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Decken Sie die dreisteste Umweltlüge

des Jahres auf!

Zum fünften Mal in Folge rufen wir zu Nominierungen für den Goldenen Geier auf, um die dreisteste Umweltlüge des Jahres aufzudecken.

Gemeinsam gegen Greenwashing

Vom 4. bis zum 23. Juli können Sie Unternehmen für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen vorschlagen, die den Greenwashing-Preis verdient haben. Gemeinsam gehen wir so gegen diese Form der Verbrauchertäuschung vor.

Im vergangenen Jahr erhielt Shell die Auszeichnung für seine CO 2-AusgleichsKampagne. Der Mineralölkonzern hatte behauptet, dass Autofahrende für nur 1,1 Cent zusätzlich pro getanktem Liter Benzin oder Diesel die CO2-Emissionen der eigenen Fahrt ausgleichen und somit CO 2-neutral Auto fahren. Als wir im September 2022 vor der Konzernzentrale in Hamburg den Goldenen Geier überreichen wollten, weigerte sich Shell jedoch, den Schmähpreis entgegenzunehmen.

Wie angekündigt, haben wir Klage gegen Shell eingereicht, die Verbrauchertäuschung zu unterlassen. Das Ergebnis des Verfahrens steht noch aus.

Der Goldene Geier wirkt

Dass der Goldene Geier wirkt, hat schon die Auszeichnung von Nestlé 2019 gezeigt. Dem Lebensmittelkonzern haben wir den Preis für sein aus Frankreich importiertes und mehrfach in Einweg-Kunststoff verpacktes Mineralwasser Vittel verliehen. An einer anschließenden Petition hatten sich über 150.000 Verbraucherinnen und Verbraucher beteiligt. 2022 nahm Nestlé das Produkt schließlich in Deutschland und Österreich vom Markt.

Greenwashing – Werbeaussagen, die Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen mit klima- und umweltfreundlichen Versprechen reinwaschen – ist inzwischen eine Milliarden-Euro-Industrie. Viele Menschen sind bereit, für nachhaltigere Produkte tiefer in die Tasche zu greifen. Doch immer wieder entpuppen sich solche Versprechen schnell als Umweltlüge, die uns Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führen.

Gängige Strategien der Greenwashing betreibenden Unternehmen sind unter anderem grüne Farbgebung, das Verwenden selbstausgedachter Siegel und leerer Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“. Diese Begriffe sind bislang nicht rechtlich geschützt. Zwar ist Irreführung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten – ob ein Begriff als irreführend verstanden wird, muss jedoch im Einzelfall vor Gericht entschieden werden. Auch das Herausstellen von einzelnen nachhaltigen Leuchtturmprojekten oder die Werbung mit Selbstverständlichkeiten können als Greenwashing bezeichnet werden. Dabei wird es als etwas Besonderes verkauft, zum Beispiel keine Plastikstrohhalme mehr zu verwenden oder Mehrweg anzubieten, obwohl dies bereits gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wenn Sie auch nicht tatenlos zusehen wollen: Halten Sie ab sofort Augen und Ohren offen und nominieren Sie die dreisteste Umweltlüge für den Goldenen Geier 2023! (ai,fla) https://www.duh.de/ goldenergeier/ ?&wc=GG_DW

Jetzt Nominieren!

Nennen Sie uns vom 4. bis zum 23. Juli Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen, bei denen Sie eine dreiste Umweltlüge wittern. Unter den dreistesten Beispielen stellen wir dann die finalen Kandidaten für die Online-Abstimmung zur Wahl.

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