BOHR- UND FRÄSWERKZEUGE 2014/2015

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der feine Unterschied

BOHR- UND FR ÄSWERK ZEUGE 2 014 | 2 015



Der feine Unterschied Das Familienunternehmen KLENK wurde im Jahre 1959 von Rolf Klenk im baden-württembergischen Balzheim gegründet und beschäftigt sich seit über 50 Jahren mit der Entwicklung, Herstellung, Anwendung und dem Verkauf von hochwertigen HartmetallZerspanungswerkzeugen für das Bohren, Bohrsenken, Reiben und Fräsen. Seit 1976 wird die Firma KLENK von Horst Klenk, dem Sohn des Firmengründers, geführt.

Berührungsloses Messen unserer Produkte

Wir beschäftigen heute über 100 gut geschulte Fachkräfte, die mehrheitlich bereits ihre Ausbildung im Hause KLENK absolviert haben. So stellen wir sicher, dass unser Wissen, unser Know-how für die Fertigung von Vollhartmetall-Werkzeugen in den besten Händen ist. Als DIN ISO 9001:2008 zertifiziertes Unternehmen legen wir höchsten Wert auf eine persönliche, kompetente und technische Beratung sowie eine partnerschaftliche, kooperative Zusammenarbeit und den ständigen Erfahrungsaustausch mit unseren Kunden, RohstoffLieferanten und Beschichtern. Denn dies ermöglicht erst den Einsatz neuester Technologien und ist die Voraussetzung für die Entwicklung und Produktion wirtschaftlicher und nachhaltiger Werkzeuglösungen, die unseren Kunden ein hohes Maß an Prozess- und Planungssicherheit gewährleisten.

Wissen worauf es ankommt: Bereits in den 70er-Jahren haben wir uns mit der Bearbeitung von Werkstoffen auseinandergesetzt, die heute immer noch in der Luftfahrtindustrie ihre Anwendung finden, wie zum Beispiel Inconell-Werkstoffe oder Titan-Legierungen. Diese Erfahrungen und unsere umfassenden Kenntnisse über die Anwendung von Zerspanungswerkzeugen, die Auswahl der richtigen Hartmetallsorte, die präzise Herstellung der Geometrien und das Wissen über den besten Verschleißschutz bilden die Grundlage in der Entwicklung unserer Hochleistungswerkzeuge. Darauf bauen Flugzeug- und Triebwerkshersteller ebenso, wie Kunden aus der Automobilindustrie, dem Maschinenbau oder der Medizintechnik. Unsere Zukunft sehen wir immer stärker im Bereich von Faserverbundwerkstoffen wie CFK sowie Titan- und Aluminiumlegierungen. Das ist nur einer der Gründe, weshalb wir seit Jahren Mitglied in Kompetenznetzwerken sind und gemeinsam mit renommierten deutschen Hochschulen an diversen Entwicklungsprojekten arbeiten.



Bohr- und Fräswerkzeuge

T 118

T 218

T 320

T 326

T 322

T 522

T 340

T 345

T 370

T 380

N 970

WEGABLU-Bohrer

~5xD

5

~5xD

5

Richtdrallwinkel l = 45°

7

Richtdrallwinkel l = 45°

7

Richtdrallwinkel l = 45°

9

Richtdrallwinkel l = 45°

9

mit gedrallten Kühlkanälen, DIN 6537 lang

WEGABLU-Bohrer mit gedrallten Kühlkanälen, DIN 6537 lang

FNC-Schaftfräser z = 3, DIN 6527 lang

FNC-Schaftfräser z = 6 – 8, Baumaße nach DIN 6527 lang

FNC-Schaftfräser z = 4, DIN 6527 lang

FNC-Schaftfräser z = 4, DIN 6527 lang

SIRIUS-Fräser z = 4, Baumaße nach DIN 6527 lang, radial austretende Kühlkanäle

SIRIUS-Fräser z = 4, Baumaße nach DIN 6527 lang, radial austretende Kühlkanäle, Kantenpräparation

TAURUS-Fräser z = 4, Baumaße nach DIN 6527 lang, Trapezverzahnung

TAURUS-Fräser mit IK

z = 4, Baumaße nach DIN 6527 lang, Trapezverzahnung, radial austretende Kühlkanäle

WEGABLU-Bohrer Nachschliff

11

11

13

13

15

3


4


d2

d1

l3 l2

T 118 WEGABLU-Bohrer

l4 l1

Ausführung: DIN 6537 lang, in Vollhartmetall, mit Kühlkanälen, Zylinderschaft DIN 6535 – HAK. l3 = Nutzlänge

Anwendungsbereich: Bohren in Stahl, Stahlguss, rostfreien Stahl, Chrom-Nickel-Stahl, Gusswerkstoffe.

Hartstoffbeschichtung: AF

Bestellangaben: Artikelnummer

d1 m7 mm

d2

h6 mm

l1

l2

l3

l4

mm

mm

mm

mm

Artikel-Nr.

T 118 0300 T 118 0330 T 118 0350 T 118 0370 T 118 0400 T 118 0420 T 118 0450 T 118 0500 T 118 0510 T 118 0550 T 118 0580 T 118 0600 T 118 0650 T 118 0680 T 118 0700 T 118 0750 T 118 0800 T 118 0830

3,0 3,3 3,5 3,7 4,0 4,2 4,5 5,0 5,1 5,5 5,8 6,0 6,5 6,8 7,0 7,5 8,0 8,3

6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 8 8 8 8 8 10

66 66 66 66 74 74 74 82 82 82 82 82 91 91 91 91 91 103

28 28 28 28 36 36 36 44 44 44 44 44 53 53 53 53 53 61

23 23 23 23 29 29 29 35 35 35 35 35 43 43 43 43 43 49

36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 40

T 118 0850 T 118 0900 T 118 0950 T 118 0980 T 118 1000 T 118 1020 T 118 1050 T 118 1100 T 118 1150 T 118 1200 T 118 1250 T 118 1300 T 118 1350 T 118 1400 T 118 1450 T 118 1500 T 118 1550 T 118 1600

d1 m7 mm

d2

h6 mm

l1

l2

l3

l 4

mm

mm

mm

mm

8,5 9,0 9,5 9,8 10,0 10,2 10,5 11,0 11,5 12,0 12,5 13,0 13,5 14,0 14,5 15,0 15,5 16,0

10 10 10 10 10 12 12 12 12 12 14 14 14 14 16 16 16 16

103 103 103 103 103 118 118 118 118 118 124 124 124 124 133 133 133 133

61 61 61 61 61 71 71 71 71 71 77 77 77 77 83 83 83 83

49 49 49 49 49 56 56 56 56 56 60 60 60 60 63 63 63 63

40 40 40 40 40 45 45 45 45 45 45 45 45 45 48 48 48 48

d2

d1

Artikel-Nr.

l3 l2

T 218 WEGABLU-Bohrer

l4 l1

Ausführung: DIN 6537 lang, in Vollhartmetall, mit Kühlkanälen, Zylinderschaft DIN 6535 – HEK. l3 = Nutzlänge

Anwendungsbereich: Bohren in Stahl, Stahlguss, rostfreien Stahl, Chrom-Nickel-Stahl, Gusswerkstoffe.

Hartstoffbeschichtung: AF

Bestellangaben: Artikelnummer

Artikel-Nr.

d1 m7 mm

d2

h6 mm

l1

l2

l3

l4

mm

mm

mm

mm

Artikel-Nr.

T 218 0300 T 218 0330 T 218 0350 T 218 0370 T 218 0400 T 218 0420 T 218 0450 T 218 0500 T 218 0510 T 218 0550 T 218 0580 T 218 0600 T 218 0650 T 218 0680 T 218 0700 T 218 0750 T 218 0800 T 218 0830

3,0 3,3 3,5 3,7 4,0 4,2 4,5 5,0 5,1 5,5 5,8 6,0 6,5 6,8 7,0 7,5 8,0 8,3

6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 8 8 8 8 8 10

66 66 66 66 74 74 74 82 82 82 82 82 91 91 91 91 91 103

28 28 28 28 36 36 36 44 44 44 44 44 53 53 53 53 53 61

23 23 23 23 29 29 29 35 35 35 35 35 43 43 43 43 43 49

36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 36 40

T 218 0850 T 218 0900 T 218 0950 T 218 0980 T 218 1000 T 218 1020 T 218 1050 T 218 1100 T 218 1150 T 218 1200 T 218 1250 T 218 1300 T 218 1350 T 218 1400 T 218 1450 T 218 1500 T 218 1550 T 218 1600

d1 m7 mm

d2

h6 mm

l1

l 2

l3

l4

mm

mm

mm

mm

8,5 9,0 9,5 9,8 10,0 10,2 10,5 11,0 11,5 12,0 12,5 13,0 13,5 14,0 14,5 15,0 15,5 16,0

10 10 10 10 10 12 12 12 12 12 14 14 14 14 16 16 16 16

103 103 103 103 103 118 118 118 118 118 124 124 124 124 133 133 133 133

61 61 61 61 61 71 71 71 71 71 77 77 77 77 83 83 83 83

49 49 49 49 49 56 56 56 56 56 60 60 60 60 63 63 63 63

40 40 40 40 40 45 45 45 45 45 45 45 45 45 48 48 48 48

5


6


d2

d1

l2 l1

T 320 FNC-Schaftfräser Ausführung: DIN 6527 lang, Zylinderschaft DIN 6535 – HA, 1 Schneide über Mitte, Richtdrallwinkel 45°, Schneidenzahl z = 3.

Anwendungsbereich: Fräsen von Stahl, Stahlguss, Baustahl, Werkzeugstahl, hochlegiertem Stahl, hochwarmfesten Werkstoffen, Gusswerkstoffen.

Schneidstoff: Vollhartmetall-Feinstkorn Hartstoffbeschichtung: AF

d1 h10 mm

T 320 0200 T 320 0250 T 320 0300 T 320 0350 T 320 0400 T 320 0450 T 320 0500

2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0

d2

l1 l2 h6 mm mm mm 6 6 6 6 6 6 6

57 57 57 57 57 57 57

6 7 7 7 8 8 10

Artikel-Nr. T 320 0550 T 320 0600 T 320 0700 T 320 0800 T 320 0900 T 320 1000 T 320 1200

d1 h10 mm 5,5 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 12,0

d2

l1 l2 h6 mm mm mm 6 6 8 8 10 10 12

57 57 63 63 72 72 83

10 10 13 16 16 19 22

d2

d1

Artikel-Nr.

Bestellangaben: Artikelnummer

l2 l1

T 326 FNC-Schaftfräser Ausführung: DIN 6527 lang, Zylinderschaft DIN 6535 – HA, nicht über Mitte schneidend, Richtdrallwinkel 45°, Schneidenzahl = z

Anwendungsbereich: Fräsen von Stahl, Stahlguss, Baustahl, Werkzeugstahl, hochlegiertem Stahl, hochwarmfesten Werkstoffen, Gusswerkstoffen.

Schneidstoff: Vollhartmetall-Feinstkorn Hartstoffbeschichtung: AF

Artikel-Nr. T 326 0600 T 326 0800 T 326 1000

d1 h10 mm 6,0 8,0 10,0

Bestellangaben: Artikelnummer

d2

l1 l2 h6 mm mm mm z

Artikel-Nr.

6 8 10

T 326 1200 T 326 1600 T 326 2000

57 63 72

13 19 22

6 6 6

d1 h10 mm 12,0 16,0 20,0

d2

l1 l2 h6 mm mm mm z 12 16 20

83 92 104

26 32 38

6 6 8

7


8


d2

d1

l2 l1

T 322 FNC-Schaftfräser Ausführung: DIN 6527 lang, Zylinderschaft DIN 6535 – HA, 2 Schneiden bis Mitte, Richtdrallwinkel 45°, Schneidenzahl z = 4.

Anwendungsbereich: Fräsen von Stahl, Stahlguss, Baustahl, Werkzeugstahl, hochlegiertem Stahl, hochwarmfesten Werkstoffen, Gusswerkstoffen.

Schneidstoff: Vollhartmetall-Feinstkorn Hartstoffbeschichtung: AF

Artikel-Nr.

6,0 8,0 10,0

d2

l1 l2 h6 mm mm mm

Artikel-Nr.

6 8 10

T 322 1200 T 322 1600 T 322 2000

57 63 72

13 19 22

d1 h10 mm 12,0 16,0 20,0

d2

l1 l2 h6 mm mm mm 12 16 20

83 92 104

26 32 38

d2

d1

T 322 0600 T 322 0800 T 322 1000

d1 h10 mm

Bestellangaben: Artikelnummer

l2 l1

T 522 FNC-Schaftfräser Ausführung: DIN 6527 lang, Zylinderschaft DIN 6535 – HB, 2 Schneiden bis Mitte, Richtdrallwinkel 45°, Schneidenzahl z = 4.

Anwendungsbereich: Fräsen von Stahl, Stahlguss, Baustahl, Werkzeugstahl, hochlegiertem Stahl, hochwarmfesten Werkstoffen, Gusswerkstoffen.

Schneidstoff: Vollhartmetall-Feinstkorn Hartstoffbeschichtung: AF

Artikel-Nr. T 522 0600 T 522 0800 T 522 1000

d1 h10 mm 6,0 8,0 10,0

Bestellangaben: Artikelnummer

d2

l1 l2 h6 mm mm mm

Artikel-Nr.

6 8 10

T 522 1200 T 522 1600 T 522 2000

57 63 72

13 19 22

d1 h10 mm 12,0 16,0 20,0

d2

l1 l2 h6 mm mm mm 12 16 20

83 92 104

26 32 38

9


10


d2

d1

F x 45°

l2 l1

T 340 SIRIUS-Fräser Ausführung: Schrupp-Schlicht-Fräser mit radial austretenden Kühlkanälen, Baumaße nach DIN 6527 lang, Zylinderschaft DIN 6535 - HAK, 2 Schneiden bis Mitte, Richtdrall­winkel l = 40°, mit Eckenschutzfase F x 45°. Schneidenzahl = z, Anzahl Kühlkanalaustritte = n

Anwendungsbereich: Schruppen und Schlichten von Stahl, Stahlguss, Baustahl, Werkzeugstahl, rostfreiem Stahl, Chrom-Nickel-Stahl, Gusswerkstoffen.

Schneidstoff: Vollhartmetall-Feinstkorn K30F

Mit scharfen Schneidkanten für die Anwendungen Schruppen und Schlichten

Hartstoffbeschichtung: AN

Bestellangaben: Artikelnummer

Artikel-Nr.

d1 h10 mm

d2

h6 mm

F

l1

l2

mm

mm mm

z

n

T 340 0300 * T 340 0400 * T 340 0500 T 340 0600 T 340 0800

3,0 4,0 5,0 6,0 8,0

6 6 6 6 8

0,15 0,15 0,15 0,20 0,20

50 50 57 57 63

3 3 4 4 4

3 3 4 4 4

4 5 13 13 19

Mit * gekennzeichnete Artikel entsprechen der KLENK-Werksnorm.

Artikel-Nr. T 340 1000 T 340 1200 T 340 1600 T 340 2000

d1 h10 mm

d2

h6 mm

F

l 1

l2

mm

mm mm

z

n

10,0 12,0 16,0 20,0

10 12 16 20

0,25 0,25 0,25 0,25

72 83 92 104

4 4 4 4

8 8 8 8

22 26 32 38

d2

d1

F x 45°

l2 l1

T 345 SIRIUS-Fräser Ausführung: Schrupp-Fräser mit radial austretenden Kühlkanälen und Kantenpräparation, Baumaße nach DIN 6527 lang, Zylinderschaft DIN 6535 – HAK, 2 Schneiden bis Mitte, Richtdrall­winkel l = 40°, mit Eckenschutzfase F x 45°. Schneidenzahl z = 4, Anzahl Kühlkanalaustritte = n

Anwendungsbereich: Schruppen von Stahl, Stahlguss, Baustahl, Werkzeugstahl, rostfreiem Stahl, Chrom-NickelStahl, Gusswerkstoffen.

Schneidstoff: Vollhartmetall-Feinstkorn K30F

Mit Kantenpräparation für die Anwendung Schruppen Unsere Empfehlung: ae > 0,20 x d1

Hartstoffbeschichtung: AN

Bestellangaben: Artikelnummer

Artikel-Nr. T 345 0600 T 345 0800 T 345 1000

d1 h10 mm

d2

h6 mm

F

l1

l2

mm

mm mm

n

Artikel-Nr.

6,0 8,0 10,0

6 8 10

0,20 0,20 0,25

57 63 72

4 4 8

T 345 1200 T 345 1600 T 345 2000

13 19 22

d1 h10 mm

d2

h6 mm

F

l 1

l2

mm

mm mm

n

12,0 16,0 20,0

12 16 20

0,25 0,25 0,25

83 92 104

8 8 8

26 32 38

11


12


d1

d2

d3

F x 45°

l2

l1

T 370 TAURUS-Fräser Ausführung: Schrupp-Fräser mit Trapezverzahnung, Baumaße nach DIN 6527 lang, Zylinderschaft DIN 6535 – HA, 2 Schneiden bis Mitte, mit Eckenschutzfase F x 45°. Schneidenzahl z = 4

Anwendungsbereich: Fräsen von Stahl, Stahlguss, Baustahl, Werkzeugstahl, rostfreiem Stahl, Chrom-Nickel-Stahl, hochwarmfesten Werkstoffen, Titan-Legierungen, Gusswerkstoffen.

Schneidstoff: Vollhartmetall-Feinstkorn

Hohes Zerspanvolumen bei sehr geringen Zerspankräften. Unsere Empfehlung: ae > 0,20 x d1

Hartstoffbeschichtung: AN

Bestellangaben: Artikelnummer

d1

d2

d3

F

Artikel-Nr.

h10 mm

h6 mm

- 0,05

mm

mm

T 370 0400 T 370 0500 T 370 0600 T 370 0800

4,0 5,0 6,0 8,0

6 6 6 8

3,7 4,6 5,5 7,5

0,3 0,3 0,3 0,3

l1

l2

d1

d2

d3

F

l1

l2

mm mm

Artikel-Nr.

h10 mm

h6 mm

- 0,05

mm

mm

mm mm

57 57 57 63

T 370 1000 T 370 1200 T 370 1400 T 370 1600

10,0 12,0 14,0 16,0

10 12 14 16

9,5 11,4 13,3 15,2

0,3 0,3 0,5 0,5

72 83 83 92

11 13 13 19

d1

d2

d3

F x 45°

22 26 26 32

l2

l1

T 380 TAURUS-Fräser mit IK Ausführung: Schrupp-Fräser mit Trapezverzahnung und radial austretenden Kühlkanälen, Baumaße nach DIN 6527 lang, Zylinderschaft DIN 6535 – HA, 2 Schneiden bis Mitte, mit Eckenschutzfase F x 45°. Schneidenzahl z = 4, Anzahl Kühlkanalaustritte n = 4 Schneidstoff: Vollhartmetall-Feinstkorn

Anwendungsbereich: Fräsen von Stahl, Stahlguss, Baustahl, Werkzeugstahl, rostfreiem Stahl, Chrom-Nickel-Stahl, hochwarmfesten Werkstoffen, Titan-Legierungen, Gusswerkstoffen. Hohes Zerspanvolumen bei sehr geringen Zerspankräften. Unsere Empfehlung: ae > 0,20 x d1 Bestellangaben: Artikelnummer

Hartstoffbeschichtung: AN Artikel-Nr. T 380 0600 T 380 0800 T 380 1000

d1

h10 mm 6,0 8,0 10,0

d2

h6 mm 6 8 10

d3

F

l1

l2

mm

mm

mm mm

Artikel-Nr.

5,5 7,5 9,5

0,3 0,3 0,3

57 63 72

T 380 1200 T 380 1400 T 380 1600

- 0,05

13 19 22

d1

d2

d3

F

l1

l2

h10 mm

h6 mm

- 0,05

mm

mm

mm mm

12,0 14,0 16,0

12 14 16

11,4 13,3 15,2

0,3 0,5 0,5

83 83 92

26 26 32

13


14


T 118 / T 218

N 970 WEGABLU-Bohrer Nachschliff Ausf端hrung: Bohreranschliff in Kegelmantelausf端hrung. Hartstoffbeschichtung: AF

Artikel-Nr. d1 mm N 970 0300 N 970 0310 N 970 0320 N 970 0330 N 970 0340 N 970 0350 N 970 0360 N 970 0370 N 970 0380 N 970 0390 N 970 0400 N 970 0410 N 970 0420 N 970 0430 N 970 0440 N 970 0450 N 970 0460 N 970 0465 N 970 0470 N 970 0480 N 970 0490 N 970 0500 N 970 0510 N 970 0520 N 970 0530 N 970 0540 N 970 0550 N 970 0555 N 970 0560 N 970 0570 N 970 0580 N 970 0590 N 970 0600 N 970 0610 N 970 0620 N 970 0630 N 970 0640 N 970 0650 N 970 0660 N 970 0670 N 970 0680 N 970 0690 N 970 0700 N 970 0710 N 970 0720 N 970 0730 N 970 0740 N 970 0750 N 970 0760 N 970 0770 N 970 0780 N 970 0790 N 970 0800 N 970 0810 N 970 0820 N 970 0830 N 970 0840

3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 4,6 4,65 4,7 4,8 4,9 5,0 5,1 5,2 5,3 5,4 5,5 5,55 5,6 5,7 5,8 5,9 6,0 6,1 6,2 6,3 6,4 6,5 6,6 6,7 6,8 6,9 7,0 7,1 7,2 7,3 7,4 7,5 7,6 7,7 7,8 7,9 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4

Bestellangaben: Artikelnummer

Mindest- menge St端ck 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5

Artikel-Nr.

d1

mm

Mindest- menge St端ck

N 970 0850 N 970 0860 N 970 0870 N 970 0880 N 970 0890 N 970 0900 N 970 0910 N 970 0920 N 970 0930 N 970 0940 N 970 0950 N 970 0960 N 970 0970 N 970 0980 N 970 0990 N 970 1000 N 970 1010 N 970 1020 N 970 1030 N 970 1040 N 970 1050 N 970 1060 N 970 1070 N 970 1080 N 970 1090 N 970 1100 N 970 1110 N 970 1120 N 970 1130 N 970 1140 N 970 1150 N 970 1160 N 970 1170 N 970 1180 N 970 1190 N 970 1200 N 970 1250 N 970 1280 N 970 1300 N 970 1350 N 970 1380 N 970 1400 N 970 1450 N 970 1480 N 970 1500 N 970 1550 N 970 1580 N 970 1600 N 970 1650 N 970 1700 N 970 1750 N 970 1800 N 970 1850 N 970 1900 N 970 1950 N 970 2000

8,5 8,6 8,7 8,8 8,9 9,0 9,1 9,2 9,3 9,4 9,5 9,6 9,7 9,8 9,9 10,0 10,1 10,2 10,3 10,4 10,5 10,6 10,7 10,8 10,9 11,0 11,1 11,2 11,3 11,4 11,5 11,6 11,7 11,8 11,9 12,0 12,5 12,8 13,0 13,5 13,8 14,0 14,5 14,8 15,0 15,5 15,8 16,0 16,5 17,0 17,5 18,0 18,5 19,0 19,5 20,0

5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1 Geltungsbereich

6 Gefahrübergang

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.

6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Kunden über.

1.2 Gegenbestätigungen, Gegenangebote oder sonstige Bezugnahmen des Kunden, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir; abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.

6.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

2 Angebote und Vertragsschluss

7.1 Die Gewährleistungsfrist für unsere Vertragsprodukte beträgt 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Auslieferung.

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. 2.2 Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben, mit der Ausführung der Leistung beginnen oder die Ware liefern. Mündliche Zusagen binden uns nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantie dar. 2.3 Bestellt der Kunde Sonderwerkzeuge, so darf die Bestellmenge von uns um bis zu 10 %, mindestens jedoch um 2 Stück über- oder unterschritten werden; maßgeblich für die Berechnung ist die Liefermenge. Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt EUR 200,-- netto. 2.4 Beauftragt uns der Kunde mit dem Nachschleifen von Werkzeugen sind wir befugt solche Aufträge abzulehnen, die unsere Mindestmenge von 5 Stück pro Auftrag und Produkt unterschreiten. 2.5 Wir nehmen ausschließlich solche Produkte zurück, die in unserem Katalog gelistet sind und mit der Artikelnummer „T“ beginnen, sich zum Zeitpunkt der Rücknahme im Lager befinden und technisch auf dem aktuellen Stand sind. In diesen Fällen werden von uns als Bearbeitungs- und Lagergebühr 30 % vom NettoBestellwert zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Der Kunde ist berechtigt uns nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. 2.6 Technische Änderungen an unseren Produkten im Zuge der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns vor. 2.7 Wir sind berechtigt, Aufträge mit dem Kunden außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, soweit sich das Vermögen des Kunden nachhaltig verschlechtert hat oder über das Vermögen des Kunden die Durchführung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde.

3 Geistiges Eigentum, Unterlagen, Unterlagenschutz 3.1 Urheberrechte und sonstige Rechte an technischen Unterlagen und Daten sowie das Eigentum an allen von uns verwendeten Ideen, Konzepten, Know-how, Techniken und Programmen verbleiben bei uns. Diesbezügliche Unterlagen, Daten etc. werden dem Kunden lediglich zu dem vereinbarten Zweck anvertraut und dürfen von ihm zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Kopien oder sonstige Vervielfältigungen dürfen von ihm ebenfalls nur zum vereinbarten Zweck angefertigt werden. Weder Originale noch Vervielfältigungen dürfen Dritten ausgehändigt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Kunden zum Schadenersatz. 3.2 Erfindungen, die bei der Durchführung eines Auftrages von unseren Mitarbeitern gemacht werden, können wir im eigenen Namen als Schutzrecht anmelden. 3.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben etc.) sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 3.4 Uns vom Kunden als vertraulich bezeichnete Pläne werden nur mit dessen schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht. 3.5 Der Kunde übernimmt für die von ihm beizubringenden Unterlagen (z.B. Zeichnungen Lehren, Muster und dgl.) die alleinige Verantwortung. Er hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Unterlagen keine Schutzrechte Dritter verletzen. Wir sind dem Kunden gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund uns zugesandter Unterlagen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung unsererseits, so stellt der Kunde uns von solchen Ansprüchen Dritter frei. 3.6 Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.

4 Preise und Zahlungsbedingungen 4.1 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist unsere jeweils geltende Preisliste maßgeblich. Mit der Einführung einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit. 4.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Transport, die vom Kunden zusätzlich zu bezahlen sind. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 4.3 Frachtkosten werden dem Kunden direkt vom Transporteur oder, falls wir die Versendung im eigenen Namen vornehmen, von uns in Rechnung gestellt. 4.4 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. 4.5 Werden Rechnungen nicht binnen längstens dreißig Werktagen ab Rechnungsdatum bezahlt, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. 4.6 Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. 4.7 Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden bei uns oder bei einem Dritten zu Protest, können wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Zu einer weiteren Belieferung des Kunden sind wir in diesem Fall nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung unserer Forderung verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder Sicherstellung nicht bereit bzw. nicht in der Lage, so können wir nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. 4.8 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung. Seine Leistung darf der Kunde nur verweigern, wenn sein Recht hierzu auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Jeder einzelne Auftrag gilt als gesondertes Vertragsverhältnis. 4.9 Der Kunde ist nicht befugt, Ansprüche gegen uns abzutreten. 4.10 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen wird der Gesamtbetrag sofort fällig, sofern sich der Kunde mit einer Ratenzahlung von mindestens 10 Tagen in Verzug befindet.

5 Lieferzeit

7 Gewährleistung 7.2 Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich zu untersuchen und uns Mängel schriftlich anzuzeigen. Trotz Untersuchung nicht erkennbare aber später entdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, haben wir für solche Mängel keine Verpflichtungen mehr zur Gewährleistung. 7.3 Bei einem Mangel dürfen wir nach eigener Wahl bei uns oder bei dem Kunden den Mangel beseitigen oder dem Kunde eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Ist der Mangel nach einem zweiten Versuch nicht nacherfüllt oder versuchen wir nicht in angemessenem Zeitraum die Nacherfüllung, darf der Kunden den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Haben wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder wesentliche Pflichten verletzt, sind alle sonstigen Rechte des Kunden aus der mangelhaften Lieferung oder Leistung ausgeschlossen. 7.4 Haben wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder wesentliche Pflichten verletzt und wählt der Kunde wegen einer gescheiterten Nacherfüllung Schadenersatz, verbleiben die Liefergegenstände beim Kunden, soweit dies ihm zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. 7.5 Unsere Produktbeschreibungen sind nur als Beschaffenheitsangaben zu sehen. Öffentliche Äußerungen und Anpreisungen stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. 7.6 Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an den Liefergegenständen selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensgegenständen des Kunden. Dies gilt nicht bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahr­lässigkeit beruht oder wir eine verkehrswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) aus dem Vertrag verletzt haben. Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde berechtigt ist, wegen einer Garantie Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Ferner gilt Satz 1 nicht für Ansprüche gem. §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz. Die Haftung ist insoweit jedoch, soweit zulässig, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. 7.7 Beauftragt uns der Kunde mit der Bearbeitung von Materialien die von ihm geliefert werden, ist unsere Haftung für das Verhalten dieser Materialien ausgeschlossen.

8 Eigentumsvorbehalt 8.1 Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zur Begleichung unserer gesamten, auch zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. 8.2 Werden die Liefergegenstände vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet sind. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Kunden gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. 8.3 Der Kunde ist verpflichtet, von uns gelieferte Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren aufzubewahren. Wird Vorbehaltsware entgegen dieser Verpflichtung mit anderen Waren vermengt, vermischt und/oder mit unseren Liefergegenständen vermengt/vermischt und ist die Vorbehaltsware nicht mehr von anderen Waren zu trennen, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch die Vermengung Alleineigentum oder Miteigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zum Zeitpunkt der Vermengung bzw. Vermischung. Der Wert unserer Liefergegenstände bestimmt sich nach unserem Listenpreis unter Berücksichtigung eines angemessenen Gebrauchsnachlasses. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware, die ebenfalls als Vorbehaltsware gilt, unentgeltlich zu verwahren. 8.4 Wird Vorbehaltsware vom Kunden allein oder zusammen mit anderer Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rängen vor dem Rest ab. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Kunden steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Kunden am Miteigentum entspricht. Der Wert der Ware bestimmt sich nach unserem Listenpreis unter Berücksichtigung eines angemessenen Gebrauchsnachlasses. 8.5 Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Ziff. 8.4 abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 8.6 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 8.7 Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Vorbehaltsware abzuholen. Hat der Kunde Vorbehaltsware mit anderer Ware vermengt/vermischt, sind wir berechtigt, im Einvernehmen mit dem Kunden anhand der Rechnungsunterlagen unsere Vorbehaltsware auszusondern. Sollte der Kunde an dieser Aussonderung nicht mitwirken, sind wir berechtigt, diese alleine unter Hinzuziehung eines Sachverständigen vorzunehmen. 8.8 Übersteigt die uns aufgrund der Vorausabtretung zustehende Sicherung den Wert unserer gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Der Wert unserer gesicherten Forderungen bestimmt sich nach dem Preis, den wir unserem Kunden in Rechnung gestellt haben.

5.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor vollständiger Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Materialien sowie vor Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

8.9 Nimmt der Kunde eine an uns abgetretene Forderung aus einer Weiterveräußerung von Liefergegenständen in ein mit seinen Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprüngliche Forderung ausmachte.

5.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Liefergegenstände das Werk verlassen haben oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

9 Schlussbestimmungen

5.3 Halten wir einen Liefertermin nicht ein und müssen wir dies vertreten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern er uns schriftlich zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ohne Lieferung verstreicht. Haben wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig oder gegen wesentliche Pflichten gehandelt, sind alle weitergehenden Rechte des Kunden aus dem Verzug ausgeschlossen.

9.1 Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechtsbeziehungen ist Balzheim.

5.4 Können wir wegen höherer Gewalt oder mangelnder Mitwirkung des Kunden nicht liefern oder leisten, dürfen wir dieses nachholen, nachdem der Hinderungsgrund weggefallen ist, sofern die Hinderung begann, als wir noch liefern oder leisten durften. 5.5 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so sind wir berechtigt, nach schriftlicher Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Liefergegenstände zu verfügen und den Kunden sodann mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

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9.2 Der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Parteien ist Ulm. Wir sind auch berechtigt, unseren Kunden an dessen Sitz zu verklagen. 9.3 Zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Stand: Oktober 2010


Gültigkeit Mit der Herausgabe unserer Preisliste EP 2014-11/2014, gültig ab 1. November 2014, verlieren alle vorherigen Kataloge und Preislisten ihre Gültigkeit; Die Preise für Hartmetall als Hauptbestandteil unserer Produkte unterliegen starken Preisschwankungen. Die Preise des vorliegenden Gesamtkataloges gelten zum Stand dieser Auflage (November 2014); wir müssen uns vorbehalten, die aufgeführten Preise anzupassen, falls uns die Marktsituation dazu zwingen sollte. Tagesaktuelle Werte nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Eventuelle Druckfehler oder zwischenzeitlich eintretende Änderungen jeder Art berechtigen nicht zu Ansprüchen. Nachdrucke von Text und Abbildungen, auch auszugsweise, sind ohne unsere vorherige Genehmigung nicht gestattet.

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Katalog Nr. EP 2014 – 11|2014 DIH

Vertretung in der Schweiz:

Klenk GmbH & Co. KG Mühlstraße 17 · D-88481 Balzheim · Tel. +49 7347 950 0 · Fax +49 7347 950 128 www.klenk-tools.de · E-Mail: info@klenk-tools.de


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