Hausordnung - Grand Residence Suites

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Grand Residence Suites

Hausordnung Um das Zusammenleben in den Grand Residence Suites so angenehm wie möglich zu gestalten, gilt es die folgenden Richtlinien zu beachten.

Nachtruhe Ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist auf die Nachtruhe der Mitbewohner besondere Rücksicht zu nehmen. In sämtlichen Suiten, Büros, Fluren und auf dem Aussengelände des Grundstücks ist die Nachtruhe einzuhalten. Das Erzeugen von Lärm durch Musik, Stimme, Reparaturen, Staubsaugen, etc., welcher die Nachbarn stören könnte, ist nicht erlaubt. Rauchen Die Residenzen werden mittels Brandmeldeanlage überwacht, daher herrscht in allen Räumen striktes Rauchverbot. Dies beinhaltet öffentliche Räume wie Treppenhäuser sowie die Residenzen. Kosten für das Ausrücken der Feuerwehr aufgrund von einem Fehlverhalten gehen vollumfänglich zu Lasten des Residenten. Das Rauchen im Aussenbereich ist gestattet. Zigarettenrückstände sind ordnungsgemäss zu entsorgen. Haustüre Alle Zugangstüren sind stets geschlossen zu halten, um die Sicherheit aller Residenten zu gewährleisten. Abfälle Der normale Hauskehricht ist in den gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken in den dafür bereitgestellten Containern zu entsorgen. Sperrgut kann in Absprache mit der Hotelorganisation kostenpflichtig entsorgt werden. Haustiere Die Hausruhe darf durch sie nicht gestört werden. Hunde sind innerhalb der gemeinschaftlichen Anlagen an der Leine zu führen. Unterhalt und Reinigung Die gemieteten Räumlichkeiten müssen sachgemäss und sorgfältig gepflegt werden.

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Unter schwere Möbelstücke sind zweckmässige Unterlagen zum Schutz der Böden anzubringen und Möbelfüsse sind mit Teflon-Gleitern zu versehen. Für Schäden, welche durch spitze Schuhabsätze verursacht wurden, ist der Mieter voll entschädigungspflichtig. Harte Gegenstände, Küchenabfälle usw. dürfen keinesfalls in Toiletten, Badewannen, Klosett, Lavabos oder in den Schüttsteinablauf geworfen werden. Parking Die Regelungen für das Parking sind in der Nutzungs – und Verwaltungsordnung für die Einstellhalle geregelt. Der Tunnel welcher zur Lakeview Gallery führt muss zu jeder Zeit freigehalten werden Terrasse / Pavillon Die Hauptterrasse darf von den Residenten frei begangen werden. Sie kann auch für Anlässe gebucht werden, dies muss via dem Concierge Service getan werden. Jeder Anlass muss beim Concierge Service gemeldet werden auch wenn dieser keine der vom Resort zur Verfügung gestellter Services in Anspruch nimmt. Grillieren ist auf der Terrasse ohne spezielle Bewilligung der Resorts verboten. Der Gebrauch von Feuerwerken von der Terrasse ist untersagt. Anlässe müssen bis 22.00 Uhr beendet werden. Die Terrasse ist nach Gebrauch in gutem Zustand und gereinigt wieder zu verlassen. Der Pavillon darf nicht als Lager oder Abstellfläche benutzt werden und ist auch nach dem Gebrauch gereinigt zu verlassen. Der Panoramaweg welcher zu den Lakeview Residence Villas führt ist den Lakeview Residence Villas Bewohner vorbehalten. Notfall Wenn der Feueralarm ausgelöst wurde und ein lauter Signalton ertönt, ist es nicht mehr erlaubt sich in den Residence Suites aufzuhalten. Die Residence Suiten sind auf dem schnellsten Weg über die ausgeschilderten Fluchtwege zu verlassen. In diesem Fall dürfen nur die Treppen und Nottreppenanlagen benutzt werden. Die Fahrstühle dürfen auf keinen Fall benutzt werden. Der Notfallfluchttreffpunkt ist auf dem Plan im Anhang 1 gekennzeichnet. Allgemeine Ordnung In der Wohnung, im Keller sowie in allen übrigen Räumen des Hauses und der Umgebung ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Kinderwagen, Spielzeug, Motor – und Fahrräder, Möbel und Abfälle dürfen nicht in gemeinschaftlich benutzten Räumen abgestellt werden. Teppiche, Türvorleger und dergleichen sollen nicht aus den Fenstern, auf dem Balkon oder im Treppenhaus ausgeschüttelt, gebürstet oder geklopft werden. Aufhängen und Befestigen von Gegenständen auf den Balkonen, vor den Fenstern und an Sonnenstoren ist nicht erlaubt. Das Aufhängen von Wäsche oder Duvets im Freien sind nicht erlaubt.

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Unzulässig ist ferner das Aufbewahren von übelriechenden Gegenständen in der Wohnung oder im Keller zur Vermeidung von unangenehmen und störenden Geruchsauswirkungen. Die Verwendung und Aufbewahrung explosiver und feuergefährlicher Materialien ist unzulässig. Den Kindern ist das Spielen im Treppenhaus, im Lift und in den allgemeinen Räumen des Hauses nicht gestattet. Es dürfen keinerlei Gegenstände von den Terrassen heruntergeworfen werden.

Schlussbestimmungen Die Hausordnung bildet einen integrierenden Bestandteil des gleichzeitig abgeschlossenen Mietvertrages. Die Bürgenstock Hotels A.G. behält sich das Recht vor Abweichungen dieser Hausordnung vorzunehmen.

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