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Umwelt-Nachrichten
by Der Spatz
zusammengestellt von Andrea Reiche
Unterirdische Gasspeicher bis Herbst zu 80 Prozent gefüllt Neues EU-Gesetz
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Alle 18 EU-Mitgliedstaaten mit unterirdischen Gasspeichern – also auch Deutschland - müssen diese Speicher bis zum 1. November zu 80 Prozent auffüllen. Das schreibt die neue Gasspeicher-Verordnung vor, der die Energieminister zugestimmt haben. Bereits in der vergangenen Woche hatten die Abgeordneten im Europäischen Parlament den Vorschlag der EU-Kommission gebilligt. Damit tritt die neue Verordnung in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist. EU-Mitgliedstaaten ohne Speicherinfrastrukturen müssen bilaterale Vereinbarungen treffen, damit ausreichende Mengen in Nachbarländern gespeichert werden können. Woher das Gas kommt, wurde in der Pressemitteilung nicht erwähnt.
Quelle: germany.representation.ec. europa.eu
Große Supermärkte und Discounter zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Lebensmittel-Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, müssen seit 1. Juli Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Die neu in Kraft getretene gesetzliche Rücknahmepflicht zielt vor allem auf Geräte kleiner 25 cm ab. Neben den klassischen Elektrogeräten, die ein Stromkabel haben oder batteriebetrieben sind wie Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher, Kamera, Fernbedienung, Rasierapparat, Uhren, Telefone, Smartphones, Toaster, PC-Maus usw., zählen auch Photovoltaikmodule und Produkte mit fest verbauten elektr(on)ischen Funktionen wie Textilien (beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (elektrische Massagesessel, beleuchtete Regale und Spiegel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung) zu Elektrogeräten, wie auch Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter. Sie sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen.
Quelle: Umweltbundesamt Traditionelle Züchtung könnte bald unmöglich werden
Ein aktuell vom Europäischen Patentamt erteiltes Patent zeigt: Das Patentamt lässt auch zufällige genetische Variationen, wie sie beispielsweise durch Sonnenlichtstrahlung ausgelöst werden, mittlerweile als technische Erfindungen gelten. Das Patent EP3560330 der Firma KWS betrifft Mais mit einer verbesserten Verdaulichkeit. Beansprucht werden die Pflanzen mit zufällig veränderten Genen und deren Ernte. Das erteilte Patent umfasst auch die Verwendung von natürlicherweise vorkommenden Genvarianten für die konventionelle Züchtung.
Dies ist das erste Patent, für dessen Erteilung eine neue Regelung angewandt wurde, die Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere verhindern soll. Trotz dieser neuen Regel 28(2) ist das erteilte Patent nicht auf den Bereich der Gentechnik begrenzt, sondern betrifft auch die konventionelle Züchtung.
Politische Entscheidungen sind notwendig, um die Freiheit der traditionellen Züchter zu bewahren. Diese ist Voraussetzung, dass neue Pflanzensorten auf den Markt gelangen, die beispielsweise eine Anpassung an den Klimawandel ermöglichen. Der Bericht führt auch Beispiele an wie Patentanträge von Syngenta /ChemChina, in denen tausende von Genvarianten beansprucht werden, die benötigt werden um die Nahrungsmittelpflanzen resistenter gegen Krankheiten zu machen.
Quelle: Keine Patente auf Saatgut!
Unterschriftsaktion der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik in unserem Essen. Eine starke Lobby von einigen Konzernen, Technik- und Wissenschaftsvereinigungen setzt sich dafür ein, neue Gentechnikverfahren von der Regulierung nach EU-Gentechnikrecht auszunehmen. Das würde dazu führen, dass Gentechnisch veränderte Organismen ohne unabhängige Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht auf den Saatgut- und Lebensmittelmarkt kommen.
Neue Gentechnik-Methoden, insbesondere die CRISPR/Cas Technologie zur Veränderung von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen bergen auch neue und unabschätzbare Risiken. Der oberste Gerichtshof der EU hat deshalb 2018 festgestellt: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und ist als solche zu regulieren. Jetzt werden in Brüssel die Weichen gestellt. Deshalb fordern wir die Verantwortlichen in der Politik, insbesondere Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, sich für die Beibehaltung der Regulierung auch der neuen Gentechniken einzusetzen. Das umfasst: Kennzeichnung, Risikoprüfung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit, Transparenz, Monitoring und Haftung.
Quelle und Aktion: www.abl-ev.de
foodwatch-Bericht kritisiert Europas Abhängigkeit von schädlichen Pestiziden
Konkrete Strategie für pestizidfreie EU-Landwirtschaft bis 2035.
Der Einsatz von Pestiziden ist in der EU heute deutlich höher als in den 1990er Jahren – mit fatalen Folgen für Artenvielfalt, Klimaschutz, Bodenqualität und Gesundheit. In einem neuen Report schlägt die internationale Verbraucherorganisation foodwatch konkrete politische Maßnahmen für eine pestizidfreie EU-Landwirtschaft bis 2035 vor. Der erste Schritt dazu wäre die Einführung einer EU-weiten Pestizidsteuer. Daneben soll die Zulassungspraxis reformiert, EUAgrarsubventionen umverteilt und das Ausbringen auf absolute Notwendigkeit geprüft werden. Landwirte müssten zudem in die Lage versetzt werden, aus dem Teufelskreis immer höherer Erträge zu immer niedrigeren Preisen auszusteigen. Im Moment ist eine Produktion ohne Pestizide für sie wirtschaftlich kaum möglich. Deshalb müsse zum Beispiel die Auszahlung von EU-Agrarsubventionen daran geknüpft sein, dass Betriebe auf Pestizide verzichten.