David Röthler
Democracy Live? Das demokratische Potenzial interaktiver Live-Videosysteme Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für politische Partizipation. Wenn Bedingungen unter denen politische Beteiligung gedeihen kann, geschaffen werden sollen, müssen Wege gefunden werden, politische Abläufe zum Beispiel durch den Einsatz von interaktiven LiveVideosystemen nachvollziehbar zu machen. Mit diesen Systemen können zudem Diskursräume geöffnet werden oder neue Räume für politische Meinungsbildung und Handeln entstehen.
Live-Übertragungen aus Parlamenten Politische Entscheidungen werden letztendlich in den Parlamenten auf lokaler, Landes-, und Bundesebene getroffen. Diese Gremien sind grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich. Nun ermöglichen digitale Medien seit einiger Zeit die einfache Übertragung von Ton und Bild aus Gemeinderäten, Landtagen, dem Bundesrat und Nationalrat. Dadurch wird die Zugänglichkeit zu den entsprechenden Sitzungen erweitert und für viele BürgerInnen niederschwelliger, da die Teilnahme ortsunabhängig und anonym erfolgen kann. Darüber hinaus wird im Regelfall eine Aufzeichnung der Sitzung im Internet bereitgestellt,die eine zeitversetzte Wiedergabe des Geschehens ermöglicht. Mittlerweile wird bei Nationalratssitzungen ein Livestream eingerichtet. Ebenso ist ein solcher bei den Sitzungen aller österreichischen Landtage (bis auf das Burgenland) und in einer immer größer werdenden Anzahl von Gemeinden zu finden. Es wird immer schwieriger für die Politik sich diesem Trend zu verschließen, weil von der Allgemeinheit zunehmend Transparenz gefordert wird. Allerdings gibt es auch rechtliche und politische Bedenken oder gar Widerstände: In Deutschland scheint die Rechtslage – zumindest auf kommunaler Ebene – die Einrichtung von Livestreams zu behindern. Dort wird ein Gemeinderat nicht als Parlament im staatsrechtlichen Sinne gesehen, sondern vornehmlich als ein Verwaltungsorgan der Kommune. Die Sitzungen müssen zwar öffentlich sein, doch genügt im Regelfall eine „Saalöffentlichkeit“. Es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Tonaufnahmen eines Journalisten während einer Gemeinderatssitzung verboten hatte, da diese eine schädliche Wirkung auf das Verhalten der Betroffenen hätten, „weil sie jede Nuance aus der Rede, einschließlich der rhetorischen Fehlleistungen, der sprachlichen Unzulänglichkeiten und der Gemütsbewegungen des Redners dauerhaft und ständig reproduzierbar“ konservieren.1 Im Fall der Stadt Konstanz in Baden-Württemberg hatte der Landesdatenschutzbeauftragte entsprechende datenschutzrechtliche Bedenken. Die 1
http://www.servat.unibe.ch/dfr/vw085283.html