und anderen Sportorganisationen ohne Gewinnzweck, die sportrelevante Ziele verfolgen und im Gemeindeverzeichnis der Vereine (Kategorie Sport) eingetragen sind.
Welche Eigenschaften müssen Beitragsempfänger haben? Sie müssen ihren Sitz in Bozen haben, einem nationalen Sportverband oder auf
Landesebene
tätigen
Sportorganisationen
oder
vom
C.O.N.I.
anerkannten Körperschaften zur Förderung des Sports angehören. Sie müssen seit mindestens 12 Monaten vor dem Datum der Einreichung des Beitragsgesuchs ununterbrochen eine sportliche Tätigkeit durchgeführt haben.
Wann laufen die Fristen für die Einreichung der Gesuche für finanzielle Beiträge ab? Innerhalb 15. Februar eines jeden Jahres. Im Falle von Sportveranstaltungen, die in der zweiten Jahreshälfte stattfinden, ist die Frist für die Einreichung der Gesuche der 30. Mai desselben Jahres.
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Ich vertrete einen Verein oder eine Vereinigung und möchte eine Sportanlage benutzen. Was soll ich tun? Es genügt, einen schriftlichen Antrag beim Amt für Sport einzureichen. Das Amt wird die verfügbaren Räume und Zeiten überprüfen und innerhalb der in der Dienstcharta festgelegten Fristen den Antrag beantworten.
Was muss ich tun, um eine Veranstaltung in der Stadthalle zu organisieren? Sie können beim Amt für Sport anrufen und fragen, ob die Stadthalle am gewünschten Datum verfügbar ist und dann einen schriftlichen Antrag einreichen. Der Vertrag wird einen Monat vor der Veranstaltung unterzeichnet, gleichzeitig mit der Einzahlung der Kaution.
2. Adressen und Parteienverkehr Adressen und Telefonnummern der Bürgerzentren:
Zentrum-Bozner Boden-Rentsch Rosengartenstraße 5/a tel. 0471 / 978728, fax 0471 / 977549 e-mail: centro@gemeinde.bozen.it
Oberau-Haslach Claudia-Augusta-Straße 52 tel. 0471 / 282 547, fax 0471 / 408282 e-mail: oltrisarco@gemeinde.bozen.it
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Dienstcharta Amt für Sport
Europa-Neustift Turinstraße 96 tel. 0471/ 935209 fax 0471/ 505589 e-mail: europa@gemeinde.bozen.it
Gries-Quirein Grieser Platz 18 (Altes Grieser Rathaus) tel. 0471/ 285836, fax 0471/ 285713 E-Mail: gries@gemeinde.bozen.it.
Don Bosco Don-Bosco-Platz 17 tel. 0471/ 920961, fax 0471/ 920962 e-mail: donbosco@gemeinde.bozen.it Öffnungszeiten der Bürgerzentren: Montags, Dienstags, Mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 15.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstags von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr, Freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen). Die Bürgerzentren sind am ersten Montagnachmittag eines jeden Monats geschlossen. mm Bürgerschalter: ^ ABÖ, Gumergasse 7 Tel 0471/ 997621 616 / Fax 0471/ 997622 e-mail: urp@gemeinde.bozen.it Internetseite: www.gemeinde.bozen.it Amt für Sport, Gumergasse 7 tel. 0471/ 997325, Gumergasse 7- 374- 332 /fax 0471/ 997377
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 9.00 -12.30 Uhr Dienstag 15.00 -16.30 Uhr Donnerstag 8.30 -13.00 Uhr/14.00 -17.30 Uhr
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CittĂ di Bolzano Stadt Bozen
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STADTHALLE Reschenstraße 39 39100 Bozen Tel. 0471/ 935558 Plätze insgesamt 3600
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Dienstcharta Amt f端r Sport
HALLENBAD TRIESTSTRASSE Trieststrasse 39100 Bozen Tel. 0471/911000
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LIDO TrieststraĂ&#x;e 39100 Bozen Tel. 0471/ 911000
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Dienstcharta Amt für Sport
EISWELLE Galvanistraße 39100 Bozen Tel. 0471/ 9114873 Führung: Messe Bozen
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FUSSBALLPLÄTZE Reschenstraße 39100 Bozen
Tel. 0471/ 201968
30
DRUSUSSTADION Trieststraße 39100 Bozen Tel. 0471/ 201975
Dienstcharta Amt für Sport
LEICHTATHLETIK ANLAGE St. Gertraudweg 39100 Bozen Tel. 0471/ 262462
TSTADT
V 32
ALTSTADT
EISLAUFPLATZ SILL Schloß Ried Weg 26 39100 Bozen Tel. 0471/ 329803
Dienstcharta Amt für Sport