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Amtsgericht verurteilt Bauunternehmer aus Emmendingen zu 22 Monaten auf Bewährung

Emmendinger Bauunternehmer unterschlägt 260.000 Euro

Das Amtsgericht Emmendingen hat gegen einen Bauunternehmer aus der Stadt wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in einem besonders schweren Fall eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt. Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine Routinekontrolle der Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach (HZA) im Herbst 2018 auf einer Baustelle in Freiburg. Die Prüfung der Geschäftsunterlagen im Unternehmen und vom Gericht angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen lieferten schließlich stichhaltige Beweise: Zwischen 2016 und 2018 hatte der „unehrliche Geschäftsmann“, wie es in einer Pressemitteilung des HZA heißt, mehrere für ihn tätige Arbeitnehmer bewusst nicht bei der Sozialversicherung angemeldet, um die Pflichtbeiträge zu sparen. Die Arbeiter wurden schwarz in bar bezahlt. Durch gefälschte Rechnungen von mit der Ausführung von Arbeiten angeblich beauftragten Subunternehmen, hatte er die Schwarzlohnzahlungen an seine Beschäftigten vertuscht. Die Rechnungen hatte er per Banküberweisung an den angeblichen Subunternehmer bezahlt, die Beträge jedoch von diesem abzüglich einer Provision sofort wieder in bar zurückerhalten, um sie an seine Arbeiter weitergeben zu können. Die Straftat gab er vor Gericht zu. Den Sozialkassen ist ein Schaden in Höhe von 266.000 Euro entstanden. Diesen Betrag muss der Unternehmer nachbezahlen. bar

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