AGBs Stand Juli 2014

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Modellagentur TATTOOMODELS.AT . Babenberger Str. 42a. 8020 Graz . offce@tattoomodels.at

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TATTOOMODELS.AT Modellagentur . Stand Juli 2014

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Registrierungstypen:

Tattoofreak/Model/Fotograf, Visagist, Stylist, Agentur/Tattooartist/Max-Skin/Shop, Eventmanager.Free-Account. Als Vertragspartner gilt Frau Christine Zimmer . Babenmberger Strasse 42a/36 . A 8020 Graz, im Folgenden kurz als Anbieter genannt und den User unter der Kategorie: Tattoofreak/Model/Fotograf, Visagist, Stylist, Agentur/Tattooartist/Maxskin/Shop, Free-Account und Eventmanager wie folgt: Anbieter betreibt eine Internetplattform unter TATTOOMODELS.AT. Durch Registrierung unter den oben erwähnten Kategorien gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss allfälliger allgemeiner Geschäftsbedingungen des jeweiligen Nutzers.

1. Grundlagen, Vertragsgegenstand, Leistungen von TATTOOMODELS.AT Die vorliegenden AGB gelten insbesondere für Dienstleistungen von TATTOOMODELS.AT: Betreiben einer Plattform, auf der Models, Agenturen/Auftraggeber, Stylisten, Visagisten, Fotografen und andere Personen und Unternehmen gelistet sind. Vermittlung von Fotomodellen/ Aufnahme in einer Kartei, Verhandlung zwischen Auftraggeber, Fotograf, Stylist, Visagist, Privatperson und Model, insbesondere Vermittlung von Shootings, Werbeaufnahmen, Laufsteg, Videos, Promotion, Fashionaufnahmen, Vermittlung und Durchführung von Workshops, TFP Vertrag Für die besonderen Unterkategorien (z.B. Model/Fotograf) gelten die in den FAQs beschriebenen Leistungsinhalte. TATTOOMODELS.AT übernimmt keine Haftung dafür, dass durch die Einstellung eines Modelprofls Erfolge in einer bestimmten Anzahl oder Höhe erzielt werden.

2. Vertragsabschluss – Kosten 2.1 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters; bei Abschluss eines individuellen Vertrages zwischen Anbieter und Nutzer gelten die AGB subsidiär. Je nach Kategorie werden auf der Internetplattform folgende Leistungen erbracht: Userprofl/TMA Community/User-Blog/Sedcard erstellen/SedcardFunktion/Portfolio/Onlinejob/Picture-Download/Jobs posten/Jobangebote/TMA Promo Package/Max-Skin Gallery. 2.2 Von TATTOOMODELS.AT erstellte Kostenvoranschläge sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, als unverbindlich und kostenlos anzusehen. 2.3 Für den Vertragsabschluss muss das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und abgesandt werden (Registrierung). 2.4 Die Aufnahme erfolgt nach Ermessen von TATTOOMODELS.AT und TATTOOMODELS.AT ist berechtigt, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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2.5 Ausdrücklich festgehalten wird, dass mit keinen minderjährigen Modellen ein Vertragsabschluss erfolgt. Die Modelle sind verpfichtet ihr Alter wahrheitsgemäß anzuführen. 2.6 Die Gebühr für das Aufrechterhalten des Profls/Mitgliedschaft der Plattform beträgt EUR 5,-- pro Monat (6,-brutto), bei einmaliger Bezahlung für ein ganzes Jahr EUR 49,99 netto (59.98 brutto) pro Jahr. Der FREE ACCOUNT ist KOSTENLOS! Die Gebühr für eine Maximum-Skin-Mitgliedschaft beträgt EUR 17,-- pro Monat, bei einmaliger Bezahlung für ein ganzes Jahr EUR 199,99 netto pro Jahr. Diese Kosten fallen unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung der Plattform an. Die Gebühr ist bei einmaliger Bezahlung sofort, bei monatlicher Bezahlung spätestens am 5. eines jeden Monats fällig und das Mitglied haftet für den ordnungsgemäߧen und rechtzeitigen Zahlungseingang. Sollte der jährliche Betrag nicht binnen 7 Tagen ab Registrierung bei TATTOOMODELS.AT einlangen, wird die Mitgliedschaft nicht freigeschaltet und TATTOOMODELS.AT behält sich vor, einen diesbezüglichen Bearbeitungsaufwand in der Höhe von 20 % des jährlichen Mitgliedsbeitrages in Rechnung zu stellen. Eine kostenlose Kündigung ist 2 Wochen ab Vertragsabschluss schriftlich per Mail an info@tattoomodels.at oder per Postadresse: TATTOOMODELS . zH. Christine Zimmer . Babenberger Strasse 42a/36 . 8020 Graz (A) zu übermitteln. Eine Kündigung ab 2 Wochen ist bei einer einjährigen Mitgliedschaft ausgeschlossen, bei einer unbefristeten Mitgliedschaft (monatliche Bezahlung) ist eine Kündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Monats möglich. Kündigungsschreiben werden ausschliesslich handschriftlich unterzeichnet inkl. Datumsangabe angenommen.

3. Vertragsverhältnisse 3.1 Durch die Aufnahme/Registrierung bei TATTOOMODELS.AT entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen TATTOOMODELS.AT und dem User für die Dauer von 1 Jahr. Wird vom User nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate und kann sodann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Die sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt, die gilt insbesondere für grobe Vertrags- oder Pfichtverletzung (insbesondere unberechtigter Verkauf der Bilder an Dritte, Entgegennahme von Zahlungen oder Honorar ohne vorheriges Einverständnis seitens TATTOOMODELS.AT, Erfüllung eines Straftatbestandes (z.B. sexuelle Belästigung), wiederholtes unbefugtes Hochladen von Bildern) 3.2 Ein eigener Werkvertrag entsteht desgleichen zwischen TATTOOMODELS.AT und Auftraggeber. 3.3 Es gilt nur der von TATTOOMODELS.AT abgeschlossene Vermittlungsvertrag zwischen Model und Auftraggeber. Das Model ist nicht berechtigt eigene Verträge mit dem jeweiligen Auftraggebern abzuschließen. Bei zuwiderhandeln wird eine Pönale in der Höhe von € 3.000 vereinbart. z.B. schließt über Vermittlung das Model mit dem Auftraggeber künftige Vereinbarungen ab, so gilt die Pönale pro Shooting/Job/Auftrag/Buchung.

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4. BUCHUNGSBESTIMMUNGEN 4.1 Allgemeine Buchungsbestimmungen Als User gilt derjenige, der bei TATTOOMODELS.AT angemeldet/registriert ist, soweit nicht ausdrücklich bei der Registrierung etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Wird ein Model über Vermittlung dieser Plattform des Anbieters vermittelt, sorgt Anbieter für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Buchung. Bei Vermittlung bzw. Buchung eines Models wird eine individuelle Modelvereinbarung zwischen Anbieter und User vereinbart. Der Anbieter hat jedenfalls ein Zurückbehaltungsrecht an einem allfälligen Honorar des Models, falls durch das Verhalten des Models (Pfichtverletzungen wie z.B. zu spät zum Shooting kommen) ein vermögensrechtlicher Schaden des Anbieters entsteht. Es wird auf die allgemeinen Verhaltensweisen in dem jeweiligen Modelvertrag hingewiesen. 4.2 Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens zwei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch TATTOOMODELS.AT eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt europäische Zeitrechnung(MEZ …sterreich). Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf. 4.3 Festbuchungen Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch TATTOOMODELS.AT unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten. 4.4 Folgebuchungen Der Kunde schuldet die Provision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von TATTOOMODELS.AT vertreten lässt. Der Kunde verpfichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung von TATTOOMODELS.AT zu unterlassen. Nimmt der Kunde mit einem Model Kontakt auf, von dem er in irgendeiner Form (insbesondere Homepage, Korrespondenz oder anderem Informationsmaterial) durch TATTOOMODELS.AT erfahren hat, kommen diese AGB unmittelbar und vollinhaltlich zur Anwendung. In diesem Falle sind insbesondere die entsprechenden Provisionen und Dienstleistungsgebühren zur Zahlung fällig.

5. Rechte und Pfichten von TATTOOMODELS.AT, Modell, Visagisten, Stylisten, Fotografen und Auftraggeber 5.1 TATTOOMODELS.AT und dessen Fotografen verbürgen sich dem Auftraggeber gegenüber für eine fachmännische und sorgfältige Auswahl der jeweils in Frage kommenden Modelle nach den Anforderungen des Auftraggebers. Für nach diesen Maßstäben nicht vorhersehbare Mängel im Einsatz des vermittelten Modells/Fotografen/Visagisten/Stylisten übernimmt TATTOOMODELS.AT keine Haftung. Dafür gilt die Haftung durch das Model/Fotografen/Visagisten/Stylisten selbst.

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Besteht der Auftraggeber entgegen der ausdrücklichen Warnung seitens TATTOOMODELS.AT auf bestimmten Vertragsabschlüsse oder – Umständen, so hat er das damit verbundene Risiko zu tragen (Warnpficht – Ausschluss der Gewährleistung oder der Haftung für andere Leistungsstörungen). Vom Modell erhält TATTOOMODELS.AT, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, Verhandlungs-, Vertragsabschluss- und Inkassovollmacht. Dabei ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen TATTOOMODELS.AT und Modell nach Tunlichkeit im Einzelfall das Einvernehmen herzustellen. TATTOOMODELS.AT hat diesbezüglich auch gleichermaßenßen die Interessen der Modelle und Auftraggeber in ihrer Gestion zu wahren.

5.2. Modelle, Visagisten, Stylisten, Fotografen Das Model bzw. der Visagist, Stylist, Fotograf nimmt zur Kenntnis, dass es/er selbständig erwerbstätig ist und in keinem dienstvertraglichen Verhältnis zu TATTOOMODELS.AT oder zum Auftraggeber steht. Die vereinnahmten Entgelte sind vom Model, Visagisten, Stylisten, Fotografen ordnungsgemäß zu versteuern, eine Sozialversicherung durch Auftraggeber oder TATTOOMODELS.AT erfolgt nicht. Das Model bzw. der Visagist, Stylist, Fotograf ist verpfichtet, die individuellen Vereinbarungen mit Anbieter genauestens zu befolgen. Er ist nicht befugt sich im Verhinderungsfall substituieren zu lassen, es sei denn das Anbieter dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Das Model ist verpfichtet sein Erscheinungsbild auf das vereinbarte Niveau herzustellen (Outft). Von TATTOOMODELS.AT angebahnte Vermittlungen dürfen nicht unbegründet abgelehnt werden. Es ist aber im Vorhinein gegebenenfalls zu vereinbaren, welche Vermittlungen ein Modell, bzw. der Visagist, Stylist, Fotograf nicht übernehmen will. Die Modelle haben die für sie anzufertigenden Präsentationsunterlagen (wie Portefeuilles/ Fotomappen, Composites/ Sedcards udgl.) sowie Workshops selbst zu bezahlen. Gleiches gilt für Visagisten, Stylisten und Fotografen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, ist das Model exklusiv für TATTOOMODELS.AT tätig. Im Falle einer Verletzung dieser Vertragspficht verfallen 50 % aller diesbezüglich vom Model vereinnahmten Vergütungen, zumindest jedoch die Höhe der diesbezüglichen Vermittlungshonorare zugunsten TATTOOMODELS.AT. 5.3. Auftraggeber Der Auftraggeber verbürgt sich für die mängelfreie zur Verfügung Stellung des Aufnahme bzw. Produktionsortes, wie mit TATTOOMODELS.AT und gegebenenfalls Modell besprochen, sowie für adäquate und standesgemäߧe Betreuung und Verpfegung des Modells vor Ort.

6. ARBEITSBESTIMMUNGEN 6.1 Arbeitszeit Models können tage-, halbtage- oder stundenweise gebucht werden. Bei Tagesbuchungen beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei Halbtagesbuchungen beträgt sie 4 Stunden. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Die Zeit für die Vorbereitung auf den Auftrag (Make up, Hairstyling, Anprobe usw.) gilt als Arbeitszeit. Angemessene Pausen sind durch den Kunden einzuplanen. Das vereinbarte Honorar für eine Tages- oder Halbtagesbuchung muss auch dann ausbezahlt werden, wenn nicht die volle Zeit beansprucht wurde. Leistet das Model Überstunden, so werden diese gemäß dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt. Angebrochene Stunden werden dabei auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.

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6.2 Sicherheit / Risikoaufnahmen Der Kunde verpfichtet sich, alle nützlichen Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden, sowie das Leben und die Gesundheit des Models zu schützen. Er verpfichtet sich, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie alle maßgeblichen Richtlinien einzuhalten. Bei besonders risikoreichen Einsätzen hat der Kunde eine entsprechende Risiko-Versicherung für das Model abzuschließen§en. Hat der Kunde TATTOOMODELS.AT bei der Buchung das einzugehende Risiko nicht ausdrücklich mitgeteilt, ist das Model berechtigt seine Leistung zu verweigern. In diesem Falle wird ein Ausfallhonorar von 75 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

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REKLAMATIONEN / HAFTUNG Gültig für Buchungen von Agenturen/Auftraggebern sowie für Leistungen im Rahmen des „Tattomodels-Shooting (Testshooting)“. 7.1 Unfall / Krankheit / Nichterscheinen des Models Bei Nichterscheinen oder Verspätung des Models infolge höherer Gewalt sind weder TATTOOMODELS.AT noch das Model haftbar. Ist ein Model wegen Krankheit oder Unfall verhindert, muss es unverzüglich TATTOOMODELS.AT benachrichtigen. Der entsprechende Nachweis der Krankheit/des Unfalls muss dem Kunden und TATTOOMODELS.AT schriftlich erbracht werden (Arztzeugnis). Versäumt es das Model, die Agentur unverzüglich zu benachrichtigen oder kann es den Nachweis seines Fernbleibens nicht erbringen, hat es für den Schaden aufzukommen. TATTOOMODELS.AT behält sich das Recht vor, das ausgefallene Model durch ein anderes, gleichwertiges Model zu ersetzen. Bei nicht schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Autounfall Dritter, Bahnunfall, Flugabsage, Stau, Streik, höhere Gewalt allgemein, usw.) ist die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages durch Dritte behindert (z.B. zu spät kommen) oder zur Gänze nicht möglich, kann das Model sowie TATTOOMODELS.AT deswegen nicht zur Rechenschaft herangezogen werden, sofern die Begründung durch glaubhafte Hindernisnachweise belegt werden. 7.2 Verspätung / Nichterscheinen des Models Bei schuldhafter Verspätung des Models (verschlafen, verpasster Zug oder Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf Grundlage des Stundenhonorarsatzes. Das Nichterscheinen eines Models ist der Agentur unverzüglich zu melden, um durch die Beistellung eines Ersatzmodels den Schaden zu minimieren. Kann das Modell aus eigenem Verschulden oder aus Umständen, die seiner Sphäre zuzurechnen sind (z.B.: Unerreichbarkeit, nicht Einhaltung vereinbarter Termine, unqualifziertes Auftreten, optische Veränderungen) hat es für sämtliche aus der Verspätung oder Nichterscheinen resultierenden Kosten (insbesondere für Visagisten, Stylisten, Fotografen) aufzukommen. TATTOOMODELS.AT kann nicht haftbar gemacht werden. 7.3 Reklamation Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend TATTOOMODELS.AT zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind geeignete Beweismittel zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich von seiner Arbeitspficht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspficht für dieses Fotomodell einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation. 5/10


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NUTZUNG U. WIEDERGABERECHTE 8.1. Nutzung der auf der Plattform bereitgestellten Fotografen und Filme Dem Model ist bekannt, dass ein etwaiges Recht am eigenen Bild auf den eingesandten Fotografen und Filmen (Fotografen) kein Recht begründet, diese Bilder im Profl zu nutzen. Das Model versichert, selbst auf den abgebildeten Fotografen zu sehen zu sein. Sind andere Personen abgebildet, garantiert das Model, dass es die entsprechenden Rechte zur Nutzung im Angebot innehat. Das Model garantiert ferner, vom Fotografen das Rechte eingeräumt bekommen zu haben, die Fotografen im Angebot zu nutzen, vor allem das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung. Das Model verpfichtet sich, TATTOOMODELS.AT von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen TATTOOMODELS.AT aus vom Model zu vertretenden Gründen geltend machen, sowie sämtliche Kosten von TATTOOMODELS.AT zur Abwehr dieser Ansprüche zu übernehmen. Außerdem ist das Model verpfichtet, TATTOOMODELS.AT bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Übergabe von Informationen zu unterstützen. Gleiches gilt für Fotografen, Visagisten und Stylisten, die versichern, dass sie die entsprechenden Rechte zur Nutzung der Bilder haben, vor allem das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung und sich verpfichten, TATTOOMODELS.AT von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen TATTOOMODELS.AT aus von ihnen zu vertretenden Gründen geltend machen, sowie sämtliche Kosten von TATTOOMODELS.AT zur Abwehr dieser Ansprüche zu übernehmen sowie TATTOOMODELS.AT bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Übergabe von Informationen zu unterstützen. 8.2. Nutzung der erstellten Fotografen und Filme Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb eines Landes für das vereinbarte Produkt, den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Wenn nicht anders vereinbart, beginnt die Jahresfrist mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen. Jede weitergehende Nutzung, sei es für weitere Länder oder Jahre, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, Flyer, Broschüren, Kataloge, PR-Material, Internet und alle grafschen und alle digitalen Medien, sowie jede Nutzung des Modellnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung seitens TATTOOMODELS.AT. Es besteht kein Anrecht auf Exklusivität des Models ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung. Solange nicht alle vereinbarten Honorare und Provisionen durch den Kunden bezahlt sind, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Jegliche Nutzung des Materials ist damit unzulässig. Tests und Probeaufnahmen unhonorierter Fotos dürfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. Im Streitfalle gilt: volle Entschädigung des Models und TATTOOMODELS.AT. Mangels anderer Vereinbarung steht dem vermittelten Modell ein auf interne Verwendungszwecke (für Sedcards, Headsheets udgl zur ausschließlichen eigenen Verwendung) beschränktes und unbefristetes Werknutzungsrecht an allen vom Auftraggeber bzw. einem in seinem Auftrag tätigen Dritten hergestellten Fotos, Filmen etc., die das vermittelte Modell betreffen, zu. Dem Model, Fotografen oder Auftraggeber (Dritten) ist es mangels anders lautender Vereinbarung auch untersagt, irgendwelche Rechte an Fotos, Filmen und dergleichen zu veröffentlichen und/oder gewerblichen Nutzen an andere weiterzugeben. Der Auftraggeber als Vertragspartner von TATTOOMODELS.AT verpfichtet sich, diese Verpfichtung auf einen vertraglich an ihn gebundenen Dritten (Fotografen) zu überbinden. Die Rechte an durch das Model, Fotografen, Stylisten und Visagisten zur Verfügung gestellter Fotos, bzw. alle durch TATTOOMODELS.AT angefertigter Präsentationsunterlagen (Fotos, Videos, udgl.) des Modells dürfen von TATTOOMODELS.AT uneingeschränkt (auch zeitlich) veröffentlicht, vermarktet und genutzt werden. 6/10


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9. Honorar 9.1. Rechnungslegung aus der Modellvermittlung Die dem Auftraggeber nach Beendigung des Einsatzes des vermittelten Modells von TATTOOMODELS.AT ausgestellte Rechnung enthält Modellhonorar, Vermittlungsprovision, allenfalls die Verrechnung entstandener Barauslagen und Aufwendungen (wie z.B. Reisespesen) sowie Umsatzsteuer. Für Shootings die unsere Agentur TATTOOMODELS.AT anbietet, muss das Modell selbst aufkommen, genauso wie bei Workshops, welche dem Fotografen angeboten werden. Dieses Gesamthonorar kann der Auftraggeber mit schuldbefreiender Wirkung nur an TATTOOMODELS.AT bezahlen. Allfällige davon abweichende Direktzahlungen an Modelle oder Dritte erfolgen nicht mit schuldbefreiender Wirkung. Mangels einer abweichenden Vereinbarung ist das Gesamthonorar sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug (Skonto) fällig. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozent über den Basiszinssatz. Im Falle des Verzugs hat der Auftraggeber auch allfällige Inkasso- und Anwaltsspesen in der üblichen Höhe zu begleichen. Allenfalls sind Zahlungsmodalitäten (Barzahlung, Banküberweisung, Zahlung mittels Kreditkarten und Euroschecks udgl) gesondert zu vereinbaren bzw. einzuschränken. Das Honorar ist frei vereinbart, es gibt keine verbindlichen behördlichen Tarife oder sonstigen Richtlinien. 9.2. Modellhonorar Grundsätzlich können Modelle keine Honorarvorschüsse von TATTOOMODELS.AT verlangen. Das Modell erhält sein vereinbartes Honorar von TATTOOMODELS.AT binnen 1 Woche nach Einlangen der Zahlung des Auftraggebers bei TATTOOMODELS.AT. Zahlt der Auftraggeber an TATTOOMODELS.AT, aus welchen Gründen immer, nicht, so kann das Modell sich grundsätzlich nur am Auftraggeber klag- und schadlos halten. Ein direkter Vergütungsanspruch des Modells an TATTOOMODELS.AT besteht, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, nicht.

10.Leistungsstörungen 10.1 Alle Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass ein unbefugter einseitiger Rücktritt (Storno) von abgeschlossenen Werkverträgen mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung nicht möglich ist. Im Falle eines unbefugten einerseitigen Vertragsrücktrittes durch den Auftraggeber sind TATTOOMODELS.AT die vereinbarten Entgelte unverzüglich zu bezahlen, wobei weiterer Schadenersatz unbenommen bleibt. Ferner ist eine verschuldensunabhängige pauschalierte Vertragsstrafe in der Höhe von 20% des vereinbarten Brutto-Entgelts unverzüglich zu entrichten. Die Nichterfüllung wesentlicher Vertragspfichten (insbesondere Zahlungsverzug) durch einen der Vertragspartner berechtigt den oder die anderen Partner zum sofortigen Vertragsrücktritt. Au§er Schadenersatz können die berechtigt vom Vertrag zurückgetretenen Partner vom anderen Vertragspartner eine pauschalierte Vertragsstrafe von 20 % des vereinbarten Brutto-Entgeltes verlangen. Für diese pauschalierte Vertragsstrafe gilt das richterliche Mäßigungsrecht nicht.

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10.2 Mangels abweichender Vereinbarungen gelten Modellvermittlungen als Fixgeschäft, die am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zu erfüllen sind. Es kann aber vertraglich mit TATTOOMODELS.AT eine Regelung betreffend Termin- oder Ortsverlegung, Prolongation udgl getroffen werden. Gesonderte Bestimmungen gelten nach Branchenusance für so genannte Wetterbuchungen. Abmachungen dieser Art mit dem Modell ohne Kontaktierung von TATTOOMODELS.AT sind dem Auftraggeber untersagt. 10.3 Wird die Vertragserfüllung durch Umstände höherer Gewalt unmöglich, so bleibt der Vertrag nach Möglichkeit aufrecht und sind entsprechende Ersatztermine udgl zu vereinbaren. Maßstab dafür ist die Zumutbarkeit für die Beteiligten unter einem hohen Sorgfaltsmaßstab. Andernfalls trägt jeder der Beteiligten das Risiko in der Sphäre. Für den Fall höherer Gewalt ist jeglicher Schadenersatz oder eine Konventionalstrafe ausgeschlossen. Als unverschuldete Elementar-Ereignisse (Sturm, Blitzschlag, Lawinenabgang, Hochwasser, Erdbeben, Krieg, Feuer, Seuchen, sonstige allgemeine oder größeren Katastrophen) sowie Fälle eines allgemeinen, von den Vertragsparteien in keiner Weise beeinfussbaren Notstandes wie Streik, Straßenblockaden udgl. Kein Fall höherer Gewalt ist insbesondere ein starkes Verkehrsaufkommen. 10.4 Analoges gilt im Falle der objektiven nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung (aufgrund von Krankheit, Unfall udgl). Auf Verlangen von TATTOOMODELS.AT hat der Vertragspartner eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorzulegen. 10.5 Alle in diesen Vertragsbedingungen erwähnten Vertragsstrafen (Konventionalstrafen) sind als „Mindestersatz“ zu verstehen. Im Rahmen der unternehmensrechtlichen Bestimmungen kann ein tatsächlich übersteigender Schaden zusätzlich geltend gemacht werden.

11.Schlussbestimmungen, sonstige Vertragsbestimmungen und Nebenabreden 11.1 Nebenabreden sind in jedem Fall schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch für die Nebenabrede des Abgehens von der Schriftform. 11.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Graz. Die Verträge unterliegen in jedem Fall österreichischem Recht. 11.3 Die Rechte an durch das Model zur Verfügung gestellter Fotos, bzw. alle durch TATTOOMODELS.AT angefertigter Präsentations-Unterlagen (Fotos, Videos, udgl.) des Modells dürfen von TATTOOMODELS.AT uneingeschränkt (auch zeitlich) veröffentlicht, vermarktet und genutzt werden. 11.4 TATTOOMODELS.AT behält sich das Recht vor, diese AGB während der Vertragsdauer zu ändern oder neu zu fassen. Das Model wird über Änderungen der Teilnahmebedingungen per Email hingewiesen. Das Model kann gegen die Änderung innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben; geht innerhalb dieser Frist kein Widerspruch ein, werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Gleiches gilt für eine Änderung des Vertragspartners des Models

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11.5 Für den Fall der Anwendbarkeit des Konsumentenschutzgesetzes wird gemäß § 3 KSchG belehrt wie folgt: §3 (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifzierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. (2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausfugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat. (3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, 1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder 3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt. (4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird. (5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen sowie Werbeveranstaltungen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren (§§ 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu.

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12.Profle Eingerichtete Profle der jeweiligen User: 1.

Mit erfolgreicher Registrierung wird der Kunde Mitglied in der Community und erhält ein eigenes persönliches Profl (nachfolgend „Profl“).

2.

Anbieter ist nicht verantwortlich für die durch den Nutzer erfolgende Gestaltung des Profls und einen etwaigen Missbrauch der durch den Nutzer in das Profl eingestellten Informationen oder durch ihn gegenüber Dritten preisgegebenen Informationen.

3.

Anbieter behält sich vor, die Community zu ändern/umzustellen. Ferner behält sich Anbieter vor, die Community unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu schließen. Eine Individualkündigung ist bei Schließung der Seite nicht erforderlich.

4.

Die Nutzung einiger weiterer Leistungen von Anbieter bedarf jeweils zusätzlicher individueller Vertragsabschlüsse (Lieferbedingungen im Shopbereich; Model/Fotografvereinbarungen).

5.

Die Mitgliedschaft kann vom Anbieter jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einer Woche ohne Angaben von Gründen schriftlich oder durch E-Mail oder durch Benachrichtigung in der Community gekündigt werden.

6.

Sowohl dem Anbieter als auch dem Nutzer bleibt das Recht zur au§außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.

7.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer und der Anbieter ist berechtigt sämtliche von dem Nutzer eingestellte Daten unwiderrufich zu löschen.

8.

Bei schwerwiegenden Verstößen von dem Nutzer obliegenden Pfichten ist Anbieter berechtigt das Profl oder einzelne Leistungen von Anbieter zu sperren. über den Grund der Sperrung wird der Nutzer jeweils informiert. Die Sperrung wird aufgehoben, wenn die Pfichtverletzung behoben ist und der Nutzer die Unterlassung künftiger Pfichtverletzungen versichert hat.

9.

Nur diejenige Person, welche das Profl erstellt hat, ist berechtigt das Profl zu nutzen. Eine Weiterübertragung des Profls auf Dritte durch den Nutzer ist unzulässig.

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