Zahlen, Daten, Fakten zum deutschen Stiftungswesen

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Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.)

Die Stiftungslandschaft in 63 Grafiken und Tabellen

Zahlen, Daten, Fakten zum deutschen Stiftungswesen

726

158 326

1.301 2.104 264

1

3.902

1.803

278

955

171 3.652 3.038

466



Zahlen, Daten, Fakten zum deutschen Stiftungswesen


Wir danken der Fritz Thyssen Stiftung für die großzügige Förderung des Projektes.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet unter http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Impressum HERAUSGEBER Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. Mauerstraße 93 | 10117 Berlin Telefon (030) 89 79 47-0 | Fax -11 www.stiftungen.org PROJEKTLEITUNG Ralf Krebstakies REDAKTION Tom-Uwe Bialowons, Antje Bischoff, Cornelia Feist, Katrin Kowark, Franziska Rötzsch, Frank Schmidtke PROJEKTMITARBEIT Ines Osterloh DATENERFASSUNG Marcel Eiteljorg, Phillip Epp, Felix Klickermann, Katja Kopetsch, Constanze Morgenstern, Jeffrey Osterloh, Weronika Protczak, Heike Ullrich KORREKTORAT Nicole Woratz GESTALTUNG, SATZ, HERSTELLUNG PACIFICO GRAFIK · Etienne Girardet · www.pacificografik.de DRUCK agit-druck, Berlin © Copyright 2014 Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten. Gedruckte Ausgabe: ISBN 978-3-941368-57-6 E-Book (PDF): ISBN 978-3-941368-58-3


Zahlen, Daten, Fakten zum deutschen Stiftungswesen

herausgeber


inhaltsverzeichnis

Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Teil I Die deutsche Stiftungslandschaft Das Stiftungswesen in Zahlen 1 Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2 Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3 Geschichte des Stiftungswesens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 4 Die Zahlen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 5 Die Stifterinnen und Stifter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6 Die Finanzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 7 Die Rolle von Stiftungen in der Gesellschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 8 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Teil II Zahlen und Grafiken Methodenteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Errichtungen und Bestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Stiftungserrichtungen seit 1950 49 Stiftungserrichtungen 2013 50 Errichtungsdichte 2013 – neu gegründete Stiftungen pro 100.000 Einwohner 51 Bestandszahlen rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts 2004–2013 52 Stiftungsbestand 2013 53 Stiftungsbestand auf Kreisebene 54 Stiftungsdichte 2013 – Anzahl der Stiftungen pro 100.000 Einwohner 56 Städteranking 57 Stiftungsdichte auf Kreisebene 58

Finanzen 10 11 12 13 14 15

Stiftungen und Stiftungskapital – I Stiftungen und Stiftungskapital – II Errichtungskapital und aktuelles Kapital Einnahmenverteilung rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts Stiftungen und Gesamtausgaben – I Stiftungen und Gesamtausgaben – II

Bundesländer 16 17 18 19 20 21

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Stiftungsbestand 2013 und Errichtungszahlen der Länder 1990–2013 Anzahl der Stiftungen in Stiftungskapitalklassen nach Ländern Anteile der Stiftungen in Stiftungskapitalklassen nach Ländern in Prozent Anzahl der Stiftungen in Gesamtausgabenklassen nach Ländern Anteile der Stiftungen in Gesamtausgabenklassen nach Ländern in Prozent Anzahl der Stiftungen unterschiedlicher Rechtsformen in den Bundesländern

Die größten Stiftungen

22 23 24 25 26

Zu den Listen der größten Stiftungen Die größten gemeinnützigen privatrechtlichen Stiftungen nach Vermögen Die größten gemeinnützigen Stiftungen privaten Rechts nach Ausgaben Die größten gemeinnützigen Anstaltsträgerstiftungen nach Gesamtausgaben Die größten Stiftungen des öffentlichen Rechts nach Gesamtausgaben Die größten parteinahen Stiftungen nach Gesamtausgaben

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

60 61 62 63 64 65 66 74 75 76 77 78 80 81 82 83 84 85


Stifterinnen und Stifter

27 Stiftertypen 28 Anteile der Stiftertypen bei Stiftungserrichtungen in Dekaden seit 1951 29 Anteile der Stiftertypen bei Stiftungserrichtungen seit 1990 in Prozent 30 Frauen und Männer als Stifterinnen und Stifter 31 Frauen und Männer als Stifterinnen und Stifter in Dekaden seit 1951 in Prozent 32 Frauen und Männer als Stifterinnen und Stifter seit 1990 in Prozent 33 Stiftungszweckhauptgruppen und Geschlecht der Stifter 34 Stiftungszweckhauptgruppen und Geschlecht der Stifter 35 Zu Lebzeiten und nach dem Tod des Stifters gegründete Stiftungen

Gremien und Beschäftigte

36 Stiftungsgremien 37 Frauen und Männer in Stiftungsgremien 38 Stiftungsgremien und Ehrenamt 39 Beschäftigte in Stiftungen

95 96 97 98

Zwecke 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Anzahl der Stiftungszweckhauptgruppen pro Stiftung Anzahl der Einzelzwecke pro Stiftung Gewichtete Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen Ungewichtete Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen Gewichtete Hauptgruppen der Stiftungszwecke nach Ländern Regionale Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen Anteile der Stiftungszweckhauptgruppen Anteile der gewichteten Stiftungszweckhauptgruppen in Prozent Gewichtete Hauptgruppen der Stiftungszwecke nach Gesamtausgaben Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke

Verwirklichung

50 Verwirklichung und Stiftungszwecke 51 Verwirklichung 52 Errichtungen und Verwirklichung 1951–2014 in Dekaden 53 Aktionsradius fördernder Stiftungen 54 Trägerschaften operativer Stiftungen 55 Kontrollinstrumente bei Stiftungen 56 Externe Kontrollinstanzen von Stiftungen 57 Vermögensanlageformen von Stiftungen 58 Öffentlichkeitsarbeit im Internet und Verwirklichung

Bürgerstiftungen 59 60 61 62 63

86 87 88 89 90 91 92 93 94

Regionale Verteilung der Bürgerstiftungen mit Gütesiegel Stiftungsvermögen der Bürgerstiftungen in Deutschland von 1996 bis 2013 Bürgerstiftungsmillionäre in Deutschland Spendenentwicklung der Bürgerstiftungen mit Gütesiegel in Euro Förderschwerpunkte der Bürgerstiftungen mit Gütesiegel

99 100 101 102 103 104 110 111 112 113 114 116 117 118 119 120 120 121 122 123 124 125 126 127

Teil III Service 1 Stifter werden ist nicht schwer!. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 2 Erfolgsfaktoren für die Stiftungsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 3 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 4 Grundsätze guter Stiftungspraxis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 5 Adressen der Stiftungsaufsichtsbehörden. . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 6 Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .166 Adressen und weiterführende Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . 171 7 Über den Bundesverband Deutscher Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . 174 8

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inhaltsverzeichnis nach themen

BUNDESLÄNDER THEMA Teil I 3.4 Warum gibt es im Osten Deutschlands weniger Stiftungen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Teil I 4.2 Der Bundesländervergleich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Teil II 2 Stiftungserrichtungen 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Teil II 3 Errichtungsdichte 2013 – neu gegründete Stiftungen pro 100.000 Einwohner . . . . 51 Teil II 5 Stiftungsbestand 2013. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Teil II 7 Stiftungsdichte 2013 – Anzahl der Stiftungen pro 100.000 Einwohner . . . . . . . . . . 56 Teil II 16 Stiftungsbestand 2013 und Errichtungszahlen der Länder 1990–2013 . . . . . . . . . . 66 Teil II 17 Anzahl der Stiftungen in Stiftungskapitalklassen nach Ländern . . . . . . . . . . . . . . . 74 Teil II 18 Anteile der Stiftungen in Stiftungskapitalklassen nach Ländern in Prozent . . . . . . 75 Teil II 19 Anzahl der Stiftungen in Gesamtausgabenklassen nach Ländern . . . . . . . . . . . . . . 76 Teil II 20 Anteile der Stiftungen in Gesamtausgabenklassen nach Ländern in Prozent . . . . . 77 Teil II 21 Anzahl der Stiftungen unterschiedlicher Rechtsformen in den Bundesländern . . . 79 Teil II 44 Gewichtete Hauptgruppen der Stiftungszwecke nach Ländern . . . . . . . . . . . . . . . 103 Teil II 45 Regionale Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104

ZWECKE Teil I 7.2 Wie engagieren sich Stiftungen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Teil II 33 Stiftungszweckhauptgruppen und Geschlecht der Stifter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Teil II 40 Anzahl der Stiftungszweckhauptgruppen pro Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Teil II 41 Anzahl der Einzelzwecke pro Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Teil II 42 Gewichtete Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Teil II 43 Ungewichtete Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Teil II 44 Gewichtete Hauptgruppen der Stiftungszwecke nach Ländern . . . . . . . . . . . . . . . 103 Teil II 45 Regionale Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Teil II 46 Anteile der Stiftungszweckhauptgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Teil II 47 Anteile der gewichteten Stiftungszweckhauptgruppen in Prozent . . . . . . . . . . . . . 111 Teil II 48 Gewichtete Hauptgruppen der Stiftungszwecke nach Gesamtausgaben . . . . . . . 112 Teil II 49 Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Teil II 50 Verwirklichung und Stiftungszwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Teil II 63 Förderschwerpunkte der Bürgerstiftungen mit Gütesiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127

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FINANZEN Teil I 6 Die Finanzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Teil II 10 Stiftungen und Stiftungskapital – I. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Teil II 11 Stiftungen und Stiftungskapital – II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Teil II 12 Errichtungskapital und aktuelles Kapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Teil II 13 Einnahmenverteilung rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts. . . . . . . . . 63 Teil II 14 Stiftungen und Gesamtausgaben – I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Teil II 15 Stiftungen und Gesamtausgaben – II. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Teil II 17 Anzahl der Stiftungen in Stiftungskapitalklassen nach Ländern. . . . . . . . . . . . . . . 74 Teil II 18 Anteile der Stiftungen in Stiftungskapitalklassen nach Ländern in Prozent . . . . . . 75 Teil II 19 Anzahl der Stiftungen in Gesamtausgabenklassen nach Ländern . . . . . . . . . . . . . . 76 Teil II 20 Anteile der Stiftungen in Gesamtausgabenklassen nach Ländern in Prozent. . . . . 77 Teil II 22 Die größten gemeinnützigen privatrechtlichen Stiftungen nach Vermögen. . . . . . . 81 Teil II 23 Die größten gemeinnützigen Stiftungen privaten Rechts nach Ausgaben. . . . . . . . 82 Teil II 24 Die größten gemeinnützigen Anstaltsträgerstiftungen nach Gesamtausgaben. . . . 83 Teil II 25 Die größten Stiftungen des öffentlichen Rechts nach Gesamtausgaben. . . . . . . . . 84 Teil II 26 Die größten parteinahen Stiftungen nach Gesamtausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Teil II 48 Gewichtete Hauptgruppen der Stiftungszwecke nach Gesamtausgaben. . . . . . . . 112 Teil II 57 Vermögensanlageformen von Stiftungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Teil II 60 Stiftungsvermögen der Bürgerstiftungen in Deutschland von 1996 bis 2013. . . . 124 Teil II 61 Bürgerstiftungsmillionäre in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Teil II 62 Spendenentwicklung der Bürgerstiftungen mit Gütesiegel in Euro. . . . . . . . . . . . 126 Teil II 63 Förderschwerpunkte der Bürgerstiftungen mit Gütesiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127

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Vorwort

Mit dieser Publikation stellt der Bundesverband Deutscher Stiftungen der Allgemeinheit die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zum deutschen Stiftungswesen zur Verfügung. Grundlage der Statistiken sind Informationen aus der Datenbank Deutscher Stiftungen, die der Bundesverband seit 1990 pflegt und weiterentwickelt. Die bedeutendste Quelle für die dort gepflegten Daten ist die StiftungsUmfrage. Diese Vollerhebung führt der Bundesverband alle drei Jahre unter allen ihm bekannten Stiftungen durch. Mit ihrer Auskunftsbereitschaft haben viele tausend Stifterinnen, Stifter und Stiftungsmitarbeiter dazu beigetragen, das Wissen über die Stiftungslandschaft in Deutschland zu verbessern. Großer Dank gebührt daher allen, die sich an der Datenerhebung beteiligt haben. Mit dem Erscheinen dieses Buches betritt der Bundesverband Deutscher Stiftungen Neuland: Das vorliegende Werk – vormals Bestandteil des Verzeichnisses Deutscher Stiftungen – stellt nun eine eigenständige Publikation dar. Um die wichtigsten Informationen zum Stiftungswesen kostenlos zur Verfügung zu stellen, steht sie erstmals auch als PDF-Datei zum Download bereit. Auf diese Weise erfüllt der Bundesverband Deutscher Stiftungen seinen Auftrag, stets aktuelles Datenmaterial über die Entwicklung des Stiftungswesens vorzuhalten, um so das stiftungsfreundliche Klima in Deutschland zu fördern und das Anliegen der Stiftungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten. Ermöglicht wurde die Datenerhebung sowie die Herstellung des Buches durch die großzügige Förderung der Fritz Thyssen Stiftung. Berlin, im August 2014 Prof. Dr. Michael Göring Vorsitzender des Vorstands ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius Vorsitzender des Vorstands Bundesverband Deutscher Stiftungen

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Teil I Die deutsche Stiftungslandschaft Das Stiftungswesen in Zahlen

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Die deutsche Stiftungslandschaft Das Stiftungswesen in Zahlen

1 Einleitung „Das Stiftungswesen ist aus der Wirklichkeit unseres Landes einfach nicht mehr wegzudenken: nicht aus der sozialen und kulturellen Wirklichkeit, nicht aus der Bildung, nicht aus dem Sport, ja auch nicht aus dem kirchlichen Bereich. Dort und in vielen anderen Gebieten bringen Stiftungen Menschen und Dinge in Bewegung.“ Bundespräsident Joachim Gauck, Deutscher StiftungsTag 2014, Hamburg

Die komplexen Herausforderungen unserer Zeit benötigen ein Mit-, nicht ein Nebeneinander. Wo Kooperation und Austausch statt Versäulung und Hoheitswissen an der Tagesordnung sind, ist es möglich, gemeinsam auf die drängenden Fragen zukunftsfähige Antworten zu finden. Alle gesellschaftlichen Akteure sind gefragt. Es liegt im Wesenskern von Stiftungen – als Beweger von Menschen und Dingen –, gemeinsam mit anderen die Zukunft unseres Gemeinwesens gestalten zu wollen. Denn Stiftungen symbolisieren nachhaltiges bürgerschaftliches Engagement und den Willen, sich individuell und persönlich für positive Veränderungen einzusetzen. Stiftungswirken ist unabhängig von Zeitgeist, Wahlterminen und kurzfristigem wirtschaftlichen Erfolgsdruck möglich. Das erlaubt ihnen gleichermaßen, Traditionen zu bewahren wie auch an neuen Innovationen zu schmieden. Bei aller Heterogenität ihres Tuns – charakterisierend ist die überwiegend selbstlose 96 Prozent der deutschen Stiftungen Förderung der Allgemeinheit. engagieren sich für gemeinnützige Der Nährboden für das Stiftungswesen hat sich im Zwecke. Laufe der jüngeren Vergangenheit verbessert. Förderliche Rahmenbedingungen, Mitgestaltungsbestrebungen an gesellschaftlichen Prozessen, demografische und soziökonomische Faktoren trugen zu Wachstum bisher unbekannten Ausmaßes bei: Drei Viertel aller heute bestehenden Stiftungen sind nach 1990 gegründet worden. Jeden Tag kommen im Schnitt knapp zwei weitere rechtsfähige Stiftungen hinzu. Die in der Summe erstarkte Rolle der Stiftungen honoriert die Öffentlichkeit mit wachsenden Bekanntheitsgraden und einem überwiegend positiven Bild von Stiftungen, aber auch mit wachsenden Ansprüchen. Hinzu kommt, dass Stiftungen immer selbstbewusster und professioneller Öffentlichkeitsarbeit als Hebel zur Erreichung ihrer Stiftungszwecke einsetzen

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und damit zur Sichtbarkeit, zum Teil aber auch zur Überschätzung der Möglichkeiten der Stiftungen beitragen. Eine Aufgabe der kommenden Jahre wird es sein, die Heterogenität des Sektors weiter kohärent abzubilden, positive Geschichten über Motivation und Handeln zu erzählen und sich konstruktiv und nicht defensiv mit Kritik am Sektor auseinanderzusetzen. Dies ist der Weg, um allzu einseitigen und zuweilen vorurteilsbelaDrei Viertel aller bestehenden Stiftungen denen Bildern stifterischen Handelns in der öffentlichen wurden nach 1990 gegründet. Wahrnehmung etwas entgegenzusetzen und zugleich zu einer guten Entwicklung des Stiftungswesens beizutragen. Gesetzlich sind Stiftungen gegenüber den Aufsichts- und Finanzbehörden zur Transparenz verpflichtet. Diese Transparenz gebietet sich auch in der Regel gegenüber der Öffentlichkeit – nicht nur aufgrund der gesellschaftlichen Rolle, die Stiftungen innehaben. Die Bemühungen um Transparenz im Stiftungssektor sind entsprechend vielfältig. In den Grundsätzen guter Stiftungspraxis und ihren zahlreichen Ableitungen für spezifische Stiftungsarten ist das Transparenzgebot zentral. Für mehr Transparenz im Sektor der Treuhandstiftungen soll auch das neue Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung sorgen, das 2014 erstmals verliehen wird. Darüber hinaus ist der Bundesverband Deutscher Stiftungen einer der Träger der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, die 2010 gestartet ist. Die Initiative definiert zehn grundlegende Punkte, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen soll. Zu den Unterzeichnern gehören aktuell (August 2014) 82 Stiftungen aller Rechtsformen. Und schließlich ist auch die vorliegende Publikation ein wichtiger Beitrag zu Transparenz im Stiftungswesen: Im 3-Jahres-Rhythmus führt der Bundesverband Deutscher Stiftungen eine Vollerhebung unter den Stiftungen in Deutschland durch. Befragt werden dazu alle bekannten Stiftungen – unabhängig von ihrer Rechtsform. In der jüngsten Erhebung, die im November 2013 startete und deren Ergebnisse in diesem Buch und im Verzeichnis Deutscher Stiftungen veröffentlicht werden, wurden 25.564 Stiftungen zu verschiedenen Aspekten ihrer Organisation und Arbeit befragt. Die gemachten Angaben, das Hinzuziehen der Daten der vergangenen sieben Vollerhebungen, andere Befragungen und Studien des Bundesverbandes sowie weitere Forschungsergebnisse wurden für die vorliegende Publikation in 63 Grafiken und Tabellen aufbereitet und geben differenzierte Einblicke in die deutsche Stiftungslandschaft. Die Antworten auf 22 wesentliche Fragen sind bereits im folgenden Überblickstext zusammengestellt. Sie blicken auf Grundlagen, Geschichte, Zahlen des Stiftungswesens, auf Stifterinnen und Stifter, Finanzen und die Rolle von Stiftungen in der Gesellschaft.

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2 Grundlagen 2.1

Welche Stiftungsformen gibt es?

Der Begriff „Stiftung“ ist gesetzlich nicht definiert. Unter dem Begriff „Stiftung“ werden Organisationen verschiedener Rechtsformen zusammengefasst, die folgende gemeinsame Wesensmerkmale aufzeigen: ein vom Stifter festgelegter Zweck, ein selbstständiges Vermögen sowie eine eigenständige Organisation.

Die Charakteristika einer Stiftung »» Eine Stiftung ist ein Vermögen, das auf Dauer einem bestimmten – meist gemeinnützigen – Zweck gewidmet ist. »» Oberste Richtschnur für stifterisches Wirken ist die Satzung, in der festgelegt ist, welche Zwecke die Stiftung verfolgt und wie ihre innere Organisation aussieht. »» Das Vermögen einer Stiftung bleibt in der Regel erhalten. Die Bewahrung des Vermögens macht es möglich, dass Stiftungen ihren Zweck dauerhaft erfüllen können. »» Die Stiftung verwirklicht ihren Stiftungszweck zumeist durch ihre Vermögenserträge. Hinzu können andere Finanzierungsformen wie Drittmittel oder Spenden kommen.

Eingeteilt werden können Stiftungen in rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen. Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist der Prototyp einer Stiftung. Weitere Rechtsformen sind der Stiftungsverein oder die Stiftungs-GmbH. Zudem kann je nach zugrunde liegendem Rechtsbereich unterschieden werden in private und öffentliche Stiftungen – sowie in kirchliche Stiftungen, die sowohl privat- als auch öffentlich-rechtlicher Natur sein können. Weitere Differenzierungen orientieren sich am Stifter (z.B. Bürgerstiftung), dem Zweck (z.B. Familienstiftung) oder der Art der Zweckerfüllung (z.B. Trägerstiftung). Im Folgenden sind die einzelnen Rechtsformen und Stiftungstypen aufgelistet. Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist die klassische Stiftungsform. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts unterstehen der staatlichen Stiftungsaufsicht. Im Rahmen ihrer Errichtung werden sie von den Aufsichtsbehörden anerkannt und in Stiftungsverzeichnissen veröffentlicht. Daher ist die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts bekannt. Die Rechtsverhältnisse einer rechtsfähigen Stiftung regelt

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das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 80 ff.). Die Landesstiftungsgesetze füllen das Stiftungsrecht auf Bundesebene aus und enthalten z.B. Regelungen zum Stiftungsaufsichtsrecht. Grundlage für die Ausgestaltung einer Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung. Hierin legt der Stifter den Inhalt der drei Wesensmerkmale Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und die innere Organisation fest. Eine Mindesthöhe für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ist gesetzlich nicht geregelt. Nach Auffassung der meisten Aufsichtsbehörden ist zur Anerkennung einer Stiftung ein Vermögen in der Größenordnung von mindestens 50.000–100.000 Euro erforderlich. Je nachdem welcher konkrete Zweck mit der zu gründenden Stiftung verfolgt werden soll, kann dieser Mindestbetrag auch höher liegen. Ende 2013 gab es gemäß einer Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden 20.150 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland. Stiftungsverein, Stiftungs-GmbH und Stiftungs-AG Stiftungsartige Strukturen lassen sich auch in der Rechtsform des Vereins, der GmbH oder der Aktiengesellschaft realisieren. Letztere kommt wegen des engen Rechtsrahmens des Aktienrechts allerdings nur sehr selten vor. Da diese Erscheinungsformen nicht den Voraussetzungen der §§ 80 ff. BGB unterliegen und eine dauerhafte Zweckverwirklichung nur über eine entsprechende Satzungsausgestaltung konstruiert werden kann, werden diese Rechtsformen auch als Stiftungsersatzformen bezeichnet. Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts weisen sie eine Verbandsstruktur auf, verfügen also über Mitglieder oder Gesellschafter. StiftungsGmbH und Stiftungsverein sind gegenüber der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts flexibler, da beispielsweise Satzungsänderungen oder die Auflösung der Stiftung einfacher möglich sind. Mit Blick auf die Sicherstellung der dauerhaften Zweckverwirklichung und die Einhaltung des Stifterwillens kann diese Flexibilität aber auch von Nachteil sein. Die genaue Zahl der Stiftungsvereine, -GmbHs und Stiftungs-AGs ist nicht bekannt. Die Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen enthält 210 Stiftungsvereine und 203 Stiftungs-GmbHs. Treuhandstiftung Treuhandstiftungen sind nicht rechtsfähig und werden auch als unselbstständige oder fiduziarische Stiftungen bezeichnet. Grundlage für diese Stiftungsform ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Stifter und einem von diesem gewählten Treuhänder. Darin verpflichtet sich der Stifter ein bestimmtes Vermögen dem Treuhänder zu übertragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Treuhänder, das Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen, die regelmäßig Bestandteil der Vereinbarung zwischen Stifter und Treuhänder werden, getrennt von seinem eigenen Vermögen zu verwalten. Diese Stiftungsform kann bereits mit weniger Vermögen als eine rechtsfähige Stiftung gegründet werden, sie untersteht nicht der staatli-

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chen Aufsicht und ihre Satzung kann bei übereinstimmendem Parteiwillen auch noch nach Errichtung jederzeit verändert werden. Sie wird daher häufig als Einsteigermodell ins Stiftungswesen benannt. Der Status der Gemeinnützigkeit wird von den Finanzbehörden zuerkannt und kontrolliert, sollen die Steuererleichterungen für gemeinnützige Stiftungen in Anspruch genommen werden. Als Treuhänder kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person fungieren. Mit Blick auf eine dauerhafte Zweckverwirklichung ist eine juristische Person allerdings vorzugswürdig. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat rund 800 Anbieter für die Verwaltung von Treuhandstiftungen erfasst. Diese Treuhänder sind gemeinnützige Einrichtungen wie zum Beispiel Vereine, Kirchengemeinden, Universitäten und Stiftungen, insbesondere Bürgerstiftungen. Daneben gibt es kommunale und kirchliche Stiftungsverwaltungen sowie kommerzielle Stiftungsverwaltungen einschließlich Banken und Sparkassen. Da Treuhandstiftungen keiner Aufsichtsbehörde unterstehen, ist ihre genaue Zahl nicht bekannt. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen schätzt, dass es mindestens 20.000 Treuhandstiftungen in Deutschland gibt, wovon rund ein Viertel (4.792) in der Datenbank Deutscher Stiftungen erfasst ist. Aus den genannten Charakteristika ergibt sich eine besondere Schutzbedürftigkeit der Treuhandstiftungen. Aus diesem Grund hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen das Qualitätssiegel für die gute Verwaltung von Treuhandstiftungen initiiert. Bürgerstiftung Eine Bürgerstiftung ist eine Stiftung von Bürgern für Bürger, die sich für das Gemeinwesen in einer geografischen Region engagiert – einem Landkreis, einer Stadt oder einem Ortsteil. Überwiegend wird sie als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Engagierte können unterschiedliche Ressourcen in die Bürgerstiftung einbringen, wie z.B. Geld, Zeit und Ideen. Die von den Bürgerstiftungen selbst verabschiedeten „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ definieren den Begriff Bürgerstiftung und grenzen ihn von Namensvettern ab. Sie bilden die beste Grundlage für qualitätsvolle Stiftungsarbeit. Zu den Merkmalen gehören ein breit angelegter Stiftungszweck und die Unabhängigkeit von einzelnen Gruppen, Institutionen oder Personen. Bürgerstiftungen, die diese Merkmale erfüllen, können sich um das Gütesiegel des Arbeitskreises Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen bewerben. Aktuell gibt es 275 Bürgerstiftungen mit Gütesiegel (Stand: 1. Oktober 2014). Unternehmensnahe Stiftung Unternehmensnahe Stiftungen stehen in Verbindung zu einem Unternehmen, wobei diese Verbindung verschiedener Natur sein kann. Viele bekannte Stifter haben mit unternehmerisch erworbenem Kapital bedeutende

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Stiftungen ins Leben gerufen. Oft wurden diese Stiftungen mit Unternehmensanteilen ausgestattet. Auch gründen Unternehmen selbst immer häufiger Stiftungen, die Teil ihrer gemeinnützigen Engagementstrategie sind. Diese Stiftungen werden als Unternehmensstiftungen oder auch Corporate Social Responsibility-Stiftungen bezeichnet. Unternehmensverbundene Stiftungen sind Stiftungen, die Anteile an einem Unternehmen halten (Beteiligungsträgerstiftungen) oder selbst ein Unternehmen betreiben (Unternehmensträgerstiftungen). Trägerstiftungen Diese Stiftungen sind Träger einer Einrichtung, z.B. eines Krankenhauses, Seniorenheims, Forschungszentrums oder Museums. Auf diese Weise verwirklichen sie ihren Stiftungszweck. Dem Bundesverband sind 1.946 Stiftungen bekannt, die Träger einer oder mehrerer Einrichtungen sind. Stiftungen der öffentlichen Hand Diese Stiftungen können sowohl privat- als auch öffentlich-rechtlich sein. Sie werden vom Staat (Bund, Länder, Kommune) durch einen Stiftungsakt – meist ein Gesetz – errichtet. Sie verfolgen Zwecke, die von besonderem öffentlichen Interesse sind. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat 566 rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts in seiner Datenbank erfasst. Kirchliche Stiftungen Kirchliche Stiftungen haben verschiedene Rechtsformen. Sie können sowohl rechtsfähige Stiftungen privaten oder öffentlichen Rechts als auch nicht rechtsfähig sein. Sie dienen hauptsächlich kirchlichen Zwecken wie der Liturgie, der Verkündigung und dem karitativ-diakonischen Handeln. Für selbstständige kirchliche Stiftungen sind die kirchlichen Aufsichtsbehörden zuständig. Die Bestimmung als kirchliche Stiftung hängt vom Stifterwillen und von der Zustimmung der jeweiligen Kirche ab. Vor allem im süddeutschen Raum existieren viele Pfarr- und Pfründestiftungen – meist kirchliche Stiftungen öffentlichen Rechts. Mit der Zusammenlegung von Kirchengemeinden nahm deren Zahl allerdings in den vergangenen Jahren ab. Die Zahl der rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen bürgerlichen Rechts, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen erfasst hat, liegt bei über 900. Die Zahl der kirchlichen Stiftungen öffentlichen Rechts wird auf rund 20.000 geschätzt.

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Verbrauchsstiftung Eine Verbrauchsstiftung nennt man eine Stiftung, deren Grundstockvermögen nach dem Willen des Stifters innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ganz oder zum Teil für die Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt werden soll. Das heißt: Diese Stiftungen bestehen nicht auf Dauer, sondern werden nach Ablauf der zeitlichen Vorgabe des Stifters aufgelöst. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn ein Stifter befürchtet, dass nach seinem Tod und damit ohne sein persönliches Engagement eine effiziente Zweckverwirklichung nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall kann er beispielsweise den Bestand der Stiftung auf 30 Jahre begrenzen. Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ vom März 2013 wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, eine rechtsfähige Stiftung als Verbrauchsstiftung auszugestalten. Vor der Gesetzesreform konnte eine solche Verbrauchsstiftung regelmäßig nur in Form einer Treuhandstiftung gegründet werden. Familienstiftung Familienstiftungen widmen sich überwiegend dem Wohl der begünstigten Familie; die Destinatäre stehen in verwandtschaftlich-familiärem Verhältnis zum Stifter. Diese Stiftungen werden oft als rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts gegründet. Da sie privatnützig sind und nicht die Allgemeinheit fördern, erhalten sie keine steuerlichen Begünstigungen. In der Datenbank Deutscher Stiftungen sind 620 Familienstiftungen erfasst. Insgesamt wird ihre Zahl auf über 850 geschätzt.

2.2

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen regeln das Stiftungswesen?

Die Verfassung einer jeden Stiftung ist ihre Satzung. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gesetzen, die die Rahmenbedingungen des Stiftungswesens bilden. Welches Gesetz für die einzelne Stiftung relevant ist, hängt von ihrer Rechtsform ab. Für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 80 ff.) und die Landesstiftungsgesetze, die das Bundesrecht ergänzen, von Bedeutung. Gemeinnützige Stiftungen unterliegen zudem der Abgabenordnung, die die grundlegenden Voraussetzungen regelt, bei deren Vorliegen Körperschaften in den meisten Steuerarten steuerlich begünstigt werden. Eine Reihe von Gesetzesnovellierungen unterstützte seit der Jahrtausendwende das Wachstum des Stiftungssektors. In vier Reformgesetzen in nur 14 Jahren formulierte sich der politische Wille, Stiftungen als gewichtige Säule der freiheitlich-aktiven Bürgerschaft weiter zu etablieren. Bereits im Jahr 2000 verbesserte das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen“ die steuerlichen Rahmenbedingungen für Stifter

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und Stiftungen. Weitere Änderungen brachte 2002 das „Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts“. Mit der Kodifizierung eines gesetzlichen Anspruchs auf Anerkennung der Stiftung in § 80 Abs. 2 BGB erfolgte eine sprachliche Korrektur. Aus der „Genehmigung“ einer Stiftung wurde die „Anerkennung“. Diese und andere Änderungen machten viele landesrechtliche Vorschriften ungültig, sodass in der Folgezeit die Länder ihre Stiftungsgesetze grundleGesetzesreformen fördern gend überarbeiteten und an das modernisierte Stiftungsstifterisches Engagement. privatrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches anpassten. Dabei wurde vielfach den Empfehlungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen entsprochen, die Gesetze grundlegend zu überarbeiten und an die Rechtsentwicklung anzupassen, Impulse aus der Reformdiskussion aufzunehmen und überkommene Regelungen aus den Landesstiftungsgesetzen zu entfernen. 2007 brachte das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ mit seinen Änderungen im Stiftungssteuerrecht zusätzliche Anreize für stifterisches Engagement. Regelungen zum Bürokratieabbau und Vereinfachungen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts erleichtern seitdem die Stiftungsarbeit. Anfang 2013 beschloss der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“, das zahlreiche weitere Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen, insbesondere auch für Stiftungen, brachte. So können Stiftungen seither flexibler Rücklagen bilden und in das Vermögen anderer Stiftungen zustiften (Endowments). Zudem wurde die Möglichkeit der Ausgestaltung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts als Verbrauchsstiftungen gesetzlich normiert. Eine weitere Reform, die unter anderem Stifterinnen und Stiftern nach Stiftungserrichtung mehr Gestaltungsfreiheit einräumen soll, wurde im Sommer 2014 von den Justiz- und Innenministern der Länder angekündigt.

2.3

Wer kontrolliert Stiftungen?

In jedem Bundesland gibt es mindestens eine Aufsichtsbehörde, die Stiftungen ihre Rechtsfähigkeit verleiht. Welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, hängt vom Sitz der Stiftung ab. Diesen können Stifter grundsätzlich frei wählen, es ist lediglich die Angabe eines sachlichen Grundes erforderlich. Bei der Errichtung einer Stiftung prüft die Behörde, ob die Satzung dem Stiftungsrecht des Bundes und des Landes entspricht. Jährlich wird darüber hinaus kontrolliert, ob die Arbeit der Stiftung mit ihrer Satzung und dem dort genannten Zweck harmonisiert. Somit sind die Aufsichtsbehörden bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts Wächter darüber, dass der im Stiftungszweck festgehaltene Wille des Stifters dauerhaft erfüllt wird. Über die Wächterfunktion hinaus unterstützen Aufsichtsbehör-

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den Stiftungswillige und Stifter in vielerlei Fragen – bereits im Gründungsprozess, zu Möglichkeiten der Satzungsänderungen, bei Finanzproblemen. Laut einer Erhebung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen aus dem Jahr 2013 kontaktiert fast die Hälfte der befragten Stiftungen die zuständige Aufsichtsbehörde zwei Mal im Jahr oder öfter. 88 Prozent der befragten Stiftungen waren mit der Arbeit ihrer Aufsichtsbehörde zufrieden oder sehr zufrieden. Verfolgt eine Stiftung ausschließlich und unmittelAufsichtsbehörden sind mehr als Hüter des bar gemeinnützige bzw. auch mildtätige oder kirchliche Stifterwillens. 88 Prozent der Stiftungen Zwecke, kann sie in den Genuss verschiedener Steuersind mit ihrer Arbeit sehr zufrieden. begünstigungen kommen. Dafür ist es notwendig, dass sie die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen des Abgabenordnung (AO) erfüllt. Um nach der Anerkennung der Stiftung den begehrten Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten, muss eine Stiftung einen sogenannten Feststellungsbescheid gem. § 60a AO beim zuständigen Finanzamt beantragen. Darin bestätigt die Finanzbehörde, dass die Satzung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts genügt und befähigt die Organisation, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Da das Finanzamt erst nach einiger Zeit rückwirkend feststellen kann, ob auch die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben entspricht, muss die Stiftung innerhalb der ersten drei Jahre einen Freistellungsbescheid beantragen, der die steuerliche Freistellung für die vergangenen drei Jahre feststellt. Bei entsprechender Beantragung und Vorliegen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen erhält die Stiftung einen aktuellen Freistellungsbescheid dann regelmäßig im 3-Jahres-Turnus.

2.4

Die Grundsätze guter Stiftungspraxis: Wie sieht effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln aus?

Um einen Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln zu bieten, dem hohen Stellenwert von Stiftungen in der Gesellschaft gerecht zu werden und somit das Stiftungswesen weiter zu stärken, haben die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen am 11. Mai 2006 die „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ verabschiedet. Sie werden seither von immer mehr Stiftungen angewendet. In der jüngsten Erhebung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen gaben 1.225 Stiftungen an, dass sie die Grundsätze guter Stiftungspraxis anwenden. Zusätzlich haben 261 Stiftungen die Grundsätze für ihre spezifische Stiftungsarbeit modifiziert. Anders als im angelsächsischen Raum sind Stiftungen in Deutschland nicht zur Veröffentlichung ihrer Daten verpflichtet – ihre Berichtspflicht besteht je nach Rechtsform gegenüber den Aufsichts- und/oder den

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Finanzbehörden. Einen umso höheren Stellenwert nimmt das Transparenzgebot in den Grundsätzen guter Stiftungspraxis ein. Es fordert von Stiftungen ein, bei der Verwirklichung ihrer Stiftungszwecke für angemessene Transparenz zu sorgen. Hier heißt es: „Sie [die Stiftungen] anerkennen Transparenz als Ausdruck der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und als ein Transparenz ist für gute Mittel zur Vertrauensbildung. Sie stellen daher der Stiftungspraxis zentral. Öffentlichkeit in geeigneter Weise die wesentlichen inhaltlichen und wirtschaftlichen Informationen über die Stiftung (insbesondere über den Stiftungszweck, die Zweckerreichung im jeweils abgelaufenen Jahr, die Förderkriterien und die Organmitglieder) zur Verfügung. Sie veröffentlichen ihre Bewilligungsbedingungen und setzen, soweit geboten, unabhängige Gutachter oder Juroren ein. Gesetzliche Auskunftspflichten werden rasch und vollständig erfüllt.“ Darüber hinaus behandeln die Grundsätze die Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen dem am Gemeinwohl ausgerichteten Stiftungsauftrag und privaten Interessen der handelnden Personen und geben Hinweise für eine wirkungsvolle Organisation der Stiftungsverwaltung. Andere Grundsätze widmen sich der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Stiftungshandelns. In den Jahren nach Verabschiedung der Grundsätze sind diese ausdifferenziert und vertieft worden. So entstanden auch Grundsätze für bestimmte Stiftungstypen. Die vollständigen Grundsätze guter Stiftungspraxis sind im Serviceteil dieses Buches abgedruckt. Zudem ist im Sommer 2014 ein Erläuterungsband mit Hinweisen und Anwendungsbeispielen aus dem Stiftungsalltag erschienen.

3

Geschichte des Stiftungswesens

3.1

Welches sind die ältesten Stiftungen?

Stiftungen haben in Deutschland eine rund tausendjährige Tradition. Sie gehören damit zu den ältesten Formen des Engagements für das Gemeinwohl. Im Mittelalter gründeten vor allem hochrangige Politiker, kirchliche Würdenträger und begüterte Privatpersonen Stiftungen, um im Sinne christlicher Nächstenliebe und mit nachhaltigem Effekt mildtätig zu wirken. Diesem Einsatz sind viele, nicht selten bis in die Gegenwart bestehende, Spitäler und Waisenhäuser zu verdanken. Bei der Frage nach der ältesten Stiftung in Deutschland ist folgender Aspekt zu beachten: Oft ist die genaue Datierung des Gründungsjahres

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einer Stiftung schwierig, weil in vielen Fällen weder Urkunden noch andere Dokumente überliefert sind, die das Gründungsjahr zweifelsfrei belegen könnten; zudem entspricht die „Stiftung“ der damaligen Zeit freilich nicht den juristischen Konstruktionen von heute. Die Gründungsjahre von drei bis heute bestehenden Stiftungen können als gesichert gelten, da sie urkundlich belegt sind: Der Bundesverband kennt 5 bis heute Die Johannishofstiftung in Hildesheim geht auf das aktive Stiftungen, die vor dem 12. Jahr 1161 zurück. Damals errichtete Rainald von Dassel, Jahrhundert gegründet wurden. Erzbischof von Köln, dieses Hospital zur Fürsorge und mildtätigen Unterstützung bedürftiger Hildesheimer. Heute ist die Johannishofstiftung eine nicht rechtsfähige Stiftung in öffentlicher Trägerschaft, die sich nach wie vor sozial benachteiligter Bürger annimmt. Das St. Johannis-Jungfrauenkloster in Lübeck besteht nachweislich seit 1177. Heute eine Stiftung des öffentlichen Rechts, leben in den Räumen des Klosters gemäß der Stiftungssatzung alleinstehende, ältere Frauen ohne genügendes Einkommen. 1184 wurde das Magdalenenhospital in Münster gestiftet. Es bot zunächst Unterkunft für Bedürftige, später wurden arme katholische Witwen und Witwer unterstützt. Heute ist diese Einrichtung eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, deren Zweck vor allem durch Bau und Unterhalt von Wohnmöglichkeiten und Betreuungseinrichtungen, sowie durch andere Hilfsangebote für betagte Menschen, verwirklicht wird. Zu den ältesten heute noch existierenden Stiftungen gehören darüber hinaus der Hospitalfonds Sankt Benedikti in Lüneburg, die St. ElisabethHospital-Stiftung in Ellingen sowie die St. Dominikus- und BlatternhausStiftung in Kaufbeuren. In diesen Fällen lässt sich die Entstehungszeit aufgrund der historischen Überlieferung nicht exakt benennen. Insgesamt sind dem Bundesverband Deutscher Stiftungen 5 bis heute aktive Stiftungen bekannt, die – nach eigenen Angaben – bis zum 12. Jahrhundert gegründet wurden. Aus dem 13. Jahrhundert stammen 23, aus dem 14. Jahrhundert 35 Stiftungen.

3.2

Wie entwickelte sich das Stiftungswesen im 19. und 20. Jahrhundert?

Im 19. Jahrhundert erlebte das Stiftungswesen eine Blütezeit. Eine Schätzung besagt, dass es um 1900 mehr als 100.000 Stiftungen auf deutschem Boden gab. Bei einem Großteil dieser Stiftungen handelte es sich um Treuhandstiftungen, die die älteste Stiftungsform darstellen. Im 20. Jahrhundert sank die Zahl der Stiftungen zunächst drastisch. Während der Weltkriege, der Inflation, der NS-Diktatur und in der DDR verloren Stiftungsvermögen an Wert oder wurden aufgebraucht. Stiftungen

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wurden zusammengelegt, aufgelöst, verstaatlicht. In der Bundesrepublik kann man seit den 1980er-Jahren von einer Renaissance des Stiftens, als nachhaltige Form bürgerschaftlichen Engagements, sprechen. Dies manifestiert sich in den Gründungszahlen. 1980 gab es von den heute noch existierenden Stiftungen, deren Gründungsjahr dem Bundesverband bekannt ist, bereits 3.429 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, 1990 schon 4.824, und im Jahr 2000 waren es 8.531. Entsprechend steil stieg die Zahl der Neugründungen auch in den 90erJahren: Wurden 1990 insgesamt 181 Stiftungen ins Leben gerufen, waren es fünf Jahre später 385. Im Jahr 2000 lag die Zahl der Neugründungen bei 681.

3.3

Welche Entwicklung nahm das Stiftungswesen nach der Jahrtausendwende?

Heute gibt es mehr als doppelt so viele Stiftungen wie Ende des vergangenen Jahrhunderts. Im Durchschnitt wurden zwischen 2001 und 2013 jährlich 847 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts gegründet. Im Jahr 2013 lag die Zahl der Neugründungen bei 638. Größer war die Zahl der Errichtungen in den Jahren 2007 bis 2009, als das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ das Wachstum beflügelte: 2007 wurden 1.134 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts Mehr als die Hälfte aller Stiftungen gegründet, im Folgejahr waren es 1.020 Stiftungen, 2009 wurde nach der Jahrtausendwende noch 914 Stiftungen. Man kann aktuell von einer Konsogegründet. lidierungsphase sprechen, wie sie bereits in den Jahren 2002 und 2003 zu beobachten war. Nach den Gesetzesänderungen 2000 und 2002 war die Zahl der Neuerrichtungen ebenfalls sprunghaft nach oben gegangen. Auch mit dem vom Bundesverband Deutscher Stiftungen forcierten Trend, bei kleineren Summen auf Alternativen wie Treuhandstiftungen oder Zustiftungen auszuweichen, lässt sich das leicht gebremste Wachstum begründen. Eine Rolle spielt sicher auch die anhaltende Niedrigzinsphase, die zur Entwertung des Kapitals und geringeren Erträgen und damit wohl auch zu mehr Zurückhaltung bei potenziellen Stifterinnen und Stiftern führt.

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3.4

Warum gibt es im Osten Deutschlands weniger Stiftungen als in anderen Teilen des Landes?

Auch wenn prozentual die Zahl der Stiftungen zum Beispiel in Sachsen stärker wächst als im Rest des Landes: In absoluten Zahlen gibt es hier nach wie vor weit weniger Stiftungen – und der Abstand vergrößert sich weiter. Ende 2013 existierten in den östlichen Bundesländern insgesamt 1.353 rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts (ohne Berlin), im Rest des Landes waren es 18.797. Gründe für das Gefälle zwischen Ost und West liegen in der Geschichte und der wirtschaftlichen Situation. Konnte in der Bundesrepublik das Stiftungswesen gedeihen, weil wachsender Wohlstand und wachsende Privatvermögen einen förderlichen Nährboden schufen, markierte die DDR-Zeit für das Stiftungswesen einen tiefen Einschnitt. Viele Stiftungen wurden zusammengeEnde 2013 gab es im Osten 1.353 Stiftungen, im Westen 18.797. legt oder aufgelöst. Alle im Jahr 1953 noch bestehenden Stiftungen wurden damals – mit Ausnahme einiger kirchlicher Stiftungen – in Volkseigentum überführt. Es gab somit faktisch keine Stiftungen mehr in der DDR. Das Zivilgesetzbuch von 1976 untersagte das Gründen neuer Stiftungen. Dass auch die Zahl der Neugründungen im Osten Deutschlands nach der Wiedervereinigung bis heute bei Weitem nicht an die Zahl der Stiftungserrichtungen in den anderen Bundesländern heranreicht, liegt unter anderem an der Vermögensverteilung in der Bundesrepublik: Noch heute sind die Vermögen der Menschen in den östlichen Bundesländern zum Teil wesentlich geringer als in den westlichen. Somit steht auch weniger Geld zum Stiften zur Verfügung. Zudem lässt sich ein einmal zerstörtes stiftungsfreundliches Klima nur über Jahrzehnte hinweg wieder aufbauen; hier liegt eine wesentliche Aufgabe für Stiftungen aus ganz Deutschland und ihres Bundesverbandes. Auch im Westen der Republik gilt: wo es bereits viele Stiftungen gibt, ist – unabhängig von der Vermögensverteilung – die Wahrscheinlichkeit höher, dass weitere errichtet werden.

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4

Die Zahlen

Die wichtigsten Zahlen und Daten auf einen Blick (Stand Ende 2013) Zahl der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts: 20.150 Anteil der Stiftungen mit gemeinnützigen Zwecken: 95 Prozent Zahl der Stiftungen auf 100.000 Einwohner (Stiftungsdichte): 25 Geschätztes Vermögen der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts: 100 Milliarden Euro Geschätzte Ausgaben für satzungsmäßige Zwecke: 17 Milliarden Euro Bundesland mit den meisten Stiftungen: Nordrhein-Westfalen (3.902) Bundesland mit den meisten Stiftungen pro 100.000 Einwohner: Hamburg (75) Großstadt mit den meisten Stiftungen pro 100.000 Einwohner: Würzburg (90)

4.1

Wie viele Stiftungen gibt es?

Zum ersten „Tag der Stiftungen“ am 1. Oktober 2013 verzeichnete das deutsche Stiftungswesen einen Rekord: Die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts überschritt die 20.000erMarke. Im Jahr 2013 stieg sie von 19.551 auf 20.150. Auf 100.000 Bürger kommen damit 25 rechtsfähige StiftunAuf 100.000 Bürger kommen gen des bürgerlichen Rechts, das sind fünf mehr als noch 25 Stiftungen. vor fünf Jahren. Aufgrund der verschiedenen Rechtsformen und der Schwierigkeiten der Erfassung ist nicht bekannt, wie viele Stiftungen aller Rechtsformen es in Deutschland insgesamt gibt. Besonders im Bereich der Treuhandstiftungen geht der Bundesverband Deutscher Stiftungen aber von einem rasanten Wachstum aus. Groben Schätzungen zufolge dürfte ihre Zahl wohl bei mindestens 20.000 liegen.

4.2

Der Bundesländervergleich: Wo gibt es die meisten Stiftungen – wo besteht Nachholbedarf?

Nordrhein-Westfalen liegt im Vergleich der Bundesländer bei der Zahl der Stiftungen vorn: Im einwohnerstärksten Bundesland gibt es traditionell die meisten rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Ende 2013 waren es 3.902. Es folgten Bayern mit 3.652 und Baden-Württemberg mit 3.038 Stiftungen. Nordrhein-Westfalen liegt auch bei der Zahl der Neugründungen im Bundesländervergleich vorn. Im Bundesland wurden 2013 insgesamt 131

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25


1.301

326

819

2.104

187

264 3.902

466

278

rechtsfähige1.803 Stiftungen des bürgerlichen Rechts ins Leben gerufen. An zweiter955 Stelle folgte 2013 Baden-Württemberg: Hier wurden 108 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts gegründet. 171 Schlusslicht war Mecklenburg-Vorpommern mit nur einer 3.652 neuen Stiftung. Bei der absoluten Zahl der Stiftungen 3.038 Bezieht man die Zahl der Stiftungen auf die Zahl der und den Neugründungen ist Einwohner, liegen die Stadtstaaten im Vergleich weit Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter. vorn: In Hamburg kommen auf 100.000 Einwohner 75 Stiftungen. Damit ist die Hansestadt mit ihren mehr als 1.300 Stiftungen nicht nur stiftungsreichste Stadt Deutschlands, sondern führt auch das Ranking der Bundesländer nach Stiftungsdichte an. Auf Platz 2 liegt das Land Bremen. Hier kommen 50 Stiftungen auf 100.000 Einwohner. Bei den Flächenländern führt Hessen mit 30 Stiftungen pro 100.000 Einwohner. Es folgen Bayern und Baden-Württemberg mit einer Stiftungsdichte von jeweils 29 und Niedersachsen mit 27 Stiftungen auf 100.000 Einwohner. Auch Schleswig-Holstein liegt mit 26 Stiftungen pro 100.000 Einwohner über dem Bundesdurchschnitt von 25. Höchstes Wachstum des Die östlichen Bundesländer stehen am Schluss der Stiftungs­sektors verzeichnet 2013 meisten Bundesländervergleiche. Gemeinsam kommen Sachsen mit 6,2 Prozent. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auf 1.353 Stiftungen. Die wenigsten Stiftungen bezogen auf die Einwohnerzahl hat Brandenburg mit acht Stiftungen auf 100.000 Einwohner. Gute Nachrichten gibt es hingegen zur Wachstumsdynamik – vor allem in Sachsen. So hatte der Freistaat 2013 mit 6,2 Prozent das höchste Nettowachstum an Stiftungen unter allen Bundesländern – doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt (3,1 Prozent).

25,9 49,8

9,9

75,0

24,3 27,0 11,7 22,2 30,0

12,8

7,6

11,5

23,9 17,2 28,7

29,2

Stiftungsdichte 2013 – Anzahl der Stiftungen pro 100.000 Einwohner

26

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


4.3

In welchen Städten gibt es die meisten Stiftungen?

Die Großstadt mit der höchsten Stiftungsdichte in Deutschland ist Würzburg mit aktuell 90 Stiftungen pro 100.000 Einwohner. Ende 2010 waren es noch 77 Stiftungen, bereits damals führte die Stadt das Städteranking nach Stiftungsdichte an. Im aktuellen Ranking (Stand: Dezember 2013) folgt Frankfurt am Main mit einer Stiftungsdichte von 76 vor Hamburg. Oldenburg kommt auf 71 Stiftungen pro 100.000 Einwohner und damit auf Platz 4. Mainz und München teilen sich mit je 65 Stiftungen auf 100.000 Einwohner Platz 5. Stiftungsreichste Großstadt im Osten Deutschlands ist, gemessen an der Bevölkerung, Potsdam mit 32 Stiftungen pro 100.000 Einwohner. Damit nimmt Potsdam im Ranking aller Großstädte nach Stiftungsdichte den 34. Platz ein. Die Bundeshauptstadt Berlin holt in Sachen Stiftungen auf: 38 Anerkennungen gab es hier im Jahr 2013, 14 mehr als noch im Vorjahr. Damit zählte Berlin Ende 2013 insgesamt 819 rechtsfähige Stiftungen des Würzburg ist die Großstadt mit den bürgerlichen Rechts und hat eine Stiftungsdichte von meisten Stiftungen pro Einwohner. 24. Das ist Platz 46 im Ranking der Großstädte. Hinten im Ranking der deutschen Großstädte liegen Herne mit fünf Stiftungen auf 100.000 Einwohner, sowie Bottrop und Hamm mit einer Stiftungsdichte von sieben. Die unterschiedliche Verteilung von Stiftungen in Deutschland hat gesellschaftliche und ökonomische Gründe, die weit in die Historie zurückgehen. Eine Vielzahl von bedeutungsvollen Stiftungen gibt es in den ehemaligen freien Reichs- und Hansestädten mit ihrer bürgerschaftlichen Tradition und einem selbstbewussten Bürgertum, in dessen Genen es liegt, sich stifterisch in die Gesellschaft einzubringen. Außer dem gesellschaftlichen Umfeld sind für das Wachstum des Stiftungswesens vor allem die ökonomischen Möglichkeiten der potenziellen Stifterinnen und Stifter entscheidend. Entsprechend spiegelt die Stiftungslandschaft die Entwicklung der Regionen und darin speziell der Städte sowie die wirtschaftliche und politische Bedeutung der Bürgerschaft und ihr Selbstverständnis in Vergangenheit und Gegenwart wider.

4.4

Wie entwickeln sich die Bürgerstiftungen in Deutschland?

Ein starkes Wachstum verzeichnen die Bürgerstiftungen in Deutschland: Im Unterschied zum Heimatland, wo sie als community foundations 2014 ihr 100-jähriges Jubiläum feiern, sind die deutschen Bürgerstiftungen noch relativ jung. Die ersten wurden 1996 in Gütersloh bzw. 1997 in Hannover gegründet. Heute gibt es 275 Bürgerstiftungen mit Gütesiegel. Laut der Umfrage, die die Initiative Bürgerstiftungen jährlich unter diesen Bürgerstiftungen durchführt, gibt es 25.500 Menschen, die bislang für eine

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Bürgerstiftung (zu-)gestiftet haben – 2009 waren es noch 185 Bürgerstiftungen und 15.000 Stifterinnen und Stifter. Ähnlich wie bei den anderen rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts gibt es auch bei Bürgerstiftungen deutliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Verbreitung: Die meisten Bürgerstiftungen gibt es mit 76 in Nordrhein-Westfalen, die Flächenländer mit den Mit mehr als 600.000 Stunden wenigsten Gütesiegel-Bürgerstiftungen sind Mecklenbringen sich Engagierte 2013 in ihre burg-Vorpommern mit drei und das Saarland mit keiner Bürgerstiftungen ein. Gütesiegel-Bürgerstiftung. In den letzten Jahren ist das Gesamtkapital der Bürgerstiftungen stark gestiegen: Belief es sich 2009 auf 120 Millionen Euro, ist ihr Stiftungsvermögen 2014 auf rund 265 Millionen Euro gestiegen. Doch das Engagement der Bürgerstiftungen basiert nicht nur auf den Vermögenserträgen. Vielmehr stiften Bürgerstifter auch Zeit und Ideen. Mehr als 600.000 Stunden wendeten bürgerschaftlich Engagierte 2013 auf, um ihre Stiftung und deren Projekte zu unterstützen.

4.5

Wie sieht das Stiftungswesen in Europa aus?

Europaweit gibt es, laut Schätzungen des European Foundation Centre (EFC), etwa 110.000 Stiftungen. Dabei sind die Stiftungen und ihre Rechtsformen allerdings von Land zu Land sehr verschieden. Auch Größe und Bedeutung des Stiftungssektors unterscheiden sich stark: So zählen Slowakei und Tschechien etwa 400 gemeinnützige Stiftungen, Ungarn dagegen 17.000. In Spanien und der Schweiz sind es jeweils fast 13.000 gemeinnützige Stiftungen, in Frankreich etwa 2.300. Ebenso wie in Deutschland wächst auch in anderen Ländern Europas der Stiftungssektor rasant: So schätzt das EFC, dass 40 Prozent der heutigen Stiftungen in den vergangenen 15 Jahren gegründet wurden. Wie in Deutschland hat sich auch die Zahl der Stiftungen in Frankreich im vergangenen Jahrzehnt verdoppelt, in der Slowakei mehr als verdreifacht. Geschätzt wird, dass die gemeinnützigen europäischen Stiftungen über ein Vermögen von insgesamt mindestens 350 Milliarden Euro verfügen und jährlich etwa 83 Milliarden Euro ausgeben. Davon fließen etwa 30 Prozent in den Bereich Bildung und Wissenschaft, 25 Prozent in den sozialen Bereich, 17 Prozent in Geschätzte 83 Milliarden Euro geben den Gesundheitsbereich – der Rest in andere Bereiche europäische Stiftungen jährlich aus. wie etwa Kultur oder Umweltschutz.

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Aktuelle Zahlen zum Stiftungswesen veröffentlicht der Bundesverband Deutscher Stiftungen jährlich in seiner Jahrespressekonferenz zu Jahresbeginn, zur Jahresversammlung, dem Deutschen StiftungsTag, und zum europaweiten Tag der Stiftungen am 1. Oktober. Sie sind im Internet unter www. stiftungen.org/presse und www.stiftungen.org/statistik abrufbar. Über den Presseverteiler werden Sie über die aktuellen Zahlen auf dem Laufenden gehalten.

5

Die Stifterinnen und Stifter

5.1

Wer ruft Stiftungen ins Leben?

Etwa zwei Drittel der Stiftungen in Deutschland wurden von Privatpersonen ins Leben gerufen. Auch Institutionen, Unternehmen und der Staat gehören zu den Stiftern. Besonders Vereine nutzen immer häufiger das Instrument der Stiftung, um eine nachhaltige Basis zur Verwirklichung der Vereinsziele zu schaffen und das Vermögen des Vereins langfristig diesen Zielen zu widmen. Stifter können natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Zu Letzteren zählen z.B. Staat und Kirche, aber auch die sich meist in kommunaler Trägerschaft befindlichen Sparkassen. Zum Jahresende 2013 gab es nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) 739 gemeinnützige Stiftungen von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe mit einem Gesamtkapital von 2,29 Milliarden Euro. Im Jahr 2013 haben die Stiftungen der Sparkassen-Finanzgruppe 73,4 Millionen Euro für überwiegend regionale und lokale gemeinnützige Initiativen ausgeschüttet. Zu den juristischen Personen des privaten Rechts gehören beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften oder Vereine. Bei über 65 Prozent aller Stiftungen sind die Stifter ausschließlich natürliche Personen, bei 16 Prozent juristische Personen des privaten Rechts, bei 11 Prozent juristische Personen des öffentlichen Rechts. 8 Prozent der Stiftungen sind von Stiftern verschiedener Rechtsformen errichtet worden – beispielsweise eine gemeinsame Stiftung von Staat und einem Unternehmen. Bis Ende der 80er-Jahre waren bei der Errichtung der meisten Stiftungen ausschließlich Männer beteiligt. In der ersten Dekade des neuen Jahrtausends hingegen ist der Anteil der allein von Männern gegründeten Stiftun-

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gen auf unter 40 Prozent gesunken. Nahezu verdoppelt hat sich der Anteil der Stiftungen, an deren Gründung Frauen und Männer beteiligt sind: von 17,5 Prozent in den Jahren 1951 bis 1960 auf 33,5 Prozent seit 2011. Etwa ein Fünftel aller Stiftungen wird derzeit allein von Frauen gegründet. Damit waren in den letzten Jahren an fast 54 Prozent aller Stiftungsgründungen Frauen beteiligt. Blickt man auf das Alter der deutschen Stifter, so stellt man fest: Die größte Gruppe der Stifter stiftet zwischen dem 60. und 69. Lebensjahr. Keine Kinder zu haben, erhöht offenbar die Motivation zum Stiften: So stellte die StifterStudie „Stiften in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung 2005 fest: 42 Prozent aller befragten Stifterinnen und Stifter sind ohne Nachwuchs. Ein weiteres Ergebnis der StifterStudie: Fast drei Viertel (72 Prozent) der befragten Stifter engagieren sich stark bis sehr stark für ihre Stiftung. Entsprechend nimmt die 88 Prozent der Stiftungen werden zu Zahl der Stiftungen, die erst mit dem Testament gegrünLebzeiten des Stifters gegründet. det werden, immer weiter ab. Wurde noch zwischen 1951 und 1955 die Hälfte der Stiftungen erst nach dem Tod des Stifters gegründet, sind von den seit 1990 ins Leben gerufenen Stiftungen gerade einmal 12 Prozent Nachlassstiftungen.

An 54 Prozent der Stiftungsgründungen sind Frauen beteiligt.

Der Staat als Stifter und Stiftungsverwalter 566 rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts sind dem Bundesverband Deutscher Stiftungen bekannt. Öffentlich dotierte Stiftungen können auch als rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts gegründet werden. Zudem kooperiert der Staat zum Teil mit Privatakteuren bei Stiftungserrichtungen und es gibt zahlreiche Mischformen bei der rechtlichen Ausstattung, sodass sich zwischen privat und staatlich gegründeten Stiftungen nicht immer eindeutig unterscheiden lässt. Die ältesten staatlichen Stiftungen haben eine jahrhundertelange Tradition und gehen oft auf Stiftungen der Kirche oder weltlicher Fürsten im Mittelalter zurück. Ein Großteil der staatlich gegründeten Stiftungen ist aber auch in jüngerer Zeit entstanden. Kommunale Stiftungen sind Stiftungen, deren Zweck zum Aufgabengebiet einer kommunalen Gebietskörperschaft gehören und die von dieser verwaltet werden. Das Kapital stammt meist von Privatpersonen. Kommunale Stiftungen können verschiedene Rechtsformen haben. 2013 ergab die Studie „Kommunale Stiftungen in Deutschland“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: 1.257 kommunale rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts gibt es in Deutschland. Darüber hinaus waren dem Bundesverband Deutscher Stiftungen 781 Treuhandstiftungen in kommunaler Verwaltung und 237 kommunale rechtsfähige Stiftungen öffentlichen Rechts bekannt.

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5.2

Warum wird gestiftet?

Die Motivation für stifterisches Engagement ist vielfältig. Mittelständische Unternehmer zum Beispiel fühlen sich oft für ihr gesellschaftliches Umfeld in besonderer Weise mitverantwortlich, sehen in guten Standortfaktoren eine der Voraussetzungen ihres Erfolges und wollen der Gesellschaft mit der Stiftung etwas zurückgeben. Es gibt viele weitere Gründe, warum Menschen Stiftungen gründen: Gemäß StifterStudie sind die Anlässe für die Stiftungsgründung, der Wunsch, den persönlichen Nachlass zu regeln, das Fehlen von Erben, ein plötzlicher Vermögenszuwachs oder ein Schicksalsschlag. Bei alledem geht es Stiftern darum, etwas zu bewegen. Zweitwichtigste Motivation ist das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitmenschen. An dritter Stelle steht der Wille, ein konkretes Problem zu bekämpfen.

Stifterpreisträger über ihre Motivation für stifterisches Engagement „Mein unternehmerisches Engagement hat mich unabhängig gemacht. Unabhängigkeit bedeutet für mich, dass ich meiner inneren Überzeugung folgen und meiner sozialen Verpflichtung nachgehen kann.“ Dietmar Hopp, Stifterpreisträger 2014 „Wenn man das Glück zum Erfolg hatte, finde ich es richtig und eigentlich fast selbstverständlich, davon etwas der Gesellschaft zurückzugeben.“ Udo van Meeteren, Stifterpreisträger 2013 „Dem Naturschutz fehlt es leider bisher an einer wirklich breiten gesellschaftlichen Akzeptanz und Unterstützung und damit vor allem auch an Geld. […] Ich setze dagegen, dass die Vermeidung des Elends der Natur und der Tierwelt […] mindestens genauso wichtig sein müssen und damit einer neuen gesellschaftlichen Bewertung und Priorität bedürfen.“ Haymo G. Rethwisch, Gründer der Deutschen Wildtierstiftung, Stifterpreisträger 2011, verstorben im Jahr 2014 „Meine Frau und ich hoffen, dass wir mit diesen beiden Stiftungen, speziell in der Region Frankfurt am Main, noch viel Gutes tun können und wir, so wie die anderen […] Stiftungen, der Gesellschaft doch beweisen können, dass es viele Inhaber von Firmen und Manager gibt, die auch das Gemeinwohl im Auge haben.“ Carlo Giersch, Stifterpreisträger 2009 gemeinsam mit seiner Frau Karin

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

31


6

Die Finanzen

6.1

Wie reich sind Stiftungen in Deutschland?

Wie hoch das Vermögen der Stiftungen in Deutschland insgesamt ist, kann nur geschätzt werden. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass das Vermögen der Stiftungen aller Rechtsformen deutlich mehr als 100 Milliarden Euro beträgt. In den Erhebungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen machten seit 2005 6.752 Stiftungen aller Das geschätzte Vermögen aller Rechtsformen Angaben zu ihrem Vermögen. Summiert Stiftungen in Deutschland liegt bei weit man das dem Bundesverband im Wege dieser Erhebunmehr als 100 Milliarden Euro. gen bekannt gegebene Vermögen, wobei immer die aktuellste Angabe verwandt wurde, ergibt das ein Stiftungskapital für diese Stiftungen von 51,7 Milliarden Euro. Das geschätzte Vermögen aller rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts ergibt sich aus Hochrechnungen, zu denen neben den Informationen aus der Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen auch Angaben der Aufsichtsbehörden hinzugezogen wurden. Nimmt man den Mittelwert dieser Schätzungen, kann man sagen: Das geschätzte Kapital aller rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts beträgt rund 100 Milliarden Euro. Hinzu kommen die nicht unerheblichen Vermögen sonstiger Stiftungen. Im Durchschnitt beträgt das Vermögen einer Stiftung nach diesen Schätzungen 5,3 Millionen Euro, was jedoch nichts über die wahre Verteilung aussagt. Dabei sei an den Vergleich erinnert: „Bill Gates kommt in einen Raum mit 20 Personen und alle Anwesenden werden zu durchschnittlichen Milliardären.“ Reihte man alle Stiftungen dem Vermögen nach auf, so stünde in ihrer Mitte eine Stiftung mit 330.000 Euro Die Hälfte der Stiftungen hat ein Kapital (Median). Und bezieht man die 15 größten StifVermögen von unter 330.000 Euro. tungen des bürgerlichen Rechts mit ihrem Vermögen von 11,2 Milliarden Euro nicht in die Durchschnittsberechnung ein, sinkt das Durchschnittsvermögen auf 3 Millionen Euro. Die Vermögen der Stiftungen in Deutschland sind sehr konzentriert: Eine kleine Zahl von Stiftungen verfügt über den Großteil des Vermögens: Gut 5 Prozent der Stiftungen besitzen mehr als 10 Millionen Euro Vermögen. Fast drei Viertel der Stiftungen (72,4 Prozent) haben ein Vermögen von unter 1 Million Euro, mehr als ein Viertel (26,4 Prozent) ein Vermögen von unter 100.000 Euro. Wie hoch das Kapital sein muss, um als Stiftung anerkannt zu werden, ist je nach Aufsichtsbehörde verschieden, hängt aber auch vom Zweck ab, der mit der Stiftung verwirklicht werden soll. Unter 50.000 Euro werden rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts in der Regel nicht aner-

32

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


kannt – für eine nachhaltige Zweckerfüllung der Stiftung ist aber auch eine solche Summe oft zu wenig. 5 Prozent aller Stiftungen haben ein Gleichwohl gibt es einige vermögenslose Stiftungen Vermögen von mehr als 10 Millionen Euro. öffentlichen Rechts, die aber die Ausnahme und im Grunde genommen nicht im Sinne der Stiftungsidee sind. Vielmehr ist gerade das Vermögen ein konstitutives und charakteristisches Merkmal einer Stiftung. In den Grundsätzen guter Stiftungspraxis heißt es: „Stiftungen haben ein Vermögen, das ihnen grundsätzlich auf Dauer und ungeschmälert zur Verfügung stehen soll.“ Entsprechend der vielfältigen Funktionen, die eine Bürgerstiftung ausfüllt, z.B. als Plattform für bürgerschaftliches Engagement und Vermögensverwalter vor Ort, erfreut sich diese Stiftungsform großer Beliebtheit. Dies zeigt sich u.a. am Kapitalzuwachs: 2014 verfügen die 275 Bürgerstiftungen mit Gütesiegel über ein Gesamtvermögen von 265 Millionen Euro – 2009 kamen sie noch auf ein Gesamtvermögen von 120 Millionen Euro. Heute hat damit eine Bürgerstiftung im Schnitt ein Kapital von 964.000 Euro. Mehr über die Verteilung des Vermögens sagt jedoch der Median1 aus: Die Hälfte der Gütesiegel-Bürgerstiftungen verfügt über ein Kapital von mehr als 354.500 Euro.

6.2

Welche Einnahmen haben Stiftungen?

Ihrem Wesensmerkmal entsprechend sind die Haupteinnahmequelle von Stiftungen ihre Vermögenserträge (49 Prozent). Hinzu kommen Einnahmen aus Zweckbetrieben, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Zuwendungen der öffentlichen Hand und Spenden. Oft erzielen Stiftungen, die Träger von Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäusern oder Seniorenheimen sind, ihre Einnahmen zum Großteil aus Leistungsentgelten – weniger aus den Vermögenserträgen. Dem Bundesverband Deutscher Stiftungen liegen Angaben zu Einnahmen von 2.922 Stiftungen vor. Ihre Einnahmen verteilen sich wie folgt: Einnahmenverteilung rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts [n= 2.922] Art der Einnahmen Vermögensverwaltung

Anteil in Prozent

1.880.542.796

49

Spenden

395.633.213

10

Zweckbetrieb

605.368.672

16

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

198.227.322

5

Öffentliche Förderung

486.729.981

13

Rücklagen Sonstige Gesamt

in Euro

20.727.936

1

214.998.185

6

3.802.228.106

100

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

33


6.3

Wie viel Geld geben Stiftungen für gemeinnützige Zwecke aus?

Die Gesamteinnahmen der Stiftungen geben einen Anhaltspunkt, wie viel Geld ihnen für die Erfüllung ihres Stiftungszweckes zur Verfügung steht. Um angesichts der Inflation den Wert des Vermögens auch real zu erhalten, können sie jedoch zunächst bis zu ein Drittel ihrer Vermögenserträge sowie 10 Prozent der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage zuführen. Außerdem muss die Verwaltung finanziert werden. Der Rest steht für die Zweckerfüllung zur Verfügung. Die rund 20.500 rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts geben, grob geschätzt, rund 17 Milliarden Euro zur Verwirklichung ihrer Stiftungszwecke aus. Basis dieser Schätzung sind Angaben von rund 3.000 rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in der Datenbank Deutscher Stiftungen. Die Ausgabenhöhe variiert stark. Im Durchschnitt geben die Stiftungen 800.000 Euro aus, der Median liegt bei 20.000 Euro. In der Gruppe der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts finden sich ebenfalls einige Trägerstiftungen, beispielsweise von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder auch Museen und wissenschaftlichen Einrichtungen, bei denen Leistungsentgelte oder Haushaltszuschüsse als durchlaufende Ausgabenposten enthalten sind. Weitere Trägerstiftungen und einige der großen Stiftungsuniversitäten existieren als Stiftungen öffentlichen Rechts. Für die nicht bekannte Anzahl der Stiftungen aller 17 Milliarden Euro geben rechtsfähige Rechtsformen sind daher mehrere Milliarden Euro in der Stiftungen des bürgerlichen Rechts Schätzung der Ausgaben für die Verwirklichung der Stifjährlich für ihre Zwecke aus. tungszwecke hinzuzurechnen.

6.4

Welches sind die größten Stiftungen in Deutschland?

Die Frage nach den größten Stiftungen in Deutschland lässt sich nicht leicht beantworten. Zunächst kann unterschieden werden, ob die Bewertung nach Vermögen oder nach Ausgaben vorgenommen werden soll. Doch auch innerhalb dieser beiden Kategorien ist Vergleichbarkeit schwierig: Denn die größten deutschen Stiftungen sind sehr unterschiedlich – sowohl was ihre Rechtsformen, Zwecke und Stifter als auch was ihre Bilanzierungsprinzipien und Bewertungsmaßstäbe für die Finanzdaten angeht. So finden sich in den Listen der größten Stiftungen rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts wie die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, Stiftungs-GmbH, wie die Stiftungen der SAP-Gründer Dietmar Hopp und Klaus Tschira, und auch mit Mitteln der öffentlichen Hand dotierte Stiftungen privaten Rechts wie etwa die VolkswagenStiftung und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Auch die unterschiedlichen Vermögensarten, wie Aktien, Unternehmensanteile, Wertpapiere, Kunstwerke und anderes, machen

34

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


Vergleiche unmöglich. Zudem veröffentlichen nicht alle Stiftungen Angaben zu ihrem Vermögen oder ermitteln alle relevanten Kennwerte. So sind beispielsweise Buch- und Verkehrswerte nicht vergleichbar, zum Teil liegt aber nur eine der beiden Angaben vor. Und selbst wenn man sich auf eine Kennzahl, beispielsweise den Verkehrswert, konzentrierte, sind Vergleiche schwierig, da dieser zum Teil sehr unterschiedlich berechnet wird. Es ist daher nicht möglich, die größte deutsche Stiftung zu benennen – vielmehr muss von „den größten deutschen Stiftungen“ gesprochen werden.

7

Die Rolle von Stiftungen in der Gesellschaft

7.1

Welche gesellschaftlichen Aufgaben haben Stiftungen?

Als Wohltäter im sozialen Bereich, als Triebkraft gesellschaftlicher Veränderung, als Förderer von Innovationen: Stiftungen sind ein unverzichtbares Element einer freiheitlichen und solidarischen Bürgergesellschaft. Ihre Unabhängigkeit und ihre Nachhaltigkeit ermöglichen dabei ein Handeln, dessen Wirkung sich nicht allein an kurzfristigen Erfolgen messen lassen muss. Stiftungen können langfristige Veränderungen anstoßen, sie können Neues wagen und dabei auch Risiken aufnehmen, die die öffentliche Hand nicht eingehen kann und private Unternehmen nicht eingehen wollen. Ausfallbürgen für Kürzungen öffentlicher Haushalte können und wollen Stiftungen nicht sein. Wenn in Zeiten knapper werdender öffentlicher Kassen die Mittel für bestimmte gesellschaftliche Bereiche zurückgefahren werden – etwa für Kultur oder Bildung –, geraten private Förderer, auch Stiftungen, immer stärker unter Druck, hier einzuspringen. Doch Stiftungen wollen ihrem Selbstverständnis nach komplementär nicht kompensatorisch wirken. Im Bereich Wissenschaft beispielsweise fördern sie innovative Forschungsprojekte und setzen neue Impulse. Die Basisfinanzierung der wissenschaftlichen Einrichtungen bleibt, so die Position des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, öffentliche Aufgabe. Die Kunst- und Kulturstiftungen in Deutschland verabschiedeten zu Beginn des Jahres 2014 die „Schweriner Erklärung“. Auch hier stellten sie klar, dass sie nicht als Ausfallbürgen für Kürzungen der öffentlichen Kulturhaushalte bereitstehen. Ob Kultur, Bildung oder Wissenschaft: Stiftungen verstehen sich als Teil der engagierten Zivilgesellschaft, die wiederum auch nicht Stiftungen sind ein wichtiger Teil alleiniger Akteur für gesellschaftliche Veränderung, nachhaltigen und zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit sein kann. Sie Engagements. Ausfallbürgen für verstehen sich vielmehr als Plattformen bürgerschaftliLeistungen des Staates sind sie nicht. chen Engagements, als aktive Mittler zwischen Interessen

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

35


und Positionen sowie als kompetente und lösungsorientierte Ansprechund Kooperationspartner innerhalb unserer pluralistischen Gesellschaft. Denn nur im Miteinander aller gesellschaftlichen Akteure können die Herausforderungen unserer Zeit gemeistert werden.

7.2

Wie engagieren sich Stiftungen?

In der Art der Zweckverwirklichung kann zwischen operativ und fördernd tätigen Stiftungen unterschieden werden. Erstere erfüllen ihren Stiftungszweck, indem sie selbst Projekte verwirklichen. Letztere unterstützen andere Institutionen, Initiativen und Personen – bzw. deren Projekte –, die sich in ihrem Bereich engagieren, und verwirklichen so ihren Satzungszweck. Aktuell sind rund 18 Prozent der Stiftungen ausschließlich operativ, rund 61 Prozent nur 81 Prozent der Stiftungen sind fördernd tätig. Gut 20 Prozent arbeiteten sowohl fördernd fördernd tätig. als auch operativ. Die Zwecke einer Stiftung sind in ihrer Satzung festgelegt. Der Stiftungszweck ist ein konstitutives Merkmal einer Stiftung. Mögen die Zwecke und Schwerpunkte der mehr als 20.000 rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts auch noch so vielfältig sein, gemeinsam ist den meisten von ihnen, dass sie einen Bereich gesellschaftlicher Aufgaben fördern, der – nach Meinung des Stifters – in der Gesellschaft nicht ausreichend oder angemessen berücksichtigt ist. Zudem spiegeln die Zwecke die Interessen und Anliegen der Stifter wider. 93,7 Prozent aller rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts verfolgen ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke, 1,7 Prozent sowohl gemein- als auch privatnützige Zwecke. 4,7 Prozent verfolgen rein privatnützige Zwecke. Welche Zwecke als gemeinnützig anerkannt sind, ist gesetzlich geregelt. Die Gemeinnützigkeit einer Stiftung muss vom Finanzamt festgestellt werden und ist Voraussetzung für eine Steuerbefreiung in den meisten Steuerarten. Die Bereiche, in denen sich Stiftungen engagieren, sind äußerst vielfältig. Sie widmen sich der Erforschung schwerer Krankheiten, fördern Bildungsprojekte, schützen Lebensräume, kümmern sich um Senioren oder sind in der Entwicklungsförderung aktiv – um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Die Mehrheit der Stiftungen hat mehrere Zwecke in ihrer Satzung verankert. Dadurch besteht die Möglichkeit, flexibel und innovativ auf spezifische gesellschaftliche Problemlagen zu reagieren. Traditionell verfolgen Stiftungen am häufigsten soziale Zwecke. Ihr Anteil geht zwar seit Jahren zurück, sie Die meisten Stiftungen machen dennoch nach wie vor mit 28,8 Prozent bei den verfolgen soziale Zwecke. bestehenden Stiftungen den größten Teil aus. Zu 15,3

36

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


Prozent verfolgen Stiftungen Zwecke im Bereich Bildung und Erziehung, zu 15,2 Prozent im Bereich Kunst und Kultur. Wissenschaft und Forschung machen 12,4 Prozent der Stiftungszwecke aus. Im Wachstum ist der vergleichsweise junge Engagementbereich Umweltschutz. Vermehrt seit den 1980erJahren sind Stiftungen hier aktiv. Heute engagieren sie sich zu 4,2 Prozent. Betrachtet man die neugegründeten Stiftungen nach Dekaden, so wird der Trend zum Engagement im Bereich Umweltschutz deutlich: Die in den Jahren 2011 bis 2014 ins Leben gerufenen Stiftungen verfolgen zu 5,1 Prozent Zwecke im Bereich Umwelt. Zwischen 1951 und 1960 waren es lediglich 0,5 Prozent. Anders sieht es bei den sozialen Zwecken aus: Der traditionell wichtigste Stiftungszweck nahm in seiner Bedeutung mit dem Ausbau des Sozialstaates der Bundesrepublik ab. Bis Ende der 1980er-Jahre sank der Anteil der Stiftungen mit sozialen Zwecken bei den neuerrichteten Stiftungen auf etwa ein Viertel, die zwischen 2011 und 2014 ins Leben gerufenen Stiftungen verfolgen zu 25,6 Prozent soziale Zwecke. Es lässt sich immer wieder beobachten, dass Themen, die die öffentliche Wahrnehmung und Diskussion stark beherrschen, sich etwas zeitversetzt auch in den Zwecken der neuerrichteten Stiftungen widerspiegeln. Eine zweite Beobachtung betrifft die immer stärkere Ausdifferenzierung der Stiftungszwecke, die einhergeht mit der Ausdifferenzierung der gesellschaftlichen Problemlagen und Herausforderungen. So steigt der Anteil der sogenannten anderen gemeinnützigen Zwecke seit den 1950er-Jahren kontinuierlich an und liegt aktuell (Neugründungen zwischen 2011 bis 2014) bei 21,6 Prozent. Unter den anderen gemeinnützigen Zwecken werden Zwecke wie zum Beispiel Völkerverständigung, Tierschutz oder Sport subsumiert.

7.3

Wie sieht der Arbeitsmarkt Stiftungen aus?

Der Stiftungssektor ist durchaus für Arbeitnehmer attraktiv, und auch seine arbeitsmarktpolitische Relevanz wächst kontinuierlich. Die Beschäftigungsverhältnisse umfassen sowohl haupt- als auch nebenamtliche Tätigkeiten, Voll- und Teilzeitarbeit, Honorartätigkeit, Minijobs und stundenweise Beschäftigung. Arbeitgeber sind dabei nicht nur die Stiftungen selbst, sondern auch Stiftungsverwaltungen, Berater und spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, die eine nicht unerhebliche Anzahl von Stiftungen betreuen. Gerade in dem gewerblich geprägten Teilsegment (z.B. Banken, Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaften) war in den vergangenen Jahren zu beobachten, dass hoch qualifizierte Mitarbeiter verstärkt gesucht und mit guten Gehältern eingestellt wurden. In den Stiftungen selbst sind hingegen bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Mitarbeit nicht wegzudenkende Säulen der Arbeit. So

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

37


arbeiten 68 Prozent der Stiftungsvorstände komplett ehrenamtlich, in 28 Prozent der Vorstände gibt es ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter – so die Auswertung der Angaben, die dem Bundesverband seit 2005 vorliegen. Das Gemeinnützigkeitsrecht sieht vor, dass Stiftungsorgane grundsätzlich ehrenamtlich tätig sind, es sei denn, die Satzung bestimmt ausdrücklich etwas anderes. Gleichzeitig können und wollen sich viele Stifter zu Lebzeiten in „ihrer“ Stiftung engagieren, selbstverständlich unentgeltlich. Damit wird häufig ein stiftungsinternes Leitbild geprägt, das über viele Generationen hinweg Bestand hat und sich in strengem Kostenbewusstsein ausdrückt. Eine Studie zur Vergütung von Führungskräften in gemeinnützigen Stiftungen aus dem Jahr 2008 ergab, dass jede vierte Stiftung eine fest angestellte Geschäftsführung hat und nur jede zehnte Stiftung hauptamtliche Vorstandsmitglieder. Hauptamtliche Führungskräfte in den befragten Stiftungen wurden Nur 4 Prozent der Stiftungsvorstände deutlich geringer entlohnt als ihre Kollegen in vergleichsind ausschließlich hauptamtlich baren Positionen in der Privatwirtschaft. Zudem war die besetzt. Bandbreite der gezahlten Gehälter vor allem bei Stiftungsvorständen sehr groß und reichte von 40.000 Euro in Einzelfällen bis zu 250.000 Euro. Die ganz überwiegende Mehrheit der Stiftungsmitarbeiter jedoch wird eher analog zu den Tarifen im öffentlichen Dienst entlohnt. Ihre Motivation liegt nicht vorrangig im Materiellen, sondern basiert eher aus der persönlichen starken Werteorientierung und der ideellen Qualität der Arbeit. Verlässliche Studien zur Zahl der im Stiftungssektor beschäftigten Menschen fehlen nach wie vor. In den letzten StiftungsUmfragen seit 2005 haben 3.507 Stiftungen Angaben zu ihren Mitarbeiterzahlen gemacht. In der Summe haben diese Stiftungen mehr als 55.000 Voll- bzw. Teilzeitarbeitsplätze. Hier sind allerdings die zum Teil sehr mitarbeiterstarken Anstaltsträgerstiftungen mit einbezogen. Betrachtet man die prozentuale Verteilung, so sind 30 Prozent der Mitarbeiter in Vollzeit, 27 Prozent in Teilzeit und 4 Prozent geringfügig beschäftigt. 39 Prozent arbeiten auf ehrenamtlicher Basis.

8 Ausblick Das Stiftungswesen hat in den vergangenen Jahrzehnten in quantitativer wie qualitativer Hinsicht eine enorme Veränderung erfahren. Auch wenn die Zahl der Neugründungen heute nicht mehr an vergangene Rekordjahre heranreicht: Die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts wächst insgesamt weiter. Zudem ist ein Trend zum Zustiften oder zur Treuhandstiftung als Alternative zur Gründung einer eigenen Stiftung zu ver-

38

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


zeichnen. Gerade in Anbetracht der vielen Stiftungen mit geringeren Vermögen, die es mitunter schwierig machen, die Stiftungszwecke aus den Vermögenserträgen zu verfolgen, ist diese Entwicklung positiv zu bewerten. Auch die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase lässt, das belegen die Gründungszahlen, keinen Zweifel an der Stiftungsidee aufkommen. Gleichwohl beschäftigt die Zinskrise den Sektor. Sie befördert die weitere Professionalisierung der Vermögensbewirtschaftung und die Beschäftigung mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. Eine Befragung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen von 250 Stiftungen im StiftungsPanel ergab 2013 ein differenziertes Bild: Bei knapp 40 Prozent der befragten Stiftungen waren die ordentlichen Erträge 2012 gleich geblieben, eine Zunahme gab es bei mehr als einem Viertel der befragten Stiftungen. Bei einem Drittel der befragten Vermögensverluste gab es nur bei 7,3 Prozent. Die Stiftungen stiegen die Ausgaben trotz Renditen allerdings waren im dritten Jahr in Folge gering: anhaltender Zinskrise. Betrugen sie 2009 noch 4,4 und 2010 noch 3,5 Prozent, erwirtschafteten die befragten Stiftungen in den Jahren 2010 und 2011 durchschnittlich 3,0 Prozent. Niedrige Erträge sind dabei vor allem für kleine Stiftungen ein Problem. Stiftungen mit einem Vermögen von mehr als 1 Million Euro kamen 2012 auf durchschnittliche Renditen von 4,3 Prozent. Die Ausgaben für ihre Zwecke gingen 2012 nur bei jeder fünften Stiftung zurück, bei etwas mehr als einem Drittel der Befragten stiegen sie sogar im Vergleich zu den beiden Vorjahren. Auswege aus der Zinskrise sehen viele Stiftungen im Fundraising. Auch die Kooperation mit anderen Stiftungen ist für manche eine Möglichkeit, die Wirkung der Stiftungsarbeit zu vergrößern. Hier liegen ohnehin – auch in Anbetracht der wachsenden Zahl von Stiftungen, die sich ähnlichen Zwecken widmen – noch weit mehr auszuschöpfende Potenziale. Auch wenn mit anhaltender Dauer der Niedrigzinsphase diese einigen Stiftungen zunehmend Schwierigkeiten bereitet – es ist davon auszugehen, dass das Stiftungswesen in den kommenden Jahren weiter wachsen wird. Hierfür sprechen nicht nur die demografische Entwicklung, sondern auch die guten rechtlichen Rahmenbedingungen. Nach den Reformen seit der Jahrtausendwende ist Deutschland heute eines der stiftungsfreundlichsten Länder Europas und hier Vorbild für andere Staaten. Dennoch: Wie jede Landschaft bedarf die Stiftungslandschaft der kontinuierlichen Kultivierung, auch was den rechtlichen Rahmen anbelangt. Weitere Modernisierungen und Anpassungen werden also in Zukunft nötig sein. Diese betreffen zum Beispiel die Erleichterung der Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen sowie der Zweck- bzw. Satzungsänderungen durch Stifter und Deutschland ist eines der die Harmonisierung des Stiftungs- und Gemeinnützigstiftungsfreundlichsten Länder Europas. keitssteuerrechts in Europa. Der Bundesverband Deut-

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

39


scher Stiftungen setzt sich dafür als Stimme der Stiftungen ein. Aber auch Stiftungen selbst sind gefragt, wenn es um die Zukunftsfähigkeit des Sektors geht. Die weitere Professionalisierung der Vermögensverwaltung und des Managements, das Beschäftigen mit Wirkungsmessung, Projekttransfer und Kooperationen sind hier zu nennen. Weitere Anstrengungen für den Stiftungsgedanken sind auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit nötig. Denn, auch wenn die öffentliche Aufmerksamkeit wächst: Was Stiftungen sind und was sie tun, ist längst noch nicht überall in der Bevölkerung bekannt. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach ergab 2013, dass gut jeder zweite Bürger keine genauere Vorstellung von einer konkreten Stiftung hat. Erfreulicherweise verbinden fast zwei Drittel der Bürger mit Stiftungen das Engagement für gemeinnützige Zwecke. 2010 waren in einer Befragung noch 47 ProFast zwei Drittel der Bürger verbinden zent der Befragten unentschieden, ob Stiftungen der mit Stiftungen gemeinnütziges Allgemeinheit oder dem Stifter dienen. Nur 27 Prozent Engagement. wussten, dass sie der Allgemeinheit dienen. Immerhin galten sie schon damals als seriös, professionell, kompetent und transparent. Die bekannteste deutsche Stiftung ist, das bestätigte die Erhebung des Instituts für Demoskopie erneut, die Stiftung Warentest: 69 Prozent der Bürger haben eine konkretere Vorstellung von ihr, weitere 21 Prozent kennen sie zumindest dem Namen nach. Vom WWF Deutschland haben 30 Prozent eine genauere Vorstellung, weitere 28 Prozent kennen ihn dem Namen nach. Viele andere Stiftungen sind weniger bekannt. Dabei bestätigte die Erhebung auch: Stiftungen werden in der Öffentlichkeit, sei es in Medienberichten oder in Gesprächen, vor allem von denjenigen wahrgenommen, die sie bereits kennen und von ihnen eine Vorstellung haben. Die hier vorliegenden Zahlen und Daten bieten einen ersten Einblick in den Stiftungssektor. Eine umfassende Darstellung mit Anspruch auf Vollständigkeit können sie freilich nicht sein. Eine solche ist schon allein aufgrund der Vielfalt und Vielschichtigkeit des Sektors nicht möglich. Dennoch können diese Daten zu einem klareren Bild des Stiftungswesens in der Öffentlichkeit beitragen. Und sie können Anregung dafür sein, sich intensiver mit dieser wichtigen Säule zivilgesellschaftlichen Engagements zu beschäftigen. Prof. Dr. Hans Fleisch

1

40

Der Median einer Anzahl von Werten ist die Zahl, welche an der mittleren Stelle steht, wenn man die Werte der Größe nach sortiert. Er ist besonders interessant bei asymmetrischen Verteilungen, also solchen, die von der Normalverteilung abweichen.

Zahlen, Daten, Fakten | 2014




Teil II zahlen und grafiken

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

43


Methodenteil

Aktuelle Datenlage Datenbank Deutscher Stiftungen 1991–2014 2014

2011

2008

2005

2000

Anzahl der Stiftungen in der Datenbank Deutscher Stiftungen 1

27.262

23.685

19.190

13.630

10.034

Anzahl der befragten Stiftungen 2

25.564

20.090

16.623

12.416

9.028

7.673

6.812

5.933

9.546

8.786

8.635

7.115

6.038

5.288

4.878

2.948

Rücklauf 3 Rücklaufquote in Prozent

1997

1994

1991

37,3

43,7

51,9

57,3

66,9

68,9

71,6

49,7

Anzahl Stiftungsporträts im Verzeichnis

22.751

18.701

15.412

10.964

8.367

6.493

5.554

4.862

Zur Veröffentlichung nicht freigegeben

2.342

3.392

2.082

1.298

779

610

321

304

Aufgelöste, zusammengelegte oder noch nicht errichtete Stiftungen

779

1.086

863

726

Stiftungen in rechtlicher Veränderung, ruhende Stiftungen, unvollständige Kontaktdaten und Irrläufer (nicht zustellbar)

467

506

279

642

18.848

16.731

13.546

8.833

Datengrundlage der Statistik 4

9.663

Die Gründungsdynamik im deutschen Stiftungswesen bleibt trotz des schwierigen konjunkturellen Umfeldes auf einem hohen Niveau. In den Jahren seit dem Erscheinen der sechsten Auflage des Verzeichnisses Deutscher Stiftungen (2011–2013) wurden insgesamt 2.100 neue rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (nach §§ 80–88 BGB) errichtet. Die Zahl der Stiftungsdatensätze in der Datenbank Deutscher Stiftungen, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen seit 1990 pflegt und weiterentwickelt, stieg in derselben Zeit auf 27.262 im Vergleich zu 23.685 Anfang 2011. Diese Zahl schließt den Großteil der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts ein, dazu einen Teil der Treuhandstiftungen und Stiftungen in Form von Vereinen und Gesellschaften. Auch aufgelöste oder zusammengelegte Stiftungen und Stiftungsinitiativen 1 2 3 4

44

Alle dem Bundesverband bekannten Stiftungen aller Rechtsformen, Stand: 21. August 2014 Alle Stiftungen, die im Zuge der StiftungsUmfrage 2013 entweder einen Fragebogen oder einen Korrekturbogen erhalten haben Antwort entweder mit Fragebogen oder Korrekturbogen Anzahl der dem Bundesverband bekannten existierenden rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stand: 15. Juli 2014). Für die Statistiken des Jahres 2000 wurden Stiftungen aller Rechtsformen berücksichtigt.

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


gehören dazu. Ermittelt werden die Stiftungsdaten durch umfangreiche Recherchen bei den Stiftungsaufsichtsbehörden, im Internet sowie die Beobachtung der Presse und anderer Medien. Ein wichtiger Eckpfeiler bei der Datensammlung ist die alle drei Jahre durchgeführte „StiftungsUmfrage“ (s.u.). Auch wenn die Zahl der dem Bundesverband bekannten Stiftungen stetig wächst, bleibt die Gesamtanzahl aller Stiftungen (Grundgesamtheit) weiter unbekannt. Für Treuhandstiftungen ist es beispielsweise unmöglich, eine Gesamtzahl zu ermitteln. Nur die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts kann über die jährliche Umfrage des Bundesverbandes bei den Stiftungsaufsichtsbehörden bestimmt werden. Von den 20.150 dort gemeldeten Stiftungen sind dem Bundesverband 18.747 bekannt, der Erfassungsgrad in der Datenbank Deutscher Stiftungen für diese Gruppe beläuft sich also auf 93 Prozent 1. Der Grund für diese Unvollständigkeit liegt darin, dass in einigen Bundesländern nicht alle Stiftungen veröffentlicht werden. Dazu zählen auch die nicht gemeinnützigen Familienstiftungen, die daher in den Statistiken etwas weniger repräsentiert sind. Statistiken, die auf den Informationen aus der Datenbank Deutscher Stiftungen basieren, beziehen sich also – wenn nicht anders angegeben – auf die für den Bundesverband auswertbare Zahl der aktiven rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die kleiner ist als die Grundgesamtheit. In den meisten Statistiken ist die auswertbare Zahl der Stiftungen (n) sogar deutlich kleiner, weil zu bestimmten Themen nicht von allen Stiftungen Angaben vorliegen. In den Statistiken zu Zeitreihen (z.B. Nr. 46) sind darüber hinaus die Angaben für 2014 bzw. die Dekade 2011–2014 nicht mit denen der vorhergehenden Jahre zu vergleichen, weil das entsprechende n deutlich kleiner ist. Quelle für die folgenden Statistiken ist die Datenbank des Bundesverbandes. Ausgewertet wurden Finanzangaben der Jahre 2005 bis 2013. Darüber hinaus wurden für die Bestandszahlen der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts die Angaben der Stiftungsaufsichtsbehörden (Umfrage mit dem Stichtag 31. Dezember 2013) verwendet. Weitere benutzte Quellen: »» Geodaten: © GeoBasis-DE / BKG 2014 »» Einwohnerzahlen: DESTATIS, Fortschreibung nach der Zensusauswertung zum 31. Dezember 2012

StiftungsUmfrage 2013 Die StiftungsUmfrage, die der Bundesverband alle drei Jahre durchführt, stellt einen zentralen Eckpfeiler für die Datensammlung dar. Als Vollerhebung unter allen dem Bundesverband bekannten Stiftungen richtet sie 1

Stand: 31.12.2013

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

45


sich explizit an alle Stiftungen in Deutschland, unabhängig davon, welche Rechtsform die Stiftung besitzt oder ob sie Mitglied im Bundesverband ist. Für die StiftungsUmfrage 2013 wurden von August bis November 2014 25.564 Stiftungen befragt. Dabei haben alle Stiftungen zunächst einen ausführlichen Fragebogen zugeschickt bekommen, der 22 DIN-A4-Seiten umfasste und parallel auch als Online-Fragebogen ausfüllbar war. Gefragt wurde nach Kontaktdaten, Strukturdaten, Angaben zum Stiftungszweck, zu dessen Verwirklichung, den Finanzen und zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis. Dem Bundesverband schon vorliegende Daten waren im Fragebogen vorausgefüllt. Eine leere Version des Fragebogens kann unter www.stiftungen.org/stiftungsumfrage heruntergeladen werden. Nach der Eingabe der Daten in die Datenbank Deutscher Stiftungen wurden in einem zweiten Schritt alle Stiftungen erneut angeschrieben; diesmal mit dem sogenannten „Korrekturbogen“. Dieser enthält auf zwei Seiten alle Daten, die von den Stiftungen für die Veröffentlichung im Verzeichnis Deutscher Stiftungen freigegeben worden sind. Auch der Korrekturbogen war online zugänglich. Insgesamt ergibt sich eine Rücklaufquote von 37,3 Prozent. Qualität und Vollständigkeit der an den Bundesverband übermittelten Daten sind bei der Freiwilligkeit der Umfrage heterogen, denn anders als im angelsächsischen Raum sind deutsche Stiftungen nicht zur Offenlegung ihrer Daten verpflichtet (abgesehen von der Berichtspflicht der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts gegenüber der Stiftungsaufsichtsbehörde). Dennoch wurde die Datenlage in der Datenbank Deutscher Stiftungen weiter verbessert; bei den besonders auskunftsfreudigen Stiftungen sind Daten inzwischen in Zeitreihen von 2001 bis 2012 vorhanden. So können Entwicklungen genauer erkannt und beschrieben sowie Prognosen auf eine tragfähigere Grundlage gestellt werden. Das neue Verzeichnis enthält Porträts von 22.751 Stiftungen aller Rechtsformen. Gegenüber den 18.701 der vorherigen Auflage bedeutet das eine Steigerung von 21,7 Prozent. Die Zahl der Stiftungen, die keine Veröffentlichung ihrer Daten wünschen, beläuft sich auf 2.342. Die von diesen Stiftungen gelieferten Daten können aber statistisch ausgewertet werden.

Zur Gewichtung von Stiftungszwecken Welchen Zweck eine Stiftung verfolgt, ist in ihrer Satzung beschrieben. Entspricht diese den Vorgaben der Abgabenordnung (AO), kann die Stiftung die Gemeinnützigkeit erlangen und damit in den Genuss von Steuerbegünstigungen kommen. Welche Zwecke gemeinnützig sind, ist in den §§ 52–54 AO festgelegt. Der besseren Übersichtlichkeit halber lassen sich die Einzelzwecke thematisch in sechs Stiftungszweckhauptgruppen zusammenfassen; die siebte Hauptgruppe enthält nicht gemeinnützige Zwecke:

46

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


1. Soziale Zwecke Mildtätige Zwecke, Altenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrtswesen, Kriegsopferhilfe, Strafgefangenenfürsorge, Straftatenopferhilfe, Verfolgten-, Flüchtlings-, Vertriebenen- und Aussiedlerhilfe, Zivilbeschädigten- und Behindertenhilfe 2. Wissenschaft und Forschung Wissenschaft und Forschung, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften 3. Bildung und Erziehung Bildung, Erziehung und Studentenhilfe 4. Kunst und Kultur Kunst und Kultur, Denkmalschutz und -pflege 5. Umweltschutz Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege etc. 6. Andere gemeinnützige Zwecke Kirchliche Zwecke, Religion, Öffentliche(s) Gesundheitswesen und -pflege etc., Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Lebensrettung, Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Völkerverständigung, Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Verbraucherberatung und -schutz, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Ehe- und Familienschutz, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und -kunde, Pflanzenzucht und Kleingärtnerei, Soldatenund Reservistenbetreuung, Tierzucht und Hundesport, Traditionelles Brauchtum und Karneval, Demokratisches Staatswesen, Bürgerschaftliches Engagement, Sonstige gemeinnützige Zwecke 7. Privatnützige Zwecke Familienunterhalt, Unternehmen und Belegschaft, Sonstige nicht steuerbegünstigte Zwecke Um zu ermitteln, wie Stiftungen aktuell tätig sind, werden ihre Einzelzwecke ausgewertet. Allerdings haben mehr als 60 Prozent der Stiftungen mehr als einen der oben genannten Zwecke in ihrer Satzung festgelegt (Mehrzweckstiftungen). Bei diesen Stiftungen ist es unmöglich, genaue Aussagen zu treffen, welcher Zweck mit welchem Aufwand verfolgt wird. Angaben von Stiftungen, wie viel Geld für welchen Stiftungszweck ausgegeben wurde, sind aufgrund der geringen Fallzahlen nicht auswertbar. Eine zusätzliche Herausforderung stellt die „Überbewertung“ der Zwecke von Mehrzweckstiftungen dar. Dazu ein Beispiel: Stiftung A verfolgt die Zwecke „Altenhilfe“, „Wohlfahrtswesen“, „Medizin“, „Kunst und Kultur“ und „Sport“, während Stiftung B ausschließlich „Tierschutz“ fördert. Wertet man dies ungewichtet aus, würde jeder Einzelzweck mit 1 gezählt und bekäme das gleiche Gewicht – Zwecke von Mehrzweckstiftungen würden also überbewertet. Um dies auszugleichen, gewichtet man, indem man die Einzelzwecke jeder Stiftung zu gleichen Anteilen zählt. Die Summe

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

47


der Einzelzwecke muss insgesamt 1 ergeben. Im Beispiel bedeutet das: Die fünf Zwecke der Stiftung A werden je mit 1/5 gezählt (Summe=1), während der Zweck von Stiftung B mit 1 gewertet wird. Bei der gewichteten Auswertung entspricht die Summe aller Zwecknennungen also exakt der Anzahl der ausgewerteten Stiftungen; im Beispiel genau 2. Da sich die Einzelzwecke thematisch zu Stiftungszweckhauptgruppen zusammenfassen lassen, ist es sinnvoll, Zwecke auf der Ebene dieser Hauptgruppen auszuwerten. Dabei gewichtet man die Hauptgruppen wie folgt: Die Einzelzwecke einer Stiftung werden den Hauptgruppen zugeordnet. Alle so ermittelten Hauptgruppen werden nun zu gleichen Anteilen gezählt, die insgesamt 1 ergeben. Dabei wird eine Hauptgruppe jeweils nur einmal gezählt, auch wenn mehrere Einzelzwecke aus einer Hauptgruppe genannt werden. Unser Beispiel: Die fünf Einzelzwecke der Stiftung A können vier Hauptgruppen zugeordnet werden, denn „Altenhilfe“ und „Wohlfahrtswesen“ gehören beide zur Hauptgruppe „Soziale Zwecke“. Die vier Hauptgruppen werden je mit 1/4 gezählt, sodass die Summe 1 ergibt.

48

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


2014 | Zahlen, Daten, Fakten

49

0 1982

1978

1976 1974

1972 1970 1968 1966

1964

1962

1960

1958

1956

1954

1952

1950

200

1980

400

23 29 23 38 26 22 31 26 26 34 41 33 37 42 49 39 48 55 46 58 45 59 56 69 63 43 66 73 63 89 72 75 91 116 97 1984

600

1986

Quelle: bis 1989 Datenbank Deutscher Stiftungen, ab 1990 Stiftungsaufsichtsbehörden

1988

800

1990

149 177 163 187 172 181 201

Für die Jahre 1950-1989 wurden nur Stiftungen berücksichtigt, von denen das Jahr der Errichtung bekannt ist. Seit 1990 sind die jährlichen Errichtungszahlen der Stiftungsaufsichtsbehörden verfügbar. Darunter können sich bereits wieder aufgelöste oder zusammengelegte Stiftungen befinden. [n=17.992]

Anzahl heute noch existierender rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts

1994

290 325 323 1992

466 385 411 1996

1.000

1998

505

564

681 2000

STIFTUNGSERRICHTUNGEN SEIT 1950

2004

829

774 784 2002

1.134 852 880 899 2006

1

2010

1.020 2008

914 823 817 645 638 2012


1.2.3 xxx 2 Stiftungserrichtungen 2013

Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts

22 1 10

35 56

38 7

8

131 51

28

12

34 7 Deutschland (gesamt): 638

108

Quelle: Geodaten: © GeoBasis-DE/BKG 2014 Stiftungen: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag 31. Dezember 2013

50

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

90


3

Errichtungsdichte 2013 – neu gegründete Stiftungen pro 100.000 Einwohner

Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (pro 100.000 Einwohner)

0,78

0,06

1,53 2,02 1,13

0,72 0,31

0,33

0,75 0,85

0,69

0,55

0,85 0,70 Deutschland (gesamt): 0,79

0,72 1,02

Quelle: Geodaten: © GeoBasis-DE/BKG 2014 Einwohnerzahlen: DESTATIS, Fortschreibung nach der Zensusauswertung zum 31. Dezember 2012 Stiftungen: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag 31. Dezember 2013

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

51


4

Bestandszahlen Rechtsfähiger stiftungen des bürgerlichen rechts 2004–2013 21000

17.372

18.162

18.946

19.551

20.150

16.406 15.449

15750

14.401 12.670

13.490

10500

5250

0

52

2004

2005

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013


5

Stiftungsbestand 2013

Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts

726 158 326

1.301 819

2.104

187

264 3.902

1.803

466

278

955

171 3.652

Deutschland (gesamt): 20.150

3.038

Quelle: Geodaten: © GeoBasis-DE/BKG 2014 Stiftungen: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag 31. Dezember 2013

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

53


6

Stiftungsbestand auf Kreisebene

1990

Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts

2000

Quelle: Geodaten: © GeoBasis-DE/BKG 2014 Stiftungen: Datenbank Deutscher Stiftungen, Stand Juli 2014; heute noch existierende Stiftungen

54

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


2010

2014

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

55


7

Stiftungsdichte 2013 – Anzahl der Stiftungen pro 100.000 Einwohner

Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (pro 100.000 Einwohner)

25,9 49,8

9,9

75,0

24,3 27,0 11,7 22,2 30,0

12,8

23,9 17,2 Deutschland (gesamt): 25,0

28,7

29,2

Quelle: Geodaten: © GeoBasis-DE/BKG 2014 Einwohnerzahlen: DESTATIS, Fortschreibung nach der Zensusauswertung zum 31. Dezember 2012 Stiftungen: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag 31. Dezember 2013

56

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

7,6

11,5


8

Städteranking

Alle deutschen Großstädte (mit mehr als 100.000 Einwohnern) sortiert nach der Anzahl der Stiftungen pro 100.000 Einwohner (Stiftungsdichte). Stadt

Bundesland

Stadt

Bundesland

Einwohner

Anzahl

Dichte

Einwohner

Anzahl

Dichte

Würzburg

BY

124.577

112

89,9

Pforzheim

BW

116.425

33

28,3

Frankfurt am Main

HE

687.775

522

75,9

Krefeld

NW

222.026

62

27,9

Hamburg

HH

1.734.272

1.301

75,0

Mannheim

BW

294.627

78

26,5

Oldenburg

NI

158.658

112

70,6

Wuppertal

NW

342.885

89

26,0

Mainz

RP

202.756

132

65,1

Offenbach am Main

HE

116.945

30

25,7

München

BY

1.388.308

899

64,8

Jena

TH

106.915

27

25,3

Bonn

NW

309.869

199

64,2

Solingen

NW

155.316

39

25,1

Stuttgart

BW

597.939

374

62,5

Paderborn

NW

143.575

35

24,4

Hannover

NI

514.137

314

61,1

Berlin

BE

3.375.222

819

24,3

Münster

NW

296.599

176

59,3

Heilbronn

BW

117.531

26

22,1

Darmstadt

HE

147.925

82

55,4

Dresden

SN

525.105

116

22,1

Bremen

HB

546.451

302

55,3

Ludwigshafen a. Rhein

RP

160.179

35

21,9

Ulm

BW

117.977

65

55,1

Bremerhaven

HB

108.323

23

21,2

Regensburg

BY

138.296

76

55,0

Bergisch Gladbach

NW

109.138

22

20,2

Augsburg

BY

272.699

144

52,8

Recklinghausen

NW

115.385

23

19,9

Lübeck

SH

211.713

109

51,5

Neuss

NW

151.486

30

19,8

Kassel

HE

192.874

97

50,3

Erfurt

TH

203.485

39

19,2

Freiburg im Breisgau

BW

218.043

106

48,6

Mülheim an der Ruhr

NW

166.654

30

18,0 16,4

Braunschweig

NI

245.798

114

46,4

Moers

NW

103.504

17

Göttingen

NI

116.650

54

46,3

Remscheid

NW

109.352

17

15,5

Heidelberg

BW

150.335

69

45,9

Magdeburg

ST

229.924

33

14,4 14,3

Nürnberg

BY

495.121

223

45,0

Halle (Saale)

ST

231.440

33

Osnabrück

NI

155.625

69

44,3

Bochum

NW

362.213

51

14,1

Trier

RP

106.544

47

44,1

Wolfsburg

NI

121.758

17

14,0

Düsseldorf

NW

593.682

245

41,3

Leipzig

SN

520.838

72

13,8

Bielefeld

NW

328.314

131

39,9

Hagen

NW

186.243

25

13,4

Essen

NW

566.862

209

36,9

Dortmund

NW

572.087

75

13,1

Saarbrücken

SL

176.996

65

36,7

Leverkusen

NW

159.926

20

12,5

Köln

NW

1.024.373

371

36,2

Duisburg

NW

486.816

58

11,9

Kiel

SH

239.866

86

35,9

Ingolstadt

BY

127.886

15

11,7

Karlsruhe

BW

296.033

104

35,1

Mönchengladbach

NW

255.087

29

11,4

Reutlingen

BW

110.681

38

34,3

Rostock

MV

202.887

20

9,9

Wiesbaden

HE

272.636

93

34,1

Oberhausen

NW

210.005

19

9,0

Potsdam

BB

159.456

51

32,0

Chemnitz

SN

241.210

20

8,3

Koblenz

RP

109.779

34

31,0

Gelsenkirchen

NW

257.607

21

8,2

Fürth

BY

118.358

36

30,4

Bottrop

NW

116.498

8

6,9

Aachen

NW

240.086

73

30,4

Hamm

NW

176.440

12

6,8

Erlangen

BY

105.412

32

30,4

Herne

NW

154.563

7

4,5

Berücksichtigt wurden nur die Stiftungen, deren Rechtssitz dem Bundesverband bekannt ist. Quelle: Einwohnerzahlen: DESTATIS, Fortschreibung nach der Zensusauswertung zum 31. Dezember 2012 Stiftungen: Datenbank Deutscher Stiftungen, Stand 31. Dezember 2013 Stand: Januar 2014 (HH, B, FFM, Freiburg: Zahlen der Aufsichtsbehörden) BW = Baden-Württemberg | BY = Bayern | BE = Berlin | BB = Brandenburg | HB = Bremen | HH = Hamburg | HE = Hessen MV = Mecklenburg-Vorpommern | NI = Niedersachsen | NW = Nordrhein-Westfalen | RP = Rheinland-Pfalz | SL = Saarland SN = Sachsen | ST = Sachsen-Anhalt | SH = Schleswig-Holstein | TH = Thüringen

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

57


9

Stiftungsdichte auf Kreisebene

1990

Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (pro 100.000 Einwohner)

2000

Quelle: Geodaten: © GeoBasis-DE/BKG 2014 Einwohnerzahlen: DESTATIS, Fortschreibung nach der Zensusauswertung zum 31. Dezember 2012 Stiftungen: Datenbank Deutscher Stiftungen, Stand Juli 2014; heute noch existierende Stiftungen

58

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


2010

2014

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

59


10

Stiftungen und Stiftungskapital – I n=

mehr als 100.000.000 €

0,8

bis 100.000.000 €

36 4,6

219 22,3

bis 10.000.000 €

1.064 46,0

bis 1.000.000 € 26,4

bis 100.000 € 0

10

20

30

1.259 40

Anteil der Stiftungen in Stiftungskapitalklassen (einschließlich Zustiftungen) in Prozent Aus der Verteilung der Stiftungsgrößen lässt sich nicht das Gesamtkapital aller deutschen ­ Stiftungen ableiten.

60

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

2.197

50 %


11

Stiftungen und Stiftungskapital – II n=

mehr als 500.000.000 €

0,2

8

bis 500.000.000 €

0,2

11

bis 250.000.000 €

0,4

17

bis 100.000.000 €

0,5

26

bis 50.000.000 €

1,1

bis 25.000.000 €

53 2,9

bis 10.000.000 €

140

4,0

192 6,8

bis 5.000.000 €

325 11,5

bis 2.500.000 €

547 13,5

bis 1.000.000 €

645

14,2

bis 500.000 €

676 18,3

bis 250.000 € 14,4

bis 100.000 €

689

11,9

bis 50.000 € 0

5

10

876

570 15

20 %

Anteil der Stiftungen in Stiftungskapitalklassen (einschließlich Zustiftungen) in Prozent Aus der Verteilung der Stiftungsgrößen lässt sich nicht das Gesamtkapital aller deutschen ­ Stiftungen ableiten.

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

61


12

Errichtungskapital und aktuelles Kapital

Kapital in Euro

Stiftungsanzahl: Bei Errichtung 3

6

bis 500.000.000

3

7

bis 250.000.000

1

3

bis 100.000.000

7

13

bis 50.000.000

10

26

bis 25.000.000

35

73

bis 10.000.000

51

103

bis 5.000.000

76

174

bis 2.500.000

167

320

bis 1.000.000

277

396

bis 500.000

345

389

bis 250.000

491

488

bis 100.000

588

333

bis 50.000

478

201

Errichtungskapital: Stiftungskapital zum Ende des Errichtungsjahres Aktuelles Kapital: Aktuellste Angabe zum Stiftungskapital seit 2005, wobei vorrangig Buchwerte, sonst 足Verkehrswerte ausgewertet wurden.

62

Aktuell

mehr als 500.000.000

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


13

Einnahmenverteilung rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts

Art der Einnahmen Vermögensverwaltung

In Euro

Anteil in Prozent

1.880.542.796

49

Spenden

395.633.213

10

Zweckbetrieb

605.368.672

16

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

198.227.322

5

Öffentliche Förderung

486.729.981

13

20.727.936

1

Rücklagen Sonstige Gesamt

214.998.185

6

3.802.228.106

100

[n= 2.922]

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

63


14

Stiftungen und Gesamtausgaben – I n=

mehr als 100.000.000 €

0,3

bis 100.000.000 €

10

2,1

bis 10.000.000 €

64 5,4

169 17,5

bis 1.000.000 €

544 39,9 1.245

bis 100.000 € 34,8

bis 10.000 € 0

10

20

30

1.085 40 %

Anteil der Stiftungen in sechs Klassen nach Gesamtausgaben (einschließlich der Ausgaben für die Verwirklichung des Stiftungszweckes, Verwaltung und die Bildung von Rücklagen für den Leistungserhalt) in Prozent Von einigen Stiftungen sind an dieser Stelle nur die Förderausgaben bekannt. Aus der Verteilung der Stiftungsgrößen lassen sich nicht die Gesamtausgaben aller deutschen Stiftungen ableiten. [n=3.117]

64

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


15

Stiftungen und Gesamtausgaben – II n= mehr als 250.000.000 €

0,1

4

bis 250.000.000 €

0,2

6

bis 100.000.000 €

0,4

13

bis 50.000.000 €

0,4

13

bis 25.000.000 €

1,2

38

bis 10.000.000 €

0,9

28

bis 5.000.000 €

1,2

38

bis 2.500.000 €

3,3

103

bis 1.000.000 €

3,6

111

4,4

bis 500.000 €

137 9,5

bis 250.000 €

296 10,9

bis 100.000 €

341

12,6

bis 50.000 €

393 16,4

bis 25.000 €

511

12,2

bis 10.000 €

379 22,6

bis 5.000 € 0

5

10

15

20

706 25 %

Anteil der Stiftungen in 16 Klassen nach Gesamtausgaben (einschließlich der Ausgaben für die Verwirklichung des Stiftungszweckes, Verwaltung und die Bildung von Rücklagen für den Leistungserhalt) in Prozent Von einigen Stiftungen sind an dieser Stelle nur die Förderausgaben bekannt. Aus der Verteilung der Stiftungsgrößen lassen sich nicht die Gesamtausgaben aller deutschen Stiftungen ableiten. [n=3.117]

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

65


16

Stiftungsbestand 2013 und Errichtungszahlen der Länder 1990–2013

200

3.038

150

139 124 111 110

0

200 179 148

145

146

150

124

119

99

98

100

50

188

Baden-Württemberg

108 100

81 79 84 53 53

58 60 50

37 36 39

1990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

0

2012

207 200

200

3.652

Bayern

150

158 134 134

153

162

168 153

150

141

138 138 123

105 100 79 79 56 56 52

50

89 92

90

100

64 50

38 23

0

1990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

Quelle: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag jeweils 31. Dezember

66

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

2004

2006

2008

2010

2012

0


16

Stiftungsbestand 2013 und Errichtungszahlen der Länder 1990–2013

200

Berlin

819

150

108 100

50

33 34 34 6

0

6

1990

7

14 12 17 8

1992

1994

15 11 17

1996

1998

2000

22

2002

37

27

2004

50

44 29

2006

34

37

2008

2010

30

38 24

2012

200

Brandenburg

187 150

90

2

100

50

0

0 1990

2

6 1992

5

4 1994

2

0 1996

3

3 1998

5

7 2000

4

4 2002

5

15

10 8

2004

2006

9

14 11 13 16 8 2008

2010

8

2012

Quelle: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag jeweils 31. Dezember

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

67


16

Stiftungsbestand 2013 und Errichtungszahlen der Länder 1990–2013

200

200

326 Bremen

150

150

101

100

50

50

3

0

3

1990

5

6

1992

5

2

1994

8 1996

9

9

14 14 15

6

1998

2000

7

2002

17 13 14 16 13 11 2004

2006

2008

6 2010

5

11 10 2012

200

200

1.301

Hamburg

150

150

100

100 67 54

50

41 9

0

1990

15

22 23 10 1992

22 17 18 16

1994

1996

1998

29

2000

46 30

2002

Quelle: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag jeweils 31. Dezember

68

0

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

36

49 46

2004

2006

56 36 35 35 33 30

2008

2010

2012

50

0


16

200

1.803

Hessen

150

109 100

91

31 10 0

58

51

50

2

2

Stiftungsbestand 2013 und Errichtungszahlen der Länder 1990–2013

36 33 37

63

70 70

79

83 70

56

74 70 70

56

45

36 37

51

20

1990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

200

158

Mecklenburg-Vorpommern

150

100

35

50

0

0 1990

2

4 1992

5

3 1994

3

2 1996

3

3

7 10 3

9

1998

2000

2002

5

9 2004

9

4 2006

11

7 2008

4

5 2010

6

4

1

2012

Quelle: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag jeweils 31. Dezember

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

69


16

Stiftungsbestand 2013 und Errichtungszahlen der Länder 1990–2013

200

2.104

Niedersachsen

150 112 100

92

0

46 33 27 30 30

1990

1992

1994

1996

99

91

81

70

61

50 48

41 42

102

101

76

73 50

121 102 106

1998

56

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

228

200

216 215

Nordrhein-Westfalen

3.902

176

150

182

176

184 182

192 176

167

141 126

119 96

100

46 48

50

53

131

103 106

64

17 17 0

1990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

Quelle: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag jeweils 31. Dezember

70

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

2004

2006

2008

2010

2012


16

Stiftungsbestand 2013 und Errichtungszahlen der Länder 1990–2013

200

Rheinland-Pfalz

955 150

100 65 50

50 16 18 0

1990

29 27 23 26 22 22 17 20 14

9 1992

1994

1996

1998

2000

36 38

2002

35

2004

54

40

44

2006

2008

37 40 39 34

2010

2012

10 12 8

6

200

Saarland

171 150

100

50

0

3 1990

1

3 1992

1

1 1994

4

4 1996

2

2 1998

4

5 2000

9

6 2002

7

8 12 11 9 2004

2006

4

2008

2010

7

2012

Quelle: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag jeweils 31. Dezember

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

71


16

Stiftungsbestand 2013 und Errichtungszahlen der Länder 1990–2013

200

200

Sachsen

466 150

151

100

102

50

53

0

1

3

1990

11 11 1992

4

6

1994

11 12 1996

18 18 21 20 19 1998

2000

12

2002

17 18 2004

26 26 27 27 24 23 26 28

2006

2008

2010

4

2012

200

200

Sachsen-Anhalt

264 150

150

100

100

50

50

0

0 1990

2

1 1992

6

5

4

1994

5 1996

5

6 1998

5

7

12

2000

4

12 10 10

2002

Quelle: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag jeweils 31. Dezember

72

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

2004

5

15 11 8 10 10 11

2006

2008

2010

2012

7 0


16

Stiftungsbestand 2013 und Errichtungszahlen der Länder 1990–2013

200

Schleswig-Holstein

726 151

102

53

28

4

8

5

1990

9

9

1992

14

24

1994

13

23

1996

21 18 14 1998

30 27 30 28

2000

2002

21

2004

26

33 37 21

2006

2008

31

2010

20 20 22 2012

200

Thüringen

278 150

100

50

7 0

0 1990

3

6 1992

5

4 1994

5

3 1996

6

8 1998

6

9 10 12 10 13 11 2000

2002

2004

4

14

2006

19

15 12 10 11 6

2008

2010

2012

Quelle: Umfrage unter den Stiftungsaufsichtsbehörden, Stichtag jeweils 31. Dezember

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

73


Zahlen, Daten, Fakten | 2014 bis 250.000 876

0

13

48

10

19

11

39

164

130

9

81

27

7

18

35

116

149

bis 500.000 676

0

13

37

4

9

6

19

126

79

2

57

36

6

6

33

104

139

bis 1.000.000 645

0

4

28

5

15

5

22

127

78

15

57

44

8

7

37

101

92

547

1

9

23

8

13

2

21

119

64

5

45

28

3

4

17

95

90

325

1

11

12

6

11

1

15

84

29

2

26

21

1

3

19

42

41

bis 5.000.000

Stiftungskapital in Euro

192

0

7

7

2

7

4

9

43

13

2

21

15

3

2

11

28

18

bis 25.000.000 140

0

2

5

1

3

2

2

30

11

0

14

14

1

0

12

21

22

bis 50.000.000 53

0

2

1

0

1

0

2

8

9

0

6

1

0

1

5

10

7

bis 100.000.000 26

0

0

2

0

0

0

0

6

2

0

3

6

0

0

4

3

0

bis 250.000.000 17

0

0

0

0

1

0

0

10

0

0

1

1

0

0

2

0

2

11

0

0

0

0

0

0

0

4

0

0

1

1

0

0

0

3

2

bis 500.000.000

BW = Baden-W端rttemberg | BY = Bayern | BE = Berlin | BB = Brandenburg | HB = Bremen | HH = Hamburg | HE = Hessen | MV = Mecklenburg-Vorpommern | NI = Niedersachsen NW = Nordrhein-Westfalen | RP = Rheinland-Pfalz | SL = Saarland | SN = Sachsen | ST = Sachsen-Anhalt | SH = Schleswig-Holstein | TH = Th端ringen

Gesamt

689

1

TH

570

9 0

16

SH

Sitz nicht bekannt

9 43

7

47

SN

ST

6 17

6

RP

24

39

SL

117

69

48

NW

NI

54 3

19 58

26

HH

HE 68

6

4

HB

7

10

6

BB

86

34

MV

131

87

15

67

BE

120

bis 50.000

BY

bis 100.000

BW

Bundesland des Rechtssitzes bis 2.500.000

17 Anzahl der Stiftungen in StiftungskapitalKlassen nach L辰ndern

bis 10.000.000

74 8

0

0

0

0

0

0

0

2

2

0

2

2

0

0

0

0

0

端ber 500.000.000


2014 | Zahlen, Daten, Fakten

75

10,5

18,6

SH

TH

bis 250.000 15,1

19,0

19,2

15,8

25,6

18,1

18,0

22,8

20,0

19,0

11,2

17,9

31,6

15,6

15,7

19,9

bis 500.000 15,1

14,6

7,7

7,5

14,0

8,8

13,9

13,8

4,4

13,4

14,9

15,4

10,5

14,7

14,0

18,6

bis 1.000.000 4,7

11,1

9,6

12,5

11,6

10,2

14,0

13,7

33,3

13,4

18,3

20,5

12,3

16,5

13,6

12,3

bis 2.500.000 10,5

9,1

15,4

10,8

4,7

9,7

13,1

11,2

11,1

10,6

11,6

7,7

7,0

7,6

12,8

12,0

bis 5.000.000 12,8

4,7

11,5

9,2

2,3

6,9

9,2

5,1

4,4

6,1

8,7

2,6

5,3

8,5

5,7

5,5

8,1

2,8

3,8

5,8

9,3

4,2

4,7

2,3

4,4

4,9

6,2

7,7

3,5

4,9

3,8

2,4

2,3

2,0

1,9

2,5

4,7

0,9

3,3

1,9

0,0

3,3

5,8

2,6

0,0

5,4

2,8

2,9

bis 50.000.000 2,3

0,4

0,0

0,8

0,0

0,9

0,9

1,6

0,0

1,4

0,4

0,0

1,8

2,2

1,3

0,9

bis 100.000.000 0,0

0,8

0,0

0,0

0,0

0,0

0,7

0,4

0,0

0,7

2,5

0,0

0,0

1,8

0,4

0,0

bis 250.000.000 0,0

0,0

0,0

0,8

0,0

0,0

1,1

0,0

0,0

0,2

0,4

0,0

0,0

0,9

0,0

0,3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,4

0,0

0,0

0,2

0,4

0,0

0,0

0,0

0,4

0,3

bis 500.000.000

BW = Baden-Württemberg | BY = Bayern | BE = Berlin | BB = Brandenburg | HB = Bremen | HH = Hamburg | HE = Hessen | MV = Mecklenburg-Vorpommern | NI = Niedersachsen NW = Nordrhein-Westfalen | RP = Rheinland-Pfalz | SL = Saarland | SN = Sachsen | ST = Sachsen-Anhalt | SH = Schleswig-Holstein | TH = Thüringen

17,3 17,0

SN

13,5

14,2

20,0

18,6

14,0

14,0

RP

SL

ST

18,1

NI 12,9

15,1

MV

7,6

15,6

HE

22,2

6,7 11,9

12,7

HH

NW

7,9 13,6

10,8

HB

BE 17,5

6,7 15,4

11,7

BY

10,5

17,7 15,2

8,9

10,3

16,0

bis 50.000

BB

bis 100.000

BW

Bundesland des Rechtssitzes

bis 10.000.000

Stiftungskapital in Euro bis 25.000.000

18 Anteile der Stiftungen in StiftungskapitalKlassen nach Ländern in Prozent

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,2

0,4

0,0

0,5

0,8

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

über 500.000.000


Zahlen, Daten, Fakten | 2014

7

HB

0

379

0

706

bis 25.000

511

0

8

23

5

15

9

19

97

68

3

44

21

4

7

13

79

96

bis 50.000

393

0

6

8

10

8

3

18

78

53

8

43

12

4

1

22

64

55

bis 100.000

341

0

6

22

6

9

1

15

73

37

3

27

22

5

6

10

54

45

296

1

7

11

3

9

1

13

60

48

3

27

18

3

2

13

47

30

bis 500.000

137

0

2

5

2

2

0

5

34

11

2

17

12

1

3

9

18

14

bis 1.000.000

111

0

4

5

1

2

0

4

17

16

0

5

11

1

0

5

27

13

103

0

2

6

0

5

1

1

20

11

2

15

10

2

2

11

7

8

bis 2.500.000

Gesamtausgaben in Euro

38

0

1

0

1

0

0

1

13

5

0

3

1

0

0

1

6

6

bis 10.000.000

28

0

0

1

2

0

0

0

7

1

1

2

6

0

0

3

1

4

bis 25.000.000

38

0

1

0

1

2

1

1

7

3

0

7

4

1

0

4

3

3

bis 50.000.000

13

0

0

1

1

0

0

2

3

1

0

1

1

0

1

1

0

1

bis 100.000.000

13

0

0

0

0

0

0

0

6

1

0

1

1

1

0

2

0

1

6

0

0

0

0

0

0

0

2

1

0

0

1

0

0

0

0

2

bis 250.000.000

BW = Baden-W端rttemberg | BY = Bayern | BE = Berlin | BB = Brandenburg | HB = Bremen | HH = Hamburg | HE = Hessen | MV = Mecklenburg-Vorpommern | NI = Niedersachsen NW = Nordrhein-Westfalen | RP = Rheinland-Pfalz | SL = Saarland | SN = Sachsen | ST = Sachsen-Anhalt | SH = Schleswig-Holstein | TH = Th端ringen

Gesamt

Sitz nicht bekannt

6

10

SH

TH

SN

6

7

21

SL

3

2

12

RP

7

17

42

NW

41

70

112

NI

ST

4

54

4

100

MV

21

5

10

BB

32

5

17

BE

26

9

135

BY

60

68

102

HE

70

bis 5.000

HH

bis 10.000

BW

Bundesland des Rechtssitzes bis 250.000

19 Anzahl der Stiftungen in GesamtausgabenKlassen nach L辰ndern

bis 5.000.000

76 4

0

0

0

0

0

0

0

1

0

0

0

1

0

0

0

0

2

端ber 250.000.000


2014 | Zahlen, Daten, Fakten

77

6,7 8,8 7,1 4,7

11,3

26,3

16,7

31,8

18,9

SN

ST

SH

TH

bis 25.000

15,1

17,8

11,9

18,8

30,0

13,8

16,2

16,6

10,0

15,5

12,5

11,8

18,9

10,8

15,5

21,2

bis 50.000

11,3

6,2

23,8

10,0

10,0

13,0

13,0

12,9

26,7

15,1

7,1

11,8

2,7

18,3

12,6

12,2

bis 100.000

11,3

17,1

14,3

11,3

3,3

10,9

12,2

9,0

10,0

9,5

13,1

14,7

16,2

8,3

10,6

10,0

6,6

13,2

8,5

7,1

11,3

3,3

9,4

10,0

11,7

10,0

9,5

10,7

8,8

5,4

10,8

9,2

3,1

bis 500.000

3,8

3,9

4,8

2,5

0,0

3,6

5,7

2,7

6,7

6,0

7,1

2,9

8,1

7,5

3,5

2,9

bis 1.000.000

7,5

3,9

2,4

2,5

0,0

2,9

2,8

3,9

0,0

1,8

6,5

2,9

0,0

4,2

5,3

bis 2.500.000

3,8

4,7

0,0

6,3

3,3

0,7

3,3

2,7

6,7

5,3

6,0

5,9

5,4

9,2

1,4

1,8

1,9

0,0

2,4

0,0

0,0

0,7

2,2

1,2

0,0

1,1

0,6

0,0

0,0

0,8

1,2

1,3

bis 5.000.000

Gesamtausgaben in Euro

0,9

bis 10.000.000

0,0

0,8

4,8

0,0

0,0

0,0

1,2

0,2

3,3

0,7

3,6

0,0

0,0

2,5

0,2

0,7

bis 25.000.000

1,9

0,0

2,4

2,5

3,3

0,7

1,2

0,7

0,0

2,5

2,4

2,9

0,0

3,3

0,6

0,2

bis 50.000.000

0,0

0,8

2,4

0,0

0,0

1,4

0,5

0,2

0,0

0,4

0,6

0,0

2,7

0,8

0,0

0,2

bis 100.000.000

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

1,0

0,2

0,0

0,4

0,6

2,9

0,0

1,7

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,3

0,2

0,0

0,0

0,6

0,0

0,0

0,0

0,0

0,4

bis 250.000.000

BW = Baden-W端rttemberg | BY = Bayern | BE = Berlin | BB = Brandenburg | HB = Bremen | HH = Hamburg | HE = Hessen | MV = Mecklenburg-Vorpommern | NI = Niedersachsen NW = Nordrhein-Westfalen | RP = Rheinland-Pfalz | SL = Saarland | SN = Sachsen | ST = Sachsen-Anhalt | SH = Schleswig-Holstein | TH = Th端ringen

12,3

30,4

11,7

18,7

NW

40,0

13,2

24,4

NI

RP

13,3

SL

11,3

21,1

13,3

15,5

HH

HE

14,7

12,5

20,6

HB

MV

7,5

13,5

14,2

26,5

27,0

22,6

BY

BB

15,5

13,4

bis 5.000

BE

bis 10.000

BW

Bundesland des Rechtssitzes bis 250.000

20 Anteile der Stiftungen in GesamtausgabenKlassen nach L辰ndern in Prozent

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,2

0,0

0,0

0,0

0,6

0,0

0,0

0,0

0,0

0,4

端ber 250.000.000


Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts (ohne kirchliche)

2.258

3.486

813

170

320

1.190

Rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts (ohne kirchliche)

119

212

25

9

4

12

Rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts

68

113

10

18

3

25

Rechtsfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts

32

67

2

2

0

0

Stiftung (g)GmbH

80

16

14

2

0

4

Stiftung e.V.

28

10

14

2

3

6

Nicht rechtsfähige Stiftung in privater Trägerschaft

80

158

30

7

1

19

Nicht rechtsfähige Stiftung in Trägerschaft einer Bürgerstiftung

8

15

0

1

2

10

Nicht rechtsfähige Stiftung in öffentlicher Trägerschaft

122

241

34

3

2

0

Nicht rechtsfähige Stiftung in kirchlicher Trägerschaft

59

14

1

0

0

1

Nicht rechtsfähige Stiftung in anderer Trägerschaft Nicht rechtsfähige Stiftung in unbekannter Trägerschaft Gesamt

4

2

1

1

0

0

86

120

40

3

0

72

2.944

4.454

984

218

335

1.339

Die Erfassungsgrade der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts für die einzelnen Länder sind unterschiedlich, weil die ­Veröffentlichungspraxis der Aufsichtsbehörden nicht einheitlich ist. [n=24.772] Quelle: Datenbank Deutscher Stiftungen, Stand Juli 2014

78

Hamburg

Baden-Württemberg

21 Anzahl der Stiftungen unterschiedlicher Rechtsformen in den Bundesländern

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


MecklenburgVorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Th端ringen

148

1.858

3.397

855

160

392

204

689

228

32

17.922

35

3

27

20

42

3

7

20

14

9

5

566

82

9

172

243

33

6

51

54

4

32

3

926

9

2

11

5

10

1

2

7

0

1

2

153

14

0

7

27

2

1

0

1

4

0

31

203

14

0

9

53

1

1

3

9

15

4

38

210

77

0

35

674

28

1

13

0

17

6

731

1.877

Sitz unbekannt

Hessen 1.722

Gesamt

1

0

11

19

2

0

19

1

4

0

27

120

42

3

65

447

59

2

14

7

14

7

112

1.174

19

4

20

20

7

0

1

1

0

1

93

241

0

0

0

6

1

0

1

0

0

0

1

17

112

3

27

150

40

2

7

0

4

6

691

1.363

2.127

172

2.242

5.061

1.080

177

510

304

765

294

1.766

24.772

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

79


Zu den Listen der größten Stiftungen Seit 1991 veröffentlicht der Bundesverband im Verzeichnis Deutscher Stiftungen Statistiken zum deutschen Stiftungswesen. Sehr groß ist dabei das öffentliche Interesse an den größten Stiftungen in Deutschland. Die Frage, welche Stiftungen tatsächlich zu den größten gehören, ist jedoch nicht einfach zu beantworten. Gleichwohl hält der Bundesverband es im Sinne der Stärkung des Transparenzgedankens für wichtig, dieses Thema nicht aus den Augen zu verlieren. Im Folgenden sollen die Herausforderungen verdeutlicht werden, die sich bei der Zusammenstellung der entsprechenden Tabellen ergeben: Die Angaben zu den größten Stiftungen resultieren aus einer schriftlichen Befragung, die der Bundesverband jährlich an eine Gruppe von ca. 100 Stiftungen mit bekanntermaßen großem Vermögen oder Ausgaben richtet. Gefragt wurde nach den Rücklagen für Projekte, den Förderauszahlungen für laufende Projekte einschließlich Projektverwaltungskosten, den Gesamtausgaben einschließlich der allgemeinen Verwaltungsausgaben, dem Stiftungsvermögen (Errichtungskapital und Zustiftungen) sowie der freien Rücklage. Das Vermögen bzw. die Ausgaben der gemeinnützigen Stiftungen mit den größten Werten werden – soweit die Angaben zur Veröffentlichung freigegeben sind – publiziert. Deshalb kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Die Sortierung der Tabellen wurde alphabetisch nach den Stiftungsnamen vorgenommen. Es handelt sich also nicht um Ranglisten, sondern um neutrale Zusammenstellungen der größten deutschen Stiftungen unter verschiedenen Gesichtspunkten. Es ist nicht möglich, vergleichbare Finanzangaben von allen an dieser Stelle veröffentlichten Stiftungen zu erheben. Zum einen ist das darin begründet, dass nicht alle Stiftungen alle abgefragten Kennzahlen ermitteln bzw. veröffentlichen. So tauchen z.B. in der Liste der größten Stiftungen privaten Rechts nach Vermögen an einigen Stellen Lücken auf. Aber selbst eine Beschränkung auf eine Kennzahl, beispielsweise den Verkehrswert des Stiftungsvermögens, würde zum anderen die Vergleichbarkeit nur scheinbar erhöhen, da Stiftungen bei der Berechnung z.T. sehr unterschiedliche Methoden anwenden. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Stiftungen den Verkehrswert laufend feststellen. Auch ist es oft so, dass zum Zeitpunkt der Erhebung bei manchen Stiftungen ein Wert für das abgefragte Bezugsjahr noch nicht vorliegt. Aus der Heterogenität der Informationen ergibt sich, dass Vergleiche einzelner Stiftungen anhand der Finanzangaben nur mit äußerster Vorsicht anzustellen sind, vor allem, wenn sie tabellenübergreifend durchgeführt werden. Die Daten aus der Liste der größten Stiftungen privaten Rechts nach Gesamtausgaben lassen z.B. kaum Rückschlüsse auf das Vermögen oder die Wirtschaftlichkeit einer Stiftung zu, da in diesem Posten neben den Verwaltungsausgaben weitere aus anderen Quellen stammende Einnahmen (Spenden, öffentliche Zuwendungen, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb usw.) zum Tragen kommen.

80

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


2014 | Zahlen, Daten, Fakten

81

Hamburg

VolkswagenStiftung

ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius

Hamburg

Niedersachsen

Hessen

Baden-Württemberg

Hamburg

Baden-Württemberg

Hamburg

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Hessen

Baden-Württemberg

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Baden-Württemberg

Nordrhein-Westfalen

Bundesland

845.828.000

2.672.864.000

988.770.000

959.000.000

5.300.000.000

4.500.000.000

5.159.122.000

507.538.000

3.778.356.000

1.300.000.000

482.943.000

2.055.100.000

896.498.000

2.501.030.000

1.101.877.000

Buchwert

Vermögen in Euro Verkehrswert

2013

2013

2013

2013

2013

2013

2013

2013

2013

2013

2013

2013

2013

2013

2013

Jahr

Maßgeblich für diese Zusammenstellung ist die privatrechtliche Rechtsform, nicht der Stifter. Deshalb sind auch von der öffentlichen Hand errichtete Stiftungen, wie z.B. die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und die VolkswagenStiftung aufgenommen. In die Zusammenstellung wurden nur Stiftungen aufgenommen, die bereit waren, ihre Daten zu veröffentlichen.

Darmstadt Hannover

Software AG-Stiftung

Hamburg Stuttgart

Klaus Tschira Stiftung gGmbH

Robert Bosch Stiftung GmbH

Heidelberg

Joachim Herz Stiftung

Körber-Stiftung

Frankfurt Hamburg

Gemeinnützige Hertie-Stiftung

Köln

Fritz Thyssen Stiftung

Osnabrück

Deutsche Bundesstiftung Umwelt Walldorf

Gütersloh

Bertelsmann Stiftung

Frankfurt

Stuttgart

Baden-Württemberg Stiftung gGmbH

Else Kröner-Fresenius-Stiftung

Essen

Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung

Dietmar-Hopp-Stiftung gGmbH

Sitz

Name (alphabetisch)

22 Die grössten gemeinnützigen privatrechtlichen Stiftungen nach Vermögen


82

Zahlen, Daten, Fakten | 2014 Hessen

Niedersachsen Berlin

Berlin Hannover Berlin Hamburg

VolkswagenStiftung

WWF-Deutschland

ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius

21.125.000

65.449.000

165.528.000

49.840.000

44.458.000

25.669.000

99.167.000

65.093.000

28.277.000

23.500.000

34.301.000

50.935.000

67.331.000

49.382.000

Gesamtausgaben in Euro

32.634.000

42.000.000

Auszahlungen in Euro

2013

07/2012–06/2013

2013

2013

2013

2013

2013

2013

10/2012–09/2013

2013

2013

2013

2012

2013

2013

2013

Jahr

Mit Ausnahme der Hans-Böckler-Stiftung, der Stiftung Warentest und der Stiftung WWF-Deutschland finanzieren alle Stiftungen in dieser Liste ihre Ausgaben überwiegend aus ihrem Stiftungsvermögen. Stiftungen, die ihre Ausgaben überwiegend oder vollständig aus Mitteln der öffentlichen Hand generieren, sind nicht aufgenommen. Gefragt wurde nach den Rücklagen für Projekte, den Förderauszahlungen für laufende Projekte einschließlich Projektverwaltungskosten, den Gesamtausgaben einschließlich der allgemeinen Verwaltungsausgaben. Die Daten aus der Liste der größten Stiftungen privaten Rechts nach Gesamtausgaben lassen z.B. kaum Rückschlüsse auf das Vermögen oder die Wirtschaftlichkeit einer Stiftung zu, da in diesem Posten neben den Verwaltungsausgaben weitere aus anderen Quellen stammende Einnahmen (Spenden, öffentliche Zuwendungen, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb usw.) zum Tragen kommen.

Hamburg

Berlin

Nordrhein-Westfalen

Hessen

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Nordrhein-Westfalen

Essen

Düsseldorf

Hans-Böckler-Stiftung

Stiftung Mercator GmbH

Frankfurt

Gemeinnützige Hertie-Stiftung

Hessen

Stiftung Warentest

Frankfurt

Else Kröner-Fresenius-Stiftung

Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg

Darmstadt

Walldorf

Dietmar-Hopp-Stiftung gGmbH

Software AG-Stiftung

Bonn

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Niedersachsen

Heidelberg

Osnabrück

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen

Stuttgart

Gütersloh

Robert Bosch Stiftung GmbH

Stuttgart

Baden-Württemberg Stiftung gGmbH

Bertelsmann Stiftung

Bundesland

Klaus Tschira Stiftung gGmbH

Sitz

Name (alphabetisch)

23 Die grössten gemeinnützigen Stiftungen privaten Rechts nach Ausgaben


2014 | Zahlen, Daten, Fakten

83

Reutlingen Hamburg Hamburg Berlin Nürtingen Heidelberg Bielefeld Mülheim an der Ruhr Liebenau Wetter

BruderhausDiakonie. Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY

Evangelische Stiftung Alsterdorf

Evangelisches Johannesstift SbR

Samariterstiftung

SRH Holding (SdbR)

Stiftung Bethel

Stiftung Evangelisches Kranken- und Versorgungshaus zu Mülheim an der Ruhr

Stiftung Liebenau

Volmarstein, die evangelische Stiftung

Nordrhein-Westfalen

Baden-Württemberg

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Berlin

Hamburg

Hamburg

Baden-Württemberg

Bundesland

108.000.000

291.157.000

94.689.000

403.053.000

559.300.000

113.000.000

159.093.000

257.718.000

310.410.000

194.634.000

Gesamtausgaben in Euro

2012

2013

2010

2013

2012

2013

2013

2013

2012

2012

Jahr

Anstaltsträgerstiftungen verwirklichen ihren Zweck in der Regel vornehmlich durch von ihnen betriebene Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Museen oder Forschungszentren, deren Art den Zweck der Stiftung vorgibt. Neben den Erträgen aus dem Anlagevermögen finanzieren sich Anstaltsträgerstiftungen über öffentliche Zuwendungen, aus ihren Dienstleistungen sowie Pflegesätzen.

Sitz

Name (alphabetisch)

24 Die grössten gemeinnützigen Anstaltsträgerstiftungen nach Gesamtausgaben


84

Zahlen, Daten, Fakten | 2014 Bad Kreuznach Wetter

Stiftung kreuznacher diakonie

Volmarstein, die evangelische Stiftung

NW

RP

NI

BW

BW

HE

BB

NI

NW

HB

Bundesland

108.000.000

294.415.000

138.601.000

190.284.000

101.559.000

358.000.000

88.926.000

1.035.410.000

92.033.000

128.835.000

Gesamtausgaben in Euro

2012

2013

2013

2012

2009

2012

2012

2012

2012

2013

Jahr

BW = Baden-Württemberg | BY = Bayern | BE = Berlin | BB = Brandenburg | HB = Bremen | HH = Hamburg | HE = Hessen | MV = Mecklenburg-Vorpommern | NI = Niedersachsen NW = Nordrhein-Westfalen | RP = Rheinland-Pfalz | SL = Saarland | SN = Sachsen | ST = Sachsen-Anhalt | SH = Schleswig-Holstein | TH = Thüringen

Diese Stiftungen sind in der Regel staatlich gestiftet und dotiert. Das Stiftungsvermögen besteht vielfach aus Kulturwerten, Liegenschaften und Immobilien, die einen ideellen Wert darstellen, aber nicht finanziell bewertet worden sind. Viele Haushalte der Stiftungen öffentlichen Rechts werden zum Großteil aus Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert.

Heidelberg Osnabrück

Stiftung Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)

Konstanz

Spitalstiftung Konstanz

Stiftung Fachhochschule Osnabrück

Potsdam

Göttingen

Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts Frankfurt a. M.

Bonn

Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main

Bremerhaven

Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung

Helmholtz-Zentrum Potsdam – Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ

Sitz

Name (alphabetisch)

25 Die grössten Stiftungen des öffentlichen Rechts nach Gesamtausgaben


2014 | Zahlen, Daten, Fakten

85

Bonn Potsdam München Berlin Bonn Berlin

Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Heinrich-Böll-Stiftung e.V.

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Rosa-Luxemburg-Stiftung – Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e.V.

BE

NW

BE

BY

BB

NW

Bundesland

45.799.000

136.109.000

50.902.000

55.572.000

48.591.000

149.985.000

Gesamtausgaben in Euro

2013

2012

2013, vorläufig

2012

2012

2013, vorläufig

Jahr

BW = Baden-Württemberg | BY = Bayern | BE = Berlin | BB = Brandenburg | HB = Bremen | HH = Hamburg | HE = Hessen | MV = Mecklenburg-Vorpommern | NI = Niedersachsen NW = Nordrhein-Westfalen | RP = Rheinland-Pfalz | SL = Saarland | SN = Sachsen | ST = Sachsen-Anhalt | SH = Schleswig-Holstein | TH = Thüringen

Politische Stiftungen sind rechtlich betrachtet in aller Regel eingetragene Vereine. Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts bildet dabei die Friedrich-Naumann-Stiftung die Ausnahme. Die Mittel der politischen Stiftungen werden im Wesentlichen aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt.

Sitz

Die grössten parteinahen Stiftungen nach Gesamtausgaben

Name (alphabetisch)

26


27 Stiftertypen Anzahl

Anteil in Prozent

Ausschließlich natürliche Person(en)

7.729

65,5

Ausschließlich juristische Person(en) privaten Rechts

1.904

16,1

Ausschließlich juristische Person(en) öffentlichen Rechts

1.258

10,7

Natürliche Person(en) mit juristischen Person(en) privaten Rechts

394

3,3

Natürliche Person(en) mit juristischen Person(en) öffentlichen Rechts

133

1,1

Juristische Person(en) privaten und öffentlichen Rechts

193

1,6

Natürliche Person(en) mit juristischen Person(en) privaten und öffentlichen Rechts

196

1,7

Stifter

Stifterisches Engagement kann von natürlichen Personen, juristischen Personen privaten Rechts oder juristischen Personen öffentlichen Rechts ausgehen. Natürliche Personen sind Privatpersonen, die aus ihrem privaten Vermögen Stiftungen errichten. Wenn der Bund, die Länder, die Kommunen oder andere öffentliche Institutionen Vermögen für eine Stiftung bereitstellen, ist der Stifter eine juristische Person öffentlichen Rechts. In allen anderen Fällen ist der Stifter eine juristische Person privaten Rechts. Je Stiftung wurde ausgewertet, zu welchem Typus der oder die Stifter gehörte(n) und ob sie allein oder gemeinsam die Stiftung errichteten. Die Zahlen lassen daher keine Schlussfolgerung auf die Gesamtzahl der Stifter in Deutschland zu. Wie bei den folgenden Statistiken wurden bei den von Körperschaften öffentlichen Rechts errichteten Stiftungen nur die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts gezählt. [n=11.807]

86

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


2014 | Zahlen, Daten, Fakten

87

1951–1960 1961–1970 1971–1980 1981–1990 1991–2000 2001–2010 2011–2014

12,5 3,3 1,1 1,1 0,0

Ausschließlich juristische Person(en) öffentlichen Rechts

Natürliche Person(en) mit juristischen Person(en) privaten Rechts

Natürliche Person(en) mit juristischen Person(en) öffentlichen Rechts

Juristische Person(en) privaten und ­öffentlichen Rechts

Natürliche Person(en) mit juristischen Person(en) privaten und öffentlichen Rechts 333

0,3

2,7

0,6

2,7

6,9

16,8

70,0

494

1,4

1,8

0,4

1,0

10,9

14,8

69,6

1.136

0,7

1,8

0,5

1,5

16,0

14,2

65,3

2.839

1,2

2,4

1,1

3,1

14,7

16,7

60,8

4.613

2,8

1,5

1,4

4,6

9,4

18,4

62,0

826

1,8

1,7

1,3

4,4

7,4

17,3

66,1

Berücksichtigt wurden nur die Stiftungen, von denen Angaben zu ihren Stiftern vorlagen. Je Stiftung wurde ausgewertet, zu welchem Typus der oder die Stifter gehörte(n) und nicht, wie viele Stifter oder juristische Personen an einer Stiftungserrichtung beteiligt waren. Die Zahlen lassen daher keine Schlussfolgerung auf die Gesamtzahl der Stifter in Deutschland zu. [n=10.425]

184

17,4

Ausschließlich juristische Person(en) privaten Rechts

n=

64,7

Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent Anteil in Prozent

Ausschließlich natürliche Person(en)

Stifter

28 Anteile der Stiftertypen bei Stiftungserrichtungen in Dekaden seit 1951


anteile der Stiftertypen bei Stiftungserrichtungen seit 1990 in prozent Ausschließlich juristische Person(en) öffentlichen Rechts

Natürliche Person(en) mit juristischen Person(en) privaten Rechts

Natürliche Person(en) mit juristischen Person(en) öffentlichen Rechts

Juristische Person(en) privaten und öffentlichen Rechts

Natürliche Person(en) mit juristischen Person(en) privaten und öffentlichen Rechts

Anteil in Prozent

Anteil in Prozent

Anteil in Prozent

Anteil in Prozent

Anteil in Prozent

2,8

0,7

4,2

0,0

142

14,0

3,5

2,8

2,8

0,0

143

13,7

2,4

0,0

0,9

0,5

211

19,5

2,2

0,9

2,2

0,4

231

14,8

11,9

2,1

1,3

0,8

0,8

236

16,3

18,8

2,1

1,4

3,8

1,4

288

66,9

12,6

13,8

1,9

0,4

3,0

1,5

269

1997

56,2

19,0

17,1

3,5

1,0

2,2

1,0

315

1998

61,0

16,1

14,0

3,9

1,2

2,7

1,2

336

Anteil in Prozent

Anteil in Prozent

Ausschließlich natürliche Person(en)

n=

10,6

Errichtung 88

Ausschließlich juristische Person(en) privaten Rechts

29

67,6

14,1

65,0

11,9

65,9

16,6

1993

59,7

15,2

1994

68,2

1995

56,3

1996

1990 1991 1992

1999

57,5

21,4

11,9

4,9

1,1

1,9

1,4

369

2000

58,5

17,9

13,4

3,6

1,6

2,7

2,3

441

2001

65,2

17,4

10,1

2,4

2,2

1,2

1,6

506

2002

61,6

20,0

7,2

5,1

1,1

1,7

3,4

471

2003

63,0

17,1

10,2

5,1

0,9

1,2

2,5

433

2004

56,0

23,7

7,2

7,0

0,5

1,4

4,3

443

2005

61,2

18,4

8,6

4,6

2,3

1,9

3,1

479

2006

61,8

16,9

8,8

5,3

2,1

1,3

3,8

468

2007

61,4

14,5

11,9

6,1

1,6

1,2

3,3

572

2008

63,2

16,3

12,2

4,1

0,9

1,3

2,0

459

2009

61,3

19,2

10,2

3,8

1,0

2,6

1,9

421

2010

65,7

22,4

6,9

1,4

0,8

1,4

1,4

361

2011

64,8

18,3

7,4

4,6

1,4

2,2

1,4

366

2012

65,2

17,2

7,6

5,6

1,6

0,8

2,0

250

2013

69,2

16,0

7,1

1,8

1,2

2,4

2,4

169

2014

70,7

14,6

7,3

4,9

0,0

0,0

2,4

41

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


30

Frauen und Männer als Stifterinnen und Stifter Natürliche Person(en)

Natürliche Person(en) mit anderen Stiftertypen

Frauen

1.743

60

Frauen und Männer gemeinsam

1.908

356

Männer

3.387

218

Berücksichtigt wurden Stiftungen mit ausschließlich natürlichen Stiftern, bei denen Angaben zur Beteiligung von Frauen oder Männern vorlagen. Je Stiftung wurde ausgewertet, zu welchem Typus der oder die Stifter/in gehörte(n), nicht, wie viele Stifter an der Stiftungserrichtung beteiligt waren. Die Zahlen lassen daher keine Schlussfolgerung auf die Gesamtzahl der Stifter in Deutschland zu. [n=7.672]

2,8 % 22,7 %

0,8 %

44,1 %

24,9 % 4,6 %

Frauen als alleinige Stifter Frauen mit anderen Stiftertypen Frauen und Männer gemeinsam als alleinige Stifter Frauen und Männer mit anderen Stiftertypen Männer als alleinige Stifter Männer mit anderen Stiftertypen [n=7.672]

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

89


31

Frauen und Männer als Stifterinnen und Stifter in Dekaden seit 1951 in Prozent

n=

103

206

316

674

1.753

3.083

558

100 %

44,1 62,1

57,8

55,7

52,2

29,6

17,5

20,4 0

1951–1960

24,8

17,5

1961–1970

23,1

21,2

1971–1980

39,7

46,4

36,2 33,5

23,7

24,0

26,3

24,2

1981–1990

1991–2000

2001–2010

20,1

2011–2014

Von Männern errichtete Stiftungen Von Frauen und Männern gemeinsam errichtete Stiftungen Von Frauen errichtete Stiftungen Berücksichtigt wurden Stiftungen mit ausschließlich natürlichen Stiftern, bei denen Angaben zur Beteiligung von Frauen oder Männern vorlagen. Je Stiftung wurde ausgewertet, welchem Geschlecht die Stifter angehörten, nicht, wie viele Personen an der Stiftungserrichtung beteiligt waren. Die Zahlen lassen daher keine Schlussfolgerung auf die Gesamtzahl der Stifter in Deutschland zu. Der letzte Zeitraum besteht aus vier Jahren.

90

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


2014 | Zahlen, Daten, Fakten

91

n =

0

100 %

32

26,7

25,6

47,8

1992

25,0

26,5

48,5

30,4

26,1

43,5

1994

33,1

25,5

41,4

27,6

23,3

49,1

1996

26,2

25,1

48,6

20,9

31,3

47,8

1998

28,0

32,7

39,3

27,2

33,2

39,7

2000

21,5

37,0

41,5

23,5

35,8

40,7

2002

22,3

37,3

40,4

2004

27,1

30,0

42,9

24,8

37,3

37,9

2006

24,4

43,8

31,8

20,2

37,9

41,9

2008

19,8

37,6

42,6

24,8

30,1

45,1

2010

30,5

34,3

35,2

17,2

33,6

49,2

2012

22,2

35,1

42,7

171

21,2

35,4

43,4

113

2014

26,7

16,7

56,7

30

Berücksichtigt wurden Stiftungen mit ausschließlich natürlichen Stiftern, bei denen Angaben zur Beteiligung von Frauen oder Männern vorlagen. Je Stiftung wurde ausgewertet, welchem Geschlecht die Stifter angehörten, nicht, wie viele Personen an der Stiftungserrichtung beteiligt waren. Die Zahlen lassen daher keine Schlussfolgerung auf die Gesamtzahl der Stifter in Deutschland zu.

27,5

34,7

37,8

90 132 138 157 163 183 182 211 232 265 344 319 291 280 319 324 401 303 266 236 244

Von Männern errichtete Stiftungen Von Frauen und Männern gemeinsam errichtete Stiftungen Von Frauen errichtete Stiftungen

1990

24,2

24,2

51,6

91

Frauen und Männer als Stifterinnen und Stifter seit 1990 in Prozent


33

Stiftungszweckhauptgruppen und Geschlecht der Stifter n= Soziale Zwecke

26,4

Wissenschaft und Forschung

29,5

23,4

Bildung und Erziehung

20,5

Kunst und Kultur

21,1

24,6

13,9

Privatnützige Zwecke 0

49,5

32,7

46,2

42,3

23,0

Andere gemeinnützige Zwecke

934 1.034 1.042

41,1

31,6 19,1

2.014

52,0

30,0

16,6

Umweltschutz

44,1

229

45,3

1.181

67,0 Anteil der Stiftungen in Prozent

281 100 %

Von Frauen errichtete Stiftungen Von Frauen und Männern gemeinsam errichtete Stiftungen Von Männern errichtete Stiftungen Berücksichtigt wurden Stiftungen mit ausschließlich natürlichen Stiftern, bei denen Angaben zur Beteiligung von Frauen oder Männern und zum Stiftungszweck vorlagen. Die Hauptgruppen der Stiftungszwecke wurden gewichtet. Zu den Zweckhauptgruppen und zur Gewichtung siehe Methodenteil, Seite 44 ff.

92

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


34

Stiftungszweckhauptgruppen und Geschlecht der Stifter n= Frauen

35,0

Frauen und Männer gemeinsam

30,0 28,2

Männer 0

14,2 11,5 15,2

13,8 15,5 16,0

14,3 17,0

4,8

15,1

2,9

Anteil der Stiftungen in Prozent Soziale Zwecke Bildung und Erziehung Umweltschutz Privatnützige Zwecke

2,5

17,7

2,5 1.538

18,6

2,7 2.007

16,8

5,9

3.196

100 %

Wissenschaft und Forschung Kunst und Kultur Andere gemeinnützige Zwecke

Berücksichtigt wurden Stiftungen mit ausschließlich natürlichen Stiftern, bei denen Angaben zur Beteiligung von Frauen oder Männern und zum Stiftungszweck vorlagen. Die Hauptgruppen der Stiftungszwecke wurden gewichtet. Zu den Zweckhauptgruppen und zur Gewichtung siehe Methodenteil, Seite 44 ff.

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

93


35 Zu Lebzeiten und nach dem Tod des Stifters gegründete Stiftungen

1.000

750

500

250

Nach dem Tod des Stifters Zu Lebzeiten Zu Lebzeiten und von Todes wegen errichtete Stiftungen in 5-Jahres-Zeiträumen von 1951–2014. Der letzte Zeitraum besteht aus vier Jahren.

94

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

2011–2014

2006–2010

2001–2005

1996–2000

1991–1995

1986–1990

1981–1985

1976–1980

1971–1975

1966–1970

1961–1965

1956–1960

1951–1955

0


36 Stiftungsgremien Organe Vorstand

Anzahl der Nennungen

Anzahl der Mitglieder

Anzahl der Mitglieder (Median)

14.288

1 bis 28

3

Beirat

1.440

1 bis 110

5

Stiftungsrat

3.161

1 bis 109

6

Kuratorium

3.497

1 bis 320

6

101

1 bis 33

5

88

1 bis 393

36,5

Aufsichtsrat Stifterversammlung Andere Organe

1.204

1 bis 3.000

7

Mehrfachnennungen waren möglich. Die Stiftung Bahn-Sozialwerk hat unter „Andere Organe“ 3.000 ehrenamtliche Bezirksvertretungen und Ortsvorstände angegeben. Die nächstniedrigere Anzahl liegt bei 310 Mitgliedern. Der Median einer Anzahl von Werten ist die Zahl, welche an der mittleren Stelle steht, wenn man die Werte der Größe nach sortiert. Er ist besonders interessant bei asymmetrischen Verteilungen, also solchen, die von der Normalverteilung abweichen. [n=15.486]

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

95


37

Frauen und Männer in Stiftungsgremien 3,7

50,6 45,7

Vorstand

(n=3.125)

1,8 Beirat

68,5

29,8

(n=336)

1,3 Stiftungsrat

71,2

27,5

(n=848)

2,1 Kuratorium

74,3

23,7

(n=921)

0 Aufsichtsrat

73,9

26,1

(n=23)

0 Stifterversammlung

90,0

10,0

(n=30)

7,3 Andere Organe

67,0

25,7

(n=179)

Geschäftsführer/in bzw. Generalsekretär/in

7,0

27,9 65,1

(n=757)

10,7 Andere Geschäftsführung (n=738)

0

30,4

58,9

Anteil der Stiftungen in Prozent

100 %

Ausschließlich Frauen im entsprechenden Gremium Frauen und Männer gemeinsam Ausschließlich Männer im entsprechenden Gremium Ausgewertet wurde, ob Frauen oder Männer in den Gremien vertreten sind, nicht die Anzahl der Personen des jeweiligen Geschlechts. Mehrfachnennungen waren möglich [n=3.498]

96

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


38

Stiftungsgremien und Ehrenamt 56

Vorstand

48

Beirat 1

428

143

Stiftungsrat

116

Kuratorium

112

Aufsichtsrat

3 5

Stifterversammlung

7

1.029

304

350

23

2 15 38

Andere Organe 0

250

500

750

1.000

Anzahl der Stiftungen Organ ist rein hauptamtlich besetzt Organ ist haupt- und ehrenamtlich besetzt Organ ist rein ehrenamtlich besetzt

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

97


39

Beschäftigte in Stiftungen Beschäftigte insgesamt

Median

Davon Frauen

Median

Mitarbeiter Vollzeit

28.853

3

10.062

2

Davon Median Männer 9.833

2

Mitarbeiter Teilzeit

26.403

2

15.229

2

3.809

1

Mitarbeiter geringfügig beschäftigt

3.838

2

2.398

1

1.083

1

Mitarbeiter ehrenamtlich

38.481

3

10.932

2

10.447

2

Einige Stiftungen haben keine Angaben zum Geschlecht ihres Personals gemacht. Deshalb entspricht die Anzahl der Beschäftigten insgesamt nicht der Summe der beschäftigten Frauen und Männer. Der Median einer Anzahl von Werten ist die Zahl, welche an der mittleren Stelle steht, wenn man die Werte der Größe nach sortiert. Er ist besonders interessant bei asymmetrischen Verteilungen, also solchen, die von der Normalverteilung abweichen. [n=3.507]

98

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


40 Anzahl der Stiftungszweckhauptgruppen pro Stiftung Anzahl der Zweckhaupt足gruppen

Anzahl der Stiftungen

1

7.410

Anteil in Prozent 48,1

2

3.982

25,9

3

1.974

12,8

4

977

6,3

5

617

4,0

6

440

2,9

7

3

0,0

Zu den Zweckhauptgruppen siehe Methodenteil, Seite 44 ff. [n=15.403]

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

99


41 Anzahl der Einzelzwecke pro Stiftung Anzahl der Einzelzwecke

Anzahl der Stiftungen

1

5.580

36,2

2

4.050

26,3

3

2.107

13,7

4

1.158

7,5

5

724

4,7

462

3,0

1.322

8,6

6 mehr als 6

Zu den Einzelzwecken siehe Methodenteil, Seite 44 ff. [n=15.403]

100

Anteil in Prozent

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


42

Gewichtete Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen

Stiftungszweckhauptgruppe

Anzahl Zwecknennungen

Anteil in Prozent

Soziale Zwecke

4.429,1

28,8

Wissenschaft und Forschung

1.912,6

12,4

Bildung und Erziehung

2.362,9

15,3

Kunst und Kultur

2.342,0

15,2

648,9

4,2

2.880,3

18,7

827,2

5,4

15.403,0

100,0

Umweltschutz Andere gemeinn端tzige Zwecke Privatn端tzige Zwecke Gesamt

Zu den Zweckhauptgruppen und zur Gewichtung siehe Methodenteil, Seite 44 ff. [n=15.403]

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

101


43

Ungewichtete Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen

Stiftungszweckhauptgruppe

Anzahl Zwecknennungen

Anteil in Prozent

Soziale Zwecke

7.671

24,8

Wissenschaft und Forschung

3.890

12,6

Bildung und Erziehung

5.396

17,4

Kunst und Kultur

4.816

15,6

Umweltschutz

1.944

6,3

Andere gemeinn端tzige Zwecke

6.259

20,2

974

3,1

30.950

100,0

Privatn端tzige Zwecke Gesamt

Zu den Zweckhauptgruppen und zur Gewichtung siehe Methodenteil, Seite 44 ff. [n=15.403]

102

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


44

Gewichtete Hauptgruppen der Stiftungszwecke nach Ländern n=

BW

27

14

BY

17

33

BE

12

25

BB HB HH

MV

24

15 6

12

NI

28

10

NW

28

12

15

RP

28

12

15

SL

23

SN

22

15 13

33

SH 25

TH 0

14

8 11

4

19

14

4

15

22

688 4

6

Anteil der Hauptgruppen in Prozent

3 1.084 1.682

22

3

118

21

6

1.566

20

7

3.084

20

2 645 4

22 5

301

4

17

3

156

21

23 4

18

7

5

17

14

2.888

16

4

25

9

6

3

6

14

16

10

11 16

14

31

ST

14

12

14 21

1.864

20 12

15

5

22

3

18

17

20

6

16

14

28

3

20

19

35

4

14

15

10

5 15

17

12

23

HE

16

16

20

16

15 18

114

7

322

7

223

7

443 2

212

100 %

Soziale Zwecke Wissenschaft und Forschung Bildung und Erziehung Kunst und Kultur Umweltschutz Andere gemeinnützige Zwecke Privatnützige Zwecke Zu den Zweckhauptgruppen und zur Gewichtung siehe Methodenteil, Seite 44 ff. BW = Baden-Württemberg | BY = Bayern | BE = Berlin | BB = Brandenburg | HB = Bremen | HH = Hamburg | HE = Hessen MV = Mecklenburg-Vorpommern | NI = Niedersachsen | NW = Nordrhein-Westfalen | RP = Rheinland-Pfalz | SL = Saarland | SN = Sachsen ST = Sachsen-Anhalt | SH = Schleswig-Holstein | TH = Thüringen

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

103


45

Regionale Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen

Soziale Zwecke

Soziale Zwec (in Prozent) bis 24 bis 27 bis 30 bis 33 bis 36 bis 39 bis 42 mehr als

Anteil in Prozent bis 24 bis 27 bis 30 bis 33 bis 36 bis 39 bis 42 mehr als 42 Anteile der gewichteten Stiftungszweckhauptgruppe in den Regierungsbezirken bzw. Bundesländern

Quelle: Geodaten: Š GeoBasis-DE / BKG 2014 Einwohnerzahlen: DESTATIS, Fortschreibung nach der Zensusauswertung zum 31. Dezember 2012 Stiftungen: Datenbank Deutscher Stiftungen, Stand Juli 2014; heute noch existierende Stiftungen

104

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


45

Regionale Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen

Wissenschaft und Forschung

Wissen (in Pro

bis bis bis bis bis bis bis me

Anteil in Prozent bis 6 bis 9 bis 12 bis 15 bis 18 bis 21 bis 24 mehr als 24 Anteile der gewichteten Stiftungszweckhauptgruppe in den Regierungsbezirken bzw. Bundesländern

Quelle: Geodaten: Š GeoBasis-DE / BKG 2014 Einwohnerzahlen: DESTATIS, Fortschreibung nach der Zensusauswertung zum 31. Dezember 2012 Stiftungen: Datenbank Deutscher Stiftungen, Stand Juli 2014; heute noch existierende Stiftungen

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

105


45

Regionale Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen

Bildung und Erziehung Bildung und (in Prozent)

bis 6 bis 9 bis 12 bis 15 bis 18 bis 21 bis 24 mehr als

Anteil in Prozent bis 6 bis 9 bis 12 bis 15 bis 18 bis 21 bis 24 mehr als 24 Anteile der gewichteten Stiftungszweckhauptgruppe in den Regierungsbezirken bzw. Bundesländern

Quelle: Geodaten: Š GeoBasis-DE / BKG 2014 Einwohnerzahlen: DESTATIS, Fortschreibung nach der Zensusauswertung zum 31. Dezember 2012 Stiftungen: Datenbank Deutscher Stiftungen, Stand Juli 2014; heute noch existierende Stiftungen

106

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


45

Regionale Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen

Kunst und Kultur

Kunst u (in Proz

ng

bis bis bis bis bis bis bis me

Anteil in Prozent bis 6 bis 9 bis 12 bis 15 bis 18 bis 21 bis 24 mehr als 24 Anteile der gewichteten Stiftungszweckhauptgruppe in den Regierungsbezirken bzw. Bundesländern

Quelle: Geodaten: Š GeoBasis-DE / BKG 2014 Einwohnerzahlen: DESTATIS, Fortschreibung nach der Zensusauswertung zum 31. Dezember 2012 Stiftungen: Datenbank Deutscher Stiftungen, Stand Juli 2014; heute noch existierende Stiftungen

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

107


45

Regionale Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen

Umweltschutz

Umweltschut (in Prozent)

bis 2 bis 3 bis 4 bis 5 bis 6 bis 7 bis 8 mehr als

Anteil in Prozent bis 2 bis 3 bis 4 bis 5 bis 6 bis 7 bis 8 mehr als 8 Anteile der gewichteten Stiftungszweckhauptgruppe in den Regierungsbezirken bzw. Bundesländern

Quelle: Geodaten: Š GeoBasis-DE / BKG 2014 Einwohnerzahlen: DESTATIS, Fortschreibung nach der Zensusauswertung zum 31. Dezember 2012 Stiftungen: Datenbank Deutscher Stiftungen, Stand Juli 2014; heute noch existierende Stiftungen

108

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


45

Regionale Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen

Andere gemeinnützige Zwecke

Andere (in Proz

bis bis bis bis bis bis bis me

Anteil in Prozent bis 6 bis 9 bis 12 bis 15 bis 18 bis 21 bis 24 mehr als 24 Anteile der gewichteten Stiftungszweckhauptgruppe in den Regierungsbezirken bzw. Bundesländern

Quelle: Geodaten: © GeoBasis-DE / BKG 2014 Einwohnerzahlen: DESTATIS, Fortschreibung nach der Zensusauswertung zum 31. Dezember 2012 Stiftungen: Datenbank Deutscher Stiftungen, Stand Juli 2014; heute noch existierende Stiftungen

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

109


46 Anteile der Stiftungszweckhauptgruppen Anteile der gewichteten Stiftungszweckhauptgruppen bei Stiftungserrichtungen in Prozent n= 100 %

272

423

615

1.323

8,3

7,2

7,1

4,2

9,9 0,5

13,4

14,3

8,8

1,0 8,7

2,6

5.743

1,8

2,5

15,9

18,1

4,4

4,8

1.776 6,6

21,4 21,6 5,4

15,1 21,9

3.124

18,5

19,4

20,3

5,1 16,6

15,9

14,5 16,1 13,6

17,6

0

1951–1960

31,8

1961–1970

29,8

1971–1980

15,9

12,1

9,8

25,9

26,1

25,6

1981–1990

1991–2000

2001–2010

2011–2014

Zu den Zweckhauptgruppen und zur Gewichtung siehe Methodenteil, Seite 44 ff. Der letzte Zeitraum besteht aus vier Jahren.

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

15,4

23,4

Privatnützige Zwecke Andere gemeinnützige Zwecke Umweltschutz Kunst und Kultur Bildung und Erziehung Wissenschaft und Forschung Soziale Zwecke

110

15,8

16,6 17,4

37,0

14,0


0

100 %

n=

18,7

13,1

16,3

16,1

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

1993

1995

23,2

16,7

13,2

20,1

6,5

16,8

3,5

309

Privatnützige Zwecke Bildung und Erziehung

1991

27,9

18,0

10,5

21,4

4,7

15,9

17,2

3,8

1,7

255

1,4

257

18,4 20,6

3,6

17,4

2,3

235

26,9 26,5 24,7

11,3

12,8

20,6

6,6

18,4

3,5

159

27,3

15,6

14,1

18,7

4,7

17,4

2,2

293

30,3

14,3

12,2

17,9

4,2

19,8

1,3

385

14,9 14,9

16,6

19,4

5,0

1999

24,5 23,0

17,8

14,9

16,8

5,6

19,9

1,1

1,1

19,3

497

389

4,2

23,0

2,9

449

11,9

13,8

13,3

16,1

20,4 14,6

4,8

21,4

1,7

499

2001

2003

27,6 26,0 26,0

14,1

14,5

17,3

5,0

20,1

1,3

551

Andere gemeinnützige Zwecke Wissenschaft und Forschung

1997

26,4

15,0

14,4

22,0

4,0

16,9

1,3

345

29,7

10,9

14,3

18,2

6,2

19,0

1,9

510

47 Anteile der gewichteten Stiftungszweckhauptgruppen in Prozent

Zu den Zweckhauptgruppen und zur Gewichtung siehe Methodenteil, Seite 44 ff.

111

2,2

679

25,7

12,3

17,1

14,4

4,7

11,6

16,4

17,6

5,9

20,4

3,8

724

2007

25,0 24,2

11,6

16,7

15,1

5,8

22,9 23,5

2,9

500

Umweltschutz Soziale Zwecke

2005

27,9

11,9

14,9

16,5

6,4

19,9

2,6

500

12,4

17,0

14,8

5,6

22,4

3,1

649

9,6

15,9

14,6

6,2

20,5

6,5

711

2009

27,2

8,4

15,9

17,5

4,6

22,9

3,4

521

12,6

11,5

12,7

4,3

20,9

13,6

88

2013

22,5 24,3

11,0

14,8

16,5

4,1

22,0

9,1

456

Kunst und Kultur

2011

25,3 24,8 26,7

11,4

16,5

17,6

5,3

21,3

2,6

682


112

Zahlen, Daten, Fakten | 2014

0

25,1 25,0

bis 2.500.000 €

bis 5.000.000 €

bis 250.000.000 €

Soziale Zwecke Kunst und Kultur Privatnützige Zwecke

14,5

26,4

29,1

26,9

bis 50.000.000 €

bis 100.000.000 €

25,7

bis 25.000.000 €

17,8

24,9

bis 1.000.000 €

bis 10.000.000 €

23,9

26,9

bis 250.000 €

bis 500.000 €

28,7

bis 100.000 €

26,5

29,2

bis 25.000 €

bis 50.000 €

28,5

32,9

bis 10.000 €

bis 5.000 €

1,5

18,5

14,6

22,8

10,3 9,7

5,6

21,4

2,6

22,8

26,4

18,6

16,1

2,8

18,2

18,3

16,1

18,8

21,6

20,0

19,8

20,1

19,4

18,3

2,0

1,5

1,5

1,1

100 %

7,7

8,4

n=

326

379

492

364

681

4

6

13

13

38

28

38

102

103

135

0,6 287

1,3

0,7

1,7

1,9

3,4

Bildung und Erziehung Andere gemeinnützige Zwecke

9,5

20,6

6,1

6,9

8,9 7,4

5,9

7,1

4,8

5,0

8,4

21,2

15,1

16,0

14,5

13,3

14,0

18,9

16,3

15,5

16,9

16,2

Anteil der Hauptgruppen in Prozent

37,5

12,7

18,6

13,2

17,6

14,4

20,1

16,3

15,1

16,9

15,3

17,6

14,8

Wissenschaft und Forschung Umweltschutz

39,8

9,9

14,7

25,5

35,8

22,8

19,1

18,0

19,7

12,3

10,4

13,9

11,0

11,0

9,5

Gewichtete Hauptgruppen der Stiftungszwecke nach Gesamtausgaben

mehr als 250.000.000 €

48


49 Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke Anzahl der Stiftungen Rein steuerbegünstigte Zwecke

Anteil in Prozent

14.429

93,7

Rein privatnützige Zwecke

719

4,7

Gemischte Zwecke

255

1,7

Die Stiftungszwecke geben Hinweise auf eine mögliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit laut Abgabenordnung (§§ 52 bis 54 AO). Eine Liste der Zwecke finden Sie im Methodenteil auf Seite 44 ff. Die Angaben lassen keine eindeutige Schlussfolgerung darauf zu, wie viele Stiftungen in Deutschland einen Bescheid über die Befreiung von der Körperschaftssteuer (Freistellungsbescheid) haben und somit als gemeinnützig anerkannt sind. [n=15.403]

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

113


Zahlen, Daten, Fakten | 2014

Öffentliche(s) Gesundheitswesen und -pflege etc. (3) Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer (10)

Religion (2)

Medizin Naturwissenschaften Bildung, Erziehung und Studentenhilfe (7) Kunst und Kultur (5) Denkmalschutz und -pflege (6) Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege etc. (8) Kirchliche Zwecke (§ 54 AO)

Geistes- und Gesellschaftswissenschaften

Zwecke Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) Altenhilfe (4) Kinder- und Jugendhilfe (4) Wohlfahrtswesen (9) Kriegsopferhilfe (10) Strafgefangenenfürsorge (17) Straftatenopferhilfe (10) Verfolgten-, Flüchtlings-, Vertriebenen- und Aussiedlerhilfe (10) Zivilbeschädigten- und Behindertenhilfe (10) Wissenschaft und Forschung (1) darunter differenzierter:

50 Verwirklichung und Stiftungszwecke

319 573 13

864 1.896 36

371 264 1.949 1.393 538 611 430

770 499 5.396 4.474 1.711 1.944 1.214

211

1.484 1.325 1.558 689 16 10 19 34 112 1.068

alle Zwecknennungen (Verwirklichung kann auch unbekannt sein) 530

fördernd

3.278 3.490 4.347 1.475 36 24 58 81 357 3.220

227 2

99

63 57 493 438 135 116 218

104

382 463 309 124 1 3 3 3 18 259

operativ

alle Zwecknennungen (Verwirklichung kann auch unbekannt sein)

fördernd und operativ

183,6

246 5

132

619,9 4,9

284,4

129 323,6 105 199,2 791 2.078,0 763 1.854,7 332 430,4 382 531,8 130 420,7

146

476 1.344,1 460 1.251,7 531 1.501,1 220 454,5 4 5,3 5 2,0 11 8,7 11 10,8 27 130,4 541 1.194,4

gewichtet

176,5 2,0

117,4

161,0 118,4 844,9 562,2 122,3 156,4 142,3

73,1

684,0 491,4 558,0 227,4 2,6 0,9 3,3 4,6 36,0 410,3

fördernd

ungewichtet

102,7 0,3

30,1

27,1 20,3 204,8 243,0 52,2 46,3 84,2

38,9

164,3 249,7 120,5 44,4 0,3 0,5 0,8 0,4 4,3 99,6

operativ

114 65,8 0,6

37,5

45,8 31,5 241,8 278,9 80,5 107,0 33,8

46,9

165,6 145,4 138,5 61,6 0,7 0,3 1,3 1,3 6,7 165,1

fördernd und operativ


2014 | Zahlen, Daten, Fakten

115

98 142 1.185 681 492 125 48 127 79 1.538 1.189 78 10 69 466 236 403 316 687 274 417 44.360

34 52 347 232 161 42 15 33 18 561 413 21 6 19 145 61 89 157 259 154 270 16.076

1 3 113 26 29 28 3 7 3 31 73 6 0 2 16 30 32 32 39 31 54 4.076

13 16 258 81 71 25 14 14 21 225 235 18 1 15 90 66 72 76 34 15 36 6.843

19,2 19,3 276,2 287,5 146,0 31,7 6,5 20,9 8,9 398,3 227,5 11,4 2,3 10,5 66,6 51,7 69,9 81,9 496,7 139,5 196,3 15.403

4,5 6,2 81,0 98,9 46,1 10,9 1,9 5,3 1,4 159,4 72,4 2,5 1,2 3,4 21,0 13,4 11,4 39,8 144,9 69,5 123,5 5.814

0,1 0,6 32,5 10,7 8,1 8,6 0,9 1,5 0,5 8,9 23,3 2,5 0,0 0,6 3,2 7,5 9,4 11,1 22,9 16,0 26,4 1.730

1,1 1,9 58,8 23,4 18,2 4,5 1,4 1,2 1,6 49,6 45,2 2,3 0,1 2,3 12,0 14,0 12,2 17,6 13,6 5,8 16,7 1.960

Zu den Stiftungszwecken und zur Gewichtung siehe Methodenteil, Seite 44 ff. In der Spalte „ungewichtet“ ist die Summe aller Zwecknennungen (44.360) deutlich höher als die Anzahl der ausgewerteten Stiftungen [n=15.403]. Viele Stiftungen verfolgen also mehrere Zwecke. Je größer der Unterschied zwischen der ungewichteten und der gewichteten Anzahl der Nennungen ist, desto häufiger ist der Zweck bei Mehrzweckstiftungen vertreten. Von 9.504 Stiftungen lagen Angaben zu Stiftungszwecken und Verwirklichung vor; bei 5.899 Stiftungen ist die Verwirklichung unbekannt.

Lebensrettung (11) Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz (12) Völkerverständigung (13) Tierschutz (14) Entwicklungszusammenarbeit (15) Verbraucherberatung und -schutz (16) Gleichberechtigung von Frauen und Männern (18) Ehe- und Familienschutz (19) Kriminalprävention (20) Sport (21) Heimatpflege und -kunde (22) Pflanzenzucht und Kleingärtnerei (23) Soldaten- und Reservistenbetreuung (23) Tierzucht und Hundesport (23) Traditionelles Brauchtum und Karneval (23) Demokratisches Staatswesen (24) Bürgerschaftliches Engagement (25) Sonstige gemeinnützige Zwecke Familienunterhalt Unternehmen und Belegschaft Sonstige nicht steuerbegünstigte Zwecke Summe


51 Verwirklichung Verwirklichung

Anzahl der Stiftungen

Anteil in Prozent

Nur fördernd

5.998

61,3

Nur operativ

1.785

18,2

Fördernd und operativ

1.998

20,4

Stiftungen, die ihre Aufgaben durch Eigenprojekte oder Trägerschaften selbst erfüllen und ihre Erträge anderen nicht zur Verfügung stellen, bezeichnet man als operative Stiftungen. Fördernde Stiftungen vergeben ihre Mittel auf Antrag an Dritte. Einige Stiftungen verwirklichen ihre Zwecke operativ und fördernd. [n=9.781]

116

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


52

Errichtungen und Verwirklichung 1951–2014 in Dekaden

n=

263

394

585

18

18

19

1.288

2.619

2.472

24

23

23

13

14

14

307

100 %

25

20

19

29

14

57

0

1951–1960

62

62

64

64

63

1961–1970

1971–1980

1981–1990

1991–2000

2001–2010

58

2011–2014

Fördernd und operativ Nur operativ Nur fördernd Verwirklichung der neu errichteten und noch existierenden Stiftungen. Der letzte Zeitraum besteht aus vier Jahren. [n=7.928]

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

117


53 Aktionsradius fördernder Stiftungen Anzahl der Stiftungen in den geografischen Bereichen Geografischer Bereich

Nur fördernd

Nur örtlich

Fördernd und operativ 737

2.725

Bundesweit

293

152

445

In- und Ausland

170

161

331

Nur im Ausland

125

67

192

Der Einzugsbereich ist bei der Suche nach fördernden Stiftungen eines der wichtigsten zu berücksichtigenden Kriterien. [n=3.693] Nur im Ausland 5 % In- und Ausland 7 % Bundesweit 11 % n = 3.693

Nur örtlich 77 %

118

Gesamt

1.988

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


54

Trägerschaften operativer Stiftungen

Anzahl der Stiftungen, die mindestens eine der genannten Einrichtungen tragen Einrichtung

Gesamt

Alten-/Pflegeheim

502

Museum

312

Krankenhaus

207

Jugendeinrichtung

270

Bibliothek/Archiv

199

Schule und außeruniversitäre Bildungseinrichtung

453

Kindergarten

232

Behinderteneinrichtung

207

Wissenschaftliche Einrichtung, Universität

217

Sonstige

437

Mehrfachnennungen waren möglich. [n=1.946]

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

119


55

Kontrollinstrumente bei Stiftungen

Kontrollinstrumente

Anzahl der Nennungen

Bilanz

3030

Gewinn- und Verlustrechnung

1154

Einnahmen-/Ausgabenrechnung

3037

Mehrfachnennungen waren möglich. [n=5.642]

56

Externe Kontrollinstanzen von Stiftungen

Kontrollinstanzen

Anzahl der Nennungen

Landesrechnungshof

181

Bundesrechnungshof

21

Wirtschaftsprüfer

2.458

Andere

2.129

Mehrfachnennungen waren möglich. [n=4.589]

120

Zahlen, Daten, Fakten | 2014


57 Vermรถgensanlageformen von Stiftungen Finanzanlagen

3.686

Immobilien

1.106

Bankguthaben

2.744 233

Unternehmensbeteiligungen

405

Sonstige Sachwerte 180

Kunst(werte) 0

1.000

2.000

3.000

4.000

Anzahl der Nennungen Mehrfachnennungen waren mรถglich. [n=4.994]

2014 | Zahlen, Daten, Fakten

121


58 Öffentlichkeitsarbeit im Internet und Verwirklichung 2.091

Fördernd

3.907 1.104

Operativ

681 1.269

Fördernd und operativ

729 2.515

Unbekannt

6.552 0

1.750

3.500

5.250

7.000

Anzahl der Stiftungen Mit Internetpräsenz Ohne (bekannte) Internetpräsenz Als Internetpräsenz zählten nur Webseiten, die Kontaktdaten und andere Informationen über die Stiftung enthielten. Links zu Onlineregistern, z.B. der Stiftungsaufsichtsbehörden, wurden nicht berücksichtigt. Tabelle und Grafik zeigen die Verteilung der Angaben zu den Internetauftritten in Bezug auf die Art der Verwirklichung. [n=18.848]

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Regionale Verteilung der Bürgerstiftungen mit Gütesiegel

keine 1 2 3 4 5 6 7

keine 1 2 3 4 5 6 7 Berücksichtigt wurden alle 275 Bürgerstiftungen, die zum 1. Oktober 2014 das Gütesiegel des Arbeitskreises Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen besaßen. Darüber hinaus gibt es weitere Bürgerstiftungen in Deutschland, z.B. jene, die das Gütesiegel noch nicht beantragt haben. Quelle: Initiative Bürgerstiftungen

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60

Stiftungsvermögen der Bürgerstiftungen in Deutschland von 1996 bis 2013

250.000.000 €

200.000.000 €

150.000.000 €

100.000.000 €

50.000.000 €

Gesamtvermögen aller Bürgerstiftungen mit Gütesiegel in Euro inklusive Zustiftungen, Fonds und treuhänderisch verwalteten Stiftungen Quelle: Initiative Bürgerstiftungen

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2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001

2000

1999

1998

1997

1996

0€


61

Bürgerstiftungsmillionäre in Deutschland n= 100 %

0

239

259

275

82,8

82,2

78,9

17,2

17,8

21,1

2011

2012

2013

Gesamt

Anzahl Bürgerstiftungsmillionäre

Anteile der Bürgerstiftungen mit mindestens 1.000.000 Euro Stiftungsvermögen an der Zahl der Bürgerstiftungen mit Gütesiegel (in Prozent). Quelle: Initiative Bürgerstiftungen

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Spendenentwicklung der Bürgerstiftungen mit gütesiegel in EURO

7.000.000 €

5.250.000 €

3.500.000 €

1.750.000 €

0 €

2003

2004

2005

Quelle: Initiative Bürgerstiftungen

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2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013


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Förderschwerpunkte der Bürgerstiftungen mit Gütesiegel

Völkerverständigung und demokratisches Staatswesen

0,2

Wissenschaft und Forschung

0,5

Umweltschutz

0,7

Brauchtum und Heimatpflege

1,2

Mildtätige Zwecke

1,6

Generationenübergreifende Projekte

3,0 10,5

Andere Zwecke

11,8

Jugend

12,9

Kunst und Kultur

23,8

Soziale Zwecke allg.

33,8

Bildung und Erziehung 0

5

10

15

20

25

30

35%

Anteile der Zwecke an der Gesamtsumme der 2013 vergebenen Stiftungsmittel (6.204.004 Euro) in Prozent [n=109] Quelle: Initiative Bürgerstiftungen

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Teil III SERVICE

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1 Stifter werden ist nicht schwer!

Stiften kann jede natürliche Person, die nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch jede juristische Person, wie beispielsweise ein rechtsfähiger Verein, kann sich als Stifter betätigen.

Die wichtigsten Voraussetzungen Entscheidende Voraussetzung für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ist, dass der Stifter seinen Willen, eine Stiftung zu gründen, zum Ausdruck bringt. Dies erfolgt im Rahmen des Stiftungsgeschäfts. In diesem erklärt der Stifter verbindlich seine Absicht, eine Stiftung zu errichten. Gleichzeitig verpflichtet er sich, ein im Stiftungsgeschäft genau bestimmtes Vermögen auf die noch zu entstehende Stiftung zu übertragen. In einer das Stiftungsgeschäft ergänzenden Satzung entwirft der Stifter dann das rechtliche und organisatorische Gerüst für seine Stiftung. Auf diese Weise legt er insbesondere fest, welchen Zweck die Stiftung verfolgen soll und welche Organe für die Stiftung handeln sollen. Erst mit der staatlichen Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde erlangt die Stiftung den Status einer juristischen Person und damit Rechtsfähigkeit. Stiften heißt für den Stifter, sich Welche Aufsichtsbehörde für die Anerkennung zuständig endgültig von einem Teil seines ist, richtet sich nach dem Sitz der Stiftung. Vermögens zu trennen. Mit ihrer Entstehung erwirbt die Stiftung einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Stifter auf Übertragung des im Stiftungsgeschäft näher bezeichneten Vermögens. Nachdem der Stifter diesen Anspruch erfüllt hat, kann er nicht mehr auf das Vermögen zugreifen.

Stiften – nur etwas für reiche Menschen? Die Höhe des Vermögens, das für die Stiftungserrichtung erforderlich ist, ist weder im BGB noch in den Landesstiftungsgesetzen vorgeschrieben. Da eine Stiftung ihre Zwecke grundsätzlich nur mit den Erträgen aus der Verwaltung ihres Vermögens verfolgt – gemeinnützige Stiftungen auch noch mit Spenden und sonstigen zeitnah zu verwendenden Mitteln –, ist eine nachhaltige Zweckerfüllung erst ab einem gewissen Mindestkapital realistisch möglich.

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Minimum: in der Regel 50.000 Euro Die Stiftungsaufsichtsbehörden gehen daher grundsätzlich davon aus, dass zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ein Vermögen von mindestens 50.000 Euro vorhanden sein muss. Diese Mindestsumme ist jedoch nur eine Orientierungsgröße für die Mindestausstattung einer Stiftung mit Vermögen. Für eine nachhaltige Zweckerfüllung der Stiftung ist eine solche Summe jedoch oft zu wenig, wenn nicht mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Zustiftungen, sonstige Zuwendungen oder regelmäßige Einnahmen neben den Vermögenserträgen der Stiftung zu erwarten sind. Bedarf es für die Zweckverwirklichung nur geringer Mittel, beispielsweise weil nur einmal jährlich ein gering dotierter Preis verliehen wird, kann eine Stiftung im Große Wirkung können alle Stiftungen Einzelfall auch mit weniger als 50.000 Euro gegründet erzielen, ob groß oder klein. werden. Genauso können weit mehr als 50.000 Euro zur Errichtung notwendig sein, wenn die Zweckverfolgung finanziell aufwendig ist, wie es beispielsweise bei der Förderung von Forschung der Fall sein dürfte. Zu bedenken ist auch, dass in der Regel Verwaltungskosten für Buchhaltung, Jahresrechnung etc. entstehen und dass die freie Rücklage zum Inflationsausgleich ebenfalls aus Erträgen des Kapitals zu finanzieren ist. In der Praxis heißt dies, dass einer Stiftung mit 50.000 Euro bei heutigem Zinsniveau nur rund 2.000 Euro oder weniger aus Erträgen für die Fördertätigkeit zur Verfügung stehen, wenn nicht andere Zuwendungen das Budget der Stiftung erhöhen.

Warum stiften Menschen ihr Vermögen für andere? Motivation von Stiftern Die StifterStudie der Bertelsmann Stiftung, die vom Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstützt wurde, brachte folgende Motive zutage: »» Wunsch, etwas zu bewegen (68 Prozent) »» Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen (66 Prozent) »» Konkretes Problem bekämpfen (49 Prozent) »» Bestimmte Einrichtung langfristig unterstützen (49 Prozent) »» Gesellschaft etwas zurückgeben (41 Prozent) »» Mitgefühl mit Notleidenden (37 Prozent) »» Andenken an nahestehende Person wahren (33 Prozent) »» Religiöse Überzeugung verwirklichen (27 Prozent) »» Aktivitäten aus Berufsleben durch Stiftung fortführen (26 Prozent) »» Im Sinne der Familientradition handeln (16 Prozent) »» Rolle der Frau in der Gesellschaft stärken (8 Prozent) »» Imagegewinn für Unternehmen erzielen (4 Prozent)

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Stifter haben persönliche Erwartungen im Hinblick auf den Erfolg ihres Stiftungsanliegens. Sie möchten sich zudem eine erfüllende Aufgabe schaffen und ihre Zufriedenheit steigern. Der Wunsch nach gesellschaftlicher Anerkennung tritt dabei eher in den Hintergrund.

Welche Rechtsform ist die richtige? Stiftungen sind sehr häufig als rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts organisiert. Die Absicht, Vermögen dauerhaft der Verfolgung eines bestimmten Zwecks zu widmen, kann jedoch auch durch andere Formen verwirklicht werden. Möglich ist beispielsweise eine Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein. Welche Rechtsform die vorteilhaftere ist, Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts kann ist im Einzelfall genau zu prüfen. insbesondere von Vorteil sein, wenn der Stifter sichergehen will, dass die von ihm vorgegebene Zwecksetzung nicht verändert werden kann. Durch die staatliche Aufsicht, der die rechtsfähige Stiftung unterstellt ist, werden der Stifterwille, der dauerhafte Bestand der Stiftung sowie die Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorgaben weitgehend gewährleistet. Gegenüber der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bietet die Stiftungs-GmbH ein höheres Maß an Flexibilität. Da die Stiftungs-GmbH nicht den Voraussetzungen der §§ 80 ff. BGB unterliegt, sind Satzungsänderungen und sogar Auflösungsbeschlüsse einfacher möglich. Gleiches gilt für den Stiftungsverein. Für die dauerhafte Erfüllung eines unveränderlich vorgegebenen Zwecks kann diese Flexibilität indes von Nachteil sein.

Was ist eine gemeinnützige Stiftung? Eine Stiftung kann sowohl privatnützige als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen. Gemeinnützig ist der Zweck einer Stiftung dann, wenn er darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Sollen nach dem Stiftungszweck nur abgeschlossene Personenkreise – wie beispielsweise die Mitglieder einer Familie oder die Angehörigen eines bestimmten Unternehmens – gefördert werden, liegt keine Förderung der Allgemeinheit und damit keine Gemeinnützigkeit vor. Verfolgt eine Stiftung jedoch ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, kann sie in den Genuss der Steuerbegünstigungen gemäß der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) kommen, vorausgesetzt, sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster

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Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Um von Anfang an die Steuervorteile zu nutzen, muss der Stifter beim zuNach Anerkennung der Stiftung ständigen Finanzamt unter Vorlage der Stiftungssatzung durch die Stiftungsbehörde muss die einen Antrag auf vorläufige Anerkennung der GemeinStiftung einen Freistellungsbescheid nützigkeit stellen. Entspricht die Satzung den Vorgaben beim Finanzamt beantragen, um die der Abgabenordnung, erteilt das Finanzamt in einem Be- Gemeinnützigkeit nachweisen zu scheid die vorläufige Anerkennung als gemeinnützig für können. einen befristeten Zeitraum. Welche Zwecke gemeinnützig sind und damit zur Steuerbefreiung und zum Spendenabzug berechtigen, ist im Katalog des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung festgeschrieben. Zwecke, die sich nicht ausdrücklich im Katalog wiederfinden, gemäß ihrer Zielsetzung aber den dort genannten entsprechen, können über eine in § 52 Abs. 2 genannte Öffnungsklausel für gemeinnützig erklärt werden.

Vermögen zu treuen Händen geben Eine Treuhandstiftung, die auch als unselbstständige oder fiduziarische Stiftung bezeichnet wird, kann bereits mit einer geringen Kapitalausstattung gegründet werden. Um sie errichten zu können, muss der Stifter zunächst eine natürliche oder juristische Person finden, die bereit ist, das Stiftungsvermögen treuhänderisch zu verwalten. Hat der Stifter einen Treuhänder gefunden, überträgt er ihm die Vermögensgegenstände mit der Maßgabe, die Erträge aus dem Vermögen für einen bestimmten (gemeinnützigen) Zweck zu verwenden. Da die Treuhandstiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, wird der Treuhänder Eigentümer des Stiftungsvermögens, wobei er verpflichtet ist, das Stiftungsvermögen von seinem eigenen Vermögen getrennt zu halten. Die Errichtung Das Steuerrecht räumt der einer Treuhandstiftung kann in einem relativ kurzen ZeitTreuhandstiftung dieselben Rechte ein raum erfolgen, da staatlicherseits allein die Mitwirkung wie der rechtsfähigen Stiftung. der Finanzbehörde erforderlich ist.

Zustiften heißt: Gutes tun! Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der empfangenden Stiftung nicht zeitnah auszugeben. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge

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und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen. Zuzustiften ist in solchen Fällen sinnvoll, in denen sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, ihm aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt der Zustifter in der Regel keinerlei Rechte. Steht er aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der von ihm ausgewählten Stiftung, kann er mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern. Viele Stiftungen sind für Zustiftungen offen.

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2 Erfolgsfaktoren für die Stiftungsarbeit

Stiften macht Freude. Auch der Errichtungsprozess einer Stiftung muss diese Freude nicht trüben; denn das Stiften ist in Deutschland keine schwierige Angelegenheit, wie im vorherigen Kapitel geschildert. Es gibt sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten. Das ist von Vorteil, um den Wünschen des Stiftenden maßgeschneidert nachkommen zu können; es hat aber auch den Nachteil, dass die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten manch einen geradezu verwirrt. Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen (per Testament oder Erbvertrag) erfolgen. Eine Stiftung erfordert ein ausreichend großes rentierliches Vermögen: Aus den Erträgen muss sich der Stiftungszweck verwirklichen lassen. Wer nur geringeres Vermögen bereitstellen kann oder will, dem ist die Zustiftung zu einer bestehenden Stiftung bzw. die Beteiligung an einer Gemeinschaftsstiftung – z.B. einer Bürgerstiftung – anzuraten. Eine weitere Alternative zu einer rechtsfähigen eigenständigen Stiftung ist die sogenannte Treuhandstiftung unter dem Dach einer anderen Stiftung. Bevor ein Antrag auf Anerkennung der Stiftung gestellt wird, sollten potenzielle Stifter möglichst konkrete Vorstellungen über das Stiftungskonzept haben. Im Folgenden werden einige Hinweise gegeben, die weiterhelfen.

1

Nutzen Sie die zahlreichen Informationsmöglichkeiten

Um sich einen Überblick zum Thema Stiftung zu verschaffen, finden sich im Internet wertvolle Angebote. Eine zentrale und unabhängige Anlaufstelle mit Tipps rund um das Stiften ist die Homepage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Neben Stiftungen und Stiftungsverwaltungen engagieren sich im Bundesverband auch natürliche Personen, die sich mit dem Gedanken einer Stiftungsgründung tragen und die sodann von den vielfältigen – für Mitglieder kostenlosen – Beratungsangeboten und Informationsdienstleistungen des Bundesverbandes profitieren. Nach der Gründung wird diese Mitgliedschaft auf die Stiftung übertragen – auch, um die Interessenvertretung für Stiftungen zu stärken. Der kostenlose monatliche „E-Mail-Newsletter“ des Bundesverbandes „StiftungsNews“ gibt regelmäßig viele Hinweise und Tipps auf aktuelle Veranstaltungen der deutschen Stiftungswelt. Darüber hinaus veröffentlicht der Bundesverband eine Reihe von praxisorientierten Ratgeber-Schriften zu konkreten Frawww.stiftungen.org gestellungen des Stiftungsmanagements.

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2

Lassen Sie sich beraten

Für eine persönliche Beratung stehen die Stiftungsaufsichtsbehörden des Staates und der Kirchen zur Verfügung. Eine erste kurze Beratung bietet der Bundesverband auch solchen potenziellen Stifterinnen und Stiftern, die noch nicht Mitglied sind. Wer das Honorar nicht scheut, kann zudem auf spezialisierte Stiftungsberater zurückgreifen; hier sollte man darauf achten, dass sich profundes juristisches Know-how mit Erfahrung in praktischer Stiftungsarbeit paart. Auf jeden Fall gilt: Die Investition von Zeit und Geld in gute Beratung lohnt sich gerade bei einer Stiftung, denn hier werden am Anfang sehr langfristige Weichenstellungen getätigt. Mittlerweile haben auch verschiedene Banken und Sparkassen ein vertieftes Stiftungsberatungswissen aufgebaut. Für die Beantwortung der Frage, welcher Berater am ehesten geeignet ist, sind andere Stifterinnen und Stiftern die beste Quelle. Für potenzielle Bürgerstiftungen steht als zentrale Beratungsinstitution das Team der „Initiative Bürgerwww.buergerstiftungen.org stiftungen“ mit kostenlosem Rat zur Verfügung.

3

Konzentrieren Sie die Stiftungsarbeit auf wenige Bereiche

Eine am Gemeinwohl orientierte Stiftung ist ein Dienstleistungsunternehmen. Sie muss, ihrem Auftrag entsprechend, effizient haushalten und dabei die größtmöglichen Erfolge mit möglichst nachhaltiger Wirkung erzielen. Im profitorientierten Sektor wäre eine Stiftung mit kleinen oder mittleren Unternehmen zu vergleichen. Und diese sind in der Regel dann erfolgreich, wenn sie sich auf ein Kerngebiet konzentrieren, sich nicht verzetteln und sich nicht auf Gebieten tummeln, in denen andere die besseren Ergebnisse erzielen können. Das Gleiche gilt im Stiftungswesen. Selbst große Stiftungen können nicht auf allen Gebieten zu Hause sein – geschweige denn gute Ergebnisse produzieren. Im Gegenteil: Es gibt kleine Stiftungen, die mit herausragender Expertise auf einem begrenzten Gebiet außerordentliche Erfolge erzielen, die über die Erfolge manch größerer Stiftung, die weniger konzentriert fördert, hinausgehen. Möglich wird dies, wenn sich Stiftungen auf eine Region oder einen Stadtteil konzentrieren oder sich thematisch begrenzen, zum Beispiel auf Musikerziehung, oder wenn sie gezielt vielversprechende Pilotprojekte in einem gesellschaftlichen Problemfeld unterstützen. Das gilt im Prinzip auch für Bürgerstiftungen, bei denen die Vielzahl der satzungsgemäßen Zwecke zum Wesen gehört. Dass Bürgerstiftungen offen für verschiedene Themen sind, heißt nicht, dass sie sich nicht in ihrer Förderung konzentrieren können.

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4

Gestalten Sie die Satzung flexibel

Die empfohlene Konzentration auf bestimmte Themenbereiche sollte nicht auf Ebene des Satzungszwecks erfolgen, weil damit die Möglichkeit verbaut wird, im Laufe der Zeit aus Erfahrungen zu lernen, auf veränderte gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und sich zu späterer Zeit neu zu orientieren. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, die Förderung der Musikerziehung in einem Kindergarten als einen Schwerpunkt des Stiftungshandelns zu definieren. Würde jedoch die Stiftung qua Satzung darauf beschränkt, müsste sie diese bei Schließung des Kindergartens ändern. Es empfiehlt sich darum ein anderes Vorgehen: »» Die Präambel der Stiftungssatzung bietet die Möglichkeit, das Stifteranliegen, die Motivation und den Anlass für das Stiften darzulegen. Damit lässt sich der Stifterwillen jenseits der Satzungsbestimmungen festlegen. »» Der Zweck der Stiftung sollte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in der Satzung eher breit formuliert werden. Etwa als „Förderung der musikalischen Bildung von Kindern“. »» Darunter kann die Stiftung in der Satzung anhand von Beispielen Schwerpunkte setzen, ohne dass dabei andere Aktivitäten unmöglich gemacht werden. Etwa: „Der Zweck kann insbesondere verwirklicht werden durch Finanzierung von Musikinstrumenten für Kindergärten und Projekten zur verstärkten Integration musikalischer Frühbildung in Kindergärten in Hannover.“ »» Die eigentliche Fokussierung der Stiftungsarbeit erfolgt dann durch Beschluss der Stiftungsgremien für eine bestimmte Zeit, beispielsweise die Förderung eines Pilotprojekts in zwei ausgewählten Kindergärten. Auf einem derart begrenzten Gebiet kann sich auch eine kleine Stiftung profilieren. Und sie kann ein erfolgreiches Beispiel für andere Kindergärten und andere Stiftungen liefern. Im Erfolgsfall kann ein kleines Vorbildprojekt zum „Kopieren“ anregen und so eine gewaltige Hebelwirkung entfalten. Die Festlegung auf einen Kern-Arbeitsbereich ist nicht immer einfach. Doch es lohnt sich, hierfür Zeit und Geld zu investieren und das Wissen und die Erfahrungen anderer einzubeziehen. Eine bewährte Möglichkeit ist beispielsweise, einen Workshop durchzuführen und dazu Stiftungsexperten oder Fachleute zu dem potenziellen Förderschwerpunkt einzuladen. Empfehlenswert ist auf jeden Fall, sich mit jenen auszutauschen, die in ähnlichen Förderbereichen aktiv sind. Die wichtigste Plattform für eine entsprechende Vernetzung ist der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Auch sind viele Führungspersönlichkeiten von Stiftungen bereit, sich bei der Gründung und Weiterentwicklung einer anderen Stiftung zu engagieren.

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5

Kooperieren Sie strategisch

Wichtigster Grundsatz: Kooperation lässt sich nicht vermeiden. Jede Stiftung arbeitet in irgendeiner Weise mit anderen Menschen und Institutionen zusammen. Aber wenige denken über eine Kooperationsstrategie nach. ­Kooperation erfolgt dann häufig nach dem Zufallsprinzip. Auch bei der Kooperation ist es hilfreich, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Wenige intensive Kooperationsbeziehungen sind oft ertragreicher als viele oberflächliche. Bedenken Sie von vornherein, wie Ihre Stiftung durch Kooperation wirksamer agieren kann. Bewährt hat sich eine Drei-Punkte-Kooperationsstrategie: Wenige strategische Partner Eine strategische Partnerschaft wird manchmal mit einer eheähnlichen Gemeinschaft verglichen: Man ist nicht auf bestimmte Einzelprojekte festgelegt, wohl aber darauf, dass man längerfristig etwas zusammen unternehmen will. Strategische Partner sollten sich in ihrer Kompetenz ergänzen. Hilfreich für eine strategische Partnerschaft ist es zudem, wenn sich die kooperierenden InIntelligente Kooperation kann die stitutionen, die nicht allesamt Stiftungen sein müssen, in Stiftungswirkung erheblich steigern. Größe und „Kultur“ nicht zu stark unterscheiden. Projektpartner Bei Projektpartnerschaften handelt es sich um projektspezifisch „begrenzte Affären“. Die genannten Anforderungen für eine strategische Partnerschaft müssen nicht vorliegen. Zu bedenken ist jedoch, dass grundsätzlich unterschiedliche „Unternehmenskulturen“ von Projektpartnern die Partnerschaft erschweren können. Das gilt beispielsweise auch für die Kooperation von Stiftungen mit staatlichen Stellen. Wie findet man die richtigen Partner? Auch dafür gibt es kein Patentrezept. Bei einigen Projekten ergibt sich unmittelbar aus dem Inhalt, wer als Partner infrage kommt. Es lohnt sich auf jeden Fall, ein Anforderungsprofil für den oder die erstrebten Partner zu entwerfen. Empfehlenswert ist es, Stiftungen zu befragen, die auf dem jeweiligen Gebiet bereits einige Zeit tätig sind. Diese Stiftungen findet man im Verzeichnis Deutscher Stiftungen, vor allem aber auf Treffen von thematischen Stiftungsarbeitskreisen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, einen Berater zu engagieren. Netzwerke Die Wahrscheinlichkeit, gute strategische Partner oder Projektpartner zu finden, steigt mit dem Grad eigener Vernetzung. Netzwerke sind zudem hilfreich, um von den Erfahrungen anderer zu profitieren, praktische Tipps zu bekommen und das eigene Tun besser einordnen zu können. Aber auch für das Engagement in Netzwerken gilt: Es kostet Zeit und Geld. Darum ist

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auch hier eine Konzentration wichtig. Bewährt hat sich eine Dreifachstrategie: Erstens die Vernetzung mit anderen Stiftungen durch Mitgliedschaft in der zentralen Vernetzungsplattform der Stiftungen, dem Bundesverband Deutscher Stiftungen. Zweitens die Mitgliedschaft in einem sektoralen Netzwerk. Und drittens lokale oder regionale Vernetzung beispielsweise in einem Stadtnetzwerk von Stiftungen.

6

Bewirtschaften Sie Ihr Stiftungsvermögen strategisch

Die Menschen denken nicht an Profit, wenn sie sich als Stifterinnen und Stifter engagieren. Wer eigenes Geld weggibt und Zeit für gute Zwecke schenkt, verfolgt damit gerade Aber auch für das Engagement in nicht finanzielle Ziele. Für eine Stiftung, die definitionsgeNetzwerken gilt: Es kostet Zeit und Geld. mäß eine Vermögensmasse ist, gilt es aber, Vermögensfragen klug zu lösen. Zwei Gebote sind in diesem Zusammenhang besonders zu beachten: Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und das Gebot, die Substanz des Stiftungsvermögens zu erhalten. Beide Gebote miteinander in Einklang zu bringen, bereitet auch Profis der Stiftungsszene Kopfzerbrechen. Es gibt aber, nicht zuletzt dank der Angebote von Finanzinstituten, Jahr für Jahr bessere Lösungen. Auch eine wachsende Schar von (Finanz-)Beratern kann stiftungsspezifische Kompetenz vorweisen. Das gesetzliche Gebot der zeitnahen Mittelverwendung besagt, dass eine Stiftung ihre Vermögenserträge spätestens im folgenden Kalenderjahr ausgegeben haben muss. Davon ausgenommen sind die ersten drei Gründungsjahre der Stiftung. Zudem kann eine Stiftung in begrenztem Umfang Rücklagen für Projekte oder Betriebsmittelreserven bilden. Außerdem kann ein Drittel der jährlichen Vermögenserträge (und 10 Prozent der sonstigen Einnahmen) einer sogenannten freien Rücklage zugeführt werden, die nicht für Förderung verwendet werden muss. Mit der sogenannten freien Rücklage kann also einer Auszehrung der Vermögenssubstanz in ihrem realen Wert zumindest teilweise entgegengewirkt werden. Das Gebot der Substanzerhaltung des Vermögens zwingt die Stiftung, der inflationsbedingten Auszehrung des Vermögens durch Rücklagenbildung entgegenzuwirken. Und dies kann mit Förderwünschen und -verpflichtungen kollidieren. Das ist die Herausforderung, der sich eine Stiftung, auch eine kleine, stellen muss. Was also ist zu tun? Es gibt eine Vielfalt von spezifischen Finanzprodukten und spezialisierte Dienstleister, die für verschiedene Stiftungen unterschiedliche Lösungen anbieten. Eine Möglichkeit besteht in einer

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Dreiteilung der Vermögensanlage: ein Teil ertragsstarke Anlagen; ein Teil Anlagen mit Potenzial für inneres Wertwachstum, aber geringeren laufenden Erträgen; ein Teil Anlagen mit etwas Wachstumspotenzial und moderaten Erträgen. Unbedingt empfehlenswert ist, dass sich die Verantwortlichen der Stiftung dieser Problematik bereits in der Anfangsphase und dann regelmäßig widmen, dass sie eine strategische Entscheidung (gegebenenfalls mithilfe versierter Berater) fällen, dass sie Angebote vergleichen oder vergleichen lassen und in regelmäßigen Abständen kontrollieren oder kontrollieren lassen, ob die strategischen Vorgaben realisiert wurden und erfolgreich sind und ob es bessere vermögensstrategische Alternativen gibt. Wie findet man die „richtigen“ Vermögensberater und -verwalter für die eigene Stiftung? Der möglicherweise schlechteste Weg ist, einfach das Finanzinstitut zu wählen, bei dem die Stiftung ohnehin ihr Girokonto hat. Nützliche Empfehlungen bekommt man, wenn man mehrere andere Stiftungen vergleichbarer Größenordnung befragt. Auf jeden Fall empfiehlt sich, eine Persönlichkeit in die Gremien der Stiftung aufzunehmen, die zu diesem Thema besondere Kompetenz aufweist und auch in der Lage ist, die Dienstleistung der Bank oder Sparkasse kritisch unter die Lupe zu nehmen und in unabhängiger Weise die Interessen der Stiftung zu wahren.

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Entwickeln Sie eine Kommunikationsstrategie

Für Kommunikation gilt das Gleiche wie für Kooperation: Sie lässt sich nicht vermeiden. Jede Stiftung, und sei sie noch so sehr auf ein Wirken im Stillen bedacht, tauscht in irgendeiner Weise Informationen mit anderen aus. Vor allem aber: Gute Stiftungskommunikation kann die Gemeinwohlwirkung erheblich stärken. Wer diese Chance nicht nutzt, vernachlässigt Potenziale der eigenen Stiftung. Darum ist mangelnde Kommunikation einer Stiftung keine anerkennenswerte Bescheidenheit, sondern zumeist eine Beschneidung von Möglichkeiten. Ein Grund für kommunikative Zurückhaltung von Stiftungen ist häufig die Sorge, die Verwaltungskosten könnten zu hoch werden. Indes ist anerkannt, dass Kommunikationsmaßnahmen, die von vornherein als Teil des Projekts vorgesehen werden, zu den Projektkosten und nicht zu den Verwaltungskosten gehören. Andere Kommunikationsmaßnahmen, die nicht projektbezogen und darum als Verwaltungskosten zu verbuchen sind (beispielsweise der Jahresbericht), müssen nicht teuer sein. So bietet etwa das Internet Chancen, über die Stiftung mit relativ geringem finanziellen Aufwand gut zu informieren. Je besser die Kommunikation geplant wird, umso effektiver – auch kosteneffektiver – wird sie sein. Eine eigenständige

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Stiftung braucht deshalb – und zwar möglichst von Anfang an – eine Kommunikationsstrategie. Am Anfang der Entwicklung einer solchen Strategie steht, wenn nicht gleich professionelle Beratung hinzugezogen werden soll, die Recherche. Für die Kommunikation von Stiftungen gibt es eine Reihe solider Ratgeber. Zudem bieten andere Stiftungen reichlich Anschauungsmaterial, das sie, soweit es nicht im Internet abrufbar ist, in der Regel gern zur Verfügung stellen. Sodann sollte sich das für strategische Entscheidungen verantwortliche Organ der Stiftung in mindestens einer gesonderten, gut vorbereiteten Sitzung ausführlich mit diesem Thema befassen. Es empfiehlt sich, dabei einen Fragenkatalog abzuarbeiten. Ferner ist es sinnvoll, entsprechend kompetente Externe zu einer solchen Besprechung einzuladen, beispielsweise kommunikativ besonders erfolgreiche Stiftungsakteure, befreundete Profis aus Agenturen oder, wenn die Stiftung es sich leisten kann, spezialisierte Berater. Die auf der Basis der Sitzungsergebnisse entworfene Strategie kann noch dadurch verbessert werden, dass man sie zunächst anderen Stiftungsakteuren mit der Bitte um Kritik zusendet. Tipps für eine Kommunikationsstrategie »» Was ist das Besondere der eigenen Stiftung, ihr Alleinstellungsmerkmal, ihr Leitbild und ihre besondere Mission? »» Für welche Werte (und welchen Stil) steht sie? »» Welche Ziele sollen mit der Kommunikation erreicht werden? »» Welches sind die wesentlichen Informationen und Botschaften, die die Stiftung kommunizieren sollte? »» Welche Person soll das Kompetenz signalisierende Gesicht der Stiftung sein? »» Welches sind die wichtigsten Multiplikatoren und Zielgruppen für die Stiftungskommunikation? »» Auf welchen Kanälen und gegebenenfalls mit welchen Partnern kann ich diese Multiplikatoren und sonstige Zielgruppen am besten erreichen? »» Mit welchen Materialien und welchen sonstigen Instrumenten und Maßnahmen kann die Stiftung auf den geeigneten Kanälen Multiplikatoren und Zielgruppen am besten erreichen? »» Wie will die Stiftung später messen, ob sie ihre kommunikativen Ziele erreicht hat? Die Kommunikationsstrategie kann je nach Stiftung ganz unterschiedlich ausfallen. Oberstes Gebot jeglicher (Stiftungs-)Kommunikation ist die Glaubwürdigkeit. Reputation, so heißt es, kommt zu Fuß und geht zu Pferde. Auch darum ist es wichtig, dass eine Stiftung in ihrer Kommunikation immer die Gebote der Seriosität und Transparenz beachtet.

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Planen Sie Personalfragen strategisch

Eine Stiftung ist eine juristische Person. Doch ihr Wirken hängt von Menschen ab – sie sind die wichtigste Ressource für den Stiftungserfolg. Ein planvoll strategisches Vorgehen in Personalfragen ist jedoch selbst bei größeren Stiftungen, auch wenn sie von unternehmerisch erfahrenen Menschen errichtet und gesteuert werden, bislang eher die Ausnahme. Insgesamt gilt auch für Stiftungspersonal (auch ehrenamtliches) und Stiftungsvorstand: Qualität ist wichtiger als Quantität. Geschäftsführung Eine Stiftung ist ein – nicht profitorientiertes – Unternehmen und braucht als solches eine unternehmerische Geschäftsführung. Doppelspitzen haben sich selten bewährt. Eine Doppelspitze kann dennoch funktionieren, etwa wenn ein Geschäftsführungsmitglied den Programmbereich und ein anderes den Vermögens- und Verwaltungsbereich leitet. Zu empfehlen ist aber zumeist eher eine spitzförmige Struktur mit einer klaren Nummer 1 auf der operativen Ebene (also unterhalb des Kollektivorgans, das für die strategischen Entscheidungen zuständig ist). Bei kleineren Stiftungen kann ein Mitglied des Vorstands zugleich auch für die Geschäftsführung zuständig sein. Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen empfehlen allerdings, zwischen dem überwachenden und strategisch steuernden Organ einerseits und der durchführenden Ebene andererseits zu trennen. Stiftungen, die wachsen wollen, sollten sich klarmachen, dass ein Unternehmen nicht wachsen wird, wenn die Geschäftsführung nicht von unternehmerisch denkenden und handelnden Persönlichkeiten besetzt ist. Entsprechend qualifizierte Personen sind rar und haben, wenn sie hauptberuflich tätig sind, ihren Preis. Zumeist rentiert sich – sofern eine Stiftung nicht rein auf Ehrenamt aufbaut – eine Investition in marktgerechte Bezahlung. Eine Stiftung sollte sich dabei entscheiden, ob sie die Führungsposition mit einem oder einer Ehrenamtlichen besetzt oder aber ein richtiges Gehalt bezahlt. Eine Mischung, die manchmal bei kleinen Stiftungen zu beobachten ist – z.B. ein halbes Gehalt für eine ganze Geschäftsführungsstelle –, ist für gute Leute, die im Hauptberuf für eine Stiftung oder vergleichbare Institution arbeiten, nicht attraktiv. Zu den Gehältern im Stiftungsbereich fehlen transparente Maßstäbe. Die Gehälter des öffentlichen Dienstes können als eine mögliche Orientierung dienen.

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Geschäftsstellenteam Kann sich eine Stiftung ein Team von hauptamtlichen Mitarbeitern leisten, ist eine Personalstrategie erst recht unabdingbar. Stiftungen, die bei der Besetzung ihrer Personalstellen ohne strategisches Konzept und mehr nach dem Zufallsprinzip handeln, sind weniger erfolgreich und werden dann oft von PerAuch für (ehrenamtliches) sonalproblemen absorbiert. Für die Geschäftsstelle Stiftungspersonal und Stiftungsvorstand empfiehlt es sich zudem, das Personal systematisch gilt: Qualität ist wichtiger als Quantität. weiterzuentwickeln und fortzubilden. Auch qualifizierte Personen können so noch erfolgreicher wirken. Dies gilt in gleicher Weise auch für Ehrenamtliche. Aufsichts- und Beratungsgremien Bereits im Gründungsprozess stellt sich die Frage, ob es ein oder zwei Gremien geben sollte. Bei sehr kleinen Stiftungen ist von einem zweiten Gremium neben dem Stiftungsrat abzuraten, sofern nicht aus besonderen Gründen eine größere Zahl von Menschen eingebunden werden soll. Zwei Gremien bringen oft Abgrenzungsschwierigkeiten der jeweiligen Aufgaben und Befugnisse mit sich. Das wesentliche Gremium, zumeist als Vorstand oder Stiftungsrat bezeichnet, sollte mindestens drei und nicht mehr als neun Personen als Mitglieder haben. Bei mehr Köpfen leidet die Arbeitsfähigkeit. Es empfiehlt sich, zumindest eine Person mit juristischem Fachverstand, eine Person mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sowie jemanden mit Fachwissen zum Tätigkeitsbereich der Stiftung einzubinden. Wer dabei auch an aktive Politiker denkt, muss sich im Klaren darüber sein, dass dies der Stiftung ungewollt ein parteipolitisches Profil geben kann. Zum Teil wird von erfahrenen Praktikern empfohlen, eine Kirchenfrau oder einen Kirchenmann in das Gremium mit aufzunehmen, unter anderem, weil dies auf Stil und Denken in langen Fristen positiven Einfluss habe. Wer aus bestimmten Gründen dennoch möglichst viele Personen einbinden will oder muss, sollte dies über ein zweites Gremium tun. Dessen Einfluss sollte allerdings klar begrenzt werden, u.a., damit Geschäftsführung und Vorstand unternehmerisch nicht behindert werden. Für ein zweites Gremium – das nicht groß sein muss – spricht auch, dass darin Prominente oder Personen mit besonderem Renommee eingebunden werden können, die der Stiftung Reputation und Kontakte verschaffen. Prominente haben zumeist wenig Zeit und können darum in der Regel nicht häufig an Sitzungen teilnehmen. Ein Kuratorium, das seltener tagt als der Vorstand, kann da die richtige Lösung bieten. Auch bei Prominenten in Gremien gilt: Wenige sind besser als viele. Wer Prominente einbinden möchte, sollte aber zumindest zwei gewinnen. Denn bei öffentlichen Personen ist die Gefahr nicht gering, dass – insbesondere, wenn es sich um Prominente aus der Politik handelt – politische Gegner

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versuchen, das Image dieser Personen zu beschädigen. Die Reputation einer Stiftung sollte insofern nicht zu stark mit nur einer einzelnen prominenten Person im Kuratorium verknüpft sein.

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Orientieren Sie sich an den Grundsätzen guter Stiftungspraxis

Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen haben nach einem längeren Diskussionsprozess im Mai 2006 die Grundsätze guter Stiftungspraxis verabschiedet. Dieser Orientierungsrahmen ist ein aktuelles Konzentrat an Stiftungserfahrung, das schon deshalb ernst genommen werden sollte. Mehrere Stiftungen haben seither in ihren Gremien beschlossen, diese Grundsätze als eine Leitlinie ihres Handelns heranzuziehen. Dies empfiehlt sich auch für neue Stiftungen. Die vollständigen Grundsätze guter Stiftungspraxis finden Sie auf Seite 155.

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3 Glossar

von Dr. Hedda Hoffmann-Steudner und Dr. Verena Staats

Was ist eine Stiftung? Der Begriff der Stiftung ist im Gesetz nicht definiert. Er dient vielmehr als Bezeichnung für eine Mehrzahl von Rechtsformen wie beispielsweise der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts, der Stiftungs-GmbH oder dem Stiftungsverein. Die Bezeichnung „Stiftung“ ist daher zunächst einmal nur ein Oberbegriff für eine komplexe Vielfalt von Organisationen, die im privaten, öffentlichen und kirchlichen Recht verankert sein können. Der Prototyp einer Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist das klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Ihre Entstehungsvoraussetzungen sind in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, die durch die Landesstiftungsgesetze ausgefüllt werden. Auch wenn somit nicht automatisch eine bestimmte Rechtsform mit dem Begriff der Stiftung einhergeht, verfügen Stiftungen über einheitliche charakteristische Merkmale. Die Stiftung ist gekennzeichnet als Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck, insbesondere gemeinnützigen Zwecken, auf Dauer gewidmet ist. Welche Zwecke die Stiftung verfolgt und wie ihre innere Organisation aussieht, legt der Stifter nach seinem Willen in der Satzung fest.

Anerkennung Die Anerkennung durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist der förmliche Rechtsakt, durch den die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts zur Entstehung gelangt. Anlagestrategie Eine Anlagestrategie ist die generalisierende, längerfristige Festlegung und Selbstbindung, wie das Vermögen einer Stiftung in Aktien, Anleihen, Immobilien und Zertifikaten etc. angelegt werden soll. Anstaltsträgerstiftung »» Trägerstiftung

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Auflösung Die Organe der Stiftung können die Auflösung einer Stiftung beschließen, wenn der Stiftungszweck unmöglich wird oder sich die Verhältnisse derart ändern, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll erscheint. Ein Beschluss über eine Auflösung wird erst nach Genehmigung der Stiftungsaufsichtsbehörde wirksam. Aufsichtsbehörde Aufsichtsbehörden erkennen Stiftungen an, wodurch diese rechtsfähige Stiftungen werden, und prüfen in regelmäßigen Abständen, ob das Wirken der Stiftung den Vorgaben der Satzung und des Stiftungsrechts entspricht. Es handelt sich hierbei um eine Rechtsaufsicht. Welche Aufsichtsbehörde in welchem Bundesland für eine Stiftung zuständig ist, ergibt sich aus dem Stiftungssitz und den jeweiligen Landesgesetzen. Kirchliche Stiftungen unterstehen (zusätzlich) einer gesonderten kirchlichen Aufsicht. Aufwand Der Aufwand beschreibt den Einsatz oder die zu erbringende Leistung, um einen bestimmten Nutzen zu erzielen. Im betriebswirtschaftlichen Sinn versteht man unter dem Begriff den bewerteten Verbrauch aller Güter in einer bestimmten Zeitperiode, z.B. Kosten, Ausgaben oder Auszahlungen. Der Stiftungsaufwand setzt sich aus dem administrativen und dem direkten Projektaufwand zusammen. Beirat Ein Beirat kann neben dem operativen Vertretungsorgan einer Stiftung, in der Regel dem Vorstand, als weiteres Organ eingerichtet werden und hat üblicherweise Beratungs- und Kontrollfunktion. Er kann wahlweise auch als Kuratorium, Aufsichtsrat oder Stiftungsrat etc. bezeichnet werden. Bürgerstiftung Bürgerstiftungen sind gemeinnützige Stiftungen von Bürgern für Bürger, deren Stiftungszweck möglichst breit gefasst ist und die in einem geografisch begrenzten Raum wirken. Sie gehen auf das amerikanische Modell der Community Foundation zurück. Als Gemeinschaftsstiftungen setzen sie auf eine möglichst breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als Stifter und Zustifter, Spender und / oder durch ehrenamtliches Engagement. Corporate Social Responsibility Unter diesem Begriff versteht man das Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale und ökologische Belange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Beteiligten zu integrieren.

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Dachstiftung Als Dachstiftung wird eine Stiftung bezeichnet, die treuhänderische Stiftungen oder auch Themenfonds professionell verwaltet. Ein Stifter kann entweder selbst eine Dachstiftung gründen und weitere Stiftungen unter einem Dach bündeln, oder er nimmt den Service einer bestehenden Dachstiftung in Anspruch und lässt seine treuhänderische Stiftung von einer Dachstiftung verwalten. Destinatäre Die Destinatäre einer Stiftung sind die Personen, denen nach dem Stiftungszweck die Erträge der Stiftung zugutekommen sollen. Dritter Sektor »» Non-Profit-Sektor Ehrenamt Ein Ehrenamt bezeichnet ein freiwilliges Engagement, das in der Regel unentgeltlich ausgeübt wird. Eine Vergütung bis 720 Euro pro Jahr ist steuerfrei. Erträge Die Erträge sind die Früchte und Nutzungen des Grundstockvermögens einer Stiftung, mit denen sie ihre Satzungszwecke erfüllt. Betriebswirtschaftlich fallen darunter auch andere Einnahmearten, beispielsweise Spenden und Teilnehmerbeiträge. Evaluation Zur Überprüfung der Wirkung einer Stiftung bzw. der Umsetzung des Stiftungszwecks kann mit einem jeweils auf die Stiftung zugeschnittenen mehr oder weniger ausgeprägten Evaluationsverfahren der Blick auf die Qualität und Wirkung der Stiftungsarbeit oder der durchgeführten Projekte gerichtet werden. Rechtlich sind Stiftungen nicht zur Effizienz ihrer Mittelverwendung gezwungen, jedoch spielt Evaluation als Professionalitäts- und Legitimitätsnachweis eine zunehmend wichtiger werdende Rolle. Familienstiftung Familienstiftungen dienen ihrem Zweck nach überwiegend dem Interesse der Mitglieder einer oder mehrerer Familien. Errichtet wird die Familienstiftung regelmäßig in der Rechtsform der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die für eine Steuerbegünstigung erforderliche Förderung der Allgemeinheit liegt bei einer reinen Familienstiftung nicht vor. Sie wird daher auch als privatnützige Stiftung bezeichnet.

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Förderrichtlinien Förderrichtlinien sind die Kriterien, nach denen sich die Organe einer Stiftung bei der Vergabe ihrer Fördermittel richten. Sie werden von den Organen unter Berücksichtigung des Stiftungszwecks aufgestellt. Förderstiftung Fördernd tätige Stiftungen verfolgen, anders als operative Stiftungen, ihre in der Satzung vorgegebenen Zwecke nicht selbst, sondern begünstigen mit ihren Erträgen Personen oder Organisationen, die dem Förderzweck der Stiftung entsprechen. Stiftungen können sowohl fördernd als auch operativ tätig sein. Fundraising Fundraising („fund“ = Vermögen und „to raise“ = erschließen) ist eine Variante des Marketings und bezeichnet die systematische und umfassende Mittelbeschaffung einer Organisation mithilfe einer Kommunikationsstrategie. Der Begriff umfasst Finanzmittel ebenso wie Sach- und Dienstleistungen. Gemeinnützigkeit Eine Stiftung ist gemeinnützig, wenn sie ihrem Zweck nach die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Erfüllen die Stiftungssatzung und die tatsächliche Geschäftsführung die rechtlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeitssteuerrechts, hat dies unter anderem zur Folge, dass die Stiftung von den Ertragssteuern befreit ist und berechtigt ist, Spendenbescheinigungen auszustellen. Gemeinschaftsstiftungen Gemeinschaftsstiftungen sind Stiftungen, die von einer Vielzahl von Stiftern gegründet wurden und darauf angelegt sind, ihr Kapital nach der Stiftungsgründung sukzessive durch Zustiftungen zu vermehren. Bürgerstiftungen sind das prominenteste Beispiel dieses zunehmend an Bedeutung gewinnenden Stiftungstypus. Neben den Bürgerstiftungen, die sich in der Regel einer Vielzahl an Stiftungszwecken verschrieben haben, die sie in einer bestimmten Region fördern, gibt es eine wachsende Zahl von überregional agierenden Gemeinschaftsstiftungen, die sich einem speziellen Thema widmen. Ziel von Gemeinschaftsstiftungen ist es, das Engagement vieler Stifter zu bündeln, dadurch effektiver zu handeln und den Einstieg ins Stiften auch mit relativ niedrigem finanziellen Einsatz zu ermöglichen.

Gremien »» Organe

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Grundsätze guter Stiftungspraxis Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen haben im Jahr 2006 die „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ verabschiedet, um Stiftungsorganen, Stiftungsverwaltern, Stiftungsmitarbeitern sowie potenziellen Stiftern eine Orientierung für ihre praktische Arbeit zu geben. Insbesondere sollen die Grundsätze das Bewusstsein aller Beteiligten für die Vermeidung von Interessenkonflikten, für die angemessene Transparenz bei der Zweckverwirklichung und für die Effizienz der Mittelverwendung schärfen. (www.stiftungen.org/ggs) Grundstockvermögen »» Stiftungskapital Haftung Haftungsverpflichtungen der Stiftung, ihrer Organe und Mitarbeiter können insbesondere im Bereich der Vermögens- und der Spendenverwaltung auftreten, wenn entsprechende Pflichten verletzt wurden. Zu erwägen ist daher der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Jahresabrechnung Die Jahresabrechnung ist der Abschluss der periodisch laufenden Buchführung bzw. Aufzeichnungen der Stiftung, bezogen auf das Geschäftsjahr. In der Wahl der Rechnungslegungsart, die die Stiftung dieser Abrechnung zugrunde legt, ist sie weitestgehend frei. Kirchliche Stiftung Eine kirchliche Stiftung ist eine Stiftung, deren Zweck überwiegend kirchlichen Aufgaben dient. Eine selbstständige kirchliche Stiftung wird durch die kirchliche Aufsichtsbehörde beaufsichtigt. Die Bestimmung als kirchliche Stiftung hängt vom Stifterwillen und von der Zustimmung der Kirche ab. Kooperation Durch die Kooperation mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen kann es Stiftungen gelingen, Synergieeffekte zu erzielen und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Landesstiftungsgesetze Jedes Bundesland hat ein Landesstiftungsgesetz, das Bestimmungen über Stiftungen und ihre Aufsicht in Ergänzung zu den zivilrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches enthält.

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Legate Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ist der letzte Wille eines Erblassers zugunsten eines oder mehreren Begünstigten in einem Testament oder einem Erbvertrag. Mittelverwendung Mittelverwendung nennt man die Verausgabung der Vermögenserträge und Spenden für den Satzungszweck. Gemeinnützige Stiftungen unterliegen dem sogenannten Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung. Das heißt, dass Vermögenserträge und Spenden spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke ausgegeben werden müssen. Non-Profit-Sektor Der Non-Profit-Sektor ist neben dem Markt und dem Staat der sogenannte „Dritte Sektor“. Der Begriff bezeichnet den gesellschaftlichen Bereich, in dem produktive soziale Systeme in privater Trägerschaft ergänzend zum Staat und zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen spezifische Zwecke der Bedarfsdeckung, Förderung und Interessenvertretung für Dritte oder ihre Mitglieder verfolgen. Die Finanzierung erfolgt z.B. über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse. Erwirtschaftete Gewinne werden nicht an Mitglieder oder Mitarbeiter ausgeschüttet, sondern fließen als Reinvestition zurück in die Organisation. Öffentlich-rechtliche Stiftung Öffentlich-rechtliche Stiftungen bzw. Stiftungen des öffentlichen Rechts werden von staatlicher Seite durch einen Stiftungsakt, insbesondere per Gesetz, errichtet und verfolgen Zwecke, die von einem besonderen öffentlichen Interesse sind. Öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts Anders als eine öffentlich-rechtliche Stiftung wird eine öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts nach den Regeln des Privatrechts errichtet. Der Zusatz „öffentlich“ wird vor allem in Bayern und Baden-Württemberg verwendet und kennzeichnet Stiftungen, die Zwecke verfolgen, die zumindest teilweise dem Gemeinwohl dienen. Eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts ist meistens, aber nicht notwendigerweise, gemeinnützig. Operative Stiftung Eine operative Stiftung führt eigene Projekte durch, bezweckt also nicht die Förderung fremder Projekte bzw. die Förderung anderer gemeinwohlorientierter Körperschaften, wie es eine Förderstiftung tut. Manche Stiftungen sind sowohl fördernd als auch operativ tätig.

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Organe Als Organe einer Stiftung werden die für sie handelnden Gremien bezeichnet (z.B. Vorstand, Kuratorium, Stiftungsrat). Bezeichnung und Aufgaben der Organe sind in der Satzung festgelegt. Public-Private-Partnership Unter Public-Private-Partnership versteht man ein auf freiwilliger Basis vereinbartes Zusammenwirken der öffentlichen Hand mit privaten Organisationen zur Erreichung eines übergeordneten Zwecks. Rechtsfähige Stiftung Eine rechtsfähige Stiftung verfügt im Gegensatz zu einer Treuhandstiftung über eine eigene Rechtspersönlichkeit, wird also mit ihrer Anerkennung durch die zuständige Aufsichtsbehörde eine selbstständige juristische Person. Sie ist das klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Ihre Entstehungsvoraussetzungen sind in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, die durch die Landesstiftungsgesetze ausgefüllt werden. Rechtsform Der Begriff „Stiftung“ ist gesetzlich nicht definiert. Daher gibt es Stiftungen verschiedener Rechtsformen. Der Prototyp einer Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Daneben gibt es auch Stiftungen anderer Rechtsformen wie z.B. Stiftungs-GmbHs oder Stiftungsvereine. Rechtssitz (Stiftungssitz oder Sitz) Den Rechtssitz der Stiftung bestimmt der Stifter im Stiftungsgeschäft. Für die Wahl des Sitzes ist nur die Angabe eines sachlichen Grundes erforderlich. Er muss also nicht dem Wohnsitz des Stifters entsprechen. Der Sitz ist maßgeblich dafür, welches Bundesland mit welcher Behörde für die Anerkennung der Stiftung zuständig ist. Bei dieser Behörde hat der Stifter das Stiftungsgeschäft mit der anliegenden Satzung zur Anerkennung einzureichen. Rücklagen Die Bildung von Rücklagen lassen Stiftungsrecht und Steuerrecht nur unter besonderen Einschränkungen zu. Für gemeinnützige Stiftungen statuiert das Steuerrecht die Möglichkeit der Bildung bestimmter Rücklagen als Ausnahme vom Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung, die der Stiftung die Zweckerfüllung und die Vermögensbewirtschaftung erleichtern sollen.

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Satzung Die Satzung ist die „Verfassung“ der Stiftung und zu ihrer Errichtung zwingend erforderlich. In ihr werden unter anderem der Name der Stiftung, ihre Rechtsform, ihr Sitz, ihre Organe und die Stiftungszwecke festgelegt. Selbstständige Stiftung »» Rechtsfähige Stiftung Spende/Spendenabzug Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie eine Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung können insgesamt bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Sponsoring Sponsoring ist eine vertraglich fixierte Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die den Sponsor dazu verpflichtet, bestimmte Finanz-, Sach- oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug ist er zur Nutzung bestimmter Rechte der gesponserten Organisation berechtigt. Unternehmen setzen Sponsoring häufig ein, um z.B. Zielgruppen zu erreichen, die sich über andere, traditionelle Werbeformen nicht erreichen lassen. Stifterin / Stifter Als Stifterin oder Stifter betätigen kann sich jede natürliche Person, die nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist, sowie jede juristische Person, beispielsweise ein rechtsfähiger Verein oder ein Unternehmen. Entscheidende Voraussetzung für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ist, dass der Stifter seinen Willen, eine Stiftung zu gründen, zum Ausdruck bringt. Dies erfolgt im Rahmen des Stiftungsgeschäfts. Stiftungsgeschäft Das Stiftungsgeschäft ist ein Dokument, mit dem der Stifter seine Absicht erklärt, eine Stiftung zu errichten. Damit verpflichtet er sich, ein im Stiftungsgeschäft genau bestimmtes Vermögen auf die noch zu entstehende Stiftung zu übertragen. Stiftungskapital / -vermögen Als Stiftungskapital bezeichnet man das Vermögen der Stiftung, das dauerhaft zu erhalten ist (Substanzerhaltung) und dessen Erträge den Stiftungszwecken zugutekommen. Die Höhe des Vermögens, das für die Stiftungserrichtung erforderlich ist, ist weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in den Landesstiftungsgesetzen vorgeschrieben. Das Stiftungsvermögen muss al-

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lerdings so bemessen sein, dass die daraus fließenden Erträge ausreichen, um die Stiftungszwecke dauerhaft und nachhaltig zu erfüllen. Stiftungsverwaltung Auf Stiftungsverwaltung spezialisierte kommerzielle, öffentliche oder gemeinnützige Anbieter, z.B. Bürgerstiftungen, übernehmen die Umsetzung der Stiftungszwecke und die Anlage des Stiftungsvermögens zumeist für rechtlich unselbstständige Stiftungen, sogenannte Treuhandstiftungen. Stiftungszweck Der Zweck der Stiftung wird vom Stifter im Rahmen der Satzung festgelegt. Er definiert die Aufgaben und Ziele der Stiftung, d.h., die Erträge des Stiftungsvermögens werden ausschließlich zur Verfolgung dieses Zwecks verwendet. Eine Änderung des Stiftungszwecks ist nachträglich nur schwer möglich, weshalb viele Stifter einen weit gefassten Zweck wählen. Stiftungen können zu jedem legalen Zweck errichtet werden, der das Gemeinwohl nicht gefährdet. Steuerlich begünstig sind jedoch nur Stiftungen mit einem gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck. Substanzerhaltung Substanzerhaltung ist die Gewährleistung der Dauerhaftigkeit einer Stiftung, indem das Vermögen unter Berücksichtigung des Inflationsausgleichs in seinem Wert erhalten bleibt und nicht geschmälert wird. Thesaurierung Als Thesaurierung bezeichnet man den Vorgang, einen Teil der Erträge dem Stiftungsvermögen zuzuführen. Mithilfe der Thesaurierung von Erträgen kann eine Stiftung z.B. der inflationsbedingten Verminderung des Stiftungsvermögens entgegenwirken. Trägerstiftung Trägerstiftungen verwirklichen ihren Zweck in der Regel vornehmlich durch von ihnen betriebene Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Museen oder Forschungszentren, deren Art den Zweck der Stiftung vorgibt. Neben den Erträgen aus dem Anlagevermögen finanzieren sich Anstaltsträgerstiftungen über öffentliche Zuwendungen, aus ihren Dienstleistungen sowie Pflegesätzen. Transparenz Die politische Forderung nach Transparenz bezieht sich auf die Parameter Information, Offenheit, Kommunikation und Rechenschaft. Im Stiftungswesen bedeutet dies, der Öffentlichkeit die wesentlichen inhaltlichen und wirtschaftlichen Informationen über die Stiftung zur Verfügung zu stellen.

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Treuhandstiftung / Treuhänder Treuhänder nennt man die natürliche oder juristische Person, der der Stifter einer Treuhandstiftung das Stiftungsvermögen zur Verwaltung gemäß der von ihm entworfenen Stiftungssatzung anvertraut. Eine Treuhandstiftung, die auch als unselbstständige, nicht rechtsfähige oder fiduziarische Stiftung bezeichnet wird, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) errichtet. Der Treuhänder ist verpflichtet, das Stiftungskapital getrennt von seinem eigenen Vermögen zu verwalten. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Umschichtung Unter einer Umschichtung versteht man die Veränderung der Zusammensetzung des Grundstockvermögens einer Stiftung, wie zum Beispiel die Veräußerung eines Grundstücks. Sie kann nötig werden, um unrentierliche Vermögensanlagen abzustoßen und dafür rentierliche zu erwerben. Unternehmensverbundene Stiftung Unternehmensverbundene Stiftungen halten wesentliche Anteile an Unternehmen oder betreiben selbst ein Unternehmen. Sie werden häufig als Instrument zur Regelung der Unternehmensnachfolge eingesetzt. Verbrauchsstiftung Eine Verbrauchsstiftung nennt man eine Stiftung, deren Grundstockvermögen nach dem Willen des Stifters in einer bestimmten Zeitspanne ganz oder zum Teil für die Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt werden soll. Verwaltungskosten Verwaltungskosten sind Kosten, die durch die Finanzierung, Planung, Durchführung und Kontrolle der gemeinnützigen Aktivitäten einer Stiftung anfallen und nur mittelbar der Zweckerfüllung dienen. Vorstand Der Vorstand einer Stiftung ist ihr notwendiges Vertretungsorgan. Seine Größe und Funktion richtet sich nach der Geschäftstätigkeit der Stiftung. Werterhalt Die Stiftungsorgane sind verpflichtet, für den Werterhalt des Grundstockvermögens der Stiftung Sorge zu tragen. Der Werterhalt des Vermögens (Inflationsausgleich) kann insbesondere durch die Bildung von Rücklagen unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorgaben erreicht werden. Zustiftung Unter einer Zustiftung versteht man eine Zuwendung in den Vermögensstock einer bereits bestehenden Stiftung.

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grundsätze guter stiftungspraxis

Verabschiedet von der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen am 11. Mai 2006 in Dresden

Präambel Die Gründung von Stiftungen ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung der Bürger. Stiftungen engagieren sich auf vielfältige Weise in zentralen gesellschaftlichen Feldern. Die gesellschaftliche Bedeutung und Funktion von Stiftungen muss sich widerspiegeln in einer verantwortungsvollen Ausführung der von den treuhänderisch wirkenden Stiftungsorganen übernommenen Verpflichtungen. Die Grundsätze sollen Stiftungsorganen, Stiftungsverwaltern, Stiftungsmitarbeitern sowie potenziellen Stiftern als Orientierung dienen. Insbesondere sollen sie das Bewusstsein aller Beteiligten für die Vermeidung von Interessenkonflikten, für die angemessene Transparenz bei der Zweckverwirklichung und für die Effizienz der Mittelverwendung schärfen. In Anbetracht der Vielfalt von Stiftungen sind diese Grundsätze je nach Größe, Zweck und Art der Aufgabenwahrnehmung den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

I. Stiftungen Die Grundsätze wenden sich an gemeinwohlorientierte Stiftungen im materiellen Sinne: »» Stiftungen verfolgen vom Stifter bestimmte gemeinwohlorientierte Zwecke, welche in ihrer Satzung verankert sind und durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen erfüllt werden sollen. »» Stiftungen haben ein Vermögen, das ihnen grundsätzlich auf Dauer und ungeschmälert zur Verfügung stehen soll. »» Stiftungen haben Organe oder Träger, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des jeweiligen Stiftungszwecks gewährleisten. »» Stiftungen können in unterschiedlichen Rechtsformen verfasst sein (z.B. als rechtsfähige Stiftung, als Stiftungsgesellschaft und als Stiftungsverein). Auch treuhänderische Stiftungen erfüllen diesen materiellen Stiftungsbegriff.

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II. Grundsätze guter Stiftungspraxis

1. Zu den handelnden Personen Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen: »» Grundsatz 1: Sie verstehen sich als Treuhänder des im Stiftungsgeschäft und in der Satzung formulierten Stifterwillens. Sie sind der Satzung verpflichtet und verwirklichen den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen. »» Grundsatz 2: Das in ihre Obhut gegebene Vermögen ist in seiner nachhaltigen Ertragsfähigkeit zu erhalten. »» Grundsatz 3: Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab. »» Grundsatz 4: Die Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen. »» Grundsatz 5: Sie anerkennen Transparenz als Ausdruck der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und als ein Mittel zur Vertrauensbildung. Sie stellen daher der Öffentlichkeit in geeigneter Weise die wesentlichen inhaltlichen und wirtschaftlichen Informationen über die Stiftung (insbesondere über den Stiftungszweck, die Zweckerreichung im jeweils abgelaufenen Jahr, die Förderkriterien und die Organmitglieder) zur Verfügung. »» Grundsatz 6: Sie veröffentlichen ihre Bewilligungsbedingungen und setzen, soweit geboten, unabhängige Gutachter oder Juroren ein. »» Grundsatz 7: Gesetzliche Auskunftspflichten werden rasch und vollständig erfüllt. »» Grundsatz 8: Die Mitglieder der Stiftungsorgane handeln informiert, integer und verantwortungsvoll. Ehrenamtlich tätige Organmitglieder sind trotz ihrer übrigen Verpflichtungen bereit, die erforderliche Zeit und Sorgfalt für die Stiftungsarbeit zur Verfügung zu stellen. »» Grundsatz 9: Mitglieder von Kontroll- und Beratungsgremien sind grundsätzlich unabhängig von den für die operative Tätigkeit verantwortlichen Organen und werden von diesen umfassend und wahrheitsgemäß informiert. »» Grundsatz 10: Die Stiftungsorgane sorgen für die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Stiftungsprogramme, vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung des Satzungszwecks, die Effizienz des Mitteleinsatzes und im Hinblick auf das Verhalten gegenüber Fördersuchenden sowie der Öffentlichkeit; sie fördern entsprechendes Verhalten ihrer Mitarbeiter. »» Grundsatz 11: Die Stiftungsorgane von fördernden Stiftungen betrachten Fördersuchende als unverzichtbare Partner zur Verwirk-

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lichung der Stiftungszwecke. Anfragen sollten zeitnah beantwortet werden; über den Fortgang der Antragsbearbeitung sollte informiert werden. »» Grundsatz 12: Die Stiftungsorgane fördern den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen. 2. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten Für Mitglieder der Stiftungsorgane, der Kontroll- und Beratungsgremien und für Stiftungsmitarbeiter gilt, dass sich niemand bei seinen Entscheidungen von eigennützigen Interessen leiten lässt. Insbesondere beachten sie folgende Grundsätze: »» Grundsatz 13: Sie legen die Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt im Einzelfall unaufgefordert offen und verzichten von sich aus auf eine Beteiligung am Entscheidungsprozess, wenn dieser ihnen oder einer nahestehenden Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Auch persönliche oder familiäre Beziehungen zu den Fördersuchenden und zu Dienstleistungsunternehmen werden offen kommuniziert. »» Grundsatz 14: Sie verzichten auf vermögenswerte Vorteile, die ihnen von interessierter Seite verschafft werden. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung von Vorteil und Gegenleistung nicht unmittelbar oder erst zukünftig zu erwarten ist.

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5 Adressen der Stiftungsaufsichtsbehörden

Eine laufend aktualisierte Liste mit E-Mail-Adressen und URLs der Behörden finden Sie unter www.stiftungen.org/aufsichtsbehoerden.

Staatliche Stiftungsaufsichtsbehörden Baden-Württemberg Oberste Stiftungsbehörde Referat 21 Dorotheenstraße 6 70173 Stuttgart Telefon (0711) 231 32 12 Fax (0711) 231 50 00

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Salvatorstraße 2 80333 München Telefon (089) 21 86 -0 Fax (089) 21 86 -28 00

Regierungspräsidium Karlsruhe Schloßplatz 1–3 76131 Karlsruhe Telefon (0721) 926 62 56 Fax (0721) 929 62 11

Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach Telefon (0981) 53 -16 18/-12 44 Fax (0981) 53 -12 06/-52 44

Regierungspräsidium Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 167 79098 Freiburg i.Br. Telefon (0761) 208 10 49 Fax (0761) 208 10 80

Regierung von Niederbayern Regierungsplatz 540 84023 Landshut Telefon (0871) 808 -10 78/-12 30 Fax (0871) 808 -10 02/-13 17

Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart Telefon (0711) 904 24 89 Fax (0711) 904 25 83

Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538 München

Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen Telefon (07071) 757 -36 45 Fax (07071) 757-9 -36 45 Bayern Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr Odeonsplatz 3 80524 München Telefon (089) 21 92 -2582 Fax (089) 21 92 -122 66

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Regierung von Oberfranken Ludwigstraße 20 95444 Bayreuth Telefon (0921) 604 -12 39/-12 48/-17 28 Fax (0921) 604 -42 39/-47 28/-42 48 Regierung der Oberpfalz Emmeramsplatz 8/9 93047 Regensburg Telefon (0941) 56 80 -591/-200/-251 Fax (0941) 56 80 -199/-92 00/-92 51 Regierung von Schwaben Fronhof 10 86146 Augsburg Telefon (0821) 327 25 -46/-42 Fax (0821) 32 72 28 91 25 -42/-46


Regierung von Unterfranken Peterplatz 9 97070 Würzburg Telefon (0931) 380 15 -53/-37/-51 Fax (0931) 380 15 -22 22 Berlin Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin Salzburger Straße 21–25 10825 Berlin Telefon (030) 90 13 -33 82 Fax (030) 90 13 -2008 Brandenburg Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Referent für Stiftungsangelegenheiten: Marc Rüdebusch Henning-v.-Tresckow-Straße 9–13 14467 Potsdam Telefon (0331) 866 -22 42 Fax (0331) 866 -22 02 Hansestadt Bremen Der Senator für Inneres, Kultur und Sport Contrescarpe 22/24 28203 Bremen Telefon (0421) 361 90 47 Fax (0421) 362 90 09 Hansestadt Hamburg Behörde für Justiz und Gleichstellung Hamburg Drehbahn 36 20354 Hamburg Telefon (040) 428 43 -52 72 Fax (040) 428 43 -52 76 Hessen Hessische Staatskanzlei Georg-August-Zinn-Straße 1 65183 Wiesbaden Telefon (0180) 10 30 300 Fax (0611) 32 36 87 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Friedrich-Ebert-Allee 12 68185 Wiesbaden Telefon (0611) 353 -692 Fax 353 -343

Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat I 13 Luisenplatz 2, Kollegiengebäude 64283 Darmstadt Telefon (06151) 12 55 98 Fax (06151) 12 68 21 Regierungspräsidium Gießen Abteilung II – Dezernat 21 Landgraf-Philipp-Platz 1–7 35390 Gießen Telefon (0641) 303 22 92 Fax (0641) 303 21 97 Regierungspräsidium Kassel Dezernat 15.1 Steinweg 6 34117 Kassel Telefon (05 61) 106 -21 26 Fax (05 61) 106 -16 37 Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Rechtsamt 30.2 – Stiftungsabteilung Sandgasse 6 60275 Frankfurt am Main Claudia Eiling Telefon (069) 212 -336 09 Fax (069) 212 -378 95 Mecklenburg-Vorpommern Justizministerium Abteilung 3, Referat 390 Puschkinstraße 19–21 19055 Schwerin Telefon (0385) 588 33 90 Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Lavesallee 6 30169 Hannover Telefon (0511) 120 -0 Fax (0511) 120 -65 55 Nordrhein-Westfalen Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstraße 5 40213 Düsseldorf Telefon (0211) 871 -25 80 Fax (0211) 871 -33 55

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Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1 59817 Arnsberg Telefon (02931) 82 -0 Fax (02931) 82 -40770 Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 13–15 32756 Detmold Telefon (05231) 71 -15 06 Fax (05231) 71 -12 95 Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Telefon (0211) 475 -25 31/-20 31 Fax (0211) 475 -19 98 Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2–10 50667 Köln Telefon (0221) 147 -33 54 Fax (0221) 147 -28 78 Bezirksregierung Münster Am Domplatz 1–3 48143 Münster Telefon (0251) 411 -11 49 Fax (0251) 411 -16 16 Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern des Landes Rheinland-Pfalz Schillerplatz 3–5 55116 Mainz Telefon (06131) 16 0 Fax (06131) 16 35 95 Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier Referat 23 Postfach 13 20 54203 Trier Telefon (0651) 94 94 801 Fax (0651) 94 94 827 Saarland Ministerium für Inneres und Sport Franz-Josef-Röder-Straße 21 66119 Saarbrücken Telefon (0681) 501 26 75 Fax (0681) 962 16 -05

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Zahlen, Daten, Fakten | 2014

Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Referat Stiftungen Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Postfach 200256 06003 Halle (Saale) Telefon (0345) 514 -18 26 Fax (0345) 514 -20 83 Sachsen Landesdirektion Sachsen Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz Telefon (0371) 532 -0 Fax (0371) 532 -19 29 Schleswig-Holstein Innenministerium von Schleswig-Holstein Düstenbrooker Weg 92 24105 Kiel Telefon (0431) 988 -30 91 Fax (0431) 988 -28 33 Thüringen Thüringer Innenministerium Referat 21 – Verwaltungsrecht Steigerstraße 24 99104 Erfurt Telefon (0361) 37 93 -411/-421 Fax (0361) 37 93 -432 Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung Inneres – Referat Hoheitsangelegenheiten Postfach 2249 99403 Weimar Telefon (0361) 37 73 71 20


Kirchliche Aufsichtsbehörden

Aufsichtsbehörden der evangelischen Kirche Anhalt Evangelische Landeskirche Anhalts Friedrichstraße 22–24 06844 Dessau-Roßlau Telefon (0340) 25 26 -0/-206 Fax (0340) 2526 -142 Baden Evangelische Landeskirche in Baden Abteilung Allgemeine Rechtsfragen Blumenstraße 1–7 76133 Karlsruhe Telefon (0721) 917 50 Fax (0721) 91 75 -550 Bayern Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Evangelisch-Lutherische Landeskirchenstelle Ansbach Stiftungsaufsicht Bischof-Meiser-Straße 16 91522 Ansbach Telefon (0981) 969 91 -147 Fax (0981) 969 91 -196 Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Evangelische Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz Evangelisches Zentrum Berlin Brandenburg Stiftungsaufsicht Georgenkirchstraße 69/70 10249 Berlin Telefon (030) 243 44 -0 Fax (030) 243 44 -500 Braunschweig Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig Landeskirchenamt Rechtsreferat Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1 38300 Wolfenbüttel Telefon (05331) 802 -0 Fax (05331) 802 -700

Bremen Bremische Evangelische Kirche Kirchenkanzlei Franziuseck 2–4 28199 Bremen Telefon (0421) 55 97 -0 Fax (0421) 55 97 -265 Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) für die ehemalige Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche: Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland Landeskirchenamt Kiel Dänische Straße 21–35 24103 Kiel Telefon (0431) 97 97 -5 Fax (0431) 97 97 -997 für die ehemalige Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und die ehemalige Pommersche Evangelische Kirche: Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland Außenstelle Schwerin Münzstraße 8–10 19055 Schwerin Telefon (0385) 202 23 -0 Fax (0385) 202 23 -170 Hannover Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) Kirchenamt Herrenhäuser Straße 12 30419 Hannover Telefon (0511) 27 96 -0 Fax (0511) 27 96 -707 Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Landeskirchenamt Rote Reihe 6 30169 Hannover Telefon (0511) 12 41 -0 Fax (0511) 12 41 -266

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Hessen und Nassau Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Kirchenverwaltung Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Telefon (06151) 405 -0 Fax (06151) 405 -440 Kurhessen-Waldeck Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck Landeskirchenamt Haus der Kirche Wilhelmshöher Allee 330 34131 Kassel Telefon (0561) 93 78 -0 Fax (0561) 93 78 -400 Lippe Lippische Landeskirche Landeskirchenamt Leopoldstraße 27 32756 Detmold Telefon (05231) 976 -60 Fax (05231) 976 -850 Mitteldeutschland Evangelische Kirche in Mitteldeutschland Landeskirchenamt der EKM Michaelisstraße 39 99084 Erfurt Telefon (03691) 678 -99 Fax (03691) 678 -355 Oldenburg Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg Evangelisch-lutherischer Oberkirchenrat Philosophenweg 1 26121 Oldenburg Telefon (0441) 770 -10 Fax (0441) 770 -12 99 Pfalz Evangelische Kirche der Pfalz Domplatz 5 67346 Speyer Telefon (06232) 667 -145 Fax (06232) 667 -199

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Reformierte Evangelisch-reformierte Kirche Saarstraße 6 26789 Leer (Ostfriesland) Telefon (0491) 91 98 -0 Fax (0491) 91 98 -251 Rheinland Evangelische Kirche im Rheinland Landeskirchenamt Hans-Böckler-Straße 7 40476 Düsseldorf Telefon (0211) 45 62 -0 Fax (0211) 45 62 -444 Sachsen Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens Landeskirchenamt, Dezernat VI Lukasstraße 6 01069 Dresden Telefon (0351) 46 92 -0 Fax (0351) 46 92 -109 Schaumburg-Lippe Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe Landeskirchenamt Bückeburg Herderstraße 27 31675 Bückeburg Telefon (05722) 960 -0 Fax (05722) 960 -10 Westfalen Evangelische Kirche von Westfalen Landeskirchenamt – Stiftungsberatung Altstädter Kirchplatz 5 33602 Bielefeld Telefon (0521) 594 -0 Fax (0521) 594 -129 Württemberg Evangelische Landeskirche in Württemberg Augustenstraße 124 70197 Stuttgart Telefon (0711) 222 76 -46 Fax (0711) 222 76 -47


Kirchliche Aufsichtsbehörden

Aufsichtsbehörden der katholischen Kirche Aachen Bischöfliches Generalvikariat Aachen Klosterplatz 7 52062 Aachen Telefon (0241) 452 -0 Fax (0241) 452 -496 Augsburg Bischöfliches Generalvikariat Augsburg Bischöfliche Finanzkammer Fronhof 4 86152 Augsburg Telefon (0821) 31 66 -235 Bamberg Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg Domplatz 3 96049 Bamberg Telefon (0951) 502 -0 Fax (0951) 502 -290 Berlin Erzbischöfliches Ordinariat Berlin Rechtsabteilung Niederwallstraße 8–9 10117 Berlin Telefon (030) 326 84 -1797 -162 Fax (030) 326 84 -316 Dresden-Meißen Bistum Dresden-Meißen Finanzen, Vermögensverwaltung, Bau und ZGAST Käthe-Kollwitz-Ufer 84 01309 Dresden Telefon (0351) 33 64 -600 Eichstätt Bischöfliches Ordinariat Eichstätt Leonrodplatz 4 85072 Eichstätt Telefon (08421) 50 -0 Fax (08421) 50 -239 Erfurt Bischöfliches Ordinariat Erfurt Herrmannsplatz 9 99084 Erfurt Telefon (0361) 65 72 -0 Fax (0361) 65 72 -444

Essen Bischöfliches Generalvikariat Essen Dezernat 5 Abteilung I Zwölfling 16 45127 Essen Telefon (0201) 22 04 -1 Fax (0201) 22 04 -570 Freiburg Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg im Breisgau Abt. VI Schoferstraße 2 79098 Freiburg im Breisgau Telefon (0761) 21 88 -302 Fax (0761) 21 88 -379 Fulda Bischöfliches Generalvikariat Fulda Rechtsabteilung Paulustor 5 36037 Fulda Telefon (0661) 87300 Fax (0661) 87304 Görlitz Katholische Kirche, Bistum Görlitz Carl-von-Ossietzky-Straße 41/43 02826 Görlitz Telefon (03581) 47 82 -0 Fax (03581) 47 82 -12 Hamburg Erzbischöfliches Generalvikariat Hamburg Rechtsabteilung Danziger Straße 52a 20099 Hamburg Telefon (040) 248 77 -231 Fax (040) 248 77 -303 Hildesheim Bischöfliches Generalvikariat in Hildesheim Domhof 18-21 31134 Hildesheim Telefon (05121) 307 -0/-242 Fax (05121) 307 -243

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Köln Erzbischöfliches Generalvikariat Köln 50606 Köln Marzellenstraße 32 50668 Köln Telefon (0221) 16 42-0 Fax (0221) 16 42 -17 00 Limburg Bischöfliches Ordinariat Limburg Dezernat Finanzen Roßmarkt 4 65549 Limburg Telefon (06431) 295 -225 Fax (06431) 295 -476 Magdeburg Bischöfliches Ordinariat Magdeburg Max-Josef-Metzger-Straße 1 39104 Magdeburg Telefon (0391) 59 61-0 Fax (0391) 59 61-100 Mainz Bischöfliches Ordinariat Mainz Bischofsplatz 2 55116 Mainz Telefon (06131) 253 -140 Fax (06131) 253 -556 München und Freising Erzbischöfliches Ordinariat München Maxburgstraße 2 80333 München Telefon (089) 21 37 -12 33/-12 34 Fax (089) 21 37 -15 85 Münster Bischöfliches Generalvikariat Münster Domplatz 27 48135 Münster Telefon (0251) 49 53 51 Fax (0251) 49 53 59 Osnabrück Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück Hasestraße 40a 49074 Osnabrück Telefon (0541) 318 -0 Fax (0541) 318 -117

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Paderborn Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn Rechtsamt Domplatz 3 33098 Paderborn Telefon (05251) 125 -209 Fax (05251) 125 -470 Passau Bischöfliches Ordinariat Passau Finanzkammer Residenzplatz 8 94032 Passau Telefon (0851) 393 -0 Fax (0851) 393 -11 09 Regensburg Bischöfliches Ordinariat Regensburg Niedermünstergasse 1 93047 Regensburg Telefon (0941) 597 -11 00 Fax (0941) 597 -11 02 Rottenburg-Stuttgart Bischöfliches Ordinariat Rottenburg am Neckar Eugen-Bolz-Platz 1 72108 Rottenburg am Neckar Telefon (07472) 169 -0 Fax (07472) 169 -571 Speyer Bischöfliches Ordinariat Speyer am Rhein Kleine Pfaffengasse 16 67346 Speyer am Rhein Telefon (06232) 102 -0 Fax (06232) 102 -300 Trier Bischöfliches Generalvikariat Trier Justiziariat/Recht Hinter dem Dom 6 54290 Trier Telefon (0651) 71 05 -0 Fax (0651) 71 05 -498 Würzburg Diözese Würzburg, Bischöfliches Ordinariat Domerschulstraße 2 97070 Würzburg Telefon (0931) 38 62 47 Fax (0931) 38 64 90


6 Literatur

Bücher »» Adloff, Frank: Philanthropisches Handeln. Eine historische Soziologie des Stiftens in Deutschland und den USA. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010 »» BDO AG (Hg.): Stiftungen im Spiegel der öffentlichen Meinung. Hamburg 2013. Download unter: www.bdo.de »» Bischoff, Antje; Bühner, Sebastian; Küstermann, Burkhard; Lassalle, Andrea; Rummel, Miriam: Stiftungen und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2012. Download unter: www.stiftungen.org/studien »» Bischoff, Antje; Hagedorn, Sandra; Lassalle, Andrea; Rummel, Miriam: Aus Fehlern lernen – Potenziale für die Stiftungsarbeit. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2013. Download unter: www.stiftungen.org/studien »» Bloemer, Vera: Stifterinnen. Frauen erzählen von ihrem Engagement – ein Lesebuch. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2010 »» Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.): „Nachgehakt: Wie gut sind Deutschlands Stiftungsaufsichten?“ In: StiftungsReport 2013/14. Auftrag Nachhaltigkeit: Wie Stiftungen Wirtschaft und Gemeinwohl verbinden. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2013, S. 94–111. Download unter: www.stiftungen.org/stiftungsreport »» Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.): Die Grundsätze guter Stiftungspraxis. Erläuterungen, Hinweise und Anwendungsbeispiele aus dem Stiftungsalltag. Berlin 2014. Download unter: www.stiftungen.org/ggs »» Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.): Kommunale Stiftungen in Deutschland. Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen. Berlin 2013. Download unter: www.stiftungen.org/studien »» Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.): Private Stiftungen als Partner der Wissenschaft. Ein Ratgeber für die Praxis. Berlin 2013 »» Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.): StiftungsReport 2014. Gesundheit fördern. Berlin 2014. Download unter: www.stiftungen. org/stiftungsreport »» Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.): StiftungsReport 2013/14. Auftrag Nachhaltigkeit. Wie Stiftungen Wirtschaft und Gemeinwohl verbinden. Berlin 2013. Download unter: www.stiftungen. org/stiftungsreport

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»» Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.): StiftungsReport 2012/13. Auftrag Nachhaltigkeit. Wie Stiftungen den sozialen Zusammenhalt stärken. Berlin 2012. Download unter: www.stiftungen. org/stiftungsreport »» Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.): StiftungsReport 2011/12. Auftrag Nachhaltigkeit. Wie Stiftungen das Klima schützen. Berlin 2011. Download unter: www.stiftungen.org/stiftungsreport »» Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.): StiftungsReport 2010/11. Stadt trifft Stiftung. Gemeinsam gestalten vor Ort. Berlin 2010. Download unter: www.stiftungen.org/stiftungsreport »» Burens, Peter-Claus: Fundraising. Ein Praxisratgeber mit 50 Tipps. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2012 »» Campenhausen, Axel; Richter, Andreas (Hg.): Stiftungsrechts-Handbuch. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2014 »» Fabisch, Nicole: Fundraising. Spenden, Sponsoring und mehr. 3. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2013 »» Falk, Hermann; Kramer, Andreas; Zeidler, Susanne: Führung, Steuerung und Kontrolle in der Stiftungspraxis. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2010. Download unter: www.stiftungen.org/studien »» Falk, Hermann: Vermögensanlage. Stiftungsvermögen professionell verwalten – ein Leitfaden. StiftungsRatgeber, Band 6. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2011 »» Fleisch, Hans: Stiftungsmanagement. Ein Leitfaden für erfolgreiche Stiftungsarbeit. StiftungsRatgeber, Band 4. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2013 »» Förster, Lutz: Stiftung und Nachlass. StiftungsRatgeber, Band 3. 3. Auflage. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2010 »» Fundraising Akademie (Hg.): Fundraising. Handbuch für Grundlagen, Strategien und Methoden. 4. Auflage. Gabler Verlag, Wiesbaden 2008 »» Göring, Michael: Unternehmen Stiftung. Stiften mit Herz und Verstand. 2. Auflage. Hanser, München 2010 »» Götz, Hellmut; Pach-Hanssenheimb, Ferdinand: Handbuch der Stiftung. NWB-Verlag, Herne 2014 »» Haibach, Marita: Handbuch Fundraising. Spenden, Sponsoring, Stiftungen in der Praxis. 4. Auflage. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2012 »» Hof, Hagen; Bianchini-Hartmann, Maren; Richter, Andreas: Stiftungen. Errichtung, Gestaltung, Geschäftstätigkeit, Steuern. 2. Auflage. Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 2010 »» Hoffmann-Steudner, Hedda: Die Gründung einer Stiftung. Ein Leitfaden für Stifter und Berater. 2. Auflage. StiftungsRatgeber, Band 1. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2014 »» Holt, Thomas von; Koch, Christian: Stiftungssatzung. Beck’sche Musterverträge, Band 47. 2. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2011

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»» Hüttemann, Rainer; Rawert, Peter: Buch 1, Allgemeiner Teil, § 80–89 (Stiftungsrecht). In: Staudinger, Julius von (Hg.): Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Berlin 2011 »» Hüttemann, Rainer; Richter, Andreas; Weitemeyer, Birgit: Landesstiftungsrecht. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2011 »» Kaestner, Rolf; Koolmann, Steffen; Möller, Thor (Hg.): Projektmanagement im Not for Profit-Sektor. Handbuch für gemeinnützige Organisationen. GPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen. Nürnberg 2012 »» Küstermann, Burkhard; Hoffmann-Steudner, Hedda: Stiften und spenden. Treuhandstiftung, Stiftungsfonds und Co. – Gestaltungsmöglichkeiten zur finanziellen Förderung gemeinnütziger Organisationen. StiftungsRatgeber, Band 2. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2011 »» Küstermann, Burkhard: Rechtsratgeber Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2010 »» Küstermann, Burkhard; Martin, Jörg; Weitz, Barbara: StiftungsManager. Recht, Organisation, Finanzen. Loseblatt-Ausgabe. Verlag Dashöfer, Hamburg 2012 ff. (bis 2012 unter dem Titel „Rechtshandbuch für Stiftungen“) »» Leseberg, Nina; Netkowski, Patrick: Engagementförderung durch Stiftungen in Deutschland. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2010. Download unter: www.stiftungen.org/studien »» Löwe, Christian von: Familienstiftungen. Gründung und Gestaltung – ein Leitfaden für Stifter und Berater. StiftungsRatgeber, Band 5. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2010, Nachdruck 2013 »» Merai, Karolina; Metzner-Kläring, Juliane; Schröder, Susanne; Sütterlin, Sabine: Denken fördern. Thinktanks als Instrumente wirkungsvoller Stiftungsarbeit. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2012. Download unter: www.stiftungen.org/studien »» Meyn, Christian; Richter, Andreas; Koss, Claus; Gollan, Anna Katharina: Die Stiftung. Umfassende Erläuterungen, Beispiele und Musterformulare für die Rechtspraxis. 3. Auflage. Haufe, Freiburg i.Br. 2013 »» Pues, Lothar; Scheerbarth, Walter: Gemeinnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2012 »» Redmann, Britta: Erfolgreich führen im Ehrenamt. Ein Praxisleitfaden für freiwillig engagierte Menschen. Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler, Wiesbaden 2012

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»» Richter, Andreas (Hg.): Stiftungsrechts-Handbuch. Bearbeitet von Axel Freiherr von Campenhausen. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2014 »» Sandberg, Berit (Hg.): Arbeitsplatz Stiftung. Karrierewege im Stiftungsmanagement. Stiftung & Sponsoring Verlag, Essen 2014 »» Sandberg, Berit (Hg.): Nachfolge im Stiftungsvorstand. Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für das Gremienmanagement. Stiftung & Sponsoring Verlag, Essen 2013 »» Sandberg, Berit; Mecking, Christoph: Führungskräfte in Stiftungen zwischen Ehrenamt und Spitzengehalt. Die Vergütungsstudie 2014. Stiftung & Sponsoring Verlag, Essen 2014 »» Sandberg, Berit; Mecking, Christoph: Vergütung haupt- und ehrenamtlicher Führungskräfte in Stiftungen. Die Ergebnisse der Vergütungsstudie. Stiftung & Sponsoring Verlag, Essen 2008 »» Schauhoff, Stephan (Hg.): Handbuch der Gemeinnützigkeit. Verein, Stiftung, GmbH. Recht, Steuern, Personal. 3. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2010 »» Schlüter, Andreas; Stolte, Stefan: Stiftungsrecht. Erscheinungsformen und Errichtung der Stiftung, Stiftungsaufsicht, Verwaltung des Stiftungsvermögens, Stiftungssteuerrecht, Rechnungslegung und Publizität, internationales Stiftungsrecht. 2. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2013 »» Simsa, Ruth; Meyerl, Michael; Badelt, Christoph (Hg.): Handbuch der Nonprofit-Organisation. Strukturen und Management. 5. Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2013 »» Stumpf, Christoph; Suerbaum, Joachim; Schulte, Martin; Pauli, Rudolf: Stiftungsrecht. Kommentar zum BGB-Stiftungsrecht, zu den Landesstiftungsgesetzen und zum Stiftungssteuerrecht. Verlag C.H. Beck, München 2011 »» Theurl, Theresia; Saxe, Annegret: Stiftungskooperationen in Deutschland. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2009. Download unter: www.stiftungen.org/studien »» Timmer, Karsten: Stiften in Deutschland. Die Ergebnisse der StifterStudie. 2. Auflage. Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2006 »» Urselmann, Michael: Fundraising. Professionelle Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Organisationen. 6. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden 2014 »» Weber, Melinda; Schneeweiß, Antje: Mission Investing im deutschen Stiftungssektor. Impulse für wirkungsvolles Stiftungsvermögen. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2012. Download unter: www.stiftungen.org/studien

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Zeitschriften »» Die Stiftung. Magazin für das Stiftungswesen und Private Wealth. „DIE STIFTUNG“ Media GmbH / Going Public Media AG, München 2006 ff. Erscheint sechsmal im Jahr. »» Stiftung & Sponsoring: Das Magazin für Non-Profit-Management und -Marketing. Stiftung & Sponsoring Verlag, Verl 1997 ff. Erscheint sechsmal im Jahr. »» StiftungsWelt. Das Magazin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin 2005 ff. (1999–2004 unter dem Titel „Deutsche Stiftungen“). Erscheint viermal im Jahr. »» Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen (ZStV). Nomos, BadenBaden 2010 ff. (2003–2009 unter dem Titel „Zeitschrift zum Stiftungswesen“ [ZSt], Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin). Erscheint sechsmal im Jahr.

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7 Adressen und weiterführende Informationen

Bundesverband Deutscher Stiftungen »» Haus Deutscher Stiftungen Mauerstraße 93 | 10117 Berlin Telefon (030) 89 79 47-0 | Fax -81 post@stiftungen.org www.stiftungen.org Berater und Dienstleister für Stiftungen Eine Übersicht über Anbieter von Dienstleistungen und Beratung für Stiftungen und Stifter in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter: »» www.stiftungen.org/partner Deutsche StiftungsAkademie Mit ihren Fortbildungsangeboten ist die Deutsche StiftungsAkademie (DSA) eine gemeinsame Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Die Akademie bietet ein breites Spektrum an Seminaren, Workshops, Kongressen sowie zwei Zertifizierungslehrgänge zum Stiftungsmanager und Stiftungsberater. Neben der Bildungsarbeit sieht sich die DSA mit ihren Veranstaltungen auch als eine Plattform, die Kooperation und Austausch ermöglicht. »» Deutsche StiftungsAkademie Haus Deutscher Stiftungen Mauerstraße 93 | 10117 Berlin Telefon (030) 89 79 47-47 | Fax -81 www.stiftungsakademie.de Deutscher StiftungsService GmbH Der Deutsche StiftungsService vergibt seit 2014 zweimal jährlich das Qualitätssiegel für Treuhandstiftungsverwaltung und leistet damit einen Beitrag zu mehr Transparenz und Qualität in diesem wachsenden Dienstleistungsmarkt. Das Qualitätssiegel bescheinigt Treuhändern die Kompetenz im Umgang mit Treuhandstiftungen und kann Stiftern Orientierung bei der Auswahl entsprechender Treuhänder bieten. »» Deutscher StiftungsService GmbH Haus Deutscher Stiftungen Mauerstraße 93 | 10117 Berlin Telefon (030) 89 79 47-35 | Fax -91 www.stiftungstreuhaender.org

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Deutscher StiftungsTag Beim größten Stiftungskongress in Europa mit jährlich rund 1.500 Teilnehmern treffen sich Stiftungsmitarbeiter, Stifter, Berater und Stiftungsinteressierte jedes Frühjahr im Mai oder Juni an wechselnden Orten. »» www.stiftungen.org/stiftungstag Initiative Bürgerstiftungen »» Haus Deutscher Stiftungen Mauerstr. 93 | 10117 Berlin Telefon (030) 89 79 47-90 | Fax – 91 www.buergerstiftungen.org Kompetenzzentrum Stiftungsforschung Das Kompetenzzentrum Stiftungsforschung dient der systematischen Erforschung aktueller Fragestellungen sowie einzelner Bereiche des deutschen Stiftungssektors. Von den Ergebnissen sollen in erster Linie die Stiftungen profitieren. Aus diesem Grund konzentriert sich das Kompetenzzentrum auf anwendungsorientierte Forschung. Mithilfe des StiftungsPanels ist es zudem möglich, langfristige Entwicklungen im Stiftungswesen zu beobachten. »» www.stiftungen.org/stiftungsforschung Magazin und Newsletter zu Stiftungsthemen Aktuelles rund um Stiftungsthemen bieten der monatliche E-Mail-Newsletter des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, „StiftungsNews“, sowie das vierteljährlich erscheinende Magazin „StiftungsWelt“. Den Newsletter können Sie kostenlos abonnieren: »» www.stiftungen.org/newsletter Das Jahresabo des Magazins (vier Ausgaben) kostet 49 Euro für Nichtmitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Mitglieder erhalten es im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenlos. Es kann bestellt werden unter »» www.stiftungen.org/stiftungswelt Regionale Stiftungstage Eine Übersicht über lokale und regionale Stiftungstage in Deutschland, die von unterschiedlichen Veranstaltern organisiert werden, finden Sie jeweils aktuell unter »» www.stiftungen.org/termine

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Social Media Folgen Sie dem Bundesverband Deutscher Stiftungen bei Twitter unter ­ @stiftungstweet oder bleiben Sie bei Facebook mit einem Klick auf „Gefällt mir“ über das Stiftungswesen auf dem Laufenden. »» www.stiftungen.org/socialmedia »» http://twitter.com/stiftungstweet »» www.stiftungen.org/facebook Stiftungsnetzwerke Stiftungen vernetzen sich deutschlandweit auf regionaler und lokaler Ebene. Mehr zu Initiativkreisen und anderen Vereinigungen finden Sie unter »» www.stiftungen.org/stiftungsnetzwerke Stiftungsportal stiftungen.org Aus der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ist nach einem Relaunch 2010 das Portal für deutsche Stiftungen und das Stiftungswesen entstanden. Neben Informationen aus dem Bundesverband haben Stiftungen über den Service „Stiftungen online“ die Möglichkeit, eigene Beiträge auf der Website zu veröffentlichen. »» www.stiftungen.org

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8 Über den Bundesverband Deutscher Stiftungen Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt als Dachverband die Interessen der Stiftungen in Deutschland. Der größte Stiftungsverband in Europa hat rund 3.900 Mitglieder, über Stiftungsverwaltungen sind ihm mehr als 7.000 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Damit repräsentiert der Verband rund drei Viertel des deutschen Stiftungsvermögens in Höhe von mehr als 100 Milliarden Euro. Auf politischer Ebene macht sich der Bundesverband – als unabhängiger Dachverband und „Stimme der Stiftungen“ – für die Verbesserung der rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen stark. Mit den 2006 von den Mitgliedern verabschiedeten Grundsätzen guter Stiftungspraxis setzt er sich für verantwortungsvolles und effektives Stiftungshandeln und Transparenz im Stiftungswesen ein. Mitglieder profitieren von einem breit gefächerten Informations-, Service- und Beratungsangebot, von Praxiserfahrungen und Kontakten. Die thematische Stiftungsvielfalt spiegelt sich in den Arbeitskreisen und Foren wider. Neben vielfältigen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet organisiert der Verband jedes Jahr mit dem Deutschen StiftungsTag den größten Stiftungskongress in Europa. Der Professionalisierung im Stiftungswesen dient das Fortbildungsangebot der Deutschen StiftungsAkademie (DSA), einer gemeinsamen Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Mit der Datenbank Deutscher Stiftungen unterhält der Bundesverband die umfangreichste und wichtigste Datensammlung zum deutschen Stiftungswesen. Sie ist u.a. Grundlage des Verzeichnisses Deutscher Stiftungen und der Online-Stiftungssuche, die Fördersuchenden und anderen Stiftungsinteressierten umfassende Recherchemöglichkeiten nach deutschen Stiftungen bieten. Das Verzeichnis Deutscher Stiftungen wird nach einer Vollerhebung unter deutschen Stiftungen alle drei Jahre neu aufgelegt. Es enthält rund 22.000 Stiftungsporträts. In der kostenlosen Online-Stiftungssuche finden sich rund 10.000 Stiftungen, die über eine eigene Internetseite verfügen. Das Kompetenzzentrum Stiftungsforschung bündelt seit 2012 die Forschungsaktivitäten des Bundesverbandes zum deutschen Stiftungswesen. Dazu gehören Konzeption und Durchführung von Studien sowie Befragungen im Stiftungssektor. Die im Kompetenzzentrum erstellten Studien werden, ebenso wie das Verzeichnis Deutscher Stiftungen und zahlreiche Ratgeber für Stiftungsinteressierte, im Verlag des Bundesverbandes veröffentlicht.

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JA

NEIN N

Panel Machen Sie mit beim StiftungsPanel – und tragen Sie zur langfristigen Erforschung des Stiftungswesens bei! für alle Stiftungen bis zu 4 Befragungen im Jahr 10 bis 15 Fragen die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben vorab Befragungsergebnisse für registrierte Teilnehmer Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats – Prof. Dr. Sebastian Braun, Prof. Dr. Marc Eulerich, Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué, Prof. Dr. Berit Sandberg – bringen ihre Expertise bei der Erarbeitung der Studien ein.

Registrieren Sie sich unter

stiftungen.org/stiftungspanel Kontakt: Kompetenzzentrum Stiftungsforschung Im Bundesverband Deutscher Stiftungen Telefon (030) 89 79 47-12 panel@stiftungen.org stiftungen.org/stiftungspanel

Unser Dank gilt:


Machen Sie mit! Am 1. Oktober ist Tag der Stiftungen. Gemeinn端tzige Stiftungen laden ein zu Aktionen und Veranstaltungen in ganz Deutschland. Interessierte informieren sich 端ber das stifterische Wirken. Informationen zur kostenlosen Teilnahme unter www.tag-der-stiftungen.de!


Das bundesweite Stiftungsregister 8., er weite

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Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hg.)

Verzeichnis Deutscher Stiftungen Oktober 2014 | 8., erweiterte Auflage

Unverzichtbar für alle Fördersuchenden und Koopera­ tionswilligen: Das Verzeichnis Deutscher Stiftungen ist das umfangreichste Nachschlagewerk zum deutschen Stiftungswesen. Recherchieren Sie im bundesweiten Stiftungsregister mit über 22.700 aktuellen Stiftungs­ porträts komfortabel nach potenziellen Projektpartnern.

Band 1/2: Informationen zur vielfältigen deutschen Stiftungslandschaft mit mehr als 22.700 Stiftungspor­ träts, alphabetisch sortiert, mit Kontaktdaten, Zwecken und weiterführenden Informationen wie Projekte und Förderbedingungen Band 3: Register nach Satzungszwecken und Orten

Preis Mitglieder/Nichtmitglieder

Bände 1–3 mit CD-ROM ISBN: 978­3­941368­59­0

199,-/279,- Euro *

Bände 1–3 ISBN: 978­3­941368­60­6

139,-/199,- Euro *

nur die CD-ROM ISBN: 978­3­941368­61­3

139,-/199,- Euro *

CD-ROM: Das komplette Verzeichnis Deutscher Stiftungen mit umfangreichen Suchmöglichkeiten und Links zu den Internetseiten der Stiftungen. Neben der einfachen und erweiterten Recherche können komplexe Suchabfragen abgespeichert und Notizen sowie Lesezeichen verwaltet werden. Für eine netzwerkfähige Version machen wir Ihnen gern ein Angebot.

* Preise in Euro inkl. MwSt. zzgl. Versandkostenpauschale von 3,00 Euro bzw. 8,00 Euro (Buchausgabe).

Bestellung und weitere Informationen: Bundesverband Deutscher Stiftungen Mauerstraße 93 | 10117 Berlin

Telefon (030) 89 79 47­0 | Fax ­41 www.stiftungen.org/verlag verlag@stiftungen.org


Welches sind die vermögendsten deutschen Stiftungen? Wie viel Geld schütten sie jährlich aus? Wo gibt es hierzulande die meisten Stiftungen, wo die wenigsten? Welche gemeinnützigen Zwecke verfolgen die Stiftungen? Wie hat sich das Stiftungswesen in den letzten Jahrzehnten entwickelt? Diese und viele andere Fragen beantwortet die vorliegende Publikation, mit der der Bundesverband Deutscher Stiftungen der Allgemeinheit die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zum deutschen Stiftungswesen bereitstellt. Das Werk basiert auf einer Vollerhebung unter allen deutschen Stiftungen aus dem Jahre 2013 sowie auf der Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, der umfassendsten und aktuellsten Datenbank zum Stiftungswesen hierzulande. Das Buch „Zahlen, Daten, Fakten zum deutschen Stiftungswesen“ ist kostenlos als E-Book erhältlich. Ergänzt wird es durch das Verzeichnis Deutscher Stiftungen, das als dreibändige Buchversion und als CD-ROM detaillierte Informationen zu mehr als 22.700 deutschen Stiftungen darstellt. Die 8. Auflage des Verzeichnisses Deutscher Stiftungen ist im Oktober 2014 erschienen.

www.stiftungen.org


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