60. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention

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D er Europäische Gerichtshof

für Menschenrechte befasst sich sowohl mit Individualbeschwerden als auch mit zwischenstaatlichen Beschwerden. Seine Richter, die vollkommen unabhängig sind, werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt. Alle Urteile des Gerichtshofes basieren auf der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Anhörungen werden im Menschenrechtsgebäude in Straßburg abgehalten. In den 50 Jahren seines Bestehens hat der Gerichtshof nahezu 10.000 Entscheidungen gefällt und Verstöße der Staaten hinsichtlich ihrer Verpflichtungen laut Konvention festgestellt. Anfang 2010 waren schätzungsweise 120.000 Fälle beim Gerichtshof anhängig.

Die häufigsten Verstöße

Ein Meilenstein der Rechte und Freiheiten in Europa

D

1 949, in Folge des Zweiten Weltkriegs,

ie Bestimmung der Konvention, gegen die am häufigsten verstoßen wird, ist Artikel 6 in Bezug auf das Recht auf ein faires Verfahren, dann wegen Nichteinhaltung einer angemessenen Frist. An zweiter Stelle folgen Verstöße gegen Artikel 1 des Zusatzprotokolls Nr. 1 (Schutz von Eigentum) und Artikel 5 der Konvention (Recht auf Freiheit und Sicherheit). Allerdings hat der Gerichtshof auch Entscheidungen zu zahlreichen sozialen Fragen gefällt, z. B. Abtreibung, Sterbehilfe, Körperdurchsuchungen, häusliche Sklaverei, Adoption durch Homosexuelle, das Tragen religiöser Symbole in der Schule, Schutz journalistischer Quellen und sogar Umweltfragen.

Europarat www.coe.int/de

Menschenrechtsgebäude

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Menschenrechtsgebäude

Um Urteile des Gerichtshofes einzusehen: www.echr.coe.int

Artikel 3 der Konvention

Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Artikel 9, Abs. 1 der Konvention

60. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention

Um den Text der Konvention zu lesen: www.conventions.coe.int

Hergestellt von: Direktorat für Kommunikation / Design: Les Explorateurs / Fotos: Europarat, Juni 2010

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

kamen zehn europäische Staaten zusammen, um den Europarat in Straßburg (Frankreich) zu gründen. Ihr Ziel war es, Diktaturen zu beenden, den Frieden zu sichern und sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa einzusetzen. Im darauf folgenden Jahr, am 4. November 1950, unterzeichneten zwölf Staaten die Europäische Menschenrechtskonvention. Dieser Vertrag des Europarats trat 1953 in Kraft und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 gegründet. Die Aufgabe des Gerichtshofes ist, allen vermuteten Verstößen gegen die Konvention nachzugehen. Seit 60 Jahren ist die Europäische Menschenrechtskonvention der Meilenstein für die Rechte und Freiheiten auf diesem Kontinent.

Europarat

Unsere Rechte, unsere Freiheiten

www.coe.int/de

Versammlungskammer

Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten. Artikel 14 der Konvention


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