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Städte dulden illegales Parken auf Gehwegen

Zahlreiche deutsche Städte dulden systematisch die Behinderung und Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern durch illegales Parken auf Gehwegen. Das zeigt eine bundesweite Abfrage der Deutschen Umwelthilfe unter 104 Städten, darunter alle Großstädte sowie die fünf größten Städte jedes Bundeslandes.

Knapp 10.000 Menschen verunglücken in Deutschland jedes Jahr bei Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit parkenden Autos. Ungeachtet dessen bestätigen nur 26 der abgefragten Städte, dass sie Falschparken auf Gehwegen konsequent mit einem Bußgeld ahnden. Noch weniger Städte bestäti - gen, dass Gehweg-Falschparker regelmäßig abgeschleppt werden. Laut offiziellen Regelwerken ist eine Gehwegbreite von mindestens 2,20 Metern notwendig, was jedoch in den meisten Städten nicht beachtet wird. Besonders fußgänger- feindlich sind Göttingen und Magdeburg: Nach Angaben der Städte werden hier bereits 80 Zentimeter Gehweg-Restbreite als ausreichend angesehen, um auf das Abschleppen eines falsch geparkten Autos zu verzichten. In Mainz und Aachen geben sich die Ordnungsämter mit 90 Zentimeter Restbreite des Gehwegs zufrieden. Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen sowie Kleinkinder auf dem Fahrrad, die den Gehweg nutzen müssen, sind in all diesen Städten gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Nach Rechtsauffassung der DUH ist eine systematische Duldung von zugeparkten Gehwegen rechtswidrig. Erst Anfang März bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bremen diese Rechtsauffassung. Vor diesem Hintergrund ruft die DUH Bürgerinnen und Bürger auf, Falschparker, die Menschen behindern, der Polizei zu melden. (jk)

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