Brochure tarif social au 29092014 - Version en allemand

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VERZICHTEN SIE NICHT AUF DEN SOZIALTARIF FÜR STROM UND GAS, WENN SIE ANSPRUCH DARAUF HABEN!

Wer kann den Sozialtarif erhalten? Welche Schritte sind hierfür erforderlich?

Nähere Infos in dieser Broschüre Zuletzt aktualisiert: 23/09/2014


Was ist der Sozialtarif für Elektrizität und/oder Erdgas?

Der Sozialtarif ist ein vorteilhafterer Tarif als jener, der von den kommerziellen Energielieferanten in Rechnung gestellt wird. Er wird für einen Zeitraum von 6 Monaten von der Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission (Commission de Régulation de l’Electricité et du Gaz, CREG: www.creg.be) berechnet. Er wird in c€/kWh ausgedrückt. Der Sozialtarif ist bei allen Energielieferanten und Netzbetreibern derselbe. Für Gas gibt es nur einen Sozialtarif. Bei Strom hängt die Höhe des Sozialtarifs davon ab, ob Sie einen einfachen Zähler, einen Zweitarifzähler oder einen NurNachtzähler haben.

Wer hat ein Anrecht auf den Sozialtarif für Elektrizität und/ oder Erdgas in der wallonischen Region? Die geschützten Kunden Bestimmte Personen genießen das Statut des „geschützten Kunden“. Einer der Vorteile, die geschützten Kunden gewährt werden, ist die Anwendung des Sozialtarifs für Elektrizität und Erdgas. In den nachstehenden Informationen werden die 5 Kategorien der geschützten Kunden in der wallonischen Region vorgestellt.


KATEGORIE 1: Sie (oder jede andere an derselben Adresse wie Sie wohnende Person) erhalten aufgrund einer Entscheidung eines ÖSHZ: • eine Eingliederungsbeihilfe, • eine Sozialhilfe für eine im Ausländerregister eingetragene Person mit unbegrenzter Aufenthaltserlaubnis, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht als anspruchsberechtigt in Bezug auf ein Integrationseinkommen angesehen werden kann; • ganz oder teilweise vom Föderalstaat übernommene Unterstützungsleistungen; • einen Vorschuss auf: • das garantierte Einkommen für Betagte (GEB) oder das garantierte Mindesteinkommen für Betagte (EGB); • eine Behindertenbeihilfe.

KATEGORIE 2: Sie (oder jede andere an derselben Adresse wie Sie wohnende Person) erhalten aufgrund einer Entscheidung des FÖD Soziale Sicherheit („Vierge Noire“): • eine Behindertenbeihilfe infolge einer ständigen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 65 % (Achtung: Es handelt sich nicht um eine von der Krankenkasse gezahlte Beihilfe); • Einkommensersatzbeihilfe für Behinderte; • Integrationsbeihilfe zur Unterstützung von Personen mit Behinderung; • Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen mit Behinderung; • Beihilfe für die Hilfe einer dritten Person; • einen Zuschlag zu den Familienzulagen für Kinder, die unter einer (körperlichen oder geistigen) Behinderung von mindestens 66 % leiden.

KATEGORIE 3: Sie (oder jede andere an derselben Adresse wie Sie wohnende Person) erhalten aufgrund einer Entscheidung des Landespensionsamts (LPA): • eine Behindertenbeihilfe infolge einer ständigen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 65 %; • die Einkommensgarantie für Betagte (EGB) oder das garantierte Einkommen für Betagte (GEB); • eine Beihilfe für die Hilfe einer dritten Person.


KATEGORIE 4: Sie sind Mieter eines Appartements, das in einem Gebäude liegt, welches zu sozialen Zwecken vermietet wird. Sie haben Anrecht auf den Sozialtarif, wenn Sie Mieter eines Appartements sind, das in einem Gebäude liegt, welches zu sozialen Zwecken von einer Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau vermietet wird und dessen Erdgasheizung durch eine gemeinsame Anlage sichergestellt wird. Der Sozialtarif gilt nur für das Erdgas.

KATEGORIE 5: Sie sind Nutzniesser: (nur in der wallonischen Region geltender Schutz) • einer Entscheidung des ÖSHZ zur finanziellen Betreuung; • einer Schuldenvermittlung bei einem ÖSHZ oder einem anerkannten Schuldenvermittlungszentrum; • einer kollektiven Schuldenregelung; • der MAGER (maximalen Gesundheitstrechnung) (Vorsicht : Der Sozialtarif gilt zur Zeit nur für Strom, da noch keine entsprechende Regelung für Gas verabschiedet wurde). Das Verfahren und die Gewährungsmodalitäten müssen noch durch die Regierung bestimmt werden. Der Sozialtarif für Elektrizität und/oder Erdgas gilt nicht für: • Zweitwohnungen; • die gemeinsam genutzten Teile von Appartementgebäuden; • professionelle Kunden.


Welche Schritte müssen unternommen werden, um in den Genuss des Sozialtarifs für Elektrizität und/oder Erdgas zu gelangen? Sie gehören zur Kategorie 1 oder 2 oder 3: Seit 2010 wird der Sozialtarif in den meisten Fällen automatisch von Ihrem Energielieferanten oder Ihrem Netzbetreiber gewährt. Sie brauchen nichts zu unternehmen und brauchen keine Bescheinigungen einzureichen. Falls der Sozialtarif nicht automatisch für Sie angewendet wurde, können Sie bei der zuständigen Stelle (ÖSHZ, FÖD Soziale Sicherheit, LPA) eine Bescheinigung beantragen und diese an Ihren Energielieferanten (oder Ihren Netzbetreiber, falls dieser Sie beliefert) übermitteln1,2

Sie gehören zur Kategorie 4: Richten Sie sich an den Eigentümer/Verwalter des Gebäudes, um zu überprüfen, ob der Sozialtarif in Bezug auf Erdgas ordnungsgemäß angewendet wird.

Sie gehören zur Kategorie 5: VORSICHT: Der Sozialtarif wird Ihnen nicht automatisch gewährt. Um in den Genuss des Sozialtarifs zu gelangen, MÜSSEN Sie 2 Bedingungen erfüllen: 1. Sie müssen von Ihrem Verteilnetzbetreiber (VNB)3 versorgt werden; 2. Sie müssen Ihrem VNB eine entweder vom ÖSHZ oder vom anerkannten Schuldenvermittlungszentrum oder vom bestellten Schuldenvermittler ausgefüllte Bescheinigung übermitteln. Dem VNB muss alljährlich eine neue Bescheinigung zugeschickt werden, damit Sie weiterhin zum Sozialtarif beliefert werden können.

1. Für alle Informationen betreffend Ihre persönliche Situation können Sie die folgende Website konsultieren: http://www.tarifsocial.economie.fgov.be 2. sofern Sie mit einer automatischen Verarbeitung einverstanden sind 3. Um zu erfahren, wer Ihr VNB ist, können Sie die Website der CWaPE besuchen: http://www.cwape.be


Gut zu wissen Der Sozialtarif für Elektrizität und/oder Erdgas ist bei allen Energielieferanten derselbe. Er ist ebenfalls identisch, wenn Sie von Ihrem Verteilnetzbetreiber beliefert werden. Der geschützte Kunde (das heißt der Kunde, der zu einer der in dieser Broschüre genannten Kategorien gehört) kann immer von seinem Verteilnetzbetreiber (VNB) zum Sozialtarif beliefert werden. Ein geschützter Kunde, der zur Kategorie 5 gehört (Kunde in einem Schuldenvermittlungsverfahren / unter finanzieller Betreuung / in kollektiver Schuldenregelung), MUSS von seinem VNB beliefert werden, um in den Genuss des Sozialtarifs zu gelangen. Falls Sie ein geschützter Kunde sind und den Lieferanten wechseln oder umziehen, sollten Sie nicht vergessen, Ihren neuen Lieferanten über Ihr Statut zu informieren. Die Installation eines Budgetzählers ist für geschützte Kunden in Zahlungsverzug kostenlos. In der wallonischen Gesetzgebung sind bestimmte Mechanismen zur Sicherstellung einer garantierten Mindestversorgung mit Erdgas und Elektrizität im Winter (das heißt vom 1. November bis zum 15. März) für geschützte Kunden, die über einen von Ihrem VNB bereitgestellten Budgetzähler verfügen, vorgesehen.

Wo finden Sie weitere Informationen über den Sozialtarif für Elektrizität und/oder Erdgas? •

Bei Ihrem Energielieferanten;

Bei Ihrem Verteilnetzbetreiber (ehemals eine Interkommunale oder Regie);

Beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde;

Beim Contact Center des FÖD Wirtschaft:

Tel.: 0800/120 33

Fax: 02/227 52 07

E-Mail: soc.ener@economie.fgov.be

Auf der Website der CWaPE (www.cwape.be), wo Sie insbesondere auch einen Taschenrechner für den Sozialtarif finden;

Auf der Portalseite der Energie in Wallonien (www.energie.wallonie.be).

1. Ein Budgetzähler funktioniert wie ein herkömmlicher Zähler, bietet jedoch darüber hinaus eine Vorauszahlungsfunktion.


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