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Recht
Das Bundesgericht klärte, welche Kriterien für einen Wald gelten.
Bild: Nadja Frey | Ex-Press | BAFU
Wann ist ein Wald ein Wald?
Das Bundesgericht erläuterte anhand eines Falls in Walzenhausen (AR), welche qualitativen und quantitativen Kriterien für einen Wald gelten.
In der Gemeinde Walzenhausen gab es Unstimmigkeiten wegen einer Fläche mit Bäumen und Sträuchern. Und wegen der Frage: Ist das nun ein Wald? Die zuständige Behörde war 2012 zum Schluss gekommen, dass besagte 512 m 2 grosse Fläche ein Wald im Sinn des Waldgesetzes ist. Ein betroffener Grundstückeigentümer wehrte sich gegen diesen Entscheid bis vor Bundesgericht. Seine Begründung: Die dafür nach kantonalem Recht vorgeschriebene Mindestbreite von 12 m sei nicht überall gegeben. Zudem erfülle der Baum - u nd Sträucherbestand keine Waldfunktionen, diene also weder als Nutz- oder Schutzwald noch als Ort der Erholung.
Dazu muss man wissen: Für Grundstückbesitzer kann es einen grossen Unterschied machen, ob Baumund Sträucherbestand (Bestockung) auf ihrem Grundstück als Wald ausgewiesen wird. Denn damit kann sich etwa dessen Überbaubarkeit stark einschränken: Für Waldrodungen gelten strenge Voraussetzungen.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Die Richter führten zunächst aus, dass die Kantone innerhalb eines bestimmten Rahmens selber bestimmen, ab welcher Breite, Fläche und ab welchem Alter eine Fläche als Wald gilt. Allerdings sei dabei auch die Qualität des Bestands zu berücksichtigen. So verlange das Waldgesetz, dass eine mit Waldbäumen und -st räuchern bestockte Fläche mindestens eine Waldfunktion (Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktion) erfüllen müsse, um als Wald zu gelten.
Im Fall Walzenhausen kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der Bestand einen räumlichen und funktionalen Zusammenhang hat, überwiegend die Mindestbreite von 12 m aufweist und die übrigen quantitativen Kriterien erfüllt. Die Nutzfunktion sei – wie im vorliegenden Fall – bereits dann erfüllt, wenn die vorhandenen Bäume für die Holznutzung geeignet seien – unabhängig davon, ob und wie intensiv das Holz genutzt werde. Zudem stabilisiere der Baumu nd Sträucherbestand das steile Gelände. Damit sei auch die Schutzfunktion erfüllt. Und schliesslich habe die Waldfläche auch eine gewisse biologische Bedeutung, da sie als ökologischer Trittstein der Vernetzung der Lebensräume von Insekten und Reptilien diene. Das spreche für eine Wohlfahrtsfunktion.
Kurzum: Die Fläche in Walzenhausen wurde zu Recht als Wald im Sinne des Waldgesetzes qualifiziert.
Andy Rudin | Abteilung Recht | BAFU | recht@bafu.admin.ch Bundesgericht Urteil Nr.: 1C_118/2019