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Recht
Das Bundesgericht klärte, welche Kriterien für einen Wald gelten.
Bild: Nadja Frey | Ex-Press | BAFU
Wann ist ein Wald ein Wald? Das Bundesgericht erläuterte anhand eines Falls in Walzenhausen (AR), welche qualitativen und quantitativen Kriterien für einen Wald gelten. In der Gemeinde Walzenhausen gab es Unstimmig keiten wegen einer Fläche mit Bäumen und Sträu chern. Und wegen der Frage: Ist das nun ein Wald? Die zuständige Behörde war 2012 zum Schluss ge kommen, dass besagte 512 m2 grosse Fläche ein Wald im Sinn des Waldgesetzes ist. Ein betroffener Grund stückeigentümer wehrte sich gegen diesen Entscheid bis vor Bundesgericht. Seine Begründung: Die dafür nach kantonalem Recht vorgeschriebene Mindest breite von 12 m sei nicht überall gegeben. Zudem erfülle der Baum- und Sträucherbestand keine Waldfunktionen, diene also weder als Nutz- oder Schutzwald noch als Ort der Erholung. Dazu muss man wissen: Für Grundstückbesitzer kann es einen grossen Unterschied machen, ob Baumund Sträucherbestand (Bestockung) auf ihrem Grund stück als Wald ausgewiesen wird. Denn damit kann sich etwa dessen Überbaubarkeit stark einschränken: Für Waldrodungen gelten strenge Voraussetzungen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Die Richter führten zunächst aus, dass die Kantone in nerhalb eines bestimmten Rahmens selber bestim
men, ab welcher Breite, Fläche und ab welchem Alter eine Fläche als Wald gilt. Allerdings sei dabei auch die Qualität des Bestands zu berücksichtigen. So ver lange das Waldgesetz, dass eine mit Waldbäumen und -sträuchern bestockte Fläche mindestens eine Waldfunktion (Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunk tion) erfüllen müsse, um als Wald zu gelten. Im Fall Walzenhausen kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der Bestand einen räumlichen und funk tionalen Zusammenhang hat, überwiegend die Min destbreite von 12 m aufweist und die übrigen quanti tativen Kriterien erfüllt. Die Nutzfunktion sei – wie im vorliegenden Fall – bereits dann erfüllt, wenn die vorhandenen Bäume für die Holznutzung geeignet seien – unabhängig davon, ob und wie intensiv das Holz genutzt werde. Zudem stabilisiere der Baumund Sträucherbestand das steile Gelände. Damit sei auch die Schutzfunktion erfüllt. Und schliesslich habe die Waldfläche auch eine gewisse biologische Bedeutung, da sie als ökologischer Trittstein der Ver netzung der Lebensräume von Insekten und Reptilien diene. Das spreche für eine Wohlfahrtsfunktion. Kurzum: Die Fläche in Walzenhausen wurde zu Recht als Wald im Sinne des Waldgesetzes qualifi ziert.
Andy Rudin | Abteilung Recht | BAFU | recht@bafu.admin.ch Bundesgericht Urteil Nr.: 1C_118/2019 die umwelt 3 | 20