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Zur Kasse bitte! - Steuern

Zur Kasse bitte!

Steuern, Sozialabgaben & Co.: Was muss ich als Azubi zahlen?

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Endlich dein eigenes Geld verdienen. Das ist sicher etwas, auf das du dich beim Start der Ausbildung ganz besonders freust. Doch dann gibt es ja noch das Thema der Steuern und Abgaben. Hast du schon einmal was von Lohnsteuer und Sozialabgaben gehört? Spätestens jetzt wird es Zeit, sich damit auseinanderzusetzen. Doch keine Sorge, wir verraten dir, ab wann du Steuern zahlen musst und worauf es zu achten gilt, und vor allem, ob sich eine Steuererklärung für dich als Azubi lohnt. So hast du den vollen Durchblick über alles, was du wissen musst.

Steuern zahlen oder nicht zahlen?

Das ist hier die Frage. First things first, also widmen wir uns doch gleich der alles entscheidenden Frage, ob du steuerpflichtig bist. Das hängt nämlich von zwei Dingen ab: deiner Ausbildungsvergütung und der Lohnsteuerklasse. Gehen wir davon aus, dass du in Lohnsteuerklasse I bist und im Monat weniger als 1.150 Euro brutto verdienst, dann musst du keine Steuern zahlen. Warum? Weil du damit ganz knapp unter den so genannten Grundfreibetrag fällst. Mit Stand 2022 liegt der bei 9.984 Euro im Jahr. Sobald du aber mehr verdienst, geht es ans Eingemachte und du musst Steuern zahlen.

Sozialabgaben

Was gehört eigentlich zu diesen Sozialabgaben? Der ein oder andere hat sich das bestimmt schon gefragt. Kurz gesagt fallen darunter Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit oder eben auch bei Arbeitslosigkeit sollen diese dich schützen. Die Kosten für die Sozialabgaben teilst du dir mit deinem Arbeitgeber. Das heißt, dass dein Anteil etwa 20 Prozent deines Ausbildungsgehalts beträgt. Da 2020 der Mindestlohn für Azubis eingeführt wurde, gibt es eigentlich keine Fälle mehr, in denen Azubis keine Sozialabgaben zahlen müssen.

Die Kirchensteuer

Zusätzlich zur Lohnsteuer gibt es auch die Kirchensteuer. Diese musst du dann zahlen, wenn du der evangelischen oder katholischen Kirche angehörst. Wie hoch die Abgaben sind, hängt von der Lohnsteuer ab. Generell beträgt die Kirchensteuer etwa 8 bis 9 Prozent der Lohnsteuer. Bist du in keiner Kirche, dann fallen auch keine Kirchensteuern an.

Die Steuerklassen

Angeschnitten hatten wir es bereits, aber die Steuerklasse wirkt sich auf deine Lohnsteuer aus, also in welcher Höhe sie anfällt. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen. In welche du fällst, richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand. Bist du unverheiratet und hast keine Kinder, fällst du in die Steuerklasse I. In Steuerklasse II zum Beispiel fallen hingegen Alleinerziehende.

Lohnt sich eine Steuererklärung für Azubis?

Sobald du als Azubi Lohnsteuer zahlst, kann sich eine Steuererklärung lohnen, auch wenn sie für Azubis im ersten Moment für gewöhnlich freiwillig ist. Denn in den meisten Fällen kannst du dir die vom Finanzamt einbehaltene Lohnsteuer zurückholen. Wirf also einen genauen Blick auf deine Lohnabrechnung, die du von deinem Ausbildungsbetrieb bekommst, um zu prüfen, ob du Lohnsteuer bezahlst. Zusätzlich kannst du sogenannte Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Fahrtkosten zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb oder auch die Kosten für Lernmaterial wie Fachbücher. Liegen diese Werbungskosten im Jahr über 1.000 Euro, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein. Gibst du keine Steuererklärung ab, geht das Finanzamt automatisch von diesen 1.000 Euro Werbungskosten aus. Dann kann es auch sein, dass sich die Mühe für eine Steuererklärung nicht lohnt. Bei deiner ersten Steuererklärung ist es aber immer ratsam, sich von jemandem helfen zu lassen, der bereits Erfahrung damit hat.

Auch als Azubi kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, um etwas Geld wiederzubekommen.

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Deine Finanzen fest im Blick

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Spätestens jetzt, wenn du eine Ausbildung startest, kommt das Thema Finanzen auf dich zu. Dazu solltest du diese gut im Blick haben, denn auch als Azubi hast du Lebenshaltungskosten – vor allem wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Wir haben für dich allerhand Wissenswertes dazu zusammengetragen.

Ausbildungsvergütung

Es ist dein erstes eigenes Gehalt. Dieses kann je nach Beruf sehr unterschiedlich ausfallen und wird dir monatlich gezahlt – auch wenn du Urlaub hast, krank bist oder für die Zeit, in der du für die Berufsschule freigestellt bist. Grundsätzlich aber ist deine Ausbildungsvergütung in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Ein Blick dort hinein lohnt sich also. Bei manchen Berufen hingegen wird die Vergütung durch einen Tarifvertrag geregelt. Was ganz wichtig ist: Mittlerweile gibt es auch für die duale Ausbildung einen Mindestlohn.

Lohnt sich eine Steuererklärung für Azubis?

Ob du Lohnsteuer zahlst, ist abhängig von deiner Ausbildungsvergütung und deiner Steuerklasse. Sobald das der Fall ist, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Denn meistens kannst du dir dann die vom Finanzamt einbehaltene Lohnsteuer zurückholen. Wirf also einen genauen Blick auf deine Lohnabrechnung, die du von deinem Ausbildungsbetrieb bekommst, um zu prüfen, ob du Lohnsteuer bezahlst. Zusätzlich kannst du sogenannte Werbungskosten wie die Fahrtkosten zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb von der Steuer absetzen. Oft ist das jedoch nur sinnvoll, wenn deine Werbungskosten im Jahr über 1.000 Euro liegen. Bei deiner ersten Steuererklärung ist es aber immer ratsam, sich von jemandem helfen zu lassen, der bereits Erfahrung damit hat.

Den Lohn aufbessern

Musst du von deiner Ausbildungsvergütung beispielsweise Miete für deine Wohnung und andere Lebenshaltungskosten zahlen, kann es vorkommen, dass diese nicht zum Leben reicht. Doch dann kannst du staatliche Hilfe beantragen oder andere Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.

1. Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungshilfe (kurz BAB) kann von Azubis und dualen Studierenden beantragt werden. Sie wird individuell berechnet und ist abhängig von deiner persönlichen Lebenssituation. Außerdem ist der Anspruch darauf an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Dazu zählen zum Beispiel: • Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von deinen

Eltern weg, um bei ihnen wohnen zu bleiben, also musst du umziehen.

• Du lebst nicht mehr bei deinen Eltern und hast mindestens ein Kind.

• Du nimmst an einer berufsvorbereitenden

Bildungsmaßnahme (BvB) teil.

2. Kindergeld

Bis zu deinem 25. Lebensjahr bekommen deine Eltern auch während deiner Ausbildung oder deines Studiums in der Regel noch Kindergeld für dich. Wohnst du nicht mehr daheim, müssen sie dir das Kindergeld weiterleiten, denn es soll dich in deiner Ausbildung unterstützen.

3. Nebenjob

Solltest du einen Nebenjob beginnen wollen, um dein Azubigehalt aufzustocken, musst du das auf jeden Fall deinem Ausbildungsbetrieb mitteilen. Ein solcher darf dir allerdings verweigert werden, wenn er dich von der Ausübung deiner Ausbildung abhalten würde. Denke daran, dass du diese Einkünfte auch angeben musst, wenn du zum Beispiel BAB beantragst oder bekommst. Um am Ende nicht womöglich weniger Geld in der Tasche zu haben, trotz mehr Arbeit, lohnt es sich, vorab genau nachzurechnen.

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