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LG Sachsen-Anhalt
from Club Report 03.2022
by CfBrH e.V.
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12. Juni 2022 Mitgliederversammlung mit Vorstandsneuwahlen
Zeit: 10.00 Uhr Ort: Braugut Hartmannsdorf, Chemnitzer Str. 2, 09232 Hartmannsdorf
Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der satzungsgemäßen, frist- und formgerechten Einberufung der HV 2. Ehrungen und Auswertung des Wettbewerbes 2021 der LG und Vergabe der Ehrenpokale 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Wahl eines Protokollführers 5. Tätigkeitsberichte des Vorstandes und der Zuchtwarte 6. Diskussion zu den Berichten 7. Bericht der Kassenprüfung und Entlastung des Vorstandes 8. Wahl eines Wahlleiters (in) und der Wahlhelfer(innen) 9. Wahl des Vorstandes 10. Wahl der Kassenprüfer 11. Konstituierung des neuen Vorstandes 13. Verschiedenes -Wanderung Herbst 2022 -CACIB Chemnitz 2022 -u. a.
24. Juli 2022 Internationale Zuchtschau in Chemnitz (CACIB) Ort: Messe Chemnitz Anmeldungen direkt beim VDH Sachsen (aktuelle Informationen unter www.vdhsachsen.de)
Richter: Herr Zsoldt Biro (H) - BEC, BOC, WCC, WCP Herr Michael Wirth (D) - COL (KH), COL (LH), SHE
Antje Kretzschmar
Liebe Mitglieder,
planmäßig konnten wir am 20. März 2022 unsere 1. Mitgliederversammlung in Schönebeck durchführen. Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einer herzlichen Begrüßung durch unseren 1. Vorsitzenden Herrn Gerriet Rosenbohm. Zugleich informierte er über eine wesentliche Änderung bezüglich der Pendlerpauschale, die aufgrund der drastisch angestiegenen Spritpreise seit Jahresbeginn mit sofortiger Wirkung von 0.30 Cent je Kilometer auf 0.38 Cent angehoben wurde. Demzufolge ändern sich u.a. auch die Gebühren für die Züchter bei den Wurfabnahmen. Anschließend hielt Herr Rosenbohm einen Vortrag über einige Veränderungen zum aktuellen Thema „Neue Regeln für Hundehalter und Hundezüchter gemäß des neuen Tierschutzgesetzes 2022“. In diesem Gesetz wurden die Anforderungen an die Hundezucht verschärft unter dem Aspekt, eine ausreichende Sozialisierung der Hundewelpen gegenüber Menschen und Artgenossen und die Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten. Es darf in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson maximal drei Würfe zeitgleich betreuen. Zudem wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Ebenso muss den erwachsenen Hunden genügend Auslauf und Beschäftigung mit regelmäßigem Kontakt zu Artgenossen ermöglicht werden, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich. Eine Gassi-Pflicht besagt, den Hunden ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu ermöglichen. Bei der Haltung von Hunden in Räumen muss ihnen der Blick ins Freie gewährt werden. Verboten ist eine Anbindehaltung, sowie der Gebrauch von Stachelhalsbändern oder anderen schmerzhaften Mitteln. Hunde, die „Qualzuchtmerkmale“ aufweisen, werden mit einem Ausstellungsverbot belegt. Das Ausstellungsverbot wird dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern auf alle Veranstaltungen ausgedehnt, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf derartige sonstige Veranstaltungen ausgedehnt. Eine Zuordnung in sogenannte „Qualzuchtmerkmale“ betrifft
auch sämtliche Hunde mit der Farbvariante blue-merle, ohne dabei zu berücksichtigen das es züchterische Möglichkeiten gibt, welche die Geburt von blinden und tauben Welpen verhindern. Die Zuchtordnung unseres Clubs ist diesem Phänomen seit Jahren weit voraus. Darin ist eindeutig geregelt, welche Farbvarianten untereinander verpaart werden dürfen und welche nicht, sodass blinde oder taube Welpen aufgrund des merle Faktors ohnehin nicht zur Welt kommen. Auf diesem Wissen basierend machte sich im Saal großes Unverständnis unter den Mitgliedern breit. Zu Recht zeigte man sich besorgt über die zukünftige Entwicklung. Schon einmal hatte sich unser Club vor etlichen Jahren demselben Problem entgegenstellen müssen und wird sich auch dieses Mal entschlossen für den Erhalt unserer blue-merle Hunde einsetzen. Wir hoffen mit Erfolg! Mit Besorgnis müssen wir noch weiteren tierschutzgesetzlich ergriffenen Maßnahmen entgegenblicken, welche bei tatsächlicher Umsetzung starke Veränderungen für unseren Club bedeuten. Herr Sack bedankte sich bei Herrn Rosenbohm im Namen aller Teilnehmenden mit einem kleinen Präsent für den Vortrag. Frau Sack informierte über die anstehenden Vorbereitungsmaßnahmen unserer 30. Jubiläumsschau am Pfingstsonntag 2022 in Magdeburg. Hinsichtlich der Kataloge hat sich während der Pandemiezeit so einiges verändert. Auch unsere Kataloge sollen voraussichtlich für die Aussteller nun erstmalig online gestellt werden. Weiterhin wurden die aktuellen Platzgegebenheiten besprochen, sowie Helfer gesucht und benannt für die Einteilung in den einzelnen Aufgabenbereichen. Um einen reibungslosen Ablauf hinzubekommen ist eine akribische Organisation erforderlich. Schließlich möchte unsere LG den Aufenthalt in Magdeburg so angenehm wie möglich gestalten. Die Mitglieder wurden gefragt, ob es wieder einen Kuchenstand geben soll, der erfahrungsgemäß immer sehr gut angenommen wird. Wenn ja, dann bräuchte es hierfür zusätzlich 2 x Personal, sowie genügend backfreudige Mithelfer. Die IRA Meisdorf, dessen Betreuung unsere LG hätte übernehmen sollen, wird erneut verschoben auf 2023. Nach unseren Erkenntnissen stehen aufgrund eines Besitzerwechsels diverse Umbauarbeiten an, die mit einer Ausstellung auf dem Gelände derzeit nicht kompatibel sind. Herr Sack unterbreitete seine Ausführungen zur Mitgliederbewegung und Beitragskassierung. Abermals bat er darum, die Mitgliedsbeiträge bitte pünktlich bis zum 28. Februar eines Jahres zu entrichten, entweder durch Überweisung oder per Lastschriftverfahren. Eventuelle Kontoänderungen sind dem Kassierer rechtzeitig mitzuteilen, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen oder schlimmstenfalls gar zu einer Streichung der Mitgliedschaft kommt. Einige neu aufgenommenen Mitglieder gingen offenbar davon aus, dass für die Beitragszahlung eine Rechnung zugestellt wird. Dem aber ist nicht so, erklärte Herr Sack. Jedoch wird jedem Mitglied zur Erinnerung eine Vorankündigungsmail zugesandt. Es stellte sich heraus, dass diese manchmal entweder gar nicht oder erst viel zu spät zur Kenntnis genommen werden. Bei den allermeisten Mitgliedern klappte die Beitragszahlung lobenswerterweise dennoch sehr zuverlässig, auch das sollte gesagt sein. Auf unserer 1. Mitgliederversammlung wurde es endlich möglich, die erfolgreichsten Ausstellungshunde der LG für das Jahr 2021 offiziell zu ehren. Herrchen oder Frauchen durften die Urkunden mit einem herzlichen Glückwunsch entgegennehmen. Für wenige nicht anwesende Sieger konnten die Urkunden stellvertretend überbracht werden. Am Ende der Veranstaltung wünschte Herr Rosenbohm allen Teilnehmenden eine gute Heimreise.
Einladung!
Der Vorstand der Landesgruppe Sachsen-Anhalt lädt alle Mitglieder der Landesgruppe Sachsen-Anhalt zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2022 recht herzlich ein. Ort: 39218 Schönebeck/Elbe, Barbarastraße 21, Sportlerheim von Union 1861 Schönebeck Beginn: 11.00 Uhr