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Schwangerschaft & Geburt
qWillkommen im leben! Faszinierende Entwicklung im Mutterleib Der Schwangerschaftstest zeigt eindeutig positiv – für die meisten werdenden
Eltern bedeutet das Freude pur. Und dennoch macht sich Unsicherheit breit:
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Was ist jetzt zu tun? Was passiert im Mutterleib? Schaffen wir das alles? Was müssen wir beachten, um unserem Kind den bestmöglichen Start ins Leben zu bieten? Und wie geht es dann weiter, wenn das Baby erst mal da ist? Am Ende der 5. Woche schlägt bereits das Herz des wenige Millimeter großen Embryos, ab der 8. Woche ist dies auch im Ultraschall zu sehen.
Am Ende der 12. Woche ist der Fötus schon rund 6 cm lang und wiegt ca. 15 Gramm – ein richtiger kleiner Mensch, der sich auf das Leben außerhalb des Mutterleibs vorbereitet. Um Sicherheit von Anfang an zu gewährleisten, begleiten Frauenärzte und/oder Hebammen die werdende Mutter. Bis auf die Ultraschalluntersuchungen können Sie alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft von ihrer Hebamme machen lassen – dazu gehören Fragen nach der Befindlichkeit der Schwangeren, Gewichts- und
Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen und Kontrolle der Lage und Größe des Kindes sowie die Kontrolle der Herztöne des
Kindes. Für diese Begleitung durch die Schwangerschaft können Sie ausschließlich zum Frauenarzt, ausschließlich zur Hebamme oder abwechselnd zu beiden gehen. In allen Fällen trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Natürlich finden die werdenden Eltern bei den Untersuchungen Antworten auf die vielen Fragen, die ihnen jetzt durch den Kopf schwirren. Der Arzt/die Hebamme berät zu den Themen Alkohol, Zigaretten und Drogen, gibt Tipps zu Ernährungs- und Verhaltensweisen, die Mutter und Kind jetzt gut tun. Gerade in den ersten Schwangerschaftswochen kämpfen viele Frauen mit klassischen Beschwerden – Übelkeit, Müdigkeit, Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen.
Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den der Frauenarzt/die Hebamme bei der ersten Mutterschafts-Vorsorgeuntersuchung ausstellt. Dieses hellblaue Büchlein ist ein wichtiges Dokument, das werdende Mütter stets bei sich tragen sollten. Hier sind alle Labor- und Untersuchungsergebnisse, persönliche Risiken, die Entwicklung des Kindes und vieles mehr aufgeführt – im Notfall und wenn der Geburtstermin bevorsteht wichtige Daten für Ärzte und Hebammen.
Die Vorsorgeuntersuchungen finden anfangs alle 4 Wochen statt, ab der 32. Woche kontrolliert der Arzt/die Hebamme zweiwöchentlich die Entwicklung des Babys. Wird der Geburtstermin überschritten, wird die Schwangere jeden zweiten Tag zur Untersuchung gebeten. Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird bei den meisten Ärzten/Hebammen bei jeder Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung ein CTG geschrieben – dies dauert etwa 30 Minuten.
Während der Schwangerschaft gibt es drei Ultraschalltermine, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen empfohlen und vom Frauenarzt durchgeführt werden: > 9.-12. Woche: Der Arzt kontrolliert den Sitz der Fruchthöhle, Bewegungen, Größe und Herztätigkeit des Embryos. Zudem wird hier der errechnete Geburtstermin überprüft. > 19.-22. Woche: Bei diesem Termin werden vor allem die Organe und die
Fruchtwassermenge sowie der Sitz des Mutterkuchens kontrolliert. > 28.-30. Woche: Beim dritten Termin liegt das Hauptaugenmerk auf dem
Wachstum des Babys.
Tätigkeiten einer Hebamme
Betreuung des Kindes nach der Geburt: Körper- und Nabelpflege, Ernährungsberatung und Hilfe bei Blähungen, Blutentnahme für den Stoffwechseltest, Hilfe bei Hautveränderungen und anderen Problemen. Betreuung der Mutter: Beratung bei Kinderwunsch, Hilfe bei Beschwerden oder Wehen ab positivem Schwangerschaftstest, Vorsorgeuntersuchungen, Beratung zu Ernährung, pränataler Diagnostik, Wunschkaiserschnitt, Leben mit dem Neugeborenen und zu jedem anderen Thema rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, Begleitung bei und nach Fehl- oder Totgeburt, Beratung bei seelischen und körperlichen Veränderungen, Beobachtung und Unterstützung der Rückbildungs- und Heilungsvorgänge, Hilfe beim Stillen und bei Stillproblemen sowie Anleitung zur Rückbildungsgymnastik. Außerdem können Kontakte zu Rückbildungskursen, Stillgruppen, Beratungsstellen, Gesprächskreisen und Selbsthilfegruppen für Frauen und Kinder vermittelt werden.
Hebammen in Baden-Württemberg: www.hebammen-bw.de
Wer möchte, dass der Frauenarzt diese Untersuchungsmethode öfter anwendet, kann dies im Rahmen der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen. Diese bieten Ärzte ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlung an.
Darüber hinaus gibt es weitere Untersuchungen, die von Ärzten (zum Teil auch von den Hebammen) angeboten werden, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen aber nur zum Teil oder bei bestimmten Indikationen übernehmen. Die Methoden der vorgeburtlichen Diagnostik, deren Ziel das Erkennen von Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes ist, werden ständig weiter entwickelt. Man sollte sich allerdings vorab Gedanken machen, wie man mit dem Befund umgeht, denn es könnten nicht heilbare Auffälligkeiten gefunden werden.
Zu diesen Untersuchungen zählt beispielsweise die Suche nach ausreichend vorhandenen Toxoplasmose-Antikörpern. Frauen ab 35 Jahren wird eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) angeboten, die zwischen der 15. und 17. Woche durchgeführt wird. Daneben gibt es die Chorionzottenbiopsie (Gewebeentnahme aus dem kindlichen Anteil des späteren Mutterkuchens, ab der 11. Schwangerschaftswoche) und die Cordozentese (Blutprobe aus der Nabelvene des Fötus, ab der 18. Woche). Per Ultraschall kann der Arzt auch die Dicke der Nackenfalte des Kindes messen (12. bis 14. Woche), zusammen mit dem Alter der Schwangeren lässt sich so ein statistisches Risiko errechnen, ob beim Kind eine der drei häufigsten Chromosomen-Anomalien vorliegt. Ein gleichzeitiger Bluttest liefert zusätzliche Hinweise – zusammen werden diese beiden Untersuchungen Ersttrimester-Screening genannt. Beim Triple-Test wird in der 16. und 17. Woche anhand dreier Blutwerte die statistische Wahrschein-
Einblicke in Babys kleine Welt sind per Ultraschall möglich.
Von der Eizelle zum Baby
1.-8. Woche: 3-4 Tage nach der Befruchtung nistet sich die Eizelle in der Gebärmutter ein. In der 4. Woche ist der Embryo 1,5 bis 3 mm lang, das Herz schlägt, die Organe werden angelegt. In der 5. Woche sind Hände und Füße als Knospen zu erkennen. Am Ende des 2. Monats nehmen die Ohrmuscheln ihre endgültige Form an und der Herzschlag ist im Ultraschall erkennbar. Der Embryo ist vom Schädel bis zum Steiß ca. 3 cm groß. 9.-12. Woche: Das Gesicht ist zu erkennen, die Wirbelsäule entwickelt sich und die Fingernägel beginnen aus dem Nagelbett zu wachsen. In der 12. Woche wiegt der Fötus rund 15 g und misst etwa 6 cm. 13.-16. Woche: Mitte des 4. Monats macht der Fötus eifrig Atemübungen und wird immer lebhafter. In der 16. Woche misst er ca. 14 cm und sein Herz pumpt bereits ca. 25 Liter Blut pro Tag. 17.-20. Woche: Das Baby hat nun einen eigenen Blutkreislauf, wird aber immer noch über die Plazenta und die Nabelschnur von der Mutter mit Nährstoffen versorgt. In der 20. Woche ist das Baby etwa 19 cm lang, die ersten Bewegungen sind zu spüren. Rund 430 g wiegt es nun. 21.-24. Woche: Das Baby kann seine Umwelt akustisch wahrnehmen, es macht Purzelbäume, lutscht am Daumen und trinkt Fruchtwasser. Manchmal spürt man ein regelmäßiges Pochen – es hat Schluckauf. Die Wimpern bilden sich, die Knochen werden allmählich fester. Am Ende des Monats wiegt es rund 820 g bei einer Länge von 23 cm vom Schädel bis zum Steiß.
25.-28. Woche: Das Baby legt sich eine Fettschicht zu, die es später wärmen soll. Es ist jetzt 25 bis 27 cm lang. Sein Hörsinn entwickelt sich weiter, die Augenlider können sich jetzt öffnen und schließen. 29.-32. Woche: Die Pigmentierung der Augen ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb sind sie in dieser Entwicklungsphase zumeist blau. Die endgültige Augenfarbe stellt sich erst ein, wenn die Augen einige Wochen dem Licht ausgesetzt sind. Das Baby wird nun ruhiger, der Platz in der Gebärmutter beengter. Ende des Monats wiegt es etwa 2.200 g. 33.-36. Woche: Das Baby ist nun rund 2.900 g schwer und etwa 34 cm lang vom Schädel bis zum Steiß. 95 Prozent aller Babys gehen nun in Startposition für die Geburt – mit dem Köpfchen nach unten. 37.-40. Woche: Das Baby ist bereit für die Welt „da draußen“. 75 Prozent der Babys kommen übrigens vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt, 20 Prozent lassen sich mehr Zeit.
lichkeit für ein Down-Syndrom oder einen Neuralrohrdefekt errechnet. Zu Beginn der Schwangerschaft wird die Schwangere auf eine Infektion mit Chlamydien hin untersucht. Ein Glukose-Belastungs-Test zwischen der 24. und 28. Woche kann Aufschluss geben, ob die Gefahr einer Schwangerschaftsdiabetes besteht. Bei Verdacht auf Durchblutungsstörungen kommt die Doppler-Sonografie zum Einsatz, bei der der Arzt die Blutgefäße untersucht.
Im zweiten Schwangerschaftsdrittel kann eine spezielle diagnostische Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden, bei der gezielt nach Fehlbildungen gesucht wird, die zum Teil behandelbar sind. 3D-Ultraschall bietet hierzu in der Regel keinen Erkenntnisgewinn, aber faszinierende Bilder. Es gibt allerdings durchaus auch ein Recht auf Nicht-Wissen.
Schwangerschaftsberatung
Nicht immer löst eine Schwangerschaft Freude aus. Wenn die finanzielle Situation nicht gerade rosig ist, die Frau mitten in der Ausbildung steckt, der Partner ein Kind nicht akzeptiert, die Partnerschaft schon zerbrochen ist oder die Möglichkeit einer Behinderung besteht, kann sie Ängste, Sorgen und Unsicherheit hervorrufen. Qualifizierte Beratungsgespräche können Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und neue Perspektiven eröffnen.
Gesundheitsamt/Landratsamt Karlsruhe | Wolfartsweierer Str. 5 b 76131 KA | 0721/936-81190 der -81290 schwangerenberatung@landratsamt-karlsruhe.de pro familia | Amalienstraße 25 | 76133 KA 0721/92 05 05 www.profamilia.de/karlsruhe (siehe auch S. 55)
Diakonisches Werk | Stephanienstraße 98 | 76133 KA 0721/20397-042, -044, -045, -046 oder -048 www.dw-karlsruhe.de
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. | Akademiestraße 15 | 76133 KA 0721/913 75-0 www.skf-karlsruhe.de Viele hilfreiche Informationen und Tipps rund um die Schwangerschaft gibt es auch unter www.geburt-vertraulich.de oder www.familienplanung.de.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Wenn schon während der Schwangerschaft klar ist, dass nach der Geburt wegen einer Notlage das Geld nicht reichen wird, können sich Schwangere an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung wird bei einer regionalen Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt. Die Mittel werden etwa für Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung des Kindes, Weiterführung des Haushalts, Betreuung des Kleinkindes oder Einrichtung der Wohnung gewährt. Die Höhe und Dauer der Hilfe richten sich nach den persönlichen Umständen der Antragstellerin. www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
qalltag mit babybauch Während dem Mutterschutz gelten andere Regeln Ein Kind ist unterwegs – und wie geht’s jetzt im Alltag weiter? Viele Fragen stellen sich: Wann muss der Chef unterrichtet werden? Darf ich noch nach 22 Uhr arbeiten? Und wie sieht es mit dem Heben von schweren Gegenständen aus? Sobald der Frauenarzt die Schwangerschaft feststellt und die Frau ihren Arbeitgeber von den „anderen Umständen“ unterrichtet, greift das Mutterschutzgesetz. Verlangt Ihr Arbeitgeber ausdrücklich eine ärztliche Bescheinigung, weil ihm die mündliche Information nicht genügt, muss er selbst die Kosten für diese Bescheinigung übernehmen. Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz. Grundsätzlich schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) die schwangere Frau und Mutter vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens. Darüber hinaus regelt es, was die Gesundheit der (werdenden) Mutter und des Kindes beeinträchtigen könnte – Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung, das Verhalten beim Umgang mit gefährdenden Stoffen und vieles mehr. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen. Etwa sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin stellt der Frauenarzt ein Formular aus, mit dem das Mutterschaftsgeld beantragt werden kann. Anspruch darauf haben alle erwerbstätigen Schwangeren, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert sind. Nach der Vervollständigung des Formulars wird dieses bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht und so der Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt.
Das Mutterschutzgesetz regelt zudem, dass Ärzte ein Beschäftigungsverbot aussprechen können, wenn eine Weiterbeschäftigung das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden würde. In diesem Fall erhält die werdende Mutter ihren bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn). Auch während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt sowie für den Entbindungstag sind die Frauen finanziell abgesichert, indem sie Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse plus einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Auch den nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten schwangeren Arbeitnehmerinnen muss ohne Kürzung des Arbeitsentgelts die Freizeit für notwendige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die nur während der Arbeitszeit möglich sind, gewährt werden. Die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs übrigens als Beschäftigungszeiten, für die anteilig Urlaubstage gewährt werden.
Ein bisschen anders sieht es für privat versicherte Schwangere aus – sie erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen nur einmal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt (Hotline 0228/619 1888, www.mutterschaftsgeld.de). Der Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als seien sie gesetzlich versichert und bekämen den üblichen Kassensatz. Unterm Strich erhalten privat Versicherte also etwas weniger als gesetzlich Versicherte.
Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz, den Leistungen der Krankenkassen und zum Mutterschaftsgeld erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.
Das Baby isst und trinkt mit!
Alles was das Baby für seine Entwicklung benötigt, kann es nur über die Mutter bekommen. Auf die richtige und ausgewogene Ernährung sollte also jetzt besonders geachtet werden. Ganz oben auf dem Speiseplan steht Eiweiß, gefolgt von Vitaminen, vor allem B-Vitamine, Vitamin C, A und D. An dritter Stelle stehen Mineralstoffe wie Eisen, Magnesium und Kalzium. Ebenfalls erhöht ist der Bedarf an Jod, Phosphor und Fluor. Wichtig ist zudem eine ballaststoffreiche Ernährung, um den in der Schwangerschaft trägeren Darm auf Touren zu bringen. Schon vor der Schwangerschaft ist die Einnahme von Folsäure sinnvoll. Verzichten sollten Schwangere auf rohe Eier, rohes und geräuchertes Fleisch, rohe Milch und Rohmilchkäse, Alkohol, Innereien und Waldpilze. Nur in Maßen sollte Kaffee und schwarzer Tee genossen werden.
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Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro
Elternbriefe
Kostenfreies Abo
Um Karlsruher Eltern bei ihrer verantwortungsvollen Erziehungsaufgabe zu unterstützen und zu begleiten, erhalten sie ab Geburt ihres ersten Kindes von der Stadt Karlsruhe die Elternbriefe.
Bestellen unter
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro
Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, Telefon: 0721 133-5111 www.karlsruhe.de/kinderbuero
qJetzt geht’s los! Keine Angst vor der Geburt Lange Wochen des Wartens, Bangens und Hoffens liegen hinter den werdenden Eltern. Für die Mutter wird die letzte Zeit vor der Geburt immer beschwerlicher – der Bauch engt die Bewegungsfreiheit ein, das zusätzliche
Gewicht belastet. Rückt der Geburtstermin in greifbare Nähe, werden die
Eltern immer nervöser. Gut dran sind all die, die Ruhe bewahren und sich von allen möglichen kursierenden („Horror-“)Geschichten nicht verunsichern lassen. Jede Mutter erlebt die Geburt anders: Die eine spürt drei, vier Tage ständig leichte Wehen, ehe sie regelmäßiger und stärker werden und zur Fahrt ins Krankenhaus oder ins Geburtshaus mahnen. Die andere erlebt einen Blasensprung mit anschließenden Wehen direkt im Fünf-
Minuten-Abstand. Für die eine Mutter fühlen sich Wehen wie Rückenschmerzen an, eine andere vergleicht sie mit einer Schmerzwelle, die sich im ganzen Körper ausbreitet. Es gibt nichts zu beschönigen: Wehen tun weh! Und dennoch ist für die meisten Frauen das Erlebnis Geburt einmalig, ganz besonders und eine Zeit höchsten Glücks – wenn sie das kleine Wunder, ihr Kind, endlich in den Armen halten dürfen! Frühzeitig sollten sich die werdenden Eltern Gedanken machen, wo der
Nachwuchs das Licht der Welt erblicken soll.
Eine Klinik bietet die Gewissheit, dass im Notfall sofort medizinische Hilfe für Mutter und Kind bereitsteht. Verläuft die Geburt ohne Komplikationen sind die Hebammen die wichtigsten Ansprechpartnerinnen und Begleiterinnen im Kreißsaal. Erst wenn es in die Austreibungsphase geht, ist in der
Regel ein Arzt anwesend. In vielen Geburtskliniken gibt es auch Beleghebammen – freiberufliche Hebammen, die Kreißsaal sowie ärztliche und pflegerische Leistungen am Tag der Geburt nutzen können. Der Vorteil für die werdenden Eltern liegt darin, dass sie die Hebamme im Verlauf der
Schwangerschaft schon kennen gelernt haben und dass sie während des gesamten Geburtsverlaufs und auch danach von ihr betreut werden. Sind eine Neugeborenen-Intensivstation und eine Kinderklinik an die Geburtsklinik angeschlossen, spricht man von einem Perinatalzentrum. So ist die größtmögliche medizinische und technische Sicherheit gewährleistet, weshalb etwa Früh- oder Risikogeburten hier am besten aufgehoben sind.
Kaiserschnitte und schulmedizinische Schmerzbehandlung sind in der Klinik ebenfalls jederzeit möglich. Und nach der Geburt können sich die frisch gebackenen Mütter auf der Wöchnerinnenstation von der Geburt erholen. In Karlsruhe stehen drei Geburtskliniken zur Auswahl. Das Angebot an
Kursen und Informationsveranstaltungen dieser Kliniken umfasst u.a.
Infoabende mit Führungen durch Wochenstation und Kreißsaal, Geburtsvorbereitungs- und Säuglingspflegekurse, Hebammensprechstunden, Stillberatung, Rückbildungsgymnastik, Wochenbettnachsorge und Babymassagekurse. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit Ihrer Wunschklinik aufzunehmen; einerseits, um die für Sie in Frage kommenden Kurse buchen zu können, andererseits um die bevorstehende Geburt in der Klinik anzumelden und die Aufnahmeformalitäten im Vorfeld zu erledigen. Gerade bei so genannten Risikoschwangerschaften ist die Vorstellung in einem Perinatalzentrum sinnvoll, damit bereits im Vorfeld Fragen geklärt werden können und bei der Geburt im Ernstfall ein Kinderarzt sofort anwesend ist. Ist der „Papierkram“ erledigt, können sich die werdenden Eltern ganz aufs Wesentliche – die Geburt – konzentrieren.
Bei der Geburt im Krankenhaus werden die Paare in der Regel von angestellten Hebammen betreut. Möglich ist es nach Rücksprache jedoch häufig auch, eine freiberufliche Hebamme als Beleghebamme zur Geburt mit in die Klinik zu bringen. Sie begleitet die Geburt dann von Anfang bis zum Ende. Dies sollten Sie im Vorfeld abklären.
ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Diakonissenstraße 28 | 76199 KA Anmeldung zur Geburt: 0721/889-2347 Kreißsaal und Hebammen: 0721/889-2290 www.vidia-kliniken.de
Städtisches Klinikum Karlsruhe Frauenklinik und Perinatalzentrum
Haus S | Moltkestraße 90 | 76133 KA Chefarztsekretariat: 0721/974-2401 Schwangeren-Ambulanz: 0721/974-2474 Kreißsaal: 0721/974-2440 www.klinikum-karlsruhe.de
ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe St. Vincentius-Kliniken
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Edgar-von-Gierke-Straße 2 | 76135 KA Anmeldung zur Geburt: 0721/8108-9245 www.vidia-kliniken.de
Wem eine Klinikgeburt zu technisch scheint, der ist in einem Geburtshaus gut aufgehoben. Hier können Schwangere ihr Kind auf möglichst natürliche Weise, also weitgehend ohne medizinische Hilfe mit viel menschlicher Zuwendung zur Welt bringen. In Geburtshäusern herrscht meist eine eher familiäre Atmosphäre, eine Notfallausrüstung steht natürlich bereit und die Zusammenarbeit mit umliegenden Kliniken bietet Sicherheit für
Die Erstausstattung fürs Baby
Kleidung
5-6 Bodys (in der Größe 50, 56 oder 62) 5-6 Langarmshirts oder leichte Pullis, Hemdchen und Jäckchen 4 Strampler (in 50, 56 oder 62) 2 Paar Söckchen, 1-2 Paar warme Socken, 1-2 Strumpfhosen 4 Schlafanzüge (Größe 50, 56 oder 62) 2 Mützen (dick und dünn) 1 Ausfahrgarnitur (je nach Wetter) Spucklätzchen
Schlafen
Kinderbett, Stubenwagen oder Wiege mit Matratze und Laken Schlafsack Babyphon Wärmeflasche/Kirschkernkissen Nachtlicht Spieluhr Schnuller
Ernährung
Stillkissen Stilleinlagen 6 Milchfläschchen aus Glas oder Kunststoff mit Saugern, Größe 1 Teefläschchen mit Teesauger Baby-Anfangsnahrung Flaschenbürste Babykostwärmer Wasserkocher Sterilisator Thermobox/Thermoflasche Lätzchen
Pflege
Wickelkommode oder Wickelaufsatz für die Wanne Wickelauflage mit abwaschbarer oder abnehmbarer Auflage Windeleimer mit Deckel Windeln Mullwindeln oder Moltontücher (als Spucktücher und Unterlage) Pflegemittel (Wundschutzcreme, Feuchttücher, Babyöl) Badetücher Babybadewanne oder Badeeimer Badethermometer Waschhandschuh Bürste/Kamm Fieberthermometer Baby-Nagelschere eventuell Babywaage eventuell Heizstrahler
Unterwegs
Kinderwagen mit Innentasche und Decke oder Fußsack, Regenschutz, Sonnenschirm und Wagennetz Tragetuch/-sack Wickeltasche im Auto: Babyschale mit ECEPrüfnorm (mind. ECE 44/03; bis 13 kg, 0 bis etwa 15 Monate)
Spielen
waschbare Stofftiere Greifringe Krabbeldecke Spieltrapez
Willkommen im Leben!
Frühe Prävention – Ihr Baby ist da und alles ist neu und anders … Die Stadt Karlsruhe möchte Ihnen einen guten Start ermöglichen! Unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote für Sie:
Begrüßungsmappe und Begrüßungsgeschenk Treffpunkte für Eltern: Startpunkt-Familienzentren Beratungsangebote: Familienhebammen,
Beratungsstelle Frühe Hilfen, Fachteam Frühe Kindheit Praktische Hilfen für Familien nach der Geburt: „wellcome“ Diese Angebote können von allen (werdenden Eltern) mit Kindern von null bis drei Jahren genutzt werden. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne individuelle Hilfen, Entlastung und Unterstützung.
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro
Telefon: 0721 133-3878 E-Mail: fruehe-praevention@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/kinderbuero Frühe Prävention
Beratung rund um Schwangerschaft, Geburt und Familie
Wir beraten Sie:
• in sozialrechtlichen Fragen zum Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Elternzeit, Unterhalt, usw. • in psychologischen Fragen • bei Fragen zur Gestaltung des Lebens mit dem Baby • bei Problemen in Partnerschaft und Familie • Anträge auf eine Beihilfe für die Babyausstattung über die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ können Sie bei uns stellen
Sozialdienst katholischer Frauen Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. Akademiestr. 15 | 76133 Karlsruhe Tel: 0721 91375-0 | www: skf-karlsruhe.de
den Ernstfall. Geburtshäuser haben keine Wochenstation, das heißt, dass Mutter, Vater und Kind etwa drei bis vier Stunden nach der Entbindung wieder nach Hause gehen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die eigentlichen Hebammenleistungen sowie die Betriebskosten im Geburtshaus. Trotzdem können Kosten auf die werdenden Eltern zukommen – beispielsweise für die Rufbereitschaft der Hebamme um den errechneten Geburtstermin. Im ausführlichen Beratungsgespräch mit den Hebammen erfahren Eltern alles Wissenswerte. Auch die Krankenkassen beraten ihre Versicherten.
Einige Eltern setzen auf eine Hausgeburt. In gewohnter Umgebung kann das Baby zur Welt kommen, wenn die werdende Mutter und das Kind im Bauch gesund sind und die Schwangerschaft problemlos verlaufen ist. Die modernen Geräte der Hebammen und deren große Erfahrung geben den Eltern Sicherheit. Beratung dazu bieten die Hebammen.
Hebammen sind wertvolle Helfer bei der Geburt. Sie können Vorsorgeuntersuchungen übernehmen und stehen während der Geburt und auch danach im Wochenbett und die gesamte Stillzeit hindurch den frisch gebackenen Müttern mit Rat und Tat zur Seite. Auch die Rückbildungsgymnastik ist Aufgabe der Hebammen. Viele Hebammen wenden alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Homöopathie und Lasertherapie zur Schmerz- und Beschwerdenbehandlung vor, während oder nach der Geburt an, um Mutter und Kind zu schonen. Empfehlenswert ist es, schon frühzeitig mit einer Hebamme Kontakt aufzunehmen. Zum einen sollte sich die werdende Mutter mit ihr gut verstehen und auf einer Wellenlänge liegen. Zum anderen ist es manchmal gerade in Urlaubszeiten gar nicht so einfach, eine Hebamme mit freien Terminen zu finden.
Die Besuche der Hebamme werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Während der Schwangerschaft kann die Hebamme ca. ein- bis zweimal monatlich kommen, nach der Geburt sieht die gesetzliche Regelung in den ersten 8 Wochen bis zu 26 Hausbesuche vor. Diese Betreuung kann bis zum Ende der Stillzeit wahrgenommen werden. Bei Still- oder Ernährungsproblemen kann sie noch weitere acht Mal kontaktiert werden. Die Stillbetreuung, Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Jede Frau kann sich direkt an eine Hebamme wenden. Privatversicherte müssen sich bei ihrer Krankenkasse informieren.
Eine weitere Möglichkeit der Geburtsbegleitung bieten Doulas. Sie arbeiten mit der Hebamme Hand in Hand und sorgen für eine Geburt in Geborgenheit und Würde. Doulas gibt es schon seit Jahrtausenden. Ihren Namen erhielten sie in den 1970er Jahren von den Professoren John Kennell und Klaus Marshall, die das Phänomen der kundigen Geburtsbegleiterin erforschten. Sie gaben dem neuen alten Beruf einen Namen. Dieses altgriechische Wort leitet sich von „doulalei“ ab und bedeutet „Dienerin der Frau“.
Beratungsstelle Frühe Hilfen
Die Karlsruher Fachstelle Frühe Hilfen bietet jungen Eltern mit Babys und Kleinkindern bis zum Alter von zwei Jahren Rat und fachliche Hilfen. Dadurch sollen die Eltern befähigt werden, Probleme mit ihren Kindern besser bewältigen und lösen zu können. Dies können z.B. Fütter- oder Schlafprobleme sein oder häufige Schreiphasen, in denen das Baby kaum zu beruhigen ist. Später zeigen sich manchmal Spielunlust oder übermäßige Ängstlichkeit. Diese Symptome können vielfältige Ursachen haben. Die Beratung kann sowohl von Rat suchenden Eltern als auch jungen oder allein erziehenden Müttern und Vätern in Anspruch genommen werden. Das Angebot ist vertraulich und kostenfrei.
Beratungsstelle Frühe Hilfen 0721/133-5060
Fachteam Frühe Kindheit
Unterstützung und Informationen auf Wunsch auch in den eigenen vier Wänden: dieses Angebot gibt es für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr von drei Karlsruher Einrichtungen. Neben Einzelberatungen unterstützen diese Stellen bei Anträgen, vermitteln an Stellen, die weiterhelfen können, begleiten die Familie über einen bestimmten Zeitraum und bieten verschiedene Gruppenangebote an. Das Angebot ist vertraulich und kostenfrei.
AWO 0721/35007-215
Diakonisches Werk 0721/20397-049 oder 0721/20397-047
Sozialdienst katholischer Frauen 0721/91375-17
Familienhebammen
Die Tätigkeiten einer Familienhebamme gehen über das „normale“ Angebot einer Hebamme deutlich hinaus. Speziell ausgebildete Familienhebammen beraten und begleiten werdende und junge Eltern bereits in der Schwangerschaft und unterstützen sie im ersten Lebensjahr des Kindes mit Rat und Tat. Die Familienhebamme zeigt Ihnen alles, was Sie über Pflege, Ernährung und Entwicklung wissen möchten. Sie unterstützt Sie dabei, eine gute und vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Kind aufzubauen. Sie hilft bei Überforderung und Unsicherheit, bei Fragen zum Stillen und zur Beikost, gibt Tipps bei Frühchen oder Schreibabys. Die Beratung erfolgt durch Hausbesuche und ist kostenfrei.
Gesundheitsamt Karlsruhe 0721/936-81720
ProFamilia Karlsruhe 0721/92 05 05
Landesprogramm STÄRKE Was ist STÄRKE und wer kann daran teilnehmen?
STÄRKE will Eltern ermutigen, Elterntreffs oder Elternkurse zu besuchen. Durch STÄRKE möchten die Landesregierung Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe Sie in Ihrem Erziehungsalltag unterstützen und Ihnen helfen, die Persönlichkeit Ihres Kindes zu entfalten und es für ein gesundes, selbstbestimmtes Leben vorzubereiten.
Welche STÄRKE-Angebote gibt es?
Offene Treffs – Treffpunkte für Mütter und Väter in Karlsruhe
Besuchen Sie doch einmal ein Elterncafé, um andere Eltern mit ihren Kindern kennen zu lernen. Die Leiterinnen und Leiter der verschiedenen Elterncafés können Tipps und Hilfen für den Alltag mit Kind geben. Sie können sich mit anderen Eltern austauschen und Ihre Kinder finden Spielgefährten. Ein entsprechendes Angebot an „Treffpunkten für Mütter und Väter“ in Karlsruhe findenSie unter: www.karlsruhe.de/kinderbuero (Familienbildung Treffpunkte für Mütter und Väter Elterncafés) oder in stadtweit ausliegenden Faltblättern des Kinderbüros und der Bildungsträger.
Elternkurse – Angebote für Eltern von der Schwangerschaft bis zur Pubertät
STÄRKE bietet für Familien interessante Elternkurse an. Die Elternkurse sollen alle Eltern, vor allem Familien in besonderen Lebenslagen wie Alleinerziehende, neu zugewanderte Familien, Patchwork und Regenbogenfamilien, Familien mit besonderen Herausforderungen unterstützen. Die Elternkurse werden kostenfrei, ermäßigt oder mit einem kleinen Elternbeitrag angeboten. Selbstzahler können an allen Elternkursen teilnehmen. Information und Anmeldung erfolgt bei den kursanbietenden Trägern und Vereinen.
Familienbildungsfreizeiten
Durch das Landesprogramm STÄRKE können Familienbildungsfreizeiten unterstützt werden.
Wo finde ich Informationen über STÄRKE-Angebote?
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Kinderbüro
Fachbereich Familienbildung/STÄRKE Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe 0721/133 5044 staerke@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/staerke
Landesprogramm Stärke zur Elternbildung
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kinderbüro – Familienbildung/Stärke
Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5044 www.karlsruhe.de/staerke
qWickeln und schlafen So fühlen sich Babys wohl Gerade in den ersten Wochen „tut“ das Baby noch nicht viel – trinken, schlafen und verdauen sind die Hauptthemen für den kleinen Erdenbürger. Und dennoch sind die frischgebackenen Eltern fast 24 Stunden mit der Pflege des Sprösslings beschäftigt. Zur sichersten Schlafposition des Babys informiert Sie der Kinderarzt im Krankenhaus oder bei der U2 ausführlich. Vorweg: Ein sich stets wiederholendes Zu-Bett-Geh-Ritual und ein fester Rhythmus erleichtern vielen Babys und Kindern den Übergang zur Schlafenszeit und geben ihnen
Sicherheit. Für die richtige Umgebung gilt: Das Kind schläft im gesamten ersten
Lebensjahr am besten im eigenen Bettchen im Schlafzimmer der Eltern.
Das Bett sollte rundum gut belüftet sein, von der Verwendung von Nestchen oder Himmel wird heutzutage abgeraten. Die Gitterstäbe am Bett müssen einen geringen Abstand (4,5 bis 6,5 cm) aufweisen, so dass das
Baby nicht mit dem Kopf dazwischen stecken bleiben kann. Ecken und
Kanten müssen abgerundet sein, es sollen keine Schrauben hervorstehen.
Im Bett sollte eine feste, glatte und luftdurchlässige Matratze liegen –
Kissen, Decken, Felle oder Nestchen sind tabu, erläutert die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA). 16 bis 18 Grad Celsius
Raumtemperatur sind optimal zum Schlafen, das Kind liegt am sichersten in einem Schlafsack auf dem Rücken. Nimmt das Kind einen Schnuller, sollte es diesen zu jedem Schlaf bekommen. Wichtig ist zudem eine rauchfreie Umgebung. Wer all diese Maßnahmen berücksichtigt, kann das Risiko des Plötzlichen Kindstodes deutlich minimieren. Mediziner sprechen vom plötzlichen Kindstod (Sudden Infant Death Syndrome; kurz SIDS), wenn ein zuvor gesundes Kind vollkommen unerwartet im ersten Lebensjahr stirbt und sich keinerlei Erklärung dafür finden lässt. Laut Statistischem Bundesamt waren in Deutschland 2019 insgesamt 107 Kinder betroffen.
Meist trifft es Kinder in den ersten sechs Lebensmonaten mit einer Häufung zwischen der 5. und 11. Lebenswoche. Und: Im Winter sterben doppelt so viele Kinder am plötzlichen Kindstod wie im Sommer. Ausreichend Schlaf hat auch ganz andere Vorzüge: Eine US-amerikanische Studie, die 17 Untersuchungen zum Thema Kinderschlaf und
Übergewicht analysierte, kam zu dem Schluss, dass ausreichender und tiefer Schlaf bei Kindern offenbar das Risiko für Fettleibigkeit mindern kann. Die Wissenschaftler geben als optimale Richtwerte an, dass Kinder unter fünf Jahren mindestens elf Stunden am Tag und Kinder zwischen fünf und zehn Jahren etwa zehn Stunden pro Nacht schlafen sollten.
Kinder- und Jugendschutz
Smarter Umgang mit dem Smartphone – für eine ausgewogene Nutzung zum Schutz ihrer Kinder In den ersten beiden Lebensjahren – besonders in den ersten zwölf Monaten – braucht das Baby in der direkten Kommunikation die Aufmerksamkeit der Eltern. Sie sollten feinfühlig auf die Signale des Babys reagieren und niemals gleichzeitig mit Smartphone und Baby kommunizieren.
Im Straßenverkehr oder in „nicht-kindersicheren“ Umgebungen wie zum Beispiel beim Spazierengehen, in der Stadt oder beim Einkaufen braucht Ihr Kind Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit, damit Sie in Gefahrensituationen schnell reagieren können. In belastenden Situationen, zum Beispiel, wenn das Kind Angst hat, krank oder wütend ist, braucht es Ihren Beistand. Lassen Sie sich nebenbei nicht von Ihrem Handy ablenken.
Jedes Kind benötigt Zeit, in der die Eltern nur für das Kind da sind. Das heißt, teilen Sie sich bewusst Zeiten ein, in denen das Handy ausgeschaltet ist und Sie sich nur auf Ihr Kind und auf das gemeinsame Spielen konzentrieren.
Schützen Sie Ihr Kind vor öffentlichen Darstellungen in sozialen Netzwerken, die missbraucht werden oder die Ihrem Kind später unangenehm oder peinlich sein könnten.
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde
Kinderbüro – Jugendschutz
Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe www.karlsruhe.de/kinderbuero
Gesellschaftliche Veränderungen haben das Familienleben vielfältiger, dynamischer und in vielerlei Hinsicht auch voraussetzungsvoller gemacht. Zugleich werden die Anforderungen an die Erziehungsleistung der Eltern mit neuen Ansprüchen und zahlreichen Erwartungen verbunden. Das Kinderbüro der Stadt Karlsruhe mit den Sachgebieten Familienbildung und Jugendschutz setzt dieses Ziel unter anderem mit diesem Angebot für Eltern und andere Erziehungspersonen um.
Das Karlsruher Kinderbüro bietet in Kooperation mit Einrichtungen, Kinder- und Familienzentren, Spiel- und Krabbelgruppen, Elterncafés, Grund- und weiterführenden Schulen sowie sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe themenbezogene Veranstaltungen an. Das Angebot ist kostenlos.
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde
Kinderbüro – Jugendschutz
Ernst-Frey-Straße 10 | 76135 KA
Tel.: 0721/133-5111 Internet: www.karlsruhe.de/kinderbuero
Bitte nicht schütteln!
Das Baby schreit andauernd, spuckt die Milch wieder aus, und ist permanent unzufrieden. Man hat es wieder nicht vor 14 Uhr geschafft zu frühstücken und Duschen und Schlafen sind zum Luxus geworden. Die erste Zeit mit Kind ist manchmal anstrengend. Da steigt das Risiko, dass die Nerven irgendwann blank liegen und man sich zu einer unüberlegten Handlung hinreißen lässt, um das Baby irgendwie still zu bekommen.
Bitte schütteln Sie in solchen Stresssituationen niemals ihr Kind!
Das kann schwere Verletzungen verursachen. Mediziner sprechen vom „Shaken-Baby-Syndrom“, zu deutsch Schütteltrauma. Dieses wird durch Schütteln des meist an Brustkorb, Schultern oder Armen gehaltenen Kindes verursacht. Dabei schlägt der Kopf des Kindes ungeschützt hin und her. Das Gehirn ist noch zart und verletzlich. Durch das Schütteln kommt es zu Einrissen in den Blutgefäßen. Dies kann zu zu schweren bleibenden Schäden führen wie Sehstörungen oder Nervenschäden mit der Folge einer geistigen oder körperlichen Behinderung, im schlimmsten Fall sogar zum Tod. Wenn Sie spüren, dass Sie an Ihre Grenzen kommen, dann legen Sie das Kind vorsichtig in sein Bettchen und versuchen, etwas Distanz zu bekommen. Manchmal hilft auch ein Gespräch mit einer Vertrauensperson.
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