Der Europarat in Kürze

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Der Europarat

MENSCHENRECHTE DEMOKRATIE RECHTSSTAATLICHKEIT 47 Mitgliedsstaaten 800 Millionen Europ채er

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Der Europarat in Kürze • • • •

Gegründet im Jahre 1949 von 10 Staaten Umfasst 47 Mitgliedstaaten Sitz in Straßburg, Frankreich Eine internationale zwischenstaatliche Organisation • Hauptorgane: Ministerkomitee Parlamentarische Versammlung Kongress der Gemeinden und Regionen Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Kommissar für Menschenrechte Konferenz der Internationalen NGOs

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47 Mitgliedsstaaten 47Mitgliedsstaaten

Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Beobachter

Kanada, Heiliger Stuhl, Japan, Mexiko, USA

Mitgliedsstaaten

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Beitrittskandidat: Weißrussland

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Die Hauptziele des Europarates • Die Verteidigung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit • Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte • Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz • Förderung der kulturellen Vielfalt Europas • Suche nach gemeinsamen Lösungen für die gesellschaftlichen Probleme Europas • Entwicklung der Europäischen Identität durch Initiativen in Bildung, Jugend, Sport und Kulturerbe

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Der Europarat im täglichen Leben

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Wie arbeitet der Europarat? • • •

Dialog zwischen den Hauptorganen des Europarates Das Sekretariat ist in Abteilungen gegliedert, die die Hauptaktivitäten abdecken Unterschiedliche Ergebnisse: Konventionen, Empfehlugen, Konferenzen und Berichte

800 MILLIONEN EUROPÄER ERGEBNISSE

PARLAMENTE

ERGEBNISSE

ENTSCHEIDUNGEN

KONVENTIONEN

EMPFEHLUNGEN

PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG

GEMEINDEN UND REGIONEN

REGIERUNGEN

EMPFEHLUNGEN

KONGRESS DER GEMEINDEN UND REGIONEN

MINISTERKOMITEE KONSULTATIONEN

KONSULTATIONEN

SEKRETARIAT Kommissar für Menschenrechte www.coe.int

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

Konferenz der Internationalen NGOs 5


Das Ministerkomitee • Ist das Entscheidungsorgan des Europarates • Umfasst die 47 Außenminister der Mitgliedsstaaten oder ihre ständigen Vertreter (Botschafter) in Straßburg • Entscheidet über die Politik und das Arbeitsprogramm des Europarates • Verabschiedet das Jahresbudget • Tritt einmal im Jahr auf Ministerebene und mehrmals im Monat auf Ebene der Botschafter zusammen

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Das Ministerkomitee

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Die Parlamentarische Versammlung • Beratendes Organ, in dem die Parlamente der Mitgliedstaaten vertreten sind • Umfasst 318 Mitglieder (und 318 Stellvertreter) sowie Delegationen von BeobachterStaaten • Leitet Empfehlungen an das Ministerkomitee in den Schlüsselbereichen weiter • Tagt vier Wochen im Jahr im Rahmen von Plenarsitzungen • Sitzungen sind öffentlich

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Die Parlamentarische Versammlung

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Die Vertreter der Parlamentarischen Versammlung

• Die Zahl der Vertreter pro Mitgliedstaat (zwischen 2 und 18) hängt von der Bevölkerungszahl des Landes ab • Die Vertreter sind Mitglieder der nationalen Parlamente aller 47 Länder des Europarates und werden nicht direkt gewählt

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Die Parlamentarische Versammlung

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Der Kongress der Gemeinden und Regionen • Ein beratendes Organ • Besteht aus zwei Kammern: der Kammer der Regionen und der Kammer der Gemeinden • Berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung bei allen Aspekten der lokalen und regionalen Politik • Arbeitet eng mit den neuen Mitgliedstaaten bei praktischen Aspekten zur Einrichtung einer effektiven kommunalen und regionalen Selbstverwaltung zusammen

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Der Kongress

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte • Prüft Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention • Überwacht die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den Mitgliedsstaaten • Hat seinen ständigen Sitz in Straßburg • Ist für Einzelpersonen sowie Gruppen und Regierungen zugänglich • Die Entscheidungen sind für den betroffenen Staat verbindlich

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Der Gerichtshof für Menschenrechte

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Der Kommissar für Menschenrechte • Ist für die Förderung der Bildung, Sensibilisierung und Achtung der Menschenrechte zuständig • Prüft die Einhaltung der Konventionen und Empfehlungen des Europarates • Thomas Hammarberg (Schweden) wurde im April 2006 für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die Amtszeit kann nicht verlängert werden

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Der Kommissar

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Die Konferenz der Internationalen NGOs • Umfasst 400 internationale Nichtregierungsorganisationen • Stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Politikern und der allgemeinen Öffentlichkeit dar • Vertritt die Zivilgesellschaft im Europarat • Der Europarat profitiert vom Fachwissen der internationalen NGOs und ihrer Nähe zu den europäischen Bürgern

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Die Konferenz der Internationalen NGOs

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Der Generalsekretär • Verwaltet das Sekretariat und koordiniert die Aktivitäten der Organisation • Ist für die strategische Planung und das Tagesgeschäft des Europarates zuständig • Wird von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt • Das Amt hat derzeit Thorbjørn Jagland (Norwegen) inne, der es am 1. Oktober 2009 übernommen hat

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Der Generalsekretär

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Der Europarat ist in allen Bereichen aktiv, die die europäische Gesellschaft betreffen – mit Ausnahme der Verteidigung…

Demokratie

Kultur und Kulturerbe

Menschenrechte

Naturerbe

Rechtsstaatlichkeit

Bildung

Juristische Zusammenarbeit

Jugend

Soziale Kohäsion

Sport

Gesundheitswesen

Medien

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… und führt Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch

Kampagne zur Bekämpfung des Menschenhandels

Kampagne gegen körperliche Züchtigung www.coe.int

Kampagne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt

Kampagne gegen die Todesstrafe

Kampagne: Dosta! Bekämpfung der Vorurteile gegen Roma

Kampagne: Nein zur Diskriminierung 15


Die Teilabkommen • • • • • • • • • • • •

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Entwicklungsbank des Europarates DEQM Pompidou-Gruppe EUR-OPA EURIMAGES Nord-Süd-Zentrum (Lissabon) „Venedig-Kommission” Teilabkommen in Sachen Jungendkarte Europäische Audiovisuelle Informationsstelle Europäisches Fremdsprachenzentrum (Graz) GRECO EPAS: Erweitertes Teilabkommen über Sport

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Achten Sie auf den Unterschied

Europarat • 47 Mitgliedsstaaten • 800 Millionen Europäer • Website: www.coe.int

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Europäische Union • 27 Mitgliedsstaaten • 497 Millionen Europäer • Website: www.europa.eu

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Achten Sie auf den Unterschied Europarat

Europäischer Rat (EU)

Parlamentarische Versammlung

Europäisches Parlament (EU)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Europäische Menschenrechtskonvention www.coe.int

Internationaler Gerichtshof (UN, Den Haag) Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EU, Luxemburg)

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN) 18


Die Europäischen Symbole Die Europafahne • stellt einen Kreis mit 12 goldenen Sternen auf blauem Hintergrund dar • der Kreis der Sterne steht für die Union der Völker Europas dar • wurde 1955 vom Europarat verabschiedet Die Europahymne • ist Herbert von Karajans musikalisches Arrangement des Vorspiels zur „Ode an die Freude” aus der Neunten Symphonie von Beethoven • wurde 1972 vom Europarat verabschiedet www.coe.int

N.B. Die Europäische Union übernahm beide Symbole 1986

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Pour plusInformationen d’informations Weitere sur le Conseil de l’Europe: über den Europarat: www.coe.int

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Back-up Folien

Pour plus d’informations sur le Conseil de l’Europe: www.coe.int

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Der Europarat – Meilensteine

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09 .0 5.

05

19 .0 5. 07

Beitritt Ungarns als erstes Land, aus dem ehemaligen Ostblock

20

99

90 .1 1.

06

19 .1 1. 26

Die Europäische Sozialcharta (des Europarates) tritt in Kraft

Der Kommissar für Menschenrechte

19

87

61 .1 0.

18

Gründung der Konferenz der Gemeinden Unterzeichnung der Europäischen und Regionen Menschenrechts- Europas (heute Kongress) konvention

Unterzeichung der Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter

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59 19 .0 9. 18

.0 1. 12

19 .1 2. 19

19

54

50 .1 1.

19

49 04

19 .0 5. 05

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird gegründet

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Unterzeichnung des Europäischen Kulturabkommens

Der Vertrag von London gründet den Europarat

60. Jahrestag des Europarates 22


Der Europarat – Beitrittsdaten der Mitgliedsstaaten 05.05.1949

09.08.1949

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Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

1991

Polen

1992

Bulgarien

1993

Estland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik

1994

Andorra

1995

Albanien, Lettland, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Ukraine

1996

Kroatien, Russische Föderation

1999

Georgien

2001

Armenien, Aserbaidschan

2002

Bosnien und Herzegowina

2003

Serbien*

2004

Monaco

2007

Montenegro

Griechenland, Türkei

1950

Deutschland, Island

1956

Österreich

1961

Zypern

1963

Schweiz

1965

Malta

1976

Portugal

1977

Spanien

1978

Liechtenstein

1988

San Marino

1989

Finnland

1990

Ungarn

* Mit Wirkung vom 3. Juni 2006 setzt die Republik Serbien die Mitgliedschaft im Europarat fort, die zuvor die Staatenunion Serbien und Montenegro innehatte (Entscheidung des Ministerkomitees vom 14. Juni 2006)

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Der Europarat im täglichen Leben • Die Arbeit für den interkulturellen und interreligiösen Dialog versucht unterschiedliche Blickwinkel und Ansichten der gemeinsamen europäischen Werte zu verbinden • Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind eine Referenz für die Juristen in allen Mitgliedstaaten, damit der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten kontinuierlich weiterentwickelt werden kann • Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz bekämpft Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz im größeren Europa • Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verhindert Folter und unmenschliche Behandlung

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2009 Budgetbeiträge andere (weniger als 1%

Frankreich 12%

12%: Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich

andere (1%-2%)

Schweiz 2%

Deutschland 12%

7% - 2%: Belgien, Niederlande, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei

Schweden 2%

2% - 1%: Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Norwegen, Österreich, Portugal, Ukraine

Polen 2% Belgien 2%

Italien 12% Niederlande 4%

Spanien 7%

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Weniger als 1%: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Rumänien, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik Ungarn, Zypern

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Budget des Europarates –

Aufschlüsselung der Beiträge Die Berechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten im Europarat gründet sich auf zwei Faktoren: - Bevölkerung (in den letzten drei Jahren) - Bruttoinlandsprodukt in US Dollar

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Die Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung Anzahl der Abgeordneten

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Mitgliedsstaaten

2

Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino

3

Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Montenegro, Slowenien, Zypern

4

Albanien, Armenien, Irland, Litauen

5

Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei

6

Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz

7

Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn

10

Rumänien

12

Polen, Spanien, Türkei, Ukraine

18

Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich

Die Parlamentarische Versammlung

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Die Mitglieder des Kongresses der Gemeinden und Regionen Mitglieder

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Mitgliedsstaaten

2

Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino

3

Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Montenegro, Slowenien, Zypern

4

Albanien, Armenien, Irland, Litauen

5

Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei

6

Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz

7

Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn

10

Rumänien

12

Polen, Spanien, Türkei, Ukraine

18

Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich

Der Kongress

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