Menschenrechte Demokratie Rechtstaatlichkeit
www.coe.int
Der Europarat in Kürze Palais de l’Europe
Menschenrechtsgebäude
Agora
EDQM
Europäisches Jugendzentrum
Gegründet im Jahre 1949 von 10 Staaten Umfasst 47 Mitgliedstaaten Sitz in Straßburg, Frankreich Eine internationale zwischenstaatliche Organisation Hauptorgane: Ministerkomitee Parlamentarische Versammlung Kongress der Gemeinden und Regionen Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Kommissar für Menschenrechte Konferenz der Internationalen NGOs
47 Mitgliedsstaaten
47 Mitgliedstaaten Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Beobachter Kanada, Heiliger Stuhl, Japan, Mexiko, USA
Der Europarat ist in allen Bereich aktiv, die die europäische Gesellschaft betreffen – mit Ausnahme der Verteidigung… Demokratie Menschenrechte Rechtsstaatlichkeit Juristische Zusammenarbeit Soziale Kohäsion Gesundheitswesen
● ● ● ● ● ●
Kultur und Kulturerbe Naturerbe Bildung Jugend Sport Medien
Wie arbeitet der Europarat ? • • •
Dialog zwischen den Hauptorganen des Europarates Das Sekretariat ist in Abteilungen gegliedert, die die Hauptaktivitäten abdecken Unterschiedliche Ergebnisse : Konventionen, Empfehlungen, Konferenzen und Berichte 800 MILLIONEN EUROPÄER ERGEBNISSE
PARLAMENTE
ERGEBNISSE
GEMEINDEN UND REGIONEN
REGIERUNGEN ENTSCHEIDUNGEN
KONVENTIONEN EMPFEHLUNGEN
EMPFEHLUNGEN
PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG
MINISTERKOMITEE
KONGRESS DER GEMEINDEN UND REGIONEN KONSULTATIONEN
KONSULTATIONEN
SEKRETARIAT KOMMISSAR FÜR MENSCHENRECHTE
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
KONFERENZ DER INTERNATIONALEN NGOs
Das Ministerkomitee •
Ist das Entscheidungsorgan des Europarates
•
Umfasst die 47 Außenminister der Mitgliedsstaaten oder ihre ständigen Vertreter (Botschafter) in Straßburg
•
Entscheidet über die Politik und das Arbeitsprogramm des Europarates
•
Verabschiedet das Jahresbudget
•
Tritt einmal im Jahr auf Ministerebene und mehrmals im Monat auf Ebene der Botschafter zusammen
Das Ministerkomitee
Die Parlamentarische Versammlung •
Beratendes Organ, in dem die Parlamente der Mitgliedstaaten vertreten sind
•
Umfasst 318 Mitglieder (und 318 Stellvertreter) sowie Delegationen von Beobachter-Staaten
•
Leitet Empfehlungen an das Ministerkomitee in den Schlüsselbereichen weiter
•
Tagt vier Wochen im Jahr im Rahmen von Plenarsitzungen
•
Sitzungen sind öffentlich
Die Parlamentarische Versammlung
Die Vertreter der Parlamentarischen Versammlung • Die Zahl der Vertreter pro Mitgliedstaat (zwischen 2 und 18) hängt von der Bevölkerungszahl des Landes ab • Die Vertreter sind Mitglieder der nationalen Parlamente aller 47 Länder des Europarates und werden nicht direkt gewählt
Der Kongress der Gemeinden und Regionen • Ein beratendes Organ • Besteht aus zwei Kammern : der Kammer der Regionen und der Kammer der Gemeinden • Berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung bei allen Aspekten der lokalen und regionalen Politik • Arbeitet eng mit den neuen Mitgliedstaaten bei praktischen Aspekten zur Einrichtung einer effektiven kommunalen und regionalen Selbstverwaltung zusammen
Der Kongress
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte •
Prüft Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention
•
Überwacht die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den Mitgliedsstaaten
•
Hat seinen ständigen Sitz in Straßburg
•
Ist für Einzelpersonen sowie Gruppen und Regierungen zugänglich
•
Die Entscheidungen sind für den betroffenen Staat verbindlich
Der Gerichtshof für Menschenrechte
Der Kommissar für Menschenrechte • Ist für die Förderung der Bildung, Sensibilisierung und Achtung der Menschenrechte zuständig • Prüft die Einhaltung der Konventionen und Empfehlungen des Europarates • Niels Muižnieks (Lettland) wurde im April 2012 für eine Amtszeit (nicht verlängerbar) von sechs Jahren gewählt.
Der Kommissar
Die Konferenz der Internationalen NGOs • Umfasst 400 internationale Nichtregierungsorganisationen • Stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Politikern und der allgemeinen Öffentlichkeit dar • Vertritt die Zivilgesellschaft im Europarat • Der Europarat profitiert vom Fachwissen der internationalen NGOs und ihrer Nähe zu den europäischen Bürgern Die Konferenz der internationalen NGOs
Der Generalsekretär •
Verwaltet das Sekretariat und koordiniert die Aktivitäten der Organisation
•
Ist für die strategische Planung und das Tagesgeschäft des Europarates zuständig
•
Wird von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt
•
Das Amt hat derzeit Thorbjørn Jagland (Norwegen) inne, der es am 1. Oktober 2009 übernommen hat Der Generalsekretär
Der Europarat führt Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch
Kampagne zur Bekämpfung des Menschenhandels
Kampagne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, einschliesslich häuslicher Gewalt
Kampagne gegen körperliche Züchtigung
Kampagne : Diskriminierung
Kampagne gegen die Todesstrafe
Nein zur
Kampagne : Dosta ! Bekämpfung der Vorurteile Roma
Kampagne : one in five
gegen
Die Teilabkommen Entwicklungsbank des Europarates DEQM Pompidou-Gruppe EUR-OPA EURIMAGES Nord-Süd-Zentrum (Lissabon) „Venedig-Kommission” Teilabkommen in Sachen Jungendkarte Europäische Audiovisuelle Informationsstelle Europäisches Fremdsprachenzentrum (Graz) GRECO EPAS: Erweitertes Teilabkommen über Sport
Achten Sie auf den Unterschied
Europarat • 47 Mitgliedstaaten • 800 Millionen Europäer • Website: www.coe.int
Europäische Union • 27 Mitgliedstaaten • 497 Millionen Europäer • Website: www.europa.eu
Achten Sie auf den Unterschied Europarat
Europäischer Rat (EU)
Parlamentarische Versammlung
Europäisches Parlament (EU)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäische Menschenrechtskonvention
Internationaler Gerichtshof (UN, Den Haag) Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EU, Luxemburg) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN)
Die Europäischen Symbole Die Europafahne • • •
stellt einen Kreis mit 12 goldenen Sternen auf blauem Hintergrund dar der Kreis der Sterne steht für die Union der Völker Europas dar wurde 1955 vom Europarat verabschiedet
Die Europahymne •
•
ist Herbert von Karajans musikalisches Arrangement des Vorspiels zur „Ode an die Freude” aus der Neunten Symphonie von Beethoven wurde 1972 vom Europarat verabschiedet
Weitere Informationen 端ber den Europarat : www.coe.int
Der Europarat – Meilensteine Der Vertrag von London gründet den Europarat
Unterzeichnung des Europäischen Kulturabkommens
Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird gegründet
Gründung der Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas (heute Kongress)
Unterzeichnung der Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter
Die Europäische Sozialcharta (des Europarates) tritt in Kraft
Der Kommissar für Menschenrechte
Beitritt Ungarns als erstes Land, aus dem ehemaligen Ostblock
60. Jahrestag des Europarates
Der Europarat – Beitrittsdaten 05.05.1949 Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
1991
Polen
1992
Bulgarien
1993
Estland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik
1994
Andorra
1995
09.08.1949 Griechenland 1950 Deutschland, Island 1956 Österreich 1963 Schweiz 1965 Malta
1996
Albanien, Lettland, « Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien », Moldau, Ukraine Kroatien, Russische Föderation
1976 Portugal
1999
Georgien
1977 Spanien
2001
Armenien, Aserbaidschan
1978 Liechtenstein
2002
Bosnien-Herzegowina
1988 San Marino
2003
Serbien*
1989 Finnland 1990 Ungarn
2004 2007
Monaco Montenegro
1961 Zypern
* Mit Wirkung vom 3. Juni 2006 setzt die Republik Serbien die Mitgliedschaft im Europarat fort, die zuvor die Staatenunion Serbien und Montenegro innehatte (Entscheidung des Ministerkomitees vom 14. Juni 2006)
Der Europarat im täglichen Leben Die Arbeit für den interkulturellen und interreligiösen Dialog versucht unterschiedliche Blickwinkel und Ansichten der gemeinsamen europäischen Werte zu verbinden. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind eine Referenz für die Juristen in allen Mitgliedstaaten, damit der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten kontinuierlich weiterentwickelt werden kann. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz bekämpft Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz im größeren Europa. Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verhindert Folter und unmenschliche Behandlung.
2011Budgetbeiträge 12%: Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich 7% - 2%: Belgien, Niederlande, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei 2% - 1%: Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Norwegen, Österreich, Portugal, Ukraine Weniger als 1%: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Rumänien, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik Ungarn, Zypern
Budget des Europarates Aufschlüsselung der Beiträge Die Berechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten im Europarat gründet sich auf zwei Faktoren:
- Bevölkerung (in den letzten drei Jahren) - Bruttoinlandsprodukt in US Dollar
Die Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung Anzahl der
Abgeordneten
Mitgliedstaaten
2
Andorra, Liechstenstein, Monaco, San Marino
3
Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, « Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Slowenien, Zypern
4
Albanien, Armenien, Irland, Litauen
5
Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei
6
Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz
7
Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn
10
Rumänien
12
Polen, Spanien, Türkei, Ukraine
18
Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich
Die Mitglieder des Kongresses der Gemeinden und Regionen Zahl der Mitglieder
2
Mitgliedstaaten Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino
3
Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, « Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien », Montenegro, Slowenien, Zypern
4
Albanien, Armenien, Irland, Litauen
5
Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei
6
Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz
7
Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn
10
Rumänien
12
Polen, Spanien, Türkei, Ukraine
18
Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich