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Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten
Inhaltsverzeichnis
ERSTELLT VON: Dienststelle für Kindergärten Gemeinde Bozen Matteo Faifer Hugo Di Blasi Evi Alessandrini
Vorwort
1. AUFBAU DER DIENSTCHARTA 2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 3. DER DIENST 3.1 Mission und Qualitätspolitik Mission Benutzer Qualitätspolitik 3.2 Verweis auf gesetzliche Bestimmungen 3.3 Die Organisationsstruktur Organigramm Aufgaben und Verantwortungsbereiche 3.4 Modalitäten für die Inanspruchnahme des Dienstes Aufnahmekriterien Aufnahmeverfahren Einschreibung Festlegung, Zahlung und gesonderte Berechnung der Besuchsgebühren Ausspeisungsdienst Grundlegende Informationen über die Kindergärten
PROJEKTKOORDINIERUNG: Cristina Pierotti Qualität der Dienste LAYOUT: DOC.bz 1. AUSGABE: 2003 2. AUSGABE: 2004 3. AUSGABE: 2005 4. AUSGABE: 2006 5. AUSGABE: 2007 6. AUSGABE: 2008 7. AUSGABE: 2009 8. AUSGABE: 2010 9. AUSGABE: 2011
4. QUALITÄTSMASSSTÄBE UND IHRE ÜBERPRÜFUNG
Das Titelbild wurde von einem Kindergartenkind gezeichnet. Die verschiedenen Farben entsprechen jeweils einem Kapitel.
5. KOMMUNIKATION, SCHUTZMECHANISMEN UND GARANTIEN FÜR DIE KORREKTE ANWENDUNG DER DIENSTCHARTA 5.1 Auskünfte erteilen und zuhören 5.2 Die Bewertung des Dienstes durch die Bürger 5.3 Entgegennahme von Beschwerden 5.4 Antrag auf Neuüberprüfung des Gesuches 5.5 Schadenersatz 5.6 Ansprechpartner
Stadt Bozen – Sieger 2008
Lobende Erwähnung – Stadt Bozen für die Qualität der öffentlichen Dienste Italienischer (CNCU) RealizzatoVerbraucherrat a cura di: Grafica:
Premio Italia a Tavola Coordinamento progetto: Traduzione:
CON LA COLLABORAZIONE DI:
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PRIMA EDIZIONE:
6. DIE UMFRAGE ÜBER DIE ZUFRIEDENHEIT DER FAMILIEN 6.1 Die allgemeine Zufriedenheit 6.2 Beschreibung der Dienstnutzer 6.3 Innenräume 6.4 Kindergartenausspeisung 6.5 Grünflächen der Struktur 6.6 Kommunikation
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Vorwort Die öffentliche Verwaltung ist zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, sich den ständig ändernden wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklungen anzupassen und den Bürgerinnen und Bürgern eine Dienstqualität sowie Bedingungen zu bieten, die dem Standard anderer europäischer Staaten entsprechen. Zentrales Anliegen der Gemeinde Bozen ist es daher, effiziente, hochwertige Dienste zu erbringen und sie laufend zu verbessern. In diesem Sinne ist es oberste Priorität der Dienststelle für Kindergärten, den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien gerecht zu werden und in den Kindergärten ein geeignetes, sicheres Umfeld und eine gesunde Ernährung zu gewährleisten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Einhaltung der in dieser Dienstcharta festgelegten Kriterien und Qualitätsstandards sowie die Zufriedenheit der Familien mit dem Kindergartendienst ständig zu überprüfen. Eine hohe Dienstqualität, die den Kindergärten 2008 auch mit der Zertifizierung ISO 9001 bescheinigt wurde, ist nämlich eine unerlässliche Voraussetzung, damit der vom Land wahrgenommene Erziehungsauftrag erfolgreich ausgeführt werden kann. Der Stadtrat für Bürgerbeteiligung, Personal und öffentliche Arbeiten Luigi Gallo
Die Gemeinde Bozen und insbesondere das Amt für Unterricht und die Vorwort Dienststelle für Kindergärten haben sich in den vergangenen Jahren darum bemüht, das Angebot an Kindergartenplätzen auszuweiten, sich den Entwicklungen und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen und die einzelnen Stadtviertel mit den nötigen Strukturen auszustatten. Zudem haben sie große Anstrengungen unternommen, um die Qualität des Dienstes, deren Zertifizierung durchgeführt worden ist, zu halten und auszubauen. Dies gilt einmal für die Zubereitung der Mahlzeiten nach ernährungswissenschaftlichen Kriterien und mit biologischen Nahrungsmitteln in den zumeist eigenen Küchen, für die Ausstattung der Räume mit kindergerechten Materialien und für die Gestaltung der Grünflächen und der Außenräume. Die ErzieherInnen und die Kinder sollen unter guten Voraussetzungen arbeiten und sich entfalten können und die Eltern sollen ihre Kinder bestens aufgehoben wissen. Die Gemeinde Bozen ist bestrebt, den Familien durch ein einkommenbezogenes Tarifsystem entgegenzukommen und die Besuchsgebühren unter dem vom Land vorgesehenen Höchstbetrag zu halten. Auch unterstützt sie unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Angebote der Sektionen mit verlängerten Besuchszeiten und sucht nach Möglichkeiten, den Vorstellungen der Eltern nach mehr Flexibilität bei der Auswahl des Kindergartenplatzes entgegenzukommen. In dieser Broschüre finden Sie Informationen über die angebotenen Dienste und darüber, welche Ämter dafür zuständig sind. Auch finden Sie Anleitungen, wie Sie diese beanspruchen können und wer Ihre Ansprechpartner sind. Die Gemeinde Bozen ist bestrebt, auch in Zukunft alles zu tun, um den Kindern einen Kindergartenplatz zu garantieren, wo sie sich gesund entfalten, entwickeln und so in unsere Stadtgemeinschaft hineinwachsen können. Die Stadträtin für Schule, Freizeit und Mobilität Judith Kofler Peintner
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1. Aufbau der Dienstcharta Die Dienstcharta ist ein Instrument zur Qualitätsentwicklung, zur Bewertung der Dienstleistungen und organisatorischen Weiterentwicklung des Dienstes, mit welchem sich die Gemeinde gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, gewisse Qualitätsstandards zu gewährleisten und eine ständige Verbesserung des Dienstes anzustreben. Die Dienstcharta ist Ausdruck einer Verpflichtung für eine explizite und kontrollierbare Qualität. Sie stellt für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit dar, den Dienst zu kontrollieren und verbessern, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Die Dienstcharta gilt ein Jahr lang und wird zu Beginn eines jeden Schuljahres erneuert. Sie besteht aus fünf Abschnitten. Im ersten Abschnitt sind die allgemeinen Grundsätze erfasst, auf welchen der Dienst fußt. Im zweiten Abschnitt werden die Dienststelle für Kindergärten und die erbrachten Dienste vorgestellt: Zielsetzungen und Qualitätsorientierung, Organisationsaufbau, Aufnahmekriterien, Kosten, sämtliche Informationen für eine angemessene Inanspruchnahme des Dienstes. Der dritte Abschnitt legt die zu gewährleistenden Qualitätsstandards fest. Im vierten Abschnitt werden die Modalitäten festgelegt, wie die Familien an der Führung des Dienstes teilhaben und ihren Beitrag für die korrekte Anwendung der Charta leisten können. Im fünften Abschnitt finden sich die Ergebnisse zu den Umfragen über die Zufriedenheit der Dienstnutzer.
Unparteilichkeit All jene, die den Dienst in Anspruch nehmen, haben das Recht, objektiv, gerecht, unparteiisch und höflich behandelt zu werden. Außerdem muss die konstante und vollständige Übereinstimmung mit den Gesetzen und Verordnungen gewährleistet werden. Kontinuität Die Erbringung des Dienstes muss ordnungsgemäß, kontinuierlich und ohne Unterbrechungen erfolgen. Im Falle von Umständen, welche die ordnungsgemäße Abwicklung unterbrechen, ist umgehend eine Lösung zu finden. Beteiligung Entgegennahme eines jeden Hinweises, Tipps, einer jeden Rückmeldung seitens der Familien, um den Bedürfnissen der Dienstnutzer zunehmend entgegenkommen zu können. Die Einrichtungen, das Personal, die Familien und Kinder nehmen an der Führung der Dienste teil, wobei die allgemeinen Standards der Dienste umgesetzt werden sollen und eine ständige Verbesserung der gebotenen Qualität angestrebt wird.
Die Dienststelle für Kindergärten der Gemeinde Bozen führt die eigenen Dienste unter Einhaltung der Richtlinie des Ministerpräsidenten vom 27. Jänner 1994, in welcher die Prinzipien festgelegt sind, auf deren Grundlage die Erbringung öffentlicher Dienste zu erfolgen hat.
Recht auf Auswahl Bei der Zuweisung der Kinder an die Kindergärten ist im Rahmen des Möglichen den Bedürfnissen der Familien Rechnung zu tragen und jedenfalls das Kriterium des Wohnortes zu bevorzugen. Es muss die Verfügbarkeit von Strukturen, Ressourcen und Personal gewährleistet werden, um den Anfragen der Familien konkret entgegenkommen zu können. Effizienz und Wirksamkeit Ziel ist es, die Bedürfnisse der Dienstnutzer durch die laufende Verbesserung des Dienstes zufrieden zu stellen. Gewährleistung der höchstmöglichen Vereinfachung der Aufnahmemodalitäten zum Dienst, flexibler Öffnungszeiten der Ämter mit Parteienverkehr, der Kompetenz und Hilfsbereitschaft des Personals, der Sicherheit und Hygiene in den Räumlichkeiten sowie eines angenehmen Aufenthaltes im Kindergarten für Kinder und Personal.
Gleichheit Allen Dienstnutzern soll derselbe Dienst geboten werden – unabhängig von Geschlecht, Rasse, Sprache, Religion, politischen Ansichten, psycho-physischen und sozialen-wirtschaftlichen Bedingungen.
Transparenz Klare, vollständige und umgehende Informationen über die Verfahren, Fristen und Kriterien zur Erbringung des Dienstes sowie über die Rechte und Möglichkeiten, welche die Familien in Anspruch nehmen können.
2. Allgemeine Grundsätze
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3. Der Dienst Die Dienststelle für Kindergärten der Gemeinde Bozen ist für die Organisation und Führung der Dienste verantwortlich, die in den 35 Kindergärten erbracht werden, und zwar hinsichtlich • der Ausstattung, d.h. die Zuweisung und Instandhaltung der Gebäude, Grünflächen, Infrastrukturen und Geräte; • der Verwaltung, d.h. die Festlegung der Besuchsgebühren und die Personalisierung des Dienstes; • der Hygiene und Lebensmittel, d.h. die Reinigung und Desinfizierung der Räume, die Festlegung und eventuelle Personalisierung der Kindermenüs, die Lieferung der Lebensmittel. Bei der Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden Aufgaben bedient sich die Dienststelle für Kindergärten der Unterstützung und Mitarbeit anderer Gemeindeämter und -abteilungen sowie anderer öffentlicher und privater Einrichtungen. Die Dienststelle ist für die Kontrolle und Überprüfung der nach außen delegierten Tätigkeiten zuständig und übernimmt dafür die Verantwortung. Die erzieherischen Aspekte der Dienste in den Kindergärten fallen in die Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen, die über die Kindergartendirektorinnen und –direktoren versucht, die bestmögliche Ergänzung zwischen den Zuständigkeiten und der Verantwortungsbereiche der Gemeinde und des Landes zu finden.
3.1 Mission und Qualitätspolitik Die Dienststelle für Kindergärten setzt sich durch die Erbringung ihrer Mission Dienste zum Ziel, die Zugänglichkeit zum Dienst unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder und der Familien zu erleichtern und ein gesundes, angemessenes und sicheres Umfeld sowohl in Bezug auf die durchgeführten Tätigkeiten als auch auf die Ernährung zu garantieren. Die Zufriedenstellung der Kunden und die Verbesserung des Dienstes in Kunden qualitativer Hinsicht bilden die Grundlage der Tätigkeit der Dienststelle für Kindergärten, die im Rahmen der Festlegung der eigenen Ziele als Kunden betrachtet: • die Dienstnutzer, die Kinder und deren Eltern; von ihnen erhält die Dienststelle die grundlegenden Informationen hinsichtlich der Zufriedenheit mit dem Dienst, damit dieser ständig verbessert werden kann; 6
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• die Institution, die Dienststelle für Kindergarten pflegt die Kontakte mit der Autonomen Provinz Bozen, verantwortliche Institution für den Unterricht, und ist weiterhin beschäftigt dafür zu sorgen, dass die erzieherischen Tätigkeiten in einem angemessenen und angenehmen Umfeld ausgeübt werden können; • das Arbeits- und Verwaltungspersonal, das bei der Dienststelle für Kindergärten im Dienst ist. Qualitätspolitik Die Zielsetzungen der Dienststelle für Kindergärten sind: 1) auf die vom Kunden geäußerten Bedürfnisse sowie auf die potentiellen, von den gesellschaftlichen Veränderungen hervorgerufenen Erfordernisse einzugehen, (a) indem auf die Ernährung des Kindes ein besonderes Augenmerk gelegt wird und im Rahmen des Möglichen Qualitätsprodukte aus biologischem Anbau verwendet werden. Es sollen insbesondere die vom Diätologischen Dienst des Sanitätsbetriebes zusammengestellten Menüs angeboten werden, und es besteht die Möglichkeit, dass diese Menüs bei Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes abgestimmt werden; (b) indem die Kindergartensektionen mit verlängerter Besuchszeit gefördert werden; (c) indem – sofern möglich – gewährleistet wird, dass der Kindergarten möglichst nahe bei der Wohnung des Dienstnutzers liegt. 2) die Gewährleistung, dass die den Kindern vorbehaltenen Räume hinsichtlich der Größe, der Anzahl an Grünflächen, der Reinigung, der Sicherheit angemessen sind und mit den von den geltenden einschlägigen Bestimmungen vorgesehenen Standards und Auflagen übereinstimmen; dies wird durch eine sorgfältige Planung der neuen Einrichtungen – auch durch die Errichtung spezieller Räumlichkeiten – sowie durch die Planung der Anpassungs- und Umbauarbeiten der Gebäude und Räumlichkeiten verwirklicht; 3) die Gewährleistung der Funktionalität und Sicherheit der Geräte, Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, wobei Wartungs- und Reparatureingriffe und – im Falle von Neuankäufen – Marktanalysen vorgenommen werden; 4) die Umsetzung des Programmes zur Eigenkontrolle der Lebensmittelhygiene, die vom ges.vertr. Dekret 155/97 und der EU-Verordnung 852/04 i.g.F., vorgesehen ist, und der Gewährleistung der HACCP-Verfahren (europäische Hygienenorm) bei der Anschaffung und Lagerung der Lebensmittel durch Kontrollen in den Küchen mittels mikrobiologischer Analysen und einer entsprechenden Ausbildung des Küchenpersonals dient; 8
5) die Umsetzung des ges.vertr. Dekretes Nr. 81 vom 9. April 2008 über den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz; 6) die Umsetzung des Datenschutzgesetzes Nr. 196/2003 i.g.F., in Bezug auf die Behandlung persönlicher Daten im öffentlichen Bereich, um sämtliche Garantien und Erfüllungen zum Schutz der Personenrechte und der Sicherheit der Informationen zu gewährleisten und die Beziehung zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürger hinsichtlich des Schutzes der Person und ihrer Rechte zu verbessern; 7) der Einsatz von geeignetem Personal hinsichtlich Anzahl und Kompetenzen; 8) die Gewährleistung einer passenden und gezielten Ausbildung des Personals zum Zweck der laufenden Verbesserung des Dienstes sowie der Motivation und Miteinbeziehung der Mitarbeiter bei der Erreichung der angestrebten Ziele; 9) die Rationalisierung der Ausgaben unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen und der Einschränkungen im Haushalt; 10) die Konsolidierung der Beziehungen zu anderen Körperschaften oder interessierten Ansprechpartnern, wobei die Festlegung gemeinsamer Ziele und die Umsetzung gemeinsamer Projekte gefördert werden sollen. Die Dienststelle verpflichtet sich, den Bürgerinnen und Bürgern optimale Bedingungen und Voraussetzungen anzubieten, indem qualitativ hochwertige Dienste gewährleistet und die ständige Verbesserung der eigenen Leistungen angestrebt werden. Als Bestätigung und Beweis für den Willen der Dienststelle für Kindergärten, den erklärten Verpflichtungen nachzukommen, gilt die Qualitätszertifizierung nach UNI EN ISO 9001:2008, welche die Dienststelle erhalten hat, und zwar in Bezug auf die folgenden Dienste: Vorbereitung und Verteilung der Mahlzeiten, Durchführung der Reinigungsarbeiten und Instandhaltung von Einrichtungen und Geräten, kundenbezogene Verwaltungsverfahren in den von der Stadtgemeinde Bozen geführten Kindergärten.
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3.2 Verweis auf gesetzliche Bestimmungen • Richtlinie des Ministers für den öffentlichen Dienst vom 24. März 2004 • Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 27. Jänner 1994 • Richtlinie vom 20.12.2006 vom Minister für Reformen und Innovation in den öffentlichen Verwaltungen „Für eine Qualitätsorientierte öffentliche Verwaltung“ • Ges.vertr. Dekret Nr. 286 vom 30. Juli 1999 – Abschnitt III – Art. 11 „Qualität der öffentlichen Dienste und Dienstcharta“ in geltender Fassung. • Landesgesetz Nr. 36 vom 17. August 1976 – Rechtsordnung des Kindergartenwesens. • Beschluß CIVIT Nr. 88/2010 „Richtlinien für die Definition der Qualitätsstandards“ (Artikel 1, Komma 1, Legislativdekret 20.12.2009, Nr. 198) • Landesgesetz Nr. 5 vom 16. Juli 2008 – Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe. • Ges.vertr. Dekret Nr. 81 vom 9. April 2008 Umsetzung von Art. 1 des Gesetzes Nr. 123 vom 3. August 2007 bzgl. Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. • Ges.vertr. Dekret Nr. 196 i.g.F., vom 30.06.2003 „Datenschutzkodex“ u. f. V. • Ges.vertr. Dekret Nr.155 vom 26. Mai 1997 i.g.F., – Lebensmittelhygiene HACCP – Hazard Analysis and Critical Control Points und Ergänzungen, ersetz durch – EUVerordnung 852/04 i.g.F. • Ges.vertr. Dekret Nr. 46 vom 26.02.1999 – Neuordnung der Regelung der Einhebung mittels Steuerrolle. • Ges.vertr. Dekret Nr. 112 vom 13.04.1999 – Neuordnung des Einhebungsdienstes • D.P.R. Nr. 445 vom 28.12.2000 – Einheitstext über die Gesetzesbestimmungen und Vorschriften auf dem Gebiet der Verwaltungsunterlagen. • Ges.vertr. Dekret Nr. 109 vom 31. März 1998 (abgeändert mit ges.vertr. Dekret Nr. 130 vom 3. Mai 2000) – Festlegung von Einheitskriterien für die Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Antragsteller von Sozialhilfe, nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 449 vom 27. Dezember 1997, Art. 59, Abs. 51 • Dekret des Ministerpräsidenten Nr. 221 vom 7. Mai 1999 – Ordnung über die Durchführungsbedingungen und Anwendungsbereiche der Einheitskriterien für die Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Antragsteller von Sozialhilfe. • Dekret des Ministerpräsidenten Nr. 242 vom 4. April 2001 – Ordnung betreffend die Abänderung des D.M. Nr. 221 vom 7.5.1999 zur Festlegung von Einheitskriterien für die Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Antragsteller von Sozialhilfe und zur Definition der Familiengemeinschaft in Sonderfällen, im Einklang mit Art. 1, Abs. 3 und Art. 2, Abs. 3 des GvD. Nr. 109 vom 31. März 1998, in der vom GvD. Nr. 130 vom 3. Mai 2000 geänderten Form. • Gesetz Nr. 214 vom 22. Dezember 2011 – Umwandlung des Gesetzesdekretes Nr. 201/11 in Gesetz – Dringende Bestimmungen zur Stärkung, zum Ausgleich und zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen. • Ges.vertr.Dekret Nr. 286, Art. 11, Abs. 2, abgeändert mit Art. 28 des Ges.vertr. Dekrets Nr. 150 vom 27. Oktober 2009 über die Qualität der öffentlichen Dienste. • Beschluss der unabhängigen Kommission für die Bewertung, Transparenz und die Integrität der öffentlichen Verwaltung (Civit) Nr. 3/2012 – Richtlinien für die Verbesserung der Instrumente zur Sicherstellung der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen. Alle Gesetze liegen bei der Dienststelle für Kindergärten zur Einsichtnahme auf. 10
3.3 Die Organisationsstruktur Abteilungsdirektor
Leiter der Dienststelle
Interner Verantwortlicher für die Qualität
Verantwortlicher für die Instandhaltung
Verantwortlicher für die Lieferung
Sekretariat
Verantwortlicher CQRH Ansprechpartner für das Magazin Verantwortlicher für Transporte Fahrer
Verantwortlicher für das Personal
Verantwortlicher für die Erbringung des Dienstes
Ansprechpartner für die Köche
Verantwortlicher für die Besuchsgebühren
Köche
Vizeköche
Hilfspersonal
Ansprechpartner für die Reinigung
Küchenhilfspersonal
DIREKTION Sie legt die allgemeine Ausrichtung des Dienstes fest, koordiniert die ver- Aufgaben und schiedenen Tätigkeiten und macht sich die Bedürfnisse der Allgemeinheit Verantworzu eigen. Es wird dabei die Teamarbeit gefördert, die auf die ständige Ver- tungsbereiche besserung sämtlicher Bereiche abzielt. VERANTWORTLICHER/E DES PERSONALS Er/Sie ist für sämtliche, mit der Führung des angestellten Personals (nicht Lehrkräfte) zusammenhängenden Aufgaben verantwortlich. VERANTWORTLICHE/R FÜR DIE ERBRINGUNG DES DIENSTES Er/Sie plant und kontrolliert den Reinigungs- und Ausspeisungsdienst in Bezug auf die Einhaltung der Auflagen zur Hygiene und Lebensmittelsicherheit. VERANTWORTLICHE/R FÜR DIE LIEFERUNGEN Er/Sie ist für die verwaltungstechnischen Verfahren zur Lieferung beweglicher Güter und von Verbrauchsgütern in Übereinstimmung mit den einschlägigen staatlichen und europäischen Bestimmungen verantwortlich. VERANTWORTLICHE/R FÜR DIE INSTANDHALTUNG Er/Sie plant und verwaltet die Instandhaltungseingriffe. 11
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VERANTWORTLICHE/R FÜR DIE BESUCHSGEBÜHREN Er/Sie ist für die Kommunikation mit dem Kunden zuständig, berechnet die Besuchsgebühren und leitet das Einhebungsverfahren ein. Außerdem erhält er/sie die Gesuche um Befreiung von bzw. Reduzierung der Besuchsgebühren von der zuständigen Körperschaft.
HILFSKOCH/KÖCHIN – ReinigungsPERSONAL Er/Sie trägt zur ordnungsgemäßen Erbringung des Dienstes gemäß den vom Koch/von der Köchin erteilten Anweisungen bei.
VERANTWORTLICHE/R CQRH Er/Sie überprüft die verschiedenen Tätigkeiten in Bezug auf die Einhaltung der HACCP-Bestimmungen.
ANSPRECHPARTNER FÜR DIE REINIGUNGSARBEITEN Er/Sie trägt für die korrekte Durchführung des Reinigungsdienstes in den Kindergärten Verantwortung und arbeitet mit den Verantwortlichen der Dienststelle in Bezug auf die verschiedenen Aspekte des in ihre Zuständigkeit fallenden Bereiche zusammen.
VERANTWORTLICHE/R FÜR DAS QUALITÄTSSYSTEM Er/Sie ist für die korrekte Umsetzung des Qualitätssystems der Dienststelle für Kindergärten zuständig.
ReinigungsPERSONAL Er/Sie trägt zur ordnungsgemäßen Erbringung des Dienstes gemäß den vom Ansprechpartner für die Reinigungsarbeiten erteilten Anweisungen bei.
SEKRETARIAT Es ist für die Kommunikation und Information gegenüber den Dienstnutzern verantwortlich.
Es wird an dieser Stelle noch auf zwei weitere Aufgabenbereiche verwiesen, die nicht in die Zuständigkeit der Dienststelle für Kindergärten fallen, wohl aber für die Gesamtheit des Dienstes von unerlässlicher Bedeutung sind:
Ansprechpartner für das Magazin – VERANTWORTLICHE/R FÜR DIE TRANSPORTE Er/Sie trägt für die Verwaltung der Lagerräume des Kindergartendienstes Sorge und kümmert sich um die Koordinierung der Fahrer.
ANSPRECHPARTNER DES KINDERGARTENS – LEITER/IN In verwaltungstechnischer Hinsicht ist er/sie für die Sammlung der Einschreibegesuche und für die Übermittlung der Informationen bezüglich der Dienstnutzer an die Dienststelle für Kindergärten verantwortlich. Außerdem händigt er/sie den Familien die Vordrucke für das Ansuchen um Befreiung bzw. Reduzierung der Besuchsgebühren aus und teilt der Dienststelle für Kindergärten die Neueinschreibungen, die Abmeldungen und die Abwesenheit der Kinder wegen Krankheit mit.
FAHRER/IN Er/Sie trägt für das ihm/ihr anvertraute Fahrzeug die Verantwortung und sorgt für dessen Fahr- und Funktions-tüchtigkeit und Reinigung. Er/sie führt die Lieferungen, mit welchen er/sie beauftragt wurde, gemäß den vorgegebenen Arbeitsplänen durch. ANSPRECHPARTNER FÜR DIE KÖCHE Er/Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeitsgänge zur Verteilung der Mahlzeiten in den Kindergärten. Er/Sie arbeitet mit den Verantwortlichen der Dienststelle in Bezug auf die verschiedenen Aspekte, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zusammen. KOCH/KÖCHIN Er/Sie ist für die Verwaltung der Küche sowohl hinsichtlich der Zubereitung der Mahlzeiten als auch der Aufbewahrung der Lebensmittel, der Reinigung, Hygiene und Instandhaltung der Räume und Geräte verantwortlich. VIZE-KOCH/KÖCHIN Er/Sie arbeitet mit dem Koch/der Köchin bei der Zubereitung der Mahlzeiten und der Küchenverwaltung zusammen. 12
FÜHRUNGSBEIRAT Er setzt sich aus den planmäßig angestellten beauftragten Kindergärtnerinnen des Kindergartens, einer Vertreterin der pädagogischen Mitarbeiterinnen, den Elternvertretern, einem Grundschullehrer und einem Gemeindevertreter zusammen. Er entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss der Kinder, erteilt Gutachten über das Ausmaß der Besuchsgebühren, über die notwendigen Ankäufe und schlägt dem/der Direktor/in den täglichen Stundenplan vor. Personal Vorgesehenes Personal für das Schuljahr 2012/13: 102 Personen Verwaltungspersonal: 6 Küchenpersonal: 16 Köche/innen, 15 Hilfsköche/innen Hilfspersonal in der Küche: 8 Hilfspersonal für die Reinigung: 55 in den Lagerräumen beschäftigtes Personal: 2 13
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3.4 Modalitäten für die Inanspruchnahme des Dienstes Die Dienststelle für Kindergärten plant jährlich die verschiedenen Aspekte des Dienstes auf Grund der Informationen, die sich aus der Analyse der potentiellen Nachfrage, den politisch-institutionellen Angaben, den über die Dienstnutzer in den vorangegangenen Schuljahren gesammelten Daten, den Rückmeldungen der Benutzer und auch auf der Grundlage der Bewertungen über die finanzielle Gebarung der Vorjahre ergeben. Unten sind die wichtigsten Schritte für die Einschreibung in den Kindergarten zusammengefasst. Aufgrund der Überschneidung des Zuständigkeitsbereiches der Dienststelle für Kindergärten der Stadtgemeinde Bozen und der Autonomen Provinz Bozen sind in der Folge bei jeder Phase auch die verantwortlichen Körperschaften/Ämter angeführt: • Erhebung der voraussichtlichen Neueinschreibungen und Ausarbeitung sowie Übermittlung der Informationen für die Einschreibungen (Dienststelle für Kindergärten – Gemeinde Bozen); • Einsammeln der eingereichten Einschreibegesuche (Kindergartenleiter/in); • Erstellung und Genehmigung der Rangordnungen (Führungsbeirat des Kindergartens); • Festlegung der Besuchsgebühren (Dienststelle für Kindergärten – Gemeinde Bozen); • Einhebung der Besuchsgebühren (Dienststelle für Kindergärten – Gemeinde Bozen) Personalisierung des Dienstes: • Menü (Dienststelle für Kindergärten – Gemeinde Bozen); • Antrag auf Befreiung bzw. Reduzierung der Besuchsgebühren (Dienststelle für Kindergärten – Gemeinde Bozen in Zusammenarbeit mit den Steuerdienststellen CAF – für die ISEE Berechnung). Aufnahme- Zum Besuch des Kindergartens sind die Kinder ab dem gesetzlich vorgesekriterien henen Eintrittsalter bis zum Schulalter zugelassen. Aufnahme Einschreibung verfahren Die Dienststelle für Kindergärten erstellt anhand der meldeamtlichen Daten die Listen der Kinder die das Alter erreicht haben um den Kindergarten besuchen zu können. Vor dem Einschreibetermin sendet die Dienststelle daher die notwendigen Informationen und Formulare an die Familien der Kinder. Die Autonome Provinz Bozen legt die Kriterien, die Termine1 und Modalitäten für die Einschreibung fest. 1 Die Einschreibung wird jährlich vom zuständigen Landesamt festgelegt. 14
Vor Beginn des Schuljahres2 teilen die Kindergartenleiterinnen den Familien der neu eingeschriebenen Kinder die Annahme des Einschreibegesuchs mit. Außerhalb der vorgesehenen Fristen eingereichte Einschreibegesuche: Für die italienischen Kindergärten können sich die Eltern an das Dokumentationszentrum für das Kindergartenwesen, Diazstr. 33 – Tel. 0471 41 19 84 wenden. Für den deutschen Kindergarten ist die Kindergartendirektion in der Brennerstr. 3 – Tel. 0471 98 22 00 zuständig. Festlegung, Zahlung und gesonderte Berechnung der Besuchsgebühren Der Höchsttarif der monatlichen Kindergartengebühren beträgt für in Bo- Besuchszen Ansässige zur Zeit: gebühren • 74,30 Euro für den Besuch von Sektionen mit normalen Besuchszeiten (bis 15.00 Uhr) und • 90,50 Euro für den Besuch von Sektionen mit verlängerten Besuchszeiten. 1) für den Kindergarten besuchende Geschwister: Reduzierte Die Höchstgebühr wird für das zweite, den Kindergarten besuchende Kind Besuchsum 30% reduziert. Für das dritte, den Kindergarten besuchende Kind hin- gebühren gegen wird die Höchstgebühr um 50% reduziert. 2) Für alle weiteren, nicht den Kindergarten besuchende Geschwister: Bis zum Monat der Vollendung des 6. Lebensjahres werden 10,00 Euro von der Gebühr des ersten besuchenden Kindes abgezogen. Für die Berechnung der Besuchsgebühr wird die Ersatzerklärung des Familiebogens herangezogen, die bis zum 15.10. vorgelegt werden muss. Sollten die Eltern im Laufe des Schuljahres die Notwendigkeit empfinden, Änderung der die Besuchszeit ihres Kindes zu ändern (normale oder verlängerte Besuchs- Besuchszeit zeit), müssen sie dies der Dienststelle für Kindergärten mitteilen, indem Sie ein Formular ausfüllen. Dieser Vordruck, der in jedem Kindergarten aufliegt oder von der Internetseite www.gemeinde.bozen.it/sdikg heruntergeladen werden kann, muss der Kindergartenleiterin ausgehändigt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der letztmögliche Termin für die Änderung der Besuchszeit der 30. April eines laufenden Schuljahres ist. Nach diesem Datum werden keine Variationen mehr vorgenommen. Die Berechnung der neuen Gebühr für den Wechsel von der normalen Besuchszeit zur verlängerten Besuchszeit erfolgt immer ab dem 1 Tag des Antragsmonats. Beim Wechsel von der verlängerten zur normalen Besuchszeit wird der Betrag ab dem 1. Tag des Folgemonats berechnet.
2 Der Schulkalender wird jährlich vom zuständigen Landesamt festgelegt. 15
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Abmeldung Sollte im Laufe des Schuljahres eine Familie beschließen, das Kind vom Kindergarten abzumelden, muss dies der Dienststelle für Kindergärten mitgeteilt werden, indem ein diesbezüglicher Vordruck ausgefüllt wird. Das Formular liegt im Kindergarten auf oder kann von unserer Internetseite www.gemeinde.bozen.it/sdikg heruntergeladen werden und muss bei zuständigen Kindergartenleiterin abgegeben werden. Die Besuchsgebühr wird bis zum Ende des Monats der Abmeldung berechnet. Abmeldungen können bis 28.02. mitgeteilt werden. Nach diesem Datum muss der Verzicht begründet sein (Krankheit oder Umzug der Familie mit Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde), ansonsten muss die Gebühr bis zum Ende des Schuljahres bezahlt werden. Beträge unter Euro 10,00 werden nicht rückerstattet. Abwesenheit Für Abwesenheiten wegen Krankheit des Kindes an 30 aufeinanderfolwegen genden Tagen, die aus einem ärztlichen Attest hervorgeht, ist die RückKrankheit vergütung von 20% der Monatsgebühr vorgesehen. Die Familien müssen innerhalb 30. Juni bei der Dienststelle für Kindergärten einen Antrag auf Rückerstattung der Besuchsgebühren einreichen und das entsprechende ärztliche Zeugnis vorlegen. Innerhalb 30. September wird den Familien die Höhe der eventuellen Rückvergütung mitgeteilt, die der Konzessionär für den Abgabeneinzugsdienst auszahlt (innerhalb 30. Oktober). Beträge unter Euro 10,00 werden nicht rückerstattet. Nicht in der Stadtgemeinde Bozen ansässige Familien
Für Familien, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadtgemeinde Bozen haben, wird die von der Autonomen Provinz Bozen jährlich festgesetzte maximale Besuchsgebühr berechnet (zur Zeit 78,00 Euro für die normale Besuchszeit und 102,00 Euro für die verlängerte Besuchszeit).
Modalitäten für die Zahlung der Besuchsgebühren
Die Besuchsgebühren werden von der Dienststelle für Kindergärten eingehoben, die über alle für die Zahlungsanweisung notwendigen Informationen verfügt. Die Einzahlungsscheine werden den Familien mindestens 15 Tage vor der Zahlungsfrist übermittelt. Die Einhebung der Gebühren erfolgt in gleichen 4 Raten mit Fälligkeit am 15.12., 15.02., 15.04. und 15.06. Bei nicht erfolgter Zahlung sorgt die Gemeindeverwaltung für die Zwangseintreibung im Sinne der geltenden Gesetzgebung.
Gesonderte Berechnung der Besuchsgebühren
In der Stadtgemeinde Bozen ansässige Familien, die Anrecht aufgrund Ihrer finanziellen Situation haben, können bei der Dienststelle für Kindergärten um die Befreiung bzw. Reduzierung der Besuchsgebühren ansuchen auf Grund der Berechnung ISEE – in Bezug auf das Einkommen des vergangenen Jahres.
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ISEE ist ein Indikator für die Ermittlung der wirtschaftlichen Situation einer Familie unter Berücksichtigung von Einkommen, Besitzverhältnissen, Zusammensetzung und Art der Familie und eventuellen schwierigen Situationen. Die ISEE Berechnung – in Bezug auf das Einkommen des vergangenen Jahres wird ausschließlich von den Steuerdienststellen (CAF) erlassen und muss innerhalb 15. Oktober 2012 erfolgen; diesem Datum nachträglich erfolgte Berechnungen werden nicht berücksichtigt, es gilt das Datum der ISEE Berechnung. Das Ansuchen ist auf einem eigenen Vordruck abzufassen, der zwischen 01.06. und 15.10. in allen Kindergärten und den Bürgerzentren aufliegt oder von der Webseite www.gemeinde.bozen.it/sdikg, heruntergeladen werden kann. Das Gesuchsformular für die Tarifbegüstigung muss ausgefüllt und mit beiliegender ISEE-Berechnung innerhalb 15.10.2012 bei den zuständigen Kindergarten bzw. in der Gemeinde bei der Dienststelle für Kindergärten, Gumergasse 7, 4. Stock, Zimmer 413, abgegeben werden. Für Berechnungen die nicht innerhalb 15.10.2012 abgegeben werden, wird die Befreiung bzw.Herabsetzung wie folgt berechnet: (die ISEE Berechnung muss trotzdem innerhalb 15.10.2012 erfolgt sein) • für vom 01. bis zum 15. des Monats abgegebene Anträge wird die Tarifbegünstigung ab der Mitte des Abgabemonats berechnet • für vom 16. und 31. des Monats abgegebene Anträge wird die Tarifbegünstigung ab dem Folgemonat berechnet Achtung! Frist für die Abgabe des Ansuchens um Tarifbegünstigung für jedes Schuljahr: vom 01.06. bis 15.10. Für Neueinschreibung während des Schuljahres muss das Ansuchen um Tarifbegünstigung komplett ausgefüllt und mit beiliegender ISEE-Berechnung innerhalb von 30 Tagen ab dem Einschreibedatum in der Dienststelle für Kindergärten – Gumergasse 7 – IV. Stock – Zimmer 413 abgegeben werden. Auf der Homepage http://servizi.inps.it/servizi/isee/Simulazione/SimulazioneCalcolo.asp kann die Berechnung des eigenen ISEE Indikators simuliert werden; das Ergebnis der Simulation ist kein Zertifikat und hat nur einen Richtwert. Die notwendigen Dokumente sind im Ansuchen um Taribegünstigung aufgelistet. ISEE < 5.500
Befreiung von der Bezahlung
Stufe 1: ISEE von 5.501 bis 6.500
Herabsetzung um 80% der Gebühr
Stufe 2: ISEE von 6.501 bis 7.500
Herabsetzung um 50% der Gebühr
Stufe 3: ISEE von 7.501 bis 8.500
Herabsetzung um 20% der Gebühr
Stufe 4: ISEE über 8.501
Bezahlung der vollen Gebühr 17
Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten
Für termingerecht abgegebene Anfragen teilt die Dienststelle für Kindergärten innerhalb 30. November den Familien schriftlich die Befreiung bzw. die neu festgelegte Höhe der Besuchsgebühren mit. Anträge um neuerliche Überprüfung der Berechnung der Besuchsgebühr aufgrund besonderer Umstände, wie außerordentliche Schulden oder eine vorübergehende schwierige Situation, werden nach Einholung des Berichts der zuständigen Sozialassistentin nur von der zuständigen Gemeinderatskommission behandelt. Ausspeisungs- Der Mensadienst verfügt über 15 Küchen für die Zubereitung von Gerichdienst ten. Es gibt ein auf acht Wochen aufgegliedertes Menü, das für alle Kindergärten gleich ist und vom Amt für Diät und klinische Ernährung des Gesundheitsbezirks Bozen erstellt wurde. Die zu befolgenden Regeln für die Zubereitung und das Kochen der Nahrungsmittel sowie die Portionen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren sind dem Verzeichnis des Gesundheitsassessorats des Landes entnommen. Das Menü ist auf unserer Internetseite www.gemeinde.bozen.it/sdikg abrufbar. In Anwendung der geltenden Gesetzesgebung sind alle Küchen mit einem Kontrollplan und -handbuch ausgestattet, in denen die strukturellen sowie die hygiensch-funktionalen Eigenschaften der „Nahrungsmittel-industrie – Küche“ ebenso wie die Prozeduren zur Überwachung der besonderen Risikofaktoren beschrieben sind, um den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten. Die Mahlzeiten werden mit für den Transport von Lebensmitteln geeigneten Mitteln in thermischen Behältern zu jenen Kindergärten gebracht, die nicht über eine Küche verfügen. Die Köche/Köchinnen und das gesamte mit der Zubereitung beauftragte Personal werden ständig weitergebildet und von einem verwaltungsexternen Berater unterstützt. Beim Kauf der Lebensmittel wird besonders auf die Qualität und die Übereinstimmung der Produkteigenschaften mit den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien geachtet. Insbesondere dürfen die Lebensmittel oder die Zutaten keine genetisch veränderten Organismen enthalten und einige Zutaten für die personalisierten Menüs dürfen keine Laktose, Polyphosphate, Konservierungs- oder Farbstoffe usw. enthalten. Die Etikette muss alle von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Angaben aufweisen. Entsprechend dem Finanzgesetz aus dem Jahr 2000 zur Förderung der biologischen Landwirtschaft hat auch unser Dienst biologische Nahrungsmittel – besonders Obst und Gemüse, Essig, vegetarische Suppenwürfel, sowie Gewürzwürfel, Fruchtsäfte, Tomantenmark, und -soße, Milch, Yoghurt, Butter, naturreines Olivenöl, Weizen- und Polentamehl, Pulver für Pudding, Marmelade, Zucker, Kapern, Salz, Mandeln, Nüsse, Getreidekekse, Backpulver, Kartoffelmehl, Weizenstärke, Mayonnaise, Perlgraupen, Grieß, Reis und Nudeln – eingeführt. 18
Personalisierung des Dienstes Im Fall von dokumentierter Notwendigkeit können Familien um ein spezielles Menü für ihr Kind ansuchen, indem sie das Formular ausfüllen, das in allen Kindergärten und bei der Dienststelle für Kindergärten aufliegt. Diesem Vordruck ist das ärztliche Zeugnis des Basiskinderarztes beizulegen, der die Pathologie bescheinigt und eventuell die Liste der auszuschliessenden Lebensmittel. Die genannten Dokumente müssen innerhalb 31.08.2012 bei der Dienststelle für Kindergärten, Gumergasse 7, 4. Stock, Zimmer 412 abgegeben werden. Die Dienststelle für Kindergärten überprüft den Antrag und teilt den Familien innerhalb dem Beginn des Schuljahres mit, ob das Gesuch angenommen oder abgelehnt wurde. Für Anfragen die nach diesem Datum eintreffen wird der Familie und dem zuständigen Kindergarten bzw. der zuständigen Küche innerhalb von 5 Tagen Bescheid gegeben.
Anträge auf personalisierte Menüs und/oder Meldungen von Allergien
Alle Formulare können auch über unsere Website www.gemeinde. bozen.it/sdikg heruntergeladen werden. Die Dienststelle für Kindergärten führt 35 gleichmäßig über das Gemeindegebiet verteilte Kindergärten. Nachstehend sind einige nützliche Informationen angeführt. Detaillierte Informationen über jeden einzelnen Kindergarten erteilt die jeweilige Direktorin. Für jeden Kindergarten sind die Zone/ das entsprechende Stadtviertel, die Anschrift und die Anzahl der Sektionen in italienischer Sprache/ deutscher Sprache angegeben. Die Eintritts- und Abholzeiten der Kinder werden jährlich von den Kindergartendirektionen aufgrund der von den Familien geäußerten Bedürfnissen festgelegt. Im nachstehenden Verzeichnis sind die Kindergärten, die im selben Gebäude untergebracht sind, zusammen angeführt. Bei den blau markierten Kindergärten handelt es sich um Einrichtungen mit verwaltungsextern anvertrauter Führung, d.h. sie werden nicht direkt vom Kindergartendienst der Gemeinde Bozen verwaltet.
Premio Italia a Tavola 2009 19
Grundlegende Informationen über die Kindergärten
Einzugsgebiet Zentrum Bozner Boden
Gemeindekindergärten
Kindergärten mit anvertrauter Führung
1 S. Heinrich
6 Girasole 2
Selig-Heinrich-Straße 10 Tel. 0471 976722 s.heinrich@gemeinde.bozen.it
Weggensteinstraße 6 Tel. 0471 997901 girasole2@comune.bolzano.it
4 St. Johann Deutschsprachige Sektionen: 2
St.-Johann-Gasse 23/A - Tel. 0417-324876 st.johann@gemeinde.bozen.it
5 Dolomiti - Dolomiten
Italienischsprachige Sektionen: 2
Dolomitenstraße 11 Dolomiti: Tel. 0471 970928 dolomiti@comune.bolzano.it Italienischsprachige Sektionen: 3
Deutschsprachige Sektionen: 5 Verfügt über eigene Küche.
Dolomiten: Tel. 0471 325652 dolomiten@gemeinde.bozen.it Deutschsprachige Sektionen: 2 Verfügt über eigene Küche.
20
3 Kofler
2 Girasole
Vintlerstraße 14 - Tel. 0471 997900 kofler@gemeinde.bozen.it
Vintlerstraße 18 - Tel. 0471 977638 girasole@comune.bolzano.it
Deutschsprachige Sektionen: 2
ItalienischsprachigeSektionen: 3
a Rentsch
21
Einzugsgebiet Haslach Oberau
Gemeindekindergärten
a Haslach
1 Vittorino da Feltre Cl.-Augusta-Straße 52 - Tel. 0471 281067 vittorinodafeltre@comune.bolzano.it
b St. Gertraud
Kindergärten mit anvertrauter Führung
6 Tambosi Jolly Claudia Augustastr. 52 - Tel. 0471 997899 tambosi@comune.bolzano.it
2 Weinegg Weineggstraße 1 - Tel. 0471 281611 weinegg@gemeinde.bozen.it Italienischsprachige Sektionen: 1
Italienischsprachige Sektionen: 4 Verfügt über eigene Küche
4 Melarancia Pfarrhofstraße 13 - Tel. 0471 250846 melarancia@comune.bolzano.it
Deutschsprachige Sektionen:1
3 Casa del Bosco Weineggstraße 16 - Tel. 0417-284170 casadelbosco@comune.bolzano.it
5 Dante Alighieri Claudia Augustastraße 38 dante@comune.bolzano.it
Italienischsprachige Sektionen: 2
Italienischsprachige Sektionen: 4 Verfügt über eigene Küche.
Italienischsprachige Sektionen: 3 22
23
Einzugsgebiet Neustift
Gemeindekindergärten
Kindergärten mit anvertrauter Führung
1 La Fiaba Rovigostraße 50 - Tel. 0471 911568 lafiaba@comune.bolzano.it Italienischsprachige Sektionen: 6
2 Gebrueder Grimm Rovigostraße 50 - Tel. 0471 507140 gebruedergrimm@gemeinde.bozen.it Deutschprachige Sektionen: 2 Verfügt über eigene Küche.
3 Airone Aostastr. 43 - Tel. 0471 915415 airone@comune.bolzano.it
Italienischsprachige Sektionen: 7 Verfügt über eigene Küche
4 Sonnenblume Neustifter Straße 9 Tel. 0471 513669 sonnenblume@gemeinde.bozen.it
5 Biancaneve Triester Straße 28 - Tel. 0471 911259 biancaneve@comune.bolzano.it
Deutschprachige Sektionen: 3 Verfügt über eigene Küche
Italienischsprachige Sektionen: 4 24
25
Einzugsgebiet Don Bosco
1 Peter Pan
Gemeindekindergärten
2 Kaiserau
Mailandstraße 167 - Tel. 0471 917407 peterpan@comune.bolzano.it
Reschenstraße 28/f - Tel. 0471 931356 kaiserau@gemeinde.bozen.it
Italienischsprachige Sektionen: 4
Deutschsprachige Sektionen: 2
Kindergärten mit anvertrauter Führung
3 Neubruchweg
4 Gulliver
Neubruchweg 31 - Tel. 0471 532224 neubruch@gemeinde.bozen.it
Passage der Erinnerung 5 Tel. 0471 910391 gulliver@comune.bolzano.it
Deutschsprachige Sektionen: 1 Italienischsprachige Sektionen: 6 Verfügt über eigene Küche
5 Casa dei Bambini „Montessori“
a Maria Heim
Parmastraße 5 - Tel. 0471 910293 casadeibambini@comune.bolzano.it
6 Arcobaleno Mailandstraße 131 - Tel. 0471 916367 arcobaleno@comune.bolzano.it
Italienischsprachige Sektionen: 4 Verfügt über eigene Küche Italienischsprachige Sektionen: 5 Verfügt über eigene Küche
10 Casanova
7 Raggio di Sole
8 Pollicino
9 Firmian
Genuastraße 94 - Tel. 0471 919008 raggiodisole@comune.bolzano.it
Drususstraße 227 - Tel. 0471 911128 pollicino@comune.bolzano.it
Montessoriplatz 10 firmian@comune.bolzano.it
Italienischsprachige Sektionen: 5 Verfügt über eigene Küche.
Italienischsprachige Sektionen: 2
Italienischsprachige Sektionen: 4 Verfügt über eigene Küche
Bau eines Kindergartens geplant
26
27
Einzugsgebiet Gries
Gemeindekindergärten
1 Kunterbunt
a
Guntschnastraße 54 - Tel. 0471 282218 kunterbunt@gemeinde.bozen.it Legenda
Kindergärten mit anvertrauter Führung
a Martin Knoller b Quirein
Scuole gestione comunale Scuole gestione affidata
7 Max Valier Max-Valier-Straße 28 - Tel. 0471 287448 max.valier@gemeinde.bozen.it
Deutschsprachige Sektionen: 2
2 Gries
b
Wentergasse 1 - Tel. 0471 260142 smgries@comune.bolzano.it Legenda Scuole gestione comunale
Deutschsprachige Sektionen: 1
Scuole gestione affidata
4 Bambi Italienischsprachige Sektionen: 5 Verfügt über eigene Küche.
3 Aquilone Frontkämpferstraße 7 Tel. 0471 289034 aquilone@comune.bolzano.it Legenda Scuole gestione comunale
8 Positano
Roenstr. 6 - Tel. 0471 271493 bambi@comune.bolzano.it Italienischspr. Sektionen: 5
5 Roen Roenstr. 6 - Tel. 0471 409259 roen@gemeinde.bozen.it Deutschsprachige Sektionen: 1 Verfügt über eigene Küche
Positano: Positanostraße 10 - Tel. 0471 506451 positano_i@gemeinde.bozen.it Italienischsprachige Sektionen: 2
6 Città dei Bambini Venediger Straße 45 Tel. 0471 266079 cittàdeibambini@comune.bolzano.it
Positano: Positanostraße 10 - Tel. 0471 539273 positano_d@gemeinde.bozen.it Deutschsprachige Sektionen: 3 Verfügt über eigene Küche.
Scuole gestione affidata
Italienischspr. Sektionen: 1 Italienischsprachige Sektionen: 5 Verfügt über eigene Küche 28
29
Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten
4. QUALITÄTSMASSSTÄBE UND IHRE ÜBERPRÜFUNG Die grundlegenden Kriterien, die der Tätigkeit der Dienststelle für Kindergärten zugrunde liegen, sind eine möglichst große Zufriedenheit der Dienstnutzer und die laufende Verbesserung der eigenen Dienste. Mit diesen Zielsetzungen vor Augen hat die Dienststelle für Kindergärten den Weg für die Zertifizierung gemäß UNI EN ISO 9001:2000 eingeschlagen, die es 2003 erhalten hat. Die Dienststelle hat neue Instrumente zur Kontrolle und Überprüfung der erbrachten Tätigkeiten ausgearbeitet und Qualitätsmaßstäbe festgelegt, die sowohl in Bezug auf die Gesamtheit der erbrachten Leistungen als auch in Bezug auf jeden einzelnen geleisteten Dienst messbar sind. Die im zweiten Abschnitt der Dienstcharta beschriebene Qualitätspolitik legt die allgemeinen Ziele und die von der Dienststelle für Kindergärten bestimmten Verbesserungsbereiche fest: davon wurden die spezifischen Zielsetzungen abgeleitet, die eine konkrete Auswirkung auf die Dienste haben und die sich die Dienststelle verpflichtet zu verfolgen und ständig zu aktualisieren. Nachstehend sind angeführt: • die Qualitätsfaktoren, die aufgrund der allgemeinen Grundsätze, auf welche die Dienste fußen, sowie der Eigenschaften und Bedürfnisse der Dienstnutzer festgelegt wurden; • die Verpflichtungen für jeden einzelnen Qualitätsfaktor; • die Qualitätsstandards, welche die Dienststelle für Kindergärten einzuhalten beabsichtigt.
30
31
Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten
Qualitätsfaktoren
Indikatoren
Standard
Pünktlichkeit bei der Erbringung des Dienstes
Einhaltung der Fristen bei der Erbringung des Dienstes: Frist für die Dienstnutzer, die einen Antrag auf Befreiung bzw. Reduzierung der Besuchs-gebühren zu stellen
vom 01/06 bis 30/09
Schnelligkeit bei der Beantwortung der Anträge um Befreiung/Reduzierung der Besuchsgebühren für ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllte Gesuche, die Termingerecht abgegeben worden sind.
innerhalb 30/10
Zugänglichkeit und Aufnahmefähigkeit
32
Schadenersatz
Schnelligkeit bei der Beantwortung der Innerhalb von Anträge auf Rückerstattung wegen 90 Tagen nach Abwesenheit aus Krankheitsgründen dem Ende des Schuljahres
Ja
Schnelligkeit bei der Beantwortung der Anträge auf Menüpersonalisierung
Ja
innerhalb 30/08 abgegebene Anträge
innerhalb Beginn des Schuljahres
während des Schuljahres abgegebene Anträge
5 Tage ab Erhalt
Schnelligkeit bei der Beantwortung einer Beschwerde
8 Tage
Ja
Schnelligkeit bei der Beantwortung eines Antrages auf Neuüberprüfung des Gesuchs
15 Tage ab Behandlung des Gesuchs in der zuständigen Kommission
Ja
Schnelligkeit bei der Entrichtung des Schadenersatzes im Falle der Nichteinhaltung der vorgegebenen Standards
30 Tage
Ja
Strukturelle Zugänglichkeit: % der Einrichtungen ohne architektonische Barrieren, in welchen Kinder mit Behinderung untergebracht sind
100%
Verhältnis Quadratmeter/Kind (gesetzlicher Standard: 9 m²)
10,48
Qualitätsfaktoren
Indikatoren
Kundenorientierte Organisation
Entwicklung von konkreten Maßnahmen der Kundenorientierung:
Sicherheit und Hygiene
Standard
• Anzahl von strukturierten Verfahren zur Kommunikation
1 (ISO 9001)
• % des Erhalts der Dienstcharta (Verteilung der neuesten Auflage)
100 %
• % der Verteilung von Fragebögen über die Kundenzufriedenheit (erreichte Zielgruppe)
100 %
Schadenersatz
Schutz der Sicherheit: • % der Kindergärten mit Einrichtungen und Verfahren gemäß den gültigen Sicherheitsnormen
100 %
• % des Personals mit spezifischer Ausbildung über die Sicherheitsbestimmungen
100 %
• % der Kindergärten mit gesicherten Spielflächen im Freien
100 %
Datenschutz – Privacy
Ja
Hygieneschutz: • % der Kindergärten, in denen die HACCP-Richtlinie angewandt wird • Einhaltung der HACCP-Richtlinien
Ernährung
100 % Ja
• Genaue Befolgung der Reinigungspläne der Kindergärten und der Küchen
100 %
Verwendung von Menüs, die vom lokalen Sanitätsbetrieb zertifiziert sind
Ja
Rotation des Menüs alle … Wochen
8
Hauptsächlich auf biologische Lebensmittel aufgebauter Speiseplan
Ja
Gentechnikfreie Lebensmittel
Ja
100%
Einhaltung des Kaloriengehalts pro Mahlzeit von 580/630 KCAL
Ja
Personalisierten Menüs bei triftigen Gründen
100%
33
Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten
Qualitätsfaktoren
Indikatoren
Genauigkeit und Zuverlässigkeit
% der von den Familien eingereichten Beschwerden im vergangenen Schuljahr
1%
Anzahl der wöchentlichen Parteienverkehrsstunden
23 h 30 min
Anzahl der Wochenstunden für telefonische Auskünfte
38 h
Elektronische Post – Anzahl E-MailAdressen
4
Anzahl der Überprüfungen der strukturierten Verfahren
Ja
Anzahl der Überprüfungen über die Einhaltung der angebeben Standards
Ja
Erreichbarkeit der Dienststelle für Kindergärten
Überwachung der Verfahren
Standard
Schadenersatz
5. KOMMUNIKATION, SCHUTZ-MECHANISMEN UND GARANTIEN FÜR DIE KORREKTE AN WENDUNG DER DIENSTCHARTA 5.1 Auskünfte erteilen und zuhören Die Aufmerksamkeit gegenüber den Bürgern und Nutzern der Gemeindedienste ist – entsprechend der Richtlinie des Ministers für den öffentlichen Dienst vom 24.03.2004 zur „Feststellung der von den Bürgern wahrgenommenen Qualität“ – ist wie bereits erwähnt, eine der Hauptaufgaben der Gemeindeverwaltung. Um die Entwicklung einer Kultur der ständigen Qualitätsverbesserung zu ermöglichen und um die Dialog- und Beziehungsbereitschaft zwischen den Dienstanbietern und -nutzern zu verbessern, hat die Dienststelle verschiedene Möglichkeiten zur Anhörung der Bürger/Benutzer eingerichtet: 1) Erhebungen der Kundenzufriedenheit: In regelmäßigen Abständen finden Untersuchungen statt, um über die Akzeptanz des Dienstes bei den „Benutzern“ Aufschluss zu erhalten; 2) Analyse der eingegangenen Vorschläge und Meldungen; 3) Überprüfung der Fälle, in denen die in der Dienstcharta festgelegten Standards nicht eingehalten werden konnten.
5.2 Die Bewertung des Dienstes durch die Bürger Die Dienststelle für Kindergärten führt regelmäßige Erhebungen durch, um die Meinung der Bürger kennenzulernen und so nützliche Informationen für die Ausrichtung der Pläne zur Verbesserung des Dienstes zu erhalten. Die Ergebnisse der Erhebung, welche im Schuljahr 2009/2010 durchgeführt wurde, sind in Kapitel 6 enthalten.
5.3 Entgegennahme von Beschwerden Beschwerden, Hinweise und Meldungen über Missstände oder über die Nichteinhaltung der in dieser Dienstcharta festgelegten Verpflichtungen können gemäß der Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 27.01.1994 mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bzw. mit dem entsprechenden Vordruck vorgebracht werden. Um das Problem ausfindig machen zu können und die Überprüfung des gemeldeten Sachverhalts zu ermöglichen, muss die Beschwerde folgende Angaben enthalten: 34
35
Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten
• das Verhalten des Personals (Angaben über die Person des Amtes), • die Qualität des erbrachten Dienstes, • die Nichteinhaltung der festgelegten Standards.
5.5 Schadenersatz
Beschwerden nehmen entgegen:
Als Zeichen für den Willen der Dienststelle für Kindergärten, den Qualitätsstandard, der in dieser Charta festgelegt ist, zu erhalten und zu verbessern, gilt der Schadenersatz, der im Falle der Nichteinhaltung einiger Qualitätsmaßstäbe an die betroffenen Familien entrichtet wird. In der Tabelle, in welcher die von der Dienststelle für Kindergärten garantierten Qualitätsstandards angeführt sind, steht in der Spalte „Schadenersatz“ bei einigen Indikatoren ein „Ja“. Sollten ein Qualitätsstandard nicht eingehalten werden, so hat der Kunde Anrecht auf einen Schadenersatz, der aus 5 ermäßigten Eintrittskarten für das Frei- oder Hallenbad besteht.
• die Bürgerzentren • der Bürgerschalter.
5.6 Allgemeine Informationen
Etwaige Hinweise und Meldungen können in den entsprechenden Sammelurnen, die in jedem Kindergarten aufgestellt sind, eingeworfen werden bzw. während der Sitzungen des Führungsbeirates oder anderen Treffen zwischen den Familien und den Kindergartendirektorinnen abgegeben werden.
Die betreffenden Anschriften und Telefonnummern finden Sie am Ende dieses Kapitels („Allgemeine Informationen“). Außerdem gibt es den Beschwerdenschalter, der auf der Internetseite der Gemeinde Bozen bei der Sektion des Amtes für die Beziehungen zur Öffentlichkeit unter www.gemeinde.bozen.it eingerichtet wurde. In jedem Fall wird die Meldung an das zuständige Amt weitergeleitet. Innerhalb von 8 Tagen wird auf die Beschwerde schriftlich geantwortet. Falls es sich um außergewöhnliche Forderungen handelt, die umfangreichere Nachforschungen notwendig machen, erhält der/die Bürger/in jedenfalls innerhalb von 8 Tagen eine schriftliche Mitteilung, in welcher die Gründe für die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Angelegenheit angegeben und eine neue Frist festgelegt werden. Sollte die eingegangene Beschwerde nicht in die Zuständigkeit der Dienststelle für Kindergärten fallen, werden der Person, die sich beschwert hat, die nötigen Auskünfte über den richtigen Ansprechpartner erteilt.
Um die Inanspruchnahme der Dienste seitens der Familien zu erleichtern Ansprechund um den Dienst laufend zu verbessern, setzt sich die Dienststelle für partner Kindergärten die Förderung der Kommunikation mit den Familien zum Ziel und bestimmt zu diesem Zweck die je nach Bereich zuständigen verwaltungsinternen und -externen Ansprechpartner, die Informationen erteilen und Meldungen und Beschwerden entgegennehmen. In diesem Sinne erstellt die Dienststelle für Kindergärten zu Beginn eines jeden Schuljahres ein aktualisiertes Verzeichnis der Ansprechpartner das die Familien bei der Kindergartenleitung oder bei der Dienststelle anfordern können. In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Tätigkeitsbereiche samt Ansprechpartner, deren Anschrift und Telefonnummern zusammengefasst.
5.4 Antrag auf Neuüberprüfung des Gesuches Wenn die Familien über triftige Gründe verfügen, aufgrund welcher sie nicht mit dem Ergebnis des Gesuches um Befreiung/Reduzierung der Besuchsgebühren einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, eine Neuüberprüfung des Gesuchs zu beantragen. Der Antrag ist schriftlich an die folgende Adresse zu stellen: Dienststelle für Kindergärten – Direktion Gumergasse 7 – Bozen. Innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt nimmt der/die Leiter/in der Dienststelle alle notwendigen Erhebungen vor und teilt der Familie die Frist mit, innerhalb welcher der Rekurs von der Ratskommission für Schule und Freizeit der Stadtgemeinde Bozen, die darüber zu entscheiden hat, behandelt wird. 36
37
Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten
Dienst
Ansprechpartner
Anschrift
Dienst
Ansprechpartner
Anschrift
Festlegung der Besuchsgebühren: - Änderung der Adresse - Änderung der Besuchszeit - Abmeldung - Einschreibung während des Schuljahres
Informationen und Berechnung der Gebühren: Dienststelle für Kindergärten – Verantwortliche/r für die Besuchsgebühren
Gumergasse 7 - Bozen Tel. 0471 997585 Fax. 0471 997470 e-mail: gebuehren.kg@ gemeinde.bozen.it
Antrag auf personalisierten Menüplan
Informationen und Bewertung der Anträge: Dienststelle für Kindergärten – Verantwortlicher Kontrolle der Qualität der Ausspeisung und HACCP
Gumergasse 7 - Bozen Tel. 0471 997417 Fax. 0471 997470 e-mail: dieat.kg@gemeinde.bozen.it
Vordrucke: bei der Kindergartenleiterin oder auf der Webseite
www.gemeinde.bozen.it/sdikg www.gemeinde.bozen.it/sdikg
Befreiung von bzw. Herabsetzung der Besuchsgebühren:
Informationen: Dienststelle für Kindergärten – Verantwortliche/r für die Besuchsgebühren
Gumergasse 7 - Bozen Tel. 0471 997585 Fax. 0471 997470 e-mail: gebuehren.kg@ gemeinde.bozen.it
Vordrucke: bei der Kindergartenleiterin oder auf der Webseite Abgabe der Anträge: Dienststelle für Kindergärten – Verantwortlicher Kontrolle der Qualität der Ausspeisung und HACCP
Ausgabe der Vordrucke: bei der Kindergartenleiterin, bei den Bürgerzentren, in der Dienststelle für Kindergärten oder auf unserer Webseite
www.gemeinde.bozen.it/sdikg
Reinigung
Informationen: Dienststelle für Kindergärten – Verantwortliche/r für die Erbringung des Dienstes
Gumergasse 7 - Bozen Tel. 0471 997305 Fax. 0471 997470 e-mail: direktion.kg@gemeinde.bozen.it
Neueinschreibung (Zuständigkeit Autonome Provinz Bozen)
Die Neueinschreibungen werden direkt im Kindergarten von den Leiterinnen abgewickelt
Zuständiger Kindergarten
Erstellung der Rangordnung (Zuständigkeit Autonome Provinz Bozen)
Führungsbeirat
Zuständiger Kindergarten
Berechnung: Steuerdienststellen (CAF) Speiseplan
38
Informationen: Dienststelle für Kindergärten – Verantwortliche/r für HACCP und Qualitätskontrolle (CQRH), oder auf der Webseite
Gumergasse 7 - Bozen Tel. 0471 997417 Fax. 0471 997470 e-mail: dieat.kg@gemeinde.bozen.it www.gemeinde.bozen.it/sdikg
39
Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten
Allgemeine Nachstehend einige nützliche Adressen und Telefonnummern der Ämter Informationen und Einrichtungen. Dienststelle für Kindergärten Gumergasse 7 39100 Bozen Tel. 0471 997696 Fax 0471 997470 www.gemeinde.bozen.it/sdikg E-mail: kg@gemeinde.bozen.it Die Ansprechpartner sämtlicher Bereiche der Dienststelle für Kindergärten sind erreichbar: VON MONTAG BIS FREITAG 9.00-12.30 Uhr DIENSTAGS 15.00-16.30 Uhr DONNERSTAGS 8.30-13.00 Uhr / 14.00-17.30 Uhr Bürgerschalter Gumergasse 7 - 39100 Bozen Tel. 0471 997621 Fax 0471 997622 E-mail: aboe@gemeinde.bozen.it Parteienverkehr VON MONTAG BIS MITTWOCH 8.30 - 13.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr DONNERSTAG 8.30 - 13.00 Uhr/ 14.00 - 17.30 Uhr VEN 8.30 - 13.00 / 14.00 - 16.00 Jeden ersten Montag des Monats nachmittags geschlossen. Webseite: www.gemeinde.bozen.it
Bürgerzentren ÖFFNUNGSZEITEN MO - MI - FR 8.30 - 12.30 DI - DO 8.30 - 13.00 / 14.00 - 17.30 Die Bürgerzentren sind am ersten Montag jeden Monats geschlossen. BÜRGERZENTRUM ZENTRUM - BOZNER BODEN - RENTSCH Gumergasse 7 Erdgeschoss Rathaus Tel. 0471 99 75 93 Fax 0471 99 76 22 zentrum@gemeinde.bozen.it BÜRGERZENTRUM OBERAU - HASLACH Angela-Nikoletti-Platz 4 Tel. 0471 99 70 70 Fax 0471 99 70 74 oberau@gemeinde.bozen.it BÜRGERZENTRUM EUROPA - NEUSTIFT Dalmatienstraße 30/C Tel. 0471 99 70 80 Fax 0471 99 70 84 europa@gemeinde.bozen.it BÜRGERZENTRUM DON BOSCO Don-Bosco-Platz 17 Tel. 0471 92 09 61 Fax 0471 92 09 62 donbosco@gemeinde.bozen.it BÜRGERZENTRUM GRIES - QUIREIN Grieser Platz 18 (Altes Grieser Rathaus) Tel. 0471 28 58 36 Fax 0471 28 57 13 gries@gemeinde.bozen.it
40
41
Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten
6. DIE UMFRAGE ÜBER DIE ZUFRIEDENHEIT DER FAMILIEN Im April 2011 wurde die Umfrage über den Zufriedenheitsgrad der Familien mit dem Angebot der Kindergärten durchgeführt. An die Eltern wurden anonyme Fragebögen verteilt. Die Beantwortung der Fragebögen war freiwillig und dennoch haben 50%, also die Hälfte der befragten Familien einen ausgefüllten Fragebogen abgegeben. Dieser Prozentsatz zeigt, dass die Kindergärten und ihre Dienste den Eltern am Herzen liegen und dass sie an ihrer Verbesserung mitwirken möchten. Hier die wichtigsten Ergebnisse.
In der folgenden Grafik werden die durchschnittlichen Bewertungen der Eltern in Bezug auf die verschiedenen Aspekte der Innenräume aufgezeigt.
Innenräume
Durchschnitt
genügend didaktisches Spielmaterial
8,7
gepflegte und saubere Räume Zustimmungsgrad
8,8
8,0
8,2
8,4
8,6
8,8
8,9
6.1 Die allgemeine Zufriedenheit Die Familien sind im Allgemeinen mit dem erbrachten Dienst sehr zufrieden: Auf die Frage, wieviele Punkte zwischen 1 und 5 sie dem eigenen Kindergarten geben würden, haben sie durchschnittlich 4,3 Punkte vergeben. Die positive Beurteilung der vergangenen Jahre von 4,3 wurde somit bestätigt.
6.2 Beschreibung der Dienstnutzer
6.4 Kindergartenausspeisung Die Ausspeisung in den Kindergärten ist, wie schon in den vergangenen Jahren ein sehr positiver Aspekt des Dienstes (Durchschnittsbewertung von 8,6).
29% der Kinder besucht einen Kindergarten mit verlängerten Besuchszeiten, während 71% der Kinder den Kindergarten bis 15.00 Uhr besuchen. Kindergartenausspeisung
6.3 Innenräume Am positivsten bewerten die Eltern die Sauberkeit der Innenräume; diese erreicht auf einer Skala von 1 bis 10 eine Quote von 8,8.
die Speisen schmecken den Kindern
8,6
die Mengen sind angemessen
8,7
das Menü ist abwechslungsreich
8,7
Zustimmungsgrad
42
Durchschnitt
8,0
8,1
8,2
8,3
8,4
8,5
8,6
8,7
8,8
43
Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten
6.5 Grünflächen der Kindergärten
Kommunikation
Die Bewertungen der Grünflächen der Kindergärten bewegen sich zwischen 8,3 und 8,5 Aufgrund der Unterschiede in den einzelnen Kindergärten gibt es sehr unterschiedliche Antworten. Auch die Ausstattung und Pflege der Grünflächen wird sehr Zufriedenstellend bewertet. Grünflächen
Durchschnitt
im Garten gibt es ausreichende Spielmöglichkeiten
8,3
der Garten ist gepflegt
der Gebühreneintreibungsdienst funktioniert gut
8,2
die Anfragen werden schnell und erschöpfend beantwortet
8,2
das Personal der Dienststelle für Kindergärten ist kompetent und zuvorkommend
8,2
die Dienstcharta ist ein nützliches Informationsmittel
8,4
die Dienstcharta ist klar und verständlich
8,4
8,5
der Garten ist für Kinder geeignet
Zustimmungsgrad
Durchschnitt
8,4
8,0
8,1
8,2
8,3
8,4
Zustimmungsgrad
7,9
8,0
8,1
8,2
8,3
8,4
8,5
6.6 Kommunikation 50% der Eltern haben die Dienstcharta der Dienststelle für Kindergärten der Stadtgemeinde Bozen gelesen. 26% der Eltern hat sich an die Dienststelle gewandt: Der Großteil hat sich mit dem Dienst telefonisch in Verbindung gesetzt bzw. ihn persönlich aufgesucht; Die restlichen haben mittels E-Mail, Post oder Fax Kontakt aufgenommen. Insgesamt erklären die Eltern, dass das Personal des Kindergartendienstes kompetent und zuvorkommend ist (Durchschnitt: 8,2) und dass die Fragen und Anfragen schnell und zufriedenstellend beantwortet werden (Durchschnitt: 8,2). Die Eintreibung der Besuchsgebühren von Seiten des Einhebungsbeauftragen Equitalia Trentino Alto Adige Südtiroll AG hat einen Durchschnitt von 8,2 bekommen. Fast 39% der Dienstnehmer nimmt die Zahlung der Besuchsgebühren mittels Postdienst, 31,2% mittels Bank und fast 21,2% mittels Internet Banking vor.
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