Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte

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RAHMENWERK KLIMANEUTRALE GEBÄUDE UND STANDORTE – MÄRZ 2020

Teil 2: Klimaschutzfahrplan 1. Ziel und Nutzen von Klimaschutzfahrplänen Der Kampf gegen die weitere Erwärmung des Klimas benötigt schnellstmöglich zielgerichtete Investitionen, die uns dabei unterstützen, im begrenzten CO2-Budget zu bleiben – auch im Umgang mit dem Gebäudebestand. Für diese Art von Investitionen braucht es eine solide Entscheidungsgrundlage, die ein Gebäude risikominimiert zum Ziel „Klimaneutralität“ hinführt. Der Klimaschutzfahrplan ist ein Werkzeug, das dabei hilft, Gebäuden systematisch den Weg hin zur Klimaneutralität zu ebnen. Es ist die Basis für ein effektives, risikoarmes Klimaschutzmanagement von Immobilien. Dabei ist der Klimaschutzfahrplan das Ergebnis von Analysen verschiedener Szenarien für das Erreichen von Klimaschutzzielen im spezifischen Kontext eines Gebäudes. Er beschreibt über einen konkret definierten Zeithorizont detailliert die Maßnahmen, die sinnvoll und notwendig sind, um die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes kontinuierlich und zielführend zu reduzieren. Übergeordnete Handlungsfelder helfen dabei, den für das spezifische Gebäude sinnvollsten Maßnahmenmix zu finden und in eine geeignete zeitliche Abfolge zu bringen. NUTZEN FÜR EIGENTÜMER, INVESTOREN UND MIETER:

■ Gezielte Ausrichtung eines Gebäudes auf Klimaschutzziele ■ Impulse zur Optimierung von nicht-klimaneutral betriebenen Gebäuden ■ Transparenz über die organisatorischen und technischen Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ■ Vollständige Übersicht über Kosten und Erlöse im Zusammenhang mit den langfristig erforderlichen Investitionen für den Klimaschutz ■ Risikominimierung bezüglich zukünftig steigernder Preise für CO2-Emissionen ZUSÄTZLICHER NUTZEN FÜR STÄDTE UND

■ bessere zeitliche Ausrichtung lokaler Energieversorgung auf sich ändernde Bedarfe. ■ vertrauensbildende Orientierung für Bewohner und Gewerbetreibende zu kommenden Entwicklungen ZUSÄTZLICHER NUTZEN FÜR UNTERNEHMEN:

■ Erfassung und Kommunikation der CO2-Emissionen von Gebäuden als Teil der Berichtspflicht nichtfinanzieller Kennzahlen gemäß Handelsgesetzbuch ■ Klimaschutzfahrplan für Gebäude als sinnvolle Ergänzung des Umwelt- oder Energiemanagements ■ verbesserte Reputation durch Anwendung von anerkannter Methodik ■ Reduktion von Risiken für Anleger und andere Interessengruppen durch Transparenz bezüglich CO2-Intensität und Klimaschutzmaßnahmen ■ fundierter Nachweis für Investition in nachhaltige, sinnhafte Projekte ■ Vermeidung von Fehlinvestitionen ■ Planungssicherheit auf der kaufmännischen und technischen Ebene

2. Grundprinzipien Ein Klimaschutzfahrplan ist ein auf ein spezifisches Gebäude abgestimmter, konkreter Maßnahmenplan. Er beschreibt die geplante Transformation der jährlichen Treibhausgasemissionen hin zu einem klimaneutralen oder klimaneutral betriebenen Gebäude zu einem geplanten Zielzeitpunkt. Der Rahmen für einen Klimaschutzfahrplan wird durch folgende wesentliche Elemente bestimmt, die gebäudespezifisch ermittelt bzw. definiert werden: ■ Startwert (Jahresbilanz der absoluten Treibhausgasemissionen zu Beginn des Klimaschutzfahrplans auf Grundlage der in Teil 1 des Rahmenwerks beschriebenen CO2-Bilanzierungsregeln)

KOMMUNEN:

■ Zielwert und Zielzeitpunkt

■ Überführung des Commitments zur „Klimaneutralität“ in konkreten, überprüfbaren Managementprozess

■ Dekarbonisierungspfad (ergibt sich aus linearer Verbindung der beiden Werte)

■ verlässliche Priorisierung von Projekten

Für den Startwert erfolgt keine Bereinigung bezüglich Wetter oder Gebäudebelegung. Schließlich handelt es sich beim


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