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Konkret möchte die Regierung die wesentlichen Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit, die Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld sowie die Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld fortführen. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und des Transferkurzarbeitergeldes verbessert werden, um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere arbeitsmarktpolitische Regelungen. So soll es für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer weiterhin möglich sein, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag einzugehen.

Um im Übergang zum Aufschwung bestimmte Arbeitsmarktinstrumente zunächst unverändert weiter einsetzen zu können und eine ganzheitliche Überprüfung aller Arbeitsmarktinstrumente im Jahr 2011 zu ermöglichen, will die Regierung bestimmte zeitlich befristete Regelungen bis zum Abschluss der Überprüfung der Instrumente der Arbeitsförderung zunächst verlängern. Dies sind die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, der Eingliederungszuschuss für Ältere, die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die erweiterte Berufsorientierung sowie der Ausbildungsbonus bei Insolvenz. Das Instrument Kurzarbeit habe den deutschen Arbeitsmarkt stabilisiert und verhindere nach wie vor Arbeitslosigkeit in größerem Umfang, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf dem



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